Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr. 749 /14V
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- Siegfried Kirchner
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1 - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr. 749 /14V öffentlich Datum Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 40/Volkshochschule, Röh - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Integrationsrat Betreff Integrationskurse mit Kinderbetreuung - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom Beschlussentwurf: Der Integrationsrat nimmt den Bericht der Volkshochschule zu den Integrationskursen mit Kinderbetreuung zur Kenntnis.
2 Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
3 Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 749 /14V Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR 0,00 EUR Bemerkungen
4 Begründung Seite 2 Mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 1.Januar 2005 wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) finanzierte Integrationskurse bundesweit eingeführt. Von Anfang war die VHS Krefeld als Sprachkursträger beim BAMF zugelassen und bietet seitdem ein umfangreiches Kursangebot. Auf Grund der Nachfrage wurde der Schwerpunkt auf Elternkurse mit Kinderbetreuung gelegt. In dieser Kursform absolvieren Eltern, meistens Mütter, 9 Module á 100 Unterrichtsstunden Deutsch plus einen Orientierungskurs mit 60 Ustd. Die Kursorganisation (4x wöchentlich von Uhr) kommt den Bedürfnissen der Eltern entgegen und wird deshalb stark nachgefragt. Von 2005 bis 2013 führte die VHS Krefeld die vom BAMF finanzierte Kinderbetreuung als Sprachförderangebot mit selbstständigen Dozentinnen durch. Bei durchschnittlich 350 Teilnehmenden jährlich wurde die Kinderbetreuung von ca. 30 Eltern, bzw. deren Kindern, genutzt entstand ein personalrechtliches Problem zwischen der VHS und der Deutschen Rentenversicherung. Die VHS stellte daraufhin ihr Angebot für Kinder der Integrationskursteilnehmer ein und beauftragte einen Krefelder Träger mit dieser Aufgabe. Vertraglich wurde festgelegt, dass der Träger ein begleitendes Betreuungsangebot mit max. 24 Plätzen in vier Gruppen für Kinder bis 3 Jahre an der VHS anbietet. Die VHS konnte die Kinderbetreuung weiterhin über das BAMF abrechnen und damit die Maßnahme finanzieren. Im Juli 2014 teilte das BAMF allen Integrationskursträgern mit, dass ab 01. Oktober 2014 keine Kinderbetreuung mehr finanziert würde. Aus der Begründung: Unser erklärtes integrationspolitisches Ziel ist es, eine möglichst optimale und professionelle frühkindliche Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund zu gewährleisten. Der Ausbau der staatlichen Kitaplätze infolge der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz, den der Bund bis 2014 mit 5,4 Milliarden unterstützt, bietet insofern immense Möglichkeiten, die Integrationschancen dieser Kinder deutlich zu verbessern - und damit mittelbar auch die ihrer Eltern. Sollte für Eltern eine staatliche Betreuungseinrichtung nicht in Betracht kommen, ermöglicht es der Bezug von Betreuungsgeld den Eltern - u.u. in Kooperation mit Integrationskursträgern -, Tagesmütter für die Zeiten des Kurses zu engagieren. Insofern besteht im Bereich der Kinderbetreuung bereits ein hinreichend ausdifferenziertes staatliches Angebot, das allen Eltern Wahlfreiheit lässt. Daraufhin wurde der Vertrag zwischen der VHS und dem Träger der Kinderbetreuung nicht wie geplant verlängert. Die Eltern wurden informiert und dabei unterstützt, in der kurzen Zeit zwischen Juli und September noch eine alternative Kinderbetreuung zu finden. In Kooperation mit dem Fachbereich Jugendhilfe gelang es der VHS, dass im Sommer 2014 nur 8 Frauen die laufenden Kurse mangels Betreuung der Kinder verlassen mussten. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen ca. 15 Frauen auf der Warteliste der VHS weil die Betreuung ihrer Kleinkinder nicht gewährleistet ist. In Krefeld boten drei Sprachkursträger Kinderbetreuung für Teilnehmerinnen von Integrationskursen an: die Caritas, Integral und die VHS. Nach Umfragen des Netzwerkes Integration in Krefeld, einem Zusammenschluss aller Sprachkursträger im Stadtgebiet, nahmen im Sommer 2014 im gesamten Stadtgebiet ca. 50 junge Mütter wegen einer fehlenden Kinderbetreuung (U3) nicht an Integrationskursen teil. Nach Rücksprachen mit FB 50 und FB 51 sind leider keine alternativen Finanzierungsmöglichkeiten gegeben. Nach den Bestimmungen des Bildungs- und Teilhabepaketes ist eine Förderung der Kinderbetreuung nicht möglich, zumal hier die Bildungsmaßnahmen für Erwachsene im Vordergrund stehen. Das Bildungs- und Teilhabepaket ist aber auf Kinder, Jugendliche und im Ausnahmefall auf junge Erwachsene ausgerichtet. Die Möglichkeit einer Großtagespflegestelle, die den Kurszeitraum abdecken würde, ließ sich nach eingehender Prüfung durch FB 51 nicht realisieren.
5 Begründung Seite 3 Zusammenfassend lässt sich feststellen: Es gibt einen Bedarf an qualifizierten Betreuungsplätzen für Kinder (U2) von Migrantinnen. Seit Sommer 2014 stehen jedoch seitens des BAMF keine Gelder mehr zur Verfügung. Hinzu kommt, dass die VHS auf Grund der personalrechtlichen Situation nicht mehr als Träger der Kinderbetreuung in Betracht kommt. Um den Bedarf der Interessentinnen decken zu können, wären alternative Finanzierungsmodelle für eine Kinderbetreuung in externer Trägerschaft erforderlich.
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