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1 R, l Vorlage Nr. 34/2019 STADT esloch. FB 5 l FG 5.3 / Technischer Service/Umwelt _ Akt enze'c h en l Herr Singler/Frau Stein Tel.: ; Tagesordnungspunkt: Gemeinsamer Antrag der CDU, SPD, Freie Wähler, WGF/AWL Fraktion und Stadt- rat Bernd Lang (FDP) zur Verbesserung der Lebensbedingungen für lnsekten Beratungsfolge: Gemeinderat öffentlich Vorangegangene Beratungen: Vorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung wird beauftragt, innerhalb von sechs Monaten ein kommunales Handlungskonzept für die Erhaltung und die Förderung der Artenvielfalt und zur Verbesserung der Le bensbedingungen für Insekten auf den Gemarkungen der Stadt Wiesloch zu erstellen. Bürgerinformationlßürgerbetei"gung: E Ja ln Form von: Presseveröffentlichung Ausführliche Informationen auf der Internetseite (Pläne/Hintergrundwissen etc) Information an Anwohner/Anwohnerinnen bzw. Betroffenen Ü lnfo-veranstaltung E Bürgerbeteiligung durch: Aktionen, Projekte [] Nein Begründung: Beschluss des Ortschaftsrats: Finanzierung: Die erforderlichen Ressourcen für die Durchführung und Umsetzung von Maßnahmen und Projekten zum Erhalt, bzw. zur Erhöhung der Biodiversität sind im Einzelnen zu benennen und in den Haushalten der kommenden Jahre zu verankern. Seite 1

2 Begründung: Der Haushaltsplan der Stadt Wiesloch sieht unter der Produktgruppe Naturschutz und Land- schaftspflege die Erstellung und das Umsetzen von Konzeptionen zum Naturschutz vor. In der Vergangenheit und aktuell wurden und werden bereits Maßnahmen und Projekte umgesetzt, die darauf ausgelegt sind, die Lebensbedingungen von Insekten zu fördern und zum Erhalt der Arten der Biodiversität beizutragen. Mit dern vorliegenden Antrag aus der Mitte des Gemeinderates erhält diese sogenannte freiwillige Aufgabe der Stadt Wiesloch eine höhere Priorität und eine neue Qualität. Neben der Vorgabe der Leistungsziele werden in dern Antrag eine ganze Reihe von Maßnahmen sowie Beispiele aus anderen Kommunen aufge- führt, die geeignet erscheinen, zum Erhalt und zur Förderung der biologischen Vielfalt in Wiesloch beizutragen. Nach der Festlegung der Leistungsziele ist es nun Aufgabe der Verwaltung, unter Federführung der Fachgruppe Technischer Service, Stadtgrün und Umweltschutz ein kommunales Handlungskonzept für den Erhalt der Artenvielfalt und zur Verbesserung der Lebensbedin gungen von Insekten zu erstellen und die dafür geeigneten Maßnahmen und Projekte aufzu- I_i_sten erforderliche Regelungen und Beschlüsse vorzubereiten, sowie eine unterstützende Offentlichkeitsarbeit zu initiieren und die dazu erforderlichen finanziellen und personellen Aufwendungen zu erfassen und dem Gemeinderat als Gesamtpaket zur Entscheidung vorzu legen. Für die erforderlichen Abstimmungen dieser Querschnittsaufgabe innerhalb der Ver- waltung, die Prüfung von Einzelmaßnahmen, die Gewinnung von Projektpartnern, sowie die lnitiierung einer unterstützenden Öffentlichkeitsarbeit ist der Vemaltung ein zeitlicher Rahmen von sechs Monaten nach Beschlussfassung zu gewähren. Zur Überprüfung der Wirksamkeit von Einzelmaßnahmen und für eine Erfolgskontrolle hin- sichtlich der Leistungsziele ist ein Monitoring zu installieren. Dazu gehört auch eine qualitative und quantitative Artenerfassung auf ausgewählten Flächen. Hierzu soll ab 2020 ein jährlicher Sachstandsbericht im Ausschuss für Technik und Umwelt vorgelegt werden. Anlagen: Gemeinsamer Antrag der CDU, SPD, Freie Wähler und WGF/AWL Fraktion und Stadtrat Bernd Lang (FDP) des Wieslocher Gemeinderates Sachbearbeitende Fachgruppe: 5.3 Handzeichen: g ;@ Datum: Mitzeichnung durch FB: Handzeichen: y»g Datum: /ÄÜJ 194Ü Zustimmung Gleichstellungsstelle: Handzeichen: Datum: Zustimmung BM: Datum: Zustimmung OB: Handzeichen: Datum: 44% OZ, 77 Seite 2

3 GemeinsamerAntrag der CDU, SPD, Freie Wähler und WGFIAWL Fraktion und Stadtrat Bernd Lang (FDP) des Wieslocher Gemeinderates Ziel: Verbesserung der Lebensbedingungen für Insekten Die Bundesregierung will mit einem Aktionsprogramm Insektenschuiz die Lebensbedingungen für Insekten verbessern, um dem Insektensterben entgegenzuwirken, da hier akuter Handlungsbe darf gesehen wird (siehe auch Anlage 1: "Aktionsprogramm Insektenschutz" der Bundesregie- rung). Die Stadt Wiesloch erkennt diesen Handlungsbedarf an und befasst sich mit Möglichkeiten, im eigenen Verantwortungsbereich etwas gegen den Verlust der Artenvietfalt und gegen das Insek- tensterben zu tun. Naturnahe Gestaltungsformen setzen ein Umdenken in Verwaltung, Politik und Bürgerschaft vo raus. Um hier eine Verbesserung herbeizuführen gilt es, die unterschiedlichen Gruppen wie Pri- vatleute, Landwirte und auch die Vemaltung für das Thema zu sensibilisieren und mögliche Akti vitäten gegen das Insektensterben unter Annahme der Vorbiidfunktion der Stadt beispielgebend umzusetzen. Es finden sich viele Beispiele von Kommunen, die bereits aktiv Maßnahmen gegen den Verlust der Artenvieffalt unternommen haben. Diese werden mitunter sehr positiv, auch im Hinblick auf Einsparpotentiale bei der Bewirtschaftung kommunaier Grünflächen, beschrieben. Daher beantragen wir folgende Selbstverpflichtung: Die Stadt Wiesloch verpflichtet sich, die Lebensbedingungen für Insekten zu verbessern, und somit zum Erhalt der Artenvielfalt beizutragen. Hierzu ergreift die Stadtverwaltung geeignete Maßnahmen im städtischen Einfluss- und Verantwortungsbereich und auf den gemeindeeigenen Flächen, auch um damit Ihrer Vorbildfunktion für die Bürgerschaft und die ansässigen Unternehmen nachzukommen. Mögliche Maßnahmen wären beispielsweise: a) Die Stadt Wiesloch nimmt Maßnahmen für den Erhalt der Artenvielfalt in den geeig- neten Fachgruppen als Leistungsziele auf. b) Die Verwaltung informiert sich bei Kommunen, die bereits Erfahrung in der Umgestal tung öffentlicher Grünflächen hin zu bunten Blühflächen gemacht haben und erkun digt sich hinsichtlich der möglichen finanziellen Auswirkungen u.a. auch bezogen auf die Einsparung von Unterhalts und Pflegekosten. (Beispiele: Stadt Riedstadt, Ge- meinde Haar, Bunte Wiese Tübingen) Seite 1 von 2

4 c) Die Stadt prüft die Mitgliedschaft beim Bündnis Kommunen für biologische Vielfalt" als Plattform für interkommunalen Austausch und Kooperationen. Der Mitgliedsbeitrag kostet 150 Euro/Jahr. Die Mitgliedschaft ließe sich ggf. auch für Stadtmarketing, Tourismus, Öffentlichkeitsarbeit nutzen. d) Die Stadt stellt als Öffentlichkeitsarbeit auf Ihrer Internetseite Informationen bereit, was seitens der Stadt bereits für den Artenschutz getan wird und gibt den Bürgerin- nen und Bürgern Anregungen, was ggfs. im eigenen Garten für den Erhalt der Arten- vielfalt und die Verbesserung des Stadtkfimas schon mit geringem Aufwand getan werden kann. e) Bei der Neuanlage von Grünflächen bevorzugte Pflanzung von heimischen blütenund nahrungsreichen Blumen, Sträuchern und Bäumen. f) Überprüfung der Pflege von Straßenbegleitgrün hinsichtlich Verbesserung des Le. bensraumes von Insekten (z.b. Reduzierung der Mahdhäufigkeit, zeitversetztes Mä hen größerer Flächen um Ausweichmöglichkeiten zu bieten, kein Mulchen und damit keine Einbringung neuer Nährstoffe). g) Überprüfung kommunaler Rasenflächen, z.b. in Parkanlagen, an Schulen, auf Ver- kehrskreiseln und auf Friedhöfen: Bereiche die nicht betreten und nicht genutzt wer den, können durch Bepflanzung/Einsaat mit heimischen Wildpflanzen und insbeson dere reduzierter Mahd zu bunten Beispielen einer insektenfreundlichen Kommunalpolitik werden, evtl. auch bei städtischen Töchtern wie Stadtwerke und Wohnungsbau gesellschaft. h) Prüfen von Regelungen in künftigen Bebauungsplänen: z.b. für Gewerbegebiete Pflanzgebote mit heimischen Wildpflanzen und für Gewerbe- und Wohngebiete Ver bot von "losen Materiat und Steinschüttungen" (Schottervorgärten), die sich in wärmer werdenden Sommern aufheizen und lnsekten keinerlei Nahrung bieten (Beispiel Heilbronn B-Pian Klingen'a'cker Sontheim, auch Xanten und Waltrop). i) Der Gemeinderat unterstützt die Bewerbung der Verwaltung beim Wettbewerb Natur nah dran : Noch bis 2020 werden im Zuge von Natur nah dran jährlich zehn Städte und Gemeinden in Baden Württemberg gefördert. Jede erfolgreich teilnehmende Stadt oder Gemeinde erhält eine Zuwendung in Höhe von 50 Prozent der zuwen dungsfähigen Ausgaben, maximal Euro. ln der Förderung sind eine fachliche Schulung, Beratung bei der Planung, Pflanz- und Saatgut, Workshops zur Durchfüh- rung und Pflege sowie Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit enthalten. Positiv bewertet wird, wenn die Kommune die Umgestaltungsmaßnahmen im Rahmen des Projekts einbettet in ein auf Nachhaltigkeit ausgeiegtes Gesamtkonzept für die Grün- anlagen der Kommune. Pluspunkte für die Bewerbung bringt außerdem bestehendes bürgerschaftliches Engagement für eine nachhaltige Kommunaientwicklung. Wiesloch, Stefan Seewöster Fraktionsvorsitzender WGF/AWL im Namen der Antragstellenden Fraktionen und B. Lang Seite 2 von 2

5 Quelle: bmu. de/dito/exp/ore?action=cmsiournalshow&id=91 ( ) "Aktionsprogramm Insektenschutz" der Bundesregierung Einleitung Fast drei Viertel aller Tierarten in Deutschland sind Insekten, darunter Bienen, Käfer, Schmetterlinge, Libellen, Heuschrecken, Ameisen und Fliegen. Sowohl die Gesamtmenge der Insekten als auch die Vielfalt der lnsektenarten in Deutschland sind stark zurückgegangen. Dies belegen die Roten Listen und zahlreiche wissenschaftliche Studien. Insekten sind integraler Teil der biologischen Vielfalt und spielen in unseren Ökosystemen eine wichtige Rolle. Viele lnsektenarten erbringen elementare Ökosystemleistungen, z.b. für die Bestäubung von Pflanzen, als Nahrungsgrundlage für andere Insekten und weitere Tiergruppen, für den Abbau organischer Masse, die biologische Kontrolle von Schadorganismen die Gewässerreinigung oder die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit. Der Rückgang dieser Insekten und ihrer Ökosystemleistungen hat damit nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf die Umwelt, sondern auch auf uns Menschen. Die Bestäubung durch Insekten beispielsweise ist essentiell für die Erhaltung der Wildpflanzen und die Sicherung der Ernteerträge und qualität vieler Nutzpflanzen. Die Abnahme der Bestäubungsleistungen würde daher neben dem erheblichen Verlust von biologischer Vielfalt auch große ökonomische Risiken mit sich bringen. Die in Deutschland vorkommenden über 560 Wildbienenarten haben z.b. als Bestäuber eine hohe Bedeutung. Sie sind durch arttypische Spezialisierungen und Anpassungen oftmals effektivere Bestäuber als Honigbienen. Insekten sind aber auch Nahrungsgrundlage für andere Insekten und weitere Tiergruppen wie Vögel, kleine Säugetiere, Reptilien, Amphibien oder Fische. Auswertungen von Bestandsveränderungen bei Vogelarten der letzten Jahre zeigen, dass besonders Bestandsrückgänge bei denjenigen Vogelarten zu beobachten sind, die sich während der Brutzeit überwiegend von Kleininsekten und Spinnen ernähren. Auch wenn nicht verkannt wird, dass bestimmte lnsektenarten wie andere Tiergruppen auch eine Gefahr für die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen darstellen können und insoweit auch künftig Maßnahmen zur Regulierung bestimmter lnsektenarten notwendig sein werden, enthebt uns das nicht der Verantwortung, gegen das Insektensterben aktiv zu werden. Die Ursachen des lnsektenrückgangs sind vielfältig und insgesamt komplex. Nach aktuellem Forschungsstand liegen die zentralen Ursachen im Verlust und der qualitativen Verschlechterung von lnsektenlebensräumen. dem Verlust_d_er Strukturvielfalt mit einer Vielzahl an Wildpflanzen, einem Management von Naturschutzgebieten, das z.t. die Bedürfnisse von Insekten unzureichend berücksichtigt, der Anwendung von Pestiziden, dem Eintrag von Nähr und Schadstoffen in Böden und Gewässer sowie der Lichtverschmutzung. Viele weitere Einflussfaktoren tragen darüber hinaus zum Verlust oder der QueIitätsverschlechterung von lnsektenlebensräumen bei. Deshalb ist die Erhaltung bzw. Förderung der Wiederherstellung dieser Lebensräume in Qualität und Quantität sowie ihre Vernetzung wichtig. Auch wenn es noch beträchtlichen Forschungsbedarf zum lnsektenrückgang gibt, sind die genannten Ursachen bereits heute wissenschaftlich hinreichend belegt und begründ en einen akuten Handlungsbedarf auch aus Gründen der Vorsorge. In der breiten Offentlichkeit wird der starke Rückgang der Insekten sehr aufmerksam verfolgt und diskutiert. Es bestehen hohe Erwartungen an die Politik, umfassend und zügig gegenzusteuern.

6 Mit dem Aktionsprogramm Insektenschutz will die Bundesregierung die Lebensbedingungen für Insekten und die biologische Vielfalt in Deutschland verbessern, um dem Insektensterben entgegenzuwirken. Das Programm Insektenschutz zielt auf die zügige Umsetzung konkreter Maßnahmen ab, die eine Trendumkehr erwarten lassen. Die Maßnahmen werden von den jeweils betroffenen Einzelplänen innerhalb derjeweils geltenden Haushaltsansätze im Rahmen der Aufstellung des jeweiligen Bundeshaushalts zu finanzieren sein. Diskussionsvorschläge des EMU für Maßnahmen in den einzelnen Handlungsbereichen Das Eckpunktepapier zum Aktionsprogramm Insektenschutz hat neun Handlungsbereiche identifiziert: o lnsektenlebensräume und Strukturvielfalt in der Agrarlandschaft fördern o Lebensräume für Insekten in anderen Landschaftsbereichen wiederherstellen und vernetzen Schutzgebiete als Lebensräume für Insekten stärken Anwendung von Pestiziden mindern Einträge von Nähr- und Schadstoffen in Böden und Gewässer reduzieren Lichtverschmutzung reduzieren Forschung vertiefen Wissen vermehren Lücken schließen Finanzierung verbessern Anreize schaffen o Engagement der Gesellschaft befördern Zu jedem Handlungsbereich werden im Folgenden Maßnahmenvorschläge des BMU formuliert. Die Vorschläge sind bislang noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Es handelt sich somit noch nicht um den Entwurf des Aktionsprogramms, sondern um Input für die Diskussion auf dem Nationalen Forum am 10. Oktober 2018 und für die anschließende Online-Beteiligung. Alle Maßnahmenvorschläge sind einheitlich strukturiert: Als erstes die Formulierung des Maßnahmenvorschlags, dann unter Dazu gehört" ggf. eine fachliche Konkretisierung und schließlich unter Beschreibung eine kurze Erläuterung zum Hintergrund des Maßnahmenvorschlags. Die Liste ist selbstverständlich nicht abschließend. Die öffentliche Diskussionsphase mit dem Nationalen Forum und der Online-Beteiligung soll gerade dazu dienen, zusätzliche gute und innovative Ideen zu suchen. Bei den Maßnahmenvorschlägen geht es um Maßnahmen, die der Bund ergreifen kann. Nach dem Grundgesetz ist aber nicht der Bund, sondern die Länder für die Umsetzung des Naturschutzrechts und anderer rechtlicher Regelungen zuständig. Ohne zusätzliche Aktivitäten der Länder wird es nicht möglich sein, wirksam gegen das lnsektensterben vorzugehen. Dabei geht es um von den Ländern angebotene Förderprogramme, landesrechtliche Regelungen, Vollzugsleitlinien und Maßnahmenplanungen sowie um Bildungsangebote auf allen Ebenen. Daher ist es ein wichtiger Schritt, dass die Umweltministerkonferenz von Bund und Ländern unter der Überschrift Schnelle und konsequente Maßnahmen von Bund und Ländern zur Förderung der lnsektenvielfalt Mehr Respekt vor dem Insekt" einen Beschluss gefasst hat, der die Absicht der Bundesregierung, ein Aktionsprogramm Insektenschutz zu erarbeiten, begrüßt und der darauf abzielt, vorn Bund vorgeschlagene Maßnahmen und in den Ländern bereits in Umsetzung befindlichen sowie geplanten Maßnahmen zu einem Maßnahmenkatalog zusammenzufassen.

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