Info-Veranstaltung Zum Haus des Kindes Friedelsheim-Gönnheim Schwabenbachhalle Friedelsheim. Heike Ditrich, Infoveranstaltung
|
|
- Katja Burgstaller
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Info-Veranstaltung Zum Haus des Kindes Friedelsheim-Gönnheim Schwabenbachhalle Friedelsheim 1
2 BEGRÜßUNG Walter Hafner, Vorsitzender des Zweckverbandes u. Bürgermeister von Friedelsheim REFERENTEN Heike Ditrich, Beigeordnete VG Wachenheim Eva Fleischer-Harjung, Heilpädagogin, Erziehern, Regionalteamleiterin für die kommunalen Kindergärten der Region 6 in Ludwigshafen Anja Bletzer, Dipl.-Sozialpädagogin MODERATION Robert Blaul, stellv. Vorsitzender des Zweckverbandes u. Bürgermeister von Gönnheim 2
3 THEMEN Gebäude Aussengelände Betreuungsangebot Trägerkonzeption Zeit für Fragen und Gespräche 3
4 GEBÄUDE
5 GEBÄUDE -Westansicht- Eine Arbeitsgruppe aus Erzieherinnen, Eltern, Vertretern des Trägers und den Planern hat ein pädagogisches Raumkonzept entwickelt, an welchem sich das geplante Gebäude orientiert. 5
6 Erdgeschoss 6
7 Obergeschoss 7
8 Aussengelände 8
9 AUßENGELÄNDE Das Außengelände bietet naturnahe Spielmöglichkeiten für alle Altersgruppen 9
10 10
11 Betreuungsangebote in der Verbandsgemeinde Wachenheim Gesetzliche Grundlagen 1. Kindertagsstättengesetz 2. Landesprogramm Angebote Gestaltungsmöglichkeiten 11
12 ORTSGEMEINDEN = Träger der Jugendhilfeeinrichtungen Kindergarten Hort Ellerstadt ist ein prot. Kindergarten mit Beteiligung der Gemeinde VERBANDSGEMEINDE = Träger der Schulen Grundschule Regionale Schule IGS (zurzeit Zweckverband) 12
13 Planungsgrundlagen Kindertagesstättenbedarfsplan für die VG Wachenheim Jahrgänge 3,5 Jahrgänge 4 Jahrgänge Bedarf der Eltern 13
14 Landesprogramm Bildung von Anfang an: Aufnahme von Zweijährigen Sprachförderung Weiterbildungsförderung und Zertifizierung von ErzieherInnen Zusammenarbeit mit der Grundschule verpflichtend Beitragsfreiheit des gesetzlichen Betreuungsanspruchs im Kiga 14
15 Übergang Kita - Grundschule 22 a Abs.2 Nr. 3 und Abs. 5 SGB VIII Sicherstellung der Zusammenarbeit 2 a Abs. 3 Satz 1 KitaG Abstimmung der Bildungskonzepte 15
16 Angebote zur Betreuung und Bildung von Kindern in der Verbandsgemeinde Wachenheim Betreuung in einer Kindertagesstätte Krippe (freiwilliges Angebot der Gemeinde) Tagesbetreuung von Kleinkindern, 0 2 Jahre Kindergarten (Pflichtaufgabe der Gemeinde) Betreuungseinrichtung für Kinder vom vollendeten 2. Lebensjahr bis zum Schuleintritt Hort (freiwilliges Angebot der Gemeinde) Tageseinrichtung für Schulkinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr Betreuung und Bildung 1. bis 4. Schuljahr Volle Halbtagsschule Feste Unterrichtszeiten: 1.+2.Klasse Uhr 3.+4.Klasse Uhr Betreuende Grundschule Freiwilliges Angebot: Betreuung nach der Pflichtschulzeit bis Uhr mit Mittagessen Ganztagsschule vormittags Unterricht nachmittags Betreuung bzw. Unterricht (wenn alle Schüler der Klasse teilnehmen) 16
17 Betreuung der Schulkinder Hort Betreuende Grundschule Ganztagsschule 17
18 Hort (1) Rahmenbedingungen (Gesetzliche Regelung im KiTaG) Betreuungsalter Kinder von 6-14 Jahre Betreuungszeiten 5 Tage in der Woche, geschlossen nur 3 Wochen in den Ferien und zwischen Weihnachten und Neujahr, Besuchszeiten können frei gewählt werden Betreuer Sozialpädagogisch ausgebildetes Fachpersonal Hausaufgabenbetreuung - VERPFLICHTEND! 18
19 Beitragsfreiheit/Kostenbeiträge 19
20 ANTRAG auf Ermäßigung bzw. Übernahme der Elternbeiträge Zweckverband
21 Hort Wo finde ich die Anträge? n.php&serviceid= Verbandsgemeindeverwaltung Wachenheim Kindergärten Schule 21
22 Betreuende Grundschule (2) Rahmenbedingungen (keine gesetzlichen Vorgaben) Betreuungsalter Kinder von Schulklasse 1-4 Betreuungszeiten nur an Schultagen, nicht während den Ferien Uhrzeiten unterschiedlich, je nach Vereinbarung Betreuer Lehrer (eher die Ausnahme!), nicht unbedingt sozialpädagogisches Fachpersonal, meistens Andere Hausaufgabenbetreuung in der Regel nicht, nur freiwilliges Angebot Mittagessen kann angeboten werden 22
23 Ganztagsschule (3) Wachenheimer und Deidesheimer Angebot wird sehr gut angenommen, das Angebot gilt für die Grundschule, Regionalschule und IGS. Die Unterrichtsorganisation erfolgt sowohl rhythmisiert als auch klassisch aufgeteilt. Hausaufgabenbetreuung durch Lehrer Mittagessen wird angeboten, kann bezuschusst werden Pädagogisches Programm Zahlreiche Angebote: Musikschule, Sport, Projekte, etc. 23
24
25 Trägerkonzeption Qualitätsinstrument Regelt Zuständigkeiten Legt Umfang des Betreuungsangebotes fest Regelt die Öffnungszeiten Pädagogisches Programm baut darauf auf Zusammenarbeit mit externen pädagogischen Fachbehörden, Eltern und freien Angeboten wie Musikschule, Sport, Projekte, etc. 25
26 Trägerkonzeption Vorteil: Verfahren der gegenseitigen Informationsvermittlung zwischen Träger, Einrichtungsleitung sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Eltern sind verbindlich geklärt. 26
27 Trägerkonzeption Öffnungszeiten Der Träger regelt die Öffnungszeiten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Geplant ist die Einrichtung zwischen 7:00 und 17:00 Uhr zu öffnen. Die Schließzeiten werden in Abstimmung mit den Nachbargemeinden familiengerecht geregelt, um Notdienste für berufstätige Eltern zu gewährleisten, die keinen Urlaub bekommen können. 27
28 Trägerkonzeption Qualitätskontrolle durch Evaluation Der Träger nutzt Verfahren der Evaluation für die regelmäßige Überprüfung seiner Arbeit. Für die Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung der Eltern an der pädagogischen Arbeit sichert der Zweckverband die Rahmenbedingungen. Er wirkt auf ein funktionierendes Kommunikationssystem zwischen Kita, Eltern und Träger hin. 28
29 Elternmitwirkung Elternarbeit wird vom Träger ausdrücklich gewünscht. Der Träger informiert die Eltern schriftlich über ihre Möglichkeiten der Beteiligung im Elternausschuss (EAS) und lädt zu den entsprechenden Veranstaltungen ein. Der Verbandsvorsteher, ein oder mehrere Beauftragte nehmen daran teil. 29
30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit FRAGEN Bitte wenden Sie sich an die Verbandsgemeindeverwaltung Wachenheim Tel.:
Herzlich Willkommen ZUM ELTERNINFORMATIONSABEND ZUR GANZTAGSSCHULE AN DER GRUNDSCHULE ELLERSTADT-FRIEDELSHEIM-GÖNNHEIM 23.
Herzlich Willkommen ZUM ELTERNINFORMATIONSABEND ZUR GANZTAGSSCHULE AN DER GRUNDSCHULE ELLERSTADT-FRIEDELSHEIM-GÖNNHEIM 23. JANUAR 2019 Die Rahmenbedingungen Die Rahmenbedingungen der Ganztagsschule Ganztagsschule
MehrDie Entwicklung des Ganztagsschulwesens in Hamburg Konzeptionelle Eckpunkte
Die Entwicklung des Ganztagsschulwesens in Hamburg Konzeptionelle Eckpunkte 1 Ziele bildungspolitische Ziele familienpolitische Ziele sozialpolitische Ziele wirtschaftspolitische Ziele 2 Grundlagen Grundschulen
MehrBENUTZUNGSORDNUNG. für die Kindertagesstätten der Stadt Geesthacht
BENUTZUNGSORDNUNG für die Kindertagesstätten der Stadt Geesthacht 1. Aufgabe 1.1 Die Stadt Geesthacht betreibt in eigener Verantwortung und im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Kindertageseinrichtungen.
MehrS A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Sehnde
Der Bürgermeister S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Aufgrund der 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung
Mehrder Stadt Landau in der Pfalz
der Stadt Landau in der Pfalz FORTSCHREIBUNG Stand: 1. März 2015 Jugendamt der Stadt Landau in der Pfalz Friedrich-Ebert-Straße 3, 76829 Landau in der Pfalz Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 3 Einzugsbereiche
MehrBedarfsabklärung Betreuungsbedarf im Einzugsgebiet der Adalbert-Stifter-Schule. Ergebnisse einer Befragung durch den Förderverein
Bedarfsabklärung Betreuungsbedarf im Einzugsgebiet der Adalbert-Stifter-Schule Ergebnisse einer Befragung durch den Förderverein Präsentation vom 08.11.2011 Inhalt Methode und Stichprobe Zufriedenheit
MehrGrundschule Redder - Hamburger Schulverein von 1875 e.v. Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen GBS
Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen GBS Tagesordnung Begrüßung Vorstellung GBS an der Termine Ansprechpartner Grundschule Redder Gunnar Hümme - Schulleiter Karen Betz - Ganztagskoordinatorin Redder
MehrS a t z u n g. 1 Trägerschaft
S a t z u n g über die Erhebung von Abgaben in den Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) -Kindertagesstättensatzung- Der Verbandsgemeinderat hat am 15. Dezember 2011 auf Grund des 24 der
MehrWie gelingt Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wenn aus Kindern Schulkinder werden?
Mitgedacht, mitgemacht - für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf Wie gelingt Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wenn aus Kindern Schulkinder werden? f Agenda wenn aus Kindern Schulkinder werden.
MehrBetreuungsangebote. 1. Angebote privater und kirchlicher Träger. Ansprechpartnerin im Rathaus
Betreuungsangebote Ansprechpartnerin im Rathaus Frau Katja Moser, Koordinationsstelle Kitas Münchinger Straße 5, Zimmer 04 92 0327 oder E mail: k.moser@hemmingen.de Für ein Beratungs- und Anmeldegespräch
MehrKreisverband Gifhorn e.v. ALLES UNTER EINEM DACH
ALLES UNTER EINEM DACH Betreuungsangebote DRK- Kindertagesstätte Gamsen Liebe Leserin, lieber Leser, in dieser Broschüre möchten wir Ihnen unsere vielfältigen Betreuungsformen vorstellen. In unserer Kindertagesstätte
MehrGrundschule Redder - Hamburger Schulverein von 1875 e.v. Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen GBS
Grundschule Redder - von 1875 e.v. Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen GBS Grundschule Redder - von 1875 e.v. Tagesordnung Begrüßung Vorstellung GBS an der Termine Grundschule Redder - von 1875
MehrKlaus-Heinrich Dreyer Referatsleiter LWL-Landesjugendamt
Klaus-Heinrich Dreyer Referatsleiter LWL-Landesjugendamt Überblick Betreuung von Schulkindern heute weiter geplante PISA-Konsequenzen inhaltliches Konzept des Landes Finanzkonzept Einschätzung zur Realisierung
MehrSatzung. der Verbandsgemeinde Freinsheim über die Einrichtung von Betreuenden Grundschulen vom
Satzung der Verbandsgemeinde Freinsheim über die Einrichtung von Betreuenden Grundschulen vom 15.03.2017 Der Rat der Verbandsgemeinde Freinsheim hat in seiner Sitzung vom 14.03.2017 aufgrund der 24 Gemeindeordnung
MehrPräambel. 1 Geltungsbereich
Satzung der Stadt Schneeberg über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Elternbeiträge Kita) vom 21.10.2016 Präambel Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung
Mehr1 Allgemeines. die Erhebung der Elternbeiträge und weiterer Entgelte für die Betreuung von Kindern im Hort und in der Kindertagespflege.
Lesefassung Satzung der Stadt Strehla über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von n in tageseinrichtungen und in tagespflege (Kita-Elternbeitragssatzung) in der Fassung
MehrSatzung der Gemeinde Grenzach-Wyhlen über die Gebührenordnung für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Grenzach-Wyhlen
Satzung der Gemeinde Grenzach-Wyhlen über die Gebührenordnung für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Grenzach-Wyhlen Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den
MehrInformationsbroschüre. über die Betreuungsangebote in Ottenbach. Kindergartenjahr 2018/2019 Schuljahr 2018/2019
Informationsbroschüre über die Betreuungsangebote in Ottenbach Kindergartenjahr 2018/2019 Schuljahr 2018/2019 Gemeinsam herausgegeben von Gemeinde Ottenbach Hauptstraße 4 73113 Ottenbach Tel. 07165/91291-15
MehrBedarfserhebung 2015/2016
Bedarfserhebung 2015/2016 zur Ermittlung der Bedürfnisse von Eltern über die Betreuungswünsche 1. Daten des Kindes Geburtsdatum: Name, Vorname: Geschlecht: Junge Mädchen 2. Aktueller Besuch von Kindertageseinrichtungen
MehrInformationsbroschüre. über die Betreuungsangebote in Ottenbach. Kindergartenjahr 2019/2020 Schuljahr 2019/2020
Informationsbroschüre über die Betreuungsangebote in Ottenbach Kindergartenjahr 2019/2020 Schuljahr 2019/2020 Gemeinsam herausgegeben von Gemeinde Ottenbach Hauptstraße 4 73113 Ottenbach Tel. 07165/91291-15
MehrNutzungs- und Finanzierungsvereinbarung der Kindertagesstätten des Deutschen Roten Kreuzes - Kreisverband Bad Doberan e.v.
Nutzungs- und Finanzierungsvereinbarung der Kindertagesstätten des Deutschen Roten Kreuzes - Kreisverband Bad Doberan e.v. 1 Allgemeines (1) Diese Nutzungs- und Finanzierungsvereinbarung regelt die Nutzung
MehrBeitragsfreie Kitas in Barsinghausen
Beitragsfreie Kitas in Barsinghausen Katalog von häufig gestellten Fragen (FAQ s) zur neuen Beitragsfreiheit in Kindertageseinrichtungen in Barsinghausen Ein Wort vorweg Am 22.06.2018 hat der Niedersächsische
MehrBenutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Reutlingen. Anlage 1
Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Reutlingen Anlage 1 gültig ab 01.09.2013 Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Reutlingen A N L A G E 1 gültig ab 01.09.2013
MehrSatzung über die Betreuung von Kindern in Kindertagesseinrichtungen der Stadt Wilsdruff (Betreuungssatzung für Kindereinrichtungen)
mit den Ortsteilen Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Grund, Grumbach, Helbigsdor f, Herz ogswalde, Kaufb ach, Ke sselsdo rf, Kleinopitz, Limbach, Mohorn, Oberhermsdorf Satzung über die Betreuung von
MehrSatzung über die Betreuung von Kindern in Kindertagesseinrichtungen der Stadt Wilsdruff (Betreuungssatzung für Kindereinrichtungen)
mit den Ortsteilen Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Grund, Grumbach, Helbigsdor f, Herz ogswalde, Kaufb ach, Ke sselsdo rf, Kleinopitz, Limbach, Mohorn, Oberhermsdorf Satzung über die Betreuung von
MehrS A T Z U N G. 1 Zweck der Einrichtungen. - die Familienerziehung des Kindes mit Hilfe eines eigenständigen Bildungsangebotes
45.10-1 S A T Z U N G für die städtischen Kindertageseinrichtungen im Sinne des Saarländischen Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetzes (SKBBG) vom 18.06.2008 in der Fassung des 8. Nachtrages vom 05.10.2016
MehrAllgemeines. - die Erhebung der Elternbeiträge und weiterer Entgelte für die Betreuung von Kindern im Hort und in der Kindertagespflege.
Satzung der Stadt Strehla über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kita-Elternbeitragssatzung) Aufgrund
MehrGesetz über die Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Tagespflege (Kindergartengesetz KGaG)
Hinweis: Der Landtag hat das Gesetz zur Änderung des Kindergartengesetzes und des Finanzausgleichgesetzes am 26. März 2003 beschlossen. Der Gesetzesbeschluss sowie der nachstehende Wortlaut des neuen Kindergartengesetzes
MehrKiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg
KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg - Auszug aus dem Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz
MehrHerzlich willkommen!
Herzlich willkommen! 1. Das Programm Hessische Ganztagsschulen 2....bevor die Ganztagsarbeit losgeht: ein neues Raumkonzept! 3. Schuljahr 2013/14 pädagogisches Konzept und Rhythmisierung 4. Wir möchten
MehrDER FLEXIGANZTAG IM GRUNDSCHULALTER AUFGESCHLOSSEN, ZEITGEMÄß, FREUNDLICH, INDIVIDUELL ZUM WOHLE DES KINDES & SEINER FAMILIE
Lösungsansätze DER FLEXIGANZTAG IM GRUNDSCHULALTER AUFGESCHLOSSEN, ZEITGEMÄß, FREUNDLICH, INDIVIDUELL ZUM WOHLE DES KINDES & SEINER FAMILIE Flexibilität eröffnet Perspektiven Alternativen eröffnen neue
MehrInformationsveranstaltung Kindertagespflege Uhr Kreistagssitzungssaal
Informationsveranstaltung Kindertagespflege 20.06.2017 14.00 Uhr Kreistagssitzungssaal Kindertagesbetreuung im Qualität Evaluation Finanzierung Familienzentren Ausbau der Kindertagespflege Förderprogramme
MehrGemeinde Öhningen. Entgeltordnung. für die Inanspruchnahme der Verlässlichen Grundschule und der Nachmittagsbetreuung in den Schulen und Kindergärten
Gemeinde Öhningen Entgeltordnung für die Inanspruchnahme der Verlässlichen Grundschule und der Nachmittagsbetreuung in den Schulen und Kindergärten Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 18.09.2012
MehrBetreuende Grundschule
Betreuende Grundschule ein erweitertes Angebot zur Schülerbetreuung an der Grundschule an der Sandmühle Betreuende Grundschule 1 Die Betreuungsformen an der Grundschule Heidesheim 7.00 8.05 12.05/13.10
MehrSatzung für die Kindergärten der Gemeinde Holle
Satzung für die Kindergärten der Gemeinde Holle Aufgrund der 6 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung vom 22.08.1996 (Nieders. GVBl. S. 382) in der zur Zeit gültigen Fassung und der 1,2,4 und 5 des
MehrQualitätszirkel Offene Ganztagsschulen im Kreis Borken 3
Qualitätszirkel Offene Ganztagsschulen im Kreis Borken 3 Notwendiger Bestandteil jedes Kooperationsvertrages ist ein Personalkonzept. Damit definieren nicht nur der Träger der OGS, sondern auch der Schulträger
MehrAmtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 1069 2014 Verkündet am 22. September 2014 Nr. 207 Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in der Stadt
MehrElternfragebogen BITTE FÜLLEN SIE FÜR JEDES KIND EINEN EIGENEN FRAGEBOGEN AUS. Angaben zu Ihrem Kind
SSta Stadt Alzenau z.hd. Frau Christine Reyer Hanauer Straße 1 63755 Alzenau BITTE FÜLLEN SIE FÜR JEDES KIND EINEN EIGENEN FRAGEBOGEN AUS Angaben zu Ihrem Kind (1) Geburtsjahr des Kindes Geburtsmonat des
MehrStundenplan Klasse 1
Ganztagesschule Stundenplan Klasse 1 Zeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 07.00 07.45 ergänzende kommunale Betreuung () 07.45 08.00 offener Beginn offener Beginn offener Beginn offener Beginn
MehrFit für die Ganztagsschule - Die BSJ Traunstein mit seinen Vereinen als Partner.
Fit für die Ganztagsschule - Die BSJ Traunstein mit seinen Vereinen als Partner www.bsj.org Bedeutung von Sport im Schulalltag Körperliche Aktivität hat einen positiven Einfluss auf die kognitiven Fähigkeiten
MehrUK. Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen
2232.1-UK Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 7. Mai 2012 Az.: III.5-5 S 7369.1-4b.13
MehrKindertagesstättengesetz. Vom 15. März geändert durch Gesetz vom (GVBl. S. 269)
216-10 Kindertagesstättengesetz Vom 15. März 1991 Fundstelle: GVBl 1991, S. 79 Änderungen 1. geändert durch Gesetz vom 18.7.1996 (GVBl. S. 269) 2. geändert durch Gesetz vom 10.2.1998 (GVBl. S. 25) 3. geändert
MehrFRAGEBOGEN FÜR ELTERN
FRAGEBOGEN FÜR ELTERN MIT KINDERN VON 0 BIS 10 JAHREN Sehr geehrte Eltern, um eine optimale Betreuung unserer Kinder zu erreichen, führen wir in unserem Markt diese Elternbefragung durch. Nur wenn wir
MehrSatzung für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Isernhagen
5.4.2 Satzung für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Isernhagen Aufgrund der 6, 8 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) vom
MehrSatzung über die Kindertageseinrichtungen (Kitasatzung) der Stadt Havelberg
Satzung über die Kindertageseinrichtungen (Kitasatzung) der Stadt Havelberg Inhaltsverzeichnis Präambel 1 Geltungsbereich der Satzung, Zielsetzung und Gebot der Selbstlosigkeit 2 Anspruch auf Kinderbetreuung
MehrBetreuungsplätze für Kinder. Kinderbetreuung Einrichtungen im Überblick Kindertagespflege Betreuungsschulen Schulen im Stadtgebiet
Betreuungsplätze für Kinder Kinderbetreuung Einrichtungen im Überblick Kindertagespflege Betreuungsschulen Schulen im Stadtgebiet Kinderbetreuung schon für die ganz Kleinen Zahlreiche Plätze schon für
MehrKostenbeitragssatzung zur Kindertagesstättensatzung der Stadt Dreieich
Kostenbeitragssatzung zur Kindertagesstättensatzung der Stadt Dreieich Aufgrund von 31 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfe-Gesetzbuches (HKJGB) in der Fassung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022,
MehrA) Anspruch auf Beitragsfreiheit nach 21 KiTaG
Stand: 25. September 2018 Fragen und Antworten zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder vom 22. Juni 2018 (Nds. GVBl. Nr. 7/2018, S. 124 ff) betreffend die Beitragsfreiheit
MehrÜberbetriebliche Kinderbetreuung. Angebot an Kinderbetreuung in Salzgitter
Überbetriebliche Kinderbetreuung Angebot an Kinderbetreuung in Salzgitter Balance Familie Beruf / Karriere Verantwortung öffentlicher Jugendhilfeträger Spanne des Angebotes an Kinderbetreuung in Salzgitter
MehrI. Entgeltpflicht Die Stadt Leinfelden-Echterdingen erhebt für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder ein privatrechtliches Entgelt.
Entgeltregelung der Stadt Leinfelden-Echterdingen für Tageseinrichtungen für Kinder Klein- und Kindergartenkinder I. Entgeltpflicht Die Stadt Leinfelden-Echterdingen erhebt für die Inanspruchnahme der
MehrFKI-Freiburger Kinderhausinitiative Stand Elternbeiträge ab 1.September 2016 für unter 3 jährige Kinder
Elternbeiträge ab 1.September 2016 für unter 3 jährige Kinder Ohne ist der zu überweisen Die Kaution beträgt 1 Monatsbeitrag Im Monatsbeitrag enthalten sind Kosten für die Betreuungszeit pro Monat in altergemischten
MehrVertragsbedingungen. zur Nutzung des MiniMAZ des MAZ e.v. 1 Träger und Rechtsform
Vertragsbedingungen zur Nutzung des MiniMAZ des MAZ e.v. 1 Träger und Rechtsform (1) Das MiniMAZ wird vom Verein MAZ e.v. als satzungsgemäßer Zweckbetrieb betrieben. Der Verein verfolgt ausschließlich
MehrAufnahmegrundsatz. 2 Betreuungsvertrag
S A T Z U N G für die Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen in der Stadt Schwarzenberg und die Festlegung der Elternbeiträge für den Besuch dieser Einrichtungen vom 02.03.2011 Gemäß 4 der
MehrPräsentation. Schuljahr
Präsentation Schuljahr 20152016 DSP - Eckdaten In 7 Monaten von der Idee zur Schule Start am 1. September 2009 Integration: Kindergarten, Vorschule und Schule Träger: privater Schulverein (russisches Recht)
MehrSatzung für die Benutzung der Tageseinrichtungen der Stadt Barsinghausen für Kinder
Satzung für die Benutzung der Tageseinrichtungen der Stadt Barsinghausen für Kinder Aufgrund der 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat
MehrFKI-Freiburger Kinderhausinitiative Stand Elternbeiträge ab 1.Januar 2019 für unter 3 jährige Kinder
Elternbeiträge ab 1.Januar 2019 für unter 3 jährige Kinder Ohne ist der zu überweisen. Die Kaution beträgt 1 Monatsbeitrag. Kosten für die Betreuungszeit pro Monat in altergemischten Einrichtungen Fang
Mehr1 Allgemeines. Die Stadt Neustadt a. Rbge. unterhält als öffentliche Einrichtungen im Bedarfsfall
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindergarten-, Kinderspielkreis-, Krippen- und Hortplätze der Stadt Neustadt a. Rbge. in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 02.06.2016
MehrI. Entgeltpflicht Die Stadt Leinfelden-Echterdingen erhebt für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder ein privatrechtliches Entgelt.
Entgeltregelung der Stadt Leinfelden-Echterdingen für Tageseinrichtungen für Kinder Klein- und Kindergartenkinder I. Entgeltpflicht Die Stadt Leinfelden-Echterdingen erhebt für die Inanspruchnahme der
MehrFKI-Freiburger Kinderhausinitiative Stand Elternbeiträge ab 1.September 2017 für unter 3 jährige Kinder
Kosten für die Betreuungszeit pro Monat in altergemischten Einrichtungen Fang die Maus, Wilde 13, Wilde Mathilde Im Monatsbeitrag enthalten sind Frühstücks-geld Betreuung bis 14.00 Uhr / 14.30 Uhr 1. Kind
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Betreuungsangebote
Gemeinde Mulda Landkreis Mittelsachsen Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Mulda (Betreuungs- und Elternbeitragssatzung)
MehrELTERNINITIATIVE MANZIS E.V. Elternabend am 15. Januar 2018
ELTERNINITIATIVE MANZIS E.V. Elternabend am 15. Januar 2018 HERZLICH WILLKOMMEN! HISTORIE Gegründet Schuljahr 2012/2013: 1 Gruppe (18 Kinder) bis 16 Uhr Ab dem Schuljahr 2014/15: 1 Gruppe bis 14.30 Uhr,
MehrGROßE KREISSTADT HERRENBERG. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen
S 460.159 GROßE KREISSTADT HERRENBERG Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) Vom 1. Februar 1994 *(in der redaktionell
MehrDie Volle Halbtagsschule geht... Was kommt dafür?
Die Volle Halbtagsschule geht... Was kommt dafür? Wir haben uns gefragt: Wie gehen wir mit dem Wegfallen der Vollen Halbtagsschule um? Welche Neuerungen kommen auf uns zu? Wie lässt sich der Vor- und Nachmittag
Mehrin der Fassung der 3. Änderung vom 15. November 2018 LESEFASSUNG 1 Allgemeines
Satzung der Großen Kreisstadt Riesa über Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kita-Elternbeitragssatzung) vom 10. März 2016 in der Fassung
MehrDrucksache Nr. 13/2016 Erstellt von Philipp Kreutel Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 9. März 2016 Tagesordnungspunkt 5
Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn - Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2016 - Beratung und Beschlussfassung über die finanzielle Unterstützung der im U3-Bereich
MehrStadtrecht der Stadt Mannheim
4.19 Satzung der Stadt Mannheim über die Benutzungsgebühren für die Betreuungsangebote an den öffentlichen Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.f. der Bekanntmachung vom 24.07.2000
Mehr1 Allgemeines. Zusätzlich zur Betreuung der Schülerinnen und Schüler wird ein Mittagessen angeboten.
Gemeinde Ilvesheim Rhein-Neckar-Kreis Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes an der Friedrich-Ebert-Grundschule außerhalb der Unterrichtszeit Aufgrund
MehrÖffentliche Einrichtung. Begriffsbestimmungen
Stadt Bad Rappenau Landkreis Heilbronn Satzung der Stadt Bad Rappenau über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder Der Gemeinderat der Stadt Bad Rappenau hat
MehrGROßE KREISSTADT HERRENBERG
S 460.159 GROßE KREISSTADT HERRENBERG Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen (Kindergartengebührensatzung) Vom 1. Februar 1994 *(in der redaktionell
Mehr2/1 Seite 1. Satzung für Betreuungsschulen an Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Rüsselsheim
Seite 1 Gemäß 5, 50, 51, Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl. 1992 I, S 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 1999 (GVBl. 2000 I, S. 2 ff.) sowie
MehrKostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Mühltal
Aufgrund von 31 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. September 2015, GVBl. S. 366) und
MehrSatzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Goslar (Kindertagesstättengebührensatzung)
Ordnungsnummer 4/2 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Goslar (Kindertagesstättengebührensatzung) vom 24.04.2012 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertagesstätten
MehrWILLKOMMEN AUF DER HOMEPAGE DES KINDERHAUSES WILMA
WILLKOMMEN AUF DER HOMEPAGE DES KINDERHAUSES WILMA UND DEM HORT DER 56. GRUNDSCHULE. Beide Einrichtungen liegen im Dresdner Stadtteil Trachau. Unsere Aufgabe ist es, die Eltern bei der Erziehung Ihrer
MehrVEREINIGTE HOSPITIEN STIFTUNG DES ÖFFENTLICHEN RECHTS KINDERKRIPPE RULÄNDER HOF
VEREINIGTE HOSPITIEN STIFTUNG DES ÖFFENTLICHEN RECHTS KINDERKRIPPE RULÄNDER HOF Konzeption Kinderkrippe Ruländer Hof Pädagogische Ziele 2 Altersgruppe, Einzugsgebiet 3 Platzzahl 3 Öffnungszeiten, Schließungstage
MehrSicherung von Qualität bei der Aufnahme von Kindern unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen
Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) KTK-Regional-AG Westerwald-Rhein-Lahn Sicherung von Qualität bei der Aufnahme von Kindern unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen Seit dem
MehrNiedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/3154. Kleine Anfrage mit Antwort
Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/3154 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Mundlos, Frau Vogelsang (CDU), eingegangen am 28. November 2001 Kinderbetreuungsstätten
MehrElternfragebogen BITTE FÜLLEN SIE FÜR JEDES KIND EINEN EIGENEN FRAGEBOGEN AUS. Angaben zu Ihrem Kind
G Gemeinde Langenbach Bahnhofstraße 6 85416 Langenbach BITTE FÜLLEN SIE FÜR JEDES KIND EINEN EIGENEN FRAGEBOGEN AUS Angaben zu Ihrem Kind (1) Geburtsjahr des Kindes Geburtsmonat des Kindes (2a) Mein Kind
MehrKinderhaus Dieckhofstraße. Inhalt
Ich möchte einen Baum in dir pflanzen, einen Baum, der Hoffnung heißt, der wachsen will, hinauf ins Licht und den so leicht kein Sturm zerbricht. Inhalt 1 1. Trägers 2. Wir über uns 3. Ziele 4. Schwerpunkte
MehrAnlage 1. K o s t e n b e i t r ä g e für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Usingen
Anlage 1 K o s t e n b e i t r ä g e für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Usingen Präambel Aufgrund von 90 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch Kinder und Jugendhilfe in der Fassung vom
Mehr1 Allgemeines. 2 Grundsätze
Satzung über die Erhebung vom Elternbeiträgen und sonstigen Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Klipphausen und in Tagespflege (Satzung Elternbeiträge) in der
MehrGanztages- und Ganzjahresbetreuung (Kindergarten- und Schulerweiterung)
(Kindergarten- und Schulerweiterung) unter Berücksichtigung der Gesetzlichen Rahmenbedingungen (Tiroler Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz) Gesetzlichen Rahmenbedingungen (Tiroler Kinderbildungs- und
MehrSatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und der Schulkindbetreuung der Stadt Leonberg
Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und der Schulkindbetreuung der Stadt Leonberg Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 2, 13 und 19 des Kommunalabgabengesetzes
MehrSatzung für die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten der Stadt Speyer und in der Kindertagespflege in der Fassung vom
Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten der Stadt Speyer und in der Kindertagespflege in der Fassung vom 20.12.2013 Auf der Grundlage des 90 Sozialgesetzbuches (SGB VIII) - Kinder-
MehrOffene Ganztagsschule
Hüttmannschule Städtische Gemeinschaftsgrundschule der Primarstufe Hüttmannstraße 86 45143 Essen Offene Ganztagsschule Konzept der Hüttmannschule Inhalt 1. Einleitung 2. Rahmenbedingungen 3. Pädagogische
MehrKriterien für die Platzvergabe in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Langen
Anlage zur Drucksache Kriterien für die Platzvergabe in Tageseinrichtungen in der Stadt Langen Kriterien für die Platzvergabe in Tageseinrichtungen in der Stadt Langen gemäß 3, Abs. 3 der Satzung über
MehrSATZUNG. über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen
SATZUNG über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber.
MehrAktuelles Angebot in Ilvesheim
6. Ausbau des Betreuungsangebots an der Friedrich-Ebert-Schule außerhalb der Unterrichtszeit (Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule, flexible Nachmittagsbetreuung); Beschluss Im September 1991
MehrElternfragebogen. Sehr geehrte Eltern,
Elternfragebogen Sehr geehrte Eltern, um das gemeindliche Betreuungsangebot zu optimieren, führt die Gemeinde Bischberg wieder eine Elternbefragung durch. Nur wenn wir die Wünsche unserer Familien konkret
MehrLandeselternausschuss Kita Berlin ELTERNBETEILIGUNG IN DER KITA. Beak Plenumssitzung vom
Landeselternausschuss Kita Berlin ELTERNBETEILIGUNG IN DER KITA Beak Plenumssitzung vom 17.11.2015 Tagesordnung Top 1: Begrüßungund Protokollführung Top 2: Vortrag zur Elternbeteiligung Top 3: Der BEAK
MehrBETREUUNGSORDNUNG. für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder in der Universitätsstadt Marburg
BETREUUNGSORDNUNG für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder in der Universitätsstadt Marburg 1. Grundsätze Die Stadt Marburg unterhält als öffentlicher Jugendhilfeträger sozialpädagogische Tageseinrichtungen
MehrS A T Z U N G über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Waldenburg
S A T Z U N G über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Waldenburg Auf der Grundlage von 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
Mehr1 Kommunale Kindertageseinrichtung
Benutzer- und Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtung Am Zauberwald der Gemeinde Blankensee zuletzt geändert durch 9.Änderungssatzung vom 06.02.2013 1 Kommunale Kindertageseinrichtung (1) Die kommunale
MehrK i n d e r t a g e s s t ä t t e n - O r d n u n g. f ü r d i e K i n d e r t a g e s - e i n r i c h t u n g e n. d e r G e m e i n d e B e r n e
Stand: 11.02.2014 K i n d e r t a g e s s t ä t t e n - O r d n u n g f ü r d i e K i n d e r t a g e s - e i n r i c h t u n g e n d e r G e m e i n d e B e r n e Inhaltsverzeichnis Seite 1. Kindertageseinrichtungen
MehrS A T Z U N G. 1 Geltungsbereich
S A T Z U N G der Großen Kreisstadt Glauchau über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Großen Kreisstadt Glauchau Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Glauchau
MehrSatzung. Kindertageseinrichtungen. der Gemeinde Marpingen. für die
Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Marpingen Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Marpingen vom 09.12.2014 Gemäß 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der
Mehrin der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) in der Fassung vom 2. April 2014
Satzung über die Nutzung und die Finanzierung der Plätze der Kindertagesförderung in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) in der Fassung vom 2. April 2014 Die Neufassung berücksichtigt die a) Satzung
Mehr