Beratungsfolge Datum Bauausschuss Vorberatung nicht öffentlich Gemeinderat Beschlussfassung öffentlich

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1 Gemeinderatsdrucksache Nr. 68/2018 Beratungsfolge Datum Bauausschuss Vorberatung nicht öffentlich Gemeinderat Beschlussfassung öffentlich Geplante Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) hier: Stellungnahme der Stadt Pfullingen Anlagen: 1. GR-DS Nr. 24/2004 Nachmeldung von FFH-Gebieten 2. Anschreiben des Regierungspräsidiums Tübingen vom Übersichtspläne mit Darstellung der Änderungsbereiche 4. Stellungnahmen zu den einzelnen Bereichen mit Erläuterung 5. Übersicht über betroffene Bebauungspläne bzw. FNP 1979 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stimmt der Anpassung FFH-Gebietskulisse zu und ermächtigt die Verwaltung, die vom Büro Pustal erarbeitete Stellungnahme zur Anpassung der Gebietskulisse mit der oben dargestellten allgemeinen Argumentation (Würdigung) an das Regierungspräsidium Tübingen als Stellungnahme der Stadt Pfullingen zu übermitteln. Pfullingen, 9. Mai 2018 Schrenk Bürgermeister

2 2 Finanzierungsübersicht: Finanzielle Auswirkungen auf den Haushaltsplan: Ja Nein Bemerkungen: Kostenrahmen / Kostenschätzung / Kostenberechnung etc. GESAMTKOSTEN Objektbezogene Einnahmen der Maßnahme jährliche Folgekosten (Zuschüsse/Beiträge) Die Maßnahme ist im Haushaltsplan unter der HHST. xx.xxxxx.xxxxx mit einem Ansatz in Höhe von xxx.xxx,xx veranschlagt. Ausreichende Mittel sind vorhanden nicht vorhanden (ÜPL / APL) Finanzierung Über-/außerplanmäßige Ausgaben: Betrag Deckung über HH- Stelle xx.xxxx.xxxxxx Mehreinnah. Wenigerausg. Erläuterungen Bei Maßnahmen des Vermögenshaushalts (ab 2020: Finanzhaushalt) zusätzlich: Kalkulatorische Kosten: Die dargestellte Maßnahme hat unter Berücksichtigung der nachfolgenden Annahmen Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt (ab dem Jahr 2020) Angenommene Nutzungsdauer (ND): xx Jahre -> jährl. AfA-Satz: xx Prozent Zu erwirtschaftende jährliche - Abschreibungen - kalkulatorische Zinsen Gesamtbetrag der jährlichen kalk. Kosten: xx.xxx xx.xxx xx.xxx

3 3 Vorbemerkungen Bereits im Jahr 2004 hat sich der Gemeinderat mit dem Thema Natura 2000 Konsultationsverfahren auseinandergesetzt. Auf die beil. Vorlage wird verwiesen. Das Regierungspräsidium Tübingen beabsichtigt nunmehr zur Festlegung der Gebiete eine Rechtsverordnung zu erlassen. Der Hintergrund der geplanten FFH-Vorordnung ist ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland. Den Meldemaßstab der FFH-Gebiete von derzeit 1: hält die EU- Kommission für zu ungenau. Daher werden die Gebiete nun im Maßstab 1:5.000 rechtsverbindlich neu abgegrenzt. Bei der Neuabgrenzung der FFH-Gebiete handelt es sich im Wesentlichen um keine neuen Gebietsausweisungen, sondern um eine Konkretisierung bzw. Darstellung der Abgrenzung in einem höheren Maßstab (von 1: auf 1:5.000). Dadurch entstehen Abweichungen zu den bisherigen Abgrenzungen, auch auf der Gemarkung Pfullingen. Auf den Übersichtskarten sind die Bereiche dargestellt. Auf der Gemarkung Pfullingen sind folgende FFH-Gebiete betroffen: Albtrauf Pfullingen Albtrauf zwischen Mössingen und Gönningen Albvorland Mössingen und Reutlingen Die Beteiligung der Kommunen erfolgt im Zeitraum bis einschließlich Innerhalb dieser Frist besteht die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme. Auf das Anschreiben des Regierungspräsidiums Tübingen vom wird verwiesen. Bei der Überprüfung der FFH-Gebietskulisse ist aufgefallen, dass einige rechtsverbindliche Bebauungspläne und auch der Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Reutlingen-Tübingen von 1979 nicht berücksichtigt wurden. Daher wird angeregt, die rechtsverbindlichen Bebauungspläne, sowie den gültigen Flächennutzungsplan zu berücksichtigen und demnach die FFH-Gebietskulisse anzupassen. Ziel dabei ist es, die planungsrechtlich gesicherte Siedlungsentwicklung sicherzustellen. Stellungnahme Das Büro Pustal hat die betroffenen Gebiete überprüft und bewertet. Im Einzelnen wird auf den Anhang verwiesen: Stellungnahmen zu Albtrauf Pfullingen Stellungnahme zu Albvorland Mössingen und Reutlingen Würdigung Die Stadt Pfullingen steht den Zielen der FFH-Richtlinie (Natura 2000) grundsätzlich positiv gegenüber. Dennoch muss die FFH-Gebietskulisse um die Gebiete, die bereits in rechtsverbindlichen Bebauungsplänen enthalten sind, reduziert werden. Darüber hinaus sind die geplanten Siedlungsentwicklungen im gültigen Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Reutlingen-Tübingen zu würdigen und bei der FFH- Gebietsausweisung zu berücksichtigen.

4 4 Pfullingen, 3. Mai 2018 Wolf Oehrle

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