Wohnraumförderung Wohnformen im Alter Landau, Ihr Referent: Michael Back. Bereichsleiter Wohnraumförderung Markt.

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1 Wohnraumförderung 2017 Wohnformen im Alter Landau, Ihr Referent: Michael Back Bereichsleiter Wohnraumförderung Markt

2 Wohnraumförderung 2017 Alle Förderprogramme auf einen Blick

3 Wohnraumförderung 2017 Alle Förderprogramme auf einen Blick

4 Wohnraumförderung 2017 Einkommensgrenze (Beträge in EUR) Anzahl Personen Haushaltsgröße Einkommen bis 10% über 13 LWoFG Einkommen bis 60% über 13 LWoFG davon Kinder Einkommensgrenze in EUR Jahresbruttoeinkommen ca. in EUR Einkommensgrenze in EUR Jahresbruttoeinkommen ca. in EUR

5 Wohnraumförderung ISB-Darlehen Wohneigentum Wohnen in den eigenen vier Wänden 5

6 ISB-Darlehen Wohneigentum Auf einen Blick Einkommensgrenze 13 LWoFG plus 60 % Gefördert werden: Neubau, Ankauf, Ersterwerb, Ausbau, Umbau, Umwandlung Erweiterung und Ersatzneubau nach Abriss Grunddarlehen bis zu 30 % der Gesamtkosten und ggf. Zusatzdarlehen in Höhe von 5 % für soziale und städtebauliche Aspekte Darlehenshöchstbetrag von EUR , EUR oder EUR Nachrangdarlehen Zinsbindung für 10, 15, 20 Jahre oder bis zur Volltilgung Tilgung 2,2 % p. a. Eigenkapitalquote 10 % der Gesamtkosten (Guthaben, Barmittel, bezahlte Rechnungen, bezahltes Grundstück, Eigenkapitalersatzdarlehen) 6

7 ISB-Darlehen Wohneigentum Konditionen Stand , 15, 20 oder ca. 30 Jahre Zinssicherheit Zinssatz maßgeblich zum Zeitpunkt des Eingangs des vollständigen Förderantrages bei der ISB 10 Jahre Zins 1,50 % p.a. 15 Jahre Zins 1,90 % p.a. 20 Jahre Zins 2,10 % p.a. ca. 30 Jahre Zins 2,35 % p.a. Tilgung: 2,20 % p.a. Sondertilgung max. 10 % p.a. der Darlehenssumme Bearbeitungsentgelt: Einmalig 1 % der Darlehenssumme Bereitstellungsprovision: Ab dem 6. Monat, bei Neubauten ab dem 12. Monat 0,25 % p. M. auf den noch nicht ausgezahlten Betrag 7

8 ISB-Darlehen Wohneigentum Ermittlung des Darlehensbetrags für ein Objekt in Landau (Beträge in Euro) Gesamtkosten ,00 Anzahl Kinder 2 Anzahl Personen mit Schwerb. oder Pflegegrad geringes Einkommen? Kombinationsmaßnahme? Ersatzneubau? Nein Nein Nein Zinssatz Die aktuell geltenden Zinssätze sind auf der Internetseite der ISB unter w w w.isb.rlp.de nachzulesen. 2,10% Tilgung 2,20 % p.a. 2,20% Grunddarlehen: 30 % der Gesamtkosten ,00 Zusatzdarlehen 5 % der Gesamtkosten: je Kind ,00 bei Kombinationsmaßnahmen 0 je Person mit Schwerbehinderung GdB 50, ab Plegegrad 2 0 Haushalte mit EK bis 10 % über EKgrenze 0 Ersatzneubau 0 ISB-Darlehen Wohneigentum max ,00 mtl. Annuität rd. 487,00 8

9 Wohnraumförderung ISB-Darlehen Modernisierung Wohnen in den eigenen vier Wänden nach Modernisierung 9

10 ISB-Darlehen Modernisierung selbst genutztes Wohneigentum Eckwerte Max. EUR bei Haushalten mit bis zu 4 Personen Für jedes weiteres Haushaltsmitglied EUR Tilgungszuschuss von 15% max Euro für Haushalte mit einem Einkommen von 10% über der Einkommensgrenze nach 13 Abs. 2 LWoFG Nachweis der voraussichtlichen Investitionskosten durch fachkundig erstellten Kostenvoranschlag Nachrangdarlehen Kein Eigenkapital Wird das ISB-Darlehen Modernisierung neben dem ISB-Darlehen Wohneigentum zugesagt, kann ein ISB-Darlehen bis zu dem Förderhöchstbetrag der jeweiligen Fördermietenstufe zugesagt werden. 10

11 ISB-Darlehen Modernisierung selbst genutztes Wohneigentum Konditionen Stand , 15 oder 20 Jahre Zinssicherheit Zinssatz maßgeblich zum Zeitpunkt des Eingangs des vollständigen Förderantrages bei der ISB 10 Jahre 0,50% p.a. 15 Jahre 1) 0,90% p.a. 1) 20 Jahre 1,10% p.a. 1) 1) Zinssätze nach einer Zinsverbilligung des Landes von 1% p.a. Tilgung Mindestens 2,20% p.a. Sondertilgung max. 10% p.a. der Darlehenssumme Bearbeitungsentgelt Einmalig 1% der Darlehenssumme Bereitstellungsprovision Ab dem 6. Monat 0,25% p.m. auf den noch nicht ausgezahlten Betrag 11

12 Wohnraumförderung ISB-Darlehen Mietwohnungen Wohnen in einer Mietwohnung, in einem Objekt des gemeinschaftlichen Wohnens oder in einer Bewohnergenossenschaft 12

13 ISB-Darlehen Mietwohnungen Grunddarlehen Neubau Fördermietenstufe 13 LWoFG EUR 13 LWoFG + 60 % EUR Stadt Landau Landkreis Südliche Weinstr bis 1.550* 900 bis 1.050* *Landkreis 1.450/1.000 ausgenommen VG Annweiler und Landau-Land 1.350/900 sowie OG Herxheim 1.550/1.050 Tilgungszuschuss Grunddarlehen in %: Fördermietenstufe 13 LWoFG 13 LWoFG + 60 % Stadt Landau Landkreis Südliche Weinstr. 15 bis 25* 5 bis 15* * Landkreis 20%/10% ausgenommen VG Annweiler und Landau-Land nur bei Ersatzneubau 15%/5% sowie OG Herxheim 25%/15% 13

14 ISB-Darlehen Mietwohnungen Zusatzdarlehen Bauliche Maßnahmen für Schwerbehinderte in Höhe der nachgewiesenen Mehrkosten, maximal EUR Standortbedingte Mehrkosten (auch Kosten für den Abriss) maximal Maßnahmen, die technischen Unterstützungssystemen für das Wohnen im Alter dienen, i. H. v. 50 EUR/m² Wfl. maximal Einbau von Aufzügen, wenn diese gemäß 36 Abs. 4 Landesbauordnung nicht vorgeschrieben sind, in Höhe von ca Euro je Wohnung, höchstens jedoch pro Aufzug Zusatzdarlehen werden je Wohnung gewährt und können kumulativ eingesetzt werden. Tilgungszuschuss Auf das Zusatzdarlehen wird ein Tilgungszuschuss von 25% gewährt. 14

15 ISB-Darlehen Mietwohnungen Tilgungszuschuss Grunddarlehen Mio. 2,0 Zusatzdarlehen Mio. 0,5 Tilgungszuschuss 15 % = Mio. 0,3 Tilgungszuschuss 25 % = Mio. 0,125 Rückzahlungsbetrag Mio. 1,7 Rückzahlungsbetrag Mio. 0,375 15

16 ISB-Darlehen Mietwohnungen Konditionen Zinsfestschreibung 20 Jahre oder 25 Jahre (Mieterhaushalte 13 LWoFG) 0,0 % p.a. 1. bis 10. Jahr 0,5 % p.a. 11. bis 15. Jahr 1,0 % p.a. 16. bis 20. Jahr 1,0 % p.a. 21. bis 25. Jahr Zinsfestschreibung 15 Jahre (Mieterhaushalte 13 LWoFG plus 60 %) 0,0 % p.a. 1. bis 5. Jahr 0,5 % p.a. 6. bis 10. Jahr 1,0 % p.a. 11. bis 15. Jahr Tilgung mindestens 1 % p.a. 16

17 ISB-Darlehen Mietwohnungen Mietobergrenzen Fördermietenstufe 13 LWoFG EUR 13 LWoFG + 60 % EUR Stadt Landau 6,00 7,00 Landkreis Südliche Weinstr 4,45 bis 5,35* 4,65 bis 5,95* * Landkreis 5,10/5,40, VG Annweiler und Landau-Land 4,45/4,65 sowie OG Herxheim 5,35/5,95 Die Miete kann um 2 % jährlich seit Beginn der Mietbindung umgerechnet auf einen zurückliegenden Jahreszeitraum erhöht werden. 17

18 ISB-Darlehen Mietwohnungen Neubauvorhaben in Gemeinde der Fördermietenstufe 5 Wohnfläche insgesamt, 1 Aufzug 1.062,76 m², förderfähig 1.016,0 m² Gesamtkosten Förderung m² x Grunddarlehen Zusatzdarlehen Aufzug (30% Tilgungszuschuss) (25% Tilgungszuschuss) Tilgungszuschuss Restschuld Kapitalmarktdarlehen ISB-Darlehen Eigenkapital Finanzierung

19 ISB-Darlehen Mietwohnungen Einnahmen/ Ausgaben Neubauvorhaben in Gemeinde der Fördermietenstufe 5 Einnahmen Miete 1.062,76 x 6,00 x 12 Monate abzgl. Mietausfallwagnis 2% Summe Einnahmen = ,72./ , ,35 Ausgaben Fremdmittel Zinsen Kapitalmarkt: (1,29% p.a.) 2.154,30 ISB (0,0% p.a.) = 2.154,30 Fremdmittel Tilgung Kapitalmarkt: (2% p.a.) 3.340,00 ISB (1% p.a.)11.857,00 = ,00 Bewirtschaftungskosten 1.062,76 m² x 1,0 x 12 Monate Summe Ausgaben = , ,42 Überschuss ,35./ ,42 = ,93 19

20 ISB-Darlehen Mietwohnungen Förderplus Neubauvorhaben in Gemeinde der Fördermietenstufe 5 Baudarlehen Tilgungszuschuss Restschuld ab Leistungsbeginn Grunddarlehen Zusatzdarlehen ,88% des Baudarlehens Liquiditätsvorteil Tilgungszuschuss bei 1% Tilgung = 0,40 pro m² Wohnfläche monatlich Subventionsvorteil des Baudarlehens bei 1,29% Zinsdifferenz zum ISB-Darlehen = 1,71 pro m² Wohnfläche monatlich Subventionswert insgesamt 2,11 pro m² monatlich 20

21 Wohnraumförderung ISB-Darlehen Modernisierung von Mietwohnungen Wohnen in einer Mietwohnung nach Modernisierung 21

22 ISB-Darlehen Modernisierung von Mietwohnungen Eckwerte Zinsen 0,5% p.a. Zinsbindung 15 Jahre EUR/m² förderfähiger Wohnfläche je nach Fördermietenstufe Nachrangdarlehen Tilgungszuschuss 20% des ISB-Darlehens Mindesttilgung 2,0% p.a. Bindungsdauer der Belegungs- und Mietbindung beträgt 15 Jahre 22

23 Wohnraumförderung ISB-Darlehen Erwerb von Genossenschaftsanteilen 23

24 ISB-Darlehen Erwerb von Genossenschaftsanteilen Eckwerte gefördert wird mit einem Darlehen bis zu 80% der Erwerbskosten, höchstens jedoch Euro der Zinssatz beträgt 0,5% p.a. und ist 10 Jahre fest Tilgung 2,5% p.a. zzgl. ersparter Zinsen förderberechtigt sind Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze nach 13 Abs. 2 LWoFG um bis zu 60% übersteigen kann die Zweckbindung beträgt 10 Jahre, während dieser Zeit hat das Genossenschaftsmitglied von dem erlangten genossenschaftlichen Wohnrecht Gebrauch zu machen 24

25 Wohnraumförderung ISB-Darlehen Wohngruppen ISB-Darlehen Wohngemeinschaften Wohnen in einer Wohngruppe oder Wohngemeinschaft 25

26 ISB-Darlehen Wohngruppen/ Wohngemeinschaften Begünstigter Personenkreis Betreute Wohngruppen Ältere Menschen Menschen mit Behinderung Pflegebedürftige Menschen mit Unterstützungsbedarf Wohngemeinschaften Studierende Auszubildende Ältere Menschen Menschen mit Behinderung die die Einkommensgrenze des 13 LWoFG plus 60% einhalten 26

27 ISB-Darlehen Wohngruppen/Wohngemeinschaften Grunddarlehen Neubau Fördermietenstufe 13 LWoFG EUR 13 LWoFG + 60 % EUR Stadt Landau Landkreis Südliche Weinstr bis 1.600* 950 bis 1.100* *Landkreis 1.500/1.050 ausgenommen VG Annweiler und Landau-Land 1.400/950 sowie OG Herxheim 1.600/1.100 Tilgungszuschuss Grunddarlehen in %: Fördermietenstufe 13 LWoFG 13 LWoFG + 60 % Stadt Landau Landkreis Südliche Weinstr. 15 bis 20* 15 bis 20* * Landkreis 15% ausgenommen OG Herxheim 20_% 27

28 ISB-Darlehen Wohngruppen/ Wohngemeinschaften Zusatzdarlehen für den Einbau eines gemeinschaftlichen Pflegebades in Höhe der nachgewiesenen Mehrkosten, jedoch pro Wohngruppe/Wohngemeinschaft nicht mehr als EUR für bauliche Maßnahmen entsprechend DIN Teil 2 R, die für Menschen mit Schwerbehinderung vorgesehen sind, in Höhe der nachgewiesenen Mehrkosten, jedoch pro Wohngruppe/Wohngemeinschaft nicht mehr als EUR Errichtung einer Tief-/Geschossgarage, wenn diese zum Nachweis der erforderlichen Stellplätze nach 47 LBauO erforderlich ist, je Bewohnerplatz EUR standortbedingte Mehrkosten (auch Kosten für den Abriss) maximal je Wohngruppe/ Wohngemeinschaft EUR Für den Einbau eines Aufzugs in Höhe von EUR je Bewohnerplatz maximal pro Aufzug EUR für den Bau von Individualwohnplätzen innerhalb einer Wohngruppe/ Wohngemeinschaft, je Individualwohnplatz EUR Tilgungszuschuss von 25% auf die Zusatzdarlehen 28

29 ISB-Darlehen Wohngruppen/ Wohngemeinschaften Konditionen Wohnungen für Mieterhaushalte 13 LWoFG 0,0% p.a. in den ersten 10 Jahren 0,5% p.a. in den folgenden 5 Jahren 1,0% p.a. bis zum Bindungsende (20 Jahre) Wohnungen für Mieterhaushalte 13 LWoFG plus 60% 0,0% p.a. in den ersten 5 Jahren 0,5% p.a. in den folgenden 5 Jahren 1,0% p.a. bis zum Bindungsende (15 Jahre) Tilgung Nach Ablauf der Bindungen Zinssatz in marktüblicher Höhe Mindestens 2% p.a. 29

30 ISB-Darlehen Wohngruppen/Wohngemeinschaften Mietobergrenzen Fördermietenstufe Wohngruppen 13 LWoFG EUR Wohngemeinschaften 13 LWoFG + 60 % EUR Wohngruppen Wohngemeinschaften Stadt Landau 6,50 6,00 7,50 7,00 Landkreis Südliche Weinstr 5,45 bis 5,85* 4,45 bis 5,35* 5,65 bis 6,45* 4,65 bis 5,95* *Landkreis 5,60 5,10 5,90 5,40 VG Annweiler u. Landau-Land 5,45 4,45 5,65 4,65 OG Herxheim 5,85 5,35 6,45 5,95 Die Miete kann um 2 % jährlich seit Beginn der Mietbindung umgerechnet auf einen zurückliegenden Jahreszeitraum erhöht werden. 30

31 ISB-Darlehen Wohngruppen/Wohngemeinschaften Förderbeispiel (Beträge in EUR) Objekt für 2 betreute Wohngruppen in Gemeinde der Fördermietenstufe 5 Gesamtkosten 2,0 Mio., ein Aufzug Wohngruppe 1 10 Bewohner 450 m², Wohngruppe 2 8 Bewohner 390 m² Grunddarlehen Gruppe x 450 m² Gruppe x 390 m² Summe Grunddarlehen Zusatzdarlehen Aufzug x 18 max Summe ISB-Darlehen max. Miete 6,50 /m² Tilgungszuschuss 25 % aus = Tilgungszuschuss 25 % aus = Tilgungszuschuss = Darlehnsschuld nach Tilgungszuschuss

32 Wohnraumförderung 2017 Wohnen in Orts- und Stadtkernen 32

33 Wohnen in Orts- und Stadtkernen Art und Höhe der Förderung Zuschuss bis zu EUR 250 pro m² Wohnfläche, höchstens jedoch 40% der förderfähigen Kosten Zuschuss fällt unter die De-minimis-Beihilfe maximaler Förderbetrag EUR

34 Wohnen in Orts- und Stadtkernen Förderfähig sind Ersatzneubaumaßnahmen, wenn Abriss nicht länger ab 18 Monate zurückliegt Umbau-, Ausbau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie Umwandlung Neubaumaßnahmen nur, sofern sie eine der vorbezeichneten Maßnahmen ergänzen oder eine Baulücke geschlossen wird Wohnumfeldmaßnahmen Mehrkosten, die durch grundstücksbezogene baukulturelle Anforderungen entstehen Selbst genutzter Wohnraum sowie Miet- und Genossenschaftswohnungen in innerörtlichen/innerstädtischen Lagen Abrisskosten Kosten für vorbereitende Maßnahmen der Projektentwicklung 34

35 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 35

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