Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Bayern (ELER )

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1 Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Bayern (ELER )

2 Seite 2 Herausforderungen der Gemeinden Die Gemeinden stehen heute vor einer dreifachen Herausforderung. Sie müssen die infrastrukturellen, wirtschaftlichen und ökologischen Rahmenbedingungen für das Leben im Dorf schaffen, den Gemeinschaftsgeist erhalten oder wieder neu beleben, eine Strategie erarbeiten, die eine zukunftsträchtige Entwicklung von Dorf und Gemeinde sichert.

3 Seite 3 Richtlinie Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekte zur Umsetzung des ELER-Programms in Bayern Folgende Projekte können gefördert werden: 1. Dorferneuerung Lokale Basisdienstleistungen 2. Dorferneuerung Kleine Infrastrukturen 3. Infrastrukturprojekte Ländliche Wege

4 Seite 4 Voraussetzungen für eine Förderung: Schwerpunkte: Innenentwicklung, vitales Dorf, Erhalt des eigenständigen Charakter, Landwirtschaft, soziale Strukturen, kulturelle Aspekte, Ökologie, Grüngestaltung Aktive Bürgerbeteiligung und -mitwirkung

5 Seite 5 Zuwendungszweck: Durch das Entwicklungsprogramm Bayern 2020 sollen: die Lebens-, Wohn- und Arbeitsverhältnisse auf dem Lande nachhaltig verbessert werden die Innenentwicklung der Dörfer und der sparsame Umgang mit Grund und Boden unterstützt werden der eigenständige Charakter ländlicher Gemeinden erhalten werden die Erholungs- und Naturräume gesichert und weiterentwickelt werden die Agrarstrukturen positiv entwickelt und die Wirtschaftskraft nachhaltig gestärkt werden die ländlich strukturierten Gemeinden auf künftige Erfordernisse, insbesondere des demographischen Wandels und des Klimawandels, vorbereitet werden.

6 Seite 6 Umsetzung der Maßnahmen nach der Richtlinie Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekte zur Umsetzung des ELER-Programms in Bayern Antrags- und Auswahlverfahren Bayerische Gemeinden Antragszeiträume werden jeweils bekanntgegeben Teilnahme an einem bayernweiten Auswahlverfahren Auswahl erfolgt auf Grundlage einer Rangliste Ansprechpartner: Ämter für Ländliche Entwicklung

7 Seite 7 Umsetzung der Maßnahmen nach der Richtlinie Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekte zur Umsetzung des ELER-Programms in Bayern Fördervoraussetzungen Gemeindeteil maximal Einwohner bzw Einwohner bei Infrastrukturprojekte Ländliche Wege Zuwendungsempfänger (Gemeinde) muss während der Zweckbindungsfrist Nutzer oder Betreiber sein Kommerzielle Nutzung wie Verpachtung, Vermietung ist nicht zulässig Die zuwendungsfähigen Ausgaben (ohne Umsatzsteuer) dürfen maximal 1,5 Mio. betragen. Projekt muss mit der lokalen Entwicklungsstrategie im Einklang stehen.

8 Seite 8 Art, Umfang und Höhe der Förderung Dorferneuerung Lokale Basisdienstleistungen a. Dorfgerechte öffentliche Einrichtungen zur Förderung der Dorfgemeinschaft oder der Dorfkultur, b. die Erhaltung, Umnutzung und Gestaltung von Gebäuden für gemeinschaftliche oder gemeindliche Zwecke und von ortsplanerisch, kulturhistorisch oder denkmalpflegerisch besonders wertvollen öffentlichen Gebäuden

9 Seite 9 Art, Umfang und Höhe der Förderung Dorferneuerung Kleine Infrastrukturen a. Infrastrukturen zur dorf- und bedarfsgerechten Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, wie Ortsstraßen, Fuß- und Radwege, Gehsteige, Brücken, Parkplätze b. Dorfgerechte Freiflächen und Plätze einschließlich ihrer Ausstattung, wie Dorfplätze, öffentliche Freiflächen

10 Seite 10 Art, Umfang und Höhe der Förderung Infrastrukturprojekte Ländliche Wege a. Herstellung von Verbindungswegen zu Einzelhöfen und Weilern b. Herstellung von Feld- und Waldwegen (bei Vorliegen eines Gesamtkonzeptes)

11 Seite 11 Art, Umfang und Höhe der Förderung Förderfähige Ausgaben: 25 T bis T Der öffentliche Beitrag umfasst bei allen Projekten die gesamte Höhe der zuwendungsfähigen öffentlichen Ausgaben. Die zuwendungsfähigen öffentlichen Ausgaben der Zuwendungsempfänger werden mit 60 % (ohne Mehrwertsteuer) bezuschusst. Projekte, die aus Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme bezuschusst werden, dürfen nicht gleichzeitig nach dieser Richtlinie gefördert werden.

12 Seite 12 Vor Ausführung der Maßnahme muss der Gemeinde ein Bewilligungsbescheid des Amtes für Ländliche Entwicklung vorliegen. Bereits begonnene Maßnahmen können nachträglich nicht mehr gefördert werden!

13 Seite 13 Der Wohn- und Lebensraum wird attraktiver Das Ortsbild wird harmonischer und einladender Eine leistungsfähige Infrastruktur entsteht Standortbedingungen für landwirtschaftliche Betriebe werden verbessert Ökologische Defizite werden korrigiert Aktive Bürger handeln selbstverantwortlich Gemeinschaftsgeist und Identifikation mit dem Wohnort wachsen Der eigenständige Charakter des Dorfes bleibt erhalten

14 Seite 14 Alle erforderlichen Antragsformulare und Merkblätter stehen im Internet-Förderwegweiser des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) unter zur Verfügung.

15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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