Richtlinie zur Teilnahme an den Wasserrettungszügen NRW

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Richtlinie zur Teilnahme an den Wasserrettungszügen NRW"

Transkript

1 Version 3.0 Stand Richtlinie zur Teilnahme an den Wasserrettungszügen NRW (WRZ-NRW) Herausgeber: Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Westfalen e.v. Köln-Berliner-Str Dortmund

2 Inhaltsverzeichnis Seite I Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... I Dokumenthistorie... II 1 Einleitung und Zielsetzung Teilnahmevoraussetzungen und -bedingungen Aufstellung / Meldeverfahren Neuanmeldung Änderung Abmeldung Fördermittel Antrag auf Fördermittel Gewährung von Fördermittel Nachweis über Mittelverwendung Verfügbarkeit der Einheiten Kürzung von Fördermitteln und Ausschluss von Einheiten Gültigkeit... 6

3 Inhaltsverzeichnis Seite II Dokumenthistorie Version Bearbeitung / betroffene Stellen Datum 2.0 Freigabe durch Landesverbandsrat Änderungen gemäß Absprache GeFa - AK KatS Änderung gemäß Beschluss des Landesverbandsrates Änderung des Auszahlungsbetrags auf 90 % gemäß LV- Ratsbeschluss vom Redaktionelle Überarbeitung Änderungen gemäß Absprache GeFa - AK KatS 2015 LV-Ratsbeschluss vom

4 Seite 1 1 Einleitung und Zielsetzung Diese Richtlinie regelt die Teilnahme der verschiedenen KatS-Trupps in den Gliederungen an den Wasserrettungszügen nach der Vorgabe des Landes NRW. Als mitgeltende Unterlagen sind das Konzept WRZ-NRW des IM NRW, die Konzeption zur Mitwirkung der DLRG im Katastrophenschutz in NRW und die Förderrichtlinie Mitwirkung privater Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz Bestandteil dieser Richtlinie. 2 Teilnahmevoraussetzungen und -bedingungen Die von den Gliederungen gemeldeten Trupps werden nach Bedarf und Absprache mit dem Leiter Einsatz des Landesverbandes oder eine von ihm beauftragte Person in die WRZ aufgenommen und müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Bereitstellung von Teileinheiten und deren Bereitschaft zur Mitarbeit nach Vorgabe der Konzeption zur Mitwirkung der DLRG im Katastrophenschutz in NRW. Anerkennung der Eignung nach 18 FSHG durch einen Kreis / kreisfreie Stadt. Eine Teileinheit muss eigenständig in den Einsatzraum verlegen können oder im Einsatzraum eingesetzt werden. Daher sind nur Einsatzfahrzeuge zu melden, die über ausreichend Stauraum für einen mehrtägigen Einsatz verfügen. Vorhaltung einer mindestens doppelten Personalstärke mit körperlich geeigneten Einsatzkräften, die die benötigten Qualifikationen besitzen. Bei einer Alarmierung muss von mehrtägigen Einsätzen ausgegangen werden. Daher müssen diese Einsatzkräfte im Einsatzfall für eine Einsatzdauer von mindesten 5 zusammenhängenden Tagen zur Verfügung stehen. Durchführung von Aus- und Fortbildungen und Übungen auf Standortebene zur Sicherstellung eines einsatzbereiten und leistungsfähigen Trupps. Teilnahme an vom Landesverband, einer Bezirksregierung oder der Landesregierung angeordneten Einsatzübungen und Leistungsüberprüfungen. Der Landesverband lädt jedes Jahr einen Teil der festgelegten Wasserrettungszüge und der Bereitschaftsführung zu einer mehrtägigen Einsatzübung ein. Die Teilnahme der eingeladenen Einheiten ist zwingend erforderlich, da im Rahmen der Übung auch

5 Seite 2 die Leistungsfähigkeit der Trupps geprüft wird. Ist eine Teilnahme nicht möglich, muss diese im Folgejahr erfolgen. Im Zusammenhang mit dieser Übung findet keine Fortzahlung des Einkommens statt, die Teilnehmer müssen ggf. Urlaub nehmen. Planerisch kann von einer Teilnahme in jedem zweiten Jahr ausgegangen werden. Alleine eine vorliegende Eignungsanerkennung seitens des HVB begründet nicht die Einbindung in die Wasserrettungszüge. Die Einbindung ist abhängig vom jeweiligen Bedarf in den Wasserrettungszügen und der tatsächlichen Eignung des Trupps für die überörtliche Gefahrenabwehr. Der Bedarf und die tatsächliche Eignung werden durch den Leiter Einsatz des Landesverbandes oder eine von ihm beauftragte Person festgestellt. Die Zusammensetzung der Wasserrettungszüge erfolgt vorrangig nach Zugehörigkeit der entsprechenden Gliederung zu einem Regierungsbezirk. Abweichungen können von Seiten des Landesverbandes zugelassen werden, wenn innerhalb eines Regierungsbezirkes nicht genügend Einheiten oder Einheiten mit anderen Kategorien vorhanden sind. Wenn Einheiten im Bezirk in der örtlichen Gefahrenabwehr mit eingebunden sind, muss noch eine örtliche Einsatzfähigkeit ohne die gemeldeten KatS-Einheiten gewährleistet sein. Es werden neben dem Bedarf für elf WRZ auch Einheiten für die Bereitschaftsführung und als Reserve aufgestellt. 3 Aufstellung / Meldeverfahren Grundsätzlich müssen Anmeldungen, Änderungen und Abmeldungen im Vorfeld mit dem Leiter Einsatz oder einer von ihm beauftragten Person besprochen werden. So können Missverständnisse vermieden und Möglichkeiten gemeinsam erörtert werden. 3.1 Neuanmeldung Zur Integration eines neu anzumeldenden Trupps ist eine Anmeldung (Anlage 6) mit folgenden Unterlagen schriftlich einzureichen: Kopie der Anerkennung der Eignung im Einzelfall des Kreises / kreisfreien Stadt Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1

6 Seite 3 Das Fahrzeug muss auf den Namen der Gliederung als Sonder- KFZ Zivilschutz / Katastrophenschutz oder als ähnliches Einsatzfahrzeug eingetragen sein. Digitale Fotos des Kraftfahrzeuges, des Anhängers und Bootes. Die Bilder sind wie folgt zu machen: o Auto von außen jeweils mit geschlossenen und geöffneten Türen von allen vier Seiten o Boot auf Anhänger von allen vier Seiten und Innenansicht des Bootes o Materialanhänger von allen vier Seiten mit geschlossenen und geöffneten Türen, Wänden oder Planen Truppmeldebogen (Anlage 1) Im Truppmeldebogen sind alle technischen Angaben vollständig auszufüllen. Bei einem Bootstrupp muss ein Bootsattest für das Motorrettungsboot vorliegen. Personalübersicht (Anlage 2) Alle für den Trupp vorgesehenen Einsatzkräfte sind hier namentlich mit ihren Qualifikationen aufzuführen. Zusätzlich sind die Truppmeldebögen und Personalübersichten im Originalformat per an die Koordinierungsstelle (koordinierungsstelle@westfalen.dlrg.de) zu senden. Die Bilder sind ausschließlich elektronisch per an die Koordinierungsstelle (koordinierungsstelle@westfalen.dlrg.de) zu senden. 3.2 Änderung Um eine Änderung handelt es sich, wenn Fahrzeuge (KFZ, Anhänger, Boot) ersetzt oder getauscht werden oder Änderungen an der Zulassung vorgenommen werden (z.b. neues Kennzeichen). Änderungen sind mit den gleichen Unterlagen wie eine Neuanmeldung schriftlich einzureichen. Ein Wechsel des Trupptypes oder der Bootskategorie entspricht einer Abmeldung und Neuanmeldung (vgl. 3.1 und 3.3).

7 Seite Abmeldung Eine dauerhafte Abmeldung ist schriftlich anzuzeigen. Dabei ist das Datum, ab wann der Trupp nicht mehr zur Verfügung steht, zu nennen. 4 Fördermittel Das Land NRW fördert die im Interesse des Landes liegenden Übungen, Ausbildungsmaßnahmen und Verwaltungsausgaben. 4.1 Antrag auf Fördermittel Um eine Förderung für das Folgejahr zu erhalten, haben die Bezirke für die teilnehmenden Trupps jährlich bis zum einen Antrag auf Fördermittel (Anlage 5) mit folgenden Unterlagen einzureichen: Personalübersicht (Anlage 2) Haushaltsplan (Anlage 4) 4.2 Gewährung von Fördermittel Die vom Land erhaltenen Fördermittel werden zu 90% an die teilnehmenden Trupps ausgezahlt. Der Auszahlungsschlüssel erfolgt auf Grundlage der zuwendungsfähigen Kosten der verschiedenen Trupparten im Verhältnis zum erforderlichen Gesamtaufwand aller Trupps. Der Auszahlungsschlüssel wird jährlich, auf Grundlage der nach Punkt 4 einzureichenden Unterlagen, neu berechnet und vom LV-Rat bestätigt. Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht. 4.3 Nachweis über Mittelverwendung Der Nachweis über durchgeführte Ausbildungen, Übungen und angefallene Verwaltungskosten des Vorjahres ist bis zum dem LV einzureichen. Dabei ist ein Verteilungsverhältnis von mind. 60% an Ausbildungen und Übungen zu max. 40% Verwaltungskosten einzuhalten. Die Abrechnung ist von einem 26 BGB - Vertreter der abrechnenden Gliederung zu unterschreiben. Die Gliederung bestätigt damit die Richtigkeit der Angaben und garantiert eine Rückzahlung im Falle einer Beanstandung oder durch im Laufe des Abrechnungsjahres von der Mitwirkung abgemeldeter Einheiten. Ein nicht ausreichender Nachweis über die Verwendung der erhaltenen Mittel führt zu einer teilweisen oder vollständigen Rückforderung. Der

8 Seite 5 Nachweis erfolgt ausschließlich unter Verwendung des Leitfadens Verwendungsnachweis Dotation Übersicht mit dem Verwendungsnachweis (Anlage 3) und den entsprechenden Einzelbelegen. Der Verwendungsnachweis muss neben der unterschriebenen Form zusätzlich im Originalformat per an die Geschäftsstelle (geschaeftsstelle@westfalen.dlrg.de) gesandt werden. 5 Verfügbarkeit der Einheiten Die Trupps müssen innerhalb der Vorgaben der Konzeption für Übungen und Einsätze zur Verfügung stehen. Sollte ein Trupp aufgrund von Ausbildungsveranstaltungen, geplanten Veranstaltungsabsicherungen, technischen Defekten (z.b. Motorschaden) oder temporärem Personalmangel (z.b. Urlaubszeit) nicht innerhalb von 12 Stunden einsatzbereit am Heimatstandort sein, ist dies per an koordinierungsstelle@westfalen.dlrg.de mitzuteilen. Die Einsatzbereitschaft ist dann grundsätzlich so schnell wie möglich wiederherzustellen und der Koordinierungsstelle per mitzuteilen. 6 Kürzung von Fördermitteln und Ausschluss von Einheiten Bei mangelnder Einhaltung dieser Richtlinie und / oder nicht zulässiger Mittelverwendung kommt es zunächst zu einer schriftlichen Ermahnung. Diese wird durch den Landesverbandsvorstand ausgesprochen und enthält eine angemessene Frist, bis zu der das bemängelte Verhalten abzustellen ist. Wird die Frist nicht eingehalten oder im Wiederholungsfall kann der LV-Rat auf Antrag des Landesverbandsvorstandes den Ausschluss des/der Trupps beschließen und / oder die Fördermittel für den beanstandeten Zeitraum kürzen oder vollständig zurückfordern. Ist ein Trupp mehr als sechs Monate in einem Zeitraum von 12 Monaten nicht einsatzbereit, kann der LV-Rat, auf Antrag des Landesverbandsvorstandes, ohne vorherige schriftliche Ermahnung Kürzungen der Fördermittel für diesen Trupp beschließen.

9 Seite 6 7 Gültigkeit Die Richtlinie tritt laut Beschluss des LV-Rates vom in Kraft. Werden einige Punkte dieser Richtlinie durch anderweitige Vereinbarungen ungültig, werden diese Punkte angepasst und neu verabschiedet. Alle übrigen Punkte behalten bis dahin weiterhin ihre Gültigkeit.

Kosten von Einsätze in der allgemeinen Gefahrenabwehr und der Absicherung von Veranstaltungen in der DLRG Bezirk Osnabrück e.v.

Kosten von Einsätze in der allgemeinen Gefahrenabwehr und der Absicherung von Veranstaltungen in der DLRG Bezirk Osnabrück e.v. Kosten von Einsätze in der allgemeinen Gefahrenabwehr und der Absicherung von Veranstaltungen in der DLRG Bezirk Osnabrück e.v. (Kostenordnung) Deutsche Lebens-Rettungs- Gesellschaft Landesverband Saar

Mehr

Kosten von Einsätze in der allgemeinen Gefahrenabwehr und der Absicherung von Veranstaltungen in der DLRG Landesverband Saar e.v.

Kosten von Einsätze in der allgemeinen Gefahrenabwehr und der Absicherung von Veranstaltungen in der DLRG Landesverband Saar e.v. Kosten von Einsätze in der allgemeinen Gefahrenabwehr und der Absicherung von Veranstaltungen in der DLRG Landesverband Saar e.v. (Kostenordnung) Deutsche Lebens-Rettungs- Gesellschaft Landesverband Saar

Mehr

Der Leiter Einsatz informiert Rundschreiben Nr. 04/2010

Der Leiter Einsatz informiert Rundschreiben Nr. 04/2010 Der Leiter Einsatz informiert Rundschreiben Nr. 04/2010 Verteiler: Leiter Einsatz der Bezirke/Ortsgruppen @ Bezirksbeauftragte Einsatz über Gliederung @ Bezirks/Ortsgruppengeschäftsstellen Zur Kenntnis:

Mehr

Verwaltungsvorschrift

Verwaltungsvorschrift Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Mitwirkung privater Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz (KatSMitwirkungsVwV) Vom 26. Juni 1995 * Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich

Mehr

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationssozialberatung und Projekten zum Aktionsplan Integration (Förderrichtlinie

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationssozialberatung und Projekten zum Aktionsplan Integration (Förderrichtlinie Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationssozialberatung und Projekten zum Aktionsplan Integration (Förderrichtlinie Migrationssozialberatung) vom 29. April 2013 Innenministerium

Mehr

Hochwassereinsätze

Hochwassereinsätze Hochwassereinsätze 2013 GeFa 11.01.2014 Agenda Hochwassereinsatz Juni 2013 Zeitlicher Ablauf Eingesetzte Kräfte Tätigkeiten vor Ort Abrechnung Sturmflut Dezember 2013 Erfahrungen und Erkenntnisse Hochwassereinsätze

Mehr

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung)

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung) Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung) vom 11.01.2016 Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten

Mehr

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft - Landesverband Sachsen e.v.

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft - Landesverband Sachsen e.v. Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft - Landesverband Sachsen e.v. Geschäftsverteilungsplan Stand- Entwurf 15.06.2008 überarbeitete Fassung Stand 30.07.2014 Auf Grundlage des 33 der Satzung der Deutschen

Mehr

Patienten-Transport-Zug 10 NRW PTZ 10 NRW

Patienten-Transport-Zug 10 NRW PTZ 10 NRW Konzept Patienten-Transport-Zug 10 NRW PTZ 10 NRW Stand: 13.03.2007 Innenministerium Nordrhein-Westfalen 1/7 1. Inhaltsverzeichnis 1. Inhaltsverzeichnis 2 2. Einleitung 3 3. Definition 5 4. Kapazität 5

Mehr

Präambel. 1 Ziel der Richtlinie

Präambel. 1 Ziel der Richtlinie Richtlinie zur Förderung von Vereinen sowie von kulturellen Einrichtungen und Maßnahmen in der Stadt Schneeberg, die Zuwendungen des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen erhalten (Förderrichtlinie Vereine

Mehr

- Neues aus dem MI -

- Neues aus dem MI - Erlasse, Richtlinien, Einsatzkonzept - Neues aus dem MI - niedersachsen.dlrg.de Ein großer Teil der Arbeit der letzten Monate bestand aus dem Einbringen unserer Interessen in Erlasse des Landes Niedersachsen

Mehr

Fortbildungsvereinbarung in Nordrhein-Westfalen Schwerpunkt Sprachbildung und Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen

Fortbildungsvereinbarung in Nordrhein-Westfalen Schwerpunkt Sprachbildung und Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen Fortbildungsvereinbarung in Nordrhein-Westfalen Schwerpunkt Sprachbildung und Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen Fragen und Antworten (FAQ) (Stand: Januar 2019) Teil b) Einsatz der Fachbezogene Pauschalen

Mehr

Nachweisbogen Lehrschein

Nachweisbogen Lehrschein Vor- und Zuname Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl und Wohnort Telefon E-Mail Beruf I. Einverständniserklärung (bei Minderjährigen) Ich bin damit einverstanden, dass mein Sohn / meine Tochter

Mehr

Der DLRG Landesverband Baden in Zahlen.

Der DLRG Landesverband Baden in Zahlen. Der DLRG Landesverband Baden in Zahlen Mehr als 51.000 Mitglieder in 180 Ortsverbänden Die DLRG verfügt in Baden über mehr als 51.000 Mitglieder, die sich in 12 Bezirken und 180 Ortsgruppen in der Schwimmausbildung

Mehr

Einsatzausbildung. Umschreibung von Fremdausbildungen Vorgehensweise im Bereich KatS Neufassung nach REFA E2 2015

Einsatzausbildung. Umschreibung von Fremdausbildungen Vorgehensweise im Bereich KatS Neufassung nach REFA E2 2015 Einsatzausbildung Umschreibung von Fremdausbildungen Vorgehensweise im Bereich KatS Neufassung nach REFA E2 2015 Umschreibung fremder Ausbildungen Umschreibung bzw. Anerkennung fremder Ausbildungen sind

Mehr

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit)

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit) Landratsamt Karlsruhe Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (Schulsozialarbeit) Neuantrag Veränderungsantrag Weitergewährungsantrag Förderjahr Antragsteller/in

Mehr

Antrag. auf Gewährung von Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung

Antrag. auf Gewährung von Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung Datum: An den Landschaftsverband - Landesbetreuungsamt - Aktenzeichen Antrag auf Gewährung von Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung gemäß der Richtlinie

Mehr

Erfahrungen aus den Einsätzen anlässlich des Hochwassers an der Elbe im Juni 2013

Erfahrungen aus den Einsätzen anlässlich des Hochwassers an der Elbe im Juni 2013 Erfahrungen aus den Einsätzen anlässlich des Hochwassers an der Elbe im Juni 2013 Runder Tisch Hochwasser Dipl.-Jur. Hans-Jürgen Bosch Dezernat 22 Gefahrenabwehr hans-juergen.bosch@brd.nrw.de Seite 1 Beteiligte

Mehr

38 Satzung zur Förderung des Vereinslebens

38 Satzung zur Förderung des Vereinslebens der Stadt Herborn im Lahn-Dill-Kreis i. d. F. vom 01.07.2013 Präambel Die Förderung von Spiel, Sport und Kultur zum Wohle der Bürger ist ein Hauptanliegen der Stadt Herborn. Durch eine freiwillige Förderung

Mehr

Richtlinie über Freiwillige Leistungen der Stadt Schwarzenbek

Richtlinie über Freiwillige Leistungen der Stadt Schwarzenbek Richtlinie über Freiwillige Leistungen der Stadt Schwarzenbek 417 Präambel Gemeinnützige Vereine leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines lebendigen Gemeinwesens, in dem sich die vielfältigen

Mehr

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Bevölkerungsschutz im föderalen System Krisenmanagement, Katastrophenschutz und Zivilschutz NRW. :2 ::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Mehr

mit dem Ziel der Entlastung der Schüleriimen und Schüler beziehungsweise Auszubildenden.

mit dem Ziel der Entlastung der Schüleriimen und Schüler beziehungsweise Auszubildenden. 2124 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildungen in der Ergotherapie, der Logopädie, den Berufen in der Physiotherapie, der Podologie und der pharmazeutisch-technischen

Mehr

Allgemeine Geschäftsordnung. der DEGRO

Allgemeine Geschäftsordnung. der DEGRO Allgemeine Geschäftsordnung für Ausschüsse, Arbeitsgruppen und Arbeitsgemeinschaften der DEGRO 1 Grundlagen (1) Gemäß 12 Abs. 8 der Satzung der DEGRO vom 4. Juli 2014 kann der Vorstand der DEGRO (nachfolgend

Mehr

Richtlinie im Referat Tauchen des Landesverband Saar e.v.

Richtlinie im Referat Tauchen des Landesverband Saar e.v. Richtlinie im Referat Tauchen des Landesverband Saar e.v. Stand: 31.03.2013 Deutsche Lebens-Rettungs- Gesellschaft Landesverband Saar e.v. In Zusammenarbeit mit den Tauchreferenten der einzelnen Bezirke

Mehr

2. Richtlinie. zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern

2. Richtlinie. zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern VII 500/ch 2. Richtlinie zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Die nachfolgende

Mehr

Rechtliche Grundlagen. Gruppenführerausbildung Teil 1 (GFA 1)

Rechtliche Grundlagen. Gruppenführerausbildung Teil 1 (GFA 1) Rechtliche Grundlagen Gruppenführerausbildung Teil 1 (GFA 1) Rechtsgrundlagen externes Recht internationales Rotkreuz-Recht nationales Rotkreuz-Recht Rechtsgrundlagen für das Zusammenwirken von staatlichen

Mehr

Verwendungsnachweis - für Drittempfänger -

Verwendungsnachweis - für Drittempfänger - (Zuwendungsempfänger) PLZ, Ort, Datum An den Rhein-Sieg-Kreis Kommunales Integrationszentrum Kaiser-Wilhelm-Platz 1 1 53721 Siegburg AZ: 36.3.5 KA-382-18/ 2-07.70../2018- Verwendungsnachweis - für Drittempfänger

Mehr

Verwendungsnachweis - für Drittempfänger -

Verwendungsnachweis - für Drittempfänger - (Zuwendungsempfänger) PLZ, Ort, Datum An das Kommunale Integrationszentrum Musterstraße 1 12345 Musterstadt AZ: 36.3.5 Verwendungsnachweis - für Drittempfänger - Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Ausfüllhilfe: Innovation Solarthermie - Prozesswärmeerzeugung

Ausfüllhilfe: Innovation Solarthermie - Prozesswärmeerzeugung Ausfüllhilfe: Innovation Solarthermie - Prozesswärmeerzeugung HINWEIS: Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden, d. h. vor Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages in Bezug auf die zu

Mehr

RICHTLINIEN. des BLSV-Sportbezirks Oberpfalz. für Sportförderung aus Mitteln. des Bezirks Oberpfalz

RICHTLINIEN. des BLSV-Sportbezirks Oberpfalz. für Sportförderung aus Mitteln. des Bezirks Oberpfalz RICHTLINIEN des BLSV-Sportbezirks Oberpfalz für Sportförderung aus Mitteln des Bezirks Oberpfalz Stand: 05.07.2016 1 Inhaltsverzeichnis I. Vorbemerkungen Seite 3 II. Förderzweck Seite 3 III. Fördervoraussetzungen

Mehr

ANLEITUNG. Version 1.1 vom

ANLEITUNG. Version 1.1 vom ANLEITUNG zur Umsetzung der OPTA-Richtlinie in Nordrhein-Westfalen für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben () im Bereich der allgemeinen Gefahrenabwehr Version 1.1 vom 01.09.2013 www.mik.nrw.de

Mehr

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Bezirk Oberberg e.v. Lehrgangs- und Bildungsplan 2018

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Bezirk Oberberg e.v. Lehrgangs- und Bildungsplan 2018 Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Bezirk Oberberg e.v. Lehrgangs- und Bildungsplan 2018 1 Inhaltsverzeichnis S. 1.Einsatz 1.1 Referat Boot 1.1.1 Bootsführerschein B 4 1.2 Referat Tauchen 1.3 Referat

Mehr

Allgemeine Anweisung Einsatz

Allgemeine Anweisung Einsatz Allgemeine Anweisung Einsatz Stand: Donnerstag, 3. November 2011 Deutsche Lebens- Rettungs-Gesellschaft Bezirk Rhein-Sieg e.v. Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 1.1. Zweck Geltungsbereich, Rechtscharakter

Mehr

Muster-Prüfvermerk für Vor-Ort-Kontrollen

Muster-Prüfvermerk für Vor-Ort-Kontrollen Handbuch Ziffer II-3.12 Stand: Februar 2009 Muster-Prüfvermerk für Vor-Ort-Kontrollen zur ordnungsgemäßen Durchführung des Operationellen Programms EFRE Saarland Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

Mehr

Prüfungsordnung Katastrophenschutz. Ergänzungsteil für den Landesverband Hessen

Prüfungsordnung Katastrophenschutz. Ergänzungsteil für den Landesverband Hessen Prüfungsordnung Katastrophenschutz Ergänzungsteil für den Landesverband Hessen PRÜFUNGSORDNUNG KATASTROPHENSCHUTZ Ergänzungsteil für den Landesverband Hessen 1. Auflage 2018 IMPRESSUM Herausgeber: Deutsche

Mehr

Förderrichtlinie Finanzielle Förderung von freiwilligen Schulangeboten der Feuerwehren und im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen

Förderrichtlinie Finanzielle Förderung von freiwilligen Schulangeboten der Feuerwehren und im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Az: V 5-65o06-01-16/005 1 Förderrichtlinie Finanzielle Förderung von freiwilligen Schulangeboten der Feuerwehren und im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen

Mehr

(3) Der Höchstbetrag der Verdienstausfallpauschale wird auf... Euro pro Stunde festgesetzt.

(3) Der Höchstbetrag der Verdienstausfallpauschale wird auf... Euro pro Stunde festgesetzt. /N/uA LOyts Satzung über die Festsetzung des Verdienstausfalls der beruflich selbstständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr..., der beruflich selbstständigen Helfer der privaten Hilfsorganisationen

Mehr

Richtlinie über die Förderung der Jugendarbeit nach 11 SGB VIII Beschluss der Regionsversammlung vom 19. Dezember

Richtlinie über die Förderung der Jugendarbeit nach 11 SGB VIII Beschluss der Regionsversammlung vom 19. Dezember Seite 1 Beschluss der Regionsversammlung vom 19. Dezember 2017 1. Zuwendungszweck Die Region Hannover fördert die Durchführung von überkommunalen Angeboten der Jugendarbeit gemäß den 11 und 74 SGB VIII

Mehr

Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Vereine in der Stadt Taucha

Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Vereine in der Stadt Taucha Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Vereine in der Stadt Taucha Präambel Die Stadt Taucha erkennt die gesellschaftliche Bedeutung und die positiven sozialen, pädagogischen und gesundheitlichen

Mehr

Amtliche Mitteilung Nr. 18/2016

Amtliche Mitteilung Nr. 18/2016 Amtliche Mitteilung Nr. 18/2016 Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Bachelorstudiengang Architektur der Technischen Hochschule Köln Vom 13. April

Mehr

Tabelle 1: Verteilung der 890 Untersuchungseinsätze und Futterkranzuntersuchungen auf die Kreisimkervereine

Tabelle 1: Verteilung der 890 Untersuchungseinsätze und Futterkranzuntersuchungen auf die Kreisimkervereine Projekt zur Bienengesundheit 2014 Wie in den vergangenen Jahren können in unserem Verbandsgebiet 890 Standuntersuchungen nebst Probenentnahme und kostenloser mikrobiologischer Untersuchung dieser Futterkranzproben

Mehr

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im DRK-Landesverband Hessen

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im DRK-Landesverband Hessen Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im DRK-Landesverband Hessen Teil: CBRN-E (GABC) Gliederung: Seite 1. Grundausbildung 2 2. Ausbildung von Ausbildern 3 3. Fortbildung von Ausbilder für Lehrscheinverlängerungen

Mehr

Vorgeplante überörtliche Hilfe größeren Umfangs

Vorgeplante überörtliche Hilfe größeren Umfangs Vorgeplante überörtliche Hilfe größeren Umfangs in den Leitstellenbereichen Koblenz, Montabaur und dem Rhein-Hunsrück-Kreis Anlage MARSCH Version 1.0 Januar 2019 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 2.

Mehr

Ergänzende Bestimmungen für den Sprechfunkdienst in der DLRG in NRW

Ergänzende Bestimmungen für den Sprechfunkdienst in der DLRG in NRW esverband Nordrhein e.v. esverband Westfalen e.v. Ergänzende Bestimmungen für den Sprechfunkdienst in der DLRG in NRW Bestimmungen für den Sprechfunkdienst in den DLRG esverbänden Nordrhein e.v. und Westfalen

Mehr

Kreisgruppe Düsseldorf

Kreisgruppe Düsseldorf Kreisgruppe Düsseldorf KM 1. Zweck und Durchführung 1.1 Die Kreismeisterschaft Agility wird in den Klassen A1, A2, A3, und Senioren ausgetragen. Sie ist die Spitzenveranstaltung im jeweiligen Sportjahr

Mehr

Richtlinie für die Fortbildung und Verlängerung von Ausbildern und Multiplikatoren in der Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung

Richtlinie für die Fortbildung und Verlängerung von Ausbildern und Multiplikatoren in der Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung Richtlinie für die Fortbildung und Verlängerung von Ausbildern und Multiplikatoren in der Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung Abschnitt 1: Ziel der Fortbildung Die Fortbildung der Ausbilder und Multiplikatoren

Mehr

Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Zukunft Bildung und Betreuung

Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Zukunft Bildung und Betreuung Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Zukunft Bildung und Betreuung 2003-2007 Das Land Hessen gewährt in den Jahren 2003 bis 2007 nach den Regelungen dieser Richtlinie

Mehr

Verfahrenshinweise. 1. Vorschläge

Verfahrenshinweise. 1. Vorschläge Gesetz über die Stiftung eines Ehrenzeichens für besondere Verdienste im Katastrophen-, Zivilschutz oder Rettungswesen vom 15.02.2005 Katastrophenschutz-Ehrenzeichen - (GV. NRW. 2005 S. 44 / SGV. NRW.

Mehr

Ordnung über Kostenersatz

Ordnung über Kostenersatz Ordnung über Kostenersatz Stand: 28.06.2014 Zuständig: Verbandsausschuss Gültig ab: 01.07.2014 Geschäftsstelle: Tischtennisverband Württemberg-Hohenzollern e. V. SpOrt Stuttgart Fritz-Walter-Weg 19 70372

Mehr

Antrag. auf Gewährung von Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung

Antrag. auf Gewährung von Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung LWL-Abteilung für Krankenhäuser und Gesundheitswesen Landesbetreuungsamt Aktenzeichen beim Landesbetreuungsamt: 65 97 50/2- (17) Datum: An den Landschaftsverband Westfalen-Lippe LWL-Abteilung für Krankenhäuser

Mehr

Rahmenkonzeption für die Wasserrettungszüge der DRK-Wasserwacht zur Mitwirkung im Hilfeleistungssystem des DRK-Landesverbandes Nordrhein e.v.

Rahmenkonzeption für die Wasserrettungszüge der DRK-Wasserwacht zur Mitwirkung im Hilfeleistungssystem des DRK-Landesverbandes Nordrhein e.v. Rahmenkonzeption für die Wasserrettungszüge der DRK-Wasserwacht zur Mitwirkung im Hilfeleistungssystem des DRK-Landesverbandes Nordrhein e.v. Diese Rahmenkonzeption wurde am 01.April 2006 von den Mitgliedern

Mehr

Auszahlungsantrag zum Verwendungsnachweis. Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zur Emissionsminderung in der Landwirtschaft

Auszahlungsantrag zum Verwendungsnachweis. Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zur Emissionsminderung in der Landwirtschaft Auszahlungsantrag zum Verwendungsnachweis Antragsteller/in: An den Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragter über den Geschäftsführer der Kreisstelle Eingangsstempel d. Kreisstelle

Mehr

An die Fax: 0231 /

An die Fax: 0231 / An die Fax: 0231 / 9432-3927 Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses der Ärzte und Krankenkassen für den Regierungsbezirk Arnsberg I Arnsberg II Detmold Münster Robert-Schimrigk-Str. 4 6 44141 Dortmund

Mehr

Richtlinie zur Förderung von Vereinen und Kulturgruppen der Bergstadt Eibenstock. (V ereinsförderrichtlinie) Präambel

Richtlinie zur Förderung von Vereinen und Kulturgruppen der Bergstadt Eibenstock. (V ereinsförderrichtlinie) Präambel I,... tf I I ) C ) Richtlinie zur Förderung von Vereinen und Kulturgruppen der Bergstadt Eibenstock V ereinsförderrichtlinie) Der Stadtrat von Eibenstock hat in seiner Sitzung am 19. Juni 2002 die nachstehende

Mehr

Verfahrensbeschreibung SEG Kreisverband St. Wendel

Verfahrensbeschreibung SEG Kreisverband St. Wendel 1. Ziel und Zweck 3.2.3 Kreisverband St. Wendel 3.2.3 Diese (VB) gewährleistet den bedarfsorientierten Einsatz der Schnelleinsatzgruppe des Kreisverbandes St. Wendel (). Das Ziel ist die Sicherstellung

Mehr

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes Fachdienstausbildung

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes Fachdienstausbildung Landesverband Saarland e.v. Bereitschaften Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes Fachdienstausbildung Teil : Information und Kommunikation - Fernmeldedienst - - Stand: 16.02.2014

Mehr

Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung ( ) Zwischen- und Verwendungsnachweis im Verwaltungssystem Erläuterungen

Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung ( ) Zwischen- und Verwendungsnachweis im Verwaltungssystem Erläuterungen Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung (2018 2022) Zwischen- und Verwendungsnachweis im Verwaltungssystem Erläuterungen Mit dem Programm Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung fördert das Bundesministerium

Mehr

Bau der Vereinsunterkunft für die. Ortsgruppe Dülmen e. V

Bau der Vereinsunterkunft für die. Ortsgruppe Dülmen e. V Bau der Vereinsunterkunft für die DLRG. erstellt durch Michael Görshop Vorsitzender Burkhard Demes Stellvertretender Vorsitzender Sascha Gollenbeck Geschäftsführer Martin Diekmann Leiter Tauchen Die DLRG

Mehr

AZ: Verwendungsnachweis

AZ: Verwendungsnachweis Muster gemäß Anlage 6 (Zuwendungsempfänger) PLZ, Ort, Datum Bezirksregierung Arnsberg Dez.36 - Kompetenzzentrum für Integration - Seibertzstr. 1 59821 Arnsberg AZ: Verwendungsnachweis Zuwendungen des Landes

Mehr

Richtlinie für Zuwendungen für Familienentlastende Dienste für Behinderte (Titel ) Erlass des Sozialministeriums

Richtlinie für Zuwendungen für Familienentlastende Dienste für Behinderte (Titel ) Erlass des Sozialministeriums Richtlinie für Zuwendungen für Familienentlastende Dienste für Behinderte (Titel 1005-684.07) Erlass des Sozialministeriums Vom 22. Januar 2001 - IX 440.43.071 Fundstelle: AmtsBl. M-V 2001 S. 226 1. Zuwendungszweck,

Mehr

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im DRK-Landesverband Hessen

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im DRK-Landesverband Hessen Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im DRK-Landesverband Hessen Teil: Gliederung: Seite 1. Grundausbildung 2 2. Fachdienstausbildung 3 3. Zusatzausbildung 4 4. Ausbildung von Ausbildern 5 6 5. Fortbildung

Mehr

Erläuterungen zu neuen Mustersatzungen

Erläuterungen zu neuen Mustersatzungen Erläuterungen zu neuen Mustersatzungen Erläuterungen zu neuen Mustersatzungen l Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt. / Gemeinde. bei Einsätzen der Feuerwehr l Satzung

Mehr

DBV Open & Frauen Paar Liga 2017 Informationen und Regelungen

DBV Open & Frauen Paar Liga 2017 Informationen und Regelungen DBV Open & Frauen Paar Liga 2017 Informationen und Regelungen A. Gliederung der Ligen 1. Der DBV veranstaltet jährlich in den Bundesligen (BL) Paar- Wettbewerbe für Mitglieder von DBV-Mitgliedsvereinen,

Mehr

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Freiwillige Ganztagsschulen 2011 im Saarland. Vom

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Freiwillige Ganztagsschulen 2011 im Saarland. Vom Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Freiwillige Ganztagsschulen 2011 im Saarland Vom 15.03.2011 1. Zuwendungszweck, Gegenstand und Rechtsgrundlage der Förderung Das Land gewährt nach Maßgabe

Mehr

Projektförderung über den Landesmusikrat NRW e. V. aus der Laienmusikförderung des Landes Nordrhein-Westfalen gültig ab Haushaltsjahr 2013

Projektförderung über den Landesmusikrat NRW e. V. aus der Laienmusikförderung des Landes Nordrhein-Westfalen gültig ab Haushaltsjahr 2013 Projektförderung über den Landesmusikrat NRW e. V. aus der Laienmusikförderung des Landes Nordrhein-Westfalen gültig ab Haushaltsjahr 2013 A. Allgemeine Fördergrundsätze Die Bezirksregierung gewährt nach

Mehr

Artikel 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz

Artikel 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5545 09.04.2014 Neudruck Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz A

Mehr

Paarliga-Ordnung 2019

Paarliga-Ordnung 2019 Deutscher Bridge-Verband Paarliga-Ordnung 2019 A. Gliederung der Paar-Bundesligen 1. Der DBV veranstaltet jährlich mit den Paarligen Wettbewerbe für Mitglieder von DBV- Mitgliedsvereinen. Nationale Ebene:

Mehr

1.2 Eintragung in die Handwerksrolle Für die Durchführung der AU ist der Betrieb mit dem in Nummer Anlage VIIIc StVZO genannten

1.2 Eintragung in die Handwerksrolle Für die Durchführung der AU ist der Betrieb mit dem in Nummer Anlage VIIIc StVZO genannten AU-Anerkennung Antrag auf AU-Anerkennung für Fahrzeuge mit G-Kat ohne OBD-System Fahrzeuge mit G-Kat und OBD-System Fahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor bis 7,5t zul. Gesamtmasse Fahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor

Mehr

Ausbildungsordnung für das Jugendrotkreuz

Ausbildungsordnung für das Jugendrotkreuz www.jrk-bw.de Ausbildungsordnung für das Jugendrotkreuz im DRK-Landesverband Baden-Württemberg e.v. Ausbildungsordnung für das Jugendrotkreuz im DRK-Landesverband Baden-Württemberg e.v. Inhaltsverzeichnis

Mehr

Die Einhaltung des Immatrikulationsobligatoriums wird bei der offiziellen Anmeldung zur Promotion durch das Dekanat überprüft.

Die Einhaltung des Immatrikulationsobligatoriums wird bei der offiziellen Anmeldung zur Promotion durch das Dekanat überprüft. [RS 6...3] Rechtswissenschaftliche Fakultät Beschluss des Fakultätsversammlung vom 8. März 07 Version.0 gestützt auf die Abs. 3 der Verordnung über die Promotion zur Doktorin oder zum Doktor der Rechtswissenschaft

Mehr

LANDKREIS VORPOMMERN-GREIFSWALD.b

LANDKREIS VORPOMMERN-GREIFSWALD.b LANDKREIS VORPOMMERN-GREIFSWALD.b ~ Richtlinie für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe im Landkreis Vorpommern-Greifswald Nachfolgende Richtlinie regelt die Voraussetzungen und das Verfahren

Mehr

Auszahlungsantrag zum Verwendungsnachweis. Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zur Emissionsminderung in der Landwirtschaft

Auszahlungsantrag zum Verwendungsnachweis. Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zur Emissionsminderung in der Landwirtschaft Auszahlungsantrag zum Verwendungsnachweis Antragsteller/in: An den Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragter über den Geschäftsführer der Kreisstelle Eingangsstempel d. Kreisstelle

Mehr

Antrag auf Auszahlung eines Gemeindeförderungsbeitrages anlässlich der Anschaffung von E-Fahrzeugen

Antrag auf Auszahlung eines Gemeindeförderungsbeitrages anlässlich der Anschaffung von E-Fahrzeugen Antrag auf Auszahlung eines Gemeindeförderungsbeitrages anlässlich der Anschaffung von E-Fahrzeugen (ögrb vom 29.11.2016, TOP 24) AntragstellerIn Name des Antragstellers / des Vereins / des Unternehmens:

Mehr

Verwendungsnachweis. (Zuwendungsempfänger) Ort: Datum: Telefon: (Anschrift der Bewilligungsbehörde) Zuwendungszweck:

Verwendungsnachweis. (Zuwendungsempfänger) Ort: Datum: Telefon: (Anschrift der Bewilligungsbehörde) Zuwendungszweck: Verwendungsnachweis (Zuwendungsempfänger) Ort: Datum: Telefon: (Anschrift der Bewilligungsbehörde) Zuwendungszweck: Durch Zuwendungsbescheid(e) der (Bewilligungsbehörde) vom... Az.:... über vom... Az.:...

Mehr

Anlage 3. Antrag zur Anerkennung von Praxisnetzen nach 87b Abs. 4 SGB V

Anlage 3. Antrag zur Anerkennung von Praxisnetzen nach 87b Abs. 4 SGB V Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein E-Mail: praxisnetze@kvno.de Meldestelle -Anerkennung Praxisnetze- Tel.: (02 11) 59 70-8952 Tersteegenstraße 9 Fax: (02 11) 59 70-9952 40474 Düsseldorf Hiermit beantragt

Mehr

Einsatzkonzepte der überörtlichen Hilfe in. Ein zusammenfassender Überblick

Einsatzkonzepte der überörtlichen Hilfe in. Ein zusammenfassender Überblick Einsatzkonzepte der überörtlichen Hilfe in Ein zusammenfassender Überblick Mögliche Einsatzstruktur in NRW (Phase 1) Folie 2 Mögliche Einsatzstruktur in NRW (Phase 2) WR-Z NRW V-DEKON 50 NRW Einsatzeinheit

Mehr

Richtlinien zur finanziellen. Förderung von Projekten der. DRK Ortsvereine im. DRK Kreisverband Groß-Gerau e. V.

Richtlinien zur finanziellen. Förderung von Projekten der. DRK Ortsvereine im. DRK Kreisverband Groß-Gerau e. V. Richtlinien zur finanziellen Förderung von Projekten der DRK Ortsvereine im DRK Kreisverband Groß-Gerau e. V. Inhalt 1. Vorwort... 3 2. Förderziel... 4 3. Förderung... 4 3.1. Fördermöglichkeiten... 4 3.2.

Mehr

Zuschüsse / Zuwendungen durch den DLRG Landesverband Niedersachen e.v.

Zuschüsse / Zuwendungen durch den DLRG Landesverband Niedersachen e.v. DLRG Landesverband Niedersachsen e.v. Im Niedernfeld 4A 31542 Bad Nenndorf An die DLRG - Gliederungen im Landesverband Niedersachsen Vorsitz@ Finanzen@ geschaeftsfuehrung@ zur Kenntnis: Vorstand Im Niedernfeld

Mehr

Ein GTA Jahr Vom Antrag bis zur Verwendungsnachweisprüfung

Ein GTA Jahr Vom Antrag bis zur Verwendungsnachweisprüfung Folie 1 Ein GTA Jahr Vom Antrag bis zur Verwendungsnachweisprüfung Folie 2 Evaluation Schüler-Lehrerbefragung Prüfung der Ganztagsangebote (Auslastung, Teilnehmerzahl, Zielstellung) Interview der Honorarnehmer

Mehr

Infrastrukturförderrichtlinie. Richtlinie

Infrastrukturförderrichtlinie. Richtlinie Richtlinie der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der technischen Infrastruktur gem. 88 Abs. 3 S. 5 LMG NRW Infrastrukturförderrichtlinie

Mehr

Förderkriterien

Förderkriterien Förderkriterien www.momo-stiftung.de 1 + Wie wir unsere Aufgabe als Förder-Stiftung verstehen Wir verstehen das Verhältnis zwischen Antragsteller und Stiftung als Partnerschaft. Antragsteller repräsentieren

Mehr

Rundschreiben 42/923/2016

Rundschreiben 42/923/2016 LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Kinder und Familie LVR Dezernat 4 50663 Köln Stadtverwaltung Kreisverwaltung -Jugendamt- im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Lehrgängen des DLRG Bezirk Kreis Borken e. V.

Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Lehrgängen des DLRG Bezirk Kreis Borken e. V. DLRG Bezirk Kreis Borken e. V. In der Wiese 1 * 46395 Bocholt Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Lehrgängen des DLRG Bezirk Kreis Borken e. V. Bereits seit einigen Jahren führt der Bezirk Kreis Borken

Mehr

Einwohnergemeinde Egerkingen. Reglement über die Ausrichtung von Unterstützungsbeiträgen an die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung

Einwohnergemeinde Egerkingen. Reglement über die Ausrichtung von Unterstützungsbeiträgen an die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung Einwohnergemeinde Egerkingen Reglement über die Ausrichtung von Unterstützungsbeiträgen an die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung Gültig ab. Januar 09 Inhaltsverzeichnis Zweck... Geltungsbereich...

Mehr

Richtlinien zur Förderung von Investitionen der Vereine für die Gemeinde Fichtenau

Richtlinien zur Förderung von Investitionen der Vereine für die Gemeinde Fichtenau Gemeinde Fichtenau Landkreis Schwäbisch Hall Richtlinien zur Förderung von Investitionen der Vereine für die Gemeinde Fichtenau Der Gemeinderat der Gemeinde Fichtenau hat am 24.10.2011 folgende Richtlinien

Mehr

Erweiterter Landesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser für Nordrhein

Erweiterter Landesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser für Nordrhein Erweiterter Landesausschuss der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser für Nordrhein Merkblatt zum Anzeigeformular Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung 1. Teilnahme an der ambulanten

Mehr

Antrag auf Gewährung von Zuschüssen für Kölner Selbsthilfegruppen aus Selbsthilfefördermitteln der Stadt Köln für das Jahr

Antrag auf Gewährung von Zuschüssen für Kölner Selbsthilfegruppen aus Selbsthilfefördermitteln der Stadt Köln für das Jahr Antrag auf Gewährung von Zuschüssen für Kölner Selbsthilfegruppen aus Selbsthilfefördermitteln der Stadt Köln für das Jahr Bitte füllen Sie alles aus, denn nur bei vollständigen Antragsunterlagen kann

Mehr

Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung für Maßnahmen der Denkmalpflege aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm Dach und Fach. für:... in:...

Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung für Maßnahmen der Denkmalpflege aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm Dach und Fach. für:... in:... Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum Wünsdorfer Platz 4-5 15838 Wünsdorf über die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung

Mehr

Umfrage 2016 zu Jahresabschlüssen und Gesamtabschlüssen der Kommunen in Nordrhein-Westfalen

Umfrage 2016 zu Jahresabschlüssen und Gesamtabschlüssen der Kommunen in Nordrhein-Westfalen Umfrage 2016 zu Jahresabschlüssen und Gesamtabschlüssen der Kommunen in Nordrhein-Westfalen Seit dem NKF-Gesetz NRW (2005) wurden die Aufsichtsbehörden der Kommunen bislang regelmäßig zum aktuellen Sachstand

Mehr

Arvid Graeger, Abteilungsleiter Gefahrenabwehr und Rettungsdienst beim Rettungsdienst in Düsseldorf

Arvid Graeger, Abteilungsleiter Gefahrenabwehr und Rettungsdienst beim Rettungsdienst in Düsseldorf Katastrophenschutzplanung / Externe Notfallplanung Arvid Graeger, Abteilungsleiter Gefahrenabwehr und Rettungsdienst beim Rettungsdienst in Düsseldorf Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung

Mehr

R i c h t l i n i e der Gemeinde Wiernsheim

R i c h t l i n i e der Gemeinde Wiernsheim R i c h t l i n i e der Gemeinde Wiernsheim für die Gewährung von Zuschüssen bei der Nutzung erneuerbarer Energien und zur Energieeffizienz Der Gemeinderat der Gemeinde Wiernsheim hat im Rahmen seiner

Mehr

2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom

2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 31.7.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Landesprogramms 1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein RdErl. d. Ministeriums

Mehr

Richtlinie zur Förderung von Landesjugendverbänden (LJP - 5)

Richtlinie zur Förderung von Landesjugendverbänden (LJP - 5) Richtlinie zur Förderung von Landesjugendverbänden (LJP - 5) 1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt gemäß der 12, 73, 74 und 82 SGB VIII und gemäß 2 bis 5 des Kinder-

Mehr

Förderantrag Gutes Leben im Alter

Förderantrag Gutes Leben im Alter Eingangsstempel Förderantrag Gutes Leben im Alter Fördermodul I Fördermodul II Partizipative Entwicklung lokaler Altenhilfekonzepte Verbindung von Ortskernbelebung und Altenhilfe Fördermodul III Kommunale

Mehr

3. Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind Gemeinden und Gemeindeverbände als Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter).

3. Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind Gemeinden und Gemeindeverbände als Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter). 216 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren RdErl. des Ministeriums für Generationen,

Mehr