Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr. 581 /14

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1 TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr. 581 /14 öffentlich Datum Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule und Weiterbildung Haupt- und Beschwerdeausschuss Rat Betreff Auflösung der Comeniusschule, Förderschule Schwerpunkt Lernen, Mariannenstraße 97/107, Krefeld am Beschlussentwurf: 1. Die Comeniusschule, Förderschule Schwerpunkt Lernen, Mariannenstraße 97/107, Krefeld, wird am 1. August 2015 sofort aufgelöst. 2. Die Auflösung der Comeniusschule erfolgt in der Weise, dass die noch verbleibenden Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2015/2016 nach Beratung und im jeweiligen Einvernehmen der Erziehungsberechtigten möglichst ihre Schulzeit an der Schule am Uerdinger Rundweg oder der Erich-Kästner-Schule fortsetzen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten

2 Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 581 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR 0,00 EUR Bemerkungen

3 Begründung Seite 2 Am wurde die Verwaltung durch den Ausschuss für Schule und Weiterbildung damit beauftragt (siehe Vorlage 5636/14): 1. die sofortige Auflösung der Comeniusschule, Förderschule Schwerpunkt Lernen Mariannenstraße 97/107 in Krefeld zum zur Beschlussfassung vorzubereiten, 2. zu prüfen und ggf. mit der oberen Schulaufsicht abzustimmen, ob statt einer sofortigen Auflösung zum auch ein sukzessives Auslaufenlassen der Schule ab dem möglich ist, 3. sofern die sofortige Auflösung der Schule schulrechtlich unabweisbar sei, sollte das Gebäude der Comeniusschule als Teilstandort einer anderen Schule genutzt werden, um der bisherigen Comenius-Schülerschaft den Verbleib im gewohnten Umfeld zu ermöglichen, 4. das weitere Verfahren eng mit der Schule sowie den betroffenen Eltern abzustimmen. In der Sitzung des Ausschuss für Schule und Weiterbildung am wurde ein erster Sachstandsbericht zum Verfahren der Auflösung der Comeniusschule, Förderschule Schwerpunkt Lernen Mariannenstraße 97/107 in Krefeld vorgelegt (siehe Vorlage 5937/14). Der Bericht bezog sich auf die vorgelegte Stellungnahme der Schulkonferenz der Comeniusschule, die den Vorschlag beinhaltete, dass alle Förderschulen bzw. Kompetenzzentren mit den Förderschwerpunkten, Lernen, Sprache sowie Emotionale und soziale Entwicklung im Bereich der SEK I aufgelöst bzw. zu einer Schule zusammengeschlossen werden sollten. Es solle dann eine neue Schule mit den drei Teilstandorten Uerdinger Rundweg, Inrather Straße und Mariannenstraße gegründet werden. Die Verwaltung informierte seinerzeit über ihre Absicht, den Vorschlag der Schulkonferenz durch die Schulaufsicht prüfen zu lassen und die Kompetenzzentren an weiteren Gesprächen zu beteiligen, bzw. deren Schulkonferenzen anzuhören. Ein weiterer Sachstandsbericht (Vorlage 368/14) wurde dem Ausschuss am vorgelegt. Aus diesem Bericht ging hervor, dass sich sowohl die Schulleitungen der Erich- Kästner-Schule, der Schule am Uerdinger Rundweg als auch die obere Schulaufsicht in einer Stellungnahme gegen eine Förderschule mit drei Standorten ausgesprochen haben. Die Verwaltung verfolgte hieraufhin den Vorschlag, an der Mariannenstraße 97/107 einen Teilstandort der Schule am Uerdinger Rundweg ab dem zu führen und forderte die Schulkonferenz dementsprechend zu einer Stellungnahme auf. Nach dem zweiten Sachstandsbericht ergaben sich aus Sicht der Schulverwaltung durch die zwischenzeitlich vorgelegten, aktuellen Schulstatistiken erneute Veränderungen für das weitere Vorgehen bezüglich der Schließung der Comeniusschule. Wenngleich die Schulkonferenz der Schule am Uerdinger Rundweg am 20. Oktober 2014 bereits einen positiven Beschluss bezüglich des Teilstandortes gefasst hatte, reichen die voraussichtlichen Schülerzahlen des kommenden Schuljahres am Standort Mariannenstraße auch schon nicht mehr für eine Realisierung dieses Vorschlags aus. Aus der aktuellen Statistik gehen nämlich folgende Daten hervor:

4 Begründung Seite 3 Comeniusschule Förderschule Mariannenstraße Kl. 09/10 Kl. 10/11 Kl. 11/12 Kl. 12/13 Kl. 13/14 Kl. 14/15 JG 2 JG JG JG JG JG JG JG JG Gesamt Aufgrund der neuen Zahlenlage aus der Schulstatistik 2014/2015 sehen sowohl Verwaltung als auch Schulaufsicht insofern die sofortige Schließung der Comeniusschule zum nunmehr als alternativlos an. Die stark zurückgehenden Schülerzahlen und die damit einhergehende Prognose, dass am Standort Mariannenstraße im Schuljahr 2015/2016 nur noch 42 bis 56 Kinder beschult würden, veranlassen die Verwaltung zu diesem Entscheidungsvorschlag. Der Standort an der Mariannenstraße kann dabei auch nicht mehr als Teilstandort der Schule am Uerdinger Rundweg bestehen bleiben. Nach diesen neuen Erkenntnissen wurden am 28. Oktober 2014 Gespräche mit den Schulleitungen der Comeniusschule, der Erich-Kästner-Schule und der Schule am Uerdinger Rundweg geführt. In diesen Gesprächen wurden folgende Vereinbarungen bezüglich des weiteren Vorgehens getroffen: Die Eltern werden gemeinsam durch den Schulträger und das Schulamt über alternative Beschulungsmöglichkeiten informiert, Für Eltern und Schüler/innen werden Informationsveranstaltungen (vorauss. im Februar ) an den beiden anderen Förderschulen angeboten. Den Eltern und jeweiligen Lehrkräften soll nach Möglichkeit Entscheidungsfreiheit eingeräumt werden, ob sie im Klassenverband wechseln ( inklusive Klassenlehrer) oder lieber getrennt (z.b. wohnortbezogen) in die Wunschschulen wechseln möchten Die zuständige Aufsicht informiert den Lehrerrat, den Personalrat und das Lehrerkollegium (bereits am erfolgt) Die Lehrkräfte können Wünsche angeben, wohin sie versetzt werden möchten. Es wird eine Informationsveranstaltung für Lehrkräfte zum Wechsel aus dem Förderschulkapitel an eine Schule im Sek I Bereich angeboten. Möglichst bis zur Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung im Februar 2015, bzw. spätestens bis zur Ratssitzung im Februar wird die Schulkonferenz der Comeniusschule nochmals zur nun vorgelegten Beschlusslage angehört. Eine Stellungnahme der unteren Schulaufsicht zum Vorschlag der Verwaltung ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Nach Schließung der Comeniusschule beabsichtigt die Verwaltung, die Mariannenschule, Gemeinschaftsgrundschule Mariannenstraße auf das Gebäude Mariannenstraße 97/107

5 Begründung Seite 4 auszuweiten. Dies führt zu einem erheblich verbesserten Raumangebot dieser auf sehr begrenztem Raum arbeitenden Grundschule, der Option, im Schuljahr 2015/2016 eine dritte Eingangsklasse bilden zu können und trägt auch den Besonderheiten der Mariannenschule als Schule des Gemeinsamen Lernens Rechnung. Beschlussvorschläge hierzu werden in den Vorlagen 783/14 und in einer weiteren Vorlage zur Bildung des Nebenstandortes für den Rat am 5. Februar 2015 vorgelegt.

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