FÖRDERFIBEL STADTUMBAUGEBIET

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1 FÖRDERFIBEL STADTUMBAUGEBIET Information zu Fördermöglichkeiten bei Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an Immobilien

2 Vorwort des Bürgermeisters Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Stadt Bad Oeynhausen möchte mit dem Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Mindener Straße Nordbahn Innenstadt den zentralen Innenstadtbereich zukunftsfähig gestalten. Durch die Aufnahme der Kurstadt in das Städtebauförderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren können maßgebliche Impulse zur Stärkung und Belebung der Kernstadt gesetzt werden. Das Bund-Länder-Programm fördert neben der Aufwertung von öffentlichen Plätzen, Straßenzügen und Grünanlagen die Sanierung und Modernisierung privater Immobilien. Eigentümer können auf diese Weise direkt von der Städtebauförderung profitieren und einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des Stadtbildes leisten. Die Durchführung einer Sanierungsmaßnahme trägt nicht nur zur Steigerung der Qualität sondern auch des Marktwertes des Gebäudes bei. Die Stadt Bad Oeynhausen beteiligt sich mit eigenen Mitteln an der Förderung des privaten Gebäudebestandes. Die vorliegende Broschüre gibt einen Überblick über die Zuschussmöglichkeiten bei privaten Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung und zeigt überdies ausgewählte Förderzugänge der Kreditanstalt für Wiederaufbau auf. Gerne beraten wir Sie bei weiterführenden Fragen. Wir freuen uns auf Ihre Ideen und Anregungen! Ihr Bürgermeister Achim Wilmsmeier 1 2

3 Fördergebiet Fördermöglichkeiten der Städtebauförderung Mit der Aufnahme der Stadt Bad Oeynhausen in das Städtebauförderprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentrum bieten sich für Immobilieneigentümer folgende Zuschussmöglichkeiten zur Sanierung und Modernisierung des Gebäudebestandes. Fassadenprogramm Modernisierung und Instandsetzung Eine Grundvoraussetzung für die Förderung ist die Lage des jeweiligen Objektes im Stadtumbaugebiet Mindener Straße - Nordbahn Innenstadt. Welche weiteren Voraussetzungen sind bei der Städtebauförderung zu beachten? Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermitteln. Die Stadt entscheidet über Anträge im Rahmen der bewilligten Fördermittel und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte sowie Nießbraucher. Die Maßnahme soll durch Aufwertung des Gebäudebestandes zur Attraktivitätssteigerung des Stadtbildes und Verbesserung des Wohnumfeldes beizutragen. Mit der Durchführung der Maßnahme darf erst nach Förderzusage begonnen werden. Die Förderung der Maßnahme ist nur möglich, wenn hierfür keine anderen Förderprogramme außerhalb der Städtebauförderung (z. B. Zuschüsse oder Darlehen von KfW) zum Einsatz kommen können. Zur Ermittlung der Förderhöhe sind drei Vergleichsangebote unterschiedlicher Unternehmen je Gewerk vorzulegen. Die Maßnahme muss von einem Fachbetrieb durchgeführt werden. Alle für die Maßnahme erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen liegen vor. Die Farbwahl und das Material sind mit der Stadt abzustimmen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Abschluss der Baumaßnahme. 3

4 Fassadenprogramm Fördergegenstände: Verbesserung von öffentlich sichtbaren Gebäudeaußenfassaden z. B. Neuanstrich von Fassaden, Reinigung von Sichtmauerwerkfassaden, Beseitigung von störender Fassadenverkleidung, die Aufwertung von Fassadendetails Erneuerung erhaltenswerter, historischer Fenster und Türen nach bauzeitlichem Vorbild (Fensterteilung, Sprossen) Erneuerung öffentlich sichtbarer Dächer und Dachteile (Neueindeckung mit ortstypischen Materialien) Schaffung und Verbesserung der Zugänglichkeit von Gebäuden Gestaltung von öffentlich sichtbaren Hofflächen Rückbau untergeordneter baulicher Anlagen wie z. B. Garagen, Schuppen und Mauern Vorbereitende Maßnahmen und Planung: Entfernung von Baumaterialien und Bauteilen sowie Architekten- und Ingenieurleistungen Fördergeber: Bund, Land und Kommune Die Förderung erfolgt in Form eines nicht zurückzuzahlenden Zuschusses ab einem Mindestbetrag von 500,- EUR (Bagatellgrenze) und beläuft sich auf max. 50 % der förderfähigen Ausgaben. Die Mittel (Bundes- und Landesmittel, kommunale Eigenmittel) sind wirtschaftlich zu verwenden. Je Maßnahme bestehen folgende Höchstbeträge: 7.000,00 EUR bei Maßnahmen an der Außenfassaden, 3.000,00 EUR bei Maßnahmen an Fenster und Türen, 5.000,00 EUR bei Maßnahmen an Dächern, 5.000,00 EUR bei Maßnahmen an Eingängen, 5.000,00 EUR bei Hofflächen- und Rückbaumaßnahmen. Der maximale Zuschuss pro Objekt beläuft sich auf EUR. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie der Stadt Bad Oeynhausen zur Vergabe von Fördermitteln der Profilierung und Standortaufwertung (Fassadenprogramm). 4

5 Fassadenprogramm IDEE INFORMATION UND BERATUNG DURCHFÜHRUNG PLANUNG/ EINHOLUNG KOSTENVORANSCHLÄGE/ GGF. PRÜFUNG KFW-FÖRDERUNG BEANTRAGUNG FÖRDERUNG PRÜFUNG UND BEWILLIGUNG DURCHFÜHRUNG MAßNAHME ABRECHNUNG KOSTEN 2 5

6 Modernisierung und Instandsetzung Fördergegenstände: Gefördert werden umfassende bauliche und gestalterische Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an stadtbildprägenden und erhaltenswerten Gebäuden im privaten Eigentum innerhalb des Stadtumbaugebietes Mindener Straße Nordbahn Innenstadt. Zielsetzung ist die Verbesserung des Gebäudebestandes zur Aufwertung des Stadtbildes. Folgende beispielhaft genannte Maßnahmen werden im Rahmen der Städtebauförderung bezuschusst: Anpassung von Grundrissen Austausch sanitärer Einrichtungen Erneuerung Elektroinstallationen Herstellung von Barrierefreiheit Maßnahmen, die über das Fassadenprogramm gefördert werden, falls sie im Zuge einer durchgreifenden Modernisierung stattfinden Planungsleistungen Fördergeber: Bund, Land und Kommune Förderhöhe: Die Förderung erfolgt in Form eines nicht zurückzahlenden Zuschusses in Höhe von bis zu 25 % der förderfähigen Kosten. Bei der Ermittlung der Förderhöhe werden die durch die Gebäudenutzung zu erwartenden Erträge (z. B. Mieteinnahmen) berücksichtigt. Der sich dann ergebende Finanzierungsrestbetrag wird bei der Berechnung der Förderhöhe berücksichtigt. Voraussetzung: Der Bauherr muss den baulichen Zustand des Objektes in Zusammenarbeit mit einem Architekten ermitteln, Missstände feststellen und Maßnahmen zur Beseitigung definieren (Entwurfspläne) sowie eine Kostenberechnung nach DIN 276 vorlegen. Die Kosten für die Modernisierung dürfen die Vergleichskosten für einen Abbruch und Neubau nicht übersteigen. 6

7 Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten Der Rat der Stadt Bad Oeynhausen hat im März 2018 auf Basis der Vorbereitenden Untersuchungen das Sanierungsgebiet Mindener Straße Nordbahn im vereinfachten Verfahren ausgewiesen. Das nördlich gelegene Quartier ist überwiegend durch Gewerbe-, Versorgungs- und Dienstleistungsbetriebe geprägt und lässt Defizite in der infrastrukturellen sowie verkehrlichen Erschließung erkennen. Ferner weist das Gebiet Brachflächen, mindergenutzte Objekte und Gebäude mit baulichen Mängeln auf. Zielsetzung des Sanierungsverfahrens ist die Aufwertung des Quartieres durch Initiierung von städtebaulichen Erneuerungsprozessen. Sanierungsgebiet Mindener Straße - Nordbahn Eigentümer können von der Festlegung des Sanierungsgebietes durch die erhöhten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten profitieren. Innerhalb des Sanierungsgebietes Mindener Straße Nordbahn werden gemäß des Einkommensteuergesetzes für die Sanierung und Modernisierung von Gebäuden steuerliche Erleichterungen gewährt. Die Modernisierungskosten können auf diese Weise bereits in kurzer Zeit vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Instandhaltungsmaßnahmen sind davon ausgenommen. 7

8 Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten Fördergegenstand: Herstellungs- und Anschaffungskosten Erhaltungsaufwand Grundlage: 7h, 10f und 11a des Einkommensteuergesetzes (EStG) Fördergeber: Die Gewährung der steuerlichen Erleichterungen und Abschreibungsmöglichkeiten sowie die Vorabprüfung über die voraussichtliche Höhe der Steuervergünstigung obliegt dem Finanzamt. Zur Klärung steuerlicher Fragestellung ist ein Steuerberater einzubinden. Fördersatz: 7h EStG: Im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren können jeweils bis zu 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 Prozent der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des 177 BauGB an Gebäuden im Sanierungsgebiet absetzen werden. 10 f EStG: Im Jahr der Herstellung und in den folgenden neun Jahren können bis zu 9 Prozent der Aufwendungen am zu eignen Wohnzwecken genutzten Gebäude im Sanierungsgebiet abgesetzt werden. 11a EStG: Gleichmäßige Verteilung des Erhaltungsaufwandes für gemäß 177 BauGB an Gebäuden im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet auf 2 bis 5 Jahre. Voraussetzung: Schließung einer Modernisierungsvereinbarung zwischen Eigentümer und Kommune im Vorfeld der Durchführung Nachweis über Maßnahmenumsetzung durch Kommune als Anerkennung der steuerliche Begünstigung 8

9 Energetische Sanierung Für energetische Sanierungsmaßnahmen existiert eine Vielzahl von Förderprogrammen u. a. der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Immobilieneigentümer im gesamten Bundesgebiet und somit auch außerhalb des Stadtumbaugebietes in Anspruch nehmen können. Im Folgenden wird exemplarisch eine Auswahl an KfW-Programmen vorgestellt. Da die Förderinhalte, -voraussetzungen und -höhen regelmäßig aktualisiert werden, handelt es sich lediglich um eine Kurzvorstellung. Grundvoraussetzung für die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ist die Erfüllung der technischen Mindestanforderungen der KfW zu Energieeffizienzhäusern und Einzelmaßnahmen. Ferner ist die Einbindung eines Sachverständigen für Energieeffizienz und die spätere Ausführung durch Fachunternehmen des Bauhandwerkes erforderlich. Die Energieberatung wird ebenfalls bezuschusst. Grundsätzlich ist bei allen Programmen vor Beginn der Maßnahme eine Beantragung der Fördermittel erforderlich. Energieeffizient Bauen (Nr. 153) Gefördert werden der Neubau oder Kauf eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40+ und die Umwidmung unbeheizter Nicht-Wohngebäude zu einem Wohngebäude in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Energieeffizient Sanieren Kredit (Nr. 151/152) Gefördert in Form eines zinsgünstigen Darlehens wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem gestellt wurde. Förderfähig sind zudem energetische Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz wie z. B. Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken, Erneuerung der Fenster und Außentüren sowie Erneuerung der Heizungsanlage. Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss (Nr. 430) Die KfW gewährt im Rahmen dieses Programmes Zuschüsse für die energetische Sanierung von Wohngebäuden zum KfW-Effizienzhaus, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem gestellt wurde. Darüber hinaus werden energetische Einzelmaßnahmen wie z. B. Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken, Erneuerung der Fenster und Außentüren sowie die Erneuerung von Heizungs-/ Lüftungsanlagen bezuschusst. Auch Baunebenkosten, Beratungs- und Planungskosten werden gefördert. Denkmäler oder Gebäude mit besonderer erhaltenswerter Bausubstanz Die KfW bietet für Baudenkmäler und Gebäude mit sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz vereinfachte Fördervoraussetzungen. Gefördert werden die energetische Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus Denkmal sowie die Teilsanierung mit Einzelmaßnahmen wie der Austausch von Fenstern oder die Erneuerung einer Heizungsanlage. In Abhängigkeit des Vorhabens und des Objektes werden zinsgünstige Darlehen und/oder nicht zurückzahlende Zuschüsse gewährt. Nähere Informationen zu den Programmen erhalten Sie im KfW-Infocenter im Internet unter Beratungsangebote Einen Überblick zu den energetischen Förderprogrammen u. a. auch des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie des Landes NRW vermittelt das von der EnergieAgentur entwickelte Fördernavi, welches im Internet unter der Adresse abrufbar ist. Beim BAFA und beim Land gibt es Zuschüsse zu Maßnahmen im Bereich Heizung insbesondere mit erneuerbaren Energien. Die Stadt Bad Oeynhausen bietet Ihnen in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW eine Reihe von Beratungsangeboten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte die Koordinierungsstelle Klimaschutz der Stadt Bad Oeynhausen per an oder telefonisch unter 05731/ Darüber hinaus können Sie sich auch an die Energieberatung der Verbraucherzentrale Minden wenden. Diese erreichen Sie unter der Telefonnummer 0571/

10 Bei Interesse und Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter: Stadt Bad Oeynhausen Schwarzer Weg Bad Oeynhausen complan Kommunalberatung Niederwall Bielefeld Susann Schodry Tel: 05731/ s.schodry@badoeynhausen.de Caroline Uhlig Tel: 0521/ caroline.uhlig@complangmbh.de Weitere Informationen zur Städtebauförderung finden Sie im Internet unter:

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