Förderung privater Projekte im Rahmen der Dorfentwicklung

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1 Förderung privater Projekte im Rahmen der Dorfentwicklung Infoabend im Bürgerhaus Grebenhain am

2 Förderung privater Projekte im Rahmen der Dorfentwicklung Ziele der Dorfentwicklung sind: Erhaltung und Schaffung einer guten Wohn- und Lebensqualität in den Ortskernen Erhalt dörflicher Lebensformen, des bau- und kulturgeschichtlichen Erbes, sowie des individuellen Charakters der hessischen Dörfer durch Stärkung der Innenentwicklung Steigerung der Energieeffizienz Verringerung des Flächenverbrauches 2

3 Ziele der Dorfentwicklung In der Dorfentwicklung wird verfolgt, dass: die Maßnahmen in hoher handwerklicher Qualität durchgeführt werden die Ausführung der Arbeiten sachgerecht erfolgt spezifische Lösungen für den individuellen Charakter des Gebäudes und seiner Umgebung gefunden werden 3

4 Voraussetzung für eine Förderung: Förderfähig sind grundsätzlich Investitionen in den Ortskernen mit dem Ziel der nachhaltigen Innenentwicklung Förderung von Privatmaßnahmen ist auf ein nach fachlichen Kriterien abgegrenztes Fördergebiet in den Ortskernen zu konzentrieren Außerhalb von Ortskernen liegende Privatmaßnahmen können ausnahmsweise gefördert werden, wenn sie im bau- und kulturgeschichtlichen Zusammenhang stehen 4

5 Abgegrenztes Fördergebiet - Beispiel 5

6 Förderfähige Objekte in der Dorfentwicklung sind dauerhaft standsichere Gebäude, die räumlich von einander getrennt sind oder fest miteinander verbunden und durch eine Trenn- oder Brandwand getrennt und separat erschlossen sind 6

7 Förderfähige Objekte in der Dorfentwicklung Trennwand Brandwand Scheune Maschinenhalle Mehrzweckhalle Wohnhaus Garage 7

8 Ortstypische Gebäude in der Dorfentwicklung Ortstypisch eingestuft wird ein Gebäude, wenn mehr als die Hälfte der nachfolgenden Punkte auf ein Gebäude zutreffen: Konstruktion des Gebäudes (Fachw., Sichtmauerw., hist. Putzbau) Verwendung regionaltypischer Baumaterialien (natürliche u. naturn.) steile Dachneigung (größer 40 Grad) vorwiegend Satteldächer (Krüppelwalm, Walmdächer u.a.) geringer Dachüberstand (max. 25 bis 30 cm) ortstypische Dacheindeckung (Tonziegel rot) Giebel- und Schleppgauben zur Belüftung und Belichtung des Dachraumes symmetrisch angeordnete Fenster aus Holz (stehende Formate und ggfl. konstruktive Glasteilung) harmonische Maßstäblichkeit bei der Gebäudeproportion gestalterische Betonung der Hauseingangssituation (Tür, Treppe, Vordach u.a) 8

9 Ortstypische Gebäude in der Dorfentwicklung 9

10 Ortstypische Gebäude in der Dorfentwicklung 10

11 Ortstypische Gebäude in der Dorfentwicklung 11

12 Gefördert werden Ausgaben für: Investitionen zur Umnutzung, Sanierung, Erweiterung, Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden auf der Grundlage ortstypischer Bauweise (DE ) Dazu zählen beispielsweise : umfassende energieeffiziente Sanierung (nur Ersteinbau einer Heizung) Umnutzung und Erweiterung von Gebäuden und Gebäudeteilen städtebaulich verträglicher Rückbau auf Grundlage einer qualifizierten Fachplanung Bauliche und betriebliche Investitionen von Kleinstunternehmen 12

13 Gefördert werden Ausgaben für: Investitionen zum Neubau oder zur Wiederherstellung von Gebäuden (DE ) Voraussetzungen : Standortgerechte Nutzung Einfügung in die Baustruktur des Ortskerns zu Beachten - städtebauliche, denkmalpflegerische und baugestalterische Kriterien 13

14 Art und Umfang der Förderung Zuschuss von 30 % der förderfähigen Ausgaben maximal Euro je Objekt Zuschuss von 50 % der förderfähigen Ausgaben für am Gemeinwohl orientierte Projekte Maximaler Zuschuss Euro Bagatellgrenze Darlehensvariante 14

15 Förderung durch Zinszuschuss in der DE Beispiel Gesamtinvestitionshöhe: Darlehensanteil: Zuschuss von 30 % auf den Darlehensanteil = Die Zuschüsse auf Darlehen für private Baumaßnahmen werden bis zu einer Darlehensobergrenze von gewährt. Dies führt zu einem möglichen Höchstzuschuss von

16 Andere öffentliche Zuwendungsgeber Landesamt für Denkmalpflege - Zuschüsse für einzelne Gewerke und - Steuervorteil bei den Baukosten bei Vermietung 8 Jahre 9 % und 4 Jahre 7 % bei Eigennutz 10 Jahre 9 % beim Erwerb bei Vermietung 40 Jahre 2,5 % Andere Ministerien KFW Darlehen oder Zuschüsse - verschiedene Förderpakete und Einzelmaßnahmen - großer Wert wird auf Energieeinsparung und auf CO2 Minderung gelegt Zuschüsse von Gemeinden, Kreis oder anderen Juristischen Personen des öffentlichen Rechts 16

17 Kombination mit anderen öffentl. Zuwendungen sollen Fördermittel aus verschiedenen Förderprogrammen herangezogen werden, darf eine Mehrfachförderung der selben Kostenpositionen nicht erfolgen eine Kumulation mit Darlehen, die einen öffentlich subventionierten Zinssatz haben, ist zugelassen (KFW); der Antragsteller ist verpflichtet, den Subventionswert eines öffentlich geförderten Darlehens durch eine Bankbescheinigung zu belegen Die Zuwendung aus dem Förderprogramm und der Subventionswert des Darlehens darf 75 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigen 17

18 Kombination mit anderen öfftl. Zuwendungen Beispiel : Baukosten Euro - Zuschuss Denkmalpflege für Euro Fenster bei Baukosten - offener Teil für DE Euro 30 % Zuschuss Euro Eigenanteil aus Denkmalpflege Eigenanteil aus DE gesamter Eigenanteil Euro Euro Euro 18

19 Ihre Ansprechpartner zur Förderung DE Amt für den ländlichen Raum Dorf -, Regionalentwicklung, Landtourismus Adolf-Spieß-Straße Lauterbach Rita Schnegelberger Tel.: / rita.schnegelberger@vogelsbergkreis.de Margit Wagner Tel.: / margit.wagner@vogelsbergkreis.de 19

20 Beratung von Sanierungs- und Baumaßnahmen Die Durchführung eines Beratungstermins ist Voraussetzung für eine Förderung Der Termin wird gemeinsam von Planungsbüro und dem ALR Vogelsbergkreis durchgeführt Das Beratungsprotokoll : Personen- und Projektdaten Beschreibung des Objekts mit Foto und Flurkarte Erläuterung der geplanten Maßnahmen Empfehlungen und Vorgaben zur Ausführung Skizzen, Hinweise auf evt. erforderliche Genehmigungen Hinweise und Hilfe zur Antragstellung 20

21 Antragunterlagen Ausgefülltes Antragsformular wenn erforderlich: Bau- oder Denkmalrechtliche Genehmigung Bankbescheinigung Nachweis des Energiedurchgangs durch das Bauteil nach der Energiesparverordnung 2009 Bescheinigung vom Bauamt, falls Ausnahmen von der Energiesparverordnung erforderlich und möglich sind Kostenberechnung des Architekten oder mind. zwei Vergleichsangebote je Gewerk 21

22 Beratungstermin kann angemeldet werden! Anmeldung bei : Planungsbüro SP Plus / Gemeindeverwaltung Grebenhain / VB-Kreis - ALR R. Schnegelberger /

23 Ausgeführte Beispiele 23

24 Ausgeführte Beispiele 24

25 Ausgeführte Beispiele 25

26 Ausgeführte Beispiele 26

27 Ausgeführte Beispiele 27

28 Ausgeführte Beispiele 28

29 Ausgeführte Beispiele 29

30 Besten Dank! 30

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