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1 . L STADT WIESLOCH Vorlage Nr. 46/ FB 5 / FG 5.1 /Stadtentwicklung Aktenzemhen' / Frau Engelhardt-Lange Tel.: ? Tagesordnungspunkt: Vergabe der Planungsleistungen für die parallele Erarbeitung der Bebauungspläne für den Ausbau des Knotenpunktes B3 / L723; hier: Bebauungsplan Eichelweg Il 1. Anderung - Beratungsfolge: Ausschuss für Technik und Umwelt Vorangegangene Beratungen: Ausschuss für Technik und Umwelt öffentlich öffentlich Vorschlag der Verwaltung: Der Ausschuss für Technik und Umwel_t_ beschließt, die Planungsleistungen für die Änderung des Bebauungsplans Eichelweg ll, 1. Anderung einschließlich der parallelen Anderung des Flächennutzungsplans an das Büro Piske, Ludwigshafen zu vergeben. Bürgerinformation/Bürgerbeteiligung: Ja ln Form von: Presseveröffentlichung Ausführliche Informationen auf der Internetseite (Pläne/Hintergrundwissen etc) Information an Anwohner/Anwohnerinnen bzw. Betroffenen Ü Info-Veranstaltung E Bürgerbeteiligung durch: Beratung im gemeinderätlichen Gremium Ü Nein Begründung: Beschluss des Ortschaftsrats: Finanzierung: Die Finanzmittel stehen im Haushalt 2019 zur Verfügung. Seite 1

2 Begründung: Der Ausschuss für Technik und Umwelt hat am beschlossen, die Ausschreibung der Planungsleistung für das Bebauungsplanverfahren Eichelweg Il, 1. Änderung noch im Jahr 2018 durchzuführen. Unmittelbar nach der Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt fanden Gespräche mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe statt, die zu Änderungen an den Ausschreibungsgrundlagen führten. Weitere notwendige Änderungen ergaben sich als der Investor seine, auf dem Grundstück Flst.Nr /3 (Metropolpark) vorgesehenen Bauabsichten der Verwaltung vorstellte. Durch die vorgesehene Gebäudeanordnung des Investors muss die vorgesehene Zufahrtsstraße, die zum Bahnhof Wiesloch-Walldorf führen soll, verlegt werden. Damit keine zeitliche Verzögerung beim Ausbau des Verkehrsknotens B3/L 723 entsteht, wird diese Zufahrtsstraße aus dem Bebauungsplan "Anschluss Süd" herausgenommen und dafür im Bebauungsplan "Metropolpark" vorgesehen. Aus den genannten Gründen war es unumgänglich, den Geltungsbereich des Bebauungs plans Anschluss Süd" zu ändern und abzustimmen auf den Geltungsbereich des Bebauungsplans Metropolpark. Die geänderten Geltungsbereiche des Bebauungsplans Anschluss Süd" (türkisfarben) und des Bebauungsplans "Metropolpark" (magenta- und orange- Anlage 1 dargestellt. Diese geänderten Geltungsbereiche waren Grundlage der Ausschreibung der Planungsleistungen. Der Anlage 2 ist die Planung für den Vollknotenausbau 83/L723 zu entnehmen. farben) ist in zum Ausbau des Verkehrsknotens B 3/L 723 ist nun neben den Bebau ungsplanverfahren Anschluss Süd" und Eichelweg, 1. Änderung auch das Bebauungsplanverfahren Metropolpark zu beachten, da dieser Bebauungsplan die Zufahrtsstraße und den Radweg zum Bahnhof Wiesloch-Walldorf festlegen wird. Die Geltungsbereiche der drei Bebauungspläne grenzen aneinander und haben auch mehrere Schnittstellen. Sie müssen deshalb parallel erarbeitet werden und sind jeweils auch mit der Straßenplanung des Landes bzgl. des Ausbaus des Verkehrsknotens 83/L723 und dem vorgesehenen überregionalen Radweg abzustimmen. Außerdem sind die betreffenden Änderungen des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit dem jeweiligen Bebauungsplanverfahren zu bearbeiten. Vor diesem Hintergrund ist die Vergabe der Planungsleistungen für die Erarbeitung der BebauBei der Planung ungspläne an ein Planungsbüro von entscheidendem Vorteil. ln der Beschlussvorlage 172/2018 des Ausschuss für Technik und Umwelt vorn war vorgesehen, 4 Planungsbüros zur Abgabe eines Angebots für die Änderung des Bebauungsplans " Eichelweg, 1. Änderung aufzufordern. Dies war aus unserer Sicht nicht mehr zu vertreten, nachdem der Investor, der eine Bebauung auf dem Grundstück Flst.Nr /3 realisieren möchte, seinen Auftrag zur Erarbeitung des Bebauungsplans Metropolpark bereits an das Planungsbüro Piske, Ludwigshafen vergeben hatte. Die Verwaltung erachtet es als entscheidend, die Planungsleistungen für die Bebauungspläne Anschluss Süd" und Eichelweg 1. Änderung auch an dieses Büro zu vergeben, weil damit alle Informationen und Kenntnisse planübergreifend verarbeitet werden können. Unter anderem ist es aus naturschutz- und artenschutzrechtlichen Belangen unumgänglich, dieses Büro auch mit der Erarbeitung der beiden Bebauungspläne "Anschluss Süd" und "Eichelweg ll, 1. Änderung" zu beauftragen, um Ausgleichsflächen über alle 3 Bebauungspläne erarbeiten und ausweisen zu können. Nicht zu unterschätzen ist die Tatsache, dass die landesstraßenbegleitende Radwegeführung in allen Bebauungsplänen berücksichtigt werden muss. Hinzu kommt ein wirtschaftlicher Grund, nämlich die nach HOAI geringeren Nebenkosten, die entstehen werden, wenn nur ein Büro an den Abstimmungsgesprächen mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe und den Fachplanern (Straßenplaner, Umweltplanung) teilnehmen muss. II, Vergaberechtlich ist die Vergabe der Planungsleistungen an dieses Planungsbüro auch möglich. Nachdem der EU Schwellenwert nicht erreicht wird, handelt es sich um eine Vergabe im Unterschwellenbereich. Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) wurde zwar bisher für kommunale Auftraggeber noch nicht in Kraft gesetzt, es wird jedoch täglich damit gerechnet. Seite 2

3 Die UVgO enthält für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen, zu denen Planungsleistun gen gehören, eine Sonderregelung. Diese sind, soweit keine wichtigen Gründe entgegenstehen, im Wettbewerb zu vergeben. Die Haushaltsgrundsätze Wirtschaftlichkeit Transparenz und Wettbewerb sind zu beachten. Nachdem die UVgO für Lieferleistungen eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter ermöglicht, ist dies nach herrschender Meinung auch für freibe rufliche Leistungen möglich. Deshalb hat sich die Verwaltung entschlossen, von dieser Mög lichkeit Gebrauch zu machen. Es wurde eine Leistungsbeschreibung mit allen Aufgaben der Flächenplanung nach HOAI erstellt, die das Planungsbüro für die Erarbeitung der beiden Bebauungsplanverfahren berücksichtigen muss. Auf dieser Grundlage wurde das Planungsbüro Piske aufgefordert, ein Angebot für die Erarbeitung der beiden Bebauungspläne samt Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren abzugeben. Das Angebot des Planungsbüros Piske entsprach sowohl formal als auch inhaltlich sämtlichen Bedingungen, die der Ausschreibung zu Grunde lagen. Der Preis für die Pianungsleistung zur Erarbeitung des Bebauungsplans Eichelweg, 1. Änderung einschließlich der parallelen Änderung des Flächennutzungsplans beträgt ,00. Die Kosten für die Planungsleistung sind geringer als die Kostenberechnung der Verwaltung. Dies liegt insbesondere daran, dass die Kosten für die Umarbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LPB) in den Umweltbericht noch nicht enthalten sind. Hierfür holt die Verwaltung derzeit noch Angebote ein. 3 Sachbearbeitende Fachgruppe: 5/1 CA 02 1' M tzelchnung durch FB: Zustimmung Gleichstellungsstelle: Zustimmung BM: Zustimmung OB: f) 5 Handzemhen: \<;K 04 _:',C> ;QC ($} fi \ k \\\ 0409 (j ß-7.0j47 Seite 3

4 ) Die Stadt Wiesloch übernimmt keine Haftung für die Aktualität der Daten. Kariengrundlage: Urheberrechtlich geschützt! Eine Umwandlung, Weitergabe oder Veröffentlichung der dargestellten Geobasisdaten bedarf der Zustimmung der Stadt Wiesloch. Bei Aufgrabungen Gewä ist übernommen mit der notwendigen S alt vorzugehen, da für die Aktualität 'ro'ekt: - j _ Bebauungsplane, ' 'Iantyp: Anschluss Sud/Metropolpark STADT WIESLOCH Maßstab: smröterf. Om m 25 _ und Lagegenauigkeit der Leitungsführung k ne wird. Benutzer:

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