Die Förderangebote der sozialen Wohnraumförderung. Referatsleiterin Anne-Marie Wirtz
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- Berthold Bäcker
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1 Die Förderangebote der sozialen Wohnraumförderung 2013
2 Die Themen: neue Impulse für die Förderung von Mietwohnungen Förderung von Wohnheimen guter Qualität Eigentumsförderung dort, wo Bedarf ist
3 Neue Impulse für Mietwohnungen: verbesserte Konditionen modifizierte Standards
4 Verbesserte Konditionen: differenziert nach Mietniveau der Gemeinde höhere Förderdarlehen geringere Zinsen, längere Bindung höhere Bewilligungsmieten
5 Erhöhung der Förderpauschalen im Überblick Mietniveau der Gemeinde M 1 M 2 M 3 M 4 Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B
6 Die neuen Förderpauschalen im Neubau: Mietniveau der Gemeinde M 1 M 2 M 3 M 4 Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B rot: geändert
7 Die neuen Förderpauschalen für Neuschaffung im Bestand: Mietniveau der Gemeinde M 1 M 2 M 3 M 4 Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B rot: geändert
8 Bessere Darlehenskonditionen in Gemeinden der Mietniveaus 3 und 4 Zinsen: 0 v.h. für die ersten 10 Jahre der Zweckbindung 0,5 v.h. für die Restlaufzeit bis Bindungsende Bindungsdauer: neu: bis zu 25 Jahre möglich!
9 Wegen nachhaltig geringer Kapitalmarktzinsen und hoher Mieten im freifinanzierten Wohnungsbau war eine Anhebung der Bewilligungsmieten geboten.
10 Wegen der unterschiedlichen Entwicklung der Marktmieten gehen wir auch bei der Anpassung der Bewilligungsmieten differenziert vor.
11 Die neuen Bewilligungsmieten: Mietniveau Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B M 1 4,05 5,15 M 2 4,45 5,55 M 3 5,10 (+ 0,25 ) 5,95 M 4 5,75 (+ 0,50 ) 6,65 (+ 0,30 )
12 In Köln, Bonn, Düsseldorf und Münster erhöhen wir die Bewilligungsmiete um weitere 0,50 Euro pro Quadratmeter monatlich auf 6,25 bzw. 7,25 Euro!
13 Das Maßnahmepaket aus: Erhöhung der Darlehen Senkung der Zinsen Anpassung der Bewilligungsmieten macht geförderte Mietwohnungen wieder konkurrenzfähig.
14 Weitere Förderanreize: in Bonn, Köln, Düsseldorf, Münster Gebäude mit bis zu fünf Vollgeschossen förderfähig in Gemeinden mit Mietniveau 4 Brachflächendarlehen nach Nr. 4 WFB mit Tilgungszuschuss in Gemeinden mit hohem Bedarfsniveau Tilgungszuschuss für Teilrückbau auch ohne Wohnflächenreduzierung
15 Die Qualitätsstandards: Balance zwischen Notwendigem Machbarem und
16 Die machbare und zugleich wirkungsvolle Barrierefreiheit ist und bleibt das Markenzeichen der sozialen Wohnraumförderung!
17 Wir greifen daher folgende Anregungen aus der Praxis auf:
18 Bessere Förderung für Aufzüge Weniger Vorgaben für die Gestaltung des Haupteingangs Klare Anforderungen für Treppenhäuser Verbindliche Regeln zur Nachrüstbarkeit mit Aufzügen Leichtere Bauausführung von Wohnungstüren mit Kontakt zur Außenluft
19 Höhere Aufzugsdarlehen: Aufzüge müssen der Nr DIN entsprechen Erhöhung auf pro erschlossener WE und maximal pro Aufzug Erhöhung für Liegendaufzug auf pro erschlossener WE und maximal pro Aufzug
20 Gestaltung des Haupteingangs: muss wie bisher barrierefrei erreichbar sein: - stufen- und schwellenlos erreichbar - Erschließungsflächen ( Wege ) nur minimal geneigt (bis 3 %) - Bewegungsfläche vor Eingangstüren eben muss nicht mehr leicht auffindbar i.s.d. DIN sein (visuell kontrastierende Gestaltung, taktil erfassbare Bodenstrukturen)
21 Treppenhäuser: wenn Wohnungen barrierefrei durch Aufzug erschlossen: Anforderungen der Bauordnung wenn Wohnungen nur durch Treppen erschlossen: Lichte Treppenbreite 120 cm, gerade Treppenläufe, Bewegungsflächen auf Zwischenpodesten mindestens 120 x 120 cm, Setzstufen, Unterschneidungen max. 2 cm keine weiteren Anforderungen der DIN an Handläufe, Orientierungshilfen etc.
22 Nachrüstbarkeit mit einem Aufzug: schon bisher: Nachrüstbarkeit als verbindliche Soll-Bestimmung neu: planerischer Nachweis der Nachrüstbarkeit zur besseren Umsetzung
23 Wohnungstüren, die unmittelbar gegen Außenluft abschließen: nach DIN völlig ohne unteren Türanschlag neu in den WFB: untere Türanschläge zulässig bis 2 cm Grund: Herstellung der Luftdichtigkeit mit vertretbarem technischem und finanziellem Aufwand Mehrkosten durch aufwändige Konstruktionen bodengleicher Abdichtungen können ggf. im Rahmen des Schwerbehindertendarlehens nach Nr. 6 WFB berücksichtigt werden
24 Förderung von Wohnheimen
25 Die Förderphilosophie: Die Besonderheiten der Rechtsform Heim zu Gunsten der Zielgruppe nutzen. Wohnqualitäten wie bei Mietwohnungen schaffen.
26 Die Fundstellen der Förderangebote: Wohnheime für Studierende SWB Menschen mit Behinderung BWB Pflegebedürftige Nr. 3 WFB Nr. 2 RL BestandsInvest
27 Studentischer Wohnraum
28 Die Förderung von Studentenwohnheimen ist Teil des Programms studentischer Wohnraum und ergänzt die Förderung von Mietwohnungen für Studierende.
29 Besonderheiten bei Mietwohnungen für Studierende: Unterschreitung der Mindestgröße von 35 m² möglich! Zuschlag zur Miete bei Möblierung!
30 Förderzweck: Zweck der Förderung ist es, an Standorten von staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Nordrhein-Westfalen für die dort Studierenden bezahlbare Wohnheimplätze von guter Qualität zu schaffen.
31 Fördergegenstand: Baumaßnahmen, durch die Wohnheimplätze neu geschaffen werden a) in neuen selbständigen Gebäuden (Neubau), b) durch Erweiterung (Anbau, Aufstockung) von Gebäuden oder c) durch Änderung (Umbau mit wesentlichem Bauaufwand) von bestehenden Studentenwohnheimen oder von Gebäuden, die bisher nicht Wohnzwecken dienen oder dienten.
32 Wohnqualitäten: Barrierefreiheit: Nr. 1.2 Anlage 1 WFB Städtebauliche Qualitäten: Nr bis Anlage 1 WFB Raumprogramm: Nr. 3.2 SWB Anzahl der Plätze an einem Hauseingang: maximal 60
33 Förderpauschalen pro Individualwohnheimplatz: in Gemeinden mit Mietniveau Neubau Neuschaffung im Bestand M M M M Darlehenskonditionen wie bei Mietwohnungen, Mindesttilgung 2 v.h.
34 Förderpauschalen pro Wohnheimplatz für zwei Personen: in Gemeinden mit Mietniveau Neubau Neuschaffung im Bestand M M M M Darlehenskonditionen wie bei Mietwohnungen, Mindesttilgung 2 v.h.
35 Bewilligungsmiete pro Platz: in Gemeinden mit Mietniveau monatliche Miete M M M M In Bonn, Köln, Düsseldorf und Münster höchstens 160.
36 Zusätzlich pauschalierte Nebenkosten: Möblierungszuschlag von bis zu 20 pro Platz Betriebskostenpauschale Heizkostenpauschale weitere Nebenkosten auf Antrag
37 Eigentumsförderung
38 Voraussetzungen und Förderkonditionen bei der Förderung selbst genutzten Wohneigentums sind nahezu unverändert.
39 Zielgruppe: Haushalte mit mindestens a) einer volljährigen Person und einem Kind, b) einer schwerbehinderten Person, deren anrechenbares Einkommen die nachfolgenden Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
40 Die neuen Einkommensgrenzen ab : 1-Personen-Haushalt Personen-Haushalt Zuschlag für jede weitere zum Haushalt rechnende Person Zuschlag für jedes zum Haushalt gehörende Kind im Sinne des 32 Abs. 1 bis 5 Einkommensteuergesetz veröffentlicht mit RdErl. vom , MBl. NRW. S. 714
41 Die Förderdarlehen für Neuschaffung und Ersterwerb Grundpauschalen gestaffelt nach Kostenkategorien K K K Zusatzdarlehen Kinderbonus Stadtbonus / Barrierefreiheit
42 Abgestufte Darlehenssätze für Neubau + Ersterwerb Neuschaffung im Bestand + Ersterwerb Erwerb solo Erwerb Kombimodell 100 v.h. 80 v.h. 70 v.h. 80 v.h.
43 Verzinsung in der Eigentumsförderung einheitlich für alle Fördertatbestände anfänglich 0,5 v.h.
44 Der neue Mindestrückbehalt: 755 Euro für einen Einpersonenhaushalt, 975 Euro für einen Zweipersonenhaushalt, 245 Euro für jede weitere Person
45 Die neuen Betriebskostenpauschalen: Betriebskosten einschließlich Heizkosten Standard EnEV 2009 Neubau alle übrigen Förderobjekte 23,00 / qm 27,20 / qm
46 Zuteilung von Fördermitteln: Die Frage, in welchen Regionen oder unter welchen Bedingungen den Bewilligungsbehörden Budgets für die Eigentumsförderung zugeteilt werden, ist im Wohnraumförderungsprogramm geregelt.
47 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie noch Fragen?
48 Ihre Ansprechpartner im MBWSV: Tel: Durchwahl Anne-Marie Wirtz 4211 Franz Koch 4241 Dr. Elke Wiedmann 4212 Ursula Geißler 4213 Sylvia Meißner 4209 Uwe Ginders 4247
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