(Überwachungsgemeinschaft von nach Wasserhaushaltsgesetz fachbetriebspflichtigen Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus FGMA)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "(Überwachungsgemeinschaft von nach Wasserhaushaltsgesetz fachbetriebspflichtigen Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus FGMA)"

Transkript

1 Fachbetriebsgemeinschaft Maschinenbau e.v. S A T Z U N G FACHBETRIEBSGEMEINSCHAFT MASCHINENBAU E.V. (Überwachungsgemeinschaft von nach Wasserhaushaltsgesetz fachbetriebspflichtigen Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus FGMA) Fachbetriebsgemeinschaft Maschinenbau e.v. (FGMA) Vereinsregister 9093 Amtsgericht Frankfurt/M. Sachverständigenorganisation nach 22 VAwS Überwachungsgemeinschaft nach 19 l WHG Vorstand: Sascha Oberfeld Geschäftsführer: Karl-Werner Benz Lyoner Straße Frankfurt am Main, Germany Telefon Telefax fgma@fgma.de Internet: Bankverbindung: Commerzbank AG, Frankfurt IBAN DE BIC DRESDEFFXXX Steuer-Nr Ust.-IdNr. DE

2 Name, Sitz, Gerichtsstand, Erfüllungsort und Geschäftsjahr 1.1 Der Verein heißt Fachbetriebsgemeinschaft Maschinenbau (Überwachungsgemeinschaft von nach Wasserhaushaltsgesetz fachbetriebspflichtigen Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus - FGMA), nach Eintragung im Vereinsregister des Amtsgerichtes Frankfurt mit Zusatz e.v. 1.2 Sitz, Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. 1.3 Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2. Zweck 2.1 Der Verein ist eine privatrechtliche Güte- und Überwachungsgemeinschaft der Fachbetriebe im Maschinen- und Anlagenbau. Sein Zweck ist, die Öffentlichkeit vor einer Gefährdung von Leben oder Gesundheit und die Gewässer vor einer vermeidbaren Beeinträchtigung durch mangelhafte Arbeiten an Anlagen des Maschinen- und Anlagenbaus zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu schützen. Aufgrund einer Regelung im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bedarf er einer behördlichen Anerkennung. Zur Erfüllung dieses Zwecks führt er insbesondere die nach den gesetzlichen Vorschriften und den behördlichen Erlassen geforderte Fremdüberwachung der Fachbetriebe nach WHG sowie die Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen durch. Dies beinhaltet weiterhin die Aufklärung und Beratung von Anlagenherstellern und - betreibern im Rahmen von Schulungen einschließlich der Herausgabe von Prüfrichtlinien und Seminarunterlagen. 2.2 Der Verein verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er verwendet seine Mittel nur für satzungsmäßige Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins und haben keinen Anteil am Vereinsvermögen. 2.3 Der Verein verleiht und entzieht den Vereinsmitgliedern nach 3.1, die dazu die Voraussetzungen erfüllen, die Befugnis, das Überwachungszeichen zu führen. Die Überwachung der Fachbetriebe, einschließlich der Verleihung und Führung des Überwachungszeichens, ist im Überwachungsverfahren der FGMA geregelt. 2.4 Die Überprüfung der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen durch die FGMA-Sachverständigen ist in den Prüfgrundsätzen der FGMA festgelegt. 3. Mitgliedschaft 3.1 Mitglieder Mitglied kann jedes Unternehmen werden, das Produkte des Maschinen- und Anlagenbaus herstellt oder betreibt, das Dienstleistungen an Anlagen im Bereich des Maschinen- und Anlagenbaus ausführt, in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist, Tätigkeiten gemäß den Vorgaben in den jeweiligen gesetzlichen Regelungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Bereich des Maschinenund Anlagenbaus durchführt und sich schriftlich verpflichtet, diese Satzung sowie die Vorschriften des Überwachungsverfahrens der FGMA einzuhalten sowie für die Erfüllung dieser Verpflichtung Gewähr bietet.

3 - 3 - Die Mitglieder können entsprechend der branchenspezifischen Besonderheiten in "Fachgruppen" zusammengefasst werden. 3.2 Über den schriftlich zu stellenden, formlosen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Dieser kann die Aufnahme insbesondere ablehnen, wenn der Antragsteller aus anderen Überwachungsorganisationen ausgeschlossen wurde oder wenn Überwachungsverträge mit ihm gekündigt wurden aus Gründen, die er zu vertreten hat. Gleiches gilt, wenn der Antragsteller sechs Monate nach Antragstellung die Aufnahmeüberwachungsprüfung nach den Vorschriften des Überwachungsverfahrens der FGMA noch nicht bestanden hat; in solchem Fall kann indes der Aufnahmeantrag nach Entscheidung des Vorstandes wiederholt werden. Wird der Antrag abgelehnt, so steht dem Antragsteller der Schiedsweg nach Nummer 9 dieser Satzung offen. Die Befugnis hierzu ist binnen 2 Wochen nach Zustellung des Ablehnungsbescheides bei der Geschäftsstelle mit Gründen geltend zu machen. 3.3 Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Insolvenz, Liquidation oder Ausschluss des Mitgliedes oder durch Auflösung des Vereins. 3.4 Der Austritt kann nur mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres schriftlich gegenüber der Geschäftsführung des Vereins erklärt werden. Sämtliche Rechte und Pflichten des Mitgliedes, insbesondere im Hinblick auf die Vorschriften des Überwachungsverfahrens der FGMA, erlöschen erst mit dem endgültigen Ausscheiden. 3.5 Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es Zwecke, Belange oder Ansehen des Vereins gröblich schädigt, das Überwachungsverfahren der FGMA missachtet, satzungsgemäß ergangene Beschlüsse der Vereinsorgane nicht befolgt, z.b. trotz mehrmaliger Aufforderung die festgesetzten Vorschüsse auf die Umlage der Kosten des Vereins nicht zahlt. Vor einem Ausschluss hat der Vorstand dem Mitglied die Gelegenheit zu geben, sich spätestens 2 Wochen vor seiner Entscheidung zu äußern; im Übrigen gilt die Nummer 3.2 Satz 4 entsprechend. 3.6 Mit dem Ausscheiden verliert das Mitglied jeglichen Anspruch auf Führung des Überwachungszeichens und auf etwaiges Vereinsvermögen. 3.7 Rechte des Vereins gegenüber dem Mitglied werden durch dessen Kündigung nicht berührt. Insbesondere ist die Kostenumlage bis zum Schluss des Geschäftsjahres zu entrichten, in dem das Mitglied ausscheidet. 4. Rechte und Pflichten der Mitglieder Alle Mitglieder sind gleichberechtigt. Nach Maßgabe der Vorschriften des Überwachungsverfahrens der FGMA haben die Mitglieder Anspruch auf Überwachung und Verleihung des Überwachungszeichens. In der Mitgliederversammlung üben sie ihre Rechte selber oder durch bevollmächtigte Vertreter aus. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Vorschriften des Überwachungsverfahrens der FGMA einzuhalten. Mit werblichen Mitteln darf es Dritte weder auf seine Mitgliedschaft noch auf den Tatbestand der Überwachung durch den Verein hinweisen, solange es nicht die erste vollständige Überwachungsprüfung bestanden hat.

4 - 4 - Ausschließlich das Mitglied und niemals der Verein hat zu gewährleisten, dass die Arbeiten,die dem Überwachungsverfahren unterliegen, den sachlichen Anforderungen entsprechen. Zur Förderung des Vereinszweckes hat das Mitglied ferner allen Vereinsorganen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten wahrheitsgemäß Auskunft zu geben und über alle grundsätzlichen, die Aufgaben des Vereins berührenden Fragen unaufgefordert zu berichten. Es hat die zur Deckung der Kosten erforderliche Umlage zu tragen und darauf nach Aufforderung unverzüglich die gemäß Nummer 6.1 festgelegten Umlagen (Vorschüsse) zu entrichten sowie die für die Festsetzung erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 5. Organe Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung (Nummer 6), der Vorstand (Nummer 7) und die Geschäftsführung (Nummer 8). Die Mitglieder des Vorstandes und die Geschäftsführung haben ihre Aufgaben unparteiisch durchzuführen und zu ihrer Kenntnis gelangte interne Geschäfts- und Betriebsvorgänge während und nach Amtsausübung streng vertraulich zu behandeln. 6. Mitgliederversammlung 6.1 Die Mitgliederversammlung beschließt über den Geschäftsbericht, die Jahresabrechnung für das vergangene Geschäftsjahr, die Entlastung von Vorstand und Geschäftsführung, die Wahl des Vorstands, die Bewilligung des Haushaltsplans und Festsetzung der kostendeckenden Umlagen nebst Vorschüssen, die Änderung der Satzung sowie die Auflösung des Vereins. 6.2 Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindestens drei Wochen einberufen, wenn wenigstens ein Drittel aller Mitglieder oder der Vorstand nach 7.3 dies unter Angabe des Zwecks und der Gründe begehren, im Geschäftsjahr mindestens jedoch einmal. 6.3 Jedes Mitglied hat eine Stimme. Vertretung aufgrund schriftlicher Vollmacht ist nur durch andere Vereinsmitglieder zulässig. Die Mitgliederversammlung entscheidet außer in den Fällen der Nummer 10.1 unabhängig von der Zahl der vertretenen Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. 6.4 Mitgliederversammlungen werden vom Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter geleitet; über deren Verlauf verfasst die Geschäftsführung eine von ihr neben dem Versammlungsleiter zu unterzeichnende Niederschrift. Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist deren Beschluss gültig, sofern die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder dem schriftlich zuzustellenden Beschlussvorschlag zustimmt.

5 Vorstand 7.1 Der Vorstand nimmt alle Aufgaben des Vereins wahr, soweit nicht diese Satzung sie ausdrücklich anderen Organen zuweist. Er leitet die Vereinsgeschäfte ehrenamtlich und unparteiisch; er bedient sich zur Durchführung der laufenden Vereinsgeschäfte der Geschäftsführung. 7.2 Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern. Er soll sich aus Persönlichkeiten von Unternehmen des Vereins zusammensetzen. Seine Amtsdauer beträgt 2 Jahre und währt bis zur Neuwahl. Er wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. 7.3 Vorstand des Vereins im Sinne des 26 BGB ist der Vorsitzende und dessen Stellvertreter. Sie sind jeder für sich allein vertretungsberechtigt. 7.4 Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Über die Beschlüsse sind Niederschriften zu fertigen, die vom Vorsitzenden und vom Geschäftsführer zu unterzeichnen sind. 8. Geschäftsführung 8.1 Die Geschäftsführung wird vom Vorsitzenden im Einvernehmen mit den übrigen Mitgliedern des Vorstandes berufen und abberufen. 8.2 Die Geschäftsführung verrichtet die Geschäfte des Vereins entsprechend dieser Satzung und den Beschlüssen von Mitgliederversammlung und Vorstand. Sie vertritt den Verein insoweit in sämtlichen administrativen, wirtschaftlichen und personellen Angelegenheiten gerichtlich und außergerichtlich als besonderer Vertreter nach 30 BGB. 8.3 Zum Aufgabengebiet der Geschäftsführung gehören insbesondere auch die Verleihung und der Entzug des Überwachungszeichens entsprechend den Regularien im Überwachungsverfahren und im Einvernehmen mit dem Vorstand. 8.4 Die Geschäftsführung nimmt an den Sitzungen von Mitgliederversammlung und Vorstand beratend teil. 9. Schiedsgericht 9.1 Streitigkeiten, die sich aus dieser Satzung mit Anlagen oder aus der Tätigkeit des Vereins ergeben, können durch ein Schiedsgericht entschieden werden, wenn die streitenden Parteien dies vereinbaren. 9.2 Für die Zusammensetzung und das Verfahren des Schiedsgerichtes gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO), soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt. 9.3 Das Schiedsgericht wird durch einen Obmann und zwei Beisitzer gebildet. Beide Parteien benennen je einen Beisitzer. Die Beisitzer wählen den Obmann, der die Befähigung zum Richteramt besitzen muss. Einigen sich die Beisitzer nicht auf den Obmann, oder erfolgt die Bestellung der Beisitzer nicht innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung durch die betreibende Partei, so bestimmt der Präsident des Landgerichtes Frankfurt am Main auf Antrag die fehlenden Mitglieder des Schiedsgerichts. 9.4 Das Schiedsgericht entscheidet über den Streitfall und die Kosten des Verfahrens. 9.5 Diese Bestimmungen schließen den ordentlichen Rechtsweg nicht aus.

6 Änderung der Satzung und Auflösung des Vereins 10.1 Änderungen dieser Satzung bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der vertretenen Mitglieder Die Auflösung und Beschlüsse über das Vermögen bedürfen der Zustimmung von drei Vierteln der Mitglieder des Vereins. Die Liquidation wird vom Vorstand durchgeführt, sofern nicht die Mitgliederversammlung andere Liquidatoren bestellt. 11. Salvatorische Klausel Sollte eine der Regeln dieser Satzung unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Vorschriften nicht. 12. Ermächtigung zu Satzungsänderungen Der Vorstand ist ermächtigt, alle auf Verlangen des Amtsgerichts oder der Finanzverwaltung etwa erforderlich werdenden formellen, d.h. rein redaktionellen Satzungsänderungen, ohne vorherigen Beschluss der Mitgliederversammlung vorzunehmen. 13. Errichtung der Satzung Die Satzung tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Fassung:

Satzung. eine Überwachungs-gemeinschaft. Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 3 Mitgliedschaft. 2 Zweck des Vereins

Satzung. eine Überwachungs-gemeinschaft. Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 3 Mitgliedschaft. 2 Zweck des Vereins Satzung Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.v. Präambel Die hohen Anforderungen, die die öffentlichrechtlichen Bestimmungen und das Technische Regelwerk an den Bau und Betrieb

Mehr

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. Satzung der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. 1 Name und Sitz Der Verein Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden im Nachfolgenden

Mehr

Satzung des Fördervereins der Dr. Martin Luther King Grundschule Bad Kreuznach e. V.

Satzung des Fördervereins der Dr. Martin Luther King Grundschule Bad Kreuznach e. V. Satzung des Fördervereins der Dr. Martin Luther King Grundschule Bad Kreuznach e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt nach Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bad Kreuznach

Mehr

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Kunst und Kultur in Neuried.

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Kunst und Kultur in Neuried. Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Kunst und Kultur in Neuried. 2. Er hat seinen Sitz in Neuried. 3. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung

Mehr

Satzung des Bernhausen aktiv e. V.

Satzung des Bernhausen aktiv e. V. Satzung des Bernhausen aktiv e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Bernhausen aktiv und hat seinen Sitz in Filderstadt. Er ist beim Vereinsregister des Amtsgerichts Nürtingen

Mehr

Freunde der Ruhrfestspiele e.v. Satzung vom 20. Juni 2012

Freunde der Ruhrfestspiele e.v. Satzung vom 20. Juni 2012 Freunde der Ruhrfestspiele e.v. Satzung vom 20. Juni 2012 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freunde der Ruhrfestspiele e.v. und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Recklinghausen

Mehr

S A T Z U N G. der D R A H T S E I L - V E R E I N I G U N G E. V. Düsseldorf

S A T Z U N G. der D R A H T S E I L - V E R E I N I G U N G E. V. Düsseldorf j111111 1 S A T Z U N G der D R A H T S E I L - V E R E I N I G U N G E. V. Düsseldorf (Eintrag Vereinsregister: 15.08.2012) ------------------------------------------------------------------ 1 Name und

Mehr

Satzung des Rettet das Filmstudio e.v.

Satzung des Rettet das Filmstudio e.v. Satzung des Rettet das Filmstudio e.v. 1 Name und Sitz Der Verein heißt: Rettet das Filmstudio e.v. Der Sitz ist Essen. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 Zweck Der Verein verfolgt

Mehr

Satzung. November Herausgeber: European Security Systems Association (ESSA) e.v. Lyoner Str Frankfurt am Main Germany

Satzung. November Herausgeber: European Security Systems Association (ESSA) e.v. Lyoner Str Frankfurt am Main Germany November 2018 THE INTERNATIONAL SECURITY ASSOCIATION Ersatz für Ausgabe November 2011 Satzung Herausgeber: European Security Systems Association (ESSA) e.v. Lyoner Str. 18 60528 Frankfurt am Main Germany

Mehr

Satzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina. 1 Name und Sitz des Vereins. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina.

Satzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina. 1 Name und Sitz des Vereins. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina. Satzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina. 2. Der Sitz des Vereins ist Dülmen. 3. Der Verein soll in das

Mehr

Satzung des Chorverbands Bad Tölz Wolfratshausen

Satzung des Chorverbands Bad Tölz Wolfratshausen Satzung des Chorverbands Bad Tölz Wolfratshausen 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein, der Mitglied im Bayerischen Sängerbund e.v. und im Deutschen Sängerbund e.v. ist, führt den Namen Chorverband Bad

Mehr

Integrative Kindertagesstätte Regenbogen Mühlenburger Straße Spenge

Integrative Kindertagesstätte Regenbogen Mühlenburger Straße Spenge Seite 1 von 5 Integrative Kindertagesstätte Regenbogen Mühlenburger Straße 4 32139 Spenge www.kita-regenbogen-spenge.de Informationen Satzung der Kita Inhalt: 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 2 Zwecke und

Mehr

Satzung des Fördervereins Dorfgemeinschaft Hunnebrock-Hüffen-Werfen e. V.

Satzung des Fördervereins Dorfgemeinschaft Hunnebrock-Hüffen-Werfen e. V. Satzung des Fördervereins Dorfgemeinschaft Hunnebrock-Hüffen-Werfen e. V. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Dorfgemeinschaft Hunnebrock-Hüffen- Werfen e. V. 2. Er ist im Vereinsregister

Mehr

Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung

Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung Artikel 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kammeroper Schloß Rheinsberg eingetragener Verein ( e.

Mehr

Satzung des Vereins Kronsbären

Satzung des Vereins Kronsbären Satzung des Vereins Kronsbären 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Kronsbären. Der Verein soll als gemeinnütziger Verein in das Vereinsregister eingetragen werden.

Mehr

1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins

1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein führt den Namen "Frankenthaler City- und Stadtmarketing e. V". (2) Der Verein hat seinen Sitz in Frankenthal (Pfalz). (3) Geschäftsjahr des Vereins

Mehr

Volldampf für Kinder e.v. Satzung

Volldampf für Kinder e.v. Satzung Volldampf für Kinder e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Volldampf für Kinder. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Wuppertal eingetragen werden und trägt dann den Zusatz

Mehr

Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund e.v. Satzung

Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund e.v. Satzung Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein für die Winfried-Grundschule in Dortmund. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung des Vereins Hospiz-Hilfe Meppen

Satzung des Vereins Hospiz-Hilfe Meppen Satzung des Vereins Hospiz-Hilfe Meppen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Hospiz-Hilfe Meppen und nach Eintragung in das Vereinsregister den Zusatz e.v. 2. Der Verein hat seinen

Mehr

Freunde & Förderer. Gesellschaft der Freunde und Förderer des RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung. Satzung

Freunde & Förderer. Gesellschaft der Freunde und Förderer des RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung. Satzung Freunde & Förderer Gesellschaft der Freunde und Förderer des RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Satzung Satzung der Gesellschaft der Freunde und Förderer des RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung,

Mehr

S A T Z U N G. des Vereins zur Förderung der Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht an der Universität Bayreuth e.v.

S A T Z U N G. des Vereins zur Förderung der Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht an der Universität Bayreuth e.v. 1 S A T Z U N G des Vereins zur Förderung der Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht an der Universität Bayreuth e.v. 1. Der Verein trägt den Namen: 1 Name, Sitz, Eintragung,

Mehr

Satzung. für den. Verein für militärhistorische Forschung e. V. Stuttgart

Satzung. für den. Verein für militärhistorische Forschung e. V. Stuttgart Satzung für den Verein für militärhistorische Forschung e. V. Stuttgart 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen Verein für militärhistorische Forschung. Nach Eintragung in das Vereinsregister führt er

Mehr

Satzung. Kleinkunstbühne Pirna Q24 e.v.

Satzung. Kleinkunstbühne Pirna Q24 e.v. Satzung Kleinkunstbühne Pirna Q24 e.v. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen "Kleinkunstbühne Pirna Q24". Er ist im Vereinsregister eingetragen und führt den Zusatz e.v. 2. Der Verein

Mehr

Satzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität

Mehr

Forum Gesundheitswirtschaft Düsseldorf e.v.

Forum Gesundheitswirtschaft Düsseldorf e.v. Forum Gesundheitswirtschaft Düsseldorf e.v. Regionale Allianz zur Stärkung der Gesundheitswirtschaft in Düsseldorf S a t z u n g 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Forum Gesundheitswirtschaft

Mehr

VERBAND DER DEUTSCHEN Stand: 17. Juni 2016 S A T Z U N G. des. VERBANDES DER DEUTSCHEN FEUERFEST-INDUSTRIE e. V.

VERBAND DER DEUTSCHEN Stand: 17. Juni 2016 S A T Z U N G. des. VERBANDES DER DEUTSCHEN FEUERFEST-INDUSTRIE e. V. VERBAND DER DEUTSCHEN Stand: 17. Juni 2016 FEUERFEST-INDUSTRIE e.v. S A T Z U N G des VERBANDES DER DEUTSCHEN FEUERFEST-INDUSTRIE e. V. 1 Name. Sitz und räumlicher Geltungsbereich 1. Der Verband führt

Mehr

Satzung Für den Ortsverband "FREIE WÄHLER Pilsting e.v." (FW)

Satzung Für den Ortsverband FREIE WÄHLER Pilsting e.v. (FW) Satzung Für den Ortsverband "FREIE WÄHLER Pilsting e.v." (FW) 1 Name und Sitz: 1) Der Verein führt den Namen FREIE WÄHLER Pilsting e.v. Der Verein FREIE WÄHLER Pilsting e. V., mit Sitz in Pilsting, dessen

Mehr

Satzung des Vereins Dorfgemeinschaftshaus Bandorf e.v. DGH Bando

Satzung des Vereins Dorfgemeinschaftshaus Bandorf e.v. DGH Bando Satzung des Vereins Dorfgemeinschaftshaus Bandorf e.v. DGH Bando orf DGH Bandorf 6/2002 Satzung Dorfgemeinschaftshaus Bandorf 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Dorfgemeinschaftshaus

Mehr

Förderverein Kindertagesstätte und Grundschule Maitenbeth e. V. Satzung - Fassung vom

Förderverein Kindertagesstätte und Grundschule Maitenbeth e. V. Satzung - Fassung vom Förderverein Kindertagesstätte und Grundschule Maitenbeth e. V. Satzung - Fassung vom 18.03.2014 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Kindertagesstätte und Grundschule

Mehr

Satzung des Vereins Klimaschutz-Unternehmen. Die Klimaschutz- und Energieeffizienzgruppe der Deutschen Wirtschaft.

Satzung des Vereins Klimaschutz-Unternehmen. Die Klimaschutz- und Energieeffizienzgruppe der Deutschen Wirtschaft. Satzung des Vereins Klimaschutz-Unternehmen. Die Klimaschutz- und Energieeffizienzgruppe der Deutschen Wirtschaft. 1 Name und Sitz 1.1 Der Verein ist ein Netzwerk von Unternehmen, die eine Vorreiterrolle

Mehr

Förderkreis Netzwerk Leben e.v.

Förderkreis Netzwerk Leben e.v. Gültige Satzung vom 19.10.2009 Satzung Förderkreis Netzwerk Leben e.v. Inhalt 1 Name, Rechtsstellung und Sitz Seite 2 2 Gemeinnützigkeit Seite 2 3 Zweck und Aufgaben des Vereins Seite 2 4 Geschäftsjahr

Mehr

Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz

Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Schule am Wilhelmsplatz Herten. Nach seiner Eintragung in das Vereinsregister erhält

Mehr

Name, Sitz, Geschäftsjahr. Gemeinnützigkeit

Name, Sitz, Geschäftsjahr. Gemeinnützigkeit S a t z u n g 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Schulwald Tetenhusen e.v. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Der Verein hat seinen Sitz in Tetenhusen. Das Geschäftsjahr

Mehr

Satzung. Der Verein führt den Namen "Deutsch-Französischer Verein Gröbenzell".

Satzung. Der Verein führt den Namen Deutsch-Französischer Verein Gröbenzell. Satzung Name, Sitz und Zweck des Vereins 1 Der Verein führt den Namen "Deutsch-Französischer Verein Gröbenzell". Sitz des Vereins ist Gröbenzell. Postanschrift ist die des ersten Vorsitzenden. Zweck des

Mehr

Satzung des Vereins DorfGut Beelen e.v.

Satzung des Vereins DorfGut Beelen e.v. Satzung des Vereins DorfGut Beelen e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1) Der Verein führt den Namen DorfGut Beelen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz

Mehr

SATZUNG. Stand November 2017

SATZUNG. Stand November 2017 SATZUNG Stand November 2017 1 Name und Sitz Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Namen RoHau Karnevalverein Rockenhausen 2009 e.v. Der Sitz des Vereins ist Rockenhausen.

Mehr

Satzung Bouleclub Daun. Inhalt. Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins. Friedhofstraße Daun. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr

Satzung Bouleclub Daun. Inhalt. Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins. Friedhofstraße Daun. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr Inhalt 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins 1 3 Erwerb der Mitgliedschaft 2 4 Beendigung der Mitgliedschaft 2 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Mehr

Satzung des Vereins Sternwarte Südheide

Satzung des Vereins Sternwarte Südheide - 1 - Satzung des Vereins Sternwarte Südheide 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Sternwarte Südheide. Er soll in das Vereinsregister bei dem Amtsgericht Lüneburg eingetragen werden. Nach der

Mehr

Verein der Freunde und Förderer des Landesmuseums der Stiftung Schlesische Heimatstuben. Satzung

Verein der Freunde und Förderer des Landesmuseums der Stiftung Schlesische Heimatstuben. Satzung 1 Verein der Freunde und Förderer des Landesmuseums der Stiftung Schlesische Heimatstuben Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein ist ein eingetragener Verein und führt den Namen Verein der Freunde und Förderer

Mehr

( 1 ) Der Verein führt den Namen Versorgungswerk für Innungen im Bezirk der Handwerkskammer Region Stuttgart e.v. ( neu vom 10.5.

( 1 ) Der Verein führt den Namen Versorgungswerk für Innungen im Bezirk der Handwerkskammer Region Stuttgart e.v. ( neu vom 10.5. S A T Z U N G des Vereins VERSORGUNGSWERK FÜR INNUNGEN im Bezirk der Handwerkskammer Stuttgart e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr ( 1 ) Der Verein führt den Namen Versorgungswerk für Innungen im Bezirk

Mehr

S a t z u n g der Landestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes in den Landesverbänden Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz

S a t z u n g der Landestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes in den Landesverbänden Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz S a t z u n g der Landestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes in den Landesverbänden Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz Vorbemerkung Soweit im nachstehenden Satzungstext die männliche

Mehr

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Elterninitiative krebskranker Kinder OWL-e.V. Der Verein wird als rechtsfähiger Verein im sinn des BGB in das Vereinsregister des Amtsgerichts

Mehr

SATZUNG DES. "VEREINS DER FREUNDE DER BENNINGHOFER-GRUNDSCHULE e.v." (Fassung vom ) 1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR

SATZUNG DES. VEREINS DER FREUNDE DER BENNINGHOFER-GRUNDSCHULE e.v. (Fassung vom ) 1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR - 1 - SATZUNG DES "VEREINS DER FREUNDE DER BENNINGHOFER-GRUNDSCHULE e.v." (Fassung vom 18.10.2011) 1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR 1. Die Vereinigung führt den Namen " VEREIN DER FREUNDE DER BENNINGHOFER-GRUNDSCHULE

Mehr

Satzung vom Waldkindergarten Sehnde e.v.

Satzung vom Waldkindergarten Sehnde e.v. Satzung vom Waldkindergarten Sehnde e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Waldkindergarten Sehnde e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hildesheim unter der Nummer

Mehr

Satzung. 1) Der Verein führt den Namen Fördergesellschaft Finanzmarktforschung mit dem Zusatz e.v. nach Eintragung in das Vereinsregister.

Satzung. 1) Der Verein führt den Namen Fördergesellschaft Finanzmarktforschung mit dem Zusatz e.v. nach Eintragung in das Vereinsregister. Satzung der Fördergesellschaft Finanzmarktforschung e.v. vom 22. Juli 2000, geändert am 04. März 2002, 19. Mai 2004 und 23. April 2007. 1 Rechtsform, Name, Sitz, Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen

Mehr

1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins)

1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins) 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen White Hawks Förderverein. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "eingetragener Verein", in der abgekürzten

Mehr

Geocaching Rhein-Main e. V. Waldallee Eppstein / Ts.

Geocaching Rhein-Main e. V. Waldallee Eppstein / Ts. Vereinssatzung 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen Geocaching Rhein-Main. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.v." Der Sitz des Vereins ist Eppstein im

Mehr

Satzung des Vereins. 1 Name und Sitz. 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V.

Satzung des Vereins. 1 Name und Sitz. 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V. Satzung des Vereins 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Schwerin und ist im Vereinsregister beim

Mehr

S a t z u n g. Stand 08. Februar des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand.

S a t z u n g. Stand 08. Februar des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand. S a t z u n g Stand 08. Februar 2017 des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen: Verein der Freunde und Förderer

Mehr

Satzung des Fördervereins Großweiler Kinder Tausendfüssler

Satzung des Fördervereins Großweiler Kinder Tausendfüssler Satzung des Fördervereins Großweiler Kinder Tausendfüssler 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Großweiler Kinder Tausendfüssler Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung des Fördervereins der Grundschule Guxhagen

Satzung des Fördervereins der Grundschule Guxhagen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung führt er den Zusatz e.v. 2. Der Sitz des Vereins ist Guxhagen.

Mehr

Satzung. für den. Förderverein für. Kunst und Kultur Lünen e.v.

Satzung. für den. Förderverein für. Kunst und Kultur Lünen e.v. Satzung für den Förderverein für Kunst und Kultur Lünen e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein für Kunst und Kultur Lünen e.v.. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

satzung Verein zur Förderung des Senior Experten Service

satzung Verein zur Förderung des Senior Experten Service satzung Verein zur Förderung des Senior Experten Service e.v. SES Senior Experten Service Zukunft braucht Erfahrung Fassung vom 23.04.2014 Satzung Präambel: Werden in der folgenden Satzung sprachlich vereinfachte

Mehr

F Ö R D E R G E M E I N S C H A F T e. V. für die Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Mannheim GmbH in Mannheim S A T Z U N G

F Ö R D E R G E M E I N S C H A F T e. V. für die Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Mannheim GmbH in Mannheim S A T Z U N G F Ö R D E R G E M E I N S C H A F T e. V. für die Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Mannheim GmbH in Mannheim S A T Z U N G 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Fördergemeinschaft e. V.

Mehr

Satzung des Fördervereins Kath. Kindergarten St. Martin e.v.

Satzung des Fördervereins Kath. Kindergarten St. Martin e.v. Satzung des Fördervereins Kath. Kindergarten St. Martin e.v. 1 Rechtsform und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Kath. Kindergarten St. Martin nach Eintragung soll es den Zusatz

Mehr

1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Deutscher Designer Club e.v. (DDC). Er ist in das Vereinsregister eingetragen.

1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Deutscher Designer Club e.v. (DDC). Er ist in das Vereinsregister eingetragen. 1 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Deutscher Designer Club e.v. (DDC). Er ist in das Vereinsregister eingetragen. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Frankfurt am Main. 3. Das Geschäftsjahr

Mehr

Der Verein führt den Namen Förderverein Forschung mit dem Zusatz e.v. nach Eintragung und hat seinen Sitz in Hagen.

Der Verein führt den Namen Förderverein  Forschung mit dem Zusatz e.v. nach Eintragung und hat seinen Sitz in Hagen. Satzung Förderverein Email Forschung e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Email Forschung mit dem Zusatz e.v. nach Eintragung und hat seinen Sitz in Hagen. 2 Zweck des Vereines

Mehr

Satzung. Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins

Satzung. Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung der Ev. Kirchengemeinde in Korschenbroich e. V." und hat seinen Sitz in Korschenbroich. Er verfolgt ausschließlich

Mehr

FÖRDERVEREIN KINDERSPIELHAUS WORMS-HEPPENHEIM

FÖRDERVEREIN KINDERSPIELHAUS WORMS-HEPPENHEIM FÖRDERVEREIN KINDERSPIELHAUS WORMS-HEPPENHEIM VEREINSSATZUNG: 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein füh rt den Na men "Förderverei n Ki nderspielhaus Worms - Heppenheim" und hat seinen Sitz in Worms-Heppenheim.

Mehr

Gesellschaft zur Förderung des Pommerschen Landesmuseums. Satzung. Stand: Januar 2005

Gesellschaft zur Förderung des Pommerschen Landesmuseums. Satzung. Stand: Januar 2005 Gesellschaft zur Förderung des Pommerschen Landesmuseums Satzung Stand: Januar 2005 Sitz des Vereins Gesellschaft zur Förderung des Pommerschen Landesmuseums Geschäftsstelle: Pommersches Landesmuseum Mühlenstraße

Mehr

Satzung für den gemeinnützigen Verein Forschungs- und Entwicklungsverein für Robotik- und Automationslösungen

Satzung für den gemeinnützigen Verein Forschungs- und Entwicklungsverein für Robotik- und Automationslösungen Satzung für den gemeinnützigen Verein Forschungs- und Entwicklungsverein für Robotik- und Automationslösungen 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Forschungs- und Entwicklungsverein

Mehr

Förderverein Satzung

Förderverein Satzung Förderverein Satzung SATZUNG des Fördervereins der Brüder Grimm Grundschule 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Brüder-Grimm-Grundschule". 2. Er hat seinen Sitz in

Mehr

S A T Z U N G der Göttinger Kammermusikgesellschaft e.v.

S A T Z U N G der Göttinger Kammermusikgesellschaft e.v. S A T Z U N G der Göttinger Kammermusikgesellschaft e.v. (in der MGV vom 15.12.2016 und zuvor in den MGV vom 06.06.2016 und vom 03.12.1976 geänderte Form der 1. Fassung vom 21.02.1968) 1 Name, Sitz und

Mehr

Gesellschaft für Fortbildung der. Strafvollzugsbediensteten e.v. S a t z u n g

Gesellschaft für Fortbildung der. Strafvollzugsbediensteten e.v. S a t z u n g Gesellschaft für Fortbildung der Strafvollzugsbediensteten e.v. S a t z u n g 1 Name und Sitz Die Gesellschaft hat den Namen: "Gesellschaft für Fortbildung der Strafvollzugsbediensteten e.v.". Die Gesellschaft

Mehr

(1) Der Verein führt den Namen German Labour History Association (GLHA).

(1) Der Verein führt den Namen German Labour History Association (GLHA). Satzung der German Labour History Association (GLHA) 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen German Labour History Association (GLHA). Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Verein der Freunde der Louis-Leitz-Schule Feuerbach e. V. Satzung

Verein der Freunde der Louis-Leitz-Schule Feuerbach e. V. Satzung 1 Name und Sitz 2 Zweck Verein der Freunde der Louis-Leitz-Schule Feuerbach e. V. Satzung 1. Der Verein führt den Namen Verein der Freunde der Louis-Leitz-Schule Feuerbach e. V. 2. Der Verein hat seinen

Mehr

Satzung. des Gewerbe- und Verkehrsvereins Sendenhorst-Albersloh e.v.

Satzung. des Gewerbe- und Verkehrsvereins Sendenhorst-Albersloh e.v. Satzung des Gewerbe- und Verkehrsvereins Sendenhorst-Albersloh e.v. in der Beschlussfassung vom 25.05.1988 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Gewerbe- und Verkehrsverein Sendenhorst-Albersloh

Mehr

Landshuter Innovations- und Kreativzentrum e.v. Satzung. 1 (Name und Sitz)

Landshuter Innovations- und Kreativzentrum e.v. Satzung. 1 (Name und Sitz) Landshuter Innovations- und Kreativzentrum e.v. Satzung 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen LINK e.v. Dies ist die Abkürzung für Landshuter Innovations- und Kreativzentrum. Er soll in das Vereinsregister

Mehr

Satzung. des Fördervereins imland Klinik e. V. 1 Name, Sitz. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein imland Klinik e. V.

Satzung. des Fördervereins imland Klinik e. V. 1 Name, Sitz. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein imland Klinik e. V. Satzung des Fördervereins imland Klinik e. V. 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Förderverein imland Klinik e. V. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Rendsburg. (3) Der Verein wird in das Vereinsregister

Mehr

Verband Weihenstephaner Milchwirtschaftler, Bio- und Lebensmitteltechnologen

Verband Weihenstephaner Milchwirtschaftler, Bio- und Lebensmitteltechnologen Satzung des Verbands Weihenstephaner Milchwirtschaftler, Bio- und Lebensmitteltechnologen e.v. 1 Name, Sitz 1) Der Verein trägt den Namen Verband Weihenstephaner Milchwirtschaftler, Bio- und Lebensmitteltechnologen

Mehr

LANDESARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR ERZIEHUNGS-, JUGEND- UND FAMILIENBERATUNG BAYERN E. V. SATZUNG

LANDESARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR ERZIEHUNGS-, JUGEND- UND FAMILIENBERATUNG BAYERN E. V. SATZUNG LANDESARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR ERZIEHUNGS-, JUGEND- UND FAMILIENBERATUNG BAYERN E. V. - BERATUNG UND THERAPIE VON ELTERN, KINDERN, JUGENDLICHEN UND FAMILIEN 1: Name, Sitz, Rechtsfähigkeit SATZUNG Der Verein

Mehr

Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH

Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH 1 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH. Er wird im Vereinsregister

Mehr

Satzung, 1. Änderung

Satzung, 1. Änderung Satzung, 1. Änderung des Fördervereins "Freibad Berga"e. V. Inhalt: 1 Name, Rechtsstellung, Sitz und Geschäftsjahr 2 Aufgaben und Zweck des Vereins 3 Mittel des Vereins 4 Mitgliedschaft im Verein 5 Rechte

Mehr

Satzung des Vereins Fördergesellschaft Sigmund-Freud-Institut

Satzung des Vereins Fördergesellschaft Sigmund-Freud-Institut Satzung des Vereins Fördergesellschaft Sigmund-Freud-Institut 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Fördergesellschaft Sigmund-Freud-Institut (nachfolgend Verein oder Fördergesellschaft

Mehr

FORSCHUNGSRAT KÄLTETECHNIK E. V. SATZUNG

FORSCHUNGSRAT KÄLTETECHNIK E. V. SATZUNG FORSCHUNGSRAT KÄLTETECHNIK E. V. SATZUNG in der Fassung vom 16. September 2014 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Forschungsrat Kältetechnik e.v.. Er hat seinen Sitz in Frankfurt am Main und ist

Mehr

Aktuelle Satzung des Verein Freiwillig im Erzgebirge e.v.

Aktuelle Satzung des Verein Freiwillig im Erzgebirge e.v. Aktuelle Satzung des Verein Freiwillig im Erzgebirge e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Verein Freiwillig im Erzgebirge e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Chemnitz

Mehr

Satzung des Vereins Konzeptwerk Neue Ökonomie e.v.

Satzung des Vereins Konzeptwerk Neue Ökonomie e.v. Satzung des Vereins Konzeptwerk Neue Ökonomie e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein ist in das Vereinsregister einzutragen und führt dann den Namen Konzeptwerk Neue Ökonomie e.v.. Der Verein hat

Mehr

GESELLSCHAFT DER FREUNDE DER HERZOG AUGUST BIBLIOTHEK Wolfenbüttel e.v. SATZUNG. vom i. d. F. vom

GESELLSCHAFT DER FREUNDE DER HERZOG AUGUST BIBLIOTHEK Wolfenbüttel e.v. SATZUNG. vom i. d. F. vom GESELLSCHAFT DER FREUNDE DER HERZOG AUGUST BIBLIOTHEK Wolfenbüttel e.v. SATZUNG vom 22.05.1971 i. d. F. vom 22.11.2013 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen»GESELLSCHAFT DER FREUNDE DER HERZOG

Mehr

Förderverein des Deutschen Rosariums Dortmund e. V. Satzung. "Förderverein des Deutschen Rosariums Dortmund e.v. "

Förderverein des Deutschen Rosariums Dortmund e. V. Satzung. Förderverein des Deutschen Rosariums Dortmund e.v. Förderverein des Deutschen Rosariums Dortmund e. V. Satzung 1. Name und Sitz 1.1 Der Verein führt den Namen "Förderverein des Deutschen Rosariums Dortmund e.v. " im Folgenden "Verein" genannt. 1.2 Der

Mehr

Satzung. des. Gewinnsparverein der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Baden-Württemberg e.v.

Satzung. des. Gewinnsparverein der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Baden-Württemberg e.v. Satzung des Gewinnsparverein der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Baden-Württemberg e.v. 1 Zweck des Vereins Zweck des Vereins ist die Förderung und Pflege des Spargedankens durch Gewinnsparen nach

Mehr

S a t z u n g. Fassung vom 18. Juni 2015

S a t z u n g. Fassung vom 18. Juni 2015 S a t z u n g Fassung vom 18. Juni 2015 S A T Z U N G der Außenhandelsvereinigung des Deutschen Einzelhandels e.v., zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 18. Juni 2015 Name, Sitz,

Mehr

Satzung des Gewerbevereins Carolinensiel e.v.

Satzung des Gewerbevereins Carolinensiel e.v. 1 1 Satzung des Gewerbevereins Carolinensiel e.v. Name, Rechtsfähigkeit, Sitz und Wirkungsstätte des Vereins a) Der Verein führt den Namen Gewerbeverein Carolinensiel e.v.. Die Eintragung in das Vereinsregister

Mehr

SATZUNG. Förderverein Musiktheater im Revier e.v. I. Name, Sitz, Zweck und Geschäftsjahr. Name und Sitz

SATZUNG. Förderverein Musiktheater im Revier e.v. I. Name, Sitz, Zweck und Geschäftsjahr. Name und Sitz 1 SATZUNG Förderverein Musiktheater im Revier e.v. I. Name, Sitz, Zweck und Geschäftsjahr 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Musiktheater im Revier e.v., nachstehend fmt genannt.

Mehr

VEREIN FÜR KÖRPER- UND MEHRFACHBEHINDERTE MENSCHEN MITTLERER OBERRHEIN e.v. - SATZUNG. 1 Name und Sitz des Vereins

VEREIN FÜR KÖRPER- UND MEHRFACHBEHINDERTE MENSCHEN MITTLERER OBERRHEIN e.v. - SATZUNG. 1 Name und Sitz des Vereins VEREIN FÜR KÖRPER- UND MEHRFACHBEHINDERTE MENSCHEN MITTLERER OBERRHEIN e.v. - SATZUNG 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen: Verein für körper- und mehrfachbehinderte Menschen - Mittlerer

Mehr

Satzung. Verein zur Förderung der Ev. Kirchengemeinde Stahnsdorf. gemeinnütziger Verein. Dorfplatz Stahnsdorf. 1. Fassung vom 06.

Satzung. Verein zur Förderung der Ev. Kirchengemeinde Stahnsdorf. gemeinnütziger Verein. Dorfplatz Stahnsdorf. 1. Fassung vom 06. Satzung Verein zur Förderung der Ev. Kirchengemeinde Stahnsdorf gemeinnütziger Verein Dorfplatz 3 14532 Stahnsdorf 1. Fassung vom 06. Juni 2001 zuletzt geändert durch die Versammlung der Mitglieder am

Mehr

S A T Z U N G. 1 Name und Sitz

S A T Z U N G. 1 Name und Sitz WALDBESITZERVERBAND 19.02.2005 BRANDENBURG e.v. Am Kanal 16-18 14467 Potsdam Telefon: (0331) 20 10 444 Telefax: (0331) 20 10 466 E-Mail: info@waldbesitzerverband-brandenburg.de Internet: www.waldbesitzerverband-brandenburg.de

Mehr

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel.

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr Satzung (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Heidelberg und wird in das Vereinsregister

Mehr

Satzung. (3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Satzung. (3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Verein für Bank- und Kapitalmarktrecht in Hamburg. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Zusatz e.v." führen.

Mehr

Satzung des Kindergarten-Fördervereins Ansbach-St.Gumbertus/Lenauweg e.v.

Satzung des Kindergarten-Fördervereins Ansbach-St.Gumbertus/Lenauweg e.v. Satzung des Kindergarten-Fördervereins Ansbach-St.Gumbertus/Lenauweg e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Kindergarten-Förderverein Ansbach- St.Gumbertus/Lenauweg. (2) Der Verein

Mehr

Satzung des Vereins Rhythmik/Musik & Bewegung Nord e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Rhythmik/Musik & Bewegung Nord.

Satzung des Vereins Rhythmik/Musik & Bewegung Nord e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Rhythmik/Musik & Bewegung Nord. Satzung des Vereins Rhythmik/Musik & Bewegung Nord e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Rhythmik/Musik & Bewegung Nord. 2. Er hat seinen Sitz in Mühbrook und ist beim Amtsgericht

Mehr

Satzung der Freunde der Zwieseltalschule Wolkersdorf e.v.

Satzung der Freunde der Zwieseltalschule Wolkersdorf e.v. Satzung der Freunde der Zwieseltalschule Wolkersdorf e.v. 1 Der Verein der Freunde der Zwieseltalschule mit Sitz in Schwabach/Wolkersdorf, Am Wasserschloss 65, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige

Mehr

Vereinssatzung. 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins. 2 Mitgliedschaft. 3 Anmeldungen und Aufnahme zur Mitgliedschaft

Vereinssatzung. 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins. 2 Mitgliedschaft. 3 Anmeldungen und Aufnahme zur Mitgliedschaft Grundbesitzer-Verein der Gartenstadt Berlin-Frohnau e.v. Geschäftsstelle: Zeltinger Str. 6, 13465 Berlin Telefon 030/280 82 10 Fax 030/97 00 56 50 Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins (1)

Mehr

Satzung des Trägerverbundes Ambulanter Dienste in der Stadt Kassel e.v.

Satzung des Trägerverbundes Ambulanter Dienste in der Stadt Kassel e.v. Satzung des Trägerverbundes Ambulanter Dienste in der Stadt Kassel e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Trägerverbund Ambulanter Dienste in der Stadt Kassel. 2. Er

Mehr

Satzung des Fördervereins Städtische KiTa Rhade e.v. Am Stuvenberg 40, Dorsten-Rhade

Satzung des Fördervereins Städtische KiTa Rhade e.v. Am Stuvenberg 40, Dorsten-Rhade Satzung des Fördervereins Städtische KiTa Rhade e.v. Am Stuvenberg 40, 46286 Dorsten-Rhade 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Städtische KiTa Rhade e.v.". 2. Er wurde

Mehr

S A T Z U N G (Stand: )

S A T Z U N G (Stand: ) 1 S A T Z U N G (Stand: 11.05.1984) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr I. Der Verein führt den Namen Seehaus-Verein für Rechtsanwälte und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung führt

Mehr

Satzung des Vereins Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.v.

Satzung des Vereins Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.v. Satzung des Vereins Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.v. Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.v. Barer Straße 3/I 80333 München Telefonisch: 089/59 34 37 Telefax: 089/59 34 38 per E-Mail: info@selbsthilfe-ra.de

Mehr

P A R T N E R FÜR P S Y C H I S C H K R A N K E e. V. Mitglied im DPWV

P A R T N E R FÜR P S Y C H I S C H K R A N K E e. V. Mitglied im DPWV SATZUNG des Vereins Partner für psychisch Kranke e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Partner für psychisch Kranke e. V. Er wurde am 18.12.1990 gegründet und am 15.02.1991 unter der laufenden

Mehr

Fudokan Karate-Do Braunshausen e.v. Satzung

Fudokan Karate-Do Braunshausen e.v. Satzung -1 Fudokan Karate-Do Braunshausen e.v. Satzung _Änderung vom 26.10.2007 Präambel Fudokan Karate-Do Braunshausen e.v. ist ein Karateverein, der der Bevölkerung von Braunshausen und Umgebung die Werte des

Mehr