Bebauungsplan Nr Käthe-Kollwitz-Straße in Mannheim- Neckarstadt-Ost. Beratungsfolge Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit TOP

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bebauungsplan Nr Käthe-Kollwitz-Straße in Mannheim- Neckarstadt-Ost. Beratungsfolge Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit TOP"

Transkript

1 Dezernat IV Az. BESCHLUSSVORLAGE Datum: Nr. V 169/ 2016 Betreff Bebauungsplan Nr Käthe-Kollwitz-Straße in Mannheim- Neckarstadt-Ost Hier: Aufstellungsbeschluss Betrifft Antrag/Anfrage Nr. Antragsteller/in: Beratungsfolge Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit TOP 1. Ausschuss für Umwelt und Technik öffentlich Stadtteilbezug: Neckarstadt-Ost Einladung an Bezirksbeirat / Sachverständige: Vorgeschlagene Maßnahme zur Bürgerbeteiligung: Ja / Nein Beschluss / Antrag: 1. Für den in der Beschlussanlage Nr. 2 gekennzeichneten Bereich in Mannheim-Neckarstadt-Ost wird ein Bebauungsplan aufgestellt (Bebauungsplan Nr Käthe-Kollwitz-Straße). Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten. Ziel der Planung ist es im Plangebiet eine Nutzung festzusetzen, die gebietsverträglich zu der Nutzung des Neuen Messplatzes als Veranstaltungsgelände ist. Ebenso sind im Plangebiet gesunde Arbeitsverhältnisse sicherzustellen. 2. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13 a BauGB aufgestellt. Gemäß 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach Seite 1 von 4

2 2 a BauGB, von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. 3. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gemäß 3 Abs. 1 BauGB) erfolgt durch eine Auslegung der Planunterlagen beim Beratungszentrum Bauen und Umwelt im Collini-Center. Die in ihrem Aufgabenbereich durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden informiert und zur Äußerung aufgefordert ( 4 Abs. 1 BauGB). Seite 2 von 4

3 BESCHLUSSVORLAGE Nr. V.../2016 1) Welches strategische Ziel wird durch die Leistung bzw. Maßnahme unterstützt? Strategisches Ziel 1: Mannheim bietet mit einer ökologisch und sozial ausgewogenen Urbanität die Vorzüge einer Metropole auf engem Raum ohne die damit sonst verbundenen negativen Eigenschaften von Großstädten. Begründung: Der Bebauungsplan sichert die städtebauliche Entwicklung und Ordnung. Im Bebauungsplanverfahren werden die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Belange gegen- und untereinander abgewogen. 2) Welches Managementziel wird durch die Leistung bzw. Maßnahme angesprochen? Leistungsziel 4: Sobald und soweit es die städtebauliche Ordnung und Entwicklung erfordern, ist verbindliches Planungsrecht geschaffen. Begründung: Der Bebauungsplan setzt die städtebaulichen Ziele der Stadt in verbindliches Planungsrecht um. 3) Welche Kennzahl wird direkt oder indirekt beeinflusst? Anzahl der Vorlagen im Rahmen der Bauleitplanung Begründung: Falls durch die Maßnahme eine Änderung des Zielwertes erfolgt, bitte nachfolgend eintragen: Kennzahl Zielwert bisher Zielwert neu Die Leistung ist eine Pflichtaufgabe Ja 4) Welche über- bzw. außerplanmäßigen Ressourcen sind zur Durchführung der Leistung bzw. Maßnahme erforderlich? Ergebnishaushalt Aktuelles HH-Jahr jährlich ab xx.xx.xxxx bis xx.xx.xxxx in Ertrag Personalaufwand Sachaufwand Transferaufwand Zuschüsse Saldo Erläuterungen Die Auswirkungen der Maßnahme auf den Teilfinanzhaushalt sind auf Seite dargestellt. 5) Die Deckung erfolgt durch Mehrertrag/Minderaufwand (Mehreinzahlung/Minderauszahlung) in der Dienststelle bzw. beim Dezernat bei Jahr Betrag Produkt-Nr. xxxxx Projekt-Nr. / Investitionsauftrag xxxxx 20xx 20xx Seite 3 von 4

4 Bebauungsplan-Vorentwurf Nr Käthe-Kollwitz-Straße Aufstellungsbeschluss Sachverhalt Sachverhalt Übersichtslageplan: Gegenstand der Vorlage ist die Einleitung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr Käthe-Kollwitz-Straße in Mannheim-Neckarstadt-Ost. Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Neckarstadt Ost, nördlich des Neuen Messplatzes. Das Plangebiet wurde bisher vorwiegend für berufliche Bildung und für einen Jugendtreff genutzt. Der südlich an das Plangebiet angrenzende Neue Messplatz dient als Veranstaltungsgelände und Parkplatz. Im Plangebiet gibt es Umstrukturierungstendenzen, da die bestehenden beruflichen Bildungseinrichtungen nördlich der Käthe-Kollwitz-Straße aufgegeben werden. Die schalltechnische Untersuchung zeigt, dass jede neue Wohnnutzung oder damit vergleichbare Nutzung die an den Neuen Messplatz heranrückt die Gefahr erhöht, dass es zu Einschränkungen oder Untersagungen von Veranstaltungen auf dem Platz kommen kann. Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist deshalb, die Ansiedlung von Nutzungen im Gebiet planungsrechtlich so zu steuern, dass diese nicht zu einer weiteren Einschränkung der Nutzung des Neuen Messplatzes als Veranstaltungsgelände führen. Dies insbesondere deshalb, da der Neue Messplatz die einzige größere Fläche im Stadtgebiet ist, die für Messenutzungen, Großveranstaltungen usw. zur Verfügung steht.

5 Bebauungsplan-Vorentwurf Nr Käthe-Kollwitz-Straße Aufstellungsbeschluss Sachverhalt Bebauungsplanverfahren Die Aufstellung ist im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13a BauGB vorgesehen. Es entfallen die Verfahrensbestandteile der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB, der Umweltbericht nach 2 a BauGB und die Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind. Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Unabhängig davon werden die umweltrelevanten Auswirkungen der Planung im Rahmen der Abwägung berücksichtigt. Übersicht der Beschlussanlagen 1 Begründung zum Aufstellungsbeschluss 2 Abgrenzung des Geltungsbereichs

6 Beschlussanlage Nr. 1 Bebauungsplan Nr Käthe-Kollwitz-Straße in Mannheim Neckarstadt-Ost BEGRÜNDUNG Aufstellungsbeschluss

7 Übersichtslageplan Verfahrensablauf Aufstellungsbeschluss Öffentliche Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit ( 3Abs. 1 BauGB) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ( 4 Abs. 1 BauGB) Billigungs-/Auslegungsbeschluss Öffentliche Bekanntmachung Planauslegung ( 3 Abs. 2 BauGB) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ( 4 Abs. 2 BauGB) Satzungsbeschluss ( 10 BauGB) Öffentliche Bekanntmachung / Inkrafttreten Projektleitung Stadt Mannheim: Projektleiter, 0621/ , wolfgang.becker@mannheim.de Projektassistenz, 0621/ , pia.mueller@mannheim.de Seite 2

8 INHALT 1. ANLASS UND ZIELE DES BEBAUUNGSPLANS Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebiets Erfordernis und Ziel der Planaufstellung Ziel der Planung BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETES Gegenwärtige Nutzungen im Plangebiet und in den benachbarten Gebieten Rechtliche Belastungen PLANUNGEN UND RECHTLICHE VORGABEN FUER DAS PLANGEBIET Übergeordnete Planungen Bestehende Bebauungspläne Seite 3

9 1. ANLASS UND ZIELE DES BEBAUUNGSPLANS 1.1 Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebiets Lage des Plangebietes: Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Neckarstadt - Ost nordwestlich des Neuen Messplatzes. Größe des Plangebietes beträgt m² Lage Flurst.Nr. Größe 1 Käthe-Kollwitz-Straße / m² 2 Käthe-Kollwitz-Straße / m² 3 Käthe-Kollwitz-Straße / m² 4 Käthe-Kollwitz-Straße 1896/ m² 5 Heinrich-Zille-Straße m² 6 Heinrich-Zille-Straße 1896/4 550 m² 7 Käthe-Kollwitz-Straße 1895/7 ca m² 8 Heinrich-Zille-Straße 1896/1 875 m² m² In der Fläche des Straßengrundstücks der Käthe-Kollwitz-Straße (Flst.Nr. 1895/7) sind die folgenden Grundstücke enthalten: Flurstück Nr. 1895/11; Käthe-Kollwitz-Straße 378 m² Flurstück Nr. 1895/12, Käthe-Kollwitz-Straße 138 m² Flurstück Nr. 1895/13; Käthe-Kollwitz-Straße 82 m² Flurstück Nr. 1895/14, Käthe-Kollwitz-Straße 324 m² Seite 4

10 1.2 Erfordernis und Ziel der Planaufstellung Auf den beiden Grundstücken des Plangebietes befinden sich Gebäude, die in der Vergangenheit zur beruflichen Bildung und Weiterbildung von Erwachsenen genutzt wurden. Diese Gebäude stehen seit einiger Zeit leer und es sind bereits Verhandlungen zum Verkauf der Grundstücke im Gang. Es ist davon auszugehen, dass danach eine Nutzungsänderung vom neuen Eigentümer angestrebt wird. Mit dem Bebauungsplanverfahren soll die Ansiedlung von Nutzungen im Gebiet planungsrechtlich so gesteuert werden, dass es zu keinen Konflikten zwischen der neuen Nutzung im Plangebiet und den Nutzungen des direkt anschließenden Veranstaltungsgeländes auf dem Neuen Messplatz kommt. Veranstaltungsgelände Neuer Messplatz Südlich der Käthe-Kollwitz-Straße befindet sich das Veranstaltungsgelände Neuer Messplatz. Teile der Platzfläche zwischen Maybachstraße, Heinrich-Zille-Straße und Messplatzstraße werden sofern sie nicht als Veranstaltungsfläche genutzt werden als Parkplatzfläche für die Veranstaltungsbesucher genutzt. Ebenso werden sie bei Veranstaltungen im benachbarten Herzogenriedpark als Parkplatzfläche genutzt. Sowohl die Nutzung als Veranstaltungsgelände, als auch die als Parkplatz erzeugt sowohl am Tag, als auch in der Nacht Lärmimmissionen an den bestehenden, umliegenden Gebäuden. Der Neue Messplatz ist neben dem Maimarktgelände in Mannheim der einzige Veranstaltungsort (im direkten Zugriff der Stadt), der für größere und länger andauernde Veranstaltungen geeignet ist. Neben dem Krempelmarkt, den Marktschreiertagen und Zirkusveranstaltungen finden dort auch mehrtägige Veranstaltungen wie die Maimess und Herbstmess statt. Von den Veranstaltungen können erhebliche Lärmemissionen ausgehen, die zu Lärmkonflikten an einer schutzbedürftigen Wohnnutzung führen würden. Derzeit befindet sich mit Ausnahme des Studentenwohnheimes an der Maybachstraße - im unmittelbaren Umfeld des Neuen Messplatzes keine Wohnbebauung. Bei einem Heranrücken von schutzbedürftiger Wohnnutzung an den Neuen Messplatz würde die Nutzbarkeit des Messplatzes für größere und länger andauernde Veranstaltungen deutlich eingeschränkt werden. Eine erforderliche zeitliche Beschränkung solcher Veranstaltungen im ungünstigsten Fall auf den Tagzeitraum bis 20 Uhr und / oder eine deutliche Begrenzung der Schallemissionen der Veranstaltung wäre bei diesen Rahmenbedingungen nicht mehr auszuschließen. Bei größeren Veranstaltungen in anderen Städten hat sich gezeigt, dass ein Nebeneinander von Wohnen und lauten Freizeitnutzungen zu Konflikten führt, so dass diese Veranstaltungen eingeschränkt werden mussten. So wurde beispielsweise in Bad Dürkheim erstmals in der rund 600 Jahre andauernden Geschichte der Traditionsveranstaltung Bad Dürkheimer Wurstmarkt aufgrund von Anwohnerbeschwerden eine Sperrstunde ab 24 Uhr eingeführt. Auch wurden die von der Veranstaltung ausgehenden Emissionen eingeschränkt. Eine Genehmigung von in den Abend- und Nachtzeiten schutzbedürftigen Nutzungen wie beispielswiese Wohnen angrenzend an den Neuen Messplatz könnte dar- Seite 5

11 über hinaus in Bereichen ohne Bebauungsplan auch zu weiteren Planungen von Wohnnutzungen führen, die dann nach 34 BauGB genehmigt werden müssten. Diese würden die Konfliktlage weiter verschärfen. Schalltechnische Untersuchung Zur Ermittlung der von der Nutzung des Neuen Messplatzes ausgehenden Geräuschemissionen und der daraus im Umfeld resultierenden Immissionen wurde ein schalltechnisches Gutachten erarbeitet, auf dessen Grundlage das Konfliktpotential mit heranrückenden Wohnnutzungen oder vergleichbaren Nutzungen abgeschätzt werden kann. Untersucht wurden dabei die kritischen Zeiten Abend (20.00 bis Uhr) und in der Nacht (lauteste Nachtstunde zwischen und Uhr). Für die Immissionsorte nördlich der Käthe-Kollwitz-Straße wurden in der Schalltechnischen Untersuchung für den Abend und die Nacht Beurteilungspegel von bis zu 73 db(a) und von bis zu 79 db(a) westlich des neuen Messplatzes berechnet. Bei einer orientierenden Messung wurden Pegel in ähnlicher Größenordnung gemessen. Die Geräuscheinwirkungen von Veranstaltungen auf dem neuen Messplatz sind anhand der Freizeitlärmrichtlinie zu beurteilen. Die ermittelten Beurteilungspegel für die Immissionsorte nördlich der Käthe-Kollwitz-Straße überschreiten die Immissionsrichtwerte der Freizeitlärmrichtlinie für Allgemeine Wohngebiete von 50 db(a) am Abend deutlich um bis zu 23 db(a), und die der lautesten Nachtstunde von 40 db(a) deutlich um bis zu 33 db(a). Die Immissionsrichtwerte für Mischgebiete von 55 db(a) am Abend bzw. 45 db(a) in der Nacht werden ebenfalls deutlich überschritten. An den Immissionsorten westlich der Heinrich-Zille-Straße beträgt die Überschreitung der Immissionsrichtwerte nochmals rund 6 db(a) mehr. Selbst die Einhaltung der Immissionsrichtwerte für Gewerbegebiete von 60 db(a) am Abend und 50 db(a) in der Nacht kann durch organisatorische Lärmminderungsmaßnahmen nicht sicher gestellt werden. Ausbreitungsberechnungen mit beispielhaften Baukörpern an der Käthe-Kollwitz-Straße zeigen zudem, dass auch an den abgewandten Fassadenseiten, insbesondere in den Obergeschossen, eine Einhaltung des Immissionsrichtwerts für Gewerbegebiete in der Nacht nicht erreicht werden kann. Die Freizeitlärmrichtlinie macht Aussagen dazu, dass in Sonderfällen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte an schutzwürdigen Nutzungen auch dann zulässig sind, wenn solche Veranstaltungen neben einer hohen Standortgebundenheit, zahlenmäßig eng begrenzt durchgeführt werden. Die Anzahl der Tage mit seltenen Veranstaltungen soll in diesem Fall 18 Tage pro Kalenderjahr nicht überschreiten. Die Anzahl der Veranstaltungen im Kalenderjahr auf dem Neuen Messplatz liegt aber weit über den erlaubten Tagen und findet zudem an 3 aufeinanderfolgenden Wochenenden statt. Die in der Freizeitlärmrichtlinie beschriebene Sonderfallbetrachtung kann somit heranrückende Wohnnutzungen oder vergleichbare Nutzungen nicht herangezogen werden. Bei Ansiedlung von schutzbedürftiger Nutzung entlang der Käthe-Kollwitz-Straße und der Heinrich-Zille-Straße muss damit gerechnet werden, dass die Nutzung des Veranstaltungsgeländes (zeitlich und/oder räumlich) eingeschränkt oder untersagt werden kann, wenn gegen die Nutzung auf dem Messplatz geklagt wird. Passive Schallschutzmaßnahmen zum Schutz vor den Geräuscheinwirkungen (wie etwa Schallschutzfester), können aufgrund der rechtlichen Vorschriften der Techni- Seite 6

12 sche Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) und der Freizeitlärmrichtlinie nicht zur Entschärfung des Konfliktes beitragen (definitionsgemäß liegt der Immissionsort 0,5m vor der Mitte des geöffneten Fensters). Im Wesentlichen sind daher die zur Verfügung stehenden Schallschutzmaßnahmen auf organisatorische Maßnahmen (wie etwa Vorgaben zu Betriebszeiten) beschränkt. Da für den Straßenverkehrslärm und den Veranstaltungslärm unterschiedliche rechtliche Regelungen gelten, ist eine gemeinsame Betrachtung und Beurteilung nicht zulässig. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass jede neue Wohnnutzung oder damit vergleichbare Nutzung die an dem Neuen Messplatz heranrückt die Gefahr erhöht, dass es zu Einschränkungen oder Untersagungen von Veranstaltungen auf dem neuen Messplatzkommen kann und deshalb vermieden werden muss. Eine Nutzung, die am Abend und in der Nacht keine Schutzbedürftigkeit besitzt (wie beispielsweise eine Gewerbliche Nutzung) ist dagegen in Bezug auf eine Einschränkung der Nutzung des Neuen Messplatzes unkritisch einzuschätzen. 1.3 Ziel der Planung Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist, im Plangebiet eine Nutzung festzusetzen, die gebietsverträglich zur Nutzung des Neuen Messplatzes als Veranstaltungsgelände ist. Ebenso sind im Plangebiet gesunde Arbeitsverhältnisse sicherzustellen. Zur Lösung des städtebaulichen Konfliktes ist nach derzeitigem Kenntnisstand die Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebietes (GEx) mit dem Ausschluss von im Abend- und Nachtzeitraum schutzbedürftigen Nutzungen, wie beispielsweise Betriebswohnungen, erforderlich. Weitere planungsrechtliche Festsetzungen erfolgen im Planverfahren. Seite 7

13 2. BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETES 2.1 Gegenwärtige Nutzungen im Plangebiet und in den benachbarten Gebieten Gegenwärtige Nutzungen im Plangebiet Käthe-Kollwitz-Straße 9-11 Flurstück Nr. 1901/2 Ehem. berufliche Bildungseinrichtung Internationales Institut für Berufsbildung des Landes Baden- Württemberg (Geschlossen seit 2012) Käthe-Kollwitz-Straße 15 Flurstück Nr. 1901/10 Mischnutzung: Berufsbildung und Wohnunterkünfte der Zentralstelle für gewerbliche Berufsförderung in Entwicklungsländern Seite 8

14 Käthe-Kollwitz-Straße 2-4 Flurstück Nr. 1896/5 Jugendhaus Jugendzentrum in Selbstverwaltung Friedrich Dürr (JUZ) Heinrich-Zille-Straße Flurstück Nrn. 1896; 1896/1; 1896/2; 1896/4 Brach-/ Grünfläche Gegenwärtige Nutzungen in den benachbarten Gebieten Im Norden: Wohngebäude an der Gerhard- Hauptmann-Straße, genehmigt nach 34 BauGB Im Osten: Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Im Süden: Neuer Messplatz Im Westen: Wilhelm-Busch- Schule (Sonderschule für Lernbehinderte) Seite 9

15 2.2 Rechtliche Belastungen Baulast Nr vom besteht für beide Flurstücke Nrn. 1901/2 und 1901/10 Baulast-Übernahmeerklärung ( 108 LBO) 1. diese Grundstücke baurechtlich stets als Einheit behandeln zu lassen und 2. alle Maßnahmen zu gestatten, die notwendig sind, um auf einem dieser Grundstücke Baulasten nach den baurechtlichen Vorschriften errichten und unterhalten zu können sowie 3. alle Maßnahmen auf jedem dieser Grundstücke zu unterlassen, die auf dem jeweiligen anderen Grundstück einen baurechtswidrigen Umstand herbei führen können. Baulast Nr vom besteht für das Flurstück Nr. 1896/5 Verfügung des Bauordnungsamtes vom Die Eigentümerin des Grundstücks Lgb.Nr. 1896/5 an der Käthe-Kollwitz- Straße der Gemarkung Mannheim hat durch Baulast - Übernahmeerklärung vom 9. Oktober 1967 für sich und ihre Rechtsnachfolger die baurechtliche Verpflichtung übernommen, die künftigen Festsetzungen des für dieses Grundstück maßgebenden Bebauungsplanes vorbehaltlos anzuerkennen. 2.3 Verkehrserschließung des Plangebietes Das Plangebiet wird im Süden durch die Käthe-Kollwitz-Straße erschlossen. Seite 10

16 3. PLANUNGEN UND RECHTLICHE VORGABEN FUER DAS PLANGEBIET 3.1 Übergeordnete Planungen Flächennutzungsplan 2015/2020 In dem seit dem wirksamen Flächennutzungsplan 2015/2020 des Nachbarschaftsverbands Heidelberg-Mannheim (letzte Aktualisierung ) ist das Plangebiet als Baufläche dargestellt für: Bildung Soziales und Gesundheit Der FNP wird in seiner Fortschreibung angepasst. Ausschnitt Flächennutzungsplan 2015/2020 (genordet, ohne Maßstab) 3.2 Bestehende Bebauungspläne Für die südöstlich gelegenen Grundstücke besteht der BPlan Nr. 32/23 Änderung und Feststellung von Bau- und Straßenfluchten im Gebiet zwischen Waldhof-/ Herzogenriedstraße, Herzogenriedpark und Maybachstraße aus den fünfziger Jahren. Seite 11

17 Bebauungsplan-Vorentwurf Nr Käthe-Kollwitz-Straße Beschlussanlage Geltungsbereich Abgrenzung des Geltungsbereichs

AUFSTELLUNGSBESCHLUSS

AUFSTELLUNGSBESCHLUSS Dezernat IV BESCHLUSSVORLAGE Az. 60.14.0-32.42 Datum: Nr. V / Betreff AUFSTELLUNGSBESCHLUSS Bebauungsplan Nr. 32.42 Ecke Waldhof-/ Maybachstraße im Stadtteil Neckarstadt-Ost Betrifft Antrag/Anfrage Nr.

Mehr

Bebauungsplan Nr Gewerbegebiet-Gebiet Wohlgelegen in Mannheim- Neckarstadt-Ost

Bebauungsplan Nr Gewerbegebiet-Gebiet Wohlgelegen in Mannheim- Neckarstadt-Ost Dezernat IV Az. 60.14.00-32.44 BESCHLUSSVORLAGE Datum: 04.07.2017 Nr. V 327/ 2017 Betreff Bebauungsplan Nr. 32.44 Gewerbegebiet-Gebiet Wohlgelegen in Mannheim- Neckarstadt-Ost Hier: Aufstellungsbeschluss

Mehr

BESCHLUSSVORLAGE Bebauungsplan Nr Gewerbegebiet südlich der Seckenheimer Landstraße in Mannheim-Neuostheim Aufstellungsbeschluss

BESCHLUSSVORLAGE Bebauungsplan Nr Gewerbegebiet südlich der Seckenheimer Landstraße in Mannheim-Neuostheim Aufstellungsbeschluss Dezernat IV Az. 60.14.00-61.14 BESCHLUSSVORLAGE Datum: 24.05.2017 Nr. V 279/2017 Betreff Bebauungsplan Nr. 61.14 Gewerbegebiet südlich der Seckenheimer Landstraße in Mannheim-Neuostheim hier: Aufstellungsbeschluss

Mehr

Betreff Bebauungsplan Hammonds und Satzung über örtliche Bauvorschriften in dessen Geltungsbereich In Mannheim-Seckenheim

Betreff Bebauungsplan Hammonds und Satzung über örtliche Bauvorschriften in dessen Geltungsbereich In Mannheim-Seckenheim Dezernat IV Az. 60.14.0-63.32 Datum: 15.09.2015 BESCHLUSSVORLAGE Nr. V.../2015 Betreff Bebauungsplan 63.32 Hammonds und Satzung über örtliche Bauvorschriften in dessen Geltungsbereich In Mannheim-Seckenheim

Mehr

Umsetzung des Partizipations- und Integrationsgesetzes für Baden-Württemberg

Umsetzung des Partizipations- und Integrationsgesetzes für Baden-Württemberg Dezernat OB Az. 19.00.01 BESCHLUSS Datum: 05.12.2017 Nr. V587/2017 Betreff Umsetzung des Partizipations- und Integrationsgesetzes für Baden-Württemberg - Diese Vorlage ersetzt die Beschlussvorlage V545/2017

Mehr

Gemeinde Nusse Kreis Herzogtum Lauenburg

Gemeinde Nusse Kreis Herzogtum Lauenburg Kreis Herzogtum Lauenburg Gebiet: Östlich des vorhandenen Gewerbegebietes mit der Gemeindestraße 'Kurzenlanskoppel', südöstlich der Landesstraße 220, östlich angrenzend an den Bebauungsplan Nr. 10 Begründung

Mehr

Flächennutzungsplan Potsdam. Medienstadt Babelsberg

Flächennutzungsplan Potsdam. Medienstadt Babelsberg Flächennutzungsplan Potsdam 25. Änderung Medienstadt Babelsberg Stadtverwaltung Potsdam, Bereich Stadtentwicklung - Verkehrsentwicklung Flächennutzungsplan Potsdam - Begründung Seite 1 25. Änderung Anlass

Mehr

Stadt Sachsenheim 3. Änderung des Flächennutzungsplans Erläuterungsbericht

Stadt Sachsenheim 3. Änderung des Flächennutzungsplans Erläuterungsbericht Stadt Sachsenheim 3. Änderung des Flächennutzungsplans 2006-2021 Erläuterungsbericht Bearbeiter/in: S. Hofmann Proj. Nr. 1827 Verfahrensablauf und Verfahrensvermerke Datum Aufstellungsbeschluss: ( 2 (1)

Mehr

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Projekt 913_13/ Stand: Januar 2018 Begründung Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Räumliche

Mehr

Kreisstadt Siegburg. 69. Änderung des Flächennutzungsplanes. Begründung gem. 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Inhaltsverzeichnis: Teil A.

Kreisstadt Siegburg. 69. Änderung des Flächennutzungsplanes. Begründung gem. 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Inhaltsverzeichnis: Teil A. Kreisstadt Siegburg 69. Änderung des Flächennutzungsplanes Grundstücksfläche am südwestlichen Rand des Gewerbegebietes Am Turm zwischen Baumarkt, der Gewerbeimmobilie Turm-Center und der Wohnbebauung entlang

Mehr

STADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping

STADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping STADT OTTWEILER TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße Kurzbegründung für das Scoping PLANGEBIET Quelle: www.openstreetmap.de, ohne Maßstab, genordet Stand:

Mehr

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB: GEMEINDE Dürnau BEBAUUNGSPLAN Flenner, 1. Änderung SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Entwurf vom 28.09.2015 Bebauungsplan gem. 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem.

Mehr

Bebauungsplan der Ortsgemeinde Föhren Am Sägewerk 1. Änderung. Begründung

Bebauungsplan der Ortsgemeinde Föhren Am Sägewerk 1. Änderung. Begründung Bebauungsplan der Ortsgemeinde Föhren Am Sägewerk 1. Änderung Begründung Gemarkung Föhren Flur 9 Dipl.-Ing. H.-P. Stolz Stadtplaner SRL Maarstr. 25 54292 Trier Tel.: 0651/24026 email: Stolz.Kintzinger@t-online.de

Mehr

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee Neukloster Auszug aus der topographischen Karte, GeoBasis DE/M-V 2015 SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee gelegen im Süden von Neukloster

Mehr

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Ka-37 Poststraße/Feldstraße

Begründung zum Bebauungsplan Ka-37 Poststraße/Feldstraße zum Bebauungsplan Ka-37 Poststraße/Feldstraße Der Bürgermeister -Fachbereich Stadtplanung- Nettetal, INHALT: 1. Anlass sowie Ziel und Zweck der Planung 3 2. Planerische Ausgangssituation und Rahmenbedingungen

Mehr

Anlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38

Anlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38 Anlage 3c zur Drucksache-Nr. 2011-213 VFA 12.09.2011 Schalltechnisches Gutachten 38 9 Zusammenfassung Die beabsichtigt, derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen im Gewann Rotacker zwischen der Lochfeldstraße,

Mehr

Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof

Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof Stadtplanungsamt 61/2 Anlage 3 Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof Erläuterungen zum Plankonzept Stand Mai 2016 Seite: 2 A. Anlass und Ziele der Planung Die Haus-Hove-Immobilien GmbH & Co. KB hat

Mehr

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen

Mehr

Gemeinde Offenbach/Queich

Gemeinde Offenbach/Queich Gemeinde Offenbach/Queich BEBAUUNGSPLAN OST 11. ÄNDERUNG I M V E R E I N F A C H T E N V E R F A H R E N - BEGRÜNDUNG Satzungsexemplar September 2013 Projekt 841 Gemeinde Offenbach/Queich BEBAUUNGSPLAN

Mehr

vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht

vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht Anlass, Plangeltungsbereich und Beschreibung der Inhalte des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht (Vorhaben gemäß 12 BauGB) ----- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600

Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600 Bezirksamt Mitte von Berlin.12.2016 Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600 Bezirksamtsvorlage Nr. 31 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Dienstag, dem 10.01.2017 1. Gegenstand

Mehr

Stadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1.

Stadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1. Stadt Rheinböllen Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1. Änderung Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach 2 Abs. 1 BauGB Der Stadtrat der Stadt Rheinböllen hat in seiner öffentlichen Sitzung

Mehr

Grundzüge der Planung

Grundzüge der Planung GEMEINDE HESEL Landkreis Leer Bebauungsplan Nr. HE 8 Wohnpark Stikelkamper Straße Gem. 13a BauGB mit örtlichen Bauvorschriften Grundzüge der Planung Vorentwurf November 2017 Planungsbüro Diekmann & Mosebach

Mehr

Bebauungsplan. - Begründung - (Vorentwurf)

Bebauungsplan. - Begründung - (Vorentwurf) STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Wohnkaufhaus Kieselbronner Straße - Begründung - (Vorentwurf) Begründung mit örtlichen Bauvorschriften gemäß 9 (8) BauGB

Mehr

Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02

Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02 Bezirksamt Neukölln von Berlin - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I-02 6144 / 8-84 / I-02 BEZIRKSAMTSVORLAGE NR. 37 / 17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am 28.2.2017 1. GEGENSTAND

Mehr

Große Kreisstadt Nördlingen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Änderung -

Große Kreisstadt Nördlingen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Änderung - Entwurf Planstand: 18.07.2017, geändert am 14.11.2017 Feststellungsbeschluss am Flächennutzungsplan mit - 24. Änderung - blatter burger GbR Ingo Blatter Dipl.Ing. FH Architekt und Stadtplaner BYAK BDB

Mehr

K r e i s P i n n e be r g. (ohne Umweltbericht) zur

K r e i s P i n n e be r g. (ohne Umweltbericht) zur Gemeinde Rellingen K r e i s P i n n e be r g Begründung (ohne Umweltbericht) zur Satzung der Gemeinde Rellingen über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 (vereinfachtes Änderungsverfahren) für das

Mehr

Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin. Einbringung Beratung Beschlussfassung

Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin. Einbringung Beratung Beschlussfassung Landeshauptstadt Stuttgart Referat Städtebau und Umwelt GZ: StU GRDrs 208/2017 Stuttgart, 24.03.2017 Bebauungsplan mit Satzung über örtl. Bauvorschriften Leonhardsviertel im Stadtbezirk Stuttgart-Mitte

Mehr

Bebauungsplan Westlich Klingäckerstraße Frühzeitige Bürgerbeteiligung. Mittelstadt

Bebauungsplan Westlich Klingäckerstraße Frühzeitige Bürgerbeteiligung. Mittelstadt Bebauungsplan Westlich Klingäckerstraße Frühzeitige Bürgerbeteiligung Mittelstadt 28.09.2017 Ablauf des heutigen Abends Top1 Begrüßung Top 2 Ausgangspunkt der aktuellen Planung Top 3 Städtebauliches Konzept

Mehr

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB: GEMEINDE ADELBERG ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE SATZUNG und BEGRÜNDUNG Entwurf vom 15.09.2016 Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1

Mehr

Gemeinde Nienstädt. Bebauungsplan Nr. 15 Kleefeld 2. Änderung Vereinfachtes Verfahren im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB

Gemeinde Nienstädt. Bebauungsplan Nr. 15 Kleefeld 2. Änderung Vereinfachtes Verfahren im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB Bebauungsplan Nr. 15 Kleefeld 2. Änderung Vereinfachtes Verfahren im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB Begründung und Planzeichnung Juli 2017 - Entwurf Karte: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen

Mehr

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung Stadt Marksteft 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF Begründung der Änderung Bearbeitung: WEGNER STADTPLANUNG Tiergartenstraße 4c 97209 Veitshöchheim Tel. 0931/9913870

Mehr

Bebauungsplan Nr. 9/96 Großer Plan Am Herzberg BA 3 (OT Golm)

Bebauungsplan Nr. 9/96 Großer Plan Am Herzberg BA 3 (OT Golm) Landeshauptstadt Potsdam Bebauungsplan Nr. 9/96 Großer Plan Am Herzberg BA 3 (OT Golm) 1. (vereinfachte) Änderung Begründung Stand: Mai 2010 Entwurf zur öffentlichen Auslegung gemäß 13 Abs. 3 i.v.m. 3

Mehr

Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Keltersiedlung im Stadtbezirk Zuffenhausen (Zu 258)

Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Keltersiedlung im Stadtbezirk Zuffenhausen (Zu 258) Landeshauptstadt Stuttgart Referat Städtebau und Umwelt GZ: StU GRDrs 940/2016 Stuttgart, 02.01.2017 Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Keltersiedlung im Stadtbezirk Zuffenhausen (Zu

Mehr

Bebauungsplan Berg-Bürg II Planbereich 25, Gemarkung Bittenfeld

Bebauungsplan Berg-Bürg II Planbereich 25, Gemarkung Bittenfeld Bebauungsplan Berg-Bürg II Planbereich 25, Gemarkung Bittenfeld Infoveranstaltung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach 3.1 Baugesetzbuch am 20.01.2014 in der Zehntscheuer in Bittenfeld Öffentlichkeitsbeteiligung

Mehr

Beratung im StUWi Drucksache Nr. 102/2017

Beratung im StUWi Drucksache Nr. 102/2017 Fachbereich : 3.1 Aktenzeichen : F3.1.9 Pu Datum : 16.06.2017 Vorlage der Verwaltung Beratung im StUWi Drucksache 102/2017 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff:

Mehr

Geräuschart Beurteilungsvorschrift Beispiele. Schutz gegen Lärm (TA Lärm) (Sportanlagenlärmverordnung)

Geräuschart Beurteilungsvorschrift Beispiele. Schutz gegen Lärm (TA Lärm) (Sportanlagenlärmverordnung) Stand: 01.07.2017 Geräusche / Lärm Übersicht Geräusche stellen wie auch Luftverunreinigungen, Licht Strahlen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) dar. Als schädliche Umwelteinwirkungen

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax

Mehr

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22 A M T S B L A T T DER P A S S A U Leben an drei Flüssen 29.07.2015 Nummer 22 INHALT Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Passau, 100. Änderung

Mehr

Erläuterungsbericht. zum Bebauungsplan - Grüner Weg/Krefelder Straße -

Erläuterungsbericht. zum Bebauungsplan - Grüner Weg/Krefelder Straße - FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Erläuterungsbericht zum Bebauungsplan - Grüner Weg/Krefelder Straße - im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich Krefelder Straße, Prager

Mehr

9. Änderung des Flächennutzungsplans

9. Änderung des Flächennutzungsplans KREIS LUDWIGSBURG VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT FREIBERG/PLEIDELSHEIM STADT FREIBERG/GEMEINDE PLEIDELSHEIM 9. Änderung des Flächennutzungsplans Parallelverfahren gem. 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans

Mehr

Sitzungsvorlage öffentlich 2018/09/207

Sitzungsvorlage öffentlich 2018/09/207 Fachdienst: Fachbereich Bau und Projektmanagement Datum: 23.04.2018 Sitzungsvorlage öffentlich 2018/09/207 Betreff Bebauungsplan Nr. 59 Gebiet: Westlich Hamburger Straße (L 94), südlich angrenzend an die

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 15.02.2016 Nr. 4 / S. 1 Inhalt 1. Aufstellung der 89. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Büren im Bereich Hoppenberg Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Hinweis: Die öffentlichen Zustellungen werden nach ca. 2 Monaten aus dem elektronischen Archiv gelöscht.

Inhaltsverzeichnis. Hinweis: Die öffentlichen Zustellungen werden nach ca. 2 Monaten aus dem elektronischen Archiv gelöscht. 8. November 2017 Inhaltsverzeichnis Bebauungsplan 807 Fuchsstraße Teilaufhebung 2 Bebauungsplan 677 Am Deckershäuschen 2. Änderung 5 Öffentliche Zustellungen 8 Hinweis: Die öffentlichen Zustellungen werden

Mehr

Einwohnerversammlung der Gemeinde Osterby

Einwohnerversammlung der Gemeinde Osterby Einwohnerversammlung der Gemeinde Osterby Zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereiche 1 bis 3) und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3(1)

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 AM HAGENBECK 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) 2 INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL 3 VERFAHRENSVERMERKE 4 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

Mehr

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 06/2010 20. Jahrgang 05. März 2010 Inhaltsverzeichnis 26 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann über die Genehmigung

Mehr

Stadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum

Stadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum Stadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum Begründung mit Umweltbericht Auftraggeberin Stadt Kaltenkirchen Holstenstraße 14 24568 Kaltenkirchen Bearbeiter Dipl.-Ing.

Mehr

Begründung zur 3. Änderung des BP Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite Begründung. zur. 3.

Begründung zur 3. Änderung des BP Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite Begründung. zur. 3. Begründung zur 3. Änderung des BP 20.08 Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite - 1 - Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 20.08 Römerstraße (20.08/03) Stadt: Remagen Gemarkung:

Mehr

Vom Flächennutzungsplan zum Bebauungsplan

Vom Flächennutzungsplan zum Bebauungsplan Vom Flächennutzungsplan zum Bebauungsplan Ein Beispiel aus Freiburg im Breisgau Aachen, den 16.11.2006 Hanno Ehrbeck Übersicht Bauleitplanung im Gesetz Bauleitplanung in der Praxis Innere Elben, Freiburg

Mehr

Ihr Zeichen/Nachricht vom Unsere Zeichen Telefon-Durchwahl Datum

Ihr Zeichen/Nachricht vom Unsere Zeichen Telefon-Durchwahl Datum ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Messstelle 26 BImSchG ADU cologne Institut für Immissionsschutz GmbH D- -- 42489 Köln Hauptsitz Köln D- Telefon (0221) 943811-0 Telefax (0221) 94395-48 E-Mail

Mehr

ZUR 1.ÄNDERUNG DES UUNGSPLANES NR. 23 PER GEMEINDE AHRENSBÖK

ZUR 1.ÄNDERUNG DES UUNGSPLANES NR. 23 PER GEMEINDE AHRENSBÖK STAND: 8. OKTOBER 00 [SE@L^0[M[E)QJ[MI ZUR 1.ÄNDERUNG DES UUNGSPLANES NR. PER GEMEINDE AHRENSBÖK FÜR DAS GEBIET - OBERE LÜBECKER STRASSE - WESTLICH DER LÜBECKER STRASSE BZW. NÖRDLICH DES AMSELWEGES IN

Mehr

1. Änderung Bebauungsplan Hammerberg - West Seite 1 STADT FREYUNG. Änderung des Bebauungsplans Hammerberg-West durch Deckblatt Nr. 1. A.

1. Änderung Bebauungsplan Hammerberg - West Seite 1 STADT FREYUNG. Änderung des Bebauungsplans Hammerberg-West durch Deckblatt Nr. 1. A. 1. Änderung Bebauungsplan Hammerberg - West Seite 1 STADT FREYUNG Änderung des Bebauungsplans Hammerberg-West durch Deckblatt Nr. 1 Inhalt Seite A. Satzung 2 B. Begründung 4 C. Verfahrensvermerke 5 D.

Mehr

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung Gemeinde Nottuln 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 Darup Nord II im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung 1. Lage: Geltungsbereich und Änderungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Mehr

anbei erhalten Sie die Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans in Eberhardzell-Füramoos vom

anbei erhalten Sie die Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans in Eberhardzell-Füramoos vom H E I N E + J U D S c h l o ß s t r a ß e 5 6 7 0 1 7 6 S t u t t g a r t Stadt Biberach, Stadtplanungsamt Museumstraße 2 88100 Biberach Per Mail Stuttgart, 22. November 2016 Änderung des Flächennutzungsplans

Mehr

Beckum, den 16. März 2018 Jahrgang 2018/Nummer 09

Beckum, den 16. März 2018 Jahrgang 2018/Nummer 09 Amtsblatt der STADT BECKUM Beckum, den 16. März 2018 Jahrgang 2018/Nummer 09 Inhaltsverzeichnis Laufende Nummer Bezeichnung 1 Hinweis auf öffentliche Ausschreibungen; a) 74 Aerohive Access Points AP 250

Mehr

Vorlage Nr.: V1113/11 Datum:

Vorlage Nr.: V1113/11 Datum: Landeshauptstadt Dresden Die Oberbürgermeisterin Vorlage Nr.: V1113/11 Datum: Vorlage Beratungsfolge Dienstberatung der Oberbürgermeisterin nicht öffentlich zur Information Ortsbeirat Leuben öffentlich

Mehr

gemäß 2a BauGB Gemeinde Oeversee Amt Oeversee Bürgermeister Ralf Bölck Tornschauer Str Tarp

gemäß 2a BauGB Gemeinde Oeversee Amt Oeversee Bürgermeister Ralf Bölck Tornschauer Str Tarp BEGRÜNDUNG gemäß 2a BauGB Gemeinde Oeversee Amt Oeversee Auftraggeber: Gemeinde Oeversee Bürgermeister Ralf Bölck Tornschauer Str. 3 5 24963 Tarp Projektbezeichnung: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.

Mehr

Beschreibung des Vorhabens. Gemeinde Bad Essen

Beschreibung des Vorhabens. Gemeinde Bad Essen Beschreibung des Vorhabens Beteiligung der Behörden gemäß 4 Abs. 1 BauGB Gemeinde Bad Essen Landkreis Osnabrück Bebauungsplan Nr. 48 B Maschweg Geschäftsstelle Osnabrück Am Schölerberg 6 Telefon: 0541/957

Mehr

Bebauungsplan. Hintere Ried II - 1. Änderung. Begründung

Bebauungsplan. Hintere Ried II - 1. Änderung. Begründung Bebauungsplan Hintere Ried II - 1. Änderung Begründung 1. Allgemeines 1.1 Anlass der Aufstellung Der Gemeinderat der Gemeinde Gottmadingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. März 2012 beschlossen,

Mehr

Stuttgart - Vaihingen

Stuttgart - Vaihingen Stuttgart - Vaihingen Eiermann-Campus/Pascalstraße im Stadtbezirk Vaihingen Eiermann-Campus/Pascalstraße im Stadtbezirk Vaihingen Informations- und Dialogveranstaltung 04. Mai 2016 Informations- und Dialogveranstaltung

Mehr

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme. für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme. für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 23.05.2017 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 22.06.2017 1. Gegenstand der Vorlage: Teilung des Bebauungsplanes 10-81

Mehr

B E G R Ü N D U N G. zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar. Vbg. Nr. 37 Thymoorgan.

B E G R Ü N D U N G. zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar. Vbg. Nr. 37 Thymoorgan. B E G R Ü N D U N G zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar Vbg. Nr. 37 Thymoorgan Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Stand: 3 (2) u. 4 (2) BauGB 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Offenlageexemplar gem. 13 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs.

Mehr

90. Änderung des Flächennutzungsplanes Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Marienhölzung

90. Änderung des Flächennutzungsplanes Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Marienhölzung Vorentwurf der Begründung 90. Änderung des Flächennutzungsplanes Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Marienhölzung Fassung für die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger

Mehr

Beratungsfolge Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit TOP

Beratungsfolge Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit TOP , Dezernat III/IV Az. 52.06.351 Datum: 13.10.2015 BESCHLUSSVORLAGE Nr.V548/2015 Betreff Entgeltfestsetzung/Mietpreisordnung für die Überlassung der städtischen Sporthallen und Schulsportstätten vom 12.12.2011

Mehr

AMTSBLATT. INHALT Datum Titel Seite

AMTSBLATT. INHALT Datum Titel Seite 166 AMTSBLATT Ausgegeben in Steinfurt am 18. Mai 2017 Nr. 21/2017 Lfd. Nr. INHALT Datum Titel Seite 97 11.05.2017 Öffentliche Bekanntmachung der 34. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des

Mehr

Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144

Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144 Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144 STADT OSTFILDERN KREIS ESSLINGEN BEBAUUNGSPLAN "OB DER HALDE EHEMALIGE SPORTFLÄCHE" GEMARKUNG SCHARNHAUSEN T E X T T E I L A. Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind:

Mehr

Stadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan

Stadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan Kapellenweg Forst 6. Änderung 30.01.2018 Plangeber Stadt Oberviechtach vertreten durch 1.Bürgermeister, Heinz Weigl Nabburger Straße 2 92526 Oberviechtach Tel. 09671 307 Verfasser Bebauungsplan Ingenieurbüro

Mehr

Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) Vorlage Nr.: 18/184 (S)

Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) Vorlage Nr.: 18/184 (S) Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bauamt Bremen-Nord Bremen, 31. Oktober 2012 Tel.: 361-79477 (Frau Wiedau) 361-10859 Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) Vorlage

Mehr

Begründung zum Entwurf

Begründung zum Entwurf COMMUNALCONCEPT Wasserwirtschaft Tief- und Straßenbau Vermessungsleistungen Sportanlagen Infrastruktur Bauleitplanung Abrissbegleitung Begründung zum Entwurf Fa. CommunalConcept -Ingenieurbüro Peter Linke

Mehr

- BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen. Begründung

- BEBAUUNGSPLAN - Im Vogelsang (8. Änderung), Mayen. Begründung - BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen Begründung Februar 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss...3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung...3

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme zu den Bebauungsplänen Nr. 92, 1. Änderung und Nr. 97 der Stadt Bad Nenndorf

Schalltechnische Stellungnahme zu den Bebauungsplänen Nr. 92, 1. Änderung und Nr. 97 der Stadt Bad Nenndorf GTA mbh Lortzingstraße 1 30177 Hannover Stadt Bad Nenndorf Rodenberger Allee 13 31542 Bad Nenndorf Messstelle nach 29b BImSchG per E-Mail Dr.-Ing. Wolfgang Heitkämper von der IHK Hannover öffentlich bestellter

Mehr

Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 57, Ortsamt Neustadt, Teilbereich Alter Leipziger Bahnhof

Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 57, Ortsamt Neustadt, Teilbereich Alter Leipziger Bahnhof Landeshauptstadt Dresden Die Oberbürgermeisterin Vorlage Nr.: V1889/12 Datum: 27.09.2012 Vorlage Beratungsfolge Dienstberatung der Oberbürgermeisterin nicht öffentlich zur Information Ortsbeirat Neustadt

Mehr

Fortschreibung des Flächennutzungsplans Zusammenfassende Erklärung

Fortschreibung des Flächennutzungsplans Zusammenfassende Erklärung Verwaltungsgemeinschaft Freiberg am Neckar Pleidelsheim bestehend aus der Stadt Freiberg am Neckar und der Gemeinde Pleidelsheim Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2005-2020 KMB Ludwigsburg Verfahrensablauf

Mehr

Begründung. - Vorentwurf -

Begründung. - Vorentwurf - Begründung - Vorentwurf - Zum 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020)"Parkplatz Erlebnisbad Arriba an der Schleswig-Holstein-Straße" Gebiet: westlich Schleswig-Holstein-Straße,

Mehr

"Zwischen Bremervörder Straße 9 und Schwingewiesen

Zwischen Bremervörder Straße 9 und Schwingewiesen Bebauungsplan Nr. 486 "Zwischen Bremervörder Straße 9 und Schwingewiesen Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3

Mehr

Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee

Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee 9. punktuelle Änderung für den Bereich Hotel Auerhahn Gemeinde Schluchsee Ortsteil Vorderaha Begründung Stand : Offenlage (21.11.2014)

Mehr

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2014153/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 24.09.2014

Mehr

12919 Bebauungsplan Nr. 347 B der Stadt Erlangen

12919 Bebauungsplan Nr. 347 B der Stadt Erlangen 12919 Bebauungsplan Nr. 347 B der Stadt Erlangen Auftraggeber Erlanger Höfe GmbH & Co. KG Daimlerstraße 32 91301 Forchheim Datum 16. Dezember 2015 Stellungnahme Nummer: 12919.2 Dokument: 12919_002st_im.docx

Mehr

Bebauungsplan 2465 Plantage Findorff. Fachausschusssitzung Bau, Verkehr und Umwelt am

Bebauungsplan 2465 Plantage Findorff. Fachausschusssitzung Bau, Verkehr und Umwelt am Bebauungsplan 2465 Plantage Findorff Fachausschusssitzung Bau, Verkehr und Umwelt am 11.11.2014 Bestehendes Planungsrecht: Bebauungsplan 2226 BP 2226, rechtskräftig seit 09.12.2004 BP 2358 BP 2226 > Art

Mehr

Bebauungsplan Nr Änderung Bücheler Straße

Bebauungsplan Nr Änderung Bücheler Straße Bebauungsplan Nr. 44 13. Änderung Bücheler Straße Begründung gemäß 2 a BauGB Gemeinde Burscheid Bebauungsplan Nr. 44 13. Änderung Bücheler Straße Gemarkung Burscheid Flur 73 Flurstück 17, 468, 470, 525,

Mehr

Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde

Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Gemeinde Jork Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Bauassessorin Stephanie Thies

Mehr

Beckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer Bebauungsplan Nr Freckenhorster Werkstätten

Beckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer Bebauungsplan Nr Freckenhorster Werkstätten Amtsblatt der STADT BECKUM Beckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer 22 Inhaltsverzeichnis Laufende Nummer Bezeichnung 1 Bebauungsplan Nr. 60.2 Freckenhorster Werkstätten 2 3 14. Änderung des Flächennutzungsplans

Mehr

Anlage vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße. Begründung

Anlage vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße. Begründung Anlage 3 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße Begründung August 2008 INHALT 1. LAGE UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH 2 2. PLANUNGSRECHTLICHE SITUATION

Mehr

Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs.

Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. GEMEINDE SCHMELZ ORTSTEIL PRIMSWEILER BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS ZU DEN EICHEN im beschleunigtes Verfahren gem. 13 a BauGB Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung

Mehr

Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Vornen zu Schäferloch" im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch

Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes Vornen zu Schäferloch im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch .1. Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Vornen zu Schäferloch" im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch Nach 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBI.

Mehr

Anlage Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bielefeld Wohnen an der Bochumer Straße/Am Rohrwerk. Abschließende Darstellung

Anlage Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bielefeld Wohnen an der Bochumer Straße/Am Rohrwerk. Abschließende Darstellung Anlage B 129. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bielefeld Wohnen an der Bochumer Straße/Am Rohrwerk Abschließende Darstellung B 2 Stadt Bielefeld Stadtbezirk Brackwede 129. Flächennutzungsplan-Änderung

Mehr

Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes. S t a n d :

Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes. S t a n d : STADT WEIKERSHEIM Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes S t a n d : 2 2. 0 8. 2 0 1 8 KAPITEL 1 Allgemeines 1 Allgemeines 1.1 Anlass des Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan Der Gemeinderat

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Aufstellung des Bebauungsplanes Issum Nr. 5 Rosenstraße- 3. Änderung hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 (1) BauGB sowie der Beteiligung

Mehr

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB

45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB STADT BAMBERG STADTPLANUNGSAMT 45 F Bebauungsplanverfahren ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 3719/1, Gem. Bamberg,

Mehr

GEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG

GEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG KREIS: DONAU-RIES LAND: FREISTAAT BAYERN GEMEINDE MUNNINGEN SCHULGASSE 4, 86754 MUNNINGEN VORHABEN: BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG DER GELTUNGSBEREICH DER ÄNDERUNG UMFASST DIE PARZELLEN:

Mehr

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

Gemeinde Schkopau Amtsblatt Seite 1 von 6 Gemeinde Schkopau Amtsblatt Bekanntmachungen der Gemeinde Schkopau Nummer: 18 / 2015 ausgegeben am: 30.04.2015 Inhalt: Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Schkopau Aufstellung und Auslegung

Mehr

Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplans Nr. 49 Hoffschlägerweg und Teilen seiner 1. Änderung

Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplans Nr. 49 Hoffschlägerweg und Teilen seiner 1. Änderung Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplans Nr. 49 Hoffschlägerweg und Teilen seiner 1. Änderung Bürgerversammlung am 14.01.2016 14.01.2016 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 1 Gliederung des Vortrags

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES 2. VERKEHRSRING I

BEGRÜNDUNG ZUR TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES 2. VERKEHRSRING I STADT OBERKOCHEN OSTALBKREIS BEGRÜNDUNG ZUR TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES 2. VERKEHRSRING I Aufgestellt: Adelmannsfelden, 25.05.2011 / 21.09.2011 Ausfertigung: Die Übereinstimmung der Teilaufhebung

Mehr

Flecken Artlenburg. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift. gemäß 13a BauGB. Stand Entwurf:

Flecken Artlenburg. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift. gemäß 13a BauGB. Stand Entwurf: Flecken Artlenburg 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift gemäß 13a BauGB Stand Entwurf: 19.12.2017 Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs-

Mehr

Bebauungsplan. Auf Haardt

Bebauungsplan. Auf Haardt Gemeinde Mettlach Bebauungsplan Auf Haardt 1. Änderung Begründung ENTWURF Saarbrücken November 2016 1 1. Anlass und Ziel der Planung Durch die 1. Änderung des Bebauungsplans Auf Haardt soll im Gebiet ansässigen

Mehr