Bauliche Maßnahmen zur Modernisierung im Wohnungsbestand: Reduzierung von Barrieren, Verbesserung Einbruchschutz für Mietwohnungen Stand
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- Til Stieber
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1 1 von 5 Bauliche Maßnahmen zur Modernisierung im Wohnungsbestand: Reduzierung von Barrieren, Verbesserung Einbruchschutz für Mietwohnungen Stand Zur Modernisierung des Wohnungsbestandes, insbesondere zur Reduzierung von Barrieren und zur Verbesserung des Einbruchschutzes gewährt das Land Nordrhein- Westfalen Darlehen aus Mitteln der NRW.Bank. Durch die Baumaßnahmen soll möglichst allen Altersgruppen und insbesondere auch älteren Menschen ein barrierearmes und sicheres Wohnen geboten werden. Welche Maßnahmen sind förderfähig? Folgende Maßnahmen sind förderfähig: Barrierefreie Umgestaltung des Bades und der Küche (z. B. bodengleiche Dusche, Schaffung notwendiger Bewegungsflächen) Einbau neuer, verbreiterter Türen Schaffung stufenfrei erreichbarer Abstellflächen Umbau/Anbau eines barrierefreien Balkons oder einer Terrasse Überwindung von Differenzstufen zwischen Eingang und Erdgeschoss Nachrüstung mit elektrischen Türöffnern, Einbau von Orientierungssystemen Bau eines neuen Erschließungssystems mit Aufzug Herstellung der Barrierefreiheit auf Wegen, Freiflächen und Stellplätzen des Grundstücks Einbau/Anbau oder Modernisierung eines Aufzugs Einbau von Einbruchsschutz Instandsetzungsmaßnahmen, die durch die geförderten Maßnahmen verursacht werden Die geförderten Maßnahmen sollen die Anforderungen der DIN Teil 2 im Sinne der Barrierefreiheit erfüllen.
2 2 von 5 Wann ist eine Förderung ausgeschlossen? Eine Förderung ist nicht möglich, wenn zum Beispiel: ein vorzeitiger Baubeginn/Vertragsabschluss vor Erteilung der Förderzusage erfolgt ist, es sich um ein Wohngebäude mit mehr als fünf Vollgeschossen handelt (in Innenstädten oder Innenstadtrandlagen sind Ausnahmen sind möglich), planungs- oder baurechtliche Voraussetzungen nicht eingehalten werden, die Wohnfläche der Wohnung weniger als 34 qm beträgt. Wer ist förderfähig? Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietwohnungen, die über eine ausreichende Kreditwürdigkeit und eine angemessene Eigenleistung verfügen. Welche Eigenleistung müssen erbracht werden? Von den Bau- und Baunebenkosten sind 20 % als Eigenleistung zu erbringen. Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Maßnahmen Die Fördermaßnahme Reduzierung von Barrieren und Verbesserung Einbruchschutz kann mit der Maßnahme Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand kombiniert werden (siehe auch Informationsbroschüre Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand ). Ebenfalls ist eine Kombination mit einem Darlehen für Schwerbehinderte möglich (siehe auch Informationsbroschüre Darlehen für Schwerbehinderte ). Auswirkungen Bei alleiniger Förderung Reduzierung von Barrieren Die Gewährung der Fördermittel hat außer bei bereits preisgebundenem Wohnraum - keine Belegungs- und Mietpreisbindung zur Folge. Bei Baumaßnahmen in bereits preisgebundenen Mietwohnungen sind die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu beachten, bei freifinanzierten Wohnungen sind Mieterhöhungen im Rahmen des BGB zulässig.
3 3 von 5 In Kombination mit der Maßnahme Verbesserung der Energieeffizienz - Mietwohnungen Die Kombination der Maßnahme Reduzierung von Barrieren mit der Maßnahme Verbesserung der Energieeffizienz löst bei Mietwohnungen Mieterhöhungsregelungen und Mietobergrenzen sowie Belegungsbindungen aus. Für die Dauer der gewählten Zinsverbilligung dürfen die Wohnungen bei einer Neuvermietung, außer in Stadterneuerungsgebieten, nur an Personen mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Darüber hinaus gelten Begrenzungen hinsichtlich der Miethöhen und der Mieterhöhungen, über die wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch informieren. Mieterinnen und Mieter sind über die Inanspruchnahme der Fördermittel und die Mietobergrenzen nach Modernisierung und die zulässigen Mieterhöhungen gemäß der Förderzusage zu informieren. Wie hoch sind die Darlehen? Maximal Darlehen je Wohnung, höchstens jedoch 80 % der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten in Mietwohnungen. Darlehensbeträge unter pro Wohnung werden nicht bewilligt. Das Förderdarlehen kann erhöht werden für: den Bau eines neuen barrierefreien Erschließungssystems (z. B. Laubengänge) den erstmaligen Einbau eines Aufzuges Wie sind die Darlehenskonditionen? Tilgung: 2 % zuzüglich ersparter Zinsen Zinssatz: 0,5 % p.a., 10 Jahre fest, danach marktüblich bei einer Kombination mit einer Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz nach dem Programm RL BestandsInvest auch wahlweise 15, 20 oder 25 Jahre, danach marktüblich Verwaltungskostenbeitrag: laufend 0,5 % p.a. Ratenzahlung: halbjährlich Auszahlung in 2 Raten für Darlehen bis : 50 % bei Beginn der Maßnahme 50% nach Fertigstellung und Prüfung des Kostennachweises
4 4 von 5 Auszahlung in 3 Raten für Darlehen ab ,- : 30 % bei Beginn der Maßnahme 60 % nach Fertigstellung der Maßnahme 10 % nach Prüfung des Kostennachweises Bei einer Kombination des Abbaus von Barrieren mit einer energetischen Sanierung besteht die Möglichkeit eines Tilgungsnachlasses (Teilschulderlass) in Höhe von 20 % des anerkannten Gesamtdarlehens. Wie hoch sind die Bearbeitungsgebühren? Einmalig 0,4 % der Darlehenssumme als Gebühr bei der NRW.BANK (wird bei Auszahlung einbehalten) sowie Einmalig 0,4 % der Darlehenssumme als Verwaltungsgebühr bei der Bewilligungsbehörde Wann kann mit dem Umbau begonnen werden? Grundsätzlich gilt, dass vor Erteilung einer Förderzusage nicht mit den Baumaßnahmen begonnen werden darf. Zum Baubeginn zählt auch der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen. Planungen gelten nicht als Baubeginn. Was ist noch zu beachten? Im Antragsverfahren müssen die voraussichtlichen Kosten der Maßnahme durch Kostenvoranschläge oder in Form einer qualifizierten Kostenaufstellung (z.b. von einem Architekten) belegt werden. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme ist ein Kostennachweis vorzulegen. Die Maßnahme soll innerhalb von 2 Jahren nach Erteilung der Förderzusage abgeschlossen werden. Eine Kombination mit wohnungswirtschaftlichen Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist möglich. Wo werden die Fördermittel beantragt? Bei der Stadt Wuppertal, Ressort Bauen und Wohnen, Abteilung Bauförderung und Wohnen, Winklerstr. 1, Wuppertal als Bewilligungsbehörde.
5 5 von 5 Wie werden die Fördermittel beantragt? Die für die Beantragung vorgeschriebenen Antragsvordrucke erhalten Sie zum Herunterladen unter oder Vor Antragstellung wird ein Beratungsgespräch bei der Bewilligungsbehörde empfohlen. Wer erteilt die Förderzusage? Die Bewilligungsbehörde, die den Antrag entgegen genommen hat. Wie geht es weiter? Die NRW.BANK leitet die Vertragsunterlagen zu, zahlt die Fördermittel aus und verwaltet das Darlehen. Diese Informationsbroschüre erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter der Tel.-Nr (Fax: ) oder der -Adresse baufoerderung@stadt.wuppertal.de. Stadtverwaltung Wuppertal Ressort Bauen und Wohnen Abteilung Bauförderung und Wohnen Winklerstraße 1 (gegenüber Bahnhof Barmen) Wuppertal-Barmen Tel Förderprogramme, Informationsmaterial und benötigte Antragsformulare erhalten Sie auch unter folgenden Internetadressen:
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