RUNDER TISCH LANDKREIS PASSAU WOHNEN FÖRDERN

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1 RUNDER TISCH LANDKREIS PASSAU WOHNEN FÖRDERN Doris Reuschl, Regierung von Niederbayern

2 GLIEDERUNG Bayern Kommunales Förderprogramm Allgemeine Wohnraumförderung Einkommensorientierte Förderung () Bayerisches sprogramm (BayMod)

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4 WOHNUNGSPAKT BAYERN Sofortprogramm 2016 Staat plant und baut, nur für anerkannte Flüchtlinge Kommunales Programm 2016 bis 2019 Kommunen, für alle einkommensschwachen Haushalte angemessene Berücksichtigung anerkannter Flüchtlinge Wohnungsbauförderung 2016 bis 2019 Investoren planen und bauen, Wohnen für alle einkommensschwachen Haushalte ab 2017 kontinuierliche Erhöhung um jeweils 56 Mio

5 FÖRDERMITTEL FÜR NIEDERBAYERN 2016 Kommunales Wohnraumförderprogramm 10,0 Mio. Für Neu- und Umbau von Miet- und Eigenwohnraum 15,0 Mio. en 5,0 Mio. (Erhöhung möglich)

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7 WOHNUNGSPAKT BAYERN Sofortprogramm 2016 Staat plant und baut, nur für anerkannte Flüchtlinge Kommunales Programm 2016 bis 2019 Kommunen, für alle einkommensschwachen Haushalte angemessene Berücksichtigung anerkannter Flüchtlinge Wohnungsbauförderung 2016 bis 2019 Investoren planen und bauen, Wohnen für alle einkommensschwachen Haushalte ab 2017 kontinuierliche Erhöhung um jeweils 56 Mio

8 KOMMUNALES PROGRAMM Zweck Schaffen von bezahlbarem Mietwohnraum für einkommensschwache Haushalte, die sich am Markt nicht mit angemessenem Wohnraum versorgen können. Dabei sollen auch anerkannte Flüchtlinge angemessen berücksichtigt werden. Förderempfänger Gemeinden, auch in kommunaler Zusammenarbeit in Formen von Zweckvereinbarungen und Zweckverbänden Gemeinden oder Zweckverbände müssen Eigentümer des Wohnraums sein (und bis Bindungsende bleiben) Zur Umsetzung können sie sich insbesondere kommunaler Wohnungsbauunternehmen bedienen.

9 KOMMUNALES PROGRAMM 1. Neubau, Änderung oder Erweiterung von Mietwohnraum, einschließlich auch in Gebäuden, die bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt wurden 2. bestehenden Mietwohnraums 3. Erwerb von Grundstücken oder leerstehenden Gebäuden zur Durchführung von Maßnahmen nach 1. und Vorbereitende planerische Maßnahmen (Wohnraumkonzepte, Fachgutachten und Wettbewerbe)

10 KOMMUNALES PROGRAMM Zuschuss Bei Baumaßnahmen: Zuschuss in Höhe bis zu 30% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten (inkl. Grundstück) Bei Grunderwerb: Zuschuss maximal so hoch wie Kosten von Bau/Umbau Bei Konzepten und Wettbewerben: Zuschuss in Höhe von 60 % der Gesamtkosten Zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen der LABO (Zusätzlich möglich, nicht zwingend) Bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten 10-jährige Laufzeit und Zinsverbilligung oder 20-jährige Laufzeit und Zinsverbilligung

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12 WOHNUNGSPAKT BAYERN Sofortprogramm 2016 Staat plant und baut, nur für anerkannte Flüchtlinge Kommunales Programm 2016 bis 2019 Kommunen, für alle einkommensschwachen Haushalte angemessene Berücksichtigung anerkannter Flüchtlinge Wohnungsbauförderung 2016 bis 2019 Investoren planen und bauen, Wohnen für alle einkommensschwachen Haushalte ab 2017 kontinuierliche Erhöhung um jeweils 56 Mio

13 ZIEL DER MIETWOHNRAUMFÖRDERUNG Unterstützung von Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können, insbesondere Familien Menschen mit Behinderung ältere Menschen

14 FÖRDERSYSTEMATIK - EINKOMMENSORIENTIERTE FÖRDERUNG Der Staat fördert den Mietwohnungsneubau mit zinsgünstigen Darlehen und einem Zuschuss Der Vermieter erhält vom Mieter die ortsübliche Miete lässt sich bei Einzug vom Mieter dessen Wohnberechtigungsschein vorlegen schließt Mietvertrag gemäß BGB (Mieterhöhung möglich) Der Mieter beantragt Wohnberechtigungsschein bei Stadt oder Landratsamt (vor Einzug) beantragt einen einkommensabhängigen Mietzuschuss (alle drei Jahre)

15 FÖRDERKONDITIONEN NEU- UND UMBAU Objektabhängiges Darlehen Förderbetrag 935 /m²* Zinssatz: 0,5 % Tilgung: 1% bis 3 % Tilgungsfreie Zeit: 3 Jahre Verwaltungskosten: 3,0 % Zins- und Belegungsbindung: 25 Jahre * Zuschläge für innerörtliches bzw. energieeffizientes Bauen möglich

16 FÖRDERKONDITIONEN NEU- UND UMBAU Belegungsabhängiges Darlehen Die Höhe des Darlehens berechnet sich aus der Differenz zwischen ortsüblicher und zumutbarer Miete. Es ist meist niedriger als das objektabhängige Darlehen, z. B. 550 /m² bei einem Mietzuschuss von 2,50 /m² (ortsübliche Miete 7,00 /m², zumutbare 4,50 /m²) Zinssatz: 2,75 % Tilgung: 1% tilgungsfreie Zeit: 10 Jahre Zins- und Belegungsbindung: 25 Jahre

17 - EINKOMMENSORIENTIERTE FÖRDERUNG ERGÄNZENDER ZUSCHUSS Ergänzender Zuschuss: bis zu 300 /m² Wohnfläche Nur in Verbindung mit den Darlehen möglich, Begrenzung der Eigenkapitalverzinsung auf 4 %, bei höherer Verzinsung muss Zuschuss gekürzt werden.

18 TECHNISCHE STANDARDS Mindeststandards Barrierefreiheit in allen Wohnungen Aufzug sollte nachrüstbar sein Mindestgröße der Wohnung 35 m² Mindestgröße der Räume 10 m² Wohnflächen-Obergrenzen 1-Zimmer-Wohnung eine Person 40 m² 2-Zimmer-Wohnung eine Person 50 m² 2-Zimmer-Wohnung zwei Personen 55 m² 3-Zimmer-Wohnung zwei Personen 65 m² 3-Zimmer-Wohnung drei oder vier Pers. 75 m² 4-Zimmer-Wohnung vier Personen 90 m²

19 WAL Wohnen in allen Lebenslagen Seniorenwohngemeinschaft in Straubing

20 Umbau und Dachgeschossausbau in Passau

21 FÖRDERSYSTEMATIK MODERNISIERUNG Der Staat fördert die von Mietwohnungen mit zinsgünstigen Darlehen zu besseren Konditionen als die KFW und einem Zuschuss (100 /m², max. 20 % der förderfähigen Kosten) fördert auch Maßnahmen, die nicht energetisch oder altersgerecht sind. Der Vermieter kann die Miete gemäß BGB erhöhen lässt sich bei Neuvermietung einen Wohnberechtigungsschein vorlegen Der (neue) Mieter beantragt bei der Kreisverwaltungsbehörde einen Wohnberechtigungsschein (nur bei Neuvermietung) profitiert von der günstigeren Miete

22 FÖRDERKONDITIONEN MODERNISIERUNG Förderhöhe: Zuschuss: 100 /m², max. 20 % der förderfähigen Kosten; nur in Verbindung mit Darlehen Darlehen: bis zu 60 % der vergleichbaren Neubaukosten (in begründeten Einzelfällen bis zu 75%) Aktueller Zinssatz* KFW BayMod Wohnraummodernisieren: --- 0,75 % Energetisch: 0,75 % 0,0 % Altersgerecht: 0,75 % 0,75 % * eff. Zins; 30/2/10, Stand:

23 EINKOMMENSGRENZEN BRUTTO* Die Grenzen in den Einkommensstufen I-III sind anhand von plausiblen Annahmen auf Brutto-Beträge hochgerechnet und stellen lediglich eine unverbindliche Orientierungshilfe dar. Die Einhaltung der jeweiligen Grenze muss im Einzelfall vom Landratsamt im Rahmen des Wohnberechtigungsscheins überprüft werden. Einpersonen- Haushalt Ehepaar mit 1 Kind Ehepaar mit 2 Kindern Stufe I Stufe II Stufe III * Näherungswerte, pauschale Abzüge sind berücksichtigt

24 in Deggendorf

25 Aufstockung und in Straubing

26 Wohnraumförderung in Niederbayern

27 ANSPRECHPARTNER/WEITERE INFORMATIONEN Regierung von Niederbayern Sachgebiet Wohnungswesen Regierungsplatz Landshut Doris Reuschl Günther Gruber Andreas Riedel Tel 0871 / Tel / Tel / doris.reuschl@reg-nb.bayern.de guenther.gruber@reg-nb.bayern.de andreas.riedel@reg-nb.bayern.de Links: Bayern: Kommunalen Wohnraumförderung: Mietwohnungsbau:

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