Reduzierung von Barrieren und Verbesserung der Energieeffizienz

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1 Wir fördern Ideen Reduzierung von Barrieren und Verbesserung der Energieeffizienz Förderung von investiven Maßnahmen im Wohnungsbestand in Nordrhein-Westfalen (RL BestandsInvest 2011)

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3 Das Land Nordrhein-Westfalen fördert bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren und zur Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand durch Vergabe zinsgünstiger Darlehen. Diese Broschüre gibt Ihnen einen ersten Überblick über die verschiedenen Förderangebote, deren Rechtsgrundlage die Richtlinie zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand des Landes ist. Die Broschüre ersetzt jedoch nicht die Prüfung, ob eine Gewährung von Fördermitteln im Einzelfall möglich ist. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Fördermitteln besteht nicht. Wo werden Fördermittel beantragt und wer entscheidet über den Antrag? Fördermittel werden bei der Stadt- oder Kreisverwaltung beantragt, in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt. In der Regel handelt es sich um die Ämter für Wohnungsbauförderung, nachstehend auch Bewilligungsbehörden genannt. Die für Sie zuständige Bewilligungsbehörde können Sie bei Ihrer Gemeinde oder im Internet unter erfahren. Dort finden Sie auch die für die Beantragung erforderlichen Vordrucke. Die Behörde prüft den Antrag und die erforderlichen Unterlagen und trifft die Entscheidung über die Förderung. Bei positiver Entscheidung erteilt die Bewilligungsbehörde eine Förderzusage. Diese ist anschließend die Grundlage für den Abschluss des Darlehensvertrages mit der NRW.BANK. Wer wird gefördert? Natürliche und juristische Personen als Eigentümer/Eigentümerin oder als sonstige dingliche Verfügungsberechtigte von bestehenden Wohngebäuden mit ausreichender Kreditwürdigkeit. Beim Förderangebot Reduzierung von Barrieren bestehen keine weiteren Zugangsvoraussetzungen. Insbesondere ist die Einhaltung einer Einkommensgrenze nicht erforderlich. Bei Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz Eigentumsmaßnahmen Die Immobilie muss vom Eigentümer oder seinen Angehörigen selbst genutzt werden. Der Haushalt muss Einkommensgrenzen einhalten. Informationen zu den Einkommensgrenzen erhalten Sie im Anhang dieser Broschüre. Mietwohnungen (freifinanziert und gefördert) Für die Dauer der Zinsverbilligung (10 oder 15 Jahre) entstehen Mietpreisbindungen. Nur bei Neuvermietung müssen die Wohnungen an Personen mit gültigem Wohnberechtigungsschein vergeben werden. Die zuständige Bewilligungsbehörde informiert Sie über die genauen Bedingungen. Förderung von baulichen Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren und zur Verbesserung der Energieeffizienz 3

4 Was ist zu beachten? Es werden keine Maßnahmen gefördert, mit denen schon begonnen wurde, die an Wohngebäuden durchgeführt werden sollen, für die eine Förderzusage innerhalb der letzten 5 Jahre erteilt, dann aber zurück gegeben worden ist, an Wohngebäuden mit baulichen Missständen, in Wohngebäuden mit mehr als 4, in Innenstädten und Innenstadtrandlagen mit mehr als 6 Vollgeschossen. Erforderliche Eigenleistung: Mietwohnungen 20%, Eigentumsmaßnahmen 15%. Im Programm Reduzierung von Barrieren werden nur Wohnungen gefördert, deren Wohnfläche größer ist als 34 Quadratmeter. Beim Förderangebot Verbesserung der Energieeffizienz ist Fördervoraussetzung, dass der Bauantrag für das Gebäude vor dem 31. Dezember 1994 gestellt oder die Bauanzeige getätigt wurde. 4 Förderung von baulichen Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren und zur Verbesserung der Energieeffizienz

5 Für welche Maßnahmen können Fördermittel beantragt werden? Reduzierung von Barrieren Im Vordergrund steht die Reduzierung von Barrieren z.b. durch: Einbau einer bodengleichen Dusche, Grundrissveränderungen zur Schaffung notwendiger Bewegungsflächen, Ausstattungsverbesserungen, wie z.b. unterfahrbarer Waschtisch, erhöhte Toilette, Verlegung von Schaltern, Steckdosen und Haltegriffen, Einbau neuer, verbreiterter Türen und Abbau von Türschwellen, Schaffung stufenfrei erreichbarer Abstellflächen, Umbau/Anbau eines Balkons oder einer Terrasse (barrierefrei), Überwindung von Differenzstufen zwischen Eingang und Erdgeschoss durch Rampen, Aufzug, Treppenlift oder Umgestaltung eines Nebeneingangs, Nachrüstung mit elektrischen Türöffnern, Einbau von Orientierungssystemen für Menschen mit sensorischen Einschränkungen (Ausstattung mit auditiven, visuellen und taktilen Orientierungshilfen), Modernisierung eines vorhandenen Aufzugs, Bau eines neuen barrierefreien Erschließungssystems, Herstellung der Barrierefreiheit auf Wegen, Freiflächen und Stellplätzen, Erstmaliger Einbau/Anbau eines Aufzugs, Barrierefreie Umgestaltung der Küchen. Bei der Planung ist folgendes zu beachten: Ein Wohn- und Schlafraum, die Küche oder Kochnische sowie ein Bad müssen ohne Stufen, Schwellen oder untere Türanschläge zu erreichen sein. Das Bad muss mit Waschtisch, Toilette und bodengleicher Dusche ausgestattet sein. Sofern Toilette und Dusche in getrennten Räumen untergebracht sind, müssen beide ohne Stufen, Schwellen oder untere Türanschläge zu erreichen sein. Förderung von baulichen Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren und zur Verbesserung der Energieeffizienz 5

6 Verbesserung der Energieeffizienz Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die zur nachhaltigen Verbesserung der Energieeffizienz und damit zu einer Senkung der Nebenkosten sowie zu einer verstärkten C0 ² Einsparung beitragen. Folgende Maßnahmen sind förderfähig: Bei der Planung ist Folgendes zu beachten: Wärmedämmung der Außenwände, Wärmedämmung der Kellerdecke und der erdberührten Außenflächen beheizter Räume oder der untersten Geschossdecke, Wärmedämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke, Einbau von Fenstern und Fenstertüren mit einem U-Wert von mind. 1,0 w / (m²k), Dachflächenfenstern und Außentüren, Maßnahmen zur energieeffizienten Verbesserung bzw. zum erstmaligen Einbau von Heizungs- und Warmwasseranlagen und/oder zum Einbau von solarthermischen Anlagen und zum Einbau von mechanischen Lüftungsanlagen, Erneuerung oder erstmaliger Anbau eines Balkons im Zusammenhang mit der Wärmedämmung der Außenwände, bei selbst genutztem Wohneigentum: Ausbau- und Erweiterung des vorhandenen Wohnraums (Wohnflächenerweiterung) im Zusammenhang mit der Dämmung der Außenwände und/oder des Daches, Instandsetzungsmaßnahmen, die durch die geförderten Maßnahmen verursacht werden, und Nachweise bzw. Energiegutachten, die im Zusammenhang mit den geförderten Maßnahmen stehen, sind ebenfalls förderfähig. Nicht förderfähig sind Nachtstromspeicherheizungen sowie andere mit Direktstrom betriebene Heizungssysteme und hydraulisch gesteuerte Durchlauferhitzer. Die Maßnahmen sind durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks durchzuführen. Es sind mindestens drei bauteilbezogene Maßnahmen in Kombination durchzuführen (Maßnahmepakete). Entsprechen einzelne Bauteile bereits den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung (WSV) vom , können diese als Maßnahmen anerkannt (aber nicht nachträglich gefördert) werden. Alternativen sind möglich, hierüber informiert Sie die zuständige Bewilligungsbehörde. Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom in der jeweils geltenden Fassung (EnEV) sind bei der Durchführung der Maßnahmen einzuhalten. Wenn eine Fenstererneuerung ohne gleichzeitige Außenwanddämmung durchgeführt wird, muss eine mechanische Lüftungsanlage in den betroffenen Räumen eingebaut werden; es sei denn, die Außendämmung entspricht mindestens dem Standard der WSV von Förderung von baulichen Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren und zur Verbesserung der Energieeffizienz

7 Der Nachweis über die Einhaltung der vorstehenden Werte erfolgt durch Sachverständige, die nach 21 EnEV zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt sind. Näheres hierzu erfahren Sie unter der Internetadresse der Deutschen Energie- Agentur (dena) Wie hoch sind die Darlehen? Reduzierung von Barrieren Das Darlehen beträgt bis zu Euro pro Wohnung, höchstens jedoch 50% der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten. Bei Wohnungen, für die zeitgleich Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz gefördert werden, beträgt das Darlehen 80% der Bau- und Baunebenkosten. Wird eine Wohnung für Wohngruppen mit älteren und pflegebedürftigen oder behinderten Menschen mit Betreuungsbedarf barrierefrei umgebaut, beträgt der Höchstbetrag Euro pro Wohnung. Was ist nach Erteilung der Förderzusage noch zu beachten? Die Maßnahmen müssen grundsätzlich innerhalb von 36 Monaten nach Erteilung der Förderzusage abgeschlossen sein. Mit der Anzeige der Fertigstellung der Maßnahmen ist ein Kostennachweis in Form einer summarischen Kostenaufstellung vorzulegen. Der Darlehenshöchstbetrag erhöht sich für ein neues barrierefreies Erschließungssystem um Euro pro Wohnung und um Euro pro Wohnung, wenn erstmalig ein Aufzug eingebaut wird. Verbesserung der Energieeffizienz Das Darlehen beträgt bis zu Euro pro Wohnung, höchstens jedoch 80% der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten. Förderung von baulichen Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren und zur Verbesserung der Energieeffizienz 7

8 Wie sind die Darlehenskonditionen? Konditionen Reduzierung von Barrieren Zinsen 0,5% p.a. für einen Zeitraum von 10 Jahren nach Fertigstellung der Maßnahme. Bei gleichzeitiger Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz wahlweise 10 oder 15 Jahre. Danach ist das Darlehen jährlich mit 6% zu verzinsen. Tilgung 2,0% p.a. unter Zuwachs der durch die fortschreitende Tilgung ersparten Zinsen. Laufender Verwaltungskostenbeitrag 0,5% p.a. berechnet vom ursprünglich bewilligten Darlehensbetrag - nach Tilgung des Darlehens um 50% wird der Verwaltungskostenbeitrag vom halben Darlehensbetrag berechnet. Auszahlung 99,6%, über die genauen Auszahlungsvoraussetzungen werden Sie von der NRW.BANK informiert. 1. Rate: 30% bei Beginn der Maßnahmen. 2. Rate: 60% nach Fertigstellung der Maßnahme. 3. Rate: 10% nach abschließender Prüfung des Kostennachweises. 8 Förderung von baulichen Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren und zur Verbesserung der Energieeffizienz

9 Konditionen Verbesserung der Energieeffizienz Zinsen 0,5% p.a. für die Dauer der gewählten Sozialbindung (10 oder 15 Jahre). Danach ist das Darlehen jährlich mit 6% zu verzinsen. Tilgung 2,0% p.a. unter Zuwachs der durch die fortschreitende Tilgung ersparten Zinsen. Laufender Verwaltungskostenbeitrag 0,5% p.a. berechnet vom ursprünglich bewilligten Darlehensbetrag - nach Tilgung des Darlehens um 50% wird der Verwaltungskostenbeitrag vom halben Darlehensbetrag berechnet. Auszahlung 99,6%, über die genauen Auszahlungsvoraussetzungen werden Sie von der NRW.BANK informiert. 1. Rate: 30% bei Beginn der Maßnahmen. 2. Rate: 60% nach Fertigstellung der Maßnahme. 3. Rate: 10% nach abschließender Prüfung des Kostennachweises. Förderung von baulichen Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren und zur Verbesserung der Energieeffizienz 9

10 Anhang Einkommensgrenzen Die Darstellung geht vom maximal möglichen Brutto-Jahreseinkommen eines nicht selbstständigen Arbeitnehmer-Haushaltes aus. Dabei wird ein verdienender Haushaltsangehöriger unterstellt, der Steuern und Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zahlt. Werbungskosten sind mit dem Pauschalbetrag von 920 Euro berücksichtigt. Höhere Werbungskosten können ggf. das Ergebnis zu Ihren Gunsten verändern. Das Kindergeld ist nicht anrechnungspflichtig. Bei mehreren Einkünften im Haushalt oder anderen Bezügen (z.b.: bei Beamten, Selbstständigen oder Rentnern) ergeben sich andere Werte für das maximal mögliche Jahreseinkommen. Ferner gibt es anrechnungsfreie Beträge, die ein höheres Einkommen zulassen (z.b. bei schwerbehinderten und/oder pflegebedürftigen Haushaltsangehörigen und Unterhaltsverpflichtungen). Diese Tabelle ersetzt nicht die genaue Einkommensprüfung durch die Bewilligungsbehörde. Beispiele zum maximal möglichen Bruttojahreseinkommen bei einem Alleinverdiener im Haushalt: Anzahl der Personen Max. mögliches Bruttoeinkommen Haushalt Allgemein Max. mögliches Bruttoeinkommen Junges Ehepaar*) Einzelperson 2 Personen mit 1 Kind mit 2 Kindern mit 3 Kindern mit 4 Kindern *) Junges Ehepaar = Keiner der beiden Ehegatten darf das 40. Lebensjahr vollendet haben, nur bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres nach dem Jahr der Eheschließung, mindestens ein Kind. 10 Förderung von baulichen Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren und zur Verbesserung der Energieeffizienz

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12 Impressum Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Jürgensplatz 1, Düsseldorf Kontakt Rita Tölle +49 (211) Diese Broschüre kann unter Angabe der Veröffentlichungsnummer: W 405 (per Fax, oder Postkarte) bestellt werden bei den: Gemeinnützigen Werkstätten Neuss GmbH Betriebsstätte am Henselsgraben Am Henselsgraben 3, D Neuss Fax +49 (2131) mwebwv@gwn-neuss.de NRW.BANK Wohnraumförderung Postadresse: Düsseldorf Besuchsadresse: Kavalleriestraße 22, Düsseldorf info@nrwbank.de Kontakt Martina Lüdeke +49 (211) Jürgen Jankowski +49 (211) Marion Kopp +49 (211) (Ansprechpartnerin für weitere Bestellungen über die NRW.BANK) Titelfoto Yavuz Arslan Haftungsausschluss Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernimmt die NRW.BANK keine Gewähr. Fassung 06/11

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