Ennepe-Ruhr-Kreis Der Landrat

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1 Ennepe-Ruhr-Kreis Der Landrat Kreisverwaltung Postfach Schwelm Hauptstraße Schwelm Fachbereich Bau, Umwelt Vermessung und Kataster Auskunft erteilen: Siehe Kästchen unten Förderung von Eigentumsmaßnahmen im sozialen Wohnungsbau - Erwerb vorhandenen Wohneigentums - Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent, die beigefügten Unterlagen sollen Ihnen eine erste Orientierungshilfe zu den derzeit geltenden Förderprogrammen ( Stand: Januar 2015 ) geben. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass dieser Überblick nicht alle Förderungsvoraussetzungen wiedergeben kann. Weitere Informationen können über das Internet unter der Adresse abgerufen werden. Sollten Sie sich bereits für ein bestimmtes Objekt entschieden haben, kann Ihnen auf Wunsch eine Ausfertigung des Antragsformulars kostenlos übersandt werden. Der Förderantrag ist dann in 3-facher Ausfertigung hier einzureichen. Der Antrag kann auch unter der o.g. Internetadresse ausgedruckt werden. Für weitere Rückfragen oder ein persönliches Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Empfehlenswert ist vorab eine telefonische Terminvereinbarung. Sachbearbeiter: erreichbar: Telefon: Zimmer: -Adresse: Frau Rieboldt vormittags 02336/ J.Rieboldt@en-kreis.de Faxnummer: 02336/ und Durchwahl / Termine am Nachmittag nach telef. Absprache

2 - 2 - Ermittlung des anrechenbaren Einkommens und der Einkommensgrenzen Regelmäßig ist das Einkommen des vergangenen Kalenderjahres zu Grunde zu legen. anrechnungsfrei: das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz, das Elterngeld 1. Werbungskosten Von dem anzurechnenden Jahreseinkommen wird in der Regel die Werbungskostenpauschale von 1.130,00 abgezogen. Höhere Werbungskosten können nur anerkannt werden, wenn sie uns nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden. 2. Pauschale Abzüge Von der so ermittelten Zwischensumme können je 12% abgezogen werden, wenn der Antragsteller Steuern vom Einkommen entrichtet u. Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlt. 10% werden für die Krankenversicherung abgezogen. Maximaler Abzug wäre somit 34%. 3. Freibeträge Jedem Zwei-Personen-Haushalt sowie Ehepaaren mit einem Kind, die zudem nicht länger als 5 Jahre verheiratet sind und beide Ehepartner das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird von dem nach Nr. 2 ermittelten Einkommen noch ein Freibetrag von 4.000,00 abgezogen. Bei schwerbehinderten Personen wird ein Freibetrag abgezogen, der je nach Pflegestufe und Grad der Behinderung 665,00 bis 4.500,00 beträgt. Gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen bei Alleinerziehenden, auswärts untergebrachten Familienmitgliedern und früheren bzw. dauernd getrennt lebenden Ehegatten/innen oder Lebenspartner/innen sind im Einzelfall zu klären Einkommen Dem so ermittelten anrechenbaren Einkommen ist die zulässige Einkommensgrenze gegenüberzustellen, um die Höhe der möglichen Fördermittel zu errechnen. Einkommensgrenzen Haushalte mit: Einer Person ,00 Zwei Personen ,00 Zusatzbetrag für jede weitere Person 4.980,00 Kinderzuschlag je Kind 640,00 Das Land fördert Haushalte mit mindestens 1 Kind (gem. 32 Abs. 1-5 EstG) oder einem schwerbehinderten Angehörigen/einer schwerbehinderten Angehörigen (Grad der Behinderung mindestens 50 %), wenn das anrechenbare Einkommen die ermittelte Einkommensgrenze nicht übersteigt. Es werden auch Antragsteller gefördert, die nicht verheiratet sind; es reicht, wenn diese eine Wohnund Wirtschaftsgemeinschaft bilden.

3 - 3 - Förderobjekte Gefördert wird der Erwerb von vorhandenen Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, die zur Selbstnutzung bestimmt sind und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: a) Für die nach dem der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige getätigt wurde b) Die dem Standard der Wärmeschutzverordnung 1995 entsprechen c) Deren Energiebedarf laut Energiebedarfsausweis den Wert von 150 kwh (m²a) nicht überschreitet Der Nachweis über den Standard ist vor Erteilung der Förderzusage zu erbringen. Weiterhin wird gefördert die Kombination von Erwerb vorhandenen Wohnraums und energetischer Verbesserung (Kombimodell): Gefördert wird der Erwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen in der Bauform von Doppel- und Reihenhäusern, die nicht mindestens den energetischen Anforderungen von Buchstabe a, b oder c entsprechen, in Kombination mit baulichen Maßnahmen zum Zweck der energetischen Verbesserung des Förderobjekts. Soll vor Erteilung der Förderzusage mit der Durchführung der Maßnahmen begonnen werden, ist dies nur nach Rücksprache mit der Bewilligungsbehörde möglich. Variante 1 Dabei müssen mindestens drei der nachfolgend aufgeführten baulichen Maßnahmen als Gesamtmaßnahme, die die Anforderungen der EnEV 2009 erfüllt, vollständig von einem Fachbetrieb oder mehreren Fachbetrieben durchgeführt werden: a) Wärmedämmung aller Außenwände des Gebäudes b) Wärmedämmung der Kellerdecke und der erdberührten Außenflächen beheizter Räume oder der untersten Geschossdecke c) Wärmedämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke d) Erneuerung oder erstmaliger Einbau von wärmedämmenden Fenstern, Fenstertüren, Dachflächenfenstern und Außentüren e) Einbau eines neuen Heizkessels Variante 2 Alternativ können auch andere als die unter a) bis e) aufgeführten Maßnahmen durchgeführt werden. Sie müssen die Wirkung erzielen, dass das Gebäude insgesamt nach Durchführung der Maßnahmen bestimmte energetische Werte nicht übersteigt ( 9 Abs. 1 Satz 2 EnEV 2009). Dies muss durch einen aktuellen Energiebedarfsausweis nachgewiesen werden. Holen Sie dazu weitere Informationen bei der Bewilligungsbehörde ein. Auch hier obliegt die Durchführung einem oder mehrerer Fachbetriebe. Sowohl für Variante 1 als auch Variante 2 sind die Kosten im Antrag durch entsprechende Kostenvoranschläge nachzuweisen. Innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Förderzusage müssen die Maßnahmen ausgeführt worden sein.

4 - 4 - Die Förderdarlehen werden entsprechend dem Kostenniveau der einzelnen Kommunen gestaffelt. Es werden folgende Fördermittel in Euro gewährt Gebäudetyp 1 Gebäudetyp 2 Bauantrag oder Bauanzeige nach dem oder Gebäude erfüllt mindestens die Wärmeschutzverordnung 1995 Bauantrag oder Bauanzeige vor dem und energetische Verbesserung (Kombimodell) Modell K , ,00 K , ,00 Zusätzlich zu K2 oder K3 möglich Starterdarlehen , ,00 Kinderbonus je Kind 7.000, ,00 Nur für Witten kann zusätzlich ein Stadtbonus gewährt werden. Dieser beträgt nach Gebäudetyp 1 = und nach Gebäudetyp 2 = Schwerbehindertendarlehen Im Falle einer Schwerbehinderung (mind. 50%) kann für die behindertengerechte Umrüstung einer Immobilie ein Betrag bis zu als Darlehen bewilligt werden. Die Voraussetzungen erfragen Sie bitte bei den einzelnen Sachbearbeitern. Einstufung der Gemeinden im Ennepe-Ruhr-Kreis (K2-K3) K2: Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Sprockhövel, Wetter, Witten K3: Hattingen, Herdecke, Schwelm Zinsen und Tilgung Baudarlehen: Zinsen: 0,5% Tilgung: 2% Verwaltungskostenbeitrag: 0,5% Starterdarlehen: Zinsen wie Baudarlehen; Tilgung 5% zzgl. ersparter Zinsen Diese Bedingungen gelten für die ersten fünf Jahre; ob danach eine höhere Verzinsung gefordert wird, hängt von den dann geltenden Einkommensgrenzen und Einkommensverhältnissen der Zuwendungsempfänger ab. Eigenleistungen Sonstige Förderungsvoraussetzungen Es handelt sich hier um den Sammelbegriff für verfügbares Bargeld und Guthaben (welches in die Finanzierung einfließt) sowie der Selbsthilfe in geringerem Umfang. In der Regel muss die Eigenleistung mindestens 15% der Gesamtkosten betragen. Diese Eigenleistung muss mindestens zur Hälfte aus Barmitteln bestehen. Darüber hinaus kann das Starterdarlehen als Eigenleistung angerechnet werden. Fremdmittel Die zur Finanzierung des Objektes eingesetzten Fremdmittel müssen grundsätzlich mit einer 10- jährigen Zinsfestschreibung ausgestattet sein; die Mindesttilgung beträgt 1% des Ursprungskapitals zuzüglich der durch die fortschreitende Tilgung ersparten Zinsen. Eine Mindesttilgung von 2% wird verlangt, wenn der Fremdmittelzins 4% nicht übersteigt

5 - 5 - Gesamtkosten Sie müssen sich in einem angemessenen Rahmen halten (Durchschnitt im Ennepe-Ruhr-Kreis). Besonders kostspielige Objekte werden nicht gefördert. Antragsfrist Der formelle Antrag ist vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages einzureichen, der Entwurf dieses Vertrages ist dem Antrag beizufügen. Belastung Sie muss für die Familie tragbar sein. Sie ist es dann, wenn ihr nach Abzug der Belastung aus dem Objekt und sonstiger lfd. Zahlungsverpflichtungen monatlich noch folgende Einkünfte verbleiben: Pauschalbeträge in der Lastenberechnung 780,00 für einen Einpersonenhaushalt 1.000,00 für einen Zweipersonenhaushalt 255,00 für jede weitere Person Verwaltungskosten (nur bei Eigentumswohnungen) Betriebskosten einschl. Heizkosten n. EnEV 2009 Standard pro m² Betriebskosten einschl. Heizkosten pro m² Instandhaltungskosten pro m² Je Garage oder ähnlichem Einstellplatz 334,00 jährlich 23,80 jährlich 28,15 jährlich 8,62 jährlich 82,60 jährlich Technik Bei kinderreichen Familien muss eine ausreichende Anzahl von Kinderzimmern vorhanden sein. Besonderer Hinweis Bei dem Erwerb von Eigentum ist darauf zu achten, dass die Wohnungseigentumsanlage ordnungsgemäß instandgehalten oder modernisiert wurde oder eine ausreichende Instandhaltungsrücklage gebildet wurde oder gebildet wird. Die Bewilligung von Mitteln für Objekte, die bereits gefördert wurden, setzt voraus, dass die gewährten Mittel zurückgezahlt oder abgelöst worden sind. Mit freundlichen Grüßen Ihre Bewilligungsbehörde Stand: Januar 2015

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