F Ö R D E R K O M P A S S
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- Julius Krämer
- vor 7 Jahren
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1 Orientierung für Modernisierungen von Bestandsimmobilien Herausgeber: Innenstadtkoordination Ahlen - Masterplan Ahlener Innenstadt - Bahnhofstraße 8, Ahlen Telefon: info@innenstadt-ahlen.de
2 HOF- UND FASSADENPROGRAMM / Stadt Ahlen Förderfähig sind Maßnahmen für die Entsiegelung, Begrünung, Herrichtung und Gestaltung von Hof- und Gartenflächen sowie von Außenwänden von Gebäuden auf privaten Grundstücken im Gebiet der Ahlener Innenstadt, die zu einer nachhaltigen Verbesserung und Attraktivitätssteigerung der Innenstadt beitragen. beschränkt auf die Gebietskulisse des Masterplans Innenstadt Voraussetzungen: Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn: eine andere Möglichkeit der Förderung nicht besteht, die Gebäude und die Gestaltung von Flächen mindestens 10 Jahre alt sind, baurechtliche und stadtbildprägende Belange (Denkmalschutz) gewahrt werden, die Gestaltungssatzung für die Ahlener Innenstadt beachtet wird die Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Förderung: bis zu 40% der als zuwendungsfähig anerkannten Kosten (60 /qm, d.h. 24 max. Förderung pro qm). vor Maßnahmenbeginn Fördervereinbarung schließen Ansprechpartner: Innenstadtkoordination mitten in Ahlen Bahnhofstraße 8, Ahlen Telefon: ; info@innenstadt-ahlen.de; 2
3 DENKMALBESCHEINIGUNG / Einkommensteuer erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten für alle baulichen Maßnahmen, die zum Erhalt des Baudenkmals und zu seiner sinnvollen Nutzung dienen Denkmalbehörde stellt auf Antrag eine Steuerbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt aus Vor dem ersten Auftrag (Maßnahmenbeginn) denkmalrechtliche Erlaubnis gem. 9 Denkmalschutzgesetz und Abstimmung der bescheinigungsfähigen (oder: förderfähigen und zu belegenden) Kosten notwendig Aktuelle Informationen zu Steuervergünstigungen und Zuschüssen für Denkmäler auf der Internetseite der Denkmalbehörde: Über weitere Steuervergünstigungen für Denkmaleigentümer/innen informieren die Finanzämter (Erbschaftssteuer, Grundsteuer etc.) Ansprechpartner: Stadt Ahlen: Nicole Wittkemper-Peilert wittkempern@stadt.ahlen.de; Telefon: (02382) Thomas Kampmann kampmannt@stadt.ahlen.de; Telefon: (02382)
4 WOHNRAUMFÖRDERUNG NEUBAU / Land NRW Ziel: mehr Wohnungsbau und preiswerter Wohnraum durch günstige Darlehen + Tilgungsnachlässe 40% aller Haushalte sind WBS (Wohnberechtigungsschein)-berechtigt Einkommensgrenzen (Brutto) für wohnberechtigte Haushalte: Single (A) p.a. (B) p.a. Familie (A) p.a. (B) p.a. Mietniveau (M2): (A) 4,65 /m² (B) 5,75 /m² Grundförderung als Darlehen (M2): (A) /m² (B) 525 /m² Tilgungsnachlass 10% entspricht (A) 104,50 /m² (B) 52,50 /m² Zusatzförderung, z.b. kleine Wohnungen, Miet-EFH, Abbruch, Standortaufbereitung, Gründungsmehraufwand, Lärmschutz, städtebaulicher/denkmalpflegerischer Mehraufwand, Aufzüge, Passivhausstandard Tilgungsnachlass Zusatzdarlehen 50%, bis zu 75% der Baukosten anrechenbar WOHNRAUMFÖRDERUNG BESTAND / Land NRW RL BestandsInvest Nr. 5 / energetische Sanierung Miet-Wohnung + selbstgenutztes Eigentum Darlehen max /WE, bis 80% der Baukosten bei denkmal- oder städtebaulich bedingten Mehrkosten max /WE Tilgungsnachlass 20% 4
5 RL BestandsInvest Nr. 1 / Barrieren reduzieren Miet-Wohnung + selbstgenutztes Eigentum Darlehen max /WE, bis 80% der Baukosten /WE für neue Erschließung /WE Aufzug verkürzte Zinsbindung 10 Jahre kein Tilgungsnachlass RL BestandsInvest Nr. 4 / Erneuerung erhaltenswerte Gebäude Gebäude unter Denkmalschutz / mit besonderem städtebaulichen Wert muss selbst bewohnt werden auch Mischnutzung Wohnen / Gewerbe möglich Förderung: bis zu 2 WE: max , bis 85% der Baukosten mehr als 2 WE: max , bis 80% der Baukosten verkürzte Zinsbindung 10 Jahre kein Tilgungsnachlass Mietwohnungen im Nicht-Wohn-Bestand Umnutzung z.b. von Gewerbe, Büro, Kasernen, Schulen, Kirchen Grundförderung als Darlehen (M2): (A) /m² (B) 525 /m² Tilgungsnachlass 15% Zusatzförderung für städtebauliche / gebäudebedingte Mehrkosten bis zu 600 /m² Tilgungsnachlass Zusatzdarlehen 50% STUDENTISCHES WOHNEN / Land NRW Förderung wie nach Wohnraumförderung Bestand Grundförderung (M2): (A) /m² (B) 900 /m² Mietniveau (M2): (A) 4,65 /m² (B) 5,75 /m² Möblierungspauschale + 40 /WE im Monat 5
6 RL FLÜ / WOHNEN FÜR FLÜCHTLINGE / Neubau Neubau oder Herrichten von Bestandsimmobilien für Flüchtlinge Grundförderung Neubau (M2): (A) /m² Grundförderung Neu im Bestand (M2): (A) 975 /m² Tilgungsnachlass 20% Zusatzförderung: Kleinwohnungen, Aufzug, Standortaufbereitung, Tilgungsnachlass Zusatzdarlehen 50% RL FLÜ / WOHNEN FÜR FLÜCHTLINGE / gering investiv Herrichten von Immobilien bis 650 /m² Keine Eigenleistung erforderlich, d.h. 100%-Förderung Tilgungsnachlass 30% verkürzte Belegungs- und Zinsbindung 10 Jahre Ansprechpartner für die Landesförderung: Stadt Ahlen, Heiko Fredrich, , fredrichh@stadt.ahlen.de 6
7 ENERGIEEFFIZIENT SANIEREN / KFW Sanierung zum Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen Umstellung von Heizungen auf erneuerbare Energien Planung und Baubegleitung durch externe Sachverständige auf Darlehensbasis oder als Investitionszuschuss möglich geringer Zins 0,75% bis /WE (Effizienzhaus) bzw /WE (Einzelmaßnahmen) technische Anforderungen höher als EnEV 2016 (Dämmstärken) Antragstellung nur mit Begleitung durch zugelassenen Sachverständigen Investitionszuschussvariante - Das Wichtigste in Kürze: bis Zuschuss für jede Wohneinheit für private Eigentümer, die Wohnraum energetisch sanieren oder sanierten Wohnraum kaufen flexibel kombinierbar mit anderen Fördermitteln Kreditvariante - Das Wichtigste in Kürze 0,75 % effektiver Jahreszins für alle, die Wohnraum energetisch sanieren oder sanierten Wohnraum kaufen bis für jede Wohneinheit beim KfW-Effizienzhaus oder E bei Einzelmaßnahmen Geld sparen - weniger zurückzahlen: bis Tilgungszuschuss ERNEUERBARE ENERGIEN / KFW FOTOVOLTAIK Förderung des Erwerbs oder der Erweiterung von Fotovoltaikanlagen KRAFT-WÄRME-KOPPLUNG Förderung des Einbaus von Heizungsanlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung Förderung von Nahwärmenetzen 7
8 ENERGIESPEICHERUNG Förderung der Errichtung oder Nachrüstung von Batteriespeichern für Fotovoltaikanlagen Programm wird gerade überarbeitet und ausgeweitet! WOHNKOMFORT / KFW Förderung von barrierereduzierenden Maßnahmen in Wohngebäuden Barrierefreiheit gemäß DIN altersgerecht Wege zu Gebäuden + Wohnumfeldmaßnahmen Eingangsbereich + Wohnungszugang Vertikale Erschließung (Aufzüge, Rampen) Raumgeometrie (Bewegungsflächen, Türdurchgänge, Balkone) Sanitärräume (bodengleiche Duschen, Modernisierung) Sicherheit, Orientierung, Kommunikation Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen Verbesserung des Einbruchschutzes Investitionszuschussvariante - Das Wichtigste in Kürze: bis Zuschuss pro Wohneinheit bei Kombination von Maßnahmen Barrierereduzierung/Einbruchschutz bis Zuschuss pro Wohneinheit ausschließlich für Maßnahmen zum Einbruchschutz für private Eigentümer, die Wohnraum barrierereduziert umbauen oder umgebauten Wohnraum kaufen flexibel kombinierbar mit anderen Fördermitteln Kreditvariante - Das Wichtigste in Kürze: ab 0,75 % effektiver Jahreszins bis Kreditbetrag je Wohneinheit, unabhängig von Ihrem Alter für barrierereduzierende Maßnahmen oder den Kauf umgebauten Wohnraums ideale Ergänzung zum Produkt Energieeffizient Sanieren als Kredit (151/152) oder Zuschuss (430) Weitere Informationen finden Sie hier: rodukte/f%c3%b6rderprodukte-f%c3%bcr-bestandsimmobilien.html 8
FÖRDERKOMPASS / Hörder Stadtteilagentur
FÖRDERKOMPASS Herausgeber: Hörder Stadtteilagentur Alfred-Trappen-Str. 18, 44263 Dortmund Tel. 0231-22202313 info@hoerder-stadtteilagentur.de www.hoerder-stadtteilagentur.de Hörder Stadtteilagentur informieren.
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