Infoblatt (Stand 12/2014) zum Modernisierungsdarlehen Energieeffizient Sanieren der Thüringer Aufbaubank (TAB)
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1 Infoblatt (Stand 12/2014) zum Modernisierungsdarlehen Energieeffizient Sanieren der Thüringer Aufbaubank (TAB) (zinsgünstiges Baudarlehen für die Modernisierung und Instandsetzung von Eigenwohnraum auf der Basis des KfW-Programms Energieeffizient Sanieren ) Auf den folgenden Seiten erhalten Sie einen Überblick. Gern beraten wir Sie über Ihre Möglichkeiten der Förderung. 1. Was wird gefördert? Öko-Plus Förderung von Sanierungen im Rahmen der folgenden Effizienzmaßnahmen, welche einzeln oder in Kombination ausgeführt werden können: Wärmedämmung von Wänden, Wärmedämmung von Dachflächen, Wärmedämmung von Geschossdecken, Erneuerung der Fenster und Außentüren, Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage, Erneuerung der Heizungsanlage, Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen. Öko-Plus Effizienzhausförderung Förderung der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus sowie des Ersterwerbs eines neu sanierten Eigenheims, das dem Standard eines KfW-Effizienzhauses entspricht. Grundvoraussetzungen für die Fördermittelgewährung Die Maßnahmen müssen durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks durchgeführt werden. Alle Maßnahmen haben die technischen Mindestanforderungen der Energiesparverordnung (EnEV) und des KfW-Merkblatts Energieeffizient Sanieren sowie dessen Anlagen (unter: einzuhalten.!! Der Antrag ist vor Baubeginn oder vor Abschluss des Vertrages über den Erwerb zu stellen!! 2. Wer ist antragsberechtigt? Eigentümer selbst genutzter Eigenheime (bis ma. 2 Wohnungen) und Eigentumswohnungen Eigentümer von Eigenheimen und Eigentumswohnungen, wenn diese von Eltern bzw. Elternteilen, Großeltern bzw. Großelternteilen, Kind bzw. Kindern oder Enkelkind bzw. Enkelkindern genutzt werden 1
2 3. Was wird vorausgesetzt? Das Gesamtjahreseinkommen der Haushaltsmitglieder darf die Einkommensgrenzen nach 10 Thüringer Wohnraumfördergesetz (ThürWoFG) um nicht mehr als 60 % überschreiten (bei Selbstständigen und Freiberuflern erfolgt die Einkommensermittlung durch die TAB). Personen im Haushalt 10 ThürWoFG plus 60 % Nettobetrag eine zwei drei vier fünf sechs jede weitere Person Für jedes zum Haushalt gehörende Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere Vom Jahreseinkommen abzusetzende Beträge nach 15 ThürWoFG Freibeträge bei: Schwerbehinderung von wenigstens 50 Grad Jungen Ehen Abzugsbeträge bei: Unterhaltsverpflichtungen! Wird der Wohnraum durch Angehörige genutzt (siehe Punkt 2), dürfen diese und deren Familienangehörige die maßgebliche Einkommensgrenze ebenfalls nicht überschreiten! Berechnung des Jahreseinkommens für Arbeitnehmer durchschn. Brutto der letzten vor Antragstellung + Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, sonst. Sonderzahlungen - Werbungskosten (Pauschale ) - 30 % Versicherungsbeiträge (jeweils 10 % für Lohnsteuer, KV und RV) - Frei- und Abzugsbeträge (siehe oben) 2
3 für Bezieher von Rente Bruttorente im Monat vor Antragstellung - Werbungskosten (Pauschale 102 ) - 10 % Krankenversicherungsbeiträge für Bezieher von Arbeitslosengeld wöchentlicher Nettobetrag 52 Wochen für Bezieher von Unterhalt monatlicher Unterhalt Zum Lebensunterhalt müssen monatlich mindestens folgende Beträge verbleiben: für die erste Person des Haushaltes 756 für jede weitere Person zusätzlich 252 Hinweis: Bei diesen Beträgen handelt es sich um die untere Grenze, die Tragbarkeit der Belastung muss langfristig gewährleistet sein! Berechnung hierzu: monatliches Familiennettoeinkommen + Kindergeld + etwaiger Lastenzuschuss - Belastungen aus dem Bauvorhaben - individuelle Belastungen (z. B. Unterhaltszahlungen) verfügbarer Betrag 3
4 Weitere Voraussetzungen: das Eigenheim muss angemessen groß sein und auf Dauer ein familiengerechtes Wohnen ermöglichen die Gesamtkosten der Modernisierung und Instandsetzung müssen angemessen sein und deutlich unter den Gesamtkosten eines vergleichbaren Neubaues liegen die erforderlichen Baugenehmigungen, Erlaubnisse nach dem Thüringer Denkmalschutzgesetz (ThürDSchG), Genehmigungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) müssen eingeholt werden 4. Wie wird gefördert? Darlehenshöhe: Finanzierung der Gesamtkosten: Zinssatz: Zinsfestschreibung: Tilgung: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten Maßnahmen mit förderfähigen Kosten von weniger als werden nicht gefördert maimal je Wohnung bei Öko-Plus maimal je Wohnung bei Öko-Plus - Effizienzhausförderung mindestens 20 % Eigenleistung in Ausnahmefällen 10 % Eigenleistung: - Haushalte mit drei u. mehr Kindern - Haushalte ab zwei Personen, wo mindestens eine Person ab 50 Grad schwerbehindert ist Die Eigenleistung setzt sich aus Geldmitteln und dem Wert eingebrachter, mit Eigenmitteln bezahlter Materialien oder Guthaben bei Kreditinstituten, insbesondere auch die auf Grund von zuteilungsreifen Bausparverträgen angesammelten Guthaben bei Bausparkassen zusammen. Eigenleistung in Form von Selbsthilfe ist nicht möglich! dieser hängt von der Kapitalmarktzinsentwicklung ab und ist bei der Stadt Jena / Wohnungsbauförderung oder bei der TAB zu erfragen 10 Jahre, danach erfolgt die Anpassung an das Kapitalmarktzinsniveau 1,7 % oder alternativ 3% jährlich - Tilgung beginnt ab dem 2. Jahr der Darlehenslaufzeit Auszahlungskurs: 100 % Sonstiges: Die Eintragung im Grundbuch erfolgt an rangbereiter Stelle. Sondertilgungen in beliebiger Höhe können jeweils am Ende der Zinsfestschreibungsperiode geleistet werden. Sondertilgungen (mind ) sind auch während der ersten Zinsfestschreibungsperiode ohne Kosten möglich. 4
5 Kumulierung: möglich mit Thür. Familienbaudarlehen, Wohneigentumsprogramm - WEP Darlehen der KfW nicht möglich mit der Zuschussvariante des KfW-Programms Energieeffizient Sanieren 5. Wie erfolgt die Auszahlung? Das Darlehen wird nach Erfüllung der in der Darlehenszusage genannten Voraussetzungen ausgezahlt. bis zu 90 % in zwei Raten (jeweils mindestens ), wenn Kosten mindestens in der Höhe der auszuzahlenden Rate und der anteiligen Finanzierung aus den anderen Finanzierungsquellen gem. Antrag angefallen sind 10 % bei Vorliegen des Verwendungsnachweises + des Prüfungsergebnisses der Stadt Jena und der vollstreckbaren Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde und eine ergänzende Grundbuchblattabschrift nach Eintragung der Grundschuld an bedungener Rangstelle 6. Wo kann man sich beraten lassen? bei der Stadt Jena, Fachdienst Soziales / Team Wohnen, Lutherplatz 3, 2. OG, Zimmer 2_08 telefonisch erreichen Sie uns unter: Teamleiter Herr Friedel / Mitarbeiterin Frau Dägling Mitarbeiterin Frau Weiß Anfragen per an: wbf@jena.de Öffnungszeiten: Dienstag Uhr Donnerstag Uhr und Uhr Bei uns erhalten Sie auch die Antragsformulare. Die Darlehenszusage, das Ausreichen und die Verwaltung des Darlehens obliegen der TAB. ÄNDERUNGEN VORBEHALTEN! 5
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