Vorlage zur Kenntnisnahme
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- Helge Dresdner
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1 Drucksache 16/ Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme Auftrag zur Erweiterung des Förderangebots der Investitionsbank Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses können über die Internetseite (Startseite>Parlament>Plenum>Drucksachen) eingesehen und abgerufen werden.
2 Der Senat von Berlin - Stadt - IV A 21 - Tel.: 9012 (912) 4825 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e -zur Kenntnisnahme - des Senats von Berlin über Auftrag zur Erweiterung des Förderangebots der Investitionsbank Berlin Der Senat legt nachstehende Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: A. Notwendigkeit der Auftragserteilung Die Investitionsbank Berlin (IBB) ist mit Inkrafttreten des Investitionsbankgesetzes vom 25.Mai 2004 aus der Landesbank Berlin herausgelöst und wird seitdem als selbstständige Landesförderbank entsprechend der Verständigung II zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union (EU) vom 27.März 2002 in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts fortgeführt. Entsprechend der Verständigung II enthalten der 5 des Investitionsbankgesetzes 1 und der 4 der Satzung der IBB 2 eine abschließende Auflistung der Aufgaben und möglichen Tätigkeitsfelder der IBB. 6 Abs. 4 des Investitionsbankgesetzes und entsprechend 5 der Satzung sehen vor, dass der Senat von Berlin darüber entscheidet, welche konkreten Aufgaben die IBB tatsächlich ausführt. In Umsetzung des Auftrags der IBB, im staatlichen Auftrag unter Beachtung der Beihilfevorschriften der EU Fördermaßnahmen in den Bereichen Wohnungswirtschaft, Wohnungsbauförderung, städtebauliche Planung, Erneuerung und Entwicklung sowie Umweltschutz, Energieeinsparung und erneuerbare Energien tätig zu werden, hat der Senat in seiner Sitzung am über die nachstehend erläuterte Erweiterung des Förderangebots der IBB beschlossen. 1 Gesetz zur rechtlichen Verselbstständigung der Investitionsbank Berlin vom 25. Mai 2004 (GVBl. S. 227), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Dezember 2004 (GVBl. S. 494) 2 Verordnung über die Satzung der IBB vom 2. September 2004 (GVBl. S. 372), zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. März 2008 (GVBl. S. 70)
3 I. IBB Programm: Energetische Gebäudesanierung Dieses IBB-Eigenprogramm besteht in der Vergabe zinsgünstiger Darlehen für die energetische Sanierung von vermieteten Mehrfamilienhäusern. Die Darlehen werden aus Mitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) refinanziert. Dabei werden die vom Bund zinsverbilligten Darlehen der KfW- Programme Energieeffizient Sanieren (KfW- Projektnr. 151, 152) von der IBB zusätzlich zinsverbilligt. Die zusätzliche Zinsverbilligung wird über einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt und wird maximal 60 Basispunkte (entspricht 0,6% Zinsermäßigung p.a.) betragen. Gefördert werden kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften sowie private Investoren, die in ihren Mietobjekten energetische Modernisierungsmaßnahmen umsetzen. Die im Rahmen des IBB-Förderprogramms förderfähigen Maßnahmen entsprechen denen des KfW-Programms Energieeffizient Sanieren und bestehen z.b. aus der Erneuerung der Fenster, der Heizungsanlage, in Dämmmaßnahmen sowie dem Einbau von Lüftungsanlagen (siehe Anlage 1- Merkblatt der KfW Energieeffizient Sanieren ). Die Auszahlung des Darlehens beträgt 100 %. Die Darlehen sind bis zu fünf Jahre tilgungsfrei. Danach sind sie vom Fördernehmer in vierteljährlichen Annuitäten zu tilgen. Eine detaillierte Programmdarstellung ist der Anlage 1 zu entnehmen. Zusätzliche Bearbeitungsentgelte oder Schätzkosten werden von der IBB nicht erhoben. II. IBB Programm: Altersgerecht Wohnen Dieses IBB-Eigenprogramm besteht in der Vergabe zinsgünstiger Darlehen für den altersklassen übergreifenden Abbau von Barrieren in Wohnungen sowie der Gestaltung von Gemeinschafts- und Freiflächen. Die Darlehen werden ebenfalls aus Mitteln der KfW refinanziert. Dabei werden die vom Bund zinsverbilligten Darlehen des KfW- Programms Nr. 155 Altengerecht Umbauen von der IBB zusätzlich zinsverbilligt. Die zusätzliche Zinsverbilligung wird ebenfalls über einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt und wird maximal 60 Basispunkte betragen. Gefördert werden auch hier Investoren (z.b. kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften oder private Investoren), die entsprechende Maßnahmen in ihren vermieteten Mehrfamilienhäusern durchführen möchten. Die im Rahmen des IBB-Förderprogramms förderfähigen Maßnahmen orientieren sich an den zum Thema passenden Ausschnitten des Programms Wohnraum Modernisieren Standard und Altersgerecht Umbauen der KfW. Der Wohnungsbestand soll baulich so umgestaltet werden, dass er möglichst barrierearm von allen Altersgruppen und insbesondere auch von älteren Menschen genutzt werden kann. Im Vordergrund steht die nachhaltige und bewohnerorientierte Reduzierung von Barrieren (weitere Programmdetails siehe Anlage 2 - Merkblatt der KfW Wohnraum Modernisieren Standard und Altersgerecht Umbauen) III. EU-Beihilferelevanz der neuen IBB-Förderprogramme Sowohl die wohnungswirtschaftlichen Programme der KfW, die von der IBB an die Fördernehmer durchgeleitet werden, als auch die in Rede stehenden Eigenprogramme der IBB sind EU-rechtlich als nicht beihilferelevant zu bewerten. Dieser Bewertung bisher engegenstehende selektive Auswahlkriterien der KfW sind spätestens per 01.April 2009 entfal-
4 len. Die Programme werden ebenfalls für alle Gruppen potentieller Antragsteller wettbewerbsneutral und diskriminierungsfrei angeboten. B. Rechtsgrundlage: 6 Abs. 4 Satz 2 IBB-Gesetz C. Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/oder Wirtschaftsunternehmen Keine unmittelbaren Auswirkungen D. Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg Keine Auswirkungen E. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Unmittelbare Auswirkungen für den Landeshaushalt sind mit der Erweiterung des Förderangebots nicht verbunden. Die notwendigen Mittel werden von der IBB im Rahmen der vom Senat beschlossenen Förderleistungen erbracht. a) Für das Jahr 2009 sind folgende IBB-Programmvolumina vorgesehen: Energiesparmaßnahmen in Immobilien: TEUR Seniorengerechtes Wohnen: 300 TEUR. Diese Zinszuschüsse werden der IBB im Jahr 2009 als Förderleistung angerechnet. Der Ende 2009 von der IBB auszuweisende bilanzielle Ertrag vermindert sich im Ergebnis somit um bis zu TEUR. Der Umfang eines möglichen Förderangebots ab 2010 kann derzeit nicht quantifiziert werden. b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine F. Begründung Die zusätzliche Zinsverbilligung durch das neue IBB-Programm Energetische Gebäudesanierung von bis zu 0,60 % (Dauer der Zinsverbilligung 10 Jahre) zur Durchleitung der KfW-Kredite aus dem KfW- Programm "Energieeffizient Sanieren" (bis 1. April 2009 "KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm") soll für die Wohnungswirtschaft einen zusätzlichen Anreiz schaffen, energiesparende Maßnahmen für den Wohnungsbestand durchzuführen. Dazu ist die Inanspruchnahme der KfW-Programme für Mietwohnungsobjekte in Berlin weiter zu erhöhen. So lag der Anteil Berlins am "KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm" in 2008 bei 135,6 Mio. (4,77 % des Gesamtvolumens) bzw WE (8,93% der im Programm geförderten Wohnungen), entsprechend einem durchschnittlichen Darlehensvolumen von /Wohnung. Die zusätzliche Zinsverbilligung durch die IBB entspricht bei diesem Darlehensvolumen einem Zinsverbilligungsaufwand von 746 /Wohnung (bzw. jährlich 74,60 pro Wohnung). Bei einem Gesamtför-
5 dervolumen von 2 Mio. können somit zusätzliche Zinsverbilligungen für energiesparende Maßnahmen an ca Wohnungen gefördert werden. Die Mittelvergabe soll nach der Reihenfolge des Antragseingangs ( Windhundprinzip ) erfolgen, damit die EU- beihilferechtlichen Kriterien erfüllt werden (Ausschluss der Selektivität). Gemäß 559 a Abs. 2 Satz 4 BGB sind Zinszuschüsse von der Umlage der Modernisierungskosten abzuziehen. Die seitens der IBB gewährte zusätzliche Zinsverbilligung vermindert somit die Modernisierungsumlage für eine durchschnittlich 70 m² große Mietwohnung um 74,60 jährlich, entsprechend ca. 0,09 pro m² Wohnfläche monatlich. Durch die zusätzliche Zinsverbilligung des neuen Programms Altengerecht Wohnen sollen zusätzliche Anreize für die vor dem Hintergrund des demografischen Wandels bedeutsamer werdenden altersgerechten Wohnungsanpassungen geschaffen werden. Die Auswirkungen der Zinsverbilligung entsprechen den Erläuterungen zum zuvor stehenden Thema energetische Sanierung. Gemäß 6 Abs. 4 des Investitionsbankgesetzes wird dem Abgeordnetenhaus hiervon Mitteilung gemacht. Berlin, den Der Senat von Berlin Harald W o l f Ingeborg J u n g e R e y e r Bürgermeister Senatorin für Stadtentwicklung
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