Soziale Wohnraumförderung
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- Regina Fromm
- vor 5 Jahren
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1 Soziale Wohnraumförderung Investive Bestandsförderung in Nordrhein-Westfalen nach den RL BestandsInvest 2015
2 Was ist zu tun im Wohnungsbestand was wird 2015 gefördert? Förderschwerpunkte der RL BestandsInvest 2015: Abbau von Barrieren (Nr. 1 RL) Wohnumfeld attraktiver und altersgerecht umgestalten (Nr. 1 RL) Sicherheit im und am Gebäude verbessern (Nr. 1 RL) denkmalgerechte Sanierung von selbstgenutzten Wohngebäuden (Nr. 4 RL) energetische Sanierungsmaßnahmen (Nr. 5 RL)
3 Reduzierung von Barrieren im Bestand nach Nr. 1 RL BestandsInvest Förderziel nachhaltige und bewohnerorientierte Reduzierung von Barrieren im Sinne der DIN Teil 2 Fördervoraussetzungen bauliche Maßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem zugehörigen Grundstück max. fünf Vollgeschosse (sechs in Innenstädten und Innenstadtrandlagen) Wohnungen größer als 34 qm
4 Reduzierung von Barrieren im Bestand nach Nr. 1 RL BestandsInvest Förderfähige Baumaßnahmen (Beispiele) Umgestaltung des Bades durch Einbau einer bodengleichen Dusche Grundrissveränderungen und Ausstattungsverbesserungen des Bades a. z. B. unterfahrbarer Waschtisch, erhöhte Toilette barrierefreier Balkon/ Terrasse (Umbau oder Anbau) Einbau von Sicherheitstechnik zum Schutz gegen Einbruch und zur a. Verbesserung der Sicherheit am und im Gebäude erstmaliger Einbau/Anbau eines Aufzuges Maßnahmen zum Schutz gegen Einbruch und zur Verbesserung der Sicherheit am und im Gebäude (z.b. Einbau oder Nachrüsten von Türen mit Türspionen oder Querriegelschloss, Alarmanlagen Verriegelung von Fenstern oder Kellertüren, Bewegungsmelder) Herstellung der Barrierefreiheit auf Wegen u. Freiflächen d. Grundstücks
5 Reduzierung von Barrieren im Bestand nach Nr. 1 RL BestandsInvest Höhe der Förderung bis Euro pro Wohnung max. 80 % der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten in Mietwohnungen und 85 % in selbst genutztem Wohneigentum Erhöhung der Darlehenshöchstgrenze bei Errichtung eines neuen barrierefreien Erschließungssystems um EUR und beim erstmaligen Einbau eines Aufzuges um EUR pro Wohnung Die Förderung erfolgt ohne Entstehung von Sozial- oder Mietpreisbindungen = bindungsfreies Förderangebot!!!
6 Verbesserung der Energieeffizienz nach Nr. 5 RL BestandsInvest Fördervoraussetzungen Wohngebäude (Eigenheim, ETW, Mietwohnhaus) Bauantrag für das Gebäude stammt aus der Zeit vor 1995 Ausnahme: Erneuerung von Heizungs- und Warmwasseranlagen mit Einsatz erneuerbarer Energien bei selbst genutztem Wohneigentum Einhaltung der Einkommensgrenzen gem. 13 WFNG Ausnahme: in Stadterneuerungsgebieten Soziale Stadt oder Stadtumbau West Bei Mietwohnungen Der Wohnraum befindet sich in einem Wohngebäude mit nicht mehr als fünf Vollgeschossen (sechs in Innenstädten und Innenstadtrandlagen) Vorlage eines Energiegutachtens oder Energieausweis über den berechneten Energiebedarf des Gebäudes gem. EnEV i.v.m. Modernisierungsempfehlungen eines Sachverständigen
7 Verbesserung der Energieeffizienz nach Nr. 5 RL BestandsInvest Förderfähige Baumaßnahmen (Beispiele) Dämmung der Außenwände Dämmung der Kellerdecke oder der untersten Geschossdecke Dämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke Austausch der Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster, Außentüren Verbesserung und erstmaliger Einbau von Heizungs- und Warmwasseranlagen auch unter Einsatz erneuerbarer Energien Maßnahmen zum Schutz gegen Einbruch und zur Verbesserung der Sicherheit am und im Gebäude (z.b. Einbau oder Nachrüsten von Türen mit Türspionen oder Querriegelschloss, Alarmanlagen, Verriegelung von Fenstern oder Kellertüren, Bewegungsmelder)
8 Verbesserung der Energieeffizienz nach Nr. 5 RL BestandsInvest In Stadtumbaugebieten entsteht durch die Förderung keine neue Belegungsbindung; freie Entscheidung bei Mieterwahl und Vertragsgestaltung Mietpreisbindung nach Modernisierung bei bisher nicht preisgebundenem Bestand - Berechnung der möglichen Mieterhöhung auf der Basis BGB - Miete nach Modernisierung: zuletzt vereinbarte Kaltmiete (vor der Modernisierung) plus Erhöhungsbetrag nach 559 BGB begrenzt auf zur Zeit 5,25 Euro/m² Wfl./Monat zzgl. des Einfachen der Energiekosteneinsparung im geförderten (preisgebundenen) Bestand Die Vorschriften über die Kostenmiete (Fortschreibung der Wirtschaftlichkeitsberechnung) sind zu beachten!
9 Verbesserung der Energieeffizienz nach Nr. 5 RL BestandsInvest Höhe der Förderung bis Euro pro Wohnung max. 80 % der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten in Mietwohnungen und 85 % in selbst genutztem Wohneigentum in Kombination mit Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren erhöht sich das Darlehen um die Mehrkosten aus diesem Förderbereich
10 Verbesserung der Energieeffizienz nach Nr. 5 RL BestandsInvest Förderkonditionen 0,5 % Zins 0,5 % Verwaltungskostenbeitrag (VBK) laufend 2,0 % Tilgung Laufzeit wahlweise 15 oder 20 Jahre Auf Antrag: Tilgungsnachlass in Höhe von 20 % des Darlehens = geschenktes Geld
11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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