Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr /13
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- Klaudia Glöckner
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1 TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr /13 öffentlich Datum Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 361/1 Kl - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Uerdingen Betreff Änderung der Anlage zu 3 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld vom in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom Beschlussentwurf: Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen des Straßenverzeichnisses zu 3 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld vom in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
2 Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr /13 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR 0,00 EUR Bemerkungen
3 Begründung Seite 2 Begründung: Der seinerzeit für die Straßenreinigung zuständige Ausschuss für Abfallbeseitigung hat entschieden, die Änderung des Straßenreinigungsverzeichnisses gemäß Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Krefeld in den Bezirksvertretungen vor beraten zu lassen. Die Änderung der Anlage zu 3 der vorerwähnten Satzung (Straßenverzeichnis) ist aufgrund von Bürgeranträgen, Einsprüchen, Straßenneuwidmungen, zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen der tatsächlichen Straßenverhältnisse sowie redaktioneller Änderungen nach Vorprüfung des Fachbereiches 36 für die in der beigefügten Zusammenstellung aufgeführten Straßen erforderlich. Die jeweiligen Begründungen der straßenbezogen notwendig werdenden Änderung der Reinigungs-/Winterdienstklasse sind nachfolgend dargestellt. Straße/ Reinigungsumfang Am Oelvebach - Stichstraße zu den Häusern Nr. 129 bis 143 Beethovenstraße Lise-Meitner-Weg - Teilbereich von Traarer Straße bis Plöner Weg Mündelheimer Straße Silostraße Fortsetzung Silostraße Stübeweg - Stichweg bei Haus Nr. 31 RKL/WKL lt. Satzung RKL VIII A RKL IV i WKL 3 RKL III Ü keine keine WKL 3 Verkehrsbedeutung Anlieger Innerörtlich Innerörtlich Über- Örtlich Anlieger aus der Satzung herausnehmen RKL/WKL neu RKL VIII A RKL IV i RKL III Ü WKL 1 RKL VII A Begründung Redaktionelle Änderung zur besseren Lesbarkeit der Satzung bedingt durch einen Zahlendreher (Haus Nr. 134 an Stelle Haus Nr. 143). Die Einstufung dieser Straße in RKL VI erfolgt im Hinblick auf den Ausbauzustand und das tatsächliche Reinigungsbedürfnis. Die Änderung der WKL erfolgt auf Grund eines Übertragungsfehlers bei der Erstellung der Reinigungssatzung. Die Änderung der WKL erfolgt auf Grund eines Übertragungsfehlers bei der Erstellung der Reinigungssatzung. Die Zuordnung dieser Straße zur RKL VII wird im Hinblick auf den Ausbauzustand und das tatsächliche Reinigungsbedürfnis vorgeschlagen. Der Stichweg ist nicht öffentlich gewidmet und in der Örtlichkeit nicht vorhanden und muss folglich aus der Satzung entfernt werden. Straße Am Oelvebach - Stichstraße zu den Häusern Nr. 129 bis 143 alte Gebührenhöhe in Euro neue Gebührenhöhe in Euro Beethovenstraße RKL 7,29 EUR RKL 4,37 EUR
4 Begründung Seite 3 WKL 0,62 EUR WKL 0,62 EUR Lise-Meitner-Weg RKL 2,19 EUR RKL 2,19 EUR - Teilbereich von Traarer Straße bis Plöner WKL 0,33 EUR WKL 0,62 EUR Weg Mündelheimer Straße RKL 12,96 EUR WKL 0,62 EUR RKL 12,96 EUR WKL 1,64 EUR Silostraße RKL 2,43 EUR Stübeweg - Stichweg bei Haus Nr. 31 RKL 2,19 EUR WKL 0,33 EUR Erläuterung der Reinigungsklassen gemäß Reinigungssatzung vom 14. Dezember 2007 in der Fassung der jeweils geltenden Änderungssatzung 3 (auszugsweise) - Art und Umfang der Reinigungspflicht nach Reinigungsklassen (1) Die zu reinigenden Straßen sind in dem beigefügten Straßenreinigungsverzeichnis nach Reinigungsverpflichtung und -häufigkeit in Reinigungsklassen eingeteilt. (2) Im Einzelnen werden - unbeschadet der Regelung der Winterwartung in Abs. 3 - durchgeführt: a) In der Reinigungsklasse I : Die tägliche Reinigung aller Flächen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, durch die Stadt oder durch die von ihr beauftragten Dritten. b) In der Reinigungsklasse II : Die wöchentlich dreimalige Reinigung aller Flächen, die dem öffentlichen Verkehr c) In der Reinigungsklasse III : Die wöchentlich zweimalige Reinigung aller Flächen, die dem öffentlichen Verkehr d) In der Reinigungsklasse IV : Die wöchentlich einmalige Reinigung aller Flächen, die dem öffentlichen Verkehr e) In der Reinigungsklasse V : Die wöchentlich zweimalige Reinigung nur der Fahrbahn durch die Stadt oder durch die von ihr beauftragten Dritten; die wöchentlich mindestens einmalige Reinigung der Gehwege durch die Anlieger. f) In der Reinigungsklasse VI : Die wöchentlich einmalige Reinigung nur der Fahrbahn durch die Stadt oder durch die von ihr beauftragten Dritten; die wöchentlich mindestens einmalige Reinigung der Gehwege durch die Anlieger. g) In der Reinigungsklasse VII : Die einmalige Reinigung nur der Fahrbahn im Abstand von 2 Wochen durch die Stadt oder durch die von ihr beauftragten Dritten; die wöchentlich mindestens ein-
5 Begründung Seite 4 malige Reinigung der Gehwege durch die Anlieger. h) In der Reinigungsklasse VIII : Die wöchentlich mindestens einmalige Reinigung der Fahrbahnen und Gehwege durch die Anlieger.
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr /13
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