Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Benutzungsgebühr für städtische Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Ostfildern

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Benutzungsgebühr für städtische Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Ostfildern"

Transkript

1 Vorlage 022/2015 Fachbereich 2, Bildung, Kultur und Familie Geschäftszeichen: FB 2/40/Zi Ältestenrat nicht öffentlich Beratung Verwaltungsausschuss nicht öffentlich Beratung Verwaltungsausschuss nicht öffentlich Beratung Gemeinderat öffentlich Beschluss Thema Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Benutzungsgebühr für städtische Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Ostfildern Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat nimmt die verschiedenen Gebührensysteme zur Kenntnis. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat auf der Basis von Modell 1 (sh. Erläuterungen Ziffer 2.1) eine Gebührensatzung zur Beschlussfassung vorzulegen. Bolay Oberbürgermeister

2 - 2 - Erläuterungen 1. Ausgangslage Eine Anpassung der Gebühren erfolgte letztmalig zum Der Gemeinderat beschloss eine Erhöhung um 5 Prozent. In diesem Zusammenhang beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung die Gebührenstruktur der Kindertageseinrichtungen in Ostfildern zu überprüfen und Vorschläge für eine Neugestaltung zu erstellen. Am 19. Januar 2015 wurden den Mitgliedern des Kindergartenausschusses die verschiedenen Gebührenmodelle vorgestellt. Die Mitglieder wurden gebeten innerhalb ihrer Gremien die dargestellten Alternativen zu diskutieren und der Verwaltung ihre Präferenzen mitzuteilen. 2. Drei Modelle stehen zur Diskussion Nachfolgend sind drei Modelle mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen aufgeführt. 2.1 Derzeit geltende Gebührensatzung (Stand vom ) erhöht um 5 Prozent Vorteile Bisherige Gebührenstruktur wird beibehalten; insbesondere die einzelnen individuellen Abstufungen. Bisherige Gebührenstruktur kann in neuer Tabellenform dargestellt werden. Für die Eltern würde eine einheitliche Erhöhung stattfinden. Die Eltern sind mit dem derzeitigen Gebührensystem grds. zufrieden. Sie können in der Gebührensatzung ihren Betreuungswunsch finden und auch die zu zahlende Betreuungsgebühr errechnen. In Zweifelsfällen finden sie bei der Verwaltung kompetente Ansprechpartner/innen. Pro Jahr laufen ca. 2 bis 4 Beschwerden über die Satzung bei der Verwaltung auf. Nachteile Unterschiedliche Auf- und Abschläge in den jeweiligen Betreuungsarten. Gebührentabellen sind bisher den einzelnen Paragraphen in der Gebührensatzung zugeordnet. Beispiel für bisherige Berechnung der Abstufungen: Kindergartengebühren für verlängerte Öffnungszeiten 4 u. mehr Bruttoeinkommen 1 Kind 2 Kinder 3 Kinder Kinder Ab- /Zuschläge Stufe 1 bis % Stufe 2: % Stufe 3: % Stufe 4: % Stufe 5: % Grundstufe: mehr als %

3 - 3 - Kindergartengebühren für Ganztagesbetreuung Bruttoeinkommen 1 Kind 2 Kinder 3 Kinder 4 u. mehr Kinder Ab- /Zuschläge Stufe 1 bis % Stufe 2: % Stufe 3: % Stufe 4: % Stufe 5: % Grundstufe: mehr als % Finanzielle Auswirkungen Planansatz 2015 Haushaltsplanansatz für 2015 Kitas und Horte: Haushaltsplanansatz für 2015 Schulkindbetreuung: (Anm.: Im Haushaltsansatz für 2015 sind die zusätzlichen Kita-Plätze vom Kita Festplatz Nellingen und Kita Alte Wache bereits enthalten.) Erhöhung um 5 % (Prognose für Einnahmen): Für Kitas und Horte: Für Schulkindbetreuung: Prognostizierte Mehreinnahmen: Beispiel für eine neue tabellarische Darstellung: Kindergarten Einkommensstufen Betreuungsmodelle Betreuungsentgelt Ü3 1 Kind 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder bis bis 35 Std Stufe 1 ab Std bis 35 Std Stufe 2 ab Std bis 35 Stunden Stufe 3 ab Std bis 35 Std Stufe 4 ab Std bis 35 Std Stufe 5 ab Std ab bis 35 Std Grundstufe ab Std

4 - 4 - In den beigefügten Anlagen 1 und 2 sind die vollständigen Gebührentabellen für die Bereiche Kindergarten und Schule aufgeführt Stufen-Modell Vorteile Nachteile Einheitliches System, da für alle Betreuungsarten die gleichen prozentualen Abstufungen hinterlegt wären. Das neue System hat als Basis die Grundstufe. Hiervon könnten einheitliche Abschläge von 90 %, 80 %, 70 %, 50 % und 40 % vorgenommen werden. Das bisherige System hat als Basis Gebührenstufe 3, deren Grundlage die Empfehlungen der Spitzenverbände bildet. Hiervon gab es prozentuale Auf- und Abschläge in unterschiedlichen Abstufungen. Die Änderung dieses System hätte zur Folge, dass in manchen Stufen Erhöhungen von bis zu monatlich 35 oder Minderungen von bis zu monatlich 8 entstehen. Einige Stufen bleiben gleich. Beispiel Gebührenberechnung Folgende Sonderstufen gelten: Bruttojahreseinkünfte Stufe 1 bis % Stufe % Stufe % Stufe % Stufe % Grundstufe ab % ab 2 Kinder 75% ab 3 Kinder 50% ab 4 und mehr Kinder 20%

5 - 5 - Finanzielle Auswirkungen Haushaltsplanansatz für 2015 Kitas und Schulkindbetreuung: Prognose für Einnahmen: Prognostizierte Mehreinnahmen: In den beigefügten Anlagen 3 und 4 sind die vollständigen Gebührentabellen für die Bereiche Kindergarten und Schule aufgeführt. 2.3 Acht-Stufen-Modell in Kombination mit dem Familienpass Vorteile Das 6-Stufen-Modell würde um 2 Gebührenstufen ( und ) erweitert werden. Bisher lag die Höchststufe (= Grundstufe) bei Durch die Erweiterung der Einkommensstufen könnte der Einkommensentwicklung bei Doppelverdienerhaushalten besser Rechnung getragen werden. Die folgenden Zahlen zur Einkommensentwicklung des Statistischen Landesamts BW stammen vom und lauten wie folgt: Durchschnittliches Jahreshaushaltsbruttoeinkommen von Alleinerziehenden Durchschnittliches Jahreshaushaltsnettoeinkommen von Alleinerziehenden Durchschnittliches Jahreshaushaltsbruttoeinkommen von Paaren mit Kind(ern) Durchschnittliches Jahreshaushaltsnettoeinkommen von Paaren mit Kind(ern) Nachteile Dieses System hat als Basis die Grundstufe. Hiervon könnten einheitliche Abschläge von 90 %, 80 %, 70 %, 60%, 50 %, 40 % und 30 % vorgenommen werden. Einnahmen können sehr schwer prognostiziert werden. Es ist unklar, wie viele Familien über der Einkommensgrenze von und liegen, da bei unserem bisherigen System in der Grundstufe (ab ) keine Einkommensnachweise angefordert werden. Die Änderung des bisherigen Systems hätte zur Folge, dass in manchen Stufen Erhöhungen von bis zu monatlich 34 oder Minderungen in Höhe von bis zu monatlich 16 entstehen. Einige Stufen bleiben gleich. Wenn die Einkommensstufen um zwei Gebührenstufen erweitert werden würden, entsteht für die Verwaltung ein höherer personeller Aufwand durch die Bearbeitung der zusätzlichen Anträge auf Gebührenermäßigung. Dies könnte kompensiert werden durch Einführung des Familienpasses in Gebührenstufe 1 und Stufe 2. Diese Gebührenstufen würden somit nicht mehr berechnet werden, sondern die Vorlage des Familienpasses würde ausreichen. Derzeit haben wahrscheinlich nicht alle Familien, die einen Anspruch auf einen Familienpass haben, einen Familienpass. Es wird davon ausgegangen, dass die Anzahl der Familienpässe durch die Verknüpfung mit den Kita-Gebühren ansteigen wird. Dies bedeutet für den Fachbereich 1 (Bürgerservice) Mehrarbeit, da diese eine höhere An-

6 - 6 - zahl an Anträgen auf einen Familienpass bearbeiten müssten. Im Jahr 2014 haben 840 Personen (ca. 400 Familien) vom Familienpass profitiert. Beispiel Gebührenberechnung Folgende Sonderstufen gelten: Bruttojahreseinkünfte Stufe 1 Familienpass A (bis ) 30% Familienpass B ( ) 40% Stufe 2 Stufe % Stufe % Stufe % Stufe % Stufe % Grundstufe ab % ab 2 Kinder 75% ab 3 Kinder 50% ab 4 und mehr Kinder 20% Finanzielle Auswirkungen Haushaltsplanansatz für 2015 Kitas und Schulkindbetreuung: Prognose für Einnahmen: Prognostizierte Mehreinnahmen: (Die höheren Mehreinnahmen im Vergleich zum Sechs-Stufen-Modell neu Ziffer resultieren aus einer erhöhten Grundgebühr und daraus resultierenden teilweise höheren Gebühren in den Stufen 1 bis 7). In den beigefügten Anlagen 5 und 6 sind die vollständigen Gebührentabellen für die Bereiche Kindergarten und Schule aufgeführt. 3. Kostendeckungsgrad Kinderbetreuungsgebühren Jahr vorläufige Gesamtaufwendungen in Euro (siehe Anmerkung!) Erträge durch Landeszuschüsse in Euro Deckungsgrad durch Landeszuschüsse in % Erträge durch Elternbeiträge in Euro Deckungsgrad durch Elternbeiträge in % Restbetrag Stadt in Euro Restbetrag Stadt in % 2010 RE , , ,0

7 RE , RE , RE , Plan , Ist vorläufiger Stand , , , , , , , , , , ,5 4. Übersicht über die städtischen Gebührenerhöhungen seit dem KiGa-Jahr 2000/01 Siehe Anlage Gebührensysteme umliegender Kommunen Die Stadt Leinfelden-Echterdingen hat keine Gebührenstaffelung nach dem Einkommen aber eine soziale Staffelung durch den Stadtpass A, B und C. Stuttgart hat ebenfalls eine Staffelung über die Familiencard. Die Stadt Esslingen hat in den Bereichen Ganztages- und Hortbetreuung eine einkommensabhängige Staffelung. Im Bereich Regelkindergarten gibt es nur eine Staffelung nach der Anzahl der Kinder. Bei der Gemeinde Denkendorf gibt es nur im Bereich Krippenplätze eine einkommensabhängige Staffelung. Die Gemeinden Filderstadt und Neuhausen haben keine Staffelung nach dem Einkommen. Alle Gebührensatzungen der umliegenden Kommunen besitzen eine soziale Staffelung nach der Anzahl der Kinder. Finanzielle Auswirkungen Produkt- / Auftragssachkonto: einmalig jährlich Kostenart bzw. Investition Einzahlungen/ Erträge in Auszahlungen/ Aufwendungen in Finanzierung durch Haushaltsmittel Überplanmäßige Auszahlungen Deckung über- und außerplanmäßiger Auszahlungen Ermächtigungsrest Außerplanmäßige Auszahlungen

Förderung von Kindertagespflegeangeboten für unter dreijährige Kinder

Förderung von Kindertagespflegeangeboten für unter dreijährige Kinder Vorlage 2007 Nr. Bildung, Kultur, Sport, Soziale Lebenswelten Geschäftszeichen: FB 2/42/Zi 16.04.2007 VA 02.05. nö Beratung GR 09.05. ö Beschluss Thema Förderung von Kindertagespflegeangeboten für unter

Mehr

Ältestenrat nicht öffentlich Kenntnisnahme Verwaltungsausschuss öffentlich Beratung Gemeinderat öffentlich Beschluss

Ältestenrat nicht öffentlich Kenntnisnahme Verwaltungsausschuss öffentlich Beratung Gemeinderat öffentlich Beschluss Vorlage 054/2017 Fachbereich 1 Geschäftszeichen: FB 1 / 30 04.04.2017 Ältestenrat 24.04.2017 nicht öffentlich Kenntnisnahme Verwaltungsausschuss 10.05.2017 öffentlich Beratung Gemeinderat 17.05.2017 öffentlich

Mehr

nicht öffentlich Beratung Verwaltungsausschuss öffentlich Beratung Gemeinderat öffentlich Beschluss

nicht öffentlich Beratung Verwaltungsausschuss öffentlich Beratung Gemeinderat öffentlich Beschluss Vorlage 097/2016 Fachbereich 1 Geschäftszeichen: 14.06.2016 Ältestenrat 15.06.2016 nicht öffentlich Beratung Verwaltungsausschuss 29.06.2016 öffentlich Beratung Gemeinderat 06.07.2016 öffentlich Beschluss

Mehr

Es fällt ein Gesamthonorar von ca ,00 (einschl. 19% MwSt.) an.

Es fällt ein Gesamthonorar von ca ,00 (einschl. 19% MwSt.) an. Vorlage Stadtwerke 134/2016 Entwässerung Geschäftszeichen: FB 4/66/Andler 19.08.2016 Ältestenrat 12.09.2016 nicht öffentlich Kenntnisnahme Ausschuss für Technik und Umwelt 21.09.2016 öffentlich Beratung

Mehr

Vorlage Nr. Thema. Ganztagesbetreuung Lindenschule. Beschlussantrag

Vorlage Nr. Thema. Ganztagesbetreuung Lindenschule. Beschlussantrag Vorlage 2008 Nr. Bildung, Kultur, Sport, Soziale Lebenswelten Geschäftszeichen: FB 2/42/Zi 21. April 2008 VA 07.05.2008 nö Beratung GR 28.05.2008 ö Beschluss Thema Ganztagesbetreuung Lindenschule Beschlussantrag

Mehr

nicht öffentlich Kenntnisnahme. Gemeinderat öffentlich Beschluss

nicht öffentlich Kenntnisnahme. Gemeinderat öffentlich Beschluss Vorlage 060/2016 Zentrale Dienste Geschäftszeichen: 10-020.06 31.03.2016 Ältestenrat 06.04.2016 nicht öffentlich Kenntnisnahme Ältestenrat 04.05.2016 nicht öffentlich Kenntnisnahme Verwaltungsausschuss

Mehr

Ältestenrat nicht öffentlich Kenntnisnahme Verwaltungsausschuss öffentlich Kenntnisnahme

Ältestenrat nicht öffentlich Kenntnisnahme Verwaltungsausschuss öffentlich Kenntnisnahme Vorlage 011/2016 Fachbereich 2, Bildung, Kultur und Familie Geschäftszeichen: FB 2/40/Zi 04.01.2016 Ältestenrat 11.01.2016 nicht öffentlich Kenntnisnahme Verwaltungsausschuss 20.01.2016 öffentlich Kenntnisnahme

Mehr

Fachbereich für Familie & Kultur. Mai 2014

Fachbereich für Familie & Kultur. Mai 2014 Fachbereich für Familie & Kultur Mai 2014 Wichtige Neuerungen in dem Entwurf Gebührenordnung Angestrebter Deckungsgrad durch Einnahmen U3 50% (Z. Zt. ca. 53,00%) Kindergarten 40% (Z. Zt. ca. 37,86%) Schulkinderbetreuung

Mehr

Ausschuss für Technik und Umwelt nicht öffentlich Beratung Gemeinderat öffentlich Beschluss

Ausschuss für Technik und Umwelt nicht öffentlich Beratung Gemeinderat öffentlich Beschluss Vorlage 003/2015 Fachbereich 3 Geschäftszeichen: 15.12.2014 Ausschuss für Technik und Umwelt 14.01.2015 nicht öffentlich Beratung Gemeinderat 28.01.2015 öffentlich Beschluss Thema Grundsatzbeschluss zur

Mehr

Gemeinderat öffentlich Beschluss

Gemeinderat öffentlich Beschluss Vorlage 197/2015 Zentrale Dienste Geschäftszeichen: 10-024.211 03.12.2015 Gemeinderat 09.12.2015 öffentlich Beschluss Thema Wahl der/des weiteren Beigeordneten Beschlussantrag 1. Durch Beschluss des Gemeinderats

Mehr

Ältestenrat nicht öffentlich Beratung Verwaltungsausschuss öffentlich Kenntnisnahme

Ältestenrat nicht öffentlich Beratung Verwaltungsausschuss öffentlich Kenntnisnahme Vorlage 040/2016 Fachbereich 2, Bildung, Kultur und Familie Geschäftszeichen: FB 2/40/Zi 18.02.2016 Ältestenrat 02.03.2016 nicht öffentlich Beratung Verwaltungsausschuss 16.03.2016 öffentlich Kenntnisnahme

Mehr

1. Gesetzliche Grundlagen Betriebskosten als Grundlage für die Ermittlung Aufbringen der Betriebskosten 1

1. Gesetzliche Grundlagen Betriebskosten als Grundlage für die Ermittlung Aufbringen der Betriebskosten 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Gesetzliche Grundlagen 1 2. Betriebskosten als Grundlage für die Ermittlung 1 der Elternbeiträge 3. Aufbringen der Betriebskosten 1 3.1 Grundlagen für die Elternbeitragsberechnung

Mehr

Öffentliche Einrichtung. Begriffsbestimmungen

Öffentliche Einrichtung. Begriffsbestimmungen Stadt Bad Rappenau Landkreis Heilbronn Satzung der Stadt Bad Rappenau über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder Der Gemeinderat der Stadt Bad Rappenau hat

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Gornau (Elternbeitragssatzung)

Satzung. über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Gornau (Elternbeitragssatzung) Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Gornau Elternbeitragssatzung) Auf der Grundlage von 4 SächsGemO und 14 und 15 SächsKitaG in Verbindung mit 1 und

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der gemeindeeigenen Tageseinrichtungen für Kinder

Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der gemeindeeigenen Tageseinrichtungen für Kinder Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der gemeindeeigenen Tageseinrichtungen für Kinder Der Gemeinderat der Gemeinde Freudental hat auf Grund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg,

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Benutzungsgebühr für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Ostfildern

Satzung über die Erhebung einer Benutzungsgebühr für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Ostfildern Satzung über die Erhebung einer Benutzungsgebühr für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Ostfildern Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.12.2016 aufgrund von 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Calw

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Calw Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Calw (Gebührensatzung für Kindertageseinrichtungen) 21. Juli 2016 G r o ß e K r e i s s t a d t C a l w Satzung

Mehr

Anpassung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2015/16 und 2016/17

Anpassung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2015/16 und 2016/17 Beschlussvorlage Gemeinderat und Ortschaften am 16.06.2015 TOP öffentlich Aktenzeichen: 460; 022.31 1. Beratungsgegenstand Anpassung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2015/16 und 2016/17 2. Beschlussvorschlag:

Mehr

Kindergarten. Stand Mai Informationen für alle Eltern/Erziehungsberechtigten zu den einkommensabhängigen Kindergartengebühren

Kindergarten. Stand Mai Informationen für alle Eltern/Erziehungsberechtigten zu den einkommensabhängigen Kindergartengebühren Kindergarten Bürgermeisteramt Stand Mai 2013 Informationen für alle Eltern/Erziehungsberechtigten zu den einkommensabhängigen Kindergartengebühren Sehr geehrte Eltern, wie Ihnen bestimmt aus verschiedenen

Mehr

Lesefassung der Kindertagesstättengebührensatzung der Samtgemeinde Brome

Lesefassung der Kindertagesstättengebührensatzung der Samtgemeinde Brome 2014-03-19 10 20 13/30 Satzungsform Tag der Beschlussfassung In-Kraft-Treten Gebührensatzung 2006-05-04 2006-08-01 1. Änderungssatzung 2007-04-19 2007-08-01 2. Änderungssatzung 2007-12-13 2008-08-01 3.

Mehr

Vorlage. Thema. Einführung eines zentralen Anmeldesystems für Kinderbetreuungsangebote. Beschlussantrag

Vorlage. Thema. Einführung eines zentralen Anmeldesystems für Kinderbetreuungsangebote. Beschlussantrag Vorlage 021/2015 Fachbereich 2, Bildung, Kultur und Familie Geschäftszeichen: FB 2/40/Zi 23.01.2015 Ältestenrat 02.02.2015 nicht öffentlich Beratung Verwaltungsausschuss 11.02.2015 nicht öffentlich Beratung

Mehr

Präambel. 1 Gebührenerhebung

Präambel. 1 Gebührenerhebung Satzung der Stadt Cloppenburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Krippenplätzen vom 16.07.2007 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 16.09.2013 Aufgrund der 6, 8, 40 und 83

Mehr

Satzung. (ab 1. März 2017)

Satzung. (ab 1. März 2017) Satzung (ab 1. März 2017) Satzung über die Erhebung einer Benutzungsgebühr für den Friedrich-Oberlin-Kindergarten der evangelischen Kirchengemeinde Scharnhausen (in Anlehnung an die Satzung der Stadt Ostfildern)

Mehr

Satzung zur Erhebung einer Benutzungsgebühr für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen beschlossen: Erhebungsgrundsatz

Satzung zur Erhebung einer Benutzungsgebühr für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen beschlossen: Erhebungsgrundsatz Satzung zur Erhebung einer Benutzungsgebühr für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen vom 14.12.2015 mit eingearbeiteten Änderungen vom 04.07.2016 Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Erhöhung der Elternbeiträge ab in den gemeindlichen Kindergärten

Erhöhung der Elternbeiträge ab in den gemeindlichen Kindergärten Erhöhung der Elternbeiträge ab 01.09.15 in den gemeindlichen Kindergärten Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.Juni mehrheitlich beschlossen, die Elternbeiträge für die kommunalen Kindergärten ab

Mehr

1 Allgemeines. 2 Grundsätze

1 Allgemeines. 2 Grundsätze Satzung über die Erhebung vom Elternbeiträgen und sonstigen Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Klipphausen und in Tagespflege (Satzung Elternbeiträge) in der

Mehr

Satzung. der Gemeinde Garrel über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergarten- und Krippenplätzen

Satzung. der Gemeinde Garrel über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergarten- und Krippenplätzen Gemeinde Garrel Satzung der Gemeinde Garrel über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergarten- und Krippenplätzen Aufgrund der 10, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

S a t z u n g. der Stadt Friesoythe. über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von. Kindergärtenplätzen

S a t z u n g. der Stadt Friesoythe. über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von. Kindergärtenplätzen S a t z u n g der Stadt Friesoythe über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergärtenplätzen Aufgrund der 6, 8 und 83 der Nds. Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 22.08.1996 (Nds.

Mehr

Gebührenordnung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Schladen-Werla

Gebührenordnung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Schladen-Werla Gebührenordnung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Schladen-Werla Veröffentlichung: Amtsblatt des Landkreises Wolfenbüttel, N. 17, Jahrgang 67 Letzte berücksichtigte Änderung: 1. Änderungssatzung

Mehr

Satzung zur Erhebung einer Benutzungsgebühr für die gemeindlichen Kindertageseinrich- tungen vom

Satzung zur Erhebung einer Benutzungsgebühr für die gemeindlichen Kindertageseinrich- tungen vom Satzung zur Erhebung einer Benutzungsgebühr für die gemeindlichen Kindertageseinrich- tungen vom 14.12.2015 Auf Grund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den 2,13 und 19

Mehr

Verwaltungsausschuss 24.09.2014 nicht öffentlich Beratung Gemeinderat 01.10.2014 öffentlich Beschluss

Verwaltungsausschuss 24.09.2014 nicht öffentlich Beratung Gemeinderat 01.10.2014 öffentlich Beschluss Vorlage 164/2014 Fachbereich 2, Bildung, Kultur und Familie Geschäftszeichen: FB 2/40/Zi 06.08.2014 Verwaltungsausschuss 24.09.2014 nicht öffentlich Beratung Gemeinderat 01.10.2014 öffentlich Beschluss

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Bischofsheim.

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Bischofsheim. Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Bischofsheim. Aufgrund der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I,

Mehr

Vorlage Nr Thema. Bedarfsprognose Kinderbetreuungsangebote bis zum Jahr Beschlussantrag

Vorlage Nr Thema. Bedarfsprognose Kinderbetreuungsangebote bis zum Jahr Beschlussantrag Vorlage 2009 Nr. 175 Bildung, Kultur, Sport, Soziale Lebenswelten Geschäftszeichen: FB 2/42/Zi 19. Oktober 2009 VA 04.11.2009 nö Beratung GR 11.11.2009 ö Beschluss Thema Bedarfsprognose Kinderbetreuungsangebote

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Calw. vom 25. Juli 2017

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Calw. vom 25. Juli 2017 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Calw (Gebührensatzung für Kindertageseinrichtungen) vom 25. Juli 2017 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für

Mehr

14/017/ Sozialamt Gz.: 50-1-ha-bö Beratungsfolge Datum Behandlungszweck/-art Ergebnis

14/017/ Sozialamt Gz.: 50-1-ha-bö Beratungsfolge Datum Behandlungszweck/-art Ergebnis Stadt Reutlingen 25.04.2014 14/017/04 50 Sozialamt Gz.: 50-1-ha-bö Beratungsfolge Datum Behandlungszweck/-art Ergebnis VKSA 06.05.2014 Vorberatung nichtöffentlich FiA 15.05.2014 Vorberatung nichtöffentlich

Mehr

Kindergartengebühren für 2013 und Folgejahre Konzept für verlässliche Planungen

Kindergartengebühren für 2013 und Folgejahre Konzept für verlässliche Planungen Kindergartengebühren für 2013 und Folgejahre Konzept für verlässliche Planungen Konzeption Rahmenbedingungen Gebühren Gebührenermäßigungen Gebührenbefreiungen Satzungsregelungen Auswirkungen Planungssicherheiten

Mehr

über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ludwigsburg

über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ludwigsburg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ludwigsburg gültig ab 01.03.2015 der Stadt Ludwigsburg vom 24.06.2015, gültig ab 01.03.2015 1/8 Satzung über

Mehr

1 Gebührenerhebung. 2 Gebührenhöhe

1 Gebührenerhebung. 2 Gebührenhöhe Satzung der Stadt Cloppenburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen vom 12. September 1995 in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 16.09.2013 Aufgrund der 6,

Mehr

Der Oberbürgermeister Mönchengladbach, Fachbereich Schule und Sport -

Der Oberbürgermeister Mönchengladbach, Fachbereich Schule und Sport - Der Oberbürgermeister Mönchengladbach, 03.05.2016 -Fachbereich Schule und Sport - Beratungsvorlage Vorlagen-Nr. 1615/IX öffentlich X nichtöffentlich Beratungsfolge: Bezirksvertretung Nord 11.05.2016 Bezirksvertretung

Mehr

S a t z u n g. der Stadt Rheinfelden (Baden) über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen

S a t z u n g. der Stadt Rheinfelden (Baden) über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen S a t z u n g der Stadt Rheinfelden (Baden) über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen betreuungseinrichtungen Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den

Mehr

Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen

Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder 1. SATZUNG/ORDNUNG: Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Kreisstadt Dietzenbach 2. IN DER FASSUNG

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (aktuelle Fassung unter Berücksichtigung der 2. Änderungssatzung zum 01.01.2017) 1 Allgemeines Für die Benutzung

Mehr

Satzung. Gebührengegenstand. (1) Für den Besuch der Kinder in den Kindergärten der Stadt Aurich wird keine Gebühr erhoben.

Satzung. Gebührengegenstand. (1) Für den Besuch der Kinder in den Kindergärten der Stadt Aurich wird keine Gebühr erhoben. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten und Spielkreise der Stadt Aurich (Kindertagesstätten-Gebührensatzung) Satzung vom 12.05.2005; Inkrafttreten: 01.08.2005

Mehr

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Kindergärten

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Kindergärten Gemeinde Grafenberg Landkreis Reutlingen Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, der 2 und 9 des Kommunalabgabengesetztes für Baden-Württemberg sowie 6 des Kindergartengesetzes hat der

Mehr

Stadt Maintal. Az: 10.1/020-20/4.670 Beschlussvorlage FD Fachdienst Justitiariat Drucksachen Nr.: Datum: /2011

Stadt Maintal. Az: 10.1/020-20/4.670 Beschlussvorlage FD Fachdienst Justitiariat Drucksachen Nr.: Datum: /2011 Stadt Maintal TOP Az: 10.1/020-20/4.670 Beschlussvorlage FD Fachdienst Justitiariat Drucksachen Nr.: Datum: 26.10.2011 179/2011 Betreff: Satzung der Stadt Maintal für die städtischen Kindertagesbetreuungseinrichtungen

Mehr

Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Stadt Kamenz

Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Stadt Kamenz 1 Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Stadt Kamenz SR/BV/2011/2016 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich Seite 2 2 Pflicht zur Zahlung Seite 2 3 Abgabenschuldner Seite

Mehr

Satzung. der Gemeinde Lichtenberg. über Elternbeiträge in der Kindertagesstätte. Entdeckerland

Satzung. der Gemeinde Lichtenberg. über Elternbeiträge in der Kindertagesstätte. Entdeckerland Satzung der Gemeinde Lichtenberg über Elternbeiträge in der Kindertagesstätte Entdeckerland Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), der 2 und 9 Sächsisches Kommunalabgabengesetz

Mehr

Satzung der Gemeinde Wardenburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergarten-, Krippen- und Hortplätzen

Satzung der Gemeinde Wardenburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergarten-, Krippen- und Hortplätzen Satzung der Gemeinde Wardenburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergarten-, Krippen- und Hortplätzen Aufgrund der 10, 11, 58 und 111 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

S a t z u n g. 1 Benutzungsgebühr

S a t z u n g. 1 Benutzungsgebühr S a t z u n g über die Erhebung von Elternbeiträgen (Benutzungsgebühren) für die Benutzung der in Trägerschaft der Gemeinde Budenheim geführten Kindertagesstätten vom 28.05.2014 Der Gemeinderat hat aufgrund

Mehr

GROßE KREISSTADT HERRENBERG

GROßE KREISSTADT HERRENBERG S 460.159 GROßE KREISSTADT HERRENBERG Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) Vom 1. Februar 1994 *(in der redaktionell

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Pflicht zur Zahlung des Elternbeitrages, weitere Entgelte

1 Geltungsbereich. 2 Pflicht zur Zahlung des Elternbeitrages, weitere Entgelte Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege der Stadt Großröhrsdorf ( Elternbeitragssatzung) Aufgrund

Mehr

Elternbeitragssatzung ab 1. April 2016 mit Anlage zu 4 und 5 der Satzung 4.2.2

Elternbeitragssatzung ab 1. April 2016 mit Anlage zu 4 und 5 der Satzung 4.2.2 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) bekannt gemacht im Amtsblatt

Mehr

Gebührenpflicht, Gebührenschuldner

Gebührenpflicht, Gebührenschuldner Satzung zur Erhebung der Gebühren für die Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte) in Trägerschaft der Großen Kreisstadt Eilenburg und Kindertagespflege ab 01.01.2008 Auf der Grundlage

Mehr

Richtlinien der Stadt Uelzen zu den Elternbeiträgen in den Kindertagesstätten in Uelzen ab dem 01.08.2014

Richtlinien der Stadt Uelzen zu den Elternbeiträgen in den Kindertagesstätten in Uelzen ab dem 01.08.2014 Richtlinien der Stadt Uelzen zu den Elternbeiträgen in den Kindertagesstätten in Uelzen ab dem 01.08.2014 Die nachfolgenden Richtlinien gelten für den Besuch der Kindertagesstätten in der Stadt Uelzen,

Mehr

S A T Z U N G ÜBER DIE ERHEBUNG VON KINDERGARTENGEBÜHREN vom

S A T Z U N G ÜBER DIE ERHEBUNG VON KINDERGARTENGEBÜHREN vom S A T Z U N G ÜBER DIE ERHEBUNG VON KINDERGARTENGEBÜHREN vom 7.12.2010 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der 2, 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat

Mehr

Satzung der Stadt Uetersen über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der städtischen Kindertagesstätte (Gebührensatzung) Präambel Aufgrund der 4

Satzung der Stadt Uetersen über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der städtischen Kindertagesstätte (Gebührensatzung) Präambel Aufgrund der 4 Satzung der Stadt Uetersen über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der städtischen Kindertagesstätte (Gebührensatzung) Präambel Aufgrund der 4 Abs. 1, 17 und 18 der Gemeindeordnung für Schleswig-

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Oyten (Gebührensatzung)

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Oyten (Gebührensatzung) Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Oyten (Gebührensatzung) Aufgrund der 10, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

Mehr

Stadtrecht der Stadt Mannheim

Stadtrecht der Stadt Mannheim 4.19 Satzung der Stadt Mannheim über die Benutzungsgebühren für die Betreuungsangebote an den öffentlichen Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.f. der Bekanntmachung vom 24.07.2000

Mehr

Vorberatung der nächsten Sitzung des Kindergartenkuratoriums

Vorberatung der nächsten Sitzung des Kindergartenkuratoriums Drucksache Nr. 21/2016 Erstellt von Philipp Kreutel Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 1. Juni 2016 Tagesordnungspunkt 3 Vorberatung der nächsten Sitzung des Kindergartenkuratoriums Sachverhalt: Der

Mehr

Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen für Kinder in der Landeshauptstadt Schwerin

Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen für Kinder in der Landeshauptstadt Schwerin Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen für Kinder in der Landeshauptstadt Schwerin Aufgrund des 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern in

Mehr

Elternbeitragssatzung Gemeinde Taura

Elternbeitragssatzung Gemeinde Taura Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege in der Gemeinde Taura (Elternbeitragssatzung) vom

Mehr

STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN

STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Bietigheim-Bissingen (Kita-Satzung - Kita-S) Aufgrund von 4 Gemeindeordnung für

Mehr

Anpassung der Elternbeiträge und Entgelten für die Ferienbetreuung und Betreuung an schulfreien Tagen (Brückentage) ab

Anpassung der Elternbeiträge und Entgelten für die Ferienbetreuung und Betreuung an schulfreien Tagen (Brückentage) ab An alle Eltern der Kinder in der Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung Amt: BürgerService Straße: Hauptstr. 17 Zimmer: Nr. 4 Sachbearbeitung: Doreen Pützschler Tel.-Durchwahl: 07803/930-131 Fax: 07803/930-114

Mehr

Öffentliche Gemeinderatssitzung 7. April 2009 TOP 7. Konjunkturpaket II

Öffentliche Gemeinderatssitzung 7. April 2009 TOP 7. Konjunkturpaket II Öffentliche Gemeinderatssitzung 7. April 2009 TOP 7 Konjunkturpaket II Variante 1a T 1. Stand der Rücklage unter Berücksichtigung des vorläufigen RE 2008 und Änderungen im I. Quartal 2009 3.482 Finanzierungs-

Mehr

nicht öffentlich Kenntnisnahme. Gemeinderat öffentlich Beschluss

nicht öffentlich Kenntnisnahme. Gemeinderat öffentlich Beschluss Vorlage 017/2016 Zentrale Dienste Geschäftszeichen: 10-020.051 31.03.2016 Ältestenrat 06.04.2016 nicht öffentlich Kenntnisnahme Ältestenrat 04.05.2016 nicht öffentlich Kenntnisnahme Verwaltungsausschuss

Mehr

Vorschlag des Arbeitskreises zur Finanzierung der neuen Kindertagesstätte

Vorschlag des Arbeitskreises zur Finanzierung der neuen Kindertagesstätte Vorstellung der Ergebnisse vor dem Elternforum Arbeitskreis: Finanzierung der neuen Kindertagesstätte Vorschlag des Arbeitskreises zur Finanzierung der neuen Kindertagesstätte Kaufungen, den 7.03.2017

Mehr

Satzung der Stadt Bad Rappenau über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder 1

Satzung der Stadt Bad Rappenau über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder 1 1 Stadt Bad Rappenau Landkreis Heilbronn Satzung der Stadt Bad Rappenau über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder 1 1 Öffentliche Einrichtung Die Stadt

Mehr

vom hat der Stadtrat der Stadt Penig in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Geltungsbereich

vom hat der Stadtrat der Stadt Penig in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Geltungsbereich Stadt Penig Landkreis Mittelsachsen Satzung der Stadt Penig über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Elternbeitragssatzung

Mehr

Kindergartengebühren (jeweils ab 01. September)

Kindergartengebühren (jeweils ab 01. September) Kindergartengebühren (jeweils ab 01. September) Die Kindergartengebühren für die Kindergartenjahre 2013/2014 und 2014/2015 betragen: Ü3 Regelbetreuung (6h, verteilt auf Vor- und Nachmittag) 2013/2014 2014/2015

Mehr

Entwurf Eckpunktepapier für eine neue Kita Benutzungsordnung und Gebührensatzung

Entwurf Eckpunktepapier für eine neue Kita Benutzungsordnung und Gebührensatzung Entwurf Eckpunktepapier für eine neue Kita Benutzungsordnung und Gebührensatzung Die Verwaltung der Stadt Winsen wird beauftragt, dem Ausschuss für Schulen und Kindertagesstätten für seine Sitzung am 02.05.2013

Mehr

Teil I Gebühren für Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Drage. Gebührengegenstand, Gebührenpflicht und Gebührenschuldner

Teil I Gebühren für Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Drage. Gebührengegenstand, Gebührenpflicht und Gebührenschuldner Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Drage und über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen

Mehr

Satzung der Stadt Vechta über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Kindertagesstätteneinrichtungen der Stadt Vechta

Satzung der Stadt Vechta über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Kindertagesstätteneinrichtungen der Stadt Vechta Satzung der Stadt Vechta über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Kindertagesstätteneinrichtungen der Stadt Vechta Aufgrund der 10, 13, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz

Mehr

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner Stadt Laufenburg (Baden) Landkreis Waldshut Satzung der Stadt Laufenburg (Baden) über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Städtischen Kindergärten und Kinderkrippe (Kindergarten-Gebührensatzung)

Mehr

Satzung. der Gemeinde Emtinghausen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte (Benutzungsgebührensatzung)

Satzung. der Gemeinde Emtinghausen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte (Benutzungsgebührensatzung) Satzung der Gemeinde Emtinghausen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Kindertagesstätte (Benutzungsgebührensatzung) Aufgrund der 6, 8, 40 und 83 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

I. Entgeltpflicht Die Stadt Leinfelden-Echterdingen erhebt für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder ein privatrechtliches Entgelt.

I. Entgeltpflicht Die Stadt Leinfelden-Echterdingen erhebt für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder ein privatrechtliches Entgelt. Entgeltregelung der Stadt Leinfelden-Echterdingen für Tageseinrichtungen für Kinder Klein- und Kindergartenkinder I. Entgeltpflicht Die Stadt Leinfelden-Echterdingen erhebt für die Inanspruchnahme der

Mehr

(2) Für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflegestellen erhebt die Stadt Meißen Elternbeiträge.

(2) Für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflegestellen erhebt die Stadt Meißen Elternbeiträge. Satzung der Stadt Meißen über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindergärten in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindergärten in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindergärten in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht Übersicht: 1 Aufgaben 2 Benutzungsgebühren 3 Gebührenpflicht 4 Gebührenpflichtige 5 Gebührenfälligkeit

Mehr

Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen der Samtgemeinde Salzhausen (Kindertagesstättengebührensatzung) Gültige Fassung ab 01. August 2016.

Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen der Samtgemeinde Salzhausen (Kindertagesstättengebührensatzung) Gültige Fassung ab 01. August 2016. Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen der Samtgemeinde Salzhausen (Kindertagesstättengebührensatzung) Gültige Fassung ab 01. August 2016. Aufgrund der 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz

Mehr

Gemeinderat öffentlich Beschluss

Gemeinderat öffentlich Beschluss Vorlage 161/2016 Fachbereich 1 Geschäftszeichen: FB1-30-3 17.10.2016 Gemeinderat 09.11.2016 öffentlich Beschluss Thema Anordnung eines Fußgängerüberwegs Neuhauser Straße Beschlussantrag Der Gemeinderat

Mehr

Drucksache Nr. 13/2016 Erstellt von Philipp Kreutel Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 9. März 2016 Tagesordnungspunkt 5

Drucksache Nr. 13/2016 Erstellt von Philipp Kreutel Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 9. März 2016 Tagesordnungspunkt 5 Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn - Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2016 - Beratung und Beschlussfassung über die finanzielle Unterstützung der im U3-Bereich

Mehr

1 Geltungsbereich. (3) Die Pflicht zur Zahlung weiterer Entgelte gemäß 4 Abs. 7 bis 9 entsteht mit der Inanspruchnahme der Betreuung.

1 Geltungsbereich. (3) Die Pflicht zur Zahlung weiterer Entgelte gemäß 4 Abs. 7 bis 9 entsteht mit der Inanspruchnahme der Betreuung. Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen¹,, ²,³ (Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen) Aufgrund des 4

Mehr

Waldorfschul- und Kindergartenverein Darmstadt e. V. Beitragsordnung. für Schule, Mitgliedsbeitrag, Hort und Nachmittagsbetreuung

Waldorfschul- und Kindergartenverein Darmstadt e. V. Beitragsordnung. für Schule, Mitgliedsbeitrag, Hort und Nachmittagsbetreuung Waldorfschul- und Kindergartenverein Darmstadt e. V. Beitragsordnung für Schule, Mitgliedsbeitrag, Hort und Nachmittagsbetreuung Stand: 01.08.2013 (angepasst gültig 01.08.2016) Der Waldorfschul- und Kindergartenverein

Mehr

Richtlinien für den Kreuztaler Stadtpass

Richtlinien für den Kreuztaler Stadtpass 1 Richtlinien für den Kreuztaler Stadtpass mit Hinweisen zur Antragstellung in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 08.12.2011 - gültig ab 01.01.2012, aktualisiert zum 01.01.2014 (Erhöhung der Staffelbeträge

Mehr

Controlling Thema Beschlussantrag

Controlling Thema Beschlussantrag Vorlage 2010 Controlling Nr. 101 Geschäftszeichen: 10-042.160 13. Juli 2010 VA 21.07.2010 10 nö Beratung GR 28.07.2010 12 ö Beschluss Thema Steuerungsbericht 2010, Beschlussantrag Der Bericht wird zur

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen 1 460-01 Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen ---------------------------------------------------------- Aufgrund der 5, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen

Mehr

STADT LEER (OSTFRIESLAND)

STADT LEER (OSTFRIESLAND) STADT LEER (OSTFRIESLAND) Satzung der Stadt Leer (Ostfriesland) über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen der Kindergärten der Stadt Leer Stand: 01.08.2016 Die Satzung

Mehr

Stromkonzessionsvertrag - Nachtragsvereinbarung zum bestehenden Konzessionsvertrag Strom mit der EnBW ODR

Stromkonzessionsvertrag - Nachtragsvereinbarung zum bestehenden Konzessionsvertrag Strom mit der EnBW ODR Sitzung des Gemeinderats am 19.09.2013 Stromkonzessionsvertrag - Nachtragsvereinbarung zum bestehenden Konzessionsvertrag Strom mit der EnBW ODR Der derzeit aktuelle Konzessionsvertrag der Stadt Bopfingen

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Beitragspflicht

1 Geltungsbereich. 2 Beitragspflicht Satzung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternbeiträgen und Verpflegungsgebühren in kommunalen - KitaSEF - vom 13. Mai 2008 Der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt hat am 12.03.2008

Mehr

Gemeinde Wustermark Der Bürgermeister

Gemeinde Wustermark Der Bürgermeister Gemeinde Wustermark Der Bürgermeister Informationsvorlage Nr.: I-002/2016 öffentlich Beratungsfolge Termin Behandlung Ausschuss für Bildung und Soziales 15.02.2016 öffentlich Beitragssatzung für die in

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Kindergartenbesuch und die Schulkindbetreuung. (Kindergarten-Gebührenordnung) vom 21.

Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Kindergartenbesuch und die Schulkindbetreuung. (Kindergarten-Gebührenordnung) vom 21. Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Kindergartenbesuch und die Schulkindbetreuung vom 21. Juli 2016 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.v. mit den 2, 13 und 19

Mehr

Beschlussvorlage. Amt / Fachbereich. Amt für Familie, Bildung und Sport

Beschlussvorlage. Amt / Fachbereich. Amt für Familie, Bildung und Sport Stadt Melle Der Bürgermeister Beschlussvorlage Amt / Fachbereich Datum Amt für Familie, Bildung und Sport 31.01.2014 Beratungsfolge voraussichtlicher TOP Vorlagen Nr. öffentlich Sitzungstermin Ausschuss

Mehr

Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Auf der Grundlage des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils

Mehr

Gebührensatzung. der Stadt Rendsburg für die städtischen Kindertagesstätten

Gebührensatzung. der Stadt Rendsburg für die städtischen Kindertagesstätten Seite 1 Gebührensatzung der Stadt Rendsburg für die städtischen Kindertagesstätten Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57)

Mehr

Gebührensatzung. 1 Gebührenpflicht

Gebührensatzung. 1 Gebührenpflicht SATZUNG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort, Mittagsbetreuung) der Gemeinde Ismaning Die Gemeinde Ismaning erlässt aufgrund

Mehr

6DW]XQJ EHU GLH (UKHEXQJ YRQ (OWHUQEHLWUlJHQ LQ GHU VWlGWLVFKHQ.LQGHUWDJHVHLQULFKWXQJ.LQGHUJDUWHQ+RUW

6DW]XQJ EHU GLH (UKHEXQJ YRQ (OWHUQEHLWUlJHQ LQ GHU VWlGWLVFKHQ.LQGHUWDJHVHLQULFKWXQJ.LQGHUJDUWHQ+RUW Stadtverwaltung Nossen 6DW]XQJ EHU GLH (UKHEXQJ YRQ (OWHUQEHLWUlJHQ LQ GHU VWlGWLVFKHQ.LQGHUWDJHVHLQULFKWXQJ.LQGHUJDUWHQ+RUW Auf Grund von 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) vom 21. April 1993

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON BENUTZUNGSGEBÜHREN DER KINDERBETREUUNGSEINRICHTUNGEN DER GEMEINDE GÄRTRINGEN

SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON BENUTZUNGSGEBÜHREN DER KINDERBETREUUNGSEINRICHTUNGEN DER GEMEINDE GÄRTRINGEN S e i t e 1 SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON BENUTZUNGSGEBÜHREN DER KINDERBETREUUNGSEINRICHTUNGEN DER GEMEINDE GÄRTRINGEN Inhaltsverzeichnis 1 Öffentliche Einrichtung 2 Kindertageseinrichtungen, Betreuungsangebote

Mehr

Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge im Landkreis Teltow-Fläming

Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge im Landkreis Teltow-Fläming 4/15 Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge im Landkreis Teltow-Fläming Grundsätze der Höhe und Staffelung der Elternbeiträge im Landkreis Teltow-Fläming Jugendamt, SG Jugend- und Familienförderung

Mehr

Stadt Gerlingen - Ortsrecht -

Stadt Gerlingen - Ortsrecht - Stadt Gerlingen - Ortsrecht - Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen Rechtsgrundlagen: 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.

Mehr