Fördermöglichkeiten für private Immobilieneigentümer im Stadtumbaugebiet Mindener Straße Nordbahn Innenstadt
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- Henriette Waldfogel
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1 Fördermöglichkeiten für private Immobilieneigentümer im Stadtumbaugebiet Mindener Straße Nordbahn Innenstadt Informationsveranstaltung Uhr
2 Tagesordnungspunkte 1. Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept 2. Förderung privater Eigentümer durch die Stadt Bad Oeynhausen > Fassadenprogramm > Modernisierungsfonds 3. Förderung der energetischen Gebäudesanierung > KfW-Bank > NRW.Bank 4. Perspektive: Sanierungsgebiet Mindener Straße Nordbahn
3 1. Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept 2014: Aufstellung ISEK, Festlegung Fördergebiet, Grundförderantrag Städtebauförderprogramm 2015: Aufnahme in das Städtebauförderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Förderanteil Bund/Land: 70 % Eigenanteil Stadt Bad Oeynhausen: 30 % Zuwendungsfähige Ausgaben: Mio. davon Zuwendung Bund/Land: Mio. davon Eigenanteil Stadt: Mio. ISEK-Handlungsfelder: Konzeption und Steuerung der ISEK-Umsetzung Stadtgestaltung und öffentlicher Raum Freizeit und Soziales Verkehr und technische Infrastruktur
4 Stadtumbaugebiet Mindener Straße Nordbahn Innenstadt
5 complan Kommunalberatung GmbH bundesweit aktiv 26 Jahre erfolgreiche Beratung 45 MitarbeiterInnen bundesweit tätig mit Bürostandorten in Potsdam, Berlin, Bielefeld und Lübeck vielfältige Fachdisziplinen und Qualifikationen für alle Facetten von Stadt- und Regionalentwicklung Zentrale Kompetenzfelder Integrierte Stadtentwicklung Historische Stadt Wirtschaftsförderung regionale und ländliche Entwicklung Multi-Level- Governance
6 2. Förderung privater Eigentümer Fassadenprogramm finanzielle Unterstützung privater Investitionen zur Aufwertung des Gebäudebestandes, die zur Attraktivitätssteigerung des Stadtbildes und der Verbesserung des Wohnumfeldes beitragen. Modernisierungsfonds Zuschussförderung zur Modernisierung und Instandsetzung privater Gebäude, die positive Auswirkungen auf Nutzungsart und Nutzungsdauer des Gebäudes haben.
7 > Fassadenprogramm: Was wird gefördert? Gegenstände der Förderung: Verbesserung von öffentlich sichtbaren Gebäudeaußenfassaden (Neuanstrich von Fassaden, Reinigung von Sichtmauerwerkfassaden, Beseitigung störender Fassadenverkleidung, Aufwertung Fassadendetails wie z.b. Stuckornamente, Gesimse) Erneuerung erhaltenswerter, historischer Fenster und Türen nach bauzeitlichem Vorbild (Fensterteilung, Sprossen) Erneuerung von öfftl. sichtbaren Dächern und Dachteilen (Neueindeckung mit ortstypischen Materialien)
8 > Fassadenprogramm: Was wird gefördert? Gegenstände der Förderung: Schaffung und Verbesserung der Zugänglichkeit von Gebäuden Gestaltung von öffentlich sichtbaren Hofflächen, auch in Verbindung mit dem Rückbau untergeordneter baulicher Anlagen wie z.b. Schuppen, Garagen und Mauern
9 > Fassadenprogramm: Wie hoch sind die Zuschüsse? Höhe der Förderung: Bagatellgrenze: 500,- EUR öffentlicher Zuschuss von maximal 50 % der förderfähigen Kosten ist begrenzt auf: > 7.000,- EUR bei Maßnahmen an der Außenfassade > 5.000,- EUR bei Maßnahmen an Dächern, an Eingängen, bei Hofflächen- und Rückbaumaßnahmen > 3.000,- EUR bei Maßnahmen an Fenstern und Türen > Gesamtförderung auf einem Grundstück liegt bei ,- EUR
10 > Fassadenprogramm: Wie läuft die Antragstellung? Ideenfindung Information & Beratung Planung & Einholung von Kostenvoranschlägen Antragstellung Antragsprüfung durch die Stadt Bewilligung Durchführung der Maßnahmen Abrechnung Kosten Auszahlung der Fördermittel
11 > Fassadenprogramm: Fördervoraussetzung der Antragstellung? Wichtig: Objekt muss im Stadtumbaugebiet liegen Maßnahmen müssen dem Förderzweck dienen! Maßnahmen sind mit der Stadt abzustimmen (Farbwahl, Material) Maßnahmen an Denkmälern sind mit der Unteren Denkmalbehörde abzustimmen Instandsetzungspflicht (Zweckbindung) Ausführung durch Fachbetriebe einheitliches Aufmaß für vergleichbare Kostenvoranschläge (3 je Gewerk) keine Umlage auf die Miete
12 > Fassadenprogramm: Förderausschluss Unbedingt zu beachten: kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn Nachrangigkeit der Städtebauförderung! Maßnahmen der Instandsetzung, die durch ein Versäumnis des Eigentümers erforderlich geworden sind Maßnahmen, denen planungs-, bauordnungs- oder denkmalrechtliche Belange entgegenstehen Maßnahmen im Zuge von Neubaumaßnahmen, wie z. B. erstmalige Herstellung von Grün- und Freiflächen auf vormals nicht versiegelten Flächen
13 > Fassadenprogramm: Informationen? Informationsflyer Kommunale Richtlinie Antragsformular Kontaktpersonen: Janina Kracht, Stadt Bad Oeynhausen / j.kracht@badoeynhausen.de Johannes Korte, complan Kommunalberatung / johannes.korte@complangmbh.de
14 > Fassadenprogramm: Beispiele Herford Stadt Herford
15 > Fassadenprogramm: Beispiele Herford Stadt Herford
16 > Fassadenprogramm: Beispiele Herford Stadt Herford
17 > Modernisierungsfonds: Was wird gefördert? Gegenstände der Förderung: Anpassung von Grundrissen Modernisierung der technischen Gebäudeausrüstung Erneuerung von Elektroinstallation Austausch sanitärer Einrichtungen Herstellung von Barrierefreiheit Verbesserung der Zugänglichkeit von Gebäuden vorbereitende und begleitende Planungsleistungen von Architekten oder Bauingenieuren > reine Instandhaltung (Unterhaltung) ist von der Förderung ausgeschlossen!
18 > Modernisierungsfonds: Art und Höhe der Förderung? Art und Höhe: Förderung erfolgt in Form eines verlorenen Zuschusses! Fördersatz beträgt maximal 25 % der förderfähigen Ausgaben Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Abschluss und Abrechnung der durchgeführten Maßnahmen (Rückerstattungsverfahren)
19 > Modernisierungsfonds: Welche Voraussetzungen gibt es?! Voraussetzungen: Objekt liegt im Stadtumbaugebiet Mindener Straße Nordbahn Innenstadt der bauliche Zustand muss mit einem Architekten ermittelt werden die Maßnahme muss dauerhaft unrentierlich sein Eigentümer, Erbbauberechtigte und Personen eigentümergleicher Rechtsstellung sind antragsberechtigt kein frühzeitiger Maßnahmenbeginn Ausführung der Maßnahmen durch einen Fachbetrieb
20 > Modernisierungsfonds: Wie läuft die Antragstellung? Konzipierung der Baumaßnahme Planung der Maßnahme bis LP 3 HOAI Einreichung der Unterlagen bei der Stadtverwaltung* Angebotsabfrage bei Architekten ab LP 4 HOAI Vergabe der Bauleistung Durchführung Baumaßnahme Erstabstimmung zwischen Eigentümer/Stadt Fördermittelberechnung, Förderantrag bei Bezirksregierung, nach Bewilligung Modernisierungsvereinbarung zwischen Eigentümer und Stadt Abnahme der Baumaßnahme Einreichung Originalrechnung & Kontoauszüge bei der Stadt Prüfung der Unterlagen und Auszahlung der Fördermittel
21 Fazit: Modernisierungsfonds vs. Fassadenprogramm: Modernisierungsfonds fördert vorwiegend Maßnahmen, die innerhalb eines Gebäudes liegen (Gebäudeausrüstung, Grundrisse, Elektroinstallationen, sanitäre Einrichtungen, Barrierefreiheit) das Fassadenprogramm fördert vorwiegend öffentlich sichtbare Flächen, die die Fassade eines Gebäudes betreffen (Gebäudeaußenfassade, Fenster und Türen, Dächer und Dachteile, Zugänglichkeit zu Gebäuden, öffentlich sichtbare Hofflächen)
22 3. Förderung der energetischen Gebäudesanierung: > Zuschüsse und Kredite der KfW-Bank für Bestandsimmobilien Dach- und Außenwanddämmung, den Einbau solarthermischer Anlagen (Dach) und den Einbau einer Photovoltaikanlage (Dach) und Maßnahmen zum KfW-Effizienzhaus: Dämmung, Lüftung, Heizung, Solarthermikund Photovoltaikanlagen (Dach) Energetische Fachplanung und Baubegleitung > Online: KfW-Zuschussportal ( > Beratung: Experten für Energieeffizienz!
23 3. Förderung der energetischen Gebäudesanierung: > Zuschüsse und Kredite der NRW.Bank für Bestandsimmobilien NRW.BANK Gebäudesanierung: Zuschüsse und Kredite für private Hauseigentümer*innen gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz (Fenster, Wärmedämmung), Verringerung des Ressourcenverbrauchs (Sanitärinstallation, Wasserversorgung), Erhöhung des Einbruchschutzes, Beseitigung baulicher Mängel (Schadstoffsanierung) und Barrieren (Nachrüstung von Aufzügen) Förderung zwischen 2.500,-EUR ,-EUR bei der Durchführung der Maßnahmen sind die baulichen Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEv) zu beachten
24 Informationsveranstaltung für Immobilieneigentümer Perspektive: Sanierungsgebiet Mindener Straße Nordbahn Beschlussfassung: voraussichtlich im März 2018 Vereinfachtes Sanierungsverfahren
25 > Steuerliche Begünstigungen 7h EStG: Erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen 10f EStG: Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen 11a EStG: Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
26 Informationsveranstaltung für Immobilieneigentümer Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bad Oeynhausen Frau Janina Kracht Stadt- und Verkehrsplanung / j.kracht@badoeynhausen.de complan Kommunalberatung GmbH Niederwall Bielefeld johannes.korte@complangmbh.de
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