Frankfurter Programm zur energetischen Modernisierung des Wohnungsbestandes, Verbesserung des Wohnumfeldes und Stadtbildpflege

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1 Mit diesem Programm gewährt die Stadt Frankfurt am Main Darlehen und Zuschüsse zur zukunftsorientierten Entwicklung der Wohnqualität im Bestand. Das gilt für die Verbesserung der energetischen Standards in Wohngebäuden, für den Ausbau von bisher nicht für Wohnzwecke geeigneten Räumlichkeiten, für Maßnahmen zum barrierefreien Um- und Ausbau, für die Zusammenlegung von Kleinwohnungen zu familienfreundlichen Wohnungen sowie für die Aufwertung vor allem des privaten, aber auch des öffentlichen Wohnumfeldes.

2 Hauptziele der Förderung / Förderungsfähige Maßnahmen: Energetische Modernisierung (dazu später mehr) Verbesserung der Wohnfunktion hinsichtlich: Zuschnitt und Funktionsabläufe (z. B. auch durch Anbau von Balkonen) wohnklimatische Verhältnisse (Schallschutz, Belichtung, Belüftung, sanitäre Einrichtungen) Barrierefreiheit (Erschließung / Beseitigung von Barrieren innerhalb der Wohnungen) Zusammenlegung von Kleinwohnungen zu familienfreundlichen Wohnungen Ergänzung des Wohnungsbestandes, z. B. durch Ausbau von bisher nicht für Wohnzwecke geeigneten Gebäuden oder Bauteilen wie Dachgeschossen, Neben- und Hintergebäuden oder durch Umwandlung von bisher nicht zu Wohnzwecken genehmigten Gebäudeflächen Stadtbildpflege und Wohnumfeldverbesserung, z. B. durch: Erneuerung von verwahrlosten Fassaden an ortsbildprägender Stelle sowie die Sicherung erhaltenswerter Gebäude durch Instandsetzung, Modernisierung oder Aus- bzw. Umbau Aufwertung vor allem des privaten, aber auch des öffentlichen Wohnumfeldes, z. B. durch barrierefreie Wegeführung, Neuanlage von Grünflächen oder Errichtung von Spielplätzen

3 Allgemeine Voraussetzungen: Lage der Liegenschaft im Fördergebiet. Dies sind Gebiete mit besonderen städtebaulichen Merkmalen, also Ortsteile, die durch soziale Missstände benachteiligt sind oder deren Entwicklung soziale Missstände befürchten lassen (z.b. Stadterneuerungsgebiete, Gebiete integrierter Stadtteilentwicklung, Aktive Nachbarschaften ) deren städtebauliche und hochbauliche Gestalt Mängel besitzt und deren gestalterische Aufwertung positive Auswirkungen auf die Erfüllung der Aufgaben des jeweil. Ortsteiles erwarten lässt (z.b. Erhaltungssatzungsgebiete, Stadtteil- und Ortsteilzentren) in denen sich private Initiativen gebildet haben, die Erneuerungsmaßnahmen auf privaten Grundstücken auf der Grundlage eines Gesamtkonzepts koordinieren und/oder Aufwertungsmaßnahmen im öffentlichen Raum durchführen (z.b. Eigentümerinteressensgemeinschaften)

4 Erhaltungssatzung Fechenheim Aktive Kernbereiche Fechenheim

5 Allgemeine Voraussetzungen: Nach der Modernisierung darf die ortsübliche Vergleichsmiete nach dem gültigen Mietspiegel nicht überschritten werden, wobei höchstens von mittleren Wohnlagen auszugehen ist. Eine Zustimmung der Mehrheit aller Mieter ist vorzulegen. Die geförderten Wohnungen müssen dauerhaft als Wohnraum erhalten bleiben. Diese Zweckbindung wird in der Regel als Baulast gesichert und bleibt somit für alle Rechtsnachfolger wirksam. Die Förderung setzt eine Mindestinvestition von ,- je Liegenschaft voraus Voraussetzungen für die Förderung energetischer Maßnahmen: Gefördert wird die Modernisierung von Wohngebäuden, wenn sie zu Verbesserungen führt, die über die jeweils geltenden Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) hinausgehen. Um den bestmöglichen energetischen Standard zu erreichen, wird für die Förderfähigkeit von energetischen Modernisierungsmaßnahmen die Vorlage eines Energiegutachtens nach den Vorgaben des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) sowie eines auf dieser Basis erstellten Umsetzungskonzepts durch einen BAFA-registrierten Energieberater vorausgesetzt.

6 Art und Höhe der Förderung: Zur Berechnung der Förderung werden zunächst förderfähige Kosten über eine Grundförderung in Abhängigkeit von der modernisierten Wohnfläche und dem erreichten energetischen Standard ermittelt. Die Förderhöhe hängt dann mit dem Maßnahmenumfang und evtl. Zusatzförderungen zusammen. Beantragt werden kann: ein Darlehen in Höhe von 85% der förderfähigen Gesamtkosten, oder ein Zuschuss in Höhe von 30% der förderfähigen Gesamtkosten.

7

8 Die Richtlinien sowie Antragsformulare erhalten sie im Stadtplanungsamt der Stadt Frankfurt am Main Abteilung: Stadterneuerung und Wohnungsbau Kurt-Schumacher-Str Frankfurt am Main, oder über das Internet auf: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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