Die neue Modernisierungsförderung in Nordrhein-Westfalen RL Mod. BFW-Seminar»Wohnraumförderung 2018«,

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1 Die neue Modernisierungsförderung in Nordrhein-Westfalen RL Mod BFW-Seminar»Wohnraumförderung 2018«,

2 Eine neue Modernisierungsförderung warum eigentlich? 2

3 Ausgangslage: hoher Bedarf an bezahlbaren Wohnungen als Neubau und im Bestand. Quelle: Wohnungsmarktbericht 2017 der NRW.BANK

4 Ausgangslage: überwiegend Geschosswohnungsbau in NRW, v.a. im Ruhrgebiet, an der Rheinschiene und in den Stadtregionen. Anteil von Geschosswohnungen am Gesamtbestand in NRW: Quelle: Wohnungsmarktbericht 2017 der NRW.BANK 4

5 Ausgangslage: hoher Modernisierungsbedarf im Bestand: die rund 9 Mio. Wohneinheiten in NRW sind überwiegend mehr als 40 Jahre alt. Altersklassen von Wohngebäuden in NRW Quelle: EnergieAgentur NRW 5

6 Welchen wohnungs- und sozialpolitischen Zielen folgt die RL Mod? zeitgemäße Wohnqualitäten und technische Standards im Bestand ermöglichen landesweit, Wohnungen sollen auch nach Modernisierung für die Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung bezahlbar sein, städtebauliche Funktion von Wohnquartieren stärken, Wohngebäude von besonderem städtebaulichen Wert erhalten. Modernisierungsförderung kombinieren mit Mietpreis- und Belegungsbindungen: zukunftsfähig und bezahlbar! 6

7 Was ist neu? vollständig neue Richtlinie: RL Mod RL BestandsInvest ist außer Kraft gesetzt Förderung vereinfacht und vereinheitlicht Attraktivität der Modernisierungsförderung erhöht: Förderkonditionen verbessert Förderung von Modernisierung und gleichzeitiger Instandsetzung Förderung grundsätzlich immer in Verbindung mit Mietpreis- und Belegungsbindungen: ab Neuvermietung nur mit Wohnberechtigung, Bestandsmieter bleiben wohnen wie bisher: Verzicht auf Belegungsbindungen in den Stadterneuerungsgebieten Soziale Stadt und Stadtumbau West 7

8 Was entfällt? Aufgegebene Förderbausteine der RL BestandsInvest Förderangebote für Pflegeheime - Nr. 2 RL Alternative: NRW.BANK-Programm Pflege und Betreuung Erneuerung von selbst genutztes Wohndenkmälern ohne Einhaltung von Einkommensgrenzen - Nr. 4 Alternativen: Förderung nach RL Mod mit Einhaltung von Einkommensgrenzen oder Denkmalförderung oder KfW Abbau von Barrieren ohne Sozialbindungen - Nr. 1 solo Alternative: KfW-Programm Altersgerecht umbauen (ohne Sozialbindung) 8

9 Wie sind die Konditionen?

10 Wie sind die Konditionen? Vollfinanzierung: 100% der Bau- und Baunebenkosten (bisher anteilig 80% bzw. 85%) höhere Darlehensgrenze: max pro Wohnung bzw. Eigenheim landesweiter Tilgungsnachlass von 20% auf die Vollfinanzierung = höhere TiNa-Beträge mind. 20-jährige Bindung, wahlweise 25 Jahre Zinsen gesenkt: landesweit 0,0% in den ersten 10 Jahren, dann 0,5% für 10 bzw. 15 Jahre (plus 0,5% VKB) Mietobergrenzen angehoben 10

11 Förderziele Die Förderung unterstützt bauliche Maßnahmen zur Modernisierung, die den Gebrauchswert von Wohnraum oder Wohngebäuden nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern, Barrieren im bestehenden Wohnraum reduzieren, die Energieeffizienz von Wohngebäuden erhöhen, den Schutz vor Einbruch verbessern, bestehenden Wohnraum erweitern, ein attraktiv gestaltetes und sicheres Wohnumfeld schaffen. siehe Nr. 1 der RL 11

12 Was wird gefördert? Förderfähig sind alle baulichen Maßnahmen der Modernisierung in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem zugehörigen Grundstück (Wohnumfeld). Bau- und Baunebenkosten (z.b. auch Architektenleistungen und sozialplanerische Maßnahmen) auf Basis von Kostennachweisen Maßnahmenbeispiele sind der Anlage 2 zu entnehmen = Förderkatalog mit nicht abschließender Auflistung und technischen Anforderungen siehe Nr. 2.1 der RL und Anlage 2 ( Förderkatalog ) 12

13 Was wird gefördert? Instandsetzungen, die durch die Modernisierung verursacht werden gelten als Modernisierungsmaßnahmen. Sonstige Instandsetzungsmaßnahmen sind förderfähig, soweit sie gleichzeitig mit der Modernisierung durchgeführt werden und den Modernisierungsmaßnahmen untergeordnet sind (unter 50% der Gesamtkosten). siehe Nr. 2.1 der RL und Anlage 2 13

14 Welche Wohngebäude werden gefördert? Wohnraum, der seit mehr als 5 Jahren bezugsfertig ist Wohnungen mit mind. 35 m² Wohnfläche Gebäude mit nicht mehr als 5 Vollgeschossen, in Innenstädten und Innenstadtrandlagen bis zu 6, soweit städtebaulich vertretbar höhergeschossige Gebäude und Großsiedlungen der 1960er und 1970er Jahre sind förderfähig, wenn zusätzliche Anforderungen erfüllt werden, u.a. Abstimmung mit MHKBG siehe Nr. 2.2 der RL zu Großwohnsiedlungen siehe Anlage 3 14

15 Miete nach Modernisierung Differenzierung der Mietobergrenzen nach - nicht preisgebundenen Wohnungen: siehe Nr. 5.1 der RL - preisgebundenen Wohnungen: siehe Nr. 5.3 der RL 15

16 Rechtsgrundlagen zur Ermittlung der Miete nach Fertigstellung der Maßnahmen für preisgebundenen Wohnraum 1 und 44 Absatz 1 Nummer 3 WFNG 8bis 11 WoBindG II. BV Neubaumietenverordnung nach Ende der Preisbindung gelten die Regelungen der Nr. 5.1 und 5.2 der RL Mod siehe Nr. 5.3 der RL 16

17 Neue Mietobergrenzen nach Modernisierung Für nicht preisgebundene Wohnungen Mietniveau Einkommensgruppe A M 1 4,60 (bisher 4,25 ) M 2 5,00 (bisher 4,65 ) M 3 5,55 (bisher 5,25 ) M 4 6,20 (bisher: 5,75 ) M 4 + 6,80 (bisher: 6,25 ) plus das Einfache der errechneten Energiekosteneinsparung Mieterhöhung von 1,5 % p.a. möglich bezogen auf Bewilligungsmiete siehe Nr. 5.1 der RL 17

18 Sonderregelung Mietobergrenzen in 2018 und 2019 Bei Maßnahmen der Modernisierungsförderung in Kommunen, die im Zuge der Aktualisierung der Gebietskulisse einem niedrigeren Mietniveau zugeordnet wurden, können in 2018 und 2019 weiterhin die bisherigen, höheren Mietobergrenzen aus den alten Mietniveaus nach den RL BestandsInvest in der Fassung von 2017 angewandt werden. siehe Erlass des MHKBG vom , Az /18 18

19 Förderkonditionen im Detail Förderung mit Darlehen bis zu 100 Prozent = Vollfinanzierung Darlehenshöchstgrenze: pro Wohnung/Eigenheim 0,0% Zinsen p.a. einheitlich in allen Mietniveaus in den ersten 10 Jahren, danach 0,5% in allen Mietniveaus bis zum Ende der Zinsverbilligungsdauer (wahlweise 20 oder 25 Jahre), danach marktübliche Verzinsung Tilgung: pro Jahr 2% Verwaltungskostenbeitrag (VKB): 0,4% einmalig und 0,5% p.a. laufend; nach hälftiger Tilgung wird VKB vom halben Darlehensbetrag erhoben landesweiter Tilgungsnachlass (TiNa): 20% auf das nach Prüfung des Kostennachweises anerkannte Darlehen Zins, Tilgung und laufender VKB werden vom um den TiNa reduzierten Darlehensbetrag erhoben siehe Nr. 4.1 bis 4.5 RL 19

20 Ihr Kontakt zum Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW: Referat Wohnungsbestandsförderung Rita Tölle (02 11) rita.toelle@mhkbg.nrw.de Astrid Ernst (02 11) astrid.ernst@mhkbg.nrw.de Oliver Schreiber (02 11) oliver.schreiber@mhkbg.nrw.de Doris Nott (02 11) doris.nott@mhkbg.nrw.de Susanne Reiter (02 11) susanne.reiter@mhkbg.nrw.de Bitte neue -Adressen und Telefonnummern beachten! 20

21 Danke für Ihre Aufmerksamkeit 21

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