Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr /13

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1 Anfrage der Fraktion Bündnis '90/Die Grünen vom zur Sicherheit der Stadt Krefeld vor einem Hochwasserereignis TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr /13 öffentlich Datum Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bauausschuss Betreff Hochwasserschutz in Krefeld Anfrage der Fraktion Bündnis '90/Die Grünen vom zur Sicherheit der Stadt Krefeld vor einem Hochwasserereignis Beschlussentwurf: Der Bauausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

2 Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten

3 Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr /13 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja X nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR 0,00 EUR Bemerkungen

4 Begründung Seite 2 Hochwasser Juni 2013 Rhein Ergiebiger Dauerregen im Mai sorgte für eine Sättigung des Bodens. Dieser führte zuerst im Moseleinzugsgebiet und später im Rheineinzugsgebiet zu ansteigenden Pegelständen. Weitere Starkniederschläge erreichten Süddeutschland Ende Mai. Am Oberrhein entwickelte sich ein ausgeprägtes Hochwasser, weshalb dort teilweise die Schifffahrt eingestellt werden musste. In Rheinland-Pfalz waren keine signifikanten Niederschläge zu verzeichnen. Die Rheinzuflüsse hatten somit keine verschärfende Abflusswirkung auf den Rhein. Der Niederrhein wurde weitgehend von einem Hochwasser verschont. Der für Juni trotzdem unübliche Scheitelwert betrug in Krefeld knapp 9,00 m. Die zuerst prognostizierten Hochwassermarken wurden nicht erreicht. Dies ist einerseits auf die fehlenden Zuflüsse der Nebenflüsse zurückzuführen, aber auch auf die Aktivierung einiger Polder am Oberrhein. Die Verringerung der Hochwasserscheitel von bis zu 24 cm am Oberrhein wirkte sich allerdings nur noch abgeschwächt auf die Wasserstände am Niederrhein aus (Köln -11 cm). Hochwasser in Ostdeutschland Lang anhaltende und flächendeckende Niederschläge mit großer Ergiebigkeit sorgten im Elbeeinzugsgebiet für eine historisch große Bodenfeuchte. Der Niederschlag war der zweithöchste seit Alle Talsperren waren weitestgehend gefüllt. Der Starkniederschlag ab dem 3. Juni floss somit direkt in die Gewässer. Das Hochwasser entsprach an den meisten Orten einem 500-jährlichen Ereignis, an einzelnen Orten sogar 1000-jährlichen Ereignissen. Durch eine Scheitelüberlagerung von Elbe und Saale stieg der Wasserstand in Magdeburg 57 cm über den Maximalpegel aus dem Jahr Durch bereits durchgeführte Hochwasserschutzmaßnahmen in den letzten Jahren und einem besseren Hochwassermanagement wurden die Schäden verringert. Trotzdem waren erhebliche Schäden an Infrastruktur und Gebäuden zu verzeichnen. Durch den Einsatz der Bundeswehr sowie des bundesweiten Katastrophenschutzes (auch Krefelder FW und Hilfsorganisationen) konnten z. B. das Umspannwerk in Magdeburg geschützt werden. Hochwasserschutzmaßnahmen Krefeld Krefeld wird von mehreren Hochwasserschutzanlagen geschützt. Der Rheindeich des Deichverbandes Meerbusch-Lank wurde 2011 saniert. Die Sanierung des Rheindeiches in Krefeld-Uerdingen wird 2014 umgesetzt. Die Höhe des Rheindeiches entspricht einem Bemessungshochwasser BHW2004 plus einem Meter Sicherheit. Zum Zeitpunkt der Festsetzung betrug die statistische Wiederkehrwahrscheinlichkeit 500 Jahre. Dieser Wert liegt rechnerisch voraussichtlich bereits niedriger, d. h. mit dem gleichen Abfluss ist früher zu rechnen. Eine Sanierung des Hochwasserpumpwerks Linner-Mühlenbach ist kurzfristig geplant. Einschätzung der Betroffenheit der Stadt Krefeld

5 Begründung Seite 3 Nach den letzten katastrophalen Hochwasserereignissen in Ost- und Süddeutschland wurde deutlich, dass fehlende Organisation, mangelnde Informationen und schleppende Maßnahmenumsetzung die Schäden enorm erhöhen. Nur an den Stellen, wo ein gutes Management umgesetzt wurde, konnten die Schäden an Infrastrukturen verringert werden. Bei häufigen Hochwasserereignissen mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von Jahren ist die Stadt Krefeld nicht betroffen. Bei einem 100-jährlichen Ereignis wird das Wasser durch die Hochwasserschutzanlagen zurückgehalten. Jedoch werden bei einem Versagen der Hochwasserschutzeinrichtungen große Teile Krefelds östlich der BAB 57, überflutet, teilweise bis zu 4 m. Bei einem Extremereignis (ca jährlich, Überströmen oder Versagen der Hochwasserschutzeinrichtungen) kann man davon ausgehen, dass die meisten Stadtbezirke östlich der A 57 unter Wasser stehen werden, in einigen Bereichen bis zu 4 m. An einigen Stellen kann das Hochwasser sogar Bereiche westlich der Autobahn erreichen. Gefahren drohen hier für Leib und Leben durch Überschwemmungen, aber auch durch die Überflutung großer Industriestandorte. Eine genauere Einschätzung der Risiken wird im Rahmen der HWRM-RL vorgenommen, da erst dann eine Datengrundlage geschaffen wurde. Aufgrund der aus heutiger Sicht großen Defizite in der Vorsorge und dem Management ist eine zügige und interdisziplinäre Zusammenarbeit und Umsetzung unerlässlich. Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (EU-HWRM-RL) Die EU hat nach den letzten großen Hochwasserereignissen eine Richtlinie auf den Weg gebracht, die seit 2010 im Wasserhaushaltsgesetz verankert wurde. Sie fordert eine koordinierte Zusammenarbeit aller Akteure in der Vorsorge und beim Umgang mit Hochwasser. Ziel dieser Richtlinie ist die Darstellung der Risiken und die Aufstellung von Managementplänen. Grundsätzlich sind folgende Handlungsfelder bei der Umsetzung der Richtlinie zu betrachten: Flächenvorsorge Natürlicher Wasserrückhalt Technischer Hochwasserschutz Bauvorsorge Risikovorsorge Informationsvorsorge Verhaltensvorsorge Vorhaltung und Vorbereitung der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes Hochwasserbewältigung Die Federführung in der landesweiten Umsetzung der Richtlinie liegt bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Zuständig ist das Dezernat 54 Wasserwirtschaft unter Einbindung weiterer Akteure. Organisationsebene Bezirksregierung

6 Begründung Seite 4 Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt in 3 Schritten. 1. Bewertung der Risikogewässer bis 2011 erfolgt 2. Aufstellung der Gefahren- und Risikokartenbis 2013 läuft 3. Aufstellung der Managementpläne bis 2015 läuft Bewertung der Risikogewässer: Für die Stadt Krefeld wurden der Moerskanal und der Rhein als Risikogewässer eingestuft. Gefahrenkarten: In den Gefahrenkarten werden zu definierten Hochwasserereignissen (häufiges Ereignis, 100-jährliches Ereignis, Extremereignis) die Ausdehnung und Tiefe der Überflutung vor und hinter Hochwasserschutzanlagen dargestellt.

7 Begründung Seite 5 Ausschnitt einer Gefahrenkarte (Extremereignis) Risikokarten: In den Risikokarten werden für die betroffenen Überflutungsbereiche die Flächennutzungen, die betroffenen Einwohner, Schutzgebiete sowie gefährdete Objekte und Gefahrenquellen dargestellt.

8 Begründung Seite 6 Ausschnitt einer Risikokarte (Extremereignis) Die Bezirksregierung hat den Kommunen die Karten zur Plausibilitätsprüfung vorgelegt. Nach Abschluss dieser Prüfung werden die Karten Ende des Jahres von der Bezirksregierung veröffentlicht. Es wird erwartet, dass die Zahl der Anfragen aus der Bevölkerung zu den Karten stark steigen wird. Managementpläne:

9 Begründung Seite 7 Es sollen Maßnahmen festgelegt werden, die die Risiken bezogen auf die Schutzgüter Mensch, Umwelt, Kultur und Wirtschaft minimieren. Dabei werden folgende Ziele verfolgt: - Vermeidung neuer Risiken vor einem Hochwasserereignis - Reduktion bestehender Risiken vor einem Hochwasserereignis - Reduktion nachteiliger Folgen während eines Hochwasserereignisses - Reduktion nachteiliger Folgen nach einem Hochwasserereignis Die Bezirksregierung lädt regelmäßig die zuständigen Akteure zu Arbeitsgesprächen ein. Dies ist bis Ende Mai 2014 vorgesehen. Vorläufig abgeschlossen wird dieser Vorgang mit der Veröffentlichung der Managementpläne Ende 2015 durch die Bezirksregierung. In dem Maßnahmenplan werden Maßnahmen festgeschrieben, die von 2015 bis 2021 ergriffen werden sollen, um die vorgenannten Ziele zu erreichen. Beispiele solcher Maßnahmen sind die Berücksichtigung der Gebiete in der Bauleitplanung, Umsetzung baulicher Anpassungen bestehender und geplanter Gebäude, Alarm- und Einsatzplanungen in der Hochwasserabwehr und Gefahrenabwehr, Stabs- und Einsatzübungen, Aufbau eines Informationsnetzes für die Bevölkerung, usw. Dieser zyklische Prozess wiederholt sich alle 6 Jahre. Bereits 2018 sind erneut die Gewässer zu bewerten, 2020 die Gefahren- und Risikokarten zu überprüfen bzw. anzupassen und 2022 die Managementpläne fortzuschreiben. Zuständige Akteure auf der Organisationsebene Stadtverwaltung Krefeld Zwar liegt die Federführung für die Umsetzung bei der Bezirksregierung, jedoch haben die Kommunen die Fragestellungen der Bezirksregierung, aber auch eigene offene Punkte zu beantworten. Auch werden die Karten für die EU nicht die Detailschärfe besitzen, die für ein geeignetes kommunales Hochwassermanagement erforderlich wäre. Zudem spielen neben den verwaltungsinternen Betroffenen hier auch die Versorger, Hilfsorganisationen u. v. a. eine wichtige Rolle. Dafür ist eine koordinierte und strukturierte Umsetzung unter Mitwirkung aller Akteure erforderlich. Es wird eine Kernarbeitsgruppe eingerichtet, unter Federführung des Fachbereichs Tiefbau. Beteiligte der Kernarbeitsgruppe sind zusätzlich die Fachbereiche Umwelt, Feuerwehr und Planung. Je nach Umsetzungsstand sollen weitere Akteure (Kultur, Grünflächen, Ordnung, Gebäudemanagement, Bauaufsicht und weitere interne und externe Betroffene) in den Prozess eingebunden werden. Koordination der HWRM-RL und der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Ebenfalls wichtig ist eine Koordination der Wasserrahmenrichtlinie mit der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie. Im Vordergrund müssen die Sicherung des ordnungsgemäßen Abflusses sowie eine Verbesserung der Rückhaltemöglichkeiten auch an kleineren Gewässern stehen. Maßnahmen an Gewässern können mit einer wasserwirtschaftlichen Gesamtbetrachtung (Grundwasser, Niederschlagswasser, Hochwasser) und Umsetzung unter Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Belange zu Synergieeffekten werden, die durch das Land NRW vornehmlich gefördert werden. Finanzielle Auswirkungen Zum jetzigen Zeitpunkt kann über die zukünftige finanzielle Auswirkung der HWRM-RL noch keine belastbare Aussage gemacht werden. Mit der Umsetzung der Richtlinie sind auch kostenpflichtige Maßnahmen verbunden. Auch werden voraussichtlich für eine ge-

10 Begründung Seite 8 eignete Arbeitsgrundlage zur Erstellung des Krefelder Managementplanes noch ein zusätzlicher Aufwand für Datenerfassung, Informationsmaterial, Erstellung von Karten und Unterstützung durch Ingenieurbüros erforderlich. Es ist zu erwarten, dass im Laufe des Umsetzungsprozesses die Höhe des Aufwandes deutlicher wird. Eine Förderung für Maßnahmen aus der Richtlinie ist für den technischen Hochwasserschutz (z.b. Rheindeichsanierung) und bei Ausbau und Anpassung von Gewässern im Zuge der WRRL möglich. Der für Fördermaßnahmen benötigte Eigenanteil sowie alle weiteren Maßnahmen müssen aus dem städtischen Haushalt finanziert werden.

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