Ganztages- und Ganzjahresbetreuung (Kindergarten- und Schulerweiterung)
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- Liane Steinmann
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1 (Kindergarten- und Schulerweiterung) unter Berücksichtigung der Gesetzlichen Rahmenbedingungen (Tiroler Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz)
2 Gesetzlichen Rahmenbedingungen (Tiroler Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz) In Kraft seit 2010 Gemeinden sind verpflichtet unter Berücksichtigung von gemeindeübergreifenden und privaten Einrichtungen, ganztägige und ganzjährige Betreuungsplätze anzubieten ( 9) Regelt 1 Gruppengröße und Betreuungsschlüssel ( 10, 29) Regelt Mindestanforderungen an Infrastruktur ( 12) Regelt Öffnungszeiten ( 11) Fördermöglichkeiten ( 38) Regelt Organisationsformen: Die Betreuung von Kindern, insbesondere am Nachmittag und außerhalb des Kindergartenjahres, kann durch Kinderbetreuungsgruppen erfolgen, die alterserweitert und/oder gemeindeübergreifend geführt werden. ( 9) uvm
3 Ganztages- und Ganzjahresbetreuung 1 Erhebung des Betreuungsbedarfes Ermittlung Anzahl der betreuungswürdigen Kinder Abschätzung des Betreuungsbedarfes Ermittlung des aktuellen Betreuungsbedarfes mittels anonymen Fragebogens (Zielgruppenspezifisch, Unter Berücksichtigung versch. Betreuungsmodelle und pädagogischen Konzepten, aktuelle Betreuung) Betreuungszahlen aus den Nachbargemeinden Gesetzliche Rahmenbedingung
4 Ganztages- und Ganzjahresbetreuung 2 Erhebung des lokalen Betreuungsangebotes Bereuungsangebot in der Gemeinde (Auslastung, Kosten, päd. Konzepte, ) Evaluierung der Bereuungsangebote in den Umlandgemeinden (Auslastung, Kosten, )
5 Ganztages- und Ganzjahresbetreuung 3 Konzept zur Deckung des Betreuungsbedarfes Kostenvergleich (private u. öffentliche) Gemeindeeigene vs. Gemeindeübergreifenende Kinderbetreuung Evaluierung der Bereuungsangebote in den Umlandgemeinden (Auslastung, Kosten, ) Z.B.: Kostensatz pro Kind in Gemeindeeinrichtung = Zuschuss pro Kind an privater Einrichtung
6 Formen der Kinderbetreuung Kinderkrippen (0 3 Jahre*) Kindergärten (3 6 Jahre*) Horte (6 15 Jahre*) Alterserweiterte Gruppen (2-15 Jahre*) Gruppen, in denen Kinder altersübergreifend betreut werden 3 Kindergruppen (2-15 Jahre*) Schulische Nachmittagsbetreuung (2-15 Jahre*) 1. Verschränkte Form, Unterricht und Betreuung gemischt 2. Vormittag Schule, Nachmittag Betreuung Tageseltern (0-15 Jahre*) *Altersgrenzen sind gesetzlich geregelt
7 Betreuungsmodelle (exemplarisches Beispiel) 18:00 16:00 Zappelmäuse Wildermieming Kinderwerkstatt Spumpernudel Hort Verein KITA Beteiligung aller Plateau Gemeinden (Modell Außerfern) 14:00 12:00 Kindergrippe Kindergarten Mittagstisch Volksschule Unterstufe (Hauptschule, neue Mittelschule, Gymnasium) Andere Schulische und außerschulische Betreuungseinrichtungen 08:00 07:00 Kindergarten Wildermieming Spatzennest Mieming
8 Nicht Ferienzeit (exemplarisches Beispiel) Betreuungseinrichtung Zeit Kosten Information Krippe 7:00 12:30 30 Pro Wochentag im Monat Krippe 7:00 14:00? Pro Wochentag im Monat Krippe 7:00 18:00? Pro Wochentag im Monat Kindergarten 7: ? Pro Wochentag im Monat Kindergarten 12:30 17:00? Aufzahlung pro WT im Monat 3 Hort 07:00 08:00? Pro Wochentag im Monat Hort 12:30 14:00? Pro Wochentag im Monat Hort 12:30 16:00? Pro Wochentag im Monat Hort 12:30 18:00? Pro Wochentag im Monat Verpflegung Betreuungseinrichtung Kosten Information Krippe und Kindergarten? Mittagessen Hort? Mittagessen
9 Ferienzeit Betreuungseinrichtung Zeit Kosten Information Krippe ? Krippe ? Krippe ? Hort ? 3 Hort ? Hort ? Tagesweise Buchbar Soziale und Familienfreundliche Rabattierung der Betreuungskosten Geschwisterrabatt Rabatt bei länger andauernder Abwesenheit (Krankheit?) Rabatt für einkommensschwache Familien Bildungsausschuss der Gemeinde Wildermieming
10 Ganztages- und Ganzjahresbetreuung 4 Finanzierung laufender Kosten Sicherung auf 10 Jahre Personalkosten Infrastrukturkosten (Darlehen, ) Instandhaltungskosten Förderungen
11 Bundesländerübergreifender BildungsRahmenPlan 5 Bildungsausschuss Ganztages- und Ganzjahresbetreuung Pädagogisches Konzept* Pädagogen (Volksschule, Kindergarten, Hort, Externe, etc) Workshop Externe Experten (Land Tirol, Universität, ) *Ein pädagogisches Konzept muss laut Gesetz jede Bildungs- und Betreuungseinrichtung haben. Das Land Tirol wird zukünftig dieses Konzept durch die jeweils zuständigen Inspektorinnen anhand des Qualitätssicherungsprozesses für Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen regelmäßig überprüfen (z.b.: Anhand KRIPS-R) Bildungsausschuss der Gemeinde Wildermieming
12 Ganztages- und Ganzjahresbetreuung 6 Strukturelles Konzept Raum- und Funktionsprogramm Finanzierung Förderung Gesetzliche Rahmenbedingungen (Tiroler Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz)
13 Danke für die Aufmerksamkeit!
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