Auswirkungen der Umstellung von G8 auf G9: Abitur erst nach 14 Jahren? (NOZ vom 10. Mai 2016)
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1 Presse Niedersächsisches Kultusministerium Auswirkungen der Umstellung von G8 auf G9: Abitur erst nach 14 Jahren? (NOZ vom 10. Mai 2016) Abgeordnete Kai Seefried, Ulf Thiele und Jörg Hillmer (CDU) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung Vorbemerkung der Abgeordneten Die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) berichtete am 10. Mai 2016 unter der Überschrift Wechsel zum Gymnasium für Realschüler erschwert - Abitur erst nach 14 Jahren? über die Probleme, vor denen 2017 Realschul- und Oberschulabsolventinnen und -absolventen stehen könnten. Die Zeitung schreibt: Realschüler, die sich 2017 für das Abitur am Gymnasium entscheiden, erreichen die allgemeine Hochschulreife allerdings erst nach 14 Jahren. Der Grund ist die Rückkehr zum Abitur nach neun Jahren (G9) in Niedersachsen, die vor einem Jahr beschlossen wurde und nun greift. Dadurch beginnt die dreijährige Oberstufe für Gymnasiasten wieder erst im 11. Jahrgang. Quereinsteiger können 2017 somit nicht in das erste Jahr einer Oberstufe wechseln. Dies ist erst ab dem Schuljahr 2018/2019 wieder möglich. Der Landeselternrat schrieb am 3. Juni 2016 in einer Pressemitteilung, er habe bereits vor Jahren auf das Problem hingewiesen und fordere nun eine verbindliche Lösung für den Übergang in die Sek. II im Schuljahr 2016/17. Ein Sprecher des Kultusministeriums hatte gegenüber der NOZ (10. Mai 2016) gesagt, dass derzeit auch die Einrichtung einer gesonderten Einführungsphase für den G9-Jahrgang geprüft werde, um allen Schülern in Niedersachsen einen gleichberechtigten Zugang zum Abitur nach 13 Schuljahren zu ermöglichen. Bereits in einer von der CDU-Landtagsfraktion zu diesem
2 Thema beantragten Unterrichtung im Kultusausschuss am 12. Februar 2016 hatte der zuständige Referatsleiter des Kultusministeriums gesagt: Darüber hinaus wird zurzeit geprüft, ob es für diese etwa Schülerinnen und Schüler umfassende Gruppe ebenfalls weitere Angebote geben muss. Der Beamte erwähnte in der Unterrichtung ebenfalls, dass insbesondere für die Wiederholerinnen und Wiederholer in diesem Zeitraum eine Lösung gefunden werden muss ; dies wurde allerdings nicht weiter ausgeführt. Vorbemerkung der Landesregierung Durch die Umstellung von G8 auf G9 wird es im Schuljahr 2017/2018 an Gymnasien und an nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen regulär keine Einführungsphase geben. An diesen Schulformen werden am Ende dieses Schuljahres letztmalig die Schülerinnen und Schüler von der im Schuljahrgang 10 geführten Einführungsphase (Doppelfunktion) zum direkt in das erste Schuljahr der Qualifikationsphase versetzt werden (G 8). Die Schülerinnen und Schüler des ersten G 9-Schuljahrgangs werden erstmals am Ende des Schuljahres 2017/2018 vom Schuljahrgang 10 zum in eine eigenständige Einführungsphase (Schuljahrgang 11) versetzt. Für Schülerinnen und Schüler der Hauptschulen, der Realschulen sowie der Hauptschulzweige und der Realschulzweige Kooperativer Gesamtschulen sowie der Oberschulen, die mit einem Erweiterten Sekundarabschluss I zum in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe aufgenommen werden möchten, besteht wie bisher die Möglichkeit, im Schuljahr 2017/2018 die Einführungsphase im Schuljahrgang 11 einer Integrierten Gesamtschule, einer nach Schuljahrgängen gegliederten Kooperativen Gesamtschule oder eines Beruflichen Gymnasiums zu besuchen, um damit das Abitur nach 13 Schuljahren zu erwerben. Darüber hinaus besteht analog zur bisherigen Regelung letztmalig die Möglichkeit der Aufnahme in den 10. Schuljahrgang an allgemein bildenden Gymnasien und nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen. In diesem Fall treten die Schülerinnen und Schüler in den ersten G 9-Jahrgang ein. Am Ende des 10. Schuljahrgangs rücken sie in die Einführungsphase (11. Jahrgang) auf, da sie bereits den Erweiterten Sekundarabschluss I besitzen. Anschließend absolvieren sie die dreijährige gymnasiale Oberstufe. Damit verlängert sich ihre Schulzeit auf insgesamt 14 Schuljahre
3 Um es dieser Gruppe von Schülerinnen und Schülern auch zum Schuljahr 2017/2018 zu ermöglichen, ihren 13-jährigen Bildungsweg in der gymnasialen Oberstufe eines allgemein bildenden Gymnasiums oder einer nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschule fortzusetzen, werden für sie ergänzend zu den bereits genannten Möglichkeiten an ausgewählten Standorten dieser Schulformen eigenständige Einführungs- und Qualifikationsphasen angeboten. Der Erwerb des Abiturs nach einer Schulzeitdauer von insgesamt 13 Schuljahren ist ihnen damit im Schuljahr 2019/2020 eröffnet. Im Frühjahr dieses Jahres hat hierzu ein umfangreicher interner Abstimmungsprozess im Kultusministerium stattgefunden, der im Mai 2016 abgeschlossen werden konnte. Noch vor den Sommerferien 2016 wurde entschieden, dass für den oben genannten Schülerkreis an ausgewählten Standorten eigenständige Lerngruppen eingerichtet werden. Im Anschluss daran wurde die Niedersächsische Landesschulbehörde mit der Vorbereitung konkreter Umsetzungsmaßnahmen beauftragt. Dabei sollen geeignete Schulen unter Berücksichtigung erwarteter Schülerzahlen (ausgehend von zwei Klassen pro Standort) und unter Beachtung einer möglichst gleichmäßigen regionalen Verteilung innerhalb des Landes identifiziert werden. In dieses Verfahren sind auch die Schulen und Schulträger eingebunden. Der Abschluss dieses Verfahrens steht in Kürze an. 1. Welche Lösung sieht das Kultusministerium für Schülerinnen und Schüler vor, die am Ende des laufenden Schuljahres 2016/17 den Erweiterten Sekundarabschluss I an einer Schule ohne gymnasiale Oberstufe machen und das Abitur an einem Gymnasium anstreben? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. 2. Welche Lösung sieht das Kultusministerium für Wiederholerinnen und Wiederholer vor, die davon betroffen sind, dass im Schuljahr 2017/2018 an den allgemeinbildenden Gymnasien keine Einführungsphase und in den beiden anschließenden Schuljahrgängen 2018/2019 und 2019/2020 keine Qualifikationsphase im 1. bzw. im 2. Schuljahr stattfinden wird? Auch für diesen Schülerkreis besteht die Möglichkeit, die an ausgewählten Standorten einzurichtenden eigenständigen Lerngruppen an den nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen und Gymnasien zu besuchen. Darüber hinaus werden die betreffenden - 3 -
4 Schulen für ihre Schülerinnen und Schüler individuelle Lösungen anbieten, wobei die Niedersächsische Landesschulbehörde den Schulen bei Bedarf beratend zur Seite stehen wird. 3. Welche Schritte hat das Kultusministerium seit der Unterrichtung im Kultusausschuss am 12. Februar 2016 unternommen, um eine Lösung zu finden (bitte die einzelnen Schritte mit Datum chronologisch aufführen)? Auf die Vorbemerkungen der Landesregierung wird verwiesen. Folgende besondere Daten sind im Rahmen des Abstimmungsverfahrens zu nennen: Abstimmungsprozess im MK auf Arbeitsebene; bis Fertigstellung eines Vermerks zu den Auswirkungen der Schulzeitverlängerung an Gymnasien auf Hauptschulen, Realschulen, Haupt- und Realschulzweige an Kooperativen Gesamtschulen sowie Oberschulen; hier: Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Erweitertem Sekundarabschluss I in die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und nach Schulzweigen gegliederten Gesamtschulen im Schuljahr 2017/ 2018 am , weitergeleitet auf dem Dienstweg an die Behördenleitung; Entscheidung der Behördenleitung über das weitere Vorgehen nach dem o. a. Vermerk am ; umfangreiche Abschlussarbeiten und Vorbereitung der Veröffentlichung der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) und über die Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK) als Grundlage für die Ausgestaltung der rechtlichen Vorgaben zur Einrichtung von eigenständigen Lerngruppen an Gymnasien und nach Schulzweigen gegliederten KGS im Schuljahr 2017/ 2018 für die Einführungsphase; Dienstbesprechung mit den Dezernatsleitungen 3 (Allgemein bildende Gymnasien und Gesamtschulen, Studienseminare) der NLSchB am : Erörterung der Sachlage, Festlegung von Kriterien für die Standortauswahl; Dienstbesprechung mit den Dezernatsleitungen 3 der NLSchB im Anschluss an eine Dezernentenfortbildung am : konkrete Beauftragung zur - 4 -
5 Datenerhebung an den Schulen und Vorlage der Vorschläge zur Standortauswahl an MK bis spätestens ; Dienstbesprechung mit den Dezernatsleitungen 3 der NLSchB am : Auswertung der zugelieferten Daten vom ; Entscheidungen über die Standorte; Beauftragung der NLSchB zur Kontaktaufnahme mit betroffenen Schulträgern (sofern noch nicht erfolgt). Berichtstermin MK: ; Auswertung der Berichte der NLSchB an MK zu den Rückäußerungen der Schulträger; Ausblick: klärende Gespräche mit einzelnen Schulträgern, Vorbereitung eines Erlasses zu den Standortentscheidungen zur Vorlage an die Behördenleitung; - Veröffentlichung der Standortscheidungen und weiterer Hinweise zu rechtlichen Vorgaben
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