Energetische Erneuerung von Gebäuden im Rahmen der Städtebauförderung
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- Günther Burgstaller
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1 Städtebauförderung in Sulzburg Energetische Erneuerung von Gebäuden im Rahmen der Städtebauförderung
2 Vorstellung Stadterneuerung Städtebauliche Sanierung hat zum Ziel, städtebauliche Missstände und Funktionsschwächen in den überbauten Stadt- und Ortsteilen zu beheben.
3 Vorstellung Stadterneuerung Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen in Stadt und Land, deren einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung in öffentlichem Interesse liegen, werden nach den Vorschriften des Besonderen Städtebaurechts ( 136 ff. BauGB) vorbereitet und durchgeführt. Sanieren heißt heilen. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet (Gesamtmaßnahme) zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird.
4 Förderschwerpunkte städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen Ganzheitliche ökologische Erneuerung mit den vordringlichen Handlungsfeldern Energieeffizienz im Altbaubestand, Verbesserung des Klimas, Reduzierung von Lärm und Abgasen
5 Förderschwerpunkte städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen Typische Probleme, die auf städtebauliche Missstände hinweisen sind: Mangelhafte Bausubstanz (Instandhaltungsmängel und Bauschäden) sowie Ausstattungsdefizite der Wohnungen Attraktivitätsverluste von Gebieten und Wohnumfeldmängel Ortsbildprobleme und Gefährdung erhaltenswürdiger und denkmalwerter Ortsstrukturen und Bausubstanz Bevölkerungsabwanderung und problematische Sozialstruktur gewerbliche/industrielle Nutzungsbrachen und Altlasten leerstehende, erhaltenswerte Gebäude Verkehrsprobleme (Stellplatzmangel, Lärm usw.)
6 Ziele der Städtebauförderung Stärkung von Innenstädten und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion, auch unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten; Kennzeichen für solche Funktionsverluste ist vor allem ein dauerhaftes Überangebot an baulichen Anlagen, wie z.b. Wohnungsleerstand oder Brachflächen in Innenstädten, insbesondere von Industrie-, Konversions- und Bahnflächen Städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände.
7
8 Städtebauförderung des Bundes und der Länder Damit die Städte die neuen Aufgaben und Herausforderungen besser bewältigen können, unterstützt der Bund die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit Programmen zur Städtebauförderung. Programme Zur Verwirklichung dieser Förderziele hat der Bund folgende Programme geschaffen: Soziale Stadt Stadtumbau Ost Stadtumbau West Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Städtebaulicher Denkmalschutz Kleinere Städte und Gemeinden
9 Förderung von einzelnen Sanierungsmaßnahmen Im Einzelnen sind folgende Verbesserungen in Wohngebäuden im Rahmen einer Gesamtkonzeption grundsätzlich förderfähig: Wärmedämmung z. B. Fassade, Fenster, Dach Modernisierung Elektroinstallation z. B. Leitungsnetz Heizungsmodernisierung z. B. zentrale Heizungsanlage, Warmwasserversorgung, Anbindung an die Fernwärmversorgung Änderung Wohnungsgrundriss Verbesserung der Funktionsabläufe in der Wohnung Verbesserung Lärmschutz z. B. Schallschutzfenster Instandsetzung der Gebäudesubstanz/ Fassade/Dach Verbesserung der sanitären Einrichtungen z. B. erstmaliger Einbau von Bad und WC Wiederherstellung des städtebaulich gebotenen Zustandes Bau von Stellflächen, Garagen, Tiefgaragen
10 Förderung von einzelnen Sanierungsmaßnahmen
11 Förderung Private Modernisierungen Die Modernisierungsaufwendungen, die nicht durch einen Sanierungszuschuss abgedeckt sind, können nach 7 h Einkommensteuergesetz (EstG) erhöht abgeschrieben werden. Im Jahr der Herstellung und in den folgenden 7 Jahren werden jeweils bis zu 9 % und vom 9. bis 12. Jahr bis zu 7 % abgeschrieben. Die Gemeinde stellt die Bescheinigung auf Antrag nach 7 h EStG aus.
12 Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Programm 432 Energetische Stadtsanierung Zuschüsse für Quartierskonzepte und Sanierungsmanager Das Wichtigste in Kürze Zuschuss in Höhe von 65 % der förderfähigen Kosten zur Erstellung von energetischen Konzepten und für Sanierungsmanager in der 1. Umsetzungsphase einfache Antragstellung und schnelle Bearbeitung
13 Neuordnungskonzept
14 Rathausmodernisierung Im Rahmen der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen ist es gelungen, das Rathausgebäude umfassend zu sanieren und zu einem Schmuckstück im historischen Stadtkern zu entwickeln. Das Haus eines ehemaligen Weinhändlers wurde erst im Jahr 1962 von der Stadt gekauft. Das heutige Rathaus, das als Wohn- und Geschäftshaus gebaut worden war, ist bei dieser grundlegenden Sanierung zum großen Teil wieder in den Zustand versetzt worden, wie es um 1835 erbaut worden war.
15 Altes Schloss / Arkadengebäude Mit dem Verkauf des Alten Schlosses (Arkadengebäude) ist es der Stadt gelungen, im Jahr 2003 dieses für die Gesamtentwicklung der Stadtmitte wichtige Gebäude zu privatisieren. Das Alte Schloss und das Nebengebäude wurden in eine Wohn- und Geschäftsanlage umgestaltet. Im Arkadengebäude wurden gewerbliche Räume für ein Auktionshaus mit Ausstellung und Lagerflächen untergebracht. In dem Nebengebäude entstanden vier Wohneinheiten.
16 Schwarzwaldhalle (Mehrzweckhalle) Auch die Schwarzwaldhalle konnte im Rahmen des Landessanierungsprogramms umfassend modernisiert werden. Das Gebäude wurde mit einer Holz Hackschnitzel Feuerungsanlage ausgestattet. Mit der sanierten Schwarzwaldhalle steht der Stadt wieder eine funktionierende Einrichtung für Vereine sowie dem Schulsport zur Verfügung.
17 Durchgeführte Maßnahmen
18 Schwarzwaldhalle (Mehrzweckhalle)
19 Rathausmodernisierung
20 Private Modernisierung Alte Poststraße 4
21 Private Modernisierung Gustav-Weil-Straße 1
22 Private Modernisierung Hauptstraße 67
23 Private Modernisierung Hauptstraße 64
24 Private Modernisierung Hauptstraße 81
25 Private Modernisierung Altes Schloss und Arkadengebäude
26 Private Modernisierung Ernst-Bark-Gasse 2
27 Ergebnisse vorbereitende Untersuchung - Ortsanalyse vom Regierungspräsidium Freiburg, Referat 26 - Denkmalpflege
28 Sanierung Ortskern Laufen - Zwischenbericht Oktober 2016 Beginn Bewilligungszeitraum Ende Bewilligungszeitraum Gesamtkosten aktuelle Kosten und Finanzierungsübersicht Anteilige Landeshilfe Bewilligter Förderrahmen Bewilligte Landeshilfe Bisher verbrauchter Förderrahmen Bisher verbrauchte Landeshilfe Verbleibender Förderrahmen Verbleibende Finanzhilfe Vorgesehene wichtige Maßnahmen 1. Neubau Bürgerzentrum (Gesamtkosten ) Abbruch Turn- und Festhalle und Schulgebäude Erneuerung Ortsverwaltung Nebengebäude Feuerwehr Grunderwerb Umgestaltung Straßen und Gassen Private Erneuerungsmaßnahmen Derzeit befinden sich 16 private Baumaßnahmen in der Durchführung, 12 sind davon bereits abgeschlossen.
29 Geschäftsführer: Projektmitarbeit: Dipl.-Geograph Matthias Weber Gerda Gerstl Annerose Schlenker, Dipl.-Geographin Christian Schäfer B. A. Arnold Schweinfurt (Auszubildender) Selina Kurz (Auszubildende) Engesserstraße 4a Freiburg - Tel: 0761/ Fax: 0761/ info@kommunalkonzept-sanierung.de -
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