Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr /14
|
|
- Liese Gerstle
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr /14 öffentlich Datum Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Denkmalausschuss Betreff Denkmalförderung in Nordrhein-Westfalen - Antrag der CDU-Fraktion vom Beschlussentwurf: Der Denkmalausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Denkmalförderung in NRW zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
2 Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR 0,00 EUR Bemerkungen
3 Begründung Seite 2 Die CDU-Fraktion bittet mit Antrag vom um einen Bericht der Stadtverwaltung zur Neuordnung der Denkmalförderung in NRW und um Schlussfolgerungen für die Denkmalförderung in Krefeld. Im Folgenden werden Ausführungen zu den nachstehenden Punkten gemacht: 1. Landesförderung bis Landesförderung ab Auswirkungen nach Einschätzung der Landesregierung und der kommunalen Spitzenverbände 4. Konsequenzen für Krefeld nach Einschätzung der Unteren Denkmalbehörde 1. Landesförderung bis 2012 Das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) sieht in 35 und in 36 vor, dass "Leistungen (gemeint sind Fördermittel) zum Erhalt der Denkmäler erbracht werden". Diese Förderung soll aus Mitteln des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände erfolgen. In Nordrhein-Westfalen stehen rund Baudenkmäler, etwa Bodendenkmäler und mehr als 800 bewegliche Denkmäler - wie Lokomotiven, Schiffe und Hafenkräne - unter Denkmalschutz -; in Krefeld sind mit Stand März 2014 insgesamt 990 Baudenkmäler, 8 Parkanlagen, 8 Friedhöfe, 11 Grenzsteine, weiterhin 23 Bodendenkmäler, 22 bewegliche Denkmäler und 3 Denkmalbereiche (Am Steinacker, Linn, Uerdingen) in die Denkmalliste eingetragen. Bis einschließlich 2012 erfolgten diese Leistungen als Denkmalförderung des Landes einerseits in Form von projektbezogenen Zuschüssen (Projektförderung) an Kirchen, Gemeinden und Privatpersonen und andererseits in Form von Pauschalzuweisungen an die Gemeinden für kleinere Denkmalmaßnahmen privater Eigentümer (Pauschalförderung). Daneben gab es Sonderregelungen für Zuschüsse zur Bodendenkmalpflege der Gemeinden (für Krefeld beispielsweise die Grabungsfinanzierung für 41/MBL). Von den projektbezogenen Zuschüssen hat auch die Stadt Krefeld in der Vergangenheit für private Baumaßnahmen und für ihre städtischen Bau und Bodendenkmäler regelmäßig Zuwendungen erhalten. 2. Landesförderung ab 2013 Im letzten Jahr hat die Landesregierung die grundlegende Umstellung der Projektförderung auf Darlehensförderung beschlossen. Als Begründung wurde ausgeführt, dass in den letzten Jahren die Zuschussförderung für den Denkmalschutz nie auskömmlich gewesen und in den vergangenen 20 Jahren stetig gesunken sei. Mit den beiden neuen Darlehensprogrammen solle sich die Zahl der möglichen Objekte und zugleich das Fördervolumen erheblich erhöhen. Zudem solle das Programm nicht wie bisher auf denkmalgeschützte Objekte beschränkt, sondern auch auf Gebäude mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz ausgeweitet werden. Ab dem 1. Oktober 2013 stehen für die Sanierung von Baudenkmälern und für Gebäude mit historischer, 'besonders erhaltenswerter' Bausubstanz auf Antrag der Eigentümer zwei Darlehensprogramme der NRW-Bank zur Verfügung: 1. Förderung selbst genutzten Wohnraums - Denkmalgerechte Erneuerung Für die Förderung von selbst genutzten Wohnimmobilien soll in 2014 ein Darlehensvolumen von bis zu 20 Mio. Euro/Jahr im Rahmen der Wohnraumförderung des Landes für zu Wohnzwecken genutzte Denkmäler und erhaltenswerte Gebäude zur Verfügung gestellt werden. Hieraus sind alle Baumaßnahmen im und am Wohngebäude einschließlich des privaten Wohnumfelds förderfähig, die das Wohngebäude erhalten, instand setzen und modernisieren. Die Rahmenbedingungen zu diesem Förderprogramm sind in der Anlage 1 dargestellt.
4 Begründung Seite 3 2. Förderung NRW.Bank.Baudenkmäler Ein weiteres Darlehensvolumen steht ab 2014 mit bis zu 60 Mio. Euro/Jahr in einem Darlehensprogramm "NRW.BANK.Baudenkmäler für gewerblich, kulturell und religiös genutzte Baudenkmäler zur Verfügung. Gefördert werden sollen gemeinnützige Einrichtungen, natürliche Personen, Religionsgemeinschaften und gewerbliche Unternehmen. Förderfähig sind Vorhaben wie beispielsweise Maßnahmen zur energetischen Erneuerung, Barrierefreiheit und die Sanierung von Baudenkmälern und sonstiger erhaltenswerter Bausubstanz. Die Förderung setzt die Zustimmung und/oder Stellungnahme der Kommune voraus. Die Rahmenbedingungen zu diesem Förderprogramm sind in Anlage 2 dargestellt. Projektförderung ab 2013 nur noch für die projektbezogene Förderung von Maßnahmen an bedeutenden Kirchenbauten (nur für die konkret und ausschließlich benannten vier Kirchen Aachener-, Kölner- und Xantener Dom sowie für die Wiesenkirche in Solingen) und von Maßnahmen der Bodendenkmalpflege. Diese Förderung soll weiterhin auf Zuschussbasis im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von rund 4 Mio EUR erfolgen. Die Pauschalmittel zur Förderung kleinerer privater Denkmalmaßnahmen wurden 2013 ersatzlos gestrichen. Gegenüber der Förderpraxis bis 2012 wurden die neuen Förderinhalte seit 2013 einerseits inhaltlich stark verändert und andererseits wurde der Kreis der möglichen Antragsteller gegenüber der bisherigen denkmalbezogenen Förderung erheblich ausgeweitet. Daher ist ein realistischer Vergleich, ob 2013 nach der Umstellung von Zuschuss- auf Darlehensförderung mehr oder weniger Mittel für Denkmäler zur Verfügung stehen, als in den Vorjahren, nicht möglich. 3. Auswirkungen nach Einschätzung der Landesregierung und der kommunalen Spitzenverbände Vorteile Die Landesregierung sieht in der neuen Regelung entscheidende Vorteile. Sie vertritt die Ansicht, dass aufgrund der günstigen Zinskonditionen die Darlehensförderung in den meisten Fällen die Attraktivität der Zuschussförderung erreichen oder gar übertreffen würde. Das Fördervolumen und damit auch die Zahl der möglichen Objekte würde zugleich erheblich erhöht. Außerdem könnten nicht nur denkmalgeschützte Objekte gefördert werden, sondern auch andere Instand zu setzende Gebäude mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Damit sei die Darlehensförderung deutlich weitreichender als die bisherige Zuschussförderung. Nachteile Nach Einschätzung in einem gemeinsamen Schreiben von Städtetag, Landkreistag und dem Städte- und Gemeindebund an das MBWSV vom werden Bedenken zur Umstellung der Zuschussförderung auf Darlehensförderung wie folgt formuliert - Zitat: Konkret bedeutet dies, dass das Darlehensprogramm ein Aliud (Anm.: Aliud = lateinischer Ausdruck für etwas Anderes) zur bisherigen Denkmalförderung darstellt. : 1. Eine Harmonisierung mit bzw. einen Ersatz für die bestehenden Denkmalförderprogramme können wir ohne weiteres nicht erkennen. Mit der durch das Darlehensprogramm erfolgten Konzentration auf die Wohnraumförderung sowie gewerblich oder kulturell genutzte sowie religiöse Baudenkmäler fallen bestimmte Denkmalkategorien durch das För-
5 Begründung Seite 4 derraster. Zu nennen sind z. B. nicht gewerblich genutzte Garagen, Ställe oder Scheunen. Wir betrachten die Förderkulisse auch insoweit als problematisch, als zumindest streitig wäre, ob Friedhöfe, Grabdenkmäler, Wegekreuze und ähnliche Denkmalobjekte in Feld und Flur, technische Denkmäler, bewegliche Denkmäler, kommunale Denkmäler, also sämtliche Objekte, die eben nicht einer privaten oder gewerblichen Nutzung zugeordnet werden können, umfasst sein sollen. 2. Pauschalmittel durch eine Darlehensförderung zu ersetzen, wäre angesichts der geringen Höhe der einzelnen Beträge (z.t. unter 2000 ) völlig unverhältnismäßig. 3. Wenn ein Denkmaleigentümer erhaltende Denkmalmaßnahmen nicht über Kredite finanzieren will oder kann, entfällt damit auch der positive Effekt des Zinsvorteils aus Darlehensprogrammen. Er wird nicht in den Genuss des Darlehensprogramms kommen können oder wollen. Es bestehen deshalb erhebliche Zweifel, ob angesichts des seit Jahren stattfindenden Rückzugs des Landes durch die stetige Kürzung der Denkmalfördermittel die Denkmäler in NRW mittelfristig noch wie in der Vergangenheit gesichert werden können. Der Landtag (Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr) hat am erneut eine Expertenanhörung zum Thema Denkmalförderung des Landes durchgeführt. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. 4. Konsequenzen für Krefeld nach Einschätzung der Unteren Denkmalbehörde Für Projekte mit finanzkräftigen Bauherren ergeben sich im Finanzierungsbereich neue Möglichkeiten, auch was die Förderung des engeren Wohnumfeldes, der Barrierefreiheit und der Nachrüstung von Sicherheitsvorkehrungen anbelangt. Für die Stadt Krefeld könnten daraus aber auch folgende negative Konsequenzen ergeben: Insbesondere für kleinere Maßnahmen dürfte eine Darlehensförderung nicht in Frage kommen, da das Darlehen grundbuchrechtlich abzusichern ist und die Darlehensförderung kommt für verschiedene Bauherren auch nicht in Frage, sei es aufgrund ihres Alters, aufgrund ihrer finanziellen Situation oder aus sonstigen Gründen. Hier ergibt sich künftig eine deutliche Lücke. Dabei ist der Wegfall von Pauschalmitteln ausgesprochen bedauerlich, weil dies in der Vergangenheit für die Denkmalbehörden eine Motivationsmöglichkeit darstellte,um die Sorgfalt auch bei kleineren Erhaltungsmaßnahmen und die Wertschätzung des Denkmals durch die Eigentümer zu fördern und den Eigentümern eine Anerkennung für ihr Bemühen um ihr Denkmal zukommen lassen zu können. Die Stadt Krefeld gehört nur mit dem historischen Ortsteil von Linn zum Kreis der Historischen Stadt- und Ortskerne in NRW. Die Förderung im Rahmen des Programms Historische Stadt- und Ortskerne für den Stadtteil Linn ist im Wesentlichen abgeschlossen. Für kommunale Denkmäler ist die Umstellung mit erheblichen Nachteilen verbunden, da hierfür eine Darlehensfinanzierung nicht zum Tragen kommen wird. Die bis zum Jahr 2012 zu 50 % mit Eigenmitteln der Stadt Krefeld und dem Land gespeiste Pauschalförderung für kleinere Denkmalmaßnahmen privater Eigentümer (sog. Stadtpauschale) wurde mit der Umstellung der Denkmalförderung auf Darlehen eingestellt. Durch den Wegfall dieser Förderung durch das Land wurden dann auch die Eigenmittel der Stadt Krefeld nicht zur Verfügung gestellt, da sie an die Landesförderung gekoppelt waren. Die Geschäftsstelle des Städtetages NRW, der Landkreistag NRW, der Städte- und Gemeindebund NRW und die Ämter für Denkmalpflege der Landschaftsverbände sind sich vor dem Hintergrund der vorgetragenen Bedenken einig, dass die Landesregierung zu einer grundsätzlichen Veränderung ihrer Denkmalförderpolitik gelangen sollte. Für eine ab-
6 Begründung Seite 5 schließende Einschätzung, ob und in welchem Umfang die Darlehensförderung angenommen werden wird, ist es noch zu früh. Bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Krefeld sind seit Umstellung der Förderung im September 2013 zum Stand Anfang März bislang vier Anträge auf Bescheinigung des Denkmalstatus zur Darlehens-Beantragung bei der NRW-Bank eingegangen. Zur weiteren Information zu den Förderprogrammen sind die Flyer der NRW-Bank als Anlage beigefügt.
Neuausrichtung der Denkmalförderung: 60 Millionen Euro Förderung auf Darlehensbasis und 4,12 Millionen Euro Zuschüsse
Pressemitteilung, 16. Juli 2013 Neuausrichtung der Denkmalförderung: 60 Millionen Euro Förderung auf Darlehensbasis und 4,12 Millionen Euro Zuschüsse Angela Gareis Pressesprecherin Telefon 0211 3843-1023
MehrVorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr. 749 /14V
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.11.2014 - TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr. 749 /14V öffentlich Datum 03.12.2014 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 40/Volkshochschule,
MehrVorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr /14
TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr. 5866 /14 öffentlich Datum 10.03. Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 40/01 - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für und Weiterbildung 26.03.
MehrVorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr. 108 /14
TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr. 108 /14 öffentlich Datum 16.07.2014 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung
MehrZweckbestimmung Funkt Kennziffer EUR EUR EUR TEUR
156 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger (--) Zweckbestimmung Funkt.- 2002 2001 2002 2000 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 14 510 Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 01 195 Gebühren und tarifliche
MehrÖffentliche Fördermittel
Öffentliche Fördermittel zur Erneuerung von denkmalwerten Wohngebäuden städtebaulich und baukulturell erhaltenswerten Wohngebäuden denkmalgeschützten Wohngebäuden Detlef Münz Pressemitteilung des MBWSV
MehrMerkblatt für Baumaßnahmen an Baudenkmalen
Merkblatt für Baumaßnahmen an Baudenkmalen Sofern Sie beabsichtigen, Steuervergünstigungen für Ihr Baudenkmal im nachstehend aufgeführten Sinn in Anspruch zu nehmen, ist folgendes zu beachten: Die Inanspruchnahme
Mehr- A2 16/891. Präsidentin des Landtags Nord rhein-westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf
Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190
Mehr224 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom
1 von 5 07.09.2017 08:25 224 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 18.8.2017 1 Zuwendungszweck, Förderungsziel Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Denkmälern
MehrAn die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen Frau Hannelore Kraft Staatskanzlei Düsseldorf.
An die Ministerpräsidentin 14.2.2013 des Landes Nordrhein-Westfalen Frau Hannelore Kraft Staatskanzlei 40190 Düsseldorf Offener Brief Landeshaushalt 2013 ff.- Keine weiteren Kürzungen der Fördermittel
MehrDer Minister. Anlagen: Bericht der Landesregierung: Sachstandsbericht zur Förderung des Denkmalschutzes in Nordrhein-Westfalen
Ministerium for Bauen. Wohnen. Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein Westfalen Der Minister Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190
MehrUmsetzung der INSPIRE-Richtlinie in der Denkmalmalpflege in Nordrhein- Westfalen
Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in der Denkmalmalpflege in Nordrhein- Westfalen 1 Warum ist der Denkmalschutz betroffen? Betroffenheit Denkmalschutz Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande
Mehr1. Halten Sie die von SPD und GRÜNEN eingebrachte Novellierung der Bodendenkmalpflege im Rahmen des Denkmalschutzgesetzes für sinnvoll?
4. Juni 2013 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr am
MehrRichtlinie zur Förderung der Innenentwicklung Main-Steigerwald
Richtlinie zur Förderung der Innenentwicklung Main-Steigerwald Die Mitgliedsgemeinden der ILE-Region Main-Steigerwald Stadt Gerolzhofen, Gemeinden Donnersdorf, Dingolshausen, Michelau, Markt Oberschwarzach,
MehrFachbeitrag Denkmalschutz und Denkmalpflege. zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) 2035 der Stadt Bergisch Gladbach
Fachbeitrag Denkmalschutz und Denkmalpflege zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) 2035 der Stadt Bergisch Gladbach Stabsstelle 6-1 Untere Denkmalbehörde Ansprechpartner: Tim Rademacher Rathaus
MehrDiese Förderrichtlinien bieten einen finanziellen Anreiz zum Bau, Erwerb, zur Sanierung oder auch zum Abriss von Gebäuden innerhalb der Ortskerne.
Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Dorf- und Stadtentwicklung zur Belebung der Ortskerne in der Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück vom 06.05.2013 1. Zielsetzung Der demographische Wandel
MehrDENKMAL-INFO. Informationen zum Denkmalschutz und zur Denkmalpflege (Denkmalschutzgesetz NRW)
DENKMAL-INFO Informationen zum Denkmalschutz und zur Denkmalpflege (Denkmalschutzgesetz NRW) Stadtplanungs- und Bauordnungsamt - Untere Denkmalbehörde ALLGEMEINE INFORMATIONEN Bochums Denkmäler sind Zeugnisse
MehrStadt Delmenhorst Der Oberbürgermeister
Stadt Delmenhorst Der Oberbürgermeister Mitteilungsvorlage 17/03/002/MV-R Status: ÖFFENTLICH Antrag der Ratsherren Kurku und Roß für die Gruppe SPD/Piraten vom 07.12.2016: Höger-Bau-Sanierungsbedarf Beratungsfolge
MehrV o r l a g e an den Rat der Stadt Helmstedt über den Verwaltungsausschuss und den Bau-, Umwelt und Werksausschuss
Stadt Helmstedt Der Bürgermeister Planen und Bauen 23.12.2009 V 1/2010 V o r l a g e an den Rat der Stadt Helmstedt über den Verwaltungsausschuss und den Bau-, Umwelt und Werksausschuss Stiftung Denkmalschutz;
MehrAntrag auf Bewilligung einer Zuwendung für Maßnahmen der Denkmalpflege
Eingangsstempel der Behörde AZ: Landkreis Potsdam-Mittelmark Fachbereich 4 Fachdienst Öffentliches Recht, Kommunalaufsicht, Denkmalschutz Niemöllerstraße 1 14806 Bad Belzig Antrag auf Bewilligung einer
MehrPräambel. 1 Ziel der Richtlinie
Richtlinie zur Förderung von Vereinen sowie von kulturellen Einrichtungen und Maßnahmen in der Stadt Schneeberg, die Zuwendungen des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen erhalten (Förderrichtlinie Vereine
MehrKapitel Förderung des Wohnungsbaus
Kapitel 09 050 50 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2017 2016 2017 2015 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 09 050 Dieses Kapitel ist der Budgeteinheit Ministerium für
MehrMinisterium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern 19048 Schwerin Bearbeiter: Frau OARin Silke Würger Landräte der Landkreise (auch als
MehrGemeindeverwaltung Königsbronn - Sitzungsvorlage -
Gemeindeverwaltung Königsbronn - Sitzungsvorlage - Sitzung des Gemeinderates am 11.12.2014 Datum: 04.12.2014 Sachbearb.: Heike Kling Aktenzeichen: 023.12/fa öffentlich TOP 7 Änderung der Richtlinien über
MehrFörderung aus dem Burgen- und Schlösserprogramm
Bezirksheimatpflege und Kulturverwaltung Bezirk Oberpfalz, Kulturverwaltung, Ludwig-Thoma-Str. 14, 93051 Regensburg Tel. 0941/9100-0 Fax: 0941/9100-1399 E-Mail: Kulturverwaltung@bezirk-oberpfalz.de Förderung
MehrSitzung des Ausschusses Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk am 07. Mai 2014
Wirtschaft. Industrie, Mittelstand Handwerk des landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Minlstenum für Wirtschaft, EnergIe, Industne, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrheln-Westfalen, 40190 Düsseldorf
MehrGrundlagen des Denkmalschutzes & Umgang mit denkmalgeschützten Gebäuden
Grundlagen des Denkmalschutzes & Umgang mit denkmalgeschützten Gebäuden 1 Denkmalschutz in Hessen rechtliche Grundlagen Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung Zuschussmöglichkeiten Denkmalschutz in der
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5496 04.04.2014 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zum Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/3248 2. Lesung Gesetz
MehrRichtlinie der Unterfränkischen Kulturstiftung des Bezirk Unterfranken zur Förderung der Denkmalpflege (Förderrichtlinie Denkmalpflege)
MI > R03 Richtlinie der Unterfränkischen Kulturstiftung des Bezirk Unterfranken zur Förderung der Denkmalpflege (Förderrichtlinie Denkmalpflege) 1. Grundsätze Zu den Aufgaben
MehrOrtsgemeinde Lötzbeuren
Ortsgemeinde Lötzbeuren Förderprogramm zum Erhalt ortstypischer Bausubstanz in der Ortsgemeinde Lötzbeuren vom 16.06.2010 Förderprogramm zum Erhalt ortstypischer Bausubstanz in der Ortsgemeinde Lötzbeuren
MehrRichtlinie über die Förderung der Energieberatung im Mittelstand
Richtlinie über die Förderung der Energieberatung im Mittelstand Gegenüberstellung der Richtlinien 2015 und 2017 Mit Datum vom 11.Oktober 2017 (Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 07.11.2017) hat das
MehrRichtlinien Kommunales Förderprogramm Aus alt mach neu
Richtlinien Kommunales Förderprogramm Aus alt mach neu Präambel: Der Gemeinde-und Ortschaftsrat haben sich als politisches Schwerpunktthema zum Ziel gesetzt die historische Oberstadt und den Ortskern in
MehrAntwort. Drucksache 16/9783. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/9783 22.09.2015 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3819 vom 25. August 2015 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/9628
MehrNRW.BANK.Baudenkmäler 08. Oktober 2013 in Münster 11. Oktober 2013 in Düsseldorf
NRW.BANK.Baudenkmäler 08. Oktober 2013 in Münster 11. Oktober 2013 in Düsseldorf Inhaltsverzeichnis 1. Hintergrund 2. Zielsetzung 3. Das Produkt 4. Antrags-/Zusageverfahren 5. EU-Beihilfebestimmungen 6.
Mehrdes Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Landtag von Baden-Württemberg 5. Wahlperiode Drucksache 5 / 36. 06. 203 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima Energiewirtschaft Abwicklung der
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2574 03.05.2018 Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses zum Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/1981 Entwurf eines Gesetzes
MehrS a t z u n g. der Leitstelle der Studieninstitute für kommunale Verwaltung. und der Sparkassenakademie in Nordrhein-Westfalen. vom 16.
1 S a t z u n g der Leitstelle der Studieninstitute für kommunale Verwaltung und der Sparkassenakademie in Nordrhein-Westfalen vom 16. Oktober 1992* in der Fassung der Änderung vom 16. November 2001**
MehrVorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr /13
TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld Nr. 5351 /13 öffentlich Datum 21.10.2013 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/0 bs - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Finanz- und Beteiligungsausschuss
MehrStadt Leverkusen Vorlage Nr. 1992/2013
Stadt Leverkusen Vorlage Nr. 1992/2013 Der Oberbürgermeister IV/51-514-RAA-De Dezernat/Fachbereich/AZ 03.04.13 Datum Beratungsfolge Datum Zuständigkeit Behandlung Integrationsrat 16.04.2013 Beratung öffentlich
MehrDie neuen Schwerpunkte der sozialen Wohnraumförderung 2013 WoFP Fachveranstaltung in Hattingen, 15. Mai 2013
Die neuen Schwerpunkte der sozialen Wohnraumförderung 2013 Fachveranstaltung in 1 Förderangebote 2013 Quartiersentwicklung Kommunale wohnungspolitische Handlungskonzepte, die verbindlicher werden sollen
MehrAllgemeine Denkmalpflege
Bezirksheimatpflege und Kulturverwaltung Bezirk Oberpfalz, Kulturverwaltung, Ludwig-Thoma-Str. 14, 93051 Regensburg Tel. 0941/9100-0 Fax: 0941/9100-1399 E-Mail: Kulturverwaltung@bezirk-oberpfalz.de I.
MehrSchriftliche Anhörung des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
Düsseldorf, 04.10.2016 Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen e.v. Fürstenwall 132 40217 Düsseldorf Telefon: 0211 38412 41 Telefax: 0211 38412 66 Kontakt: sozialpolitik.nrw@vdk.de 16 STELLUNGNAHME 16/4307
MehrWichtige Informationen
Fragen und Antworten zur Richtlinie zur Förderung von Investitionen zur energetischen Sanierung und Modernisierung von öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen (STARK III plus EFRE Richtlinie) Wichtige
Mehr2. Die Gesamtkosten (nur Eigenmittel) für das geplante Raumsystem erhöhen sich damit um auf
Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01736-DS-02 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte Fachausschuss
MehrB E S C H E I N I G U N G. gemäß 7h, 10f, 11a des Einkommensteuergesetzes (EStG)
Anlage 2 Muster 2: Bescheinigung gemäß 7h, 10f, 11a des Einkommensteuergesetzes (EStG) Gemeindebehörde als Vertreter/in für B E S C H E I N I G U N G gemäß 7h, 10f, 11a des Einkommensteuergesetzes (EStG)
MehrSOZIALE INFRASTRUKTUR AUSBAUEN, ENERGIE SPAREN UND BARRIEREN REDUZIEREN
SOZIALE INFRASTRUKTUR AUSBAUEN, ENERGIE SPAREN UND BARRIEREN REDUZIEREN Informationen zu den KfW-Förderprodukten für Unternehmen der Freien Wohlfahrtspflege Sehr geehrte Damen und Herren, jedes Jahr steigen
MehrAntrag auf Bewilligung einer Zuwendung aus den Mitteln der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW
Anlage 1 rt, Datum An die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW 40190 Düsseldorf Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung aus den Mitteln der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW Antragsteller: 1. Antragsteller Name und
MehrNiedersächsische Akademie Ländlicher Raum e. V. Ländlicher Raum im Aufbruch - Tourismusförderung. Edmund Rohde, Hannover
Niedersächsische Akademie Ländlicher Raum e. V. Ländlicher Raum im Aufbruch - Tourismusförderung Edmund Rohde, Hannover 02.09.2015 Fördergegenstand: Vorhaben zur Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung
MehrSatzung für den Denkmalbereich Südliche Bahnstraße in der Stadt Ratingen (DenkmalSRBahnstr) Inhaltsverzeichnis
Satzung für den Denkmalbereich Südliche DenkmalSRBahnstr 622-08 Satzung für den Denkmalbereich Südliche Bahnstraße in der Stadt Ratingen (DenkmalSRBahnstr) in der Fassung vom 10. August 2000 Satzung Datum
MehrAntrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der Dorferneuerung
Eingangsdatum bei der Kreisverwaltung: An die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis Fachbereich 21 Ludwigstraße 3-5 55469 Simmern über die Gemeinde-/Verbandsgemeindeverwaltung: Antrag auf Gewährung einer
MehrStadt Leverkusen Vorlage Nr. 2016/1152. Beratungsfolge Datum Zuständigkeit Behandlung Rat der Stadt Leverkusen Entscheidung öffentlich
Stadt Leverkusen Vorlage Nr. 2016/1152 Der Oberbürgermeister I/01-01-010-KSL-jo Dezernat/Fachbereich/AZ 22.06.16 Datum Beratungsfolge Datum Zuständigkeit Behandlung Rat der Stadt Leverkusen 27.06.2016
MehrStadt Paderborn Sitzungsvorlage-Nr. 0010/11
Stadt Paderborn Sitzungsvorlage-Nr. 0010/11 öffentlich Fachamt: Zentrale Vergabestelle/Referat für Städtebauförderung Datum: 13.01.2011 Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt 27.01.2011 Tagesordnungspunkt:
MehrBezirksregierung Köln
Sachgebiet: - Konjunkturpaket Il- Drucksache Nr.:RR 41/2012 3. Sitzungsperiode Köln, den 24. Mai 2012 Vorlage für die Sitzung des es am 29. Juni 2012 TOP 9 Abschlussbericht Konjunkturpaket II Rechtsgrundlage:
MehrHiermit wird der in 2 beschriebene Bereich der Altstadt von Kaiserswerth als Denkmalbereich gemäß 5 DSchG unter Schutz gestellt.
Düsseldorf Amtsblatt Nr. 34 vom 27. 8. 1988 Redaktioneller Stand: November 1998 Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 5. Juli 1988 aufgrund des 5 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler
MehrRichtlinien der Unterfränkischen Kulturstiftung des Bezirks Unterfranken zur Förderung der Denkmalpflege
Richtlinien der Unterfränkischen Kulturstiftung des Bezirks Unterfranken zur Förderung der Denkmalpflege 2 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätze 2. Fördervoraussetzungen und Antragsberechtigung 3. Förderfähige
MehrLandtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 14 / Wahlperiode. der Abg. Franz Untersteller u. a. GRÜNE.
Landtag von Baden-Württemberg 4. Wahlperiode Drucksache 4 / 59. 08. 008 Antrag der Abg. Franz Untersteller u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Umweltministeriums Klimaschutz-Plus 007 und 008 Antrag Der Landtag
MehrDie Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland Vorlage-Nr. 14/387 öffentlich Datum: 05.03.2015 Dienststelle: Fachbereich 44 Bearbeitung: Fr. Toteva Schulausschuss Ausschuss für Inklusion Finanz- und
MehrBeschlussvorlage. Amt / Fachbereich. Amt für Familie, Bildung und Sport
Stadt Melle Der Bürgermeister Beschlussvorlage Amt / Fachbereich Datum Amt für Familie, Bildung und Sport 31.01.2014 Beratungsfolge voraussichtlicher TOP Vorlagen Nr. öffentlich Sitzungstermin Ausschuss
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode des Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1074 6. Wahlperiode 17.09.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Förderung der Photovoltaik-Anlage für das
MehrStaatliche Förderung für den Einbruchschutz
Staatliche Förderung für den Einbruchschutz In 2017 stellt der Bund 50 Mio. EUR als Fördermittel bzw. Zuschüsse für den Einbruchschutz zur Verfügung. Private Eigentümer und Mieter können die Mittel über
MehrF Ö R D E R K O M P A S S
Orientierung für Modernisierungen von Bestandsimmobilien Herausgeber: Innenstadtkoordination Ahlen - Masterplan Ahlener Innenstadt - Bahnhofstraße 8, 59227 Ahlen Telefon: 02382-7710191 info@innenstadt-ahlen.de
MehrProjektbogen 2017 (Bedarfsanmeldung) zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) im Jahr 2018
Projektbogen 2017 (Bedarfsanmeldung) zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) im Jahr 2018 Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Projektbögen bearbeitet werden
MehrLeerrohre, Kabel (z.b. Lichtwellenleiter, CAT 7), Schalttechnik. Leerrohre, Kabel (z.b. Lichtwellenleiter, CAT 7), Schalttechnik
Übersicht KfW-Programme zur Förderung der Breitbandverkabelung in Wohn- und Nichtwohngebäuden (Inhouse- Verkabelung) Details siehe Merkblätter Stand: März 2017 KfW Programm (Titel /Programm-Nr.) IKK Investitionskredit
MehrStadt Maintal. Az: 10.1/020-20/4.670 Beschlussvorlage FD Fachdienst Justitiariat Drucksachen Nr.: Datum: /2011
Stadt Maintal TOP Az: 10.1/020-20/4.670 Beschlussvorlage FD Fachdienst Justitiariat Drucksachen Nr.: Datum: 26.10.2011 179/2011 Betreff: Satzung der Stadt Maintal für die städtischen Kindertagesbetreuungseinrichtungen
MehrAntrag auf Bewilligung einer Zuwendung für Maßnahmen der Denkmalpflege aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm Dach und Fach. für:... in:...
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum Wünsdorfer Platz 4-5 15838 Wünsdorf über die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung
MehrAntrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß 7i, 10f, 11b des Einkommensteuergesetzes (EStG)
STADT TROISDORF Untere Denkmalbehörde Kölner Straße 176 53840 Troisdorf Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß 7i, 10f, 11b des Einkommensteuergesetzes (EStG) Eigentümer/in/Bauträger Name, Vorname
MehrKapitel Wohnen
Kapitel 08 400 64 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2018 2017 2018 2016 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 08 400 Dieses Kapitel ist der Budgeteinheit Ministerium für
MehrInformationen zu Fördermöglichkeiten für Immobilieneigentümer und Investoren
Förderfibel Neuenkirchen Informationen zu Fördermöglichkeiten für Immobilieneigentümer und Investoren Vorwort des Bürgermeisters Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Gemeinde Neuenkirchen wurde 2014 in das
MehrRichtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege
Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege 1. Zuwendungszweck Der gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und auf Grundlage der Allgemeinen
MehrZum Antrag auf eine Landeszuwendung der Denkmalpflege in Niedersachsen
M E R K B L A T T Zum Antrag auf eine Landeszuwendung der Denkmalpflege in Niedersachsen ANTRÄGE AUF DIE FINANZIELLE FÖRDERUNG VON BAUDENKMALEN SIND GRUNDSÄTZ- LICH ÜBER DIE UNTEREN DENKMALSCHUTZBEHÖRDEN
MehrA N T R A G. auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß 7i, 10f, 11b des Einkommensteuergesetzes (EStG)
An die Stadt Altena Untere Denkmalbehörde Lüdenscheider Straße 27 A N T R A G auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß 7i, 10f, 11b des Einkommensteuergesetzes (EStG) Eigentümer/in Name, Vorname Anschrift
MehrDORFENTWICKLUNG IN HESSEN
DORFENTWICKLUNG IN HESSEN Förderung Privatmaßnahmen 10.05.2016 Dorfentwicklung Rosenthal Förderung Privatmaßnahmen 1 DORFENTWICKLUNG IN HESSEN Beratungsbüro in Rosenthal: Planungsbüro Bioline Orketalstraße
Mehr59014 Hamm. und. Stadt Hamm. Anschrift. Telefon. . Eigentümer/in. Erbbaubere. chtigte/ r. Mieter. Mietergeme.
Eingangsdatum (Stadt Hamm) Antrags-Nr. (Stadt Hamm) Stadt Hamm Stadtplanungsamt Postfach 2449 59014 Hamm Antrag auf Förderung von Maßnahmen zur Gestaltung von Fassaden, Dächern, Innenhöfen und Freiflächen
Mehr13. Wahlperiode
13. Wahlperiode 11. 12. 2002 Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Staatsministeriums Rundfunkgebühren Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen I. zu berichten,
MehrNovelle der Landesbauordnung - Was ist neu?
Novelle der Landesbauordnung - Was ist neu? Kommunenveranstaltung 2016 Barrierefrei Kostengünstig Energieeffizient in Hamm am 22.04.2016 Johannes Osing Städte- und Gemeindebund NRW 1 Novelle der BauO Stand
MehrBürgerinformation am 21. März 2017
Bürgerinformation am 21. März 2017 Dipl.-Ing. Architekt Thomas Thiele Freiburg Heidelberg 21. März 2017 Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Mertesheim Seite 1 AGENDA Kurzvorstellung Architekturbüro Thiele
MehrDorferneuerung in Eichenzell- Rothemann und Welkers von 2011 bis Heinz Ulrich Schulz, Dorferneuerung und ländliche Entwicklung
Dorferneuerung in Eichenzell- Rothemann und Welkers von 2011 bis 2019 Heinz Ulrich Schulz, 26.01.2012 7100 Dorferneuerung und ländliche Entwicklung Bevölkerungsentwicklung in Nordhessen: bis 2025 Rückgang
MehrDenkmalschutz und Denkmalpflege in Deutschland
Denkmalzahlen Nach: Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz; Erstellungsdatum unbekannt (nach 2002, vor 2009) Achtung: veraltete Angaben zu Zahlen und Unterschutzstellungssystemen Denkmalschutz und
MehrDies führte seither zu einem erheblichen Ansteigen von Feuerwehreinsätzen bei Verkehrsunfällen, bei denen Öl freigesetzt wurde.
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6373 22.07.2014 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2389 vom 18. Juni 2014 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking und Werner
MehrAntrag auf Gewährung einer Zuwendung. Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW Referat VA1 Fürstenwall Düsseldorf
Bitte downloaden, im PDF ausfüllen, speichern, ausdrucken, unterschreiben und per Post ans Ministerium senden. Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW Referat VA1 Fürstenwall 25 40219 Düsseldorf
MehrKapitel Sozialpolitische Maßnahmen und Bekämpfung von Armut
70 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2015 2014 2015 2013 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 11 042 Sozialpolitische Maßnahmen und Bekämpfung von Armut E i n n a h m
MehrEnergetische Sanierung von Mietwohngebäuden - Kaufmännische Anforderungen -
Energetische Sanierung von Mietwohngebäuden - Kaufmännische Anforderungen - Zweck der Förderung Klimaschutzrelevante Maßnahmen an bestehenden Mietwohnungen, also Maßnahmen zur Energieeinsparung und Maßnahmen
MehrStädtebaulicher Denkmalschutz - Innenstadt Uelzen
Bürgerinformation zum Projekt Start der Innenstadtsanierung in Uelzen am 15.10.2015, 19.00 Uhr, Rathaus Uelzen BauBeCon Sanierungsträger GmbH Matthias Gunnemann Folie 1 20. Oktober 2015 "Was lange währt
MehrStaatliche Förderprogramme für Sanierungsmaßnahmen
Staatliche Förderprogramme für Sanierungsmaßnahmen Eigentümerforum Oberbarmen-Wichlinghausen Thema: Fördermittel und Finanzierungsmöglichkeiten für Hauseigentümer Datum: 6.11.2017 Ort: Opera Nikolai Spies
MehrBund Länder - Dialog. Ein Ziel, verschiedene Wege: Mehr Sanierungen im Gebäudebestand. Berlin,
Bund Länder - Dialog Ein Ziel, verschiedene Wege: Mehr Sanierungen im Gebäudebestand Berlin, 5.11.2013 Energie- und Klimaprogramm März 2012 Ziele Die Sächsische Staatsregierung hat das Ziel, die Effizienz
Mehrder Abg. Nico Weinmann und Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 531 12. 09. 2016 Kleine Anfrage der Abg. Nico Weinmann und Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung
MehrVORLAGE 16/4412. Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf
Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPEFllODE
MehrWege durch den Förder-Dschungel im Klimaschutz Fördermittel für energetische Maßnahmen an Gebäuden bei Sanierung und Neubau.
Wege durch den Förder-Dschungel im Klimaschutz Fördermittel für energetische Maßnahmen an Gebäuden bei Sanierung und Neubau Armin Raatz/KEEA www.kfw.de/430 Zuschuss für Einzelmaßnahmen Energie Bis zu 5.000
MehrZUKUNFT DER STÄDTE. Wohnen, Leben und Gestalten
ZUKUNFT DER STÄDTE Wohnen, Leben und Gestalten DAS GRÜNE KONZEPT Der Zuzug in die Städte hält an. Bis 2050 werden zwei Drittel der Menschen in Städten leben. Wie wir bauen und wohnen, wie sich unsere Städte
MehrKulturdenkmale in LEADER - Förderung und regionale Positionierung in den LES -
Kulturdenkmale in LEADER - Förderung und regionale Positionierung in den LES - Stand: 30.06.2017 Förderung von Denkmalen nach RL LEADER Wohnhäuser, Kirchen oder Kleindenkmale - Mit Mitteln der Richtlinie
MehrRichtlinien der Stadt Bad Lippspringe über die Gewährung von Zuwendungen zur Gestaltung und Verschönerung von Fassaden im Innenstadtbereich
Richtlinien der Stadt Bad Lippspringe über die Gewährung von Zuwendungen zur Gestaltung und Verschönerung von Fassaden im Innenstadtbereich 1. Zuwendungszweck Die Stadt Bad Lippspringe fördert mit Mitteln
MehrHESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Landesregierung
19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 19/5249 12. 09. 2017 Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Vertrag zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband
MehrAntrag. Salzlandkreis 43 FD Bauordnung und Hochbau 43.3 Untere Denkmalschutzbehörde Bernburg (Saale)
An den Salzlandkreis 43 FD Bauordnung und Hochbau 43.3 Untere Denkmalschutzbehörde 06400 Bernburg (Saale) Eingangsstempel Az.: VI/63/ - - Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß 10g des Einkommensteuergesetzes
MehrRichtlinie der Stadt Rudolstadt zur Förderung von kulturellen Projekten
Richtlinie der Stadt Rudolstadt zur Förderung von kulturellen Projekten I. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Die Stadt Rudolstadt fördert kulturelle und künstlerische Projekte, die zur Entwicklung und Gestaltung
MehrDie Oberbürgermeisterin. Der Verfügungsfonds Lindweiler. Neue Ideen und Vorhaben fördern!
Die Oberbürgermeisterin Der Verfügungsfonds Lindweiler Neue Ideen und Vorhaben fördern! Liebe Bewohnerinnen und Bewohner, in Lindweiler soll das Integrierte Handlungskonzept Lindweiler, das am 16. Dezember
MehrSparkasse Landshut. Optimaler Einsatz öffentlicher Fördermittel
s Sparkasse Landshut Optimaler Einsatz öffentlicher Fördermittel Ihre Ansprechpartner s Sparkasse Landshut Thomas Stallwanger Leiter BaufinanzierungsCenter Telefon 0871 825-545 Thomas.Stallwanger@sparkasse-landshut.de
MehrName, Rechtsform, Sitz und Zweck der Stiftung
Stiftungssatzung für die rechtlich unselbständige Stiftung Armenfonds der Stadt Aachen vom 01.01.2015 (Sondervermögen der Stadt Aachen) Aufgrund des 41 Abs. 1 Buchstabe n) der Gemeindeordnung für das Land
Mehr3. Welche landeseigenen Förderprogramme kommen in welcher Höhe in Heilbronn konkret zur Anwendung?
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6458 05. 02. 2015 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
MehrZeitpunkt der Folgenutzung für Zielgruppen der WFB-Förderung geschaffen (siehe II.).
Beabsichtigte Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität des sozialen Mietwohnungsneubaus (WFB) und der Förderung aller Arten von Wohnraum für die Unterbringung von Flüchtlingen (RL Flü) Der Bedarf an geeignetem
MehrStadt Neubrandenburg. Tagesordnungspunkt. X öffentlich. Sitzungsdatum: Drucksachen-Nr.:
Stadt Neubrandenburg Tagesordnungspunkt X öffentlich Sitzungsdatum: 13.07.17 Drucksachen-Nr.: VI/730 Beschluss-Nr.: Gegenstand: Beschlussdatum: Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Altstadt Einsatz von Städtebaufördermitteln
Mehr