Ratsversammlung Beschlussfassung
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- Bernt Bretz
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1 Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-DS NF-03 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege der Stadt Leipzig gemäß 15 i.v.m. 14 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen rechtsbereinigt Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Jugendhilfeausschuss Vorberatung FA Finanzen Vorberatung FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Vorberatung Ratsversammlung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Anpassung der Elternbeiträge erfolgt gem. 15 i.v.m. 14 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) in der in Punkt ausgewiesenen Höhe. Für Tagespflege gelten weiterhin die Elternbeiträge einer dem Alter des Kindes entsprechenden Kindertagesstätte. 2. Die neuen Elternbeiträge werden beschlossen und treten zum in Kraft. 3. Der Beschluss VI-DS vom wird entsprechend geändert. 4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich beim Freistaat dafür einzusetzen, dass die Landeszuschüsse gemäß 18 SächsKitaG insbesondere unter Berücksichtigung von Tarifanpassungen jährlich dynamisiert werden, um eine gleichbleibende Beteiligung des Freistaates an den Kita-Gesamtkosten zu gewährleisten. Weiterhin sollten die wachsenden Städte vom Freistaat zusätzlich finanziell unterstützt werden. 1/7
2 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft x nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? x nein nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Ergebnishaushalt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? nein wenn ja, Folgekosten Einsparungen wirksam von bis Höhe in EUR (jährlich) Zu Lasten anderer OE Ergeb. HH Erträge Siehe Pkt. 4 Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen wo veranschlagt Auswirkungen auf den Stellenplan x nein wenn ja, Beantragte Stellenerweiterung: Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat x nein ja, 2/7
3 Sachverhalt: 1. Gesetzliche Grundlagen Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) in der jeweils gültigen Fassung Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen SächsKitaG) rechtsbereinigt mit Stand vom 29. April Personal- und Sachkosten als Grundlage für die Ermittlung der Elternbeiträge (Anlagen 2 und 3a, 3b) Die Personal- und Sachkosten der Kindertageseinrichtungen tragen deren Träger. Die Kosten ergeben sich aus den in der jeweiligen Gemeinde, getrennt nach Kinderkrippe, Kindergarten und Hort, ermittelten durchschnittlichen Personal- und Sachkosten aller Einrichtungen nach 14 (2) SächsKitaG unter Berücksichtigung der Betreuungszeit. Sie sind lt. 14 (2) SächsKitaG jährlich bis zum 30. Juni zu ermitteln und zu veröffentlichen. Mit der Ermittlung der Personal- und Sachkosten 2016 für alle Kindertageseinrichtungen der Stadt Leipzig werden die Elternbeiträge für die Stadt Leipzig gemäß den gesetzlichen Grundlagen neu berechnet und bei Abweichungen dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Elternbeiträge für die Kindertagespflege nach 3 (3) SächsKitaG werden analog der Elternbeiträge für die entsprechende Kindertageseinrichtungen und Betreuungsart erhoben. Grundlage hierfür ist 15 (3) SächsKitaG. 3. Aufbringung der Personal- und Sachkosten 3.1 Grundlagen für die Elternbeitragsberechnung Entsprechend 15 (2) SächsKitaG besteht die Möglichkeit, die durchschnittlichen Personalund Sachkosten pro Platz für den ungekürzten Elternbeitrag in einer prozentualen Spanne je Betreuungsart festzuschreiben. So kann der Anteil der Eltern pro Platz bei Aufnahme eines Kindes o in eine Kinderkrippe 23% (Spanne lt. SächsKitaG %) o in einen Kindergarten 30% (Spanne lt. SächsKitaG %) o und in einem Hort 30% (Spanne lt. SächsKitaG %) betragen. Für Kinder in Kindertagespflege nach 3 (3) SächsKitaG werden gemäß 14 (6) SächsKitaG die gleichen Elternbeiträge wie für Gleichaltrige in Kinderkrippe, Kindergarten bzw. Hort erhoben. Die Elternbeiträge werden als Monatsbeiträge erhoben. Bei Leistungsbeginn, sofern dieser nicht am 01. des Monats erfolgt und bei Leistungsende aufgrund Wechsel von der Tagespflege in eine Kindertageseinrichtung bzw. Schuljahresbeginn und -ende wird ein Tag genauer Elternbeitrag je Betreuungsart festgesetzt. Berechnungsgrundlage dafür sind durchschnittlich 20 Kalendertage pro Monat. Berücksichtigt wird dabei die Betreuung von Montag bis Freitag. 3/7
4 3.1.1 Berechnung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen in der Stadt Leipzig Die vom Stadtrat getroffenen Regelungen zu Absenkungen der Elternbeiträge lt. Ratsbeschluss V 419/10 vom Für die Gewährung der Geschwisterermäßigung ist ein Vertrag mit einer Mindestbetreuungszeit von vier Stunden täglich/ 20 Stunden wöchentlich erforderlich Die Berechnungsgrundlagen für Mehrbetreuungsbeiträge (Betreuungszeit die über 9 Stunden in der Krippe und im Kindergarten und über 6 Stunden im Hort hinaus gehen) bleiben unverändert. Prozentuale Beteiligung der Eltern pro Platz je Betreuungsart Berechnung der Elternbeiträge gemäß 15 (2) SächsKitaG (Anlage 5) Kinderkrippe 9 h monatliche Kosten pro Platz 2015 in Euro monatliche Kosten pro Platz 2016 in Euro prozentualer Anteil der PS als Elternbeitragsberechnungsgrundlage Elternbeitrag neu in Euro Elternbeitrag alt in Euro Differenz in Euro Personalkosten 721,82 750,19 Sachkostenanteil 237,91 238, ,47 211,14 16,33 Kosten pro Platz 959,73 988,98 Kindergarten 9 h Personalkosten 337,47 364,96 Sachkostenanteil 111,23 116, ,34 130,12 14,22 Kosten pro Platz 448,70 481,13 1Hort 6 Std. Personalkosten 194,89 202,55 Sachkostenanteil 64,24 64, ,11 75,15 4,96 Kosten pro Platz 259,13 267,02 Der Anstieg der durchschnittlichen erforderlichen Personal- und Sachkosten in Kindertageseinrichtungen in Leipzig resultiert insbesondere aus den Tarifabschlüssen des TVöD - SuE der Jahre 2014 und Demnach erfolgte eine Anpassung zum um 3 % bzw. mindestens 90 Euro, zum um 2,4 % sowie zum eine 4/7
5 Änderung der Eingruppierung von Erzieher/innen von der Stufe S6 in die S8a, was eine durchschnittliche Personalkostensteigerung von 4,23 % nach sich zog. Aufgrund der unterjährigen Anpassung der Tarifverträge wirkt sich der Anstieg der Personalkosten nun in 2016 auf die Platzkosten in Kindertageseinrichtungen vollends aus. Ein Großteil der freien Träger vergütet sein Personal nach oder in Anlehnung an den TVöD - SuE. Träger mit eigenen Tarifverträgen haben in der Folge der o. g. Tarifabschlüsse auch bei der Vergütung des pädagogischen Personals nachgezogen, so dass die Personalkosten pro Platz flächendeckend erheblich gestiegen sind. Die gegenwärtig gültigen ungekürzten Elternbeiträge im Jahr 2017 liegen im Leistungsbereich Krippe bei 21,35 %, im Kindergarten bei 27,04 % und im Hort bei 28,14 % der erforderlichen Personal- und Sachkosten laut Betriebskostenermittlung nach 14 Abs. 2 SächsKitaG für das Jahr Nachfolgend sind die Gesamtaufwendungen der Kindertageseinrichtungen einschließlich Personal-, Sachkosten sowie Abschreibungen, Zinsen und Mieten (ohne Kindertagespflege) in Leipzig anhand der Daten der Betriebskostenbekanntmachungen von 2010 und 2016 und deren Deckung gegenübergestellt. So ist der Zuschuss der Stadt Leipzig von 52,16 % in 2010 auf 58,56 % in 2016 gestiegen. Dabei gilt es auch zu berücksichtigen, dass die Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen und Mieten nicht in die Berechnung der Elternbeiträge einfließen. Diese betrugen für ,21. Anteil an den Kita- Aufwendungen lt. Betriebskostenbekanntmachung 2010 Elternbeiträge ,43 Eigentanteil freie Träger ,86 Landeszuschüsse ,00 Zuschuss Stadt Leipzig ,38 Anteil an den Kita-Aufwendungen 2010 Zuschuss Stadt Leipzig 52,16% Elternbeiträge 17,57% Landeszuschüsse 29,94% Eigenanteil freie Träger 0,33% Gesamtaufwendungen ,67 Quelle: Die Angaben beruhen auf der Betriebskostenbekanntmachung Stand Anteil an den Kita- Aufwendungen lt. Betriebskostenbekanntmachung 2016 Elternbeiträge ,22 Anteil an den Kita-Aufwendungen 2016 Elternbeiträge 14,13% Eigenanteil freie Träger 0,75% Eigenanteil freie Träger ,28 Landeszuschüsse ,04 Zuschuss Stadt Leipzig ,89 Zuschuss Stadt Leipzig 58,56% Landeszuschüsse 26,56% Gesamtaufwendungen ,43 Quelle: Die Angaben beruhen auf der Betriebskostenbekanntmachung des Jahres Stand /7
6 3.2 Ermäßigung des Elternbeitrages Soweit die Eltern geltend machen, dass ihnen die Belastung gemäß 90 (3) und (4) SGB VIII des Elternbeitrages für die Regel- und Mehrbetreuungszeit nicht zuzumuten ist, trifft das Amt für Jugend, Familie und Bildung auf Antrag der Eltern die erforderlichen Feststellungen nach 82 ff SGB XII. Dabei wird bei übersteigendem Einkommen beim 1. Kind ein Freibetrag von 20 % zur Elternbeitragsdeckung und beim 2. Kind ein Freibetrag von 40 % abgesetzt. Diese Regelung ist in den Sozialhilferichtlinien für Sachsen zu 87 SGB XII bei der Einkommensprüfung in Anwendung des 90 SGB VIII und der 82 bis 87 SGB XII festgelegt. Bereits gewährte Ermäßigungen nach SGB XII i.v.m. 90 (3) und (4) SGB VIII bleiben durch die Anpassung der Elternbeiträge mit dieser Vorlage unberührt. Im Jahr 2016 hatten im Durchschnitt Kinder eine Ermäßigung auf Grund der geringen finanziellen Einkünfte der Familie. Dies entsprach 30,56 % aller betreuten Kinder in der Stadt Leipzig. Dabei zahlten Kinder gar keinen Elternbeitrag, weil das Einkommen der Familie unter der Einkommensgrenze lag. Für 366 Kinder war nach Berechnung des Familieneinkommens nur ein anteiliger Elternbeitrag zu zahlen. Der finanzielle Aufwand für die Ermäßigungen lag 2016 in der Stadt Leipzig bei Absenkung der Elternbeiträge Der Träger der Kindertageseinrichtungen hat Absenkungen in den Elternbeiträgen gem. 15 (1) SächsKitaG zu berücksichtigen. Absenkungen werden vorgenommen für Alleinerziehende, die tatsächlich ihr Kind allein betreuen, pflegen und erziehen und für alle Kinder aus Haushaltsgemeinschaften von Eltern mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung gemäß SächsKitaG besuchen. Dabei müssen die Kinder mindestens mit einem leiblichen, adoptiven oder Stiefelternteil in einer Haushaltsgemeinschaft leben und dort ihren Hauptwohnsitz haben (Ratsbeschluss vom und gültig ab ). Unter diese Regelung fallen auch alle 3. und weiteren Kinder, welche gar keinen Elternbeitrag für die Betreuung in einer Kindereinrichtung oder Tagespflege entrichten müssen (Beispiel: 1. Kind Hort 25 h zahlt 62,62, 2. Kind Kindergarten 45 h zahlt abgesenkt 78,07 und 3. Kind Krippe 45 h zahlt 0,00 = Ersparnis 263,19 für die Eltern lt. alten Beiträgen). Im Jahr 2016 erhielten Kinder eine Absenkung beim Elternbeitrag mit einem Finanzaufwand für die Stadt Leipzig in Höhe von Finanzierung Tagespflege Für den Bereich kommunale Kindertagespflege wird der Elternbeitrag mittels Bescheid geltend gemacht, da kein direktes (privatrechtliches) Rechtsverhältnis zu den jeweiligen Eltern besteht. Berechnungsgrundlage bei der Festsetzung des Elternbeitrages sowie der Finanzierung der laufenden Geldleistung sind durchschnittlich 20 Kalendertage pro Monat (Montag Freitag). Wird nach Einzelfallprüfung bei nachgewiesenem Bedarf eine weitergehende Zusatzbetreuung in Tagespflege gewährt, wird ein Elternbeitrag in Höhe von 50 % der laufenden Geldleistung, inclusive der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Altersvorsorge, erhoben. Den derzeit gültigen Stadtratsbeschluss zur Finanzierung der Kindertagespflege in der Stadt Leipzig entsprechend beträgt der Elternbeitrag je Zusatzleistungsstunde für alle Altersgruppen in den folgenden Betreuungsmodellen: Betreuung im Haushalt der Tagespflegeperson: 2,15 Betreuung im Haushalt der Personensorgeberechtigten: 1,93 6/7
7 Betreuung in angemieteten Räumen: 2, Finanzielle Auswirkungen In der Haushaltplanung für 2018 waren Mehrerträge/Minderaufwendungen durch höhere Elternbeiträge veranschlagt, als diese dann im vergangenen Jahr durch den Stadtrat beschlossen wurden. Daher weist die Planung der betreffenden Budgets einen Fehlbetrag in Höhe von 1,15 Mio Euro aus. Ohne Anpassung der Elternbeiträge kann sowohl der benannte Fehlbetrag, als auch die zusätzlichen Mehrerträge/Minderaufwendungen in Höhe von 1,703 Mio Euro nicht gedeckt werden. 5. Verfahren zur Umsetzung Die Vertragsanpassung für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen des Amtes für Jugend, Familie und Bildung erfolgt automatisch, da die Verträge einen entsprechenden Passus enthalten. Die Anpassung der Verträge in den Kindertageseinrichtungen der freien Träger erfolgt durch die Leiterinnen der Einrichtungen. Weiterhin werden Informationen vom Amt für Jugend, Familie und Bildung für alle Träger vorbereitet. Darüber hinaus werden die Eltern durch Aushänge in den Kindertageseinrichtungen und die Informationen in der Presse vom Amt für Jugend, Familie und Bildung über die Änderungen in Kenntnis gesetzt. 6. Folgen bei Nichtbeschluss Bei Nichtbeschluss der in dieser Vorlage vorgeschlagenen Anhebung der Elternbeiträge müssten die weiterhin steigenden Personal- und Sachkosten der Kindertageseinrichtungen sowie die laufende Geldleistung in Kindertagespflege ausschließlich über den Gemeindeanteil der Stadt Leipzig getragen werden. Diese zusätzlichen Mehraufwendungen/Mindererträge in Höhe von 1,703 Mio Euro können in den entsprechenden Budgets nicht gedeckt werden und müssten zusätzlich dem AfJFB zur Verfügung gestellt werden. Anlagen: Anlage 1: Auszug aus dem Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen SächsKitaG) vom Anlage 2: Berechnung der Elternbeiträge Kinderkrippe, Kindergarten und Hort Anlage 3a: Berechnung der Elternbeiträge für die Mehrbetreuung in Kinderkrippen und in Kindergärten Anlage 3b: Berechnung der Elternbeiträge für die Mehrbetreuung im Hort Anlage 4: Städtevergleich Leipzig und Dresden Anlage 5:Übersicht über die Elternbeiträge ab Anlage 6: Darstellung der Fälle und Kosten für Absenkungen und Ermäßigungen 7/7
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11 AfJFB der Stadt Leipzig Anlage 3 a Berechnung der Kosten für Mehrbetreuung in Kinderkrippen über die Regelbetreuungszeit von 9 Stunden Grundlagen: - Betreuungsschlüssel: 6 Kinder/1 Erzieher - Personalkosten: für 1 Monat für 1 Kind Erzieherin 4.501,14 Euro : 6 = 750,19 Euro Summe Personalkosten Mehrbetreuung im Monat für 1 Kind 750,19 Euro Berechnung der Personalkosten für die 10. Stunde: für 1 Monat 750,19 Euro : 9 Std. = 83,35 Euro für 1 Stunde 83,35 Euro : 20 Tage = 4,17 Euro Kosten für Mehrbetreuung: - Für die 10. Stunde 50 % Personalkosten je Monat 50 % von 83,35 Euro je Std. 50 % von 4,17 Euro - Summe für die 11. Std. 75 % Personalkosten je Monat 75 % von 83,35 Euro je 55.Std. 75 % von 4,17 Euro = = = = 41,68 Euro 2,08 Euro 62,51 Euro 3,13 Euro - Summe für die 10. und 11. Std. 1 Monat = 104,19 Euro 2 Stunden = 5,21 Euro Berechnung der Kosten für Mehrbetreuung in Kindergärten über die Regelbetreuungszeit von 9 Stunden Grundlagen: - Betreuungsschlüssel: 13 Kinder/1 Erzieher - Personalkosten: für 1 Monat für 1 Kind Erzieherin 4.501,14 Euro : 12,33 = 364,96 Euro Summe Personalkosten Mehrbetreuung im Monat für 1 Kind 364,96 Euro Berechnung der Personalkosten für die 10. Stunde: Kosten für Mehrbetreuung: für 1 Monat 364,96 Euro : 9 Std. = 40,55 Euro für 1 Stunde 40,55 Euro : 20 Tage = 2,03 Euro - Für die 10.Std. 50 % Personalkosten je Monat 50 % von 40,55 Euro = 20,28 Euro je Std. 50 % von 2,03 Euro = 1,01 Euro - Summe für die 11. Std. 75 % Personalkosten je Monat 75 % von 40,55 Euro = 30,41 Euro je 55. Std. 75 % von 2,03 Euro = 1,52 Euro - Summe für die 10. u. 11. Std. 1 Monat = 50,69 Euro 2 Stunden = 2,53 Euro - 7 -
12 AfJFB der Stadt Leipzig Anlage 3 b Berechnung der Kosten für Mehrbetreuung im Hort über die Regelbetreuungszeit von 6 Stunden Grundlagen: - Betreuungsschlüssel: 20 Kinder x 0,9 Erzieher - Personalkosten: für 1 Monat für 1 Kind Erzieherin 4.501,11 Euro : 20x 0,9 = 202,55 Euro Summe Personalkosten Mehrbetreuung im Monat für 1 Kind 202,55 Euro Berechnung der Personalkosten für die 7. Stunde: für 1 Monat 202,55 Euro : 6 Std. = 33,76 Euro für 1 Stunde 33,76 Euro : 20 Tage = 1,69 Euro Kosten für Mehrbetreuung: - Für die 7. Std. 50% Personalkosten je Monat 50 % von 33,76 Euro = 16,88 Euro je Std. 50 % von 1,69 Euro = 0,84 Euro - Summe für die 8. Std. 75 % Personalkosten je Monat 75 % von 33,76 Euro = 25,32 Euro je 8. Std. 75 % von 1,69 Euro = 1,27 Euro - Summe für die 7. u. 8. Std. 1 Monat = 42,20 Euro 2 Stunden = 2,11 Euro - 8 -
13 AfJFB der Stadt Leipzig Anlage 4 Gemeinde/Stadt Leipzig Dresden Elternbeiträge 9/45 Stunden* Prozentualer Anteil Eltern KK 227,47 23% KG 144,34 30% Hort 80,11 30% KK 212,81 23% KG 146,02 30% Hort 84,54 30% Bemerkung Gültig ab Gültig ab * Elternbeiträge sind ausgewiesen 1. Kind Familie * Elternbeitrag 1. Kind Familie
14 AfJFB der Stadt Leipzig An Elternbeiträge pro Monat in Euro ab Anlage 5 Kinderkrippe / Tagespflege Betreuungsstunden täglich / wöchentlich 4/20 5/25 6/30 7/35 8/40 9/45 10 / 50 11/ Kind neu 101,10 126,37 151,65 176,92 202,20 227,47 269,15 331,66 alt 93,84 117,30 140,76 164,22 187,68 211,14 251,24 311,39 2.Kind neu 60,66 75,82 90,99 106,15 121,32 136,48 161,49 199,00 alt 56,30 70,38 84,46 98,53 112,61 126,68 150,74 186,83 Alleinerziehende 1. Kind neu 90,99 113,73 136,48 159,23 181,97 204,72 242,24 298,49 alt 84,46 105,57 126,68 147,80 168,91 190,03 226,12 280,25 2.Kind neu 50,55 63,19 75,83 88,46 101,10 113,74 134,58 165,83 alt 46,92 58,65 70,38 82,11 93,84 105,57 125,62 155,70 Kindergarten 1. Kind neu 64,15 80,19 96,23 112,26 128,30 144,34 164,62 195,03 alt 57,83 72,29 86,75 101,20 115,66 130,12 148,87 176,99 2.Kind neu 38,49 48,11 57,73 67,36 76,98 86,60 98,77 117,02 alt 34,70 43,37 52,05 60,72 69,40 78,07 89,32 106,19 Alleinerziehende 1. Kind neu 57,74 72,17 86,61 101,04 115,48 129,91 148,16 175,53 alt 52,05 65,06 78,07 91,08 104,10 117,11 133,98 159,29 2.Kind neu 32,08 40,09 48,11 56,13 64,15 72,17 82,31 97,52 alt 28,92 36,14 43,37 50,60 57,83 65,06 74,44 88,50 Die Elternbeiträge für die Zusatzbetreuung (>9 Stunden) berechnen sich auf der Basis der Personalkostenanteile. Da die Personalkosten pro Platz gestiegen sind, steigen auch die Elternbeiträge im Krippen- und Kindergartenbereich für die Mehrbetreuung. Betreuungsstunden täglich /wöchentlich Hort 1 / 5 5 / 25 6 / Kind neu 13,35 66,76 80,11 alt 12,52 62,62 75,15 2.Kind neu 40,06 48,07 alt 37,57 45,09 Alleinerziehende 1. Kind neu 12,02 60,08 72,10 alt 11,27 56,36 67,64 2.Kind neu 33,38 40,06 alt 31,31 37,
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1. Gesetzliche Grundlagen Betriebskosten als Grundlage für die Ermittlung Aufbringen der Betriebskosten 1
Inhaltsverzeichnis Seite 1. Gesetzliche Grundlagen 1 2. Betriebskosten als Grundlage für die Ermittlung 1 der Elternbeiträge 3. Aufbringen der Betriebskosten 1 3.1 Grundlagen für die Elternbeitragsberechnung
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