Inhaltsverzeichnis. Vorwort 15
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- Dominik Dittmar
- vor 5 Jahren
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1 Inhaltsverzeichnis Vorwort 15 I. Der Aufsichtsrat - Zusammensetzung und Wahl seiner Mitglieder.. 17 Muss jede Genossenschaft einen Aufsichtsrat haben? 17 Ist ein Entsendungsrecht für Aufsichtsratsmitglieder möglich (z.b. zu Gunsten einer Kommune, die als Mitglied eine hohe Zahl von Geschäftsanteilen übernommen hat)? 17 Wie viele Aufsichtsratsmitglieder muss eine Genossenschaft mindestens haben? 17 Was bedeutet die Festlegung einer bestimmten Anzahl von Aufsichtsratsmitgliedern in einer Satzungsregelung? 18 Was bedeutet die Festlegung einer Spanne in der Satzung? 18 Mit welcher Anzahl von Mitgliedern ist die Besetzung des Aufsichtsrats sinnvoll? 18 Schreibt das Genossenschaftsgesetz vor, wie lange die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder beträgt? 19 Wie wirkt sich eine Änderung der Satzungsregelung bezüglich der Amtdauer auf den amtierenden Aufsichtsrat aus? 19 Wie kann die rechtliche Unsicherheit umgangen werden? 20 Wann sind Ersatzwahlen für den Aufsichtsrat durch eine außerordentliche Generalversammlung erforderlich? 21 Für wen wird Ersatz gewählt? 22 Was passiert, wenn die Mindestbesetzung nicht mehr gewährleistet werden kann? 22 Können Mitglieder für den Aufsichtsrat auf Vorrat gewählt werden (sog. Vorratswahl)? 23 In welcher Reihenfolge rücken die gewählten Ersatz- bzw. Vorratsmitglieder in den Aufsichtsrat nach? 24 Was bedeutet das Rotationsprinzip? 24 Wie kann das Rotationsprinzip wieder abgeschafft werden? 24 5 Bibliografische Informationen digitalisiert durch
2 Können aufgrund einer Satzungsregelung an die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern besondere Anforderungen gestellt werden? 25 Welche Auswirkungen hat die Einführung oder Änderung von besonderen Anforderungen an die Wahl für die amtierenden Aufsichtsratsmitglieder? 26 Können Arbeitnehmer der Genossenschaft Mitglieder des Aufsichtsrats sein? 27 Welche Formalien sind bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder durch die Generalversammlung zu beachten? 28 Wie wird die Wahlhandlung offen bzw. geheim durchgeführt? 29 Was geschieht nach der Wahlhandlung? 31 Können auch Personen in den Aufsichtsrat gewählt werden, die nicht Mitglieder der Genossenschaft sind? 33 Müssen die Bewerber bei der Wahl anwesend sein? 34 Dürfen Mitglieder der Genossenschaft, die zum Aufsichtsrat kandidieren, bei der Wahl mit abstimmen? 34 Unter welchen Voraussetzungen können Vorstandsmitglieder, die aus ihrem Amt ausscheiden, in den Aufsichtsrat wechseln? 34 Welche Folgen hat ein Rechtsverstoß bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern? 35 Müssen die Aufsichtsratsmitglieder in das Genossenschaftsregister eingetragen werden? 36 Welche Formen der Beendigung der Aufsichtsratstätigkeit gibt es? 36 Wie endet das Amt eines Aufsichtsratsmitglieds durch den Ablauf der Amtsdauer? 36 Wie endet das Amt eines Aufsichtsratsmitglieds durch Amtsniederlegung? 37 Wie endet das Amt eines Aufsichtsratsmitglieds durch Beendigung der Mitgliedschaft? 37 Wie endet das Amt bei Tod des Aufsichtsratsmitglieds? 38 Wie endet das Amt bei Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds? 38 Können Satzungsänderungen die Amtszeit beenden? 39 Muss ein Aufsichtsratsmitglied nach Beendigung seiner Tätigkeit sämtliche Geschäftsunterlagen, die mit dem Aufsichtsratsamt in Zusammenhang stehen, an die Genossenschaft zurückgeben? 40
3 II. Der Aufsichtsrat - Die innere Ordnung und Willensbildung, Aufgabenverteilung 41 Wo ist die innere Ordnung des Aufsichtsrats geregelt? 41 Der Aufsichtsrat willl sich eine neue Geschäftsordnung geben - Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich? 41 Muss die Geschäftsordnung im Aufsichtsrat einstimmig beschlossen werden? 42 Muss der Aufsichtsrat einen Vorsitzenden bestimmen? 43 Mit welcher Mehrheit wird der Aufsichtsratsvorsitzende bestimmt? 43 Darf der in Aussicht genommene, möglicherweise künftige Aufsichtsratsvorsitzende bei der Wahl mitstimmen und sich selbst wählen? 44 Kann bei Stimmengleichheit im Rahmen der Wahl zum Vorsitzenden ein Losverfahren zur Anwendung gebracht werden? 44 Wie endet das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden - kann dieser auch abberufen werden? 44 Muss nach erfolgten Neuwahlen ein Aufsichtsratsvorsitzender immer neu bestimmt werden, selbst wenn sich seine Zusammensetzung nicht ändert? 45 Kann der Aufsichtsrat einen Ehrenvorsitzenden" bestimmen? Ist dies überhaupt möglich? 45 Was bedeutet konstituierende" Sitzung? 46 Ist eine konstituierende" Sitzung erforderlich? Muss diese auch abgehalten werden, wenn sich die Zusammensetzung des Gremiums durch die Wahlen nicht geändert hat? 47 Kann die konstituierende Sitzung gleich im Anschluss an die Mitgliederversammlung abgehalten werden? 47 Welche Rechtsstellung und welche Aufgaben kommen dem Aufsichtsratsvorsitzenden zu? 48 Kann ein eigener Protokoll-Führer bestellt werden? 48 Steht dem Aufsichtsratsvorsitzenden aufgrund seiner herausgehobenen Stellung eine Vergütung zu? 49 Kann oder muss für den Aufsichtsratsvorsitzenden eine Vertretung bestellt werden? 50
4 Wie sind die Ämter zu verteilen, wenn der Aufsichtsrat nur aus drei Personen besteht, die Geschäftsordnung jedoch die Bestellung eines Vorsitzenden, eines Stellvertreters des Vorsitzenden, sowie einen Schriftführer und dessen Stellvertreter vorsieht? 50 Können im Aufsichtsrat kleinere Untergruppen mit speziellen Aufgaben gebildet werden (Ausschüsse)? 50 Wo bildet der Aufsichtsrat seinen Willen? 51 Wer lädt zu den Sitzungen ein? 51 Wie wird zu den Aufsichtsratssitzungen eingeladen? 52 Wann muss zu einer Sitzung eingeladen werden? 52 Was versteht man unter Beschlussfähigkeit? Wo ist diese geregelt? Ab wann und wie lange muss diese vorliegen? 52 Wie wird die Beschlussfähigkeit berechnet? 53 Wie wird die Beschlussfähigkeit im Falle einer Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds gehandhabt? 55 Ist der Aufsichtsrat bei Unterschreiten der gesetzlichen Mindestzahl noch beschlussfähig? 55 Wann ist der Aufsichtsrat wegen Verhinderung der Teilnahme eines Aufsichtsratsmitglieds an der Beratung und Abstimmung wegen wirtschaftlicher oder persönlicher Beteiligung nicht mehr beschlussfähig? 56 Gibt es rechtswidrige" und anfechtbare" Beschlüsse des Aufsichtsrats? 56 Vertritt der Aufsichtsratsvorsitzende den Aufsichtsrat in der Willensbildung? 57 Wie vollzieht der Aufsichtsratsvorsitzende die im Gesamtgremium gefassten Beschlüsse? 57 Stellt der Beschluss des Aufsichtsrats eine Willenserklärung" im Rechtssinne dar, etwa in Richtung des Vorstandes, wenn es um Gehaltserhöhungen oder ähnliches geht? 58 Was ist bei einem Bestellungsbeschluss zu beachten? 58 Welche Beschlüsse hat der Aufsichtsrat beim Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Vorstandsmitglied zu befassen? 59 Kann sich der Aufsichtsratsvorsitzende mit dem Vorstand oder einzelnen Mitgliedern desselben auch alleine treffen, etwa um gemeinsame Sitzungen abzuhalten? 60 8
5 Ist eine gemeinsame Beratung wie in 28 MS-MV,MS-W in der Überschrift aufgeführt, gleichzusetzen mit einer gemeinsamen Sitzung, wie sie in 29 MS-MV,MS-W in der Überschrift formuliert ist? 61 Wie leitet der Aufsichtsratsvorsitzende eine gemeinsame Sitzung? 61 Wer bestimmt über die Zulassung von Gästen und/oder Beratern zur Sitzung? 62 Hat die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden bei Abstimmungen im Aufsichtsrat - etwa im Fall von Pattsituationen - stärkeres Gewicht? 62 Wie bildet der Aufsichtsrat seinen rechtsgültigen Willen? Ist dies durch offene Abstimmung möglich? 63 Darf sich ein Aufsichtsratsmitglied bei der Abstimmung der Stimme enthalten? 63 Wann muss sich ein Aufsichtsratsmitglied der Stimme enthalten? 64 Hat der Aufsichtsratsvorsitzende ein Vetorecht" gegen Beschlüsse des Gesamtgremiums? 65 Können einzelne Mitglieder des Aufsichtsrats von der Sitzung ausgeschlossen werden? 65 Muss der Aufsichtsratsvorsitzende das Protokoll über die Sitzung persönlich erstellen? 66 Kann der Aufsichtsratsvorsitzende ein anderes Mitglied des Aufsichtsrats zur Protokollführung verpflichten? 66 Ist jedes Aufsichtsratsmitglied verpflichtet, das Protokoll zu unterschreiben? 66 Was muss das Protokoll enthalten - Ist ein Wortprotokoll zu führen? 66 Kann ein einzelnes Aufsichtsratsmitglied nach freien Stücken sein Amt zur Überwachung des Vorstands ausüben, und zum Beispiel Einblick in die Unterlagen der Genossenschaft nehmen oder die Mitarbeiter der Geschäftsstelle befragen"? 67 Was versteht man unter einer Generalversammlung? 68 Was ist bei einer Genossenschaft mit Mitgliederversammlung" gemeint? 68 Was ist eine Vertreterversammlung"? 69 9
6 Was geschieht mit der Generalversammlung bei bestehender Vertreterversammlung? 69 Was geschieht, wenn sich die Zahl der Genossenschaftsmitglieder erheblich verändert? 70 Kann die Generalversammlung den Vorstand und Aufsichtsrat beherrschen? 71 Welche unentziehbaren Befugnisse kommen der Generalversammlung zu? 71 Können der Generalversammlung noch weitere Befugnisse durch Satzungsregelung zuerkannt werden? 72 Gibt es für bestimmte Angelegenheiten der Genossenschaft eine Zuständigkeit der Generalversammlung, obwohl sich hierüber im Genossenschaftsgesetz oder in der Satzung nichts finden lässt? 73 Können einzelne Streitigkeiten aus den Nutzungsverhältnissen - wie z.b. Fragen der Mieterhöhungen, Tierhaltung oder ähnliches - der Generalversammlung zur abschließenden Beurteilung überantwortet werden? 74 Gibt es für bestimmte Angelegenheiten der Genossenschaft eine Zuständigkeit der Generalversammlung, obwohl sich hierüber im Genossenschaftsgesetz oder in der Satzung nichts finden lässt? 71 Wer beruft die Generalversammlung ein? 74 In welchen Fällen ist nach dem Genossenschaftsgesetz eine andere Person" zur Einberufung der Generalversammlung befugt bzw. kann die Einberufung einer Generalversammlung erzwingen? 75 Welche Folgen hat es, wenn die Generalversammlung von einer unbefugten Person" bzw. einem unzuständigen Organ" einberufen wird? 76 Welche Fristen müssen bei der Einberufung beachtet werden? Große Frist" und kleine Frist" 76 Wie wird die Frist zur Einladung berechnet? 77 In welcher Form hat die Einladung zur Generalversammlung zu erfolgen? 77 Was ist bei der Einladung bzgl. Ort und Zeit der Generalversammlung sowie im Vorfeld bei der Vorbereitung allgemein zu beachten? 78 Praxistipp: Mikrofon und elektronischer Verstärker 80 10
7 Kann die Generalversammlung auch in elektronischer Form" stattfinden? 81 Muss die Tagesordnung in der Einladung benannt werden?.. 81 Wer erstellt die Tagesordnung? 81 Haben einzelne Mitglieder der Genossenschaft einen Anspruch auf Aufnahme von Tagesordnungspunkten? 82 Dürfen in der Generalversammlung unter dem TOP Verschiedenes" Beschlüsse gefasst werden? 82 Wie genau müssen die Tagesordnungspunkte in der Einladung oder in der später vorgenommenen Ankündigung beschrieben werden? 83 Was gilt bei Satzungsänderungen? 83 Können Tagesordnungspunkte Satzungsänderung" dann noch in der Versammlung neue Vorschläge für die Gestaltung des Satzungstextes zur Abstimmung gebracht werden? - etwa als Eil- oder Spontananträge"? 83 Welche Beschlüsse müssen nicht angekündigt werden? 84 Wie bestimmen sich Anfang und Ende der Generalversammlung? 85 Welche Bedeutung haben der Anfang und das Ende der Generalversammlung? 85 Was gehört zur Versammlungsleitung? 86 Wem obliegt die Versammlungsleitung? 86 Wer darf an der Generalversammlung teilnehmen? 87 Dürfen Vertreter des Mitglieds an der Generalversammlung teilnehmen? 87 Wie wirkt sich ein Ausschließungsverfahren auf das Teilnahmerecht aus? 88 Wie wirkt sich die Kündigung durch einen Gläubiger des Genossenschaftsmitglieds auf das Teilnahmerecht aus? 89 Dürfen die Mitglieder ihre persönlichen Berater in die Generalversammlung mitnehmen oder Gäste zugelassen werden? 89 Welchen Inhalt hat das Teilnahmerecht? Der Unterschied zwischen Teilnahme und Mitwirkung bei Abstimmungen? 90 Kann das Teilnahmerecht nachträglich entzogen werden? 91 11
8 Welche Art von Wortbeiträgen der Teilnehmer ist zu erwarten? 91 Wo liegen die Grenzen des Rederechts der Teilnehmer? 91 Wem steht das Rederecht zu? 92 Wie weit reicht das Recht zur Auskunftserteilung bzw. Verweigerung der Auskunft? 92 Wer ist zur Erteilung der Auskunft verpflichtet? 93 In welcher Form ist die Auskunft zu erteilen? 93 Muss der Auskunftgebende seine Äußerungen belegen oder gar beweisen? 93 Worin bestehen die Folgen einer unberechtigten Auskunftsverweigerung? 93 Tonbandaufnahmen und sonstige Aufzeichnung der Versammlung? 94 Wie sieht der Ablauf der Generalversammlung aus? 94 Die Stimmkraft in der Versammlung 95 Darf das Genossenschaftsmitglied in der Generalversammlung immer mitabstimmen? 95 Wahlen in der Generalversammlung 96 Wie sollten Beschlüsse in der Generalversammlung gefasst werden? 96 Muss das gewonnenen Beschlussergebnis noch einmal verkündet werden? 97 Kann die eg über den Prüfungsbericht des Prüfungsverbandes einen Beschluss fassen? 97 Was versteht man unter Protokollierung der Beschlüsse"? 98 Sind bei Unterbleiben der Protokollierung die gefassten Beschlüsse unwirksam? 99 Von wem muss die Niederschrift unterzeichnet werden? 99 Genügt die Aufzeichnung des Versammlungsverlaufs per Tonband? 99 Was ist, wenn sich die Unterzeichnenden nicht auf den Inhalt einigen können? 100 Welche Wirkung hat das Protokoll? 100 Haben die Mitglieder der Genossenschaft einen Anspruch auf Übersendung einer Kopie des Generalversammlungsprotokols?
9 Was kann gegen die in der Generalversammlung gefassten Beschlüsse rechtlich unternommen werden? 101 Gegen wen muss geklagt werden und welches Gericht ist zuständig? 101 Was muss der Vorstand beachten, wenn ein Beschluss angefochten wird? 101 Welche Wirkung hat ein Urteil zur Anfechtungsklage? 101 Wer ist zur Anfechtung berechtigt? 102 III. Der Aufsichtsrat - Aufgaben, Rechte und Pflichten 103 Welche Aufgaben hat der Aufsichtsrat? 103 Wie kann die Überwachung des Vorstands ordnungsgemäß durchgeführt werden? Welche Mittel stehen dem Aufsichtsrat dabei zur Verfügung? 110 Gibt es Regelungen, wie oft der Aufsichtsrat Bericht vom Vorstand über die Angelegenheiten der Genossenschaft verlangen kann? 115 Kann auch ein einzelnes Aufsichtsratsmitglied direkt Auskünfte vom Vorstand verlangen? 115 Wie wird der Aufsichtsrat in den Ablauf der Verbandsprüfung einbezogen? 115 Ist ein einzelnes Aufsichtsratsmitglied berechtigt, den Prüfungsbericht einzusehen? 116 Enthält das Genossenschaftsgesetz Regelungen über den Auslagenersatz und die Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern? Was ist unter Auslagenersatz und Vergütung zu verstehen? 117 Welche Organe sind für die Erstattung des Auslagenersatzes und für die Festsetzung der Vergütung zuständig? 117 Unter welchen Voraussetzungen ist ein pauschalierter Auslagenersatz anstelle einer Abrechnung gegen Einzelnachweis möglich? 118 Welche Rechtsfolgen hat die Zahlung einer Vergütung ohne Beschluss der Generalversammlung? 118 Wie hoch darf die Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder sein? 118 Wie kann ein Beschlussvorschlag zur Festsetzung einer Vergütung in der Generalversammlung begründet werden?
10 Muss die Genossenschaft die Kosten für die Fortbildung der Aufsichtsratsmitglieder erstatten? 120 Können Aufsichtsratsmitglieder Rechtsgeschäfte mit der Genossenschaft, z.b. Beraterverträge, abschließen? 120 Unter welchen Voraussetzungen haften Aufsichtsratsmitglieder? 121 Wer muss beweisen, ob eine Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt? 122 Gibt es die Möglichkeit, Haftungsrisiken von Organmitgliedern zu versichern? 123 Haften Aufsichtsratsmitglieder in jedem Fall gesamtschuldnerisch? 123 Was bedeutet Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder" und welche Folgen sind damit verbunden?" 123 Welche formellen Voraussetzungen müssen beachtet werden, wenn Aufsichtsratsmitglieder in Regress genommen werden sollen? 125 Wann verjähren Ansprüche der Genossenschaft gegenüber Aufsichtsratsmitgliedern? 126
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