Gemeinderatsdrucksache Nr. 39 / 2014
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- Hede Brandt
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1 Gemeinderatsdrucksache Nr. 39 / 2014 vom Az.: 604 Vorlage für die Sitzung des : TA am öffentlich - Vorberatung: entfällt Zuständigkeit nach: 7, Abs. 1, Ziff. 8 der Hauptsatzung Außerplanmäßige Finanzierung Obdachlosenheim Bergwiesen 8 - vorbeugender Brandschutz hier: Erstellung einer Metalltreppe Anlage Ausführungsskizze, nicht maßstäblich Antrag zur Beschlussfassung Bei der HH-Stelle "Obdachlosenheim Bergwiesen 8 Rettungstreppe" wird eine außerplanmäßige Ausgabe von , genehmigt. Die Finanzierung erfolgt durch die Anbringung eines Sperrvermerks bei der HH-Stelle "Umbau Bürgerbüro, Schubarthaus in gleicher Höhe.
2 I Ausgangslage Rückblick Problemstellung Die Stadt Geislingen an der Steige unterhält in der Straße Bergwiesen 8 ein Obdachlosenwohnheim. Auf Grund der schwierigen Klientel bedarf das Gebäude einer überdurchschnittlichen hohen baulichen als auch sozialen Betreuung. Der FB 4 ist ständig bemüht, mit den Bewohnern Kontakt zu halten, um ggf. auf Veränderungen bei einzelnen Bewohnern reagieren zu können. Dennoch sind viele Ereignisse nicht vorhersehbar und kommen oftmals überraschend. Bis hin zur Grenze der Verwahrlosung und dem Umgang mit offenem Feuer zur Beheizung der einzelnen Apartments sind alle Varianten des Wohnens dort anzutreffen. Durch dieses Verhalten Einzelner sind leider auch die anderen Mitbewohner erheblich beeinträchtigt bzw. gefährdet. Zwei Brände, der letzte im April 2013, führten zu nennenswerten Sachschäden und es muss von Glück gesprochen werden, dass keiner der Bewohner durch Rauch oder Feuer umgekommen ist. Der letzte Brand begrenzte sich im II. Obergeschoss auf ein Apartment. Die durch das Fenster herausschlagenden Flammen beschädigten den Traufbereich. Zwischenzeitlich wurden die Schäden vom Stadtbauamt beseitigt. Das letzte Brandereignis führte im Mai 2013 zu einer Brandverhütungsschau. Das Ergebnis war, dass durch die Feuerwehr auf der dem Laubengang abgewandten Gebäudeseite, durch die Garagen behindert, eine Rettung nur schwer über die Fenster erfolgen kann. Zudem ist der Durchgangsbereich bis zur Grenzbebauung für das Aufstellen von Leitern nur bedingt geeignet, was auch die Mobilität der zu rettenden Personen voraussetzt. In der Konsequenz muss ein zweiter, vollwertiger Rettungsweg geschaffen werden. Dieser kann am Ende des Laubengangs angebracht werden. Die Bewohner haben unverändert die Möglichkeit, aus dem Apartment auf den Laubengang ins Freie zu gelangen. Allerdings jetzt mit einer weiteren Option der Fluchtrichtung. Daher besteht nur noch bedingt die Gefahr durch verrauchte oder brennende Bereiche gehen zu müssen. II Zielvorgabe Mit dem zweiten Rettungstreppenhaus soll das Risiko einer Gefährdung durch Feuer für die Bewohner deutlich herabgesetzt werden. Des Weiteren können externe Hilfskräfte (Feuerwehr, Polizei) über dieses Treppenhaus schneller eingreifen. Die geradläufige Treppe soll den Bewohnern ein "leichtes Fliehen" ermöglichen. III Programme Produkte Im Haushalt 2014 sind keine Mittel für den Bau dieser Treppe eingestellt worden. Die jetzt vorliegende Planung wird mit Hilfe eines Orientierungsangebots auf ca ,- geschätzt. Die Verwaltungskosten mit ca ,- und die Anschlussarbeiten (Fundament, Laubengang) sind bei diesem Endbetrag eingerechnet. IV Prozesse und Strukturen Damit die aus Sicht der Verwaltung dringende Maßnahme noch 2014 realisiert werden kann, muss eine außerplanmäßige Finanzierung durch den Technischen Ausschluss erfolgen. Die Finanzierung kann über die Zurückstellung der Maßnahme "Umbau Bürgerbüro, Schubarthaus" erfolgen. Diese Planung im Schubarthaus wird
3 3 auf Grund der personellen Veränderungen voraussichtlich frühestens 2015 neu diskutiert und ggf. erneut beantragt. Die sofortige Durchführung der Maßnahme ist auf Grund der Gefahr in Verzug unausweichlich. Eine kostengünstigere Alternative gibt es nicht. V Ressourcen 1. Einmalige Kosten* Die Anbringung des Rettungstreppenturms verursacht Gesamtkosten von rd ,. 2. Folgekosten* a) Sachkosten Entfällt! b) Personalkosten / Auswirkungen auf den Stellenplan Entfällt! 3. Auswirkungen auf Kennzahlen Haushaltsrechtliche Beurteilung Zur Finanzierung des Rettungstreppenturms am Gebäude Bergwiesen 8 ist bei der HH-Stelle Obdachlosenheim Bergwiesen 8 Rettungstreppe eine apl. Ausgabe zu genehmigen. Kostendeckung erfolgt durch Anbringung eines Sperrvermerks in gleicher Höhe bei der HH-Stelle Umbau Bürgerbüro, Schubarthaus. Diese außerplanmäßige Finanzierung ist somit gesichert. Joachim Burkert Karl Vogelmann 3
4 4 * bei Investitionen s. auch nächste Seiten Zum Bearbeiten der Tabellen bitte Doppelklick auf die jeweilige Tabelle 4
5 5 A) Darstellung der finanziellen Situation und der Haushalts- und Finanzwirtschaft * Ausgaben lt. Kostenberechnung: bisher vergeben: sog. bereits gebundene Mittel Ausgaben aktuelle Vergabe: später zu vergebende Aufträge: Gesamtkosten neu: 0 im Haushaltsplan bereitgestellt: im Finanzplan vorgesehen: in Vorjahren lfd. Jahr lfd. Jahr + 1 lfd. Jahr + 2 lfd. Jahr + 3 im Haushalt / Finanzplan finanziert: 0 nachzufinanzieren sind: * 0 * Die Finanzierung der Vergabe und der Gesamtmaßnahme ist damit sicher gestellt bzw. die üpl. / apl. Ausgabe wird finanziert durch. * dieses Blatt ist bei jeder Vergabe, die im Vermögenshaushalt gebucht wird, auszufüllen 5
6 6 B) Folgekostenberechnung * Bauvorhaben: Kostenart Anschaffungs- und Herstellungskosten jährliche Folgekosten Grunderwerb Grundstück Kalkulatorische Kosten ** Abschreibungen (AfA) Summe Abschreibungen nur bei Investitionen Kaufpreis Gebäude/Anlage Baukosten Ausstattung, Mobiliar usw. aktiv. Eigenleistungen durchschnittl. Verzinsung Restbuchwert*** insgesamt (Zinssatz Kapitalmarkt 3,5 %) (aus der Anlagenbuchhaltung) Betriebswirtschaftliche Folgekosten Personal Reinigung Energie Wartung Unterhaltung Insgesamt pro Jahr * dieses Blatt ist bei jeder Vergabe, die im Vermögenshaushalt gebucht wird, auszufüllen - auch der Teil "Betriebswirtschaftlichen Folgekosten" (insgesamt und nicht nur für die aktuell zu vergebende Investition) ** die kalkulatorischen Kosten sind in Rücksprache mit dem SG 1.1 zu ermitteln *** der Restbuchwert ist in Rücksprache mit dem SG 1.1 zu ermitteln 6
7 C) Darstellung der Gesamtkosten und der Gesamtfinanzierung * * nur notwendig beim Grundsatzbeschluss, Baubeschluss, Kostensteigerungen und zeitlichen Verzögerungen oder wesentlichen baulichen Veränderungen bei Investitionen mit Auswirkungen auf die benötigten Mittel oder den Finanzierungszeitraum Bauvorhaben: Kostenschätzung / -berechnung / - anschlag vom Ausgaben: Benötigte Mittel und Finanzierungszeitraum Kostenberechnung nach DIN 276 vom Summe Vorjahre laufendes Jahr lfd. Jahr + 1 lfd. Jahr + 2 lfd. Jahr + 3 ff 100 Grundstück ** 200 Herrichten und Erschließen ** 300 Bauwerk Baukonstruktionen ** 400 Bauwerk technische Anlagen ** 500 Außenanlagen ** 600 Ausstattung und Kunstwerke ** 700 Baunebenkosten ** Insgesamt Einnahmen: Summe Vorjahre laufendes Jahr lfd. Jahr + 1 lfd. Jahr + 2 lfd. Jahr + 3 ff Zuschuss aus / von Insgesamt ** je nach Bedarf weiter unterteilen
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