Pressebeiträge. else.schwarz. Rechtsanwälte. zu den Pressemitteilungen. Falscher Wohnort: Schulbehörde sperrt Landkreiskinder aus

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1 else.schwarz * Michael A. Else** Rechtsanwalt Sibylle Schwarz** Rechtsanwältin Berliner Straße Wie s bade n Postfach Wie s bade n Tel Fax mail@else-schwarz.de Pressebeiträge zu den Pressemitteilungen Falscher Wohnort: Schulbehörde sperrt Landkreiskinder aus vom 18. September 2007 Schülerin zieht vor Verfassungsgericht vom 16. Oktober 2007 Staatsgerichtshof soll Landkreisschülern helfen vom 10. Januar 2008 * Sitz Wiesbaden, PR 1585 Amtsgericht Frankfurt a.m. Stand: 18. April 2008 ** Partner/Partnerin

2 Seite 2 von 16 Frankfurter Rundschau,

3 Seite 3 von 16 Darmstädter Echo,

4 Seite 4 von 16 Frankfurter Neue Presse, Gericht bestätigt Grenzen der freien Schulwahl Von Esther Jacobs Frankfurt. Die Pforten der mit umfassenden Fördergruppen ausgestatteten Lichtenbergschule in Darmstadt bleiben für Schüler aus benachbarten Landkreisen laut höchstrichterlichem Urteil auch weiterhin verschlossen. Die Eltern von knapp einem Dutzend abgewiesener Jungen und Mädchen hatten vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einen Unterrichtsplatz einklagen wollen vergeblich. Seit Februar kämpfen mehrere Eltern bereits vergeblich um die Aufnahme ihrer Kinder in die fünfte Klasse der Schule. Die Rechtslage nach Paragraf 70 des hessischen Schulgesetzes bietet keinen Anspruch für Schüler anderer Landkreise auf die gewünschte Schule der Stadt aufgenommen zu werden, erklärt Sibylle Schwarz, die Rechtsanwältin der Kinder. Jeder Wohnort würde einem Schulträger der jeweiligen Stadt oder des Landkreises zugeordnet werden. Das habe etwas mit den Geldern zu tun, welche die Schulträger den Schulen zur Verfügung stellen, teilt das Schulamt Darmstadt-Dieburg mit. Es bestehe ein Interesse daran, dass an erster Stelle die Einwohner aus diesem Schulträgerbereich davon profitieren. Wären dann noch Kapazitäten frei, könnten auch Kinder aus einem anderen Schulträgerbereich aufgenommen werden. Die Nachfragen an der Lichtenbergschule seien aber so groß, dass die Kapazitäten schon vollkommen ausgelastet seien, so das Schulamt. Die Kinder aus Darmstadt-Dieburg werden nun in eine Kreisschule gehen müssen, die nur eine gymnasiale Grundversorgung umfasst. Die Lichtenbergschule in der Stadt bietet zusätzlich bilingualen Unterricht in mehreren naturwissenschaftlichen Fächern an. Außerdem ist sie eine Europaschule und eine zertifizierte so genannte Leuchtturmschule. Die Ablehnung der Schüler aus dem Landkreis bedeute, dass besonders interessierten und begabten Kindern zum Beispiel in naturwissenschaftlichen Fächern der Weg auf eine besondere Förderung versperrt bliebe, nur weil sie jenseits der Stadtgrenzen wohnen, erläutert Schwarz. Damit das nicht so bleibt und jedes Kind in Hessen die gleiche Möglichkeit bekomme, auf eine weiterführende Schule seiner Wahl zu gehen,bereitet die Anwältin nun den Gang zum Verfassungsgericht nach Karlsruhe vor. Die meisten der fortführenden Schulen mit besondern Angeboten oder Zusatzqualifikationen würden schließlich in den Städten liegen. Kinder von außerhalb hätten somit nicht die gleichen Chancen auf solch eine hochqualifizierte Schule zu kommen, kritisiert die Rechtsexpertin.

5 Seite 5 von 16 Frankfurter Rundschau,

6 Seite 6 von 16 Bildungsklick ( URL: Zugang zu Gymnasium verwehrt Schülerin zieht vor Bundesverfassungsgericht (bikl.de/pm) Der Fall einer zehnjährigen Schülerin, der von der Schulbehörde der Zugang zu einem Gymnasium mit englischsprachigem und naturwissenschaftlichem Schwerpunkt verweigert wurde, beschäftigt seit heute das Bundesverfassungsgericht. Das Mädchen, das im Umland der Stadt Darmstadt wohnt, wurde entgegen ihrer naturwissenschaftlichen Interessen einem "normalen" herkömmlichen Gymnasium im Landkreis Darmstadt-Dieburg zugewiesen. Gibt das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde statt, so hätte dies gravierende Folgen für das Schulsystem, weil Eltern dann die Schule für ihre Kinder frei wählen könnten. Der Fall: Die zehnjährige Mandantin der Wiesbadener Rechtsanwältin Sibylle Schwarz interessiert sich stark für Umweltschutztechnik. Aus diesem Grund wollte sie auch ein besonderes Gymnasium besuchen. Tatsächlich fanden die Eltern eine geeignete Schule, und zwar die Lichtenbergschule in Darmstadt, in der naturwissenschaftliche Fächer schwerpunktmäßig und ausschließlich in Englisch unterrichtet werden. Doch die hessische Schulbehörde verweigerte dem Mädchen den Zugang zur Lichtenbergschule mit der Begründung, dass sie nicht in der Stadt Darmstadt wohne, sondern im Landkreis und deshalb auf eine Landkreisschule gehen müsse. Im Landkreis Darmstadt-Dieburg gibt es allerdings kein entsprechend ausgerichtetes Schwerpunkt-Gymnasium. Diese Behördenentscheidung wollten die Eltern nicht hinnehmen und klagten durch mehre Instanzen. "Die damit verbundene behördliche Schülerlenkung verstößt gegen Artikel 12 unseres Grundgesetzes, nach dem alle Deutschen das Recht haben, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen", erklärte Rechtsanwältin Sibylle Schwarz, die mehrere gleichgelagerte Fälle vertritt. Zunehmend mehr Eltern wollen ihre Kinder auf zeitgemäße Schwerpunkt-Gymnasien schicken, die den Begabungen und Interessen ihrer Sprösslinge besser entsprechen. Vor allem in Stadtgebieten entstehen derzeit immer mehr Gymnasien, die naturwissenschaftliche, musische, sportliche oder sprachliche oder bilinguale Schwerpunkte anbieten. Doch wer auf dem flachen Land wohnt, wo es kaum entsprechend spezialisierte Gymnasialangebote gibt, der darf diese besonderen Angebote nicht wahrnehmen. "Dadurch, dass unsere Mandantin nun eine Schule mit lediglich gymnasialer Grundversorgung besuchen muss, erwarten wir für ihren Lebensweg nachteilige Folgen, weil naturwissenschaftliche Schwerpunkt-Universitäten natürlich Absolventen naturwissenschaftlicher SchwerpunktSchulen bevorzugen", so Rechtsanwältin Schwarz. "Damit die enormen Nachteile für die Schülerin, die stellvertretend für andere klagt, nicht eintreten, haben wir eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht." Parallel dazu ist ein weiteres Kind in gleicher Sache vor den Hessischen Staatsgerichtshof gezogen, um mit einer Grundrechtsklage die Vereinbarkeit dieser Praxis mit der hessischen Verfassung zu prüfen. Auch dieses Kind wird von der Wiesbadener Rechtsanwältin Sibylle Schwarz vertreten.

7 Seite 7 von 16 Frankfurter Allgemeine Zeitung,

8 Seite 8 von 16 Darmstädter Echo,

9 Seite 9 von 16 Hit Radio FFH, , Nachrichtenbeitrag Radio HR 1 und HR 4, , Radiobeitrag mit Interview FOCUS Schule Online, Schulplätze im Losverfahren? Gymnasien mit gutem Ruf oder speziellem Profil sind bei Eltern und Schülern besonders gefragt. Entsprechend rar sind die Plätze. Wer darf abgewiesen werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit das Bundesverfassungsgericht. Von FOCUS-SCHULE-Redakteurin Andrea Hennis Begehrte Gymnasien: Wer kriegt den Zuschlag, wenn die Plätze rar sind? Weil eine zehnjährige Schülerin aus Hessen nicht am Gymnasium ihrer Wahl angenommen wurde, reichte die Anwältin Verfassungsklage ein. Laut Grundgesetz hätten alle Deutschen das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Eltern hatten ihre technisch interessierte Tochter in einem Darmstädter Gymnasium mit naturwissenschaftlichem Schwerpunkt angemeldet. Besonderheit: Die naturwissenschaftlichen Fächer werden auf Englisch unterrichtet. Doch die Schwerpunktschule hatte das Kind vom Aufnahmeverfahren ausgeschlossen, weil sie nicht im Stadtgebiet, sondern im Landkreis wohnt. Anwältin Sibylle Schwarz hält das Wohnortkriterium für verfassungswidrig. Denn Gymnasium sei nicht gleich Gymnasium. Kleinere Gemeinden oder strukturschwächere Gebiete hätten grundsätzlich ein eingeschränktes Bildungsangebot. Schulen mit naturwissenschaftlichem, sprachlichem, musischem oder sportlichem Schwerpunkt fehlten; die Schüler müssten sich mit gymnasialer Grundversorgung zufriedengeben. Landkreiskinder haben scheinbar nur einen Bildungsanspruch zweiter Klasse bemängelt die Juristin. Wir wollen diese Grenzen einreißen. Ihr Kölner Kollege Christian Birnbaum, Anwalt mit Schwerpunkt Schulrecht, drückt es so aus: Öffentliche Schulen werden durch Steuern finanziert. Die zahlen wir alle, also haben grundsätzlich alle Kinder einen Zugangsanspruch. Verstärkter Run auf gute Schulen Den Anspruch auf ein Gymnasium Plus (Schwarz) könnten Eltern in Zukunft verstärkt einfordern. Denn die Bewertung von Schulen nach Kriterien wie Klassengröße, Ausstattung, Unterrichtsangebot etc. ist im Kommen. Die Befürworter der Schulrankings erhoffen sich eine Steigerung der Bildungsqualität durch mehr Wettbewerb. Aber auch Eltern, die für ihre Kinder das Beste wollen, werden sich daran orientieren. Die Frage wird sein: Wie kommt man dran an die begehrten Schulplätze und mit welchen Mitteln?

10 Seite 10 von 16 Schulplatzvergabe: Was können Eltern tun? In NRW dürfen Schulplätze auch im Losverfahren vergeben werden Sollte das Bundesverfassungsgericht der Klage aus Hessen stattgeben, können Eltern künftig die Schule für ihr Kind frei wählen. Für Gerechtigkeit ist damit noch lange nicht gesorgt. Denn bei Engpässen müssen nach wie vor Schüler abgewiesen werden. Nasenfaktor Die Entscheidung über die Schulaufnahme trifft der Schulleiter. Nach Nasenfaktor, wie Anwältin Schwarz bemängelt. De facto findet eine Auslese statt, die nicht wirklich im Gesetz steht. Sie plädiert für die Einführung eines Eignungskriteriums etwa durch Tests oder Gespräche um die Richtigen zusammenzubringen. Also noch mehr Testeritis rund um den Übertritt? Wie s der Zufall will In Nordrhein-Westfalen beschreitet man andere Wege. Dort sollen Schulleiter einer neuen Regelung zufolge bestimmte Auswahlkriterien (wie etwa Härtefälle, Geschlechterverteilung, Leistungsvielfalt oder Schulweg) berücksichtigen. Oder schlicht die Lostrommel rühren. Müssen Eltern die gezielte Schulwahl also künftig dem Zufall überlassen? Oder die Gerichte mit Klagen überhäufen? Weder noch, rät der Kölner Anwalt und Schulrechtsexperte Christian Birnbaum. Während es für Hochschulbewerber einen weitgehenden Rechtsschutz gebe und die meisten Studienplätze erfolgreich eingeklagt werden könnten, sähe die Situation an Schulen ganz anders aus. Wenn man es auf ein gerichtliches Verfahren ankommen lässt, hat man zu weniger als 50 Prozent Erfolg, berichtet der erfahrene Jurist. Außerdem dauere ein Verfahren etwa zwei Jahre. Und wenn das Kind erst einmal zwei Jahre eine andere Schule besucht hat und dort integriert ist, will keiner mehr wechseln. Reden ist besser als prozessieren Der Anwalt, selbst Vater von zwei Kindern, rät Eltern, schon vor der Anmeldung zum Schulleiter zu gehen und nach den Auswahlkriterien zu fragen. Werde das Kind abgelehnt, könne man sich in einem weiteren Gespräch erklären lassen, wer genommen wurde. Unter Umstände ergeben sich Ansatzpunkte für einen Widerspruch. Ob ein Anwaltsbrief Erfolg habe, hänge allerdings sehr vom Schulleiter ab. Viele wollten sich keinen Ärger einhandeln. Andere reagierten nach dem Muster: Wenn ich jetzt nachgebe, spricht sich das herum. URL: Radio HR Info, , Radiobeitrag mit Interview

11 Seite 11 von 16 Wiesbadener Kurier, weitere: Wiesbadener Tagblatt, Mainzer Allgemeine Zeitung

12 Seite 12 von 16 Frankfurter Rundschau,

13 Seite 13 von 16 Eltern bleibt keine Wahl Aufnahme am Gymnasium scheitert an Schulamtsgrenzen / Gericht weist Klage einer Elfjährigen ab VON PETER HANACK Lea hat lauter Einser. Ihre Klassenlehrerin ist von der aufgeweckten Zehnjährigen begeistert, die nahezu perfekt Englisch spricht, sich für Umweltschutz interessiert, in den Ferien die Berlitz-Sprachenschule besucht und sogar in Sport klasse ist. Die Gymnasialempfehlung war reine Formsache. Leas Wahl fiel auf die Lichtenbergschule in Darmstadt, wo man Naturwissenschaften auf Englisch lernen kann. Dann kam die Ablehnung. Das war im Mai. Seitdem streitet Lea (alle Namen geändert) mit ihren Eltern dafür, eine Schule besuchen zu dürfen, die ihren Fähigkeiten entspricht. Die sie aber nicht besuchen darf, weil sie in OberRamstadt wohnt - und zwischen Ober-Ramstadt im Landkreis Darmstadt-Dieburg und der Stadt Darmstadt eine Grenze verläuft, die zwei Schulamtsbezirke voneinander trennt. "Lea hat Fähigkeiten, aber keine Chance, diese zu entwickeln. Sie wohnt im Dorf X, und deshalb muss sie Schule Y besuchen, egal ob das zusammenpasst oder nicht", empört sich ihre Mutter Claudia Somnick. Es hält die Unternehmerin kaum auf dem Stuhl, überzeugt, dass hier Ressourcen verschleudert werden. "Da sollen Schulen besondere Profile entwickeln, und wenn sie sie entwickelt haben, dürfen sie die Kinder nicht aufnehmen, für die diese Profile da sind," sagt sie. Und die Kinder mit ihren besonderen Neigungen und Fähigkeiten dürfen nicht die Schulen besuchen, die zu ihnen passen. Weil es die Behörden, weil es das Gesetz so nicht will. Familie Somnick hatte aus lauter Verzweiflung sogar den Wohnsitz schon einmal nach Darmstadt verlegt. "Für einen Tag", wie Claudia Somnick erzählt. Um dann doch den "normalen" Weg zu gehen, den Weg der guten Argumente für freie Schulwahl - wenn nötig durch die gerichtlichen Instanzen, für das Recht auf beste Bildung. "Wer, wenn nicht wir, soll so etwas durchfechten?", fragt sie. Hier Musik, dort Mathematik Die Frage, wie frei die Schulwahl ist, berührt viele Eltern. Und ihre Zahl nimmt zu. In den vergangenen Jahren haben die Schulen sich immer weiter auseinander entwickelt. Bieten die einen Musikklassen an, fördern die anderen ihre Schüler in Mathematik, während wieder andere die sprachlichen Begabungen und die Kommunikationsfähigkeit schulen. Die Angebote, die Schulen heute machen, sind kaum noch miteinander zu vergleichen. Entsprechend schwer tun sich Eltern, die richtige Schule für ihr Kind zu finden - und sind mehr als enttäuscht, wenn es mit der Aufnahme dort nicht klappt. Lea und ihre Eltern sind nicht allein geblieben. Mehrere Familien aus Ober-Ramstadt haben sich zusammengetan, Briefe an Schulamt und Kultusministerium geschrieben, gewartet, gehofft, geklagt, die meisten haben kapituliert. Silvia Schaus nicht. Aber ihre Hoffnungen schwinden, dass der Staatsgerichtshof ihre dort anhängige Klage noch in ihrem Sinn entscheiden könnte. "Wer die beste Ausbildung für sein Kind will, muss sie sich wohl selbst privat schaffen", bilanziert sie. Ihre Tochter Charlotte, Einser-Schülerin und wie Lea perfekt in Englisch, denkt noch immer gerne an die Probestunde an der Lichtenbergschule zurück - dort, wo sie jetzt sei, sei es langweilig, sagt das Mädchen, dem Schule früher viel Spaß machte. Und sogar die als hochbegabt getestete Eva, Tochter von Michaele Rolffs und mit Lea und Charlotte befreundet, hat die Grenze der Schulamtsbezirke nicht überspringen können. Lea, Charlotte und die anderen Ober-Ramstädter besuchen inzwischen eine Kooperative Gesamtschule im Kreis. Der Schulweg dorthin ist länger als nach Darmstadt. Auf die Lichtenbergschule wechseln würden sie noch immer gerne. Lea ist dafür bis zum Bundesverfassungsgericht gegangen. Die Richter in Karlsruhe haben es abgelehnt, sich mit dem Fall zu befassen. "Vielleicht", sagt Rechtsanwältin Schwarz, die die Familien vertreten hat, "vielleicht hilft wirklich nur noch ein Umzug."

14 Seite 14 von 16 "Zugang zur Bildung für alle - unabhängig vom Wohnort" Fachanwältin Schwarz streitet für eine freie Schulwahl über die Grenzen von Städten und Landkreisen hinweg. Frau Schwarz, in Hessen gibt es die freie Schulwahl. Wie frei ist die denn? Ab Klasse 5 können Eltern den Bildungsgang für ihr Kind auswählen, also Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule. Den Anspruch auf eine bestimmte Schule haben sie aber nicht. In Hessen gibt es 1000 weiterführende Schulen. Da ist die Auswahl doch groß genug, oder?im Prinzip ja. Aber Schüler haben nur Anspruch auf die Aufnahme in die Schulen des Schulträgers, in dessen Gebiet sie wohnen. Was heißt das? Haben die Eltern einen Bildungsgang gewählt, erhält der Schüler einen Schulplatz an irgendeiner Schule, die zu dem Bildungsgang gehört und die ins Gebiet des Schulträgers gehört. Wer in der Stadt wohnt, bekommt einen Platz in der Stadt, wer auf dem Land wohnt, auf dem Land. Aber Eltern füllen doch Formulare aus, auf denen sie ihre Wunschschulen benennen. Das stimmt. Aber einen Anspruch auf Erfüllung gibt es nicht. Nehmen wir mal die Gymnasien. Da gilt doch überall der gleiche Lehrplan. Warum ist es dann so wichtig, eine bestimmte Schule zu besuchen? Heute bieten Schulen, vor allem die Gymnasien, über den Kern hinaus viele zusätzliche und individuelle Angebote. Sie schaffen sich ein Profil, und das ist ja von der Politik so gewünscht. Spezielle Schulen vermitteln also spezielle Fähigkeiten und Spezialwissen. Was heißt das in der Praxis? Nehmen wir die Lichtenbergschule in Darmstadt. Die ist Europaschule, hat ein Excellence-Center für Mathematik, Informationstechnik, Naturwissenschaften und Technik, fördert die Zweisprachigkeit im bilingualen Zweig, wo durchweg auf Englisch unterrichtet wird. Das ist eine echte Besonderheit, wie sie immer mehr Schulen haben werden. Schüler und Eltern aus dem Kreis Darmstadt-Dieburg hatten nun das Nachsehen, als sie auf diese Darmstädter Schule wollten. Kennen Sie mehr solche Fälle? Eine Schülerin aus dem Rheingau-Taunus-Kreis, mit einem Intelligenz-Quotienten von 140 als hochbegabt getestet, durfte nicht die Wiesbadener Leibnizschule besuchen, die ein Gütesiegel für Hochbegabung hat. Obwohl es in ihrem Landkreis kein vergleichbares Angebot gab. Was sollte sich ändern? Nicht nur die Wahl eines bestimmten Bildungsgangs soll grundrechtlich gewährt werden, sondern auch die Wahl einer mit besonderen, individuellen Zusatzangeboten ausgestatteten Schule, unabhängig vom Wohnort. Was raten Sie Eltern, die ähnliche Probleme haben? Sie müssen Alternativen überlegen, Umzug oder Privatschule. Gerichtsverfahren zu führen, kann ich nicht wirklich uneingeschränkt empfehlen. Wir haben kein Gericht gefunden, das sich inhaltlich mit der Frage "Zugang zu Bildung" auseinandersetzte. Andererseits vergleiche ich die althergebrachten Strukturen mit einem morschen Baum. Da braucht es meist mehrere Axthiebe, um den zu fällen. Interview: Peter Hanack

15 Seite 15 von 16 Radio HR 3, , Nachrichtenbeitrag Darmstädter Echo,

16 Seite 16 von 16 Frankfurter Rundschau, Schülerin klagt weiter Bundesverfassungsgericht lehnt Beschwerde ab Das Bundesverfassungsgericht hat es abgelehnt, die Verfassungsbeschwerde einer Schülerin aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg zu behandeln. Die Elfjährige wollte von dem höchsten Gericht erreichen, dass sie ein Gymnasium in der Stadt Darmstadt besuchen darf. Das hatte ihr das Staatliche Schulamt verweigert: Da das Mädchen nicht in Darmstadt wohne, haben sie keinen Anspruch, dort ein Gymnasium zu besuchen, sondern müsse auf eine Schule im Landkreis gehen. Rechtsanwältin Sibylle Schwarz empört es, dass das Bundesverfassungsgericht die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde nicht begründet hat. Eine Sprecherin des Gerichts sagte gegenüber der Frankfurter Rundschau, das Gesetz erlaube es, dies ohne Begründung zu tun. Die Schülerin und ihre Eltern haben noch eine Grundrechtsklage vor dem Hessischen Staatsgerichtshof laufen,der die Vereinbarkeit der von den Behörden praktizierten Schülerlenkung mit der in der Verfassung garantierten Schulfreiheit prüfen soll. Wann der Staatsgerichtshof in der Sache entscheidet, ist offen. Die elfjährige Schülerin möchte auf eine weiterführende Schule, die ihrem Interesse an Umweltschutztechnik gerecht wird. Im Landkreis fanden ihre Eltern keine passende Schule. In der Lichtenbergschule in Darmstadt hingegen werden naturwissenschaftliche Fächer schwerpunktmäßig und in Englisch unterrichtet. lis

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