Bebauungsplan Nr Gewerbegebiet-Gebiet Wohlgelegen in Mannheim- Neckarstadt-Ost

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1 Dezernat IV Az BESCHLUSSVORLAGE Datum: Nr. V 327/ 2017 Betreff Bebauungsplan Nr Gewerbegebiet-Gebiet Wohlgelegen in Mannheim- Neckarstadt-Ost Hier: Aufstellungsbeschluss Betrifft Antrag/Anfrage Nr. Antragsteller/in: Beratungsfolge Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit TOP 1. Hauptausschuss öffentlich Stadtteilbezug: Neckarstadt-Ost Einladung an Bezirksbeirat / Sachverständige: Neckarstadt-Ost Vorgeschlagene Maßnahme zur Bürgerbeteiligung: Ja / Nein Beschluss / Antrag: 1. Für den in der Beschlussanlage Nr. 2 gekennzeichneten Bereich in Mannheim-Neckarstadt-Ost wird ein Bebauungsplan aufgestellt (Bebauungsplan Nr Gewerbegebiet-Gebiet Wohlgelegen ). Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten. 2. Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist, das hochwertige Gewerbegebiet zu erhalten. Deshalb sollen Vergnügungsstätten und Bordellbetriebe und sonstige, störende Nutzungen ausgeschlossen werden. Seite 1 von 4

2 3. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB aufgestellt. Gemäß 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach 2 a BauGB, von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 6 Abs. 5 Satz 3 und 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. 4. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gemäß 3 Abs. 1 BauGB) erfolgt durch eine Auslegung der Planunterlagen beim Beratungszentrum Bauen und Umwelt im Collini-Center. Die in ihrem Aufgabenbereich durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden informiert und zur Äußerung aufgefordert ( 4 Abs. 1 BauGB). Seite 2 von 4

3 BESCHLUSSVORLAGE Nr. V 327/ ) Welches strategische Ziel wird durch die Leistung bzw. Maßnahme unterstützt? Strategisches Ziel 1: Mannheim bietet mit einer ökologisch und sozial ausgewogenen Urbanität die Vorzüge einer Metropole auf engem Raum ohne die damit sonst verbundenen negativen Eigenschaften von Großstädten. Begründung: Der Bebauungsplan sichert die städtebauliche Entwicklung und Ordnung. Im Bebauungsplanverfahren werden die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Belange gegen- und untereinander abgewogen. 2) Welches Managementziel wird durch die Leistung bzw. Maßnahme angesprochen? Leistungsziel 4: Sobald und soweit es die städtebauliche Ordnung und Entwicklung erfordern, ist verbindliches Planungsrecht geschaffen. Begründung: Der Bebauungsplan setzt die städtebaulichen Ziele der Stadt in verbindliches Planungsrecht um. 3) Welche Kennzahl wird direkt oder indirekt beeinflusst? Anzahl der Vorlagen im Rahmen der Bauleitplanung Begründung: Falls durch die Maßnahme eine Änderung des Zielwertes erfolgt, bitte nachfolgend eintragen: Kennzahl Zielwert bisher Zielwert neu Die Leistung ist eine Pflichtaufgabe Ja 4) Welche über- bzw. außerplanmäßigen Ressourcen sind zur Durchführung der Leistung bzw. Maßnahme erforderlich? Ergebnishaushalt Aktuelles HH-Jahr jährlich ab xx.xx.xxxx bis xx.xx.xxxx in Ertrag Personalaufwand Sachaufwand Transferaufwand Zuschüsse Saldo Erläuterungen Die Auswirkungen der Maßnahme auf den Teilfinanzhaushalt sind auf Seite dargestellt. 5) Die Deckung erfolgt durch Mehrertrag/Minderaufwand (Mehreinzahlung/Minderauszahlung) in der Dienststelle bzw. beim Dezernat bei Jahr Betrag Produkt-Nr. xxxxx Projekt-Nr. / Investitionsauftrag xxxxx 20xx 20xx Seite 3 von 4

4 Bebauungsplan-Vorentwurf Nr GE-Gebiet Wohlgelegen Aufstellungsbeschluss Sachverhalt Sachverhalt Übersichtslageplan Gegenstand der Vorlage ist die Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr Gewerbegebiet Wohlgelegen in Mannheim-Wohlgelegen. Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Neckarstadt-Ost/ Wohlgelegen und wird begrenzt: Im Westen von der Gutenbergstraße und der im nördlichen Bereich der Straße zwischen dem Friedhofsgelände und Straße liegenden gewerblichen Bebauung, im Norden von der KäfertalerStraße, im Osten von der Bahnlinie (Riedbahn) und im Süden vom Kleingartengebiet Sellweiden. Das Plangebiet wird derzeit gewerblich genutzt. Zu den Nutzungen zählen mehrere Dienstleistungsbetriebe mit hochwertigen Büroarbeitsplätzen. Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist, das hochwertige Gewerbegebiet zu erhalten. Deshalb sollen Vergnügungsstätten, Bordellbetriebe und sonstige, störende Nutzungen ausgeschlossen werden. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird die zukünftige Entwicklung des Gewerbegebiets noch einmal geprüft

5 Bebauungsplan-Vorentwurf Nr GE-Gebiet Wohlgelegen Aufstellungsbeschluss Sachverhalt Bebauungsplanverfahren Die Aufstellung ist im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB vorgesehen. Es entfallen die Verfahrensbestandteile der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB, der Umweltbericht nach 2 a BauGB, die Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und die zusammenfassende Erklärung nach 6 Abs. 5 Satz 3 und 10 Abs.4 BauGB. Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Unabhängig davon werden die umweltrelevanten Auswirkungen der Planung im Rahmen der Abwägung berücksichtigt. Übersicht der Beschlussanlagen 1 Begründung zum Aufstellungsbeschluss 2 Abgrenzung des Geltungsbereichs

6 Bebauungsplan Nr Gewerbegebiet Wohlgelegen in Mannheim Neckarstadt-Ost BEGRÜNDUNG Aufstellungsbeschluss

7 Bebauungsplan-Vorentwurf Nr GE-Gebiet Wohlgelegen Beschlussanlage 1 Begründung Übersichtslageplan Verfahrensablauf Aufstellungsbeschluss Öffentliche Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit ( 3Abs. 1 BauGB) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ( 4 Abs. 1 BauGB) Billigungs-/Auslegungsbeschluss Öffentliche Bekanntmachung Planauslegung ( 3 Abs. 2 BauGB) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Satzungsbeschluss ( 10 BauGB) Öffentliche Bekanntmachung / Inkrafttreten öffentlicher Belange ( 4 Abs. 2 BauGB) Projektleitung Stadt Mannheim: Projektleiter, 0621/ , wolfgang.becker@mannheim.de Projektassistenz, 0621/ , pia.mueller@mannheim.de Seite 2

8 Bebauungsplan-Vorentwurf Nr GE-Gebiet Wohlgelegen Beschlussanlage Begründung INHALT 1. ANLASS UND ZIEL DES PLANUNGSPLANS Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebiets Erfordernis und Ziel der Planaufstellung Ziel der Planung BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETS Gegenwärtige Nutzung im Plangebiet und in den benachbarten Gebieten Rechtliche Belastungen PLANUNGEN UND RECHTLICHE VORGABEN FÜR DAS PLANGEBIET Flächennutzungsplan Bestehende Bebauungspläne... 6 Seite 3

9 Bebauungsplan-Vorentwurf Nr GE-Gebiet Wohlgelegen Beschlussanlage Begründung 1. ANLASS UND ZIELE DES BEBAUUNGSPLANS 1.1 Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebiets Lage des Plangebietes Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Neckarstadt - Ost westlich der Riedbahn Größe des Plangebietes Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 50 ha. 1.2 Erfordernis und Ziel der Planaufstellung Für das bestehende Gewerbegebiet zwischen Gutenbergstraße, Käfertaler-Straße, Bahnlinie (Riedbahn) und dem Kleingartengebiet Sellweiden besteht derzeit kein Bebauungsplan. Zur dauerhaften Sicherung der hochwertigen Gewerbegebietsflächen wird ein Aufstellungsverfahren eingeleitet. Mit dem Ausschluss von Bordellen soll das städtebauliche Planungsziel, die hochwertigen Gewerbegebietsflächen vorrangig für gewerbegebietstypische Einrichtungen und Betriebe zu sichern, erreicht werden. Diese Einrichtungen und Betriebe sind auf Grund ihrer angebotenen Leistungen im Allgemeinen auf die Gewerbegebiete angewiesen. Nach herrschender Meinung sind Bordelle und ähnliche Nutzungen keine Vergnügungsstätten sondern Gewerbebetriebe u.a. Beschluss vom S 3239/11. Diese Tatsache macht den Ausschluss von Bordellen erforderlich, da ein solches Vorhaben im GE ansonsten genehmigungsfähig wäre. Neben der Flächensicherung sollen aber auch städtebauliche Konflikte vermieden werden. Trading-Down-Effekte, die bei der Ansiedlung bereits einzelner Betriebe des sexuellen Dienstleistungssektors auftreten können, könnten auch zur unerwünschten Abwanderung der Gewerbebetriebe führen. Entsprechendes gilt, wenn auch ohne die Erfordernis besonderer städtebaulicher Gründe, für den Ausschluss von Vergnügungsstätten gemäß 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO. Dieser Ausschluss führt nicht zu einer Veränderung der gesetzlich vorgegebenen Zweckbestimmung des Baugebiets, da Vergnügungsstätten für ein Gewerbegebiet niemals zweckbestimmend sein können und ihnen stets die Gefahr eines Trading-Down-Effekts innewohnt. Der Trading- Down-Effekt bedeutet mittlerweile nicht nur, dass Handelsbetriebe eingeschränkt werden, sondern wird allgemein als Oberbegriff dafür verwendet, dass Gebiete durch bestimmte Nutzungen negativ beeinflusst werden. Seite 4

10 Bebauungsplan-Vorentwurf Nr GE-Gebiet Wohlgelegen Beschlussanlage Begründung 1.3 Ziel der Planung Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist, die bestehende hochwertige gewerbliche Nutzung sowohl innerhalb Ihrer Bestandsflächen, als auch auf den zur Erweiterung notwendigen Flächen zu sichern. Da in Gewerbegebieten die Ansiedlung von Bordellen allgemein zulässig sein könnte, werden diese und weiterer störende Nutzungen - wie z.b. Vergnügungsstätten - im Plangebiet ausgeschlossen. 2. BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETES 2.1 Gegenwärtige Nutzungen im Plangebiet und in den benachbarten Gebieten Das Plangebiet wird gegenwärtig gewerblich genutzt. In den benachbarten Gebieten befinden sich folgende Nutzungen: Im Norden gewerbliche Nutzung, Im Osten liegen die Gleise der Riedbahn, danach befindet sich sowohl gewerbliche Nutzung als auch Wohnnutzung. Im Süden liegt ein e Kleingartenanlage Im Westen befindet sich der Hauptfriedhof 2.2 Verkehrserschließung des Plangebietes Das Plangebiet wird im Norden durch die Käfertaler-Straße, im Osten durch die Dudenstraße und im Westen durch die Gutenbergstraße erschlossen. Seite 5

11 Bebauungsplan-Vorentwurf Nr GE-Gebiet Wohlgelegen Beschlussanlage Begründung 3. PLANUNGEN UND RECHTLICHE VORGABEN FUER DAS PLANGEBIET 3.1 Übergeordnete Planung Flächennutzungsplan 2015/20 In dem seit dem wirksamen Flächennutzungsplan 2015/2020 des Nachbarschaftsverbands Heidelberg-Mannheim ist das Plangebiet als gewerbliche Baufläche dargestellt. Die Planungsziele des aufzustellenden Bebauungsplans sind somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 3.2 Bebauungsplan Für das Gebiet besteht derzeit kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan. Die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens erfolgt auf Grundlage des 1 Baugesetzbuch (BauGB). Seite 6

12 Bebauungsplan-Vorentwurf Nr GE-Gebiet Wohlgelegen Beschlussanlage Geltungsbereich Abgrenzung des Geltungsbereichs

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