17/134/01. Bezugsdrucksache 10/005/55.1; 16/140/15.01 Ziff. 044; 16/140/05.01 Ziff. 027; 17/005/60; 17/005/72
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- Arthur Burgstaller
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1 Stadt Reutlingen /134/01 50 Sozialamt Gz.: Ha-Bö Beratungsfolge Datum Behandlungszweck/-art Ergebnis VKSA Vorberatung nichtöffentlich FiWA Vorberatung nichtöffentlich GR Entscheidung öffentlich Beschlussvorlage Neuordnung der Förderung der Tagespflegepersonen in der Stadt Reutlingen - Haushaltsantrag Tagesmütter e. V. Reutlingen - Haushaltsantrag der Fraktion Die Grünen und Unabhängigen - Antrag der FDP-Fraktion vom Interfraktioneller Antrag vom Bezugsdrucksache 10/005/55.1; 16/140/15.01 Ziff. 044; 16/140/05.01 Ziff. 027; 17/005/60; 17/005/72 Beschlussvorschlag Die Zuschüsse für die Tagespflegepersonen in der Stadt Reutlingen werden neu geordnet. Ab gewährt die Stadt die in der Begründung im Detail aufgeführten freiwilligen Zuschüsse für Tagespflegepersonen. Die Deckung in 2018 erfolgt im Rahmen des Gesamtbudgets des Sozialamtes. Die Mehrkosten in Höhe von pro Jahr werden im Doppelhaushalt 2019/2020 bereitgestellt. Finanzielle Auswirkungen HHJ HHST Betrag in über-/ außerplanm THH 50 Produktgruppe 2019 ff. THH 50 Produktgruppe Auswirkung Erläuterung ,00 Erhöhung Zuschüsse Tagespflegeperso nen ,00
2 Deckungsvorschlag HHJ HHST Betrag in Auswirkung Erläuterung 2018 THH ,00 Deckung aus Budget THH 50 (späterer Start Kinderhaus Beethovenstraße) 2019 ff. THH 50 Produktgruppe ,00 Bereitstellung in dem zur Verfügung stehenden Budget im Doppelhaushalt 2019/2020 Kurzfassung Die Neuordnung der freiwilligen Förderung der Tagespflegepersonen durch die Stadt Reutlingen verfolgt drei Ziele: 1. Gewinnung von neuen Tagespflegepersonen 2. Bindung der vorhandenen Tagespflegepersonen 3. Bessere Auslastung der Tagespflegepersonen Der Tagesmütterverein und die Verwaltung gehen davon aus, dass durch diese Neuordnung die drei genannten Ziele erreicht werden können. Der Tagesmütterverein stimmt deshalb der Neuregelung zu. Der Mehraufwand beträgt ca pro Jahr Begründung Zurzeit werden in der Stadt Reutlingen insgesamt (Stichtag ) 486 Kinder in der Kindertagespflege betreut: 59 Kinder in TigeRn (Tagespflege in anderen geeigneten Räumen), 20 Kinder in Pflegenestern, 139 Kinder U3 in den Räumen der Tagespflegepersonen, 100 Kinder Ü3 in den Räumen der Tagespflegepersonen und 168 schulpflichtige Kinder bis 14 Jahren ebenfalls in den Räumen der Tagespflegepersonen. Die Betreuung durch Tagespflegepersonen stellt damit eine Säule bei den Angeboten der Kindertagesbetreuung in der Stadt Reutlingen dar. Im Bereich der U3 Betreuung setzt das SGB VIII die Angebote der Tagespflegepersonen den anderen Angeboten durch institutionelle Träger gleich. Im Alter Ü3 sind die Angebote der Tagespflegepersonen überwiegend ergänzende Angebote, vor allem um flexible Lösungen für die Eltern anzubieten und Zeiten abzudecken, die institutionelle Angebote nicht abdecken können. Die bisherige freiwillige Förderung der Tagespflegepersonen umfasste 5 Komponenten: 1. Basiszuschuss für alle Tagespflegepersonen, die mindestens 20 Stunden pro Woche Kinder betreuen in Höhe von 13 pro Monat und 26 pro Monat ab dem 2. Jahr Betreuungsgeld und 30 Altersvorsorge pro Monat, wenn U3 Kinder mindestens 20 Stunden pro Woche betreut werden. 2
3 3. Außergewöhnliche Betreuungszeiten (Samstag, Sonntag, Feiertag, nachts von Uhr bis 7.00 Uhr) mit 1 pro Stunde pro Kind. 4. Pflegenestfinanzierung (5 Kinder U3 in eigenen Räumlichkeiten bei Betreuungszeit von mindestens 165 Stunden pro Woche) in Höhe von 500 pro Monat für Miete und Nebenkosten und 200 pro Monat für Sozialversicherung. 5. TigeR Finanzierung: 100 Betreuungspauschale pro Monat pro Kind, bis zu 900 Mietkosten pro Monat, bis zu 300 Nebenkosten pro Monat und mit Sachkosten in Höhe von 40 pro Monat pro Kind. Zusätzlich zur Förderung der Tagespflegepersonen fördert die Stadt gemäß einer Vereinbarung aller Kommunen des Landkreises den Tagesmütterverein institutionell mit aktuell ca im Jahr. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Anzahl der betreuten Kinder ab. Diese Bezuschussung wird derzeit nicht verändert, da sie auf einer gemeinsamen Vereinbarung innerhalb des Landkreises beruht und nicht einseitig verändert werden kann. Das neue Zuschusssystem erhöhte die finanzielle Attraktivität der Tagespflege durch eine deutliche Steigerung der freiwilligen Zuschüsse der Stadt über das eigentliche Pflegeentgelt des Landratsamtes hinaus. Diese Neuordnung der Förderung der Tagespflegepersonen verfolgt drei Ziele: 1. Gewinnung von neuen Tagespflegepersonen durch attraktivere Finanzierung 2. Bindung der vorhandenen Tagespflegepersonen durch attraktive Finanzierung 3. Bessere Auslastung der Tagespflegepersonen durch finanzielle Anreize Die Neuordnung der Bezuschussung wird Mehrkosten von ca Euro/Jahr mit sich bringen, gerechnet auf den Kinderzahlen zum Stichtag Im Haushaltsjahr 2018 waren bisher geplant. Mit der Neuordnung wird sich die freiwillige Bezuschussung 2018 auf ca belaufen, ab 2019 auf ca Der Grundgedanke der Neuordnung besteht in der Angleichung der Zuschüsse für TigeR, Pflegenester und Tagespflege in den eigenen Räumlichkeiten. Damit wird v. a. die klassische Tagespflege in den Räumlichkeiten der Tagespflegepersonen attraktiver gestaltet. Dabei wird der unterschiedliche Aufwand in den verschiedenen Altersklassen berücksichtigt. Die Verdoppelung des Zuschusses für außergewöhnliche Zeiten (Samstag, Sonntag, Feiertag, nachts von Uhr bis 7.00 Uhr) stärkt dieses Angebot für Eltern im Schichtbetrieb und Dienstleistungsgewerbe. Tagespflege ist in diesem Bereich flexibler als institutionelle Angebote. Die Zuschüsse für die Tagespflegepersonen in der Stadt Reutlingen werden grundlegend neu geordnet, ab gewährt die Stadt folgende Zuschüsse als Freiwilligkeitsleistungen für Tagespflegepersonen: 1. Für die Betreuung von Kindern U3 wird eine Betreuungspauschale von 100 pro Kind pro Monat gewährt bei einer Mindestbetreuung von 2 Stunden pro Woche. 3
4 2. Für die Betreuung von Kindern im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt wird eine Betreuungspauschale von 70 pro Kind pro Monat gewährt bei einer Mindestbetreuung von 2 Stunden pro Woche. 3. Für die Betreuung von Kindern vom Schuleintritt bis 14 Jahre wird eine Betreuungspauschale von 50 pro Kind pro Monat gewährt bei einer Mindestbetreuung von 2 Stunden pro Woche. 4. Vakanzzeiten in der Belegung werden bei Wiederbelegung des vakanten Platzes bis zu 2 Monate rückwirkend finanziert. 5. Außergewöhnliche Betreuungszeiten (Samstag, Sonntag, Feiertag, nachts von Uhr bis 7.00 Uhr) werden mit zusätzlich 2 pro Stunde bezuschusst. 6. Werden von einer Tagespflegeperson im Rahmen eines Pflegenestes im Schnitt 5 Kinder mit zusammen mindestens 150 Stunden die Woche betreut, wird ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 250 pro Monat zur Sozialversicherung gewährt (dies gilt zukünftig auch für Kinder Ü3). 7. TigeR werden wie bisher mit 100 Betreuungspauschale pro Monat pro Kind, bis zu 900 Mietkosten pro Monat, bis zu 300 Nebenkosten pro Monat und mit Sachkosten in Höhe von 40 pro Monat pro Kind bezuschusst. 8. Alle weiteren Zuschüsse für Tagespflegepersonen entfallen, da sie durch die in den Ziffern 1 6 benannten Zuschüsse ersetzt werden. Die Mehrkosten in Höhe von pro Jahr ab 2019 werden im Doppelhaushalt 2019/2020 in dem zur Verfügung stehenden Budget im Ergebnishaushalt des Teilhaushalts Sozialamt bereitgestellt, die Deckung in 2018 erfolgt im Rahmen des Gesamtbudgets des Sozialamtes. Die neuen Zuschussmodalitäten wurden mit dem Tagesmütterverein besprochen und sind abgestimmt. Der Tagesmütterverein und die Verwaltung gehen davon aus, dass durch diese Neuordnung die drei genannten Ziele erreicht werden können. Der Tagesmütterverein stimmt deshalb der Neuregelung zu. Ein Beginn ist aus Sicht der Verwaltung aus organisatorischen Gründen erst zum möglich, da nach Beschluss die Tagespflegepersonen erst informiert werden müssen und die teilweise Entscheidungen bezogen auf die neue Förderung treffen müssen. Zudem müssen Abrechnungsmodalitäten und Verträge neu aufgesetzt und mit dem Tagesmütterverein abgestimmt werden. Eine Überprüfung der Wirksamkeit soll nach 4 Jahren stattfinden. Die Bezuschussung der Tagespflegepersonen wird mit dieser Neuordnung auf die veränderten Bedürfnisse der Eltern und Tagespflegepersonen angepasst und zukunftsfähig gestaltet. 4
5 Mit diesem Beschluss sind die Anträge GR-Drs. 16/140/15.01 Ziff. 044; 16/140/05.01 Ziff. 027; 17/005/60; 17/005/72 erledigt. gez. Robert Hahn Bürgermeister 5
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