Der Oberbürgermeister Mönchengladbach, Fachbereich Schule und Sport -

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1 Der Oberbürgermeister Mönchengladbach, Fachbereich Schule und Sport - Beratungsvorlage Vorlagen-Nr. 1615/IX öffentlich X nichtöffentlich Beratungsfolge: Bezirksvertretung Nord Bezirksvertretung Ost Bezirksvertretung Süd Bezirksvertretung West Schul- und Bildungsausschuss Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Hauptausschuss Rat TOP: Offene Ganztagsschule a) Bericht über Teilnehmerzahlen im "Offenen Ganztag" im Schuljahr 2015/16 und Teilnehmerzahlen in anderen Betreuungsformen an Offenen Ganztagsschulen b) Ausbau der Plätze im "Offenen Ganztag" zum Beginn des Schuljahres 2016/17 Beschlussentwurf: Die Bezirksvertretung Nord / Die Bezirksvertretung Ost / die Bezirksvertretung Süd / Die Bezirksvertretung West nehmen den Bericht zu Buchstabe a) zur Kenntnis. Die Bezirksvertretung West / Der Schul- und Bildungsausschuss / Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen / Der Hauptausschuss empfehlen dem Rat folgende Beschlussfassung: Der Rat beschließt vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen: Zum Beginn des Schuljahres 2016/17 wird das bestehende Angebot an offenen Ganztagsschulplätzen an den folgenden Schulen erweitert: 1. Katholische Will-Sommer-Grundschule mit Teilstandort Gemeinschaftsgrundschule und Katholischem Teilstandort Broich um 1 weitere Gruppe mit 25 Plätzen am Hauptstandort Geusenstraße

2 2 2. Förderzentrum Nord um 2 weitere Gruppen mit jeweils 12 Plätzen Am Teilstandort Heidegrund 15/19 Die Einrichtung jeder dieser zusätzlichen Gruppen erfolgt unter dem Vorbehalt, dass tatsächlich mindestens 25 Kinder für die zusätzliche Gruppe an der Katholischen Will-Sommer-Grundschule bzw. mindestens jeweils 12 Kinder am Teilstandort Heidegrund des Förderzentrums Nord angemeldet werden. Finanzwirksamkeit: Herrichtungs- und Ausstattungskosten Zu Ziffer 1: Am Hauptstandort der KGS Will-Sommer-Grundschule, an der auch die weitere Gruppe eingerichtet werden soll, kann der Raumbedarf für die Gruppe im Raumbestand der Schule dargestellt werden. Dieser Raum muss lediglich entsprechend mit Mobiliar ausgestattet werden. Darüber hinaus ist eine ergänzende Ausstattung (z.b. Spiel- und Lernmaterialien, Geschirr) erforderlich. Die Kosten hierfür belaufen sich auf Euro. Die Finanzierung erfolgt aus den im Haushaltsplan 2016 im Teilergebnisplan im Produkt Schulbetrieb zur Verfügung stehenden Haushaltmitteln für Beschaffungen. Zu Ziffer 2: Am Förderzentrum Nord, Teilstandort Heidegrund, an dem die 2 neuen OGS-Gruppen eingerichtet werden sollen, kann die Räumlichkeit für die Betreuung im Raumbestand gewährleistet werden. Die Kosten für die Ausstattung des Gruppenraumes belaufen sich auf Euro. Die Finanzierung erfolgt aus den im Haushaltsplan 2016 im Teilergebnisplan im Produkt Schulbetrieb zur Verfügung stehenden Haushaltmitteln für Beschaffungen. Allerdings fehlt es am Schulstandort Heidegrund 15/19 an einer Ausgabeküche. Ein Raum für die Einrichtung einer Ausgabeküche ist vorhanden. Dieser Raum muss baulich hergerichtet und mit einer Kücheneinrichtung ausgestattet werden. Die Kosten werden zur Zeit noch ermittelt. Die Finanzierung der Ausgabeküche (bauliche Herrichtung und Ausstattung) erfolgt aus den Fördermitteln des Landes NRW, die den Kommunen als Belastungsausgleich zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion zur Verfügung gestellt wird. Betriebskosten: Die jährlichen Betriebskosten, die aus der zusätzlichen Einrichtung der OGS-Plätze resultieren, würden sich auf jährlich Euro belaufen (Aufteilung wie folgt: Euro fixe Gruppenpauschale an der KGS Will-Sommer-Schule; Euro pro-kopf- Betrag und damit insgesamt Euro am Teilstandort Heidegrund des Förderzentrums Nord).

3 3 Im Haushaltsjahr 2016 (1. Schulhalbjahr) belaufen sich die Betriebskosten damit auf anteilig Euro. Diese Betriebskosten sollen gänzlich aus Fördermitteln des Landes NRW für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich sowie aus Elternbeiträgen finanziert werden, so dass eine Ausweitung des städtischen Haushalts vermieden wird. Davon ausgehend, dass ab dem Schuljahr 2016/17 an der KGS Will-Sommer-Schule zusätzlich 25 Schülerinnen und Schüler im offenen Ganztag geführt werden, würden sich die zusätzlichen Einnahmen aus Landesfördermitteln auf jährlich Euro belaufen. Die zusätzlichen Einnahmen aus Landesfördermitteln für 24 Schülerinnen und Schüler im offenen Ganztag am Förderzentrum Nord würden jährlich Euro betragen. Insgesamt würden sich die Landesfördermittel damit auf jährlich Euro (im Haushaltsjahr 2016 anteilig auf Euro) belaufen. Neben diesen zusätzlichen Landesfördermitteln, die über die neuen OGS-Plätze erzielt werden können, werden durch eine bereits durch das Land NRW beschlossene Erhöhung der Fördersätze ab zusätzliche Fördermittel in Höhe von Euro jährlich (bei Plätzen) für die Durchführung der offenen Ganztagsschule zur Verfügung gestellt. Diese Mehreinnahmen können ebenfalls zur Deckung der o.g. Betriebskosten herangezogen werden. Im Haushaltsjahr 2016 werden anteilig Euro Mehreinnahmen erzielt. Die Förderrichtlinien des Landes NRW für die Durchführung außerschulischer Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich gelten längstens bis zum 31.Juli Ob eine Förderung für die Durchführung der offenen Ganztagsschule über diesen Zeitraum hinaus erfolgt, ist nicht einschätzbar. Die Finanzierung des nach Einbeziehung der Landesfördermittel verbleibenden Restbetrages in Höhe von jährlich Euro erfolgt über Elternbeiträge, die nach der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von außerunterrichtlichen Angeboten an offenen Ganztagsschulen in der Stadt Mönchengladbach (OGS-Elternbeitragssatzung) erhoben werden. Haushaltsmäßig wird die Betriebskostenfinanzierung der zusätzlichen Gruppen im Ergebnisplan des Produktes Offene Ganztagsschule abgewickelt. Die Betriebskosten für 2016 müssen überplanmäßig bereitgestellt werden. Für die Folgejahre sind die Mehraufwände und Mehrerträge im Rahmen der Etataufstellung 2017 haushaltsneutral zu berücksichtigen. Insofern steht der Beschluss unter dem Vorbehalt, dass Landeszuschüsse und Elternbeiträge in geplanter Höhe realisiert und die benötigten Mittel in zukünftige Haushalte eingeplant werden. Es ergeben sich keine Auswirkungen auf den Haushaltssanierungsplan. Auswirkungen auf die Kinder- und Familienfreundlichkeit: Mit dem Ausbau des Angebotes an offenen Ganztagsgrundschulplätzen wird dem Bedarf der Eltern, die für ihre Kinder in den Grundschulen verlässliche Unterrichts- und Betreuungszeiten am Vormittag und am Nachmittag nachfragen, nachgekommen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird damit erleichtert.

4 4 Begründung: a) Bericht über Teilnehmerzahlen im Offenen Ganztag im Schuljahr 2015/16 und Teilnehmerzahlen in anderen Betreuungsformen an Offenen Ganztagsschulen Im laufenden Schuljahr 2015/16 sind Plätze im offenen Ganztag eingerichtet, insgesamt nehmen Schülerinnen und Schüler an den außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschulen teil. Daneben befinden sich 860 Schülerinnen und Schüler in anderen Betreuungsformen an Offenen Ganztagsschulen. An den Offenen Ganztagsschulen werden damit insgesamt Kinder betreut. In der Anlage 1 - Teilnehmerzahlen OGS Stand: März 2016 sind die Zahlen detailliert schulbezogen dargestellt. An den Grundschulen, die nicht als Offene Ganztagsschulen geführt werden, werden 578 Schülerinnen und Schüler im Landesprogramm Schule von Acht bis Eins betreut (vgl. Anlage 3) Mit diesen unterschiedlichen Betreuungsangeboten kann den Bedarfen der Eltern nach einer verlässlichen Betreuung weitestgehend nachgekommen werden. Aber nicht jedes Kind kann an den außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschule teilnehmen, da hier die Platzzahl begrenzt ist, so dass hier Wartezeiten für einen Platz entstehen können. Hier können Eltern oftmals auf andere Formen der Betreuung an OGS Schulen ausweichen, da nahezu alle Schulen hier Angebote unterbreiten. b) Ausbau der Plätze im Offenen Ganztag zum Beginn des Schuljahres 2016/17 Die OGS-Schulen wurden befragt, wie sich die Nachfrage nach OGS-Plätzen zum kommenden Schuljahr 2016/17 darstellt. In der Anlage 2 - Prognose der Nachfrage nach OGS-Plätzen zum Schuljahr 2016/17 sind die Rückmeldungen detailliert schulbezogen zusammengeführt. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass diese Zahlen nicht immer mit verbindlichen Anmeldungen unterlegt sind. Einen Antrag auf Ausbau der OGS-Plätze bzw. auf Neueinrichtung von OGS-Plätzen zum Schuljahr 2016/17 haben folgende Schulen eingereicht: Katholische Will-Sommer-Grundschule mit Teilstandort Gemeinschaftsgrundschule und Katholischem Teilstandort Broich Katholische Grundschule Venn Katholische Grundschule Untereicken Katholische Grundschule Waisenhausstraße Förderzentrum Nord Die erforderlichen Beschlüsse der Schulkonferenzen liegen vor. Die Schulen haben in ihren Anträgen erklärt, dass entsprechende Bedarfe durch die Eltern aufgezeigt worden sind. Hierzu wird auf die Anlage 2 Prognose der Nachfrage nach OGS- Plätzen zum Schuljahr 2016/17- verwiesen. Lediglich die KGS Will-Sommer-Grundschule und und das Förderzentrums Nord verfügen an den Schulstandorten, an den die neuen Gruppen eingerichtet werden sollen, über Räumlichkeiten im Gebäude, die für die OGS hergerichtet und genutzt werden können.

5 5 An den restlichen Grundschulen, die einen Antrag auf Gruppenausbau gestellt haben, lassen sich die erforderlichen Räumlichkeiten im vorhandenen Raumbestand der Schulen nicht darstellen. Die Grundschulen KGS Venn, KGS Untereicken und die KGS Waisenhausstraße verbinden deshalb ihre Anträge auf Ausbau der Aufnahmekapazitäten für die Offene Ganztagsschule mit einer Erweiterung der vorhandenen Räumlichkeiten durch entsprechende Bauerweiterungsmaßnahmen. Zum Beginn des Schuljahres 2016/17 kann dem Begehren dieser Schulen auf Einrichtung weiterer OGS-Gruppen mangels verfügbarer Räumlichkeiten nicht nachgekommen werden. Hans Wilhelm Reiners Anlage 1: Teilnehmerzahlen OGS Stand März 2016 Anlage 2: Prognose der Nachfrage nach OGS-Plätzen zum Schuljahr 2016/17 Anlage 3: Teilnehmerzahlen in schulischen Betreuungsmaßnahmen Acht bis Eins

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