Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr /14

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1 TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr /14 öffentlich Datum Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Denkmalausschuss Betreff Denkmalförderung in Nordrhein-Westfalen - Antrag der CDU-Fraktion vom Beschlussentwurf: Der Denkmalausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Denkmalförderung in NRW zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten

2 Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR 0,00 EUR Bemerkungen

3 Begründung Seite 2 Die CDU-Fraktion bittet mit Antrag vom um einen Bericht der Stadtverwaltung zur Neuordnung der Denkmalförderung in NRW und um Schlussfolgerungen für die Denkmalförderung in Krefeld. Im Folgenden werden Ausführungen zu den nachstehenden Punkten gemacht: 1. Landesförderung bis Landesförderung ab Auswirkungen nach Einschätzung der Landesregierung und der kommunalen Spitzenverbände 4. Konsequenzen für Krefeld nach Einschätzung der Unteren Denkmalbehörde 1. Landesförderung bis 2012 Das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) sieht in 35 und in 36 vor, dass "Leistungen (gemeint sind Fördermittel) zum Erhalt der Denkmäler erbracht werden". Diese Förderung soll aus Mitteln des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände erfolgen. In Nordrhein-Westfalen stehen rund Baudenkmäler, etwa Bodendenkmäler und mehr als 800 bewegliche Denkmäler - wie Lokomotiven, Schiffe und Hafenkräne - unter Denkmalschutz -; in Krefeld sind mit Stand März 2014 insgesamt 990 Baudenkmäler, 8 Parkanlagen, 8 Friedhöfe, 11 Grenzsteine, weiterhin 23 Bodendenkmäler, 22 bewegliche Denkmäler und 3 Denkmalbereiche (Am Steinacker, Linn, Uerdingen) in die Denkmalliste eingetragen. Bis einschließlich 2012 erfolgten diese Leistungen als Denkmalförderung des Landes einerseits in Form von projektbezogenen Zuschüssen (Projektförderung) an Kirchen, Gemeinden und Privatpersonen und andererseits in Form von Pauschalzuweisungen an die Gemeinden für kleinere Denkmalmaßnahmen privater Eigentümer (Pauschalförderung). Daneben gab es Sonderregelungen für Zuschüsse zur Bodendenkmalpflege der Gemeinden (für Krefeld beispielsweise die Grabungsfinanzierung für 41/MBL). Von den projektbezogenen Zuschüssen hat auch die Stadt Krefeld in der Vergangenheit für private Baumaßnahmen und für ihre städtischen Bau und Bodendenkmäler regelmäßig Zuwendungen erhalten. 2. Landesförderung ab 2013 Im letzten Jahr hat die Landesregierung die grundlegende Umstellung der Projektförderung auf Darlehensförderung beschlossen. Als Begründung wurde ausgeführt, dass in den letzten Jahren die Zuschussförderung für den Denkmalschutz nie auskömmlich gewesen und in den vergangenen 20 Jahren stetig gesunken sei. Mit den beiden neuen Darlehensprogrammen solle sich die Zahl der möglichen Objekte und zugleich das Fördervolumen erheblich erhöhen. Zudem solle das Programm nicht wie bisher auf denkmalgeschützte Objekte beschränkt, sondern auch auf Gebäude mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz ausgeweitet werden. Ab dem 1. Oktober 2013 stehen für die Sanierung von Baudenkmälern und für Gebäude mit historischer, 'besonders erhaltenswerter' Bausubstanz auf Antrag der Eigentümer zwei Darlehensprogramme der NRW-Bank zur Verfügung: 1. Förderung selbst genutzten Wohnraums - Denkmalgerechte Erneuerung Für die Förderung von selbst genutzten Wohnimmobilien soll in 2014 ein Darlehensvolumen von bis zu 20 Mio. Euro/Jahr im Rahmen der Wohnraumförderung des Landes für zu Wohnzwecken genutzte Denkmäler und erhaltenswerte Gebäude zur Verfügung gestellt werden. Hieraus sind alle Baumaßnahmen im und am Wohngebäude einschließlich des privaten Wohnumfelds förderfähig, die das Wohngebäude erhalten, instand setzen und modernisieren. Die Rahmenbedingungen zu diesem Förderprogramm sind in der Anlage 1 dargestellt.

4 Begründung Seite 3 2. Förderung NRW.Bank.Baudenkmäler Ein weiteres Darlehensvolumen steht ab 2014 mit bis zu 60 Mio. Euro/Jahr in einem Darlehensprogramm "NRW.BANK.Baudenkmäler für gewerblich, kulturell und religiös genutzte Baudenkmäler zur Verfügung. Gefördert werden sollen gemeinnützige Einrichtungen, natürliche Personen, Religionsgemeinschaften und gewerbliche Unternehmen. Förderfähig sind Vorhaben wie beispielsweise Maßnahmen zur energetischen Erneuerung, Barrierefreiheit und die Sanierung von Baudenkmälern und sonstiger erhaltenswerter Bausubstanz. Die Förderung setzt die Zustimmung und/oder Stellungnahme der Kommune voraus. Die Rahmenbedingungen zu diesem Förderprogramm sind in Anlage 2 dargestellt. Projektförderung ab 2013 nur noch für die projektbezogene Förderung von Maßnahmen an bedeutenden Kirchenbauten (nur für die konkret und ausschließlich benannten vier Kirchen Aachener-, Kölner- und Xantener Dom sowie für die Wiesenkirche in Solingen) und von Maßnahmen der Bodendenkmalpflege. Diese Förderung soll weiterhin auf Zuschussbasis im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von rund 4 Mio EUR erfolgen. Die Pauschalmittel zur Förderung kleinerer privater Denkmalmaßnahmen wurden 2013 ersatzlos gestrichen. Gegenüber der Förderpraxis bis 2012 wurden die neuen Förderinhalte seit 2013 einerseits inhaltlich stark verändert und andererseits wurde der Kreis der möglichen Antragsteller gegenüber der bisherigen denkmalbezogenen Förderung erheblich ausgeweitet. Daher ist ein realistischer Vergleich, ob 2013 nach der Umstellung von Zuschuss- auf Darlehensförderung mehr oder weniger Mittel für Denkmäler zur Verfügung stehen, als in den Vorjahren, nicht möglich. 3. Auswirkungen nach Einschätzung der Landesregierung und der kommunalen Spitzenverbände Vorteile Die Landesregierung sieht in der neuen Regelung entscheidende Vorteile. Sie vertritt die Ansicht, dass aufgrund der günstigen Zinskonditionen die Darlehensförderung in den meisten Fällen die Attraktivität der Zuschussförderung erreichen oder gar übertreffen würde. Das Fördervolumen und damit auch die Zahl der möglichen Objekte würde zugleich erheblich erhöht. Außerdem könnten nicht nur denkmalgeschützte Objekte gefördert werden, sondern auch andere Instand zu setzende Gebäude mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Damit sei die Darlehensförderung deutlich weitreichender als die bisherige Zuschussförderung. Nachteile Nach Einschätzung in einem gemeinsamen Schreiben von Städtetag, Landkreistag und dem Städte- und Gemeindebund an das MBWSV vom werden Bedenken zur Umstellung der Zuschussförderung auf Darlehensförderung wie folgt formuliert - Zitat: Konkret bedeutet dies, dass das Darlehensprogramm ein Aliud (Anm.: Aliud = lateinischer Ausdruck für etwas Anderes) zur bisherigen Denkmalförderung darstellt. : 1. Eine Harmonisierung mit bzw. einen Ersatz für die bestehenden Denkmalförderprogramme können wir ohne weiteres nicht erkennen. Mit der durch das Darlehensprogramm erfolgten Konzentration auf die Wohnraumförderung sowie gewerblich oder kulturell genutzte sowie religiöse Baudenkmäler fallen bestimmte Denkmalkategorien durch das För-

5 Begründung Seite 4 derraster. Zu nennen sind z. B. nicht gewerblich genutzte Garagen, Ställe oder Scheunen. Wir betrachten die Förderkulisse auch insoweit als problematisch, als zumindest streitig wäre, ob Friedhöfe, Grabdenkmäler, Wegekreuze und ähnliche Denkmalobjekte in Feld und Flur, technische Denkmäler, bewegliche Denkmäler, kommunale Denkmäler, also sämtliche Objekte, die eben nicht einer privaten oder gewerblichen Nutzung zugeordnet werden können, umfasst sein sollen. 2. Pauschalmittel durch eine Darlehensförderung zu ersetzen, wäre angesichts der geringen Höhe der einzelnen Beträge (z.t. unter 2000 ) völlig unverhältnismäßig. 3. Wenn ein Denkmaleigentümer erhaltende Denkmalmaßnahmen nicht über Kredite finanzieren will oder kann, entfällt damit auch der positive Effekt des Zinsvorteils aus Darlehensprogrammen. Er wird nicht in den Genuss des Darlehensprogramms kommen können oder wollen. Es bestehen deshalb erhebliche Zweifel, ob angesichts des seit Jahren stattfindenden Rückzugs des Landes durch die stetige Kürzung der Denkmalfördermittel die Denkmäler in NRW mittelfristig noch wie in der Vergangenheit gesichert werden können. Der Landtag (Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr) hat am erneut eine Expertenanhörung zum Thema Denkmalförderung des Landes durchgeführt. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. 4. Konsequenzen für Krefeld nach Einschätzung der Unteren Denkmalbehörde Für Projekte mit finanzkräftigen Bauherren ergeben sich im Finanzierungsbereich neue Möglichkeiten, auch was die Förderung des engeren Wohnumfeldes, der Barrierefreiheit und der Nachrüstung von Sicherheitsvorkehrungen anbelangt. Für die Stadt Krefeld könnten daraus aber auch folgende negative Konsequenzen ergeben: Insbesondere für kleinere Maßnahmen dürfte eine Darlehensförderung nicht in Frage kommen, da das Darlehen grundbuchrechtlich abzusichern ist und die Darlehensförderung kommt für verschiedene Bauherren auch nicht in Frage, sei es aufgrund ihres Alters, aufgrund ihrer finanziellen Situation oder aus sonstigen Gründen. Hier ergibt sich künftig eine deutliche Lücke. Dabei ist der Wegfall von Pauschalmitteln ausgesprochen bedauerlich, weil dies in der Vergangenheit für die Denkmalbehörden eine Motivationsmöglichkeit darstellte,um die Sorgfalt auch bei kleineren Erhaltungsmaßnahmen und die Wertschätzung des Denkmals durch die Eigentümer zu fördern und den Eigentümern eine Anerkennung für ihr Bemühen um ihr Denkmal zukommen lassen zu können. Die Stadt Krefeld gehört nur mit dem historischen Ortsteil von Linn zum Kreis der Historischen Stadt- und Ortskerne in NRW. Die Förderung im Rahmen des Programms Historische Stadt- und Ortskerne für den Stadtteil Linn ist im Wesentlichen abgeschlossen. Für kommunale Denkmäler ist die Umstellung mit erheblichen Nachteilen verbunden, da hierfür eine Darlehensfinanzierung nicht zum Tragen kommen wird. Die bis zum Jahr 2012 zu 50 % mit Eigenmitteln der Stadt Krefeld und dem Land gespeiste Pauschalförderung für kleinere Denkmalmaßnahmen privater Eigentümer (sog. Stadtpauschale) wurde mit der Umstellung der Denkmalförderung auf Darlehen eingestellt. Durch den Wegfall dieser Förderung durch das Land wurden dann auch die Eigenmittel der Stadt Krefeld nicht zur Verfügung gestellt, da sie an die Landesförderung gekoppelt waren. Die Geschäftsstelle des Städtetages NRW, der Landkreistag NRW, der Städte- und Gemeindebund NRW und die Ämter für Denkmalpflege der Landschaftsverbände sind sich vor dem Hintergrund der vorgetragenen Bedenken einig, dass die Landesregierung zu einer grundsätzlichen Veränderung ihrer Denkmalförderpolitik gelangen sollte. Für eine ab-

6 Begründung Seite 5 schließende Einschätzung, ob und in welchem Umfang die Darlehensförderung angenommen werden wird, ist es noch zu früh. Bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Krefeld sind seit Umstellung der Förderung im September 2013 zum Stand Anfang März bislang vier Anträge auf Bescheinigung des Denkmalstatus zur Darlehens-Beantragung bei der NRW-Bank eingegangen. Zur weiteren Information zu den Förderprogrammen sind die Flyer der NRW-Bank als Anlage beigefügt.

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