BAHNSTROMVERSORGUNG KORALMBAHN

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BAHNSTROMVERSORGUNG KORALMBAHN"

Transkript

1 Plannummer: AUSFERTIGUNG EINLAGEZAHL UV HOCHLEISTUNGSSTRECKE GRAZ KLAGENFURT BAHNSTROMVERSORGUNG KORALMBAHN UW Werndorf UW Grafenstein Umweltverträglichkeitserklärung Version Datum Name Beschreibung der Änderung OBJEKTNR: STRECKENNR.: ABSCHNITT UW WERNDORF UW GRAFENSTEIN Bearbeitet Pu 05/2016 Inhalt Gezeichnet To 05/2016 Geprüft Kirisits 05/2016 GZ (Planer) 1026/16 Plangröße - Maßstab - Immissionen - Lärm Technischer Bericht Planung Ao. Univ. Prof. DI Dr. Christian Kirisits Ingenieurkonsulent für techn. Physik 7423 Pinkafeld, Kolpinggasse 10 Tel.: / [email protected] ÖBB INFRASTRUKTUR AG Geschäftsbereich Projekte Neu- und Ausbau Projektleitung Dr. Schneider Klaus e.h. DI Smetanig Helmut e.h.

2 BERICHTERSTELLUNG RaumUmwelt Planungs-GmbH Neubaugasse 28, 1070 Wien Tel.: 01 / Fax: 01 / [email protected] Projektkoordination Raum- und Umweltplanung Ao. Univ. Prof. DI Dr. Christian Kirisits Kolpinggasse 10, 7423 Pinkafeld Tel.: / Fax: 03357/ [email protected] Immissionen LÄRM Seite 2

3 INHALTSVERZEICHNIS 1 KURZFASSUNG 6 2 PROJEKTBESCHREIBUNG 7 3 AUFGABENSTELLUNG 9 4 GRUNDLAGEN Untersuchungsrahmen Inhaltliche Abgrenzung Räumliche Abgrenzung Gliederung des Untersuchungsraums Themenbezogener Untersuchungsraum Zeitliche Abgrenzung Rechts- und Datengrundlagen Verwendete Richtlinien, Vorschriften und Normen Datengrundlagen Schienenverkehr Straßenverkehr Ist-Zustand Bauphase Bearbeitungszugang Wechselwirkungen mit anderen Themenbereichen 23 5 ANGEWANDTE UNTERSUCHUNGS- UND BERECHNUNGSMETHODIK Immissionen Schienenverkehr Immissionen Straßenverkehr Immissionen Baubetrieb Baustellenbetrieb Baustellenverkehr Betriebsimmissionen UW/FU Standorte Grenzwerte und Beurteilung Betriebsphase Bauphase Durchführung von Schallpegelmessungen 37 6 BESCHREIBUNG UND BEURTEILUNG DES IST-ZUSTANDS Beurteilungsmethode Ist-Zustand und Sensibilität nach Abschnitten Abschnitt 1 Werndorf 41 Seite 3

4 6.2.2 Abschnitt 2 Werndorf bis Weststeiermark Abschnitt 3 Weststeiermark Abschnitt 4 Weststeiermark bis Lavanttal Abschnitt 5 Lavanttal Abschnitt 6 Lavanttal bis Grafenstein Abschnitt 7 Grafenstein Zusammenfassende Beurteilung der Sensibilität 44 7 BESCHREIBUNG UND BEURTEILUNG DER AUSWIRKUNGEN Beurteilungsmethode Bauphase Betriebsphase Auswirkungen und Eingriffserheblichkeit nach Abschnitten Abschnitt 1 Werndorf Bauphase Betriebsphase Abschnitt 2 Werndorf bis Weststeiermark Bauphase Betriebsphase Abschnitt 3 Weststeiermark Bauphase Betriebsphase Abschnitt 4 Weststeiermark bis Lavanttal Bauphase Betriebsphase Abschnitt 5 Lavanttal Bauphase Betriebsphase Abschnitt 6 Lavanttal bis Grafenstein Bauphase Betriebsphase Abschnitt 7 Grafenstein Bauphase Betriebsphase Zusammenfassende Beurteilung der Eingriffserheblichkeit 71 8 BESCHREIBUNG UND BEURTEILUNG DER SCHUTZ-, MINDERUNGS- UND AUSGLEICHSMAßNAHME Grundlagen und Beurteilungsmethode Maßnahmenfestlegung und Maßnahmenwirksamkeit Bauphase (abschnittsübergreifend) Betriebsphase (abschnittsübergreifend) Beweissicherung und begleitende Kontrolle 74 Seite 4

5 9 ZUSAMMENFASSENDE BEURTEILUNG Befund über die Umweltverträglichkeit Angabe allfälliger Schwierigkeiten VERZEICHNISSE Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis Quellen- und Literaturverzeichnis Anhänge 80 Seite 5

6 1 KURZFASSUNG Gegenstand des vorliegenden Themenbereichs Lärm ist das Vorhaben, für das eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist und im Zuge dieser, nach 6 UVP-G, eine Umweltverträglichkeitserklärung zu erstellen ist. Gemäß 1 Abs. 1 UVP-G ist es Aufgabe der Umweltverträglichkeitsprüfung, auf fachlicher Grundlage, die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen festzustellen, zu beschreiben und zu bewerten, die ein Vorhaben auf die einzelnen Schutzgüter hat oder haben kann. Im vorliegenden Themenbericht der Umweltverträglichkeitserklärung wird der Themenbereich Lärm und seine Wirkung auf das Schutzgut Mensch behandelt. Für die Betriebsphase nach Umsetzung des Bauvorhabens bildet bei Betrachtung der Bahnstromversorgungsanlage als Bahnanlage die Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung (SchIV) die Grundlage für die Beurteilung der zu erwartenden Lärmsituation. Die in der SchIV festgelegten und aus dem IST-Zustand abgeleiteten Immissionsgrenzwerte für die maßgebenden Beurteilungszeiträume (Tag, Abend und Nacht) werden deutlich unterschritten. Die von der Bahnstromversorgungsanlage ausgehenden Immissionen werden in den nächstgelegenen bewohnten Bereichen nicht wahrgenommen werden können, weil sie unter dem Grundgeräuschpegel der Bestandsbelastung liegen. Die verbleibenden Auswirkungen können mit keine eingestuft werden. Während der Bau- und Errichtungsphase des gegenständlichen Vorhabens treten zeitlich und örtlich stark begrenzte Baulärmimmissionen auf, sodass keine unzumutbaren Belästigungen und Beeinträchtigungen durch Grenzwertüberschreitungen zu erwarten sind. Als Lärmschutzmaßnahmen werden daher lediglich organisatorische (Information der Anrainer über Arbeitstätigkeiten) und maschinentechnische Maßnahmen vorgesehen. Lärmarmer Baubetrieb Verwendung von Baumaschinen die neueste Lärmstandards erfüllen sowie der Einsatz lärmarmer LKW für den An- und Abtransport Die Baulärmimmissionen werden in der Nachbarschaft zwar wahrnehmbar sein, unter Berücksichtigung der vorgesehenen Maßnahmen können die Auswirkungen in der Bauphase aber mit gering eingestuft werden. Zusammenfassend betrachtet ist das Vorhaben gemäß den der gegenständlichen UVE zugrundeliegenden technischen Angaben, bei Einhaltung der vorgesehenen Maßnahmen, in Bau- und Betriebsphase aus der fachlichen Sicht des Themenbereichs Lärm als umweltverträglich zu bezeichnen. Seite 6

7 2 PROJEKTBESCHREIBUNG Mit der Realisierung des Projektes Koralmbahn auf einer Neubaustrecke von insgesamt rund 132 km (inkl. Koralmtunnel mit ca. 33km) zwischen Graz und Klagenfurt wird eine zweigleisige Hochleistungsstrecke mit gemischtem Verkehr hergestellt. Die Koralmbahn benötigt für den Eisenbahnbetrieb elektrische Energie, die über mehrere Einspeisungspunkte zur Verfügung gestellt werden soll. Für die Koralmbahn zwischen Graz und Klagenfurt liegen Trassenverordnungen und rechtsgültige Genehmigungsbescheide vor. Da die Bahnstromversorgung bisher nicht Verfahrensgegenstand im engeren Sinne war, ist diese nun einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einem teilkonzentriertes Genehmigungsverfahren beim bmvit zu unterziehen. Die Bahnstromversorgung der Koralmbahn soll über ein 20 kv-system gewährleistet werden. Hierfür sind folgende Maßnahmen erforderlich: Errichtung des Frequenzumformers (FU) Weststeiermark Errichtung des Frequenzumformers (FU) Lavanttal Verlegung eines 20 kv-kabels vom EVU-Anschlusspunkt im Tunnellüftungsgebäude Leibenfeld bis zum FU Weststeiermark sowie vom Anschlusspunkt EVU-Schaltstation Lavanttal bis zum FU Lavanttal Zusätzlich zur Umsetzung der für die Bahnstromversorgung im engeren Sinne notwendigen Maßnahmen ist eine (einschleifige) 110 kv-kabelverbindung inkl. Unterwerken (UW) zwischen dem Unterwerk Werndorf (Bestand) und dem Unterwerk Grafenstein (in Planung) geplant. Das 110 kv-system dient der Gewährleistung der Ausfallssicherheit (Redundanz) sowie der Versorgungssicherheit im Bahnstromnetz der Koralmbahn im Großraum Graz und Kärnten. Das 110 kv Kabel soll entlang der Trasse der Koralmbahn verlegt werden. Für die Verlegung des 110 kv Kabel bzw. des 20 kv Kabels können zum Teil bereits genehmigte und errichtete Kabelwege (Tröge, Rohre) beansprucht werden. Im Detail umfasst das Vorhaben damit folgende Vorhabensbestandteile, die in Abbildung 1 in ihrem räumlichen Kontext dargestellt werden: Errichtung / Umbau von Unterwerken (UW) und Frequenzumformern (FU): Umbau UW Werndorf Errichtung UW / FU Weststeiermark inkl. Einfahrt Errichtung UW / FU Lavanttal inkl. Einfahrt Seite 7

8 Errichtung UW Grafenstein inkl. Einfahrt und Abspannung von einer bestehenden 110 kv Hochspannungsleitung zum UW Grafenstein Errichtung von Kabelwegen: Errichtung eines 110 kv Kabelwegs (tlw. als Trog, tlw. als Rohr ausgeführt) zwischen dem UW Werndorf und dem bestehenden Kabeltrog an der Regionalbahnstrecke km 0,116 d.h. zwischen 110 kv Leitungs-km 0,000 bis 0,690. Errichtung eines 20 kv Kabelwegs (als Rohrzug ausgeführt) zwischen dem bestehenden Anschlusspunkt EVU-Schaltstation Lavanttal und dem UW / FU Lavanttal Verlegung von 110 kv bzw. 20 kv Kabeln: Verlegung eines 110 kv Kabels zwischen dem UW Werndorf und dem UW Grafenstein Verlegung eines 20 kv Kabels zwischen dem UW / FU Weststeiermark bis zum bestehenden EVU-Anschlusspunkt im Tunnellüftungsgebäude Leibenfeld Abbildung 1: Vorhabensbestandteile Detaillierte Angaben zum Vorhaben können dem Einreichoperat zur Eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung entnommen werden (u. a. EB 01-01, Bauentwurf Zusammenfassung). Seite 8

9 3 AUFGABENSTELLUNG Zur Versorgung der Koralmbahnstrecke zwischen Graz und Klagenfurt mit elektrischer Energie ist die Errichtung einer Bahnstromversorgungsanlage über mehrere Einspeisungspunkte entlang der Neubaustrecke geplant. Die mit dem Bau und der Errichtung dieses Vorhabens verbundenen Auswirkungen auf die akustischen Verhältnisse im Bereich der Baustellen sowie entlang der vorgesehenen Transportwege sollen untersucht und beurteilt werden. Ebenso sollen die Auswirkungen des Betriebes der gegenständlichen Anlage dargestellt und beurteilt werden. Zur Beschreibung der derzeitigen Situation im Ist-Zustand wurden schalltechnische Messungen an repräsentativen Immissionsorten durchgeführt und dokumentiert. Durch eine Umrechnung auf die jährlich, mittleren Durchschnittswerte des bestehenden Schienen- und Straßenverkehrs im Untersuchungsbereich werden die ortsüblichen Verhältnisse umfassend beschrieben. Die während der Bauphase der Bahnstromübertragungsanlage zu erwartenden Schallimmissionen werden durch Prognoseberechnungen ermittelt und den festgelegten Grenzwerten gegenübergestellt. Auf Grund der zeitlich und lokal stark begrenzten Einwirkung des Baulärms sind keine baulichen Maßnahmen erforderlich. In der Betriebsphase selbst sind auf Grund der großen Abstände der bewohnten Bereiche zu den gegenständlichen Betriebsanlagen keine bis kaum wahrnehmbare Immissionen zu erwarten. Das Bauvorhaben soll schließlich nach einer definierten Bewertungsmatrix beurteilt und in der Bauphase und in der Betriebsphase aus schalltechnischer Sicht als umweltverträglich erklärt werden. Seite 9

10 4 GRUNDLAGEN 4.1 Untersuchungsrahmen Inhaltliche Abgrenzung Dieser Fachbeitrag befasst sich mit den physikalisch technischen Aspekten des Lärms. Lärm ist nach allgemeiner Definition jede Art von Schall - insbesondere von großer Intensität - durch den Menschen gestört, belästigt oder gesundheitlich geschädigt werden können. Von den Betriebsanlagen und deren Benutzung, den Kraftfahrzeugen und von den Baumaschinen in der Errichtungsphase werden durch mechanische Schwingungen Luftdruckschwankungen ausgelöst, die sich von der Entstehungsquelle über die Luft zu den Gehörorganen der Menschen ausbreiten, und von diesen als Schall wahrgenommen werden. Diese Art von Schall wird daher auch als Luftschall bezeichnet. Die wesentliche Lärmquelle der Betriebsphase bilden die Frequenzumformer und deren Kühlsystem sowie entsprechende Transformatoren im Bereich der Unterwerke. Diese Schallimmissionen können im gegenständlichen Fall aber nur im unmittelbaren Nahbereich der Standorte wahrgenommen werden kann. Im Schienenbestandsnetz bzw. im geplanten Netz der Koralmbahn-Neustrecke bilden die Schienenfahrzeuge die wesentliche Schallquelle. Die Immissionen der Schienenfahrzeuge setzen sich aus dem Antriebs-, Roll- und Fahrtwindgeräusch zusammen. Die Emissionsdaten werden durch den Stand der Technik entsprechende Normen in Abhängigkeit von Gleistrasse, Zugtype, Geschwindigkeit und Länge beschrieben. In der Bauphase treten neben den, von den mobil eingesetzten Baumaschinen verursachten Geräuschen auch zusätzliche Verkehrsgeräusche auf, die durch den An- und Abtransport von Baumaterial und geräten hervorgerufen werden. Dieser Themenbereich ermittelt die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Betriebes und der Bauphase des gegenständlichen Projektes. Dabei wird insbesondere die Darstellung der Schallimmissionen zur Beurteilung derer Auswirkungen auf das Schutzgut Menschen und deren Lebensräume betont. Dazu werden die zu erwartenden Schallpegelwerte (Beurteilungspegel) für die maßgebenden Teilräume ermittelt. Zusätzlich fliesen die Ergebnisse dieses Berichtes zur Beurteilung der Auswirkungen auf die andere Schutzgüter entsprechend 4.4 ein. Seite 10

11 4.1.2 Räumliche Abgrenzung Gliederung des Untersuchungsraums Der Untersuchungsraum für das Vorhaben wird in einzelne Abschnitte gegliedert, um eine systematische Bearbeitung in überschaubaren räumlichen Einheiten sowie eine einheitliche Gliederung aller UVE-Berichte zu ermöglichen (siehe Abbildung 2). Die Gliederung orientiert sich an vorhabensbezogenen Aspekten. Das Projektgebiet des Vorhabens wird in folgende Abschnitte untergliedert: Abschnitt 1 Werndorf Abschnitt 2 Werndorf bis Weststeiermark Abschnitt 3 Weststeiermark Abschnitt 4 Weststeiermark bis Lavanttal Abschnitt 5 Lavanttal Abschnitt 6 Lavanttal bis Grafenstein Abschnitt 7 Grafenstein Abbildung 2: Schematische Abschnittübersicht beim Vorhaben Die Abschnitte 1, 3, 5 und 7 umfassen jeweils den Raum um die vier Standorte der Unterwerke (UW) bzw. Frequenzumformer (FU) inklusive der dazugehörigen 20 kv bzw. 110 kv Kabelabschnitte und tlw. der Zufahrten. Seite 11

12 Die Abschnitte 2, 4, und 6 umfassen das entlang der Bahntrasse der Koralmbahn verlaufende 110 kv Kabel. Details zur Vorhabensabgrenzung und zu den Anlagenteilen je Abschnitt sind dem Kap. 2 Projektbeschreibung bzw. der Vorhabensbeschreibung (vgl. Einlage UV ) zu entnehmen. Für die angegebenen Abschnitte erfolgt im ggst. Themenbereich die Beschreibung und Beurteilung von Ist-Situation, Auswirkungen sowie Maßnahmen und Restbelastung Themenbezogener Untersuchungsraum Der Untersuchungsraum umfasst alle durch den Betrieb der Bahnstromversorgungsanlagen sowohl während der Bauphase als auch in der Betriebsphase betroffenen Gebiete. Betriebsphase: Es werden exponierte, charakteristische Wohngebäude entlang der geplanten Unterwerksstandorte (Abschnitt 1, 3, 5 und 7) betrachtet und beurteilt. Von den in den Kabeltrögen und Rohrtrassen verlegten Kabelleitungen gehen keine Schallimmissionen aus. Daher ist eine Betrachtung der Betriebsphase in den Abschnitten 2, 4 und 6 nicht erforderlich und vorgesehen. Bauphase: Im Bereich der durch den Baubetrieb beeinflussten Wohnbereiche, werden die Belastungen für exponierte, charakteristische Wohngebäude ermittelt und beurteilt. Damit ist sichergestellt, dass die am stärksten belasteten Bereiche erfasst wurden. An allen anderen Immissionsorten sind geringere Lärmbelastungen zu erwarten. Entlang der vorgesehenen Transportwege werden die, durch den PKW- und LKW-Verkehr verursachten Verkehrslärmimmissionen bis zum übergeordneten Landesstraßennetz für die Wohnverbauung berücksichtigt und beurteilt. Der durch die Bauphase induzierte Verkehr im Landesstraßenbestandsnetz wird dem Ist-Verkehr gegenübergestellt und die unmittelbaren Auswirkungen des Mehrverkehrs durch einen Emissionsvergleich aufgezeigt. Seite 12

13 4.1.3 Zeitliche Abgrenzung Die Beschreibung der vom Vorhaben voraussichtlich beeinträchtigten Umwelt erfolgt für die Jahre 2015 bzw und stellt den Ist-Zustand dar. Die Anlagen der genehmigten und in weiten Teilen bereits errichteten Koralmbahn werden in allen Phasen als Rechtsbestand angenommen. Die Auswirkungen des Vorhabens werden getrennt in Bau- und Betriebsphase beschrieben. Die Bauphase umfasst sämtliche Bauarbeiten von den Vorarbeiten, über die Hauptbauphase und Ausrüstungsphase bis zur Inbetriebnahme und erstreckt sich von 2018 bis Für die Betriebsphase wird das Jahr 2023 herangezogen. Phase Bezugsjahr Beschreibung Anmerkung Anlagen der Koralmbahn gem. Ist-Zustand 2015 / 2016 Bestehende Situation im Untersuchungsraum Rechtsbestand; kein Betrieb Bauphase Referenzplanfall (Immissionen) 2023 Errichtung des Vorhabens Bahnstromversorgung Koralmbahn Keine Umsetzung des Vorhabens Bahnstromversorgung Koralmbahn Betriebsphase 2023 errichtet Anlagen der Koralmbahn gem. Rechtsbestand; kein Betrieb Anlagen der Koralmbahn bestehen; voller Betrieb wird unterstellt Anlagen der Koralmbahn bestehen bei vollem Betrieb Tabelle 1: Zeitliche Abgrenzung nach Phasen Der Referenzplanfall stellt die Situation im Jahr 2023 unter Annahmen des vollen Betriebs auf der Koralmbahn auf Basis bestehender Genehmigungen dar und dient als Vergleichsplanfall für die Beurteilung bestimmter Auswirkungen (z.b. Lärm). Seite 13

14 4.2 Rechts- und Datengrundlagen Verwendete Richtlinien, Vorschriften und Normen ÖNORM S 5004, Messung von Schallimmissionen ÖNORM S 5005, Messung der Schallimmission von Schienenverkehr ÖNORM S 5007, Messung und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft ÖNORM ISO , Akustik Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren ÖNORM ONR , Berechnung der Schallimmission durch Schienenverkehr Zugverkehr, Verschub- und Umschlagbetrieb (September 2004) ÖNORM ONR , Berechnung der Schallimmission durch Schienenverkehr Zugverkehr, Verschub- und Umschlagbetrieb (November 2009) ÖNORM S 5021, Schalltechnische Grundlagen für die örtliche und überörtliche Raumplanung und Raumordnung (Ausgabe 1.März 1998) ÖAL-Richtlinie Nr. 6/18, Die Wirkung des Lärms auf den Menschen, Beurteilungshilfen für den Arzt (Ausgabe ) ÖAL-Richtlinie Nr. 36, Erstellung von Schallimmissionsplänen und Konfliktplänen und Planung von Lärmminderungsmaßnahmen Schalltechnische Grundlagen für die örtliche und überörtliche Raumplanung (Ausgabe mit Ergänzungen ) Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über Lärmschutzmaßnahmen bei Haupt-, Neben- und Straßenbahnen (Schienenverkehrslärm- Immissionsschutzverordnung SchIV) i.d.g.f. Durchführungsbestimmungen zur Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung (DB-SchIV) Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (Jänner 2006) Richtlinie für die schalltechnische Sanierung der Eisenbahn-Bestandsstrecken der Österreichischen Bundesbahnen (Jänner 2006) RVS , Umweltschutz, Lärmschutz, Lärm und Luftschadstoffe, Forschungsgesellschaft Straße - Schiene - Verkehr, Wien (Ausgabe 1. März 2006) 1. Abänderung zur RVS Lärmschutz (Ausgabe ) 2. Abänderung zur RVS Lärmschutz (Ausgabe ) Richtlinie RVS Umweltschutz, Grundlagen Umweltuntersuchung (Ausgabe 1. April 2008) Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm 2002/49/EG (Juni 2002) Bundes-LärmG, Bundesgesetz über die Erfassung von Umgebungslärm und über die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen (Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz, BGBl. I Nr. 60/2005) i.d.g.f. Seite 14

15 Richtlinie 2000/14/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 8. Mai 2000 über die Angleichung der Rechtsvorschriften von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräte und Maschinen. ABl. EG Nr. L 162 vom 3. Juli 2000, S. 1-74, geändert durch Richtlinie 2005/88/EG vom 14. Dezember 2005, Abl. EG Nr. L 344 vom 27. Dezember 2005, S Bundesstraßen-Lärmimmissionsschutzverordnung BstLärmIV, 215. Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie über Lärmimmissionsschutzmaßnahmen im Bereich von Bundesstraßen, insbesondere Regelungen für den baubedingten Schall, vom 2. September Datengrundlagen Grundlage der Berechnungen und Untersuchungen sind die aktuellen Einreichunterlagen des gegenständlichen Bauvorhabens Ergänzend dazu auch wurden die Ergebnisse früherer Lärmuntersuchungen im Bereich der Südbahn und der Koralmbahn verwendet. Südbahn: Abschnitt Graz-Werndorf Terminal Werndorf - Werndorf, km 227,100 km 230,340; Einreichprojekt 2002; Schalltechnisches Gutachten, Kirisits, Pinkafeld Südbahn: Abschnitt Graz-Werndorf Werndorf Süd, km 230,340 km 230,715; Einreichprojekt 2004; Schalltechnisches Gutachten, Kirisits, Pinkafeld Südbahn: Abschnitt Werndorf-Spielfeld/Straß Lebring - Kaindorf, km 237,570 km 245,670; Einreichprojekt 2004; Schalltechnisches Gutachten, Kirisits, Pinkafeld Koralmbahn: UVP-Abschnitt Feldkirchen Wettmannstätten Feldkirchen Wundschuh Werndorf, km 7,440 km 18,000; Einreichprojekt 2004, Schalltechnisches Gutachten, Rinderer & Partner, Graz Koralmbahn: UVP-Abschnitt Feldkirchen Wettmannstätten (Wundschuh Wettmannstätten, km 18,000 km 31,816; Einreichprojekt 2004, Schalltechnisches Gutachten, Rinderer & Partner, Graz Koralmbahn: UVP-Abschnitt Wettmannstätten-St.Andrä Bf Wettmannstätten West, km 31,816 km 32,350; Einreichprojekt 2004, Schalltechnisches Gutachten, Rinderer & Partner, Graz Koralmbahn: GKB-Schleife und Umbau Bf Wettmannstätten Koralmbahn-km 30,053 km 32,264 / GKB-km 16,047 - km 18,249; Einreichprojekt 2004, Schalltechnisches Gutachten, Rinderer & Partner, Graz Seite 15

16 Koralmbahn: UVP-Abschnitt Wettmannstätten - St. Andrä Wettmannstätten St. Andrä, km 32,350 km 73,800; Einreichprojekt 2005, Schalltechnisches Gutachten, IBV-Ingenieurbüro für Verkehrswesen, DI Dr. Kurt Fallast, Graz Koralmbahn: UVP-Abschnitt Wettmannstätten St. Andrä Bahnhof Lavanttal, km 73,772 km 75,626; Einreichprojekt 2005, Schalltechnisches Gutachten, IC-Consulenten, Wien Koralmbahn: UVP-Abschnitt St. Andrä - Aich St. Paul Aich, km 75,627 km 83,438; Einreichprojekt 2005, Schalltechnisches Gutachten, IC-Consulenten, Wien Koralmbahn: UVP-Abschnitt Aich - Althofen Aich Mittlern, km 83,444 km 92,970; Einreichprojekt 2006, Schalltechnisches Gutachten, IC-Consulenten, Wien Koralmbahn: UVP-Abschnitt Aich Althofen a. d, Drau Mittlern Althofen, km 92,970 km 111,979; Einreichprojekt 2008, Lärmschutzplanung, IC-Consulenten, Wien Koralmbahn: Abschnitt Althofen a. d. Drau Hbf. Klagenfurt, Einreichplanung 1998, Schalltechnischer Bericht, DI Pabinge, Krumpendorf Koralmbahn Graz-Klagenfurt; Auswirkungen einer Anhebung der Streckenhöchstgeschwindigkeit von 200 km/h auf bis zu 250 km/h an der Koralmbahnm Schalltechnischer Bereicht 2014, Rinderer und Partner, Graz Schienenverkehr Grundlage der Berechnungen und Untersuchungen sind die aktuellen Einreichunterlagen des gegenständlichen Bauvorhabens sowie die Betriebsdaten zur Bemessung und Dimensionierung von Infrastrukturanlagen für den Streckenabschnitte Werndorf-Wettmannstätten, Wolfsberg-St. Paul und St. Paul-Klagenfurt Hbf. (Quelle: ÖBB-Infra, Zl ). Für den GKB Streckenabschnitt Wettmannstätten bis Deutschlandsberg liegen für den Ist-Zustand aktuelle Verkehrszählergebnisse vor. Die künftigen Zugzahlen der GKB wurden gemäß den zitierten Unterlagen in Kapitel festgelegt. Aus den vorhandenen Grundlagen wurden die Verkehrswerte für die einzelnen Betriebsprogramme (IST-Zustand 2015/2016, Referenzplanfall und Betriebsphase 2023) samt Modellzugdaten (Länge und Geschwindigkeit) zusammengestellt. Seite 16

17 Verkehrsszenarien: Der Ermittlung der Bestandsbelastung sowie der Durchführung einer Immissionsprognose wurden folgende Verkehrsszenarien zugrunde gelegt. IST-Zustand (Betriebsprogramme 2015/2016) Referenzplanfall 2023 (ohne Bahnstromversorgung) Dimensionierungsprogramm für das Jahr 2023, unter Berücksichtigung einer Höchstgeschwindigkeit von 250 km/h auf der Koralmbahn Betriebsphase 2023 (mit Bahnstromversorgung) Dimensionierungsprogramm für das Jahr 2023, unter Berücksichtigung einer Höchstgeschwindigkeit von 250 km/h auf der Koralmbahn (entspricht dem Referenzplanfall 2023) Für alle Betriebsprogramme und Verkehrsszenarien wurden jeweils immer die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten (Minimum aus Modelldaten und VzG) berücksichtigt. Maßgebende Geschwindigkeiten, die zwischen den Angaben in der ONR liegen werden gemäß Pkt der Norm über den Logarithmus der Geschwindigkeit linear interpoliert. Die Emissionswerte (äquivalenter längenbezogener Schallleistungspegel L W,eq ) gemäß der ONR der einzelnen Streckenabschnitte für die Beurteilungszeiträume Tag, Abend und Nacht sind in den Anhängen dieses Berichtes angeführt. Anhang A Emissionswerte für Ist-Zustand Anhang C Emissionswerte für Referenzplanfall und Betriebsphase Ebenso sind die Schallemissionen für alle Verkehrsszenarien in den schalltechnischen Berechnungen (Einlage: UV ) wiedergegeben und ersichtlich Straßenverkehr Ist-Zustand Die zur Ermittlung der Bestandsbelastung für das bestehende Bundes- und Landesstraßennetz werden für den Bereich Steiermark dem Verkehrsserver des Landes Steiermark entnommen. Darin sind die Verkehrsmengen für den aktuellen Ist-Zustand, die als DTV (durchschnittlicher Tagesverkehr) unter Angabe des Schwerverkehrsanteiles vorliegen, angegeben. Im Bereich Kärnten wird auf die Verkehrsdatenerhebung 2011 des Amtes der Kärntner Landesregierung zurückgegriffen. In dieser Broschüre liegen für die gegenständlichen Landesstraßenabschnitte Angaben zum DTV (durchschnittlicher Tagesverkehr) und dem Schwerverkehrsanteil vor. Seite 17

18 Es wurden jeweils immer die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten berücksichtigt. Im Anhang A dieses Berichtes sind neben den Verkehrsdaten die Emissionsschallpegel L A,eq1 gemäß der RVS für die Beurteilungszeiträume Tag, Abend und Nacht angeführt und dokumentiert. Die Fahrzeugverteilung wurde dabei gemäß der RVS festgelegt Bauphase Zur Beschreibung der Auswirkungen während der Bauphase in den einzelnen Teilräumen werden jene zeitlichen Abschnitte betrachtet, die die höchsten Belastungen hervorrufen. Dabei wird unterstellt, dass die Arbeiten alle gleichzeitig stattfinden können. Damit liegt man bei der Bewertung und Beurteilung der zu erwartenden Immissionen auf der für die Anrainer sicheren Seite, weil alle anderen Szenarien deutlich günstigere und somit weniger belastende Geräuschsituationen bewirken. Basis für die maßgebende Bauszenarien sind das Baukonzept für das EB-Projekt, bestehend aus dem Bericht Baudurchführung UW/FU inkl. Freileitungseinbindung UW Grafenstein (Einlage: BSVKAB-EB- 0301BP ) bzw. der Bericht Baudurchführung 110 kv Kabel / 20 kv Kabel (Einlage: BSVKAB- EB-0301BP ) in dem für die Bau- und Errichtungsphase eine genaue Beschreibung mit Mengenangabe für die einzelnen Bauphasenabschnitte angegeben ist. Aus schalltechnischer Sicht verursacht die Errichtung der Unterwerke und Frequenzumformer die ungünstigste (weil belastenste) Geräuschsituation. Beispielhaft ist in der Tabelle 2 für diese Bauphase das ungünstige Bauszenario angeführt. Bauphasen Geräteeinsatz Transport Baustelle Einsatzdauer Erdarbeiten Betonarbeiten Stahlbau E-Ausrüstung 2 3 Bagger 70 kw 2 Dumper 20 kw Transport LKW Muldenkipper 300 kw, 1 Rüttelwalze 10 kw 1Rüttelwalze 100 kw Mischwagen 6-10m³ kw 1 Betonpumpe <18 kw 1 Autokran 300 kw 2 Transport LKW 300 kw 1 Autokran 300 kw 2 Transport Auflieger 300 kw 2 Transport LKW 300 kw 3 Transport LKW 300 kw 1 UNIMOG 100 kw 1 Selbstfahrsteiger 50 kw X X X X X X X X X X X X 50% 30% 20% 10% 30% 20% X 30% X X 30% 30% Tabelle 2: Maßgebendes ungünstigstes Bauszenario zur Errichtung der Unterwerke und Frequenzumformer Seite 18

19 Im Anhang B dieses Berichtes sind die Schallemissionen der Lärmquellen für alle maßgebenden Bauphasen und die Transportwege in den jeweiligen Teilräumen in tabellarischer Form dargestellt und dokumentiert. Trassenherstellung Trogtrasse Trassenherstellung Rohrtrasse Kabelverlegearbeiten Errichtung UW / FU Da realistischerweise nicht angenommen werden kann, dass alle Maschinen und Anlagenteile durchgehend im Einsatz sind, wurde in den Baukonzepten die aus Erfahrungswerten abgeleiteten tägliche Einsatzdauer (in %) abgeschätzt und berücksichtigt. Für die Versorgung der Baustelle ist in der maßgebenden Bauphase im Mittel mit täglich durchschnittlich 15 LKW-Fahrten zu rechnen. Gemäß Baukonzept ist die Anzahl der PKW mit 10 PKW/Tag angegeben. Unter Berücksichtigung einer Hin- und Rückfahrt zur Baustelle wurden für die schalltechnische Berechnung auf der sicheren Seite liegend, 20 PKW-Fahrten pro Tag berücksichtigt. Die vorgesehenen Bauarbeiten finden generell nur an Werktagen im Zeitraum von 6.00 bis Uhr statt. Die schalltechnisch definierten Beurteilungszeiträume Abend (19-22 Uhr) und Nacht (22-6 Uhr) sind von den Bauarbeiten nicht betroffen und brauchen daher schalltechnisch nicht betrachtet werden. 4.3 Bearbeitungszugang Zentrales Thema der UVE ist die Beurteilung der Auswirkungen des Vorhabens auf Raum und Umwelt. Hierzu ist sowohl die Bewertung der Sensibilität der potenziell beeinträchtigten Umwelt, als auch die Ermittlung der Eingriffsintensität des Vorhabens unerlässlich. Die Grundstruktur der Untersuchungsmethode (vgl. Abbildung 3) folgt der Methode der ökologischen Risikoanalyse (RVS Umweltuntersuchung ): Seite 19

20 Darstellung des Ist- Zustands und der Vorbelastung Geplantes Vorhaben (Technisches Projekt) Beurteilung der Sensibilität Beurteilung der Eingriffsintensität Ermittlung der Eingriffserheblichkeit Entwicklung von Maßnahmen Beurteilung der Wirksamkeit der Maßnahmen Ermittlung der Restbelastung Verstärkung Maßnahmen Optimierung Vorhaben Umweltverträgliches Vorhaben Umweltunverträgliches Vorhaben Abbildung 3: Schema einer ökologischen Risikoanalyse Zur Gewährleistung der Nachvollziehbarkeit und Vergleichbarkeit der Themenbereiche wird nachfolgend beschriebene Vorgangsweise vorgegeben: Seite 20

21 1. Schritt: Beurteilung der Sensibilität des Ist-Zustandes Als erster Schritt erfolgt eine Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustandes des Untersuchungsraumes. Dabei wird die Sensibilität in vier Stufen bewertet: A: B: C: D: geringe Sensibilität mäßige Sensibilität hohe Sensibilität sehr hohe Sensibilität Grundsätzlich gilt: Je höher die Schutzwürdigkeit bzw. Sensibilität eines Schutzgutes nach UVP-Gesetz bzw. der dazugehörigen Nutzungen ist und je empfindlicher das Schutzgut auf mögliche Projektwirkungen reagiert, desto höher wird es eingestuft. Grundsätzlich gilt: Je höher die Schutzwürdigkeit bzw. Sensibilität eines Schutzgutes nach UVP-Gesetz bzw. der dazugehörigen Nutzungen ist und je empfindlicher das Schutzgut auf mögliche Projektwirkungen reagiert, desto höher wird es eingestuft. 2. Schritt: Beurteilung der Eingriffsintensität des Vorhabens In einem zweiten Schritt werden die Wirkungen des Vorhabens auf sein Umfeld erfasst und dargestellt. Darauf aufbauend erfolgt eine Prognose der Eingriffsintensität (Wirkung) des Vorhabens in vier Stufen: 1 geringe Wirkung 2 mäßige Wirkung 3 hohe Wirkung 4 sehr hohe Wirkung Das Vorhaben umfasst das (zum Beurteilungszeitpunkt) vorliegende technische Projekt. Es enthält noch nicht die Maßnahmen, mit denen wesentliche nachteilige Auswirkungen des Vorhabens vermieden, ein-geschränkt oder soweit möglich ausgeglichen werden sollen. Seite 21

22 3. Schritt: Ermittlung der Eingriffserheblichkeit des Vorhabens Die Eingriffserheblichkeit (Auswirkung) des Vorhabens wird mittels Verknüpfung von Sensibilität des Ist- Zustandes und Eingriffsintensität des Vorhabens in Form einer Matrix in fünf Stufen ermittelt: I: keine / sehr geringe Auswirkung II: geringe Auswirkung III: mittlere Auswirkung IV: hohe Auswirkung V: sehr hohe Auswirkung Die Eingriffserheblichkeit des Vorhabens wird getrennt für Bau- und Betriebsphase beurteilt, und zwar zunächst ohne dass Maßnahmen zur Reduktion der Auswirkungen des Vorhabens berücksichtigt werden. 4. Schritt: Festlegung der Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen Aufbauend auf der Ermittlung der Eingriffserheblichkeit werden Schutz-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen entwickelt und festgelegt. Diese dienen der Vermeidung bzw. Minderung und dem Ausgleich der Eingriffsintensität des Bauwerkes und damit der Reduktion der Eingriffserheblichkeit. Letztlich geht es bei der Festlegung der Maßnahmen darum, die Umweltverträglichkeit des Vorhabens herzustellen. 5. Schritt: Beurteilung der Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen Anschließend erfolgt eine Beurteilung der Wirksamkeit und Effizienz der vorgeschlagenen Maßnahmen, um die verbleibenden Auswirkungen auf das Schutzgut nach Setzen der Maßnahmen ermitteln zu können. Mit zunehmender Eingriffserheblichkeit wächst die Notwendigkeit der Entwicklung wirksamer Ausgleichsmaßnahmen, um ein umweltverträgliches Projekt zu erhalten. Erst der Grad der Maßnahmenwirksamkeit lässt die Ableitung der verbleibenden Restbelastung zu. Diese wird als Maß für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens herangezogen. 6. Schritt: Ermittlung der verbleibenden Auswirkungen (Restbelastung) Abschließend wird eine fachspezifische Gesamteinschätzung der verbleibenden Auswirkungen des Vorhabens (nach Wirksamwerden der vorgeschlagenen Maßnahmen) vorgenommen und eine zusammenfassende Beurteilung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens (= Restbelastung) für den jeweiligen Themenbereich abgegeben. Die Restbelastung gliedert sich in sechs Stufen: Seite 22

23 Verbesserung keine bis sehr geringe verbleibende Auswirkungen geringe verbleibende Auswirkungen mittlere verbleibende Auswirkungen hohe verbleibende Auswirkungen sehr hohe verbleibende Auswirkungen Die in den Schritten 1 bis 6 beschriebene Untersuchungsmethode zur Beurteilung der Raum- und Umweltauswirkungen folgt dem Schema der nachstehenden Matrix (vgl. Abbildung 4). Abbildung 4: Schema zur Beurteilung von Raum- und Umweltauswirkungen gem. RVS Das Ergebnis ist eine Aussage bezüglich der Umweltverträglichkeit des Vorhabens, das dabei das technische Projekt sowie alle entwickelten Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen umfasst. Diese werden dadurch zum untrennbaren Bestandteil des Vorhabens. 4.4 Wechselwirkungen mit anderen Themenbereichen Die Lärmimmissionen haben Auswirkungen auf folgende Fachbereiche; Siedlungswesen und Raumentwicklung, Gesundheit und Wohlbefinden (siehe UV 04-01) Ökologie (siehe UV 04-04) Seite 23

24 5 ANGEWANDTE UNTERSUCHUNGS- UND BERECHNUNGSMETHODIK Aus den vorliegenden Projektunterlagen (Geländeaufnahmen, Luftbildauswertungen, Katasterpläne usw.) wurde ein dreidimensionales Geländemodell erstellt, in das alle für die Immissionsberechnung erforderlichen Parameter eingegangen sind. Die vorhandenen Geländehöhen, sämtliche Gebäude, sowie die Bodenverhältnisse und vorhandene Vegetations- und Bebauungsdämpfungen wurden dabei ebenso erfasst, wie die bestehenden und geplanten Anlagenverhältnisse des gegenständlichen Bauvorhabens. Abbildung 5: 3D-Ansicht des digitalen Berechnungsmodells Abschnitt 1 Werndorf Boden- und Vegetationsdämpfung: Bei den betrachteten Teilräumen handelt es sich um ländliche Wohngebiete. Lediglich im Bereich Werndorf weist die dichtere Bebauung bereits einen leichten Vorstadtcharakter auf. Die Geräusche der bestehenden Schienen- und Straßenwege sind unauffällig in die bestehende Geräuschsituation integriert. Lediglich im Nahbereich stärker frequentierter Straßen (A 9 Pyhrnautobahn) treten auch höhere und störende Verkehrsgeräusche auf. Absorbierende Flächen wie Äcker, Wiesen, Aulandschaft etc. erlauben grundsätzlich einen Bodendämpfungsfaktor G von durchgehend 1,0 einzusetzen. Um bei der Berechnung die vorhandenen Gebäude, Straßen, befestigte Wege und sonstige verdichtete Flächen zu berücksichtigen wird für die Immissionsprognose für die Bodendämpfung ein mittlerer Bodendämpfungsfaktor G = 0,8 angesetzt. Dieser Wert hat sich beim Vergleich der Berechnungsergebnisse mit den Messergebnissen als sehr zutreffend erwiesen. Seite 24

25 Meteorologische Einflüsse: Den Berechnungen der Schallimmissionen ist eine mittlere, die Schallausbreitung begünstigende, Mitwindsituation zugrunde gelegt. Dies bedeutet, dass die meteorologischen Einflüsse ausreichend und auf der für die Anrainer sicheren Seite liegend berücksichtigt werden. Abbildung 6: 3D-Ansicht des digitalen Berechnungsmodells Abschnitt 5 Lavanttal Berechnungsverfahren: Die Bestandsanalyse und Immissionsprognose wird für alle Szenarien der Bau- und Betriebsphasen für die jeweils maßgebenden Beurteilungszeiträume durchgeführt. TAG: (6 bis 19 Uhr) ABEND: (19 bis 22 Uhr) NACHT: (22 bis 6 Uhr) Die schalltechnischen Berechnungen erfolgen mit Hilfe des EDV Programms IMMI 2015 [1] der Fa. Wölfel Meßsysteme Software GMBH + Co.KG, Deutschland. Dieses Programm erfüllt die Anforderungen für Rechenprogramme gemäß den österreichischen Normen und Regelwerken. Sämtliche Immissionspunktberechnungen für einzelne Wohngebäude im Untersuchungsraum erfolgen in der Mitte des exponiertesten Fensters einer Fassadenseite (Erd- und Obergeschoße). Seite 25

26 Für die Darstellung der Lärmkarten wird ein flächendeckendes Immissionsraster in einer Höhe von 4 m über dem Boden, in Anlehnung an die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union, berechnet (Auswertung hauptsächlich für den Tag). Im gegenständlichen Projekt wird für die Rasterlärmkarten ein Berechnungs-Rasterabstand von 10 m x 10 m gewählt. Die ausgewiesenen Fassadenpegel treten in 0,50 m Abstand vor dem geöffneten Fenster auf. Dies bedeutet, dass die Reflexion an der betreffenden Fassade, für die der Pegel ermittelt wird, unberücksichtigt bleibt. Bei der Darstellung der Rasterlärmkarte, die eine übersichtliche Darstellung der Verhältnisse wiedergeben, sind jedoch Reflexionen von allen Seiten berücksichtigt. Die Rasterlärmkarten sind daher entsprechend ihrer Eigenheiten zu interpretieren. Weiters ist zu beachten, daß die Rasterlärmkarten immer nur für eine bestimmte konstante Höhe über dem Boden gelten. Nachdem der Pegel mit der Höhe über Boden variiert, können die Immissionen für die verschiedenen Stockwerke nicht aus der Lärmkarte abgelesen werden. Die Rasterpunkte für die Lärmkarten werden vom Berechnungsprogramm nach einem bestimmten Muster mit einer wählbaren Maschenweite gesetzt. Bei vor Fassaden zu liegen kommenden Rasterpunkten werden daher auch die dort stattfindenden Reflexionen berücksichtigt und ergeben so um bis zu 3 db höhere Pegel. Die Isophonen (Grenzen zwischen den Lärm-Zonen) in den Lärmkarten werden durch zweidimensionale Interpolationen zwischen den Rasterpunkten nach bestimmten mathematischen Verfahren ermittelt. Um eckige und unstetige Verläufe der Isophonen zu vermeiden, dürfen keine geradlinigen Verbindungen zwischen den Lagen der durch Interpolation gewonnenen Isophonen-Werte gezogen werden, sondern es müssen Ausgleichskurven höheren Grades ermittelt werden. Besonders schwierig gestaltet sich der Verlauf einer Isophone in der unmittelbaren Umgebung von Gebäuden, weil für auf Gebäude fallende Rasterpunke keine Werte berechnet werden. Daher werden Rasterpunkte auf der gegenüberliegenden Seite des Gebäudes herangezogen, bei denen aber die Pegel von völlig anderen Einflüssen geprägt sein können. Die Ergebnisse der Darstellungen sind daher mit entsprechender Vorsicht zu betrachten und daher dementsprechend zu interpretieren. Die Rasterlärmkarten sind gut geeignet um die Verhältnisse in unbebauten Freiräumen darzustellen, wie sie z.b. für die Beurteilung der Auswirkungen auf Erholungsräume oder auf die Lebensräume von Tieren benötigt werden. Für die Beurteilung der Situationen in bebauten Gebieten sind die Ergebnisse der Einzelpunktberechnungen maßgebend. Seite 26

27 5.1 Immissionen Schienenverkehr Als maßgebende Verkehrsmengen für die einzelnen Verkehrsszenarien werden die unter Punkt 4.2 angeführten Angaben für den IST-Zustand und die erwarteten Betriebsprognosen (Referenzplanfall und Betriebsphase 2023) für die jeweiligen maßgebenden Beurteilungszeiträume Tag, Abend und Nacht herangezogen. Als maßgebende Geschwindigkeiten für die unterschiedlichen Zugtypen werden die Daten aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen (siehe Pkt. 4.2) angesetzt. Die Bestimmung der Emissionsdaten (äquivalenter längenbezogener Schallleistungspegel L W,eq ) für die einzelnen Streckenabschnitte, die gemäß ihrer räumlichen Lage als Linienschallquellen in einer Höhe von 0,3 m über SOK berücksichtigt werden, erfolgt nach der ONR mit den anzusetzenden Parametern und Einflussbeiwerten. Gemäß der SchIV wird als Beurteilungspegel der um 5 db ( Schienenbonus ) verminderte A-bewertete energieäquivalente Dauerschallpegel ausgewiesen. Die Berechnung der Korrekturen für die Transmission (Abstandsmaß, Bodendämpfung, Abschirmung, Luftabsorption, Reflexionen, Vegetationsdämpfung) erfolgt gemäß der ONR (Ausgabe 2009). Im Anhang A (Ist-Zustand) und Anhang C (Referenzplanfall und Betriebsphase) dieses Berichtes sind die einzelnen Streckenabschnitte mit den, der Berechnung zugrunde liegenden Emissionsdaten (äquivalenter längenbezogener Schallleistungspegel L W,eq ) für die untersuchten Szenarien dokumentiert. In den schalltechnischen Berechnungen (Einlage: BSVKAB-UV-0502LÄ ) sind beispielhaft für die Abschnitte 1, 3, 5 und 7 für je 2 exponierte Immissionspunkte die Berechnungsergebnisse mit Zwischenergebnissen angeführt. Auf eine detaillierte Dokumentation der gesamten Berechnung für alle Immissionsorte wird verzichtet. Sämtliche Ausgangsdaten (mit Koordinatenangaben) und die umfassende Berechnungsdarlegung (mehrere tausend Seiten) können bei Bedarf aber jederzeit nachgereicht werden. Die Lärmkarten der einzelnen Betriebsszenarien sind für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht als Einzeleinlagen im UVE-Operat enthalten. Seite 27

28 5.2 Immissionen Straßenverkehr Als maßgebende Verkehrsmengen werden die unter Punkt angeführten Angaben für den IST- Zustand für die jeweiligen maßgebenden Beurteilungszeiträume Tag, Abend und Nacht herangezogen. Als maßgebende Geschwindigkeit wird die höchstzulässige Geschwindigkeit des jeweiligen Straßenabschnittes eingesetzt. Im Anhang A dieses Berichtes sind alle Straßenabschnitte in den betrachteten Teilräumen mit den dazugehörigen Verkehrsmengen und Geschwindigkeiten aufgelistet. Die Bestimmung der Emissionsdaten (A-bewerteter, äquivalenter Dauerschallpegel in 1 m Abstand von der Emissionslinie L 1 A,eq ) für die einzelnen Streckenabschnitte, die gemäß ihrer räumlichen Lage als Linienschallquellen in einer Höhe von 0,5 m über der Fahrbahn berücksichtigt werden, erfolgt nach der RVS mit den anzusetzenden Parametern und Einflussbeiwerten. Die Emissionsdaten der Straßenabschnitte für die maßgebenden Beurteilungszeiträume sind ebenfalls aus dem Anhang A ersichtlich. Die Berechnung der Korrekturen für die Transmission (Abstandsmaß, Bodendämpfung, Abschirmung, Luftabsorption, Reflexionen, Vegetationsdämpfung) erfolgt nach den Ausbreitungsbedingungen der RVS Aus den schalltechnischen Berechnungen (Einlage: BSVKAB-UV-0502LÄ ) sind die einzelnen Streckenabschnitte mit den, der Berechnung zugrunde liegenden Emissionsdaten für den IST-Zustand für die Abschnitte 1, 3, 5 und 7 dokumentiert. Beispielhaft und nachvollziehbar sind für jeden Teilraum für je 2 exponierte Immissionspunkte die Berechnungsergebnisse mit den Zwischenergebnissen angeführt. Auf eine detaillierte Dokumentation der gesamten Berechnung für alle Immissionsorte wird verzichtet. Sämtliche Ausgangsdaten (mit Koordinatenangaben) und die umfassende Berechnungsdarlegung (mehrere tausend Seiten) können bei Bedarf aber jederzeit nachgereicht werden. Die Lärmkarten für den Ist-Zustand, die sich durch energetische Überlagerung von Schienen- und Straßenverkehrslärm ergeben, sind für den Beurteilungszeiträume Tag als Einzelplaneinlagen für die Abschnitte 1, 3, 5 und 7 in der UVE enthalten. Seite 28

29 5.3 Immissionen Baubetrieb In der Bauphase wird der durch den Einsatz mobiler Baumaschinen (z.b.: Kleinbagger, Muldenkipper, Betonmischer, LKW usw.) verursachte Baulärm berücksichtigt. Zusätzlich wird auch der Baustellenverkehr von der Baustelle ins öffentliche Straßennetz in die Beurteilung miteinbezogen Baustellenbetrieb Zur Festlegung der Schallemissionen der Baumaschinen wird auf den Technischen Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Baumaschinen des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie {2] zurückgegriffen. In diesem Bericht werden basierend auf umfangreichen Messungen die Schallemissionen für Baumaschinen bei Durchführung bestimmter Tätigkeiten angeführt. Daraus ersichtlich ist der Schallleistungspegel für den Mittelwert L A,eq und der max. Schallpegelspitze L A,max. Zusätzlich liegt auch ein Frequenzspektrum der Arbeitsgeräusche vor. Beispielhaft sind in den Abbildungen 7 und 8 die schalltechnischen Kenngrößen für einzelne Baumaschinen dokumentiert. Seite 29

30 Abbildung 7: Geräusch-Emissionskennwerte für Minibagger (Quelle: [2] Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Baumaschinen, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Wiesbaden; 2004) Seite 30

31 Abbildung 8: Geräusch-Emissionskennwerte für Kettenbagger mit Tieflöffelausrüstung (Quelle: [2] Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Baumaschinen, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Wiesbaden; 2004) Seite 31

32 Aufbauend auf diesen beispielhaften Darstellungen wurden die zu berücksichtigenden Lärmquellen für die Bauphase als Linien- und Flächenschallquellen mit den festgelegten Emissionsdaten (Schallleistungspegel L W und L W ) positioniert. Die Höhe der einzelnen Schallquellen liegt dabei in einem Bereich von 0,5 m (Arbeiten in Bodennähe) bis 2 m über Boden für große Baumaschinen. m Anhang B dieses Berichtes ist für die betrachteten Abschnitte und Bauphasen die Bestimmung der Emissionsschallpegel dargestellt. Unter Berücksichtigung der Ausgangsdaten sowie der täglichen Einsatzdauer ist der gemittelte Schallleistungspegel der einzelnen Bautätigkeiten (Errichtung Kabeltrog und Rohrtrasse, Kabelverlegearbeiten und Errichtung der UW/FU Standorte) angeführt. Bei der Berechnung entlang der Kabeltrasse wird eine durchgehende Linienschallquelle für die jeweils tägliche Arbeitsstrecke eingesetzt. Das würde aber bedeuten, dass alle Arbeiten gleichzeitig auf der ganzen Strecke stattfinden. Tatsächlich handelt es sich aber um eine wandernde Schallquelle, die nicht ständig über die gesamte betrachtete Länge auf die Nachbarschaft einwirkt. Daher erfolgt für die Arbeiten im Bereich der Kabeltrasse auch eine Korrektur für die Einwirkzeit, auf welche sich die Arbeiten der sich bewegenden Baustelle verteilen. Die Berechnung der Korrekturen für die Transmission (Abstandsmaß, Bodendämpfung, Abschirmung, Luftabsorption, Reflexionen, Vegetationsdämpfung) erfolgt nach den Ausbreitungsbedingungen der ÖNORM ISO Zur Berücksichtigung störender Geräuschcharakteristika wie Ton- und Impulshaltigkeit wird für die Lärmquellen auf den Baustellen ein genereller Anpassungswert (Zuschlag) von 5 db angewandt. Bei den Berechnungen und Darstellungen der zu erwartenden Immissionen durch das Baugeschehen wird immer von dem ungünstigen Fall ausgegangen, dass alle Arbeiten gleichzeitig (z.b. sowohl Erd-, Stahlbau- und Elektroarbeiten) ausgeführt werden. Damit liegt man bei der Beurteilung der Schallimmissionen auf der sicheren Seite, weil im tatsächlich Baubetrieb ein entsprechendes Abarbeiten der Arbeitsschritte stattfindet. Ein Einwirken des Baulärms aus dem gesamten Vorhabensbereich kann ebenfalls nicht stattfinden, da dadurch die Baudauer des gesamten Abschnittes (z.b. Kabelverlegearbeiten) in wenigen Tagen stattfinden würde Baustellenverkehr Die Berücksichtigung des Baustellenverkehrs erfolgt jeweils von der Baustelle (Einsatzort) bis zum übergeordneten Landesstraßennetz. Auf Grund des geringen stündlichen Verkehrsaufkommens können Fahrten im übergeordneten Straßennetz vernachlässigt werden. Seite 32

33 Diese Annahme kann folgendermaßen begründet werden. Die mittlere Anzahl von Fahrbewegungen pro Stunde kann im betroffenen Beurteilungszeitraum Tag (6 bis 19 Uhr = 13 Stunden) im ungünstigsten Bauszenario mit 1,15 LKW/h und 1,54 PKW/h festgelegt werden. Im offentlichen Landesstraßennetz liegt der mittler stündliche Verkehr MSV in den bewohneten Bereichen in einem Bereich von 170 bis 380 Fahrzeugen pro Stunde. Der durch die Baustelle induzierte Verkehr von max. 3 Fahrzeugen pro Stunde liegt somit im Prozentbereich von 1 bis 2 %. Derart geringe Zunahmen im Verkehrsgeschehen bewirken schalltechnisch sowohl emissions- als auch immisionsseitig sehr geringfügige Änderungen von deutlich weniger als 0,1 db. Sie sind als nicht wahrnehmbar einzustufen und daher irrelevant. Auf Grund der Angaben und Darstellungen in der Baudurchführung wird von folgenden Verkehrsbewegungen während der einzelnen Bauphasen ausgegangen: Arbeiten UW Werndorf: 0,15 LKW-Fahrten pro Stunde (entspricht 2 LKW-Fahrten täglich) Arbeiten UW/FU Weststeiermark und Lavanrttal, UW Grafenstein: 1,15 LKW-Fahrten pro Stunde (entspricht 15 LKW-Fahrten täglich) 1,54 PKW-Fahrten pro Stunde (entspricht 20 PKW-Fahrten täglich) Kabelverlegearbeiten im Trassenbereich: 0,77 LKW-Fahrten pro Stunde (entspricht 10 LKW-Fahrten täglich) Die maßgebende Geschwindigkeit wird im Bereich der Baustelle mit 30 km/h festgelegt. Damit sind auch Anfahr- und Bremsgeräusche beim Rangieren mitberücksichtigt, weil die tatsächliche Geschwindigkeit geringer sein wird. Auf den Fahrtwegen zum Landesstraßennetz wird die Geschwindigkeit mit 50 km/h angenommen. Die Bestimmung der Emissionsdaten (A-bewerteter, äquivalenter Dauerschallpegel in 1 m Abstand von der Emissionslinie L 1 A,eq ) für die einzelnen Streckenabschnitte, die gemäß ihrer räumlichen Lage als Linienschallquellen in einer Höhe von 1 m (wegen LKW-Anteil) über der Fahrbahn berücksichtigt werden, erfolgt nach der RVS mit den anzusetzenden Parametern und Einflussbeiwerten. Die Emissionsdaten des Baustellenverkehrs für die maßgebenden Beurteilungszeiträume sind aus dem Anhang B ersichtlich. Die Berechnung der Korrekturen für die Transmission (Abstandsmaß, Bodendämpfung, Abschirmung, Luftabsorption, Reflexionen, Vegetationsdämpfung) erfolgt nach den Ausbreitungsbedingungen der RVS Seite 33

34 In den schalltechnischen Berechnungen (Einlage: BSVKAB-UV-0502LÄ ) sind die einzelnen Linien- und Flächenschallquellen mit den, der Berechnung zugrunde liegenden Emissionsdaten dokumentiert. Beispielhaft und nachvollziehbar sind für jeden Teilraum für je 2 exponierte Immissionspunkte die Berechnungsergebnisse mit den Zwischenergebnissen angeführt. Auf eine detaillierte Dokumentation der gesamten Berechnung für alle Immissionsorte wird verzichtet. Die Lärmkarten für die Bauphase (Baustellenbetrieb und Baustellenverkehr) sind für den relevanten Beurteilungszeitraum Tag als Einzelplaneinlagen für die Teilräume 1, 3, 5 und 7 in der UVE enthalten. 5.4 Betriebsimmissionen UW/FU Standorte Im Bereich der UW / FU werden als lärmrelevante Teile die Unterwerks-Umspanner 15MVA berücksichtigt. Dazu wurden als Ergebnis von Geräuschmessungen die Schalldruckpegel auf der Hüllfläche in 0,3 m Abstand zum Gerät bekanntgegen. Daraus wurde unter Berücksichtigung der Geräteabmessungen der Schallleistungtspegel bestimmt. Im UW Grafenstein ist zusätzlich auch noch ein Kuppelumspanner als Lärmquelle zu berücksichtigen. Die Schallleistungspegel können festgelegt werden mit: Unterwerksumspanner 15MVA: L W = 79 db Kuppelumspanner: L W = 84 db Im Bereich der Leistungsschalter können während der Schaltvorgänge, die allerdings nur sehr selten auftreten, Schallpegelspitzen mit einem Schallleistungspegel von L W =109 db auftreten. Im Untersuchungsraum sind in allen Abschnitten die bewohnten Bereich mind. 250 m vom UW-Standort entfernt. Das bedeutet, dass die Pegelspitzen höchsten in einem Bereich von db liegen werden und daher nicht gesondert betrachtet und beurteilt werden müssen. In den Standorten Weststeiermark und Lavanttal sind zusätzlich auch die Frequenzumformer als Lärmquellen zu berücksichtigen. Dazu wurde ein schalltechnischer Messbericht [4] vorgelegt. Schallpegelmessungen GZ: G01, Ermittlung des Schallleistungspegels eines Umrichterwerks (Umrichterwerk ÖBB, Uttendorf), Ingenieurbüro Rothbacher GmbH, 6020 Innsbruck Seite 34

35 Aus diesem Messbericht [4] geht hervor, dass als maßgebende Lärmquellen der Umrichterblock sowie die Rückkühler zu betrachten sind. Die Höhe der Schallemissionen ist dabei stark von der Größe der Nennlast des Kühlsystems abhängig, die bei geringer Kühlleistung deutlich abnehmen. Im gegenständlichen Fall wird auf der sicheren Seite liegend eine durchgehende Kühllast von über 80 % angenommen. Die Schalleistungspegel gemäß Messbericht betragen: Umrichterblock FU: L W = 88 db Rückkühler (83% Leistung): L W = 92 db Die Lärmquellen im Bereich der UW/FU Standorte werden als Punkschallquellen mit den festgelegten Emissionsdaten (Schallleistungspegel L W ) positioniert. Die Höhe der einzelnen Schallquellen liegt dabei in einem Bereich von 2 bis 3 m über Boden (Anlagenmitte). Die Berechnung der Korrekturen für die Transmission (Abstandsmaß, Bodendämpfung, Abschirmung, Luftabsorption, Reflexionen, Vegetationsdämpfung) erfolgt nach den Ausbreitungsbedingungen der ÖNORM ISO Zur Berücksichtigung störender Geräuschcharakteristika wie Ton- und Impulshaltigkeit wird für die Lärmquellen in der Betriebsphase ein genereller Anpassungswert (Zuschlag) von 5 db angewandt. In den schalltechnischen Berechnungen (Einlage: BSVKAB-UV-0502LÄ ) sind die einzelnen Punktquellen in der Betriebsphase mit den, der Berechnung zugrunde liegenden Emissionsdaten dokumentiert. Beispielhaft und nachvollziehbar sind für jeden Abschnitt für je 2 exponierte Immissionspunkte die Berechnungsergebnisse mit den Zwischenergebnissen angeführt. Auf eine detaillierte Dokumentation der gesamten Berechnung für alle Immissionsorte wird verzichtet. Die Lärmkarten für die Betriebsphase sind für den relevanten Beurteilungszeitraum Tag als Einzelplaneinlagen für die Teilräume 1, 3, 5 und 7 in der UVE enthalten. 5.5 Grenzwerte und Beurteilung Betriebsphase Da es sich bei der Bahnstromübertragungsanlage um eine Bahnanlage handelt wird zur Festlegung der Immissionsgrenzwerte und der Beurteilung der Lärmsituation die Schienenverkehrslärm- Immissionsschutzverordnung SchIV des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr herangezogen. Für Immissionen aus Betriebsanlagen zusätzlich zum Schienenverkehrslärm wurde der Stand der Technik und entsprechende WHO-Grenzwerte angewandt. Seite 35

36 Bei der Festlegung der Immissionsgrenzwerte wird vom Beurteilungspegel L r vor Beginn des geplanten Bauvorhabens ausgegangen. Als maßgebender Beurteilungspegel wird der Schallpegel aus der Bestandsbelastung (IST-Zustand) für die Schienenabschnitte in den Teilräumen herangezogen. Für die Tagzeit (6 22 Uhr) Für die Nachtzeit (22 6 Uhr) Beurteilungspegel Immissionsgrenzwert Beurteilungspegel Immissionsgrenzwert vor dem Bauvorhaben vor dem Bauvorhaben L r 50 db 60 db L r 40 db 50 db 50 db L r 55 db L r + 10 db 40 db L r 45 db L r + 10 db L r 55 db 65 db L r 45 db 55 db Tabelle 3: Grenzwert gemäß der SchIV in Abhängigkeit vom Beurteilungspegel vor Baubeginn Falls der Beurteilungspegel des geplanten Bauvorhabens die vom Ist-Zustand abgeleiteten Immissionsgrenzwerte überschreiten würde, wären laut SchIV Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen. Im gegenständlichen Verfahren sind aber auf Grund des großen Abstandes zu den UW/FU Standorten keine nennenswerten Schallimmissionen zu erwarten. Bauliche Massnahmen sind daher nicht erforderlich. Zusätzlich erfolgt auch eine Gegenüberstellung der Betriebsimmissionen mit den Vorsorgerichtwerten der WHO-Richtlinie (WHO, Guidelines for Community Noise, World Health Organization, Genf 1999) [3]. Dort sind Vorsorgewerte von 50 db am Tag und 40 db in der Nacht vorgesehen. Bis zu diesen Grenzwerten gibt es keine Evidenz auf das Auftreten biologischer Effekte mit negativen gesundheitlichen Auswirkungen. Das heißt, bei einer Einhaltung der Vorsorgewerte können Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden. Da die Immissionen in der Betriebsphase am Tag und in der Nacht gleich hoch sind, ist der niedrigere Zielwert von 40 db für die Nacht ausschlaggebend Bauphase Weder in der Steiermark noch in Kärnten gibt es gesetzliche Regelungen für den Baulärm. In den Baugesetzen der Länder wird lediglich vermerkt, dass bei der Baudurchführung die Sicherheit von Menschen und Sachen gewährleistet sein muß und unzumutbare Belästigungen vermieden werden müssen. In Ermangelung konkreter quantitativer Vorgaben werden dem Stand der Technik entsprechend die Angaben der Bundesstraßen-Lärmimmissionsschutzverordnung BstLärmIV herangezogen. Darin sind im 10 des Abschnittes 3 die Schwellen- und Grenzwerte für baubedingten Schall geregelt. Demnach sind die Schallimmissionen infolge der Bautätigkeiten jedenfalls zulässig, wenn der Beurteilungspegel den Schwellenwert von 55 db am Tag nicht überschreitet. Als Grenze der Gesundheitsgefährdung für Bauärm ist ein Wert von 67 db am Tag festgelegt. Seite 36

37 Im Freien vor den Fenstern der betroffenen Wohngebäude in der Nachbarschaft wird daher die Einhaltung folgender Zielwerte für den Beurteilungspegel des Baulärms (A-bewerteter energieäquivalenter Dauerschallpegel inkl. Anpassungszuschläge auf Grund der Geräuschcharakteristik) überprüft und bewertet. Für die Tagzeit (6 19 Uhr) an Werktagen Beurteilungspegel generell Gesundheitsgefährdung Zielwert für den Beurteilungspege l L r,bau,tag,w des Baulärms 55 db 67 db Tabelle 4: Grenzwert für Baulärmimmisionen - Beurteilungspegel Auf Grund der vorgesehenen Anpassungswerte für Baulärm, die unter anderem auch die Impulshaltigkeit der Baugeräusche berücksichtigen, wird auf eine getrennte Beurteilung der Pegelspitzen verzichtet. In den Immissionslageplänen sind in den angeführten Tabellen aber trotzdem die zu erwartenden Pegelspitzen dokumentiert. 5.6 Durchführung von Schallpegelmessungen Schallpegelmessungen im Untersuchungsgebiet dienen zur Darstellung der ortsspezifischen Geräuschcharakteristik im maßgebenden Beurteilungszeitraum. Sie beinhalten neben dem hauptsächlich einwirkenden Straßenverkehrs- und Schienenverkehrslärm auch Immissionen aufgrund des Baustellenbetriebes der Koralmbahn sowie andere Formen von Umgebungslärm in besiedeltem Gebiet. Die Messungen wurden grundsätzlich gemäß ÖNORM S 5004 und S 5005 vorgenommen. Es wurde jeweils der A-bewertete Schalldruckpegel in db mit der Dynamik "fast" gemessen. Alle verwendeten Messgeräte sind amtlich geeicht. Die Messketten wurden jeweils vor und nach der Messung kalibriert. Auf Grund des ständigen Einwirkens unterschiedlicher Schallquellen können die Messwerte nicht zur Kalibrierung oder Modifizierung der Rechenwerte herangezogen werden. Der Vergleich der Messwerte mit den berechneten Immissionen im IST-Zustand zeigt aber im Mittel generell etwas höhere Messwerte. Für die Beurteilung von Pegeländerungen durch das Bauvorhaben dienen daher die im Sinne der Anrainer generell niedrigeren Immissionen für den IST Zustand, die sich aufgrund der Berechnung für den Schienen- und Straßenverkehrslärms ergeben. Die Ergebnisse der Schallpegelmessungen, die die ortsübliche Gesamtgeräuschsituation am Messtag wiedergeben, sind in der Einlage BSVKAB-UV-0502LÄ (Messprotokolle) umfassend dokumentiert und wiedergegeben. Aus der Berichtseinlage sind neben den Messergebnissen sowohl die Lage der Messorte, als auch die Messzeiten und die Messbedingungen ersichtlich. Seite 37

38 MESSPUNKTE ABSCHNITT 1 MP Nummer Lagebeschreibung Abstand zum UW Werndorf Immissionspunkthöhe A1 MP 1 Römerweg Werndorf ca. 130 m 5,0 m über Boden A1 MP 2 Bahnhofstraße Werndorf ca. 125 m 5,0 m über Boden Tabelle 5: Messpunkte im Abschnitt 1 MESSPUNKTE ABSCHNITT 3 MP Nummer Lagebeschreibung Abstand zum UW/FU Weststeiermark Immissionspunkthöhe A3 MP 1 Schröttenweg Groß Sankt Florian ca. 270 m 5,0 m über Boden A3 MP 2 Kelzen Groß Sankt Florian ca. 420 m 5,0 m über Boden A3 MP 3 Höchweg Groß Sankt Florian ca. 380 m 5,0 m über Boden Tabelle 6: Messpunkte im Abschnitt 3 MESSPUNKTE ABSCHNITT 5 MP Nummer Lagebeschreibung Abstand zum UW/FU Lavanttal Immissionspunkthöhe A5 MP 1 Aich / Sonnhofweg Sankt Andrä ca. 650 m 5,0 m über Boden A5 MP 2 Aich Sankt Andrä ca. 420 m 5,0 m über Boden A5 MP 3 Stadling St. Paul im Lavanttal ca. 690 m 5,0 m über Boden Tabelle 7: Messpunkte im Abschnitt 5 MESSPUNKTE ABSCHNITT 7 MP Nummer Lagebeschreibung Abstand zum UW Grafenstein Immissionspunkthöhe A7 MP 1 Oberfischern Grafenstein ca. 380 m 5,0 m über Boden A7 MP Oktober Straße Grafenstein ca. 780 m 5,0 m über Boden A7 MP 3 Korngasse Grafenstein ca m 5,0 m über Boden Tabelle 8: Messpunkte im Abschnitt 7 Seite 38

39 6 BESCHREIBUNG UND BEURTEILUNG DES IST-ZUSTANDS Mit den Verkehrsdaten für den Ist-Zustand für die bestehenden Bundes- und Landesstraßen sowie mit dem bestehenden Verkehrsauifkommen auf den Schienennetz wurden die Berechnungen zur Ermittlung der derzeitigen Schallimmissionssituation [1] durchgeführt. Die Schallpegelanteile von im Untersuchungsgebiet bestehenden Gewerbe- und Industrieanlagen wurden ebenso wie der Baustellenbetrieb auf der Koralmbahnstrecke bei der Festlegung des Ist-Zustandes nicht berücksichtigt. Damit liegt man bei der Bewertung und Beurteilung der Situation auf der sicheren Seite, weil die niedrigsten Belastungen für den Ist-Zustand zugrundegelegt werden. Aus den Immissionstabellen der Immissionslagepläne sind für exponierte untersuchte Wohngebäude in den einzelnen Abschnitten die Schallpegel infolge des IST-Zustandes für die maßgebenden Beurteilungszeiträume TAG/ABEND/NACHT ersichtlich. Einlage UV Immissionslageplan Bau- und Betriebsphase Beurteilungszeitraum TAG/ABEND/NACHT (Abschnitt 1 Werndorf) Einlage UV Immissionslageplan Bau- und Betriebsphase Beurteilungszeitraum TAG/ABEND/NACHT (Abschnitt 3 Weststeiermark) Einlage UV Immissionslageplan Bau- und Betriebsphase Beurteilungszeitraum TAG/ABEND/NACHT (Abschnitt 5 Lavanttal) Einlage UV Immissionslageplan Bau- und Betriebsphase Beurteilungszeitraum TAG/ABEND/NACHT (Abschnitt 7 Grafenstein) Die Lärmbelastung für den IST-Zustand ist für die Beurteilungszeiträume TAG und NACHT auch als flächendeckendes Immissionsraster für eine Höhe von 4 m über dem Boden dargestellt. Einlage UV Lärmkarte Ist-Zustand Beurteilungszeitraum TAG (Abschnitt 1 Werndorf) Einlage UV Lärmkarte Ist-Zustand Beurteilungszeitraum NACHT (Abschnitt 1 Werndorf) Einlage UV Lärmkarte Ist-Zustand Beurteilungszeitraum TAG (Abschnitt 3 Weststeiermark) Einlage UV Lärmkarte Ist-Zustand Beurteilungszeitraum NACHT (Abschnitt 3 Weststeiermark) Einlage UV Lärmkarte Ist-Zustand Beurteilungszeitraum TAG (Abschnitt 5 Lavanttal) Einlage UV Lärmkarte Ist-Zustand Beurteilungszeitraum NACHT (Abschnitt 5 Lavanttal) Einlage UV Lärmkarte Ist-Zustand Beurteilungszeitraum TAG (Abschnitt 7 Grafenstein) Seite 39

40 Einlage UV Lärmkarte Ist-Zustand Beurteilungszeitraum NACHT (Abschnitt 7 Grafenstein) Für die Abschnitte 2, 4 und 6, die nur geringfügig von einer kurzzeitigen, wenige Tage dauernden Bauphase betroffen sind, wird auf die Beschreibung, die Darstellung und die Bewertung des IST-Zustandes verzichtet. Da die Immissionen wesentlich von der Höhe über Boden abhängig sind, können für einzelne Wohngebäude mit größeren oder niedrigeren Höhen auch andere Werte auftreten, als sie aus der Lärmkarten- Darstellung, die für eine fixe Höhe über Boden gilt, anzunehmen wären. 6.1 Beurteilungsmethode Grundsätzlich sollte bei der Festlegung für die Beurteilung einer möglichen Belästigung und Beeinträchtigung durch Lärm eine hohe Sensibilität aller betroffenen Anrainer angenommen werden. Dies trifft auf Gebiete mit derzeit geringen ortsüblichen Immissionen genauso zu, wie auf Gebiete, die bereits im Ist- Zustand hohen Lärmimmissionen ausgesetzt sind. Nach der RVS wird vorgeschlagen in Situationen, bei denen bereits im Ist Zustand eine Überschreitung von Richt- und Grenzwerte vorliegt, eine maximale Sensibilität anzunehmen. Dies kann für einzelne Objekte im Untersuchungsgebiet entlang der Schienen-Bestandsstrecken und stark frequentierten Straßenabschnitten auftreten. Daher wird dies als oberstes Kriterium sehr hoch angeführt. Als gering vorbelastet werden Wohngebiete betrachtet, die durch keine relevanten Lärmquellen beeinträchtigt werden. Für diese Bereiche wird die Bewertung gering festgelegt. Dazwischen erfolgt die Bewertung der Sensibilität nach den in der Tabelle beschriebenen Festlegungen. THEMENBEREICH/AUSSAGEBEREICH LÄRM BEURTEILUNG DER SENSIBILITÄT Beurteilungskriterien Keine Vorbelastung, d.h. keine relevanten Lärmquellen (Straße, Schiene, Betriebe usw.) vorhanden Mäßige Vorbelastung (Verkehrswege mit geringem Verkehrsaufkommen) Vorbelastet, im Bereich gängiger Richtwerte (z.b. Planungsrichtwerte lt. Flächenwidmung) Vorbelastet, im Bereich gesetzlicher Grenzwerte (z.b. Grenzwerte laut SchIV oder Landesstraßen-Lärmrichtlinie) Sensibilität gering mäßig hoch sehr hoch Tabelle 9: Beurteilung der Sensibilität im Aussagebereich LÄRM Seite 40

41 6.2 Ist-Zustand und Sensibilität nach Abschnitten Abschnitt 1 Werndorf Der Abschnitt 1 stellt den am stärksten belasteten Teilraum dar. Je nach Lage zur Schallquelle ist die Wohverbauung einer entsprechend hohen Bestandsbelastung durch die bestehende Südbahnstrecke ausgesetzt. Im Bereich der Südbahn wurden aber bereits im Zuge des zweigleisigen Ausbaus entsprechende Lärmschutzmaßnahmen realisiert, die ein Überschreiten der Grenzwerte nach SchIV ausschließen. Auf Grund des großen Abstandes der Wohngebäude zur Autobahn und der vorhandenen Lärmschutzeinrichtungen an der A9 werden einschlägige Richtwerte für zulässige Schallimmissionen des Straßenverkehrs ebenfalls nicht überschritten. Neben den Verkehrsgeräuschen können auch noch Betriebsgeräusche von den umliegenden Gewerbeund Industriegebieten wahrgenommen werden. Diese Immissionen werden aber zur Beschreibung des Ist-Zustandes nicht mitberücksichtigt. Damit liegt man bei der Bewertung der Sensibilität auf der sicheren Seite. THEMENBEREICH/ AUSSAGEBEREICH LÄRM ABSCHNITT 1 WERNDORF DARSTELLUNG DER SENSIBILITÄT Beurteilungskriterien Beschreibung Sensibilität Straßenlärm Grenzwerte werden nicht überschritten (Lärmschutzeinrichtungen vorhanden) hoch Schienenlärm Gesamteinschätzung der Sensibilität Immissionen liegen im Nahbereich der Südbahn nur knapp unter den Grenzwerten (Lärmschutz vorhanden) sehr hoch sehr hoch Tabelle 10: Darstellung der Sensibilität im Themenbereich/ Aussagebereich LÄRM im Abschnitt 1 Werndorf Abschnitt 2 Werndorf bis Weststeiermark Der Abschnitt 2 wird nur in der Bau- und Errichtungsphase geringfügig von kurzzeitigen, wenige Tage dauernden Bauarbeiten betroffen sein. Daher wird auf die Beschreibung, die Darstellung und die Bewertung des IST-Zustandes verzichtet. Seite 41

42 6.2.3 Abschnitt 3 Weststeiermark Der Abschnitt 3 ist derzeit nur einer geringen Lärmbelastung ausgesetzt, Von der bestehenden GKB Bahnbestandsstrecke und den vorhandenen Landesstraßen treten im Bereich des geplanten Vorhabenstandortes UW/FU Weststeiermark sowohl am Tag als auch in der Nacht nur geringe Verkehrsimmissionen auf, die deutlich unter den festgelegten, einschlägigen Richtwerten für zulässige Schallimmissionen liegen. Vereinzelt ist auch mit Baulärmimmissionen aus dem Trassenbereich der Koralmbahn zu rechnen, die aber auf der sicheren Seite liegend nicht berücksichtigt wurden. THEMENBEREICH/ AUSSAGEBEREICH LÄRM ABSCHNITT 3 WESTSTEIERMARK DARSTELLUNG DER SENSIBILITÄT Beurteilungskriterien Beschreibung Sensibilität Straßenlärm Nur geringe Beeinflussung der Umgebungsgeräusche gering Schienenlärm Grenzwerte werden nicht überschritten, Immissionen aber als Schienenlärm wahrnehmbar mäßig Gesamteinschätzung der Sensibilität mäßig Tabelle 11: Darstellung der Sensibilität im Themenbereich/ Aussagebereich LÄRM im Abschnitt 3 Weststeiermark Abschnitt 4 Weststeiermark bis Lavanttal Der Abschnitt 4 wird nur in der Bau- und Errichtungsphase geringfügig von kurzzeitigen, wenige Tage dauernden Bauarbeiten betroffen sein. Daher wird auf die Beschreibung, die Darstellung und die Bewertung des IST-Zustandes verzichtet Abschnitt 5 Lavanttal Im Abschnitt Lavanttal wird die bestehende Geräuschsituation durch entfernte Geräusche von der bestehende Lokalbahnstrecke und den vorbeiführenden Landesstraßen bestimmt. Der Basispegel der Umgebungssituation wird durch den Baustellenbetrieb im Bereich des Tunnelportals geprägt. Je nach Abstand zu den Lärmquellen treten aber trotzdem nur mäßige Immissionsbelastungen auf, die keine Überschreitungen von einschlägigen Richtwerten für Verkehrslärm verursachen. Seite 42

43 THEMENBEREICH/ AUSSAGEBEREICH LÄRM ABSCHNITT 5 LAVANTTAL DARSTELLUNG DER SENSIBILITÄT Beurteilungskriterien Beschreibung Sensibilität Straßenlärm Grenzwerte werden nicht überschritten, Immissionen aber als Straßenlärm hör- und wahrnehmbar mäßig Schienenlärm Nur geringe Beeinflussung der Umgebungsgeräusche gering Gesamteinschätzung der Sensibilität mäßig Tabelle 12: Darstellung der Sensibilität im Themenbereich/ Aussagebereich LÄRM im Abschnitt 5 Lavanttal Abschnitt 6 Lavanttal bis Grafenstein Der Abschnitt 6 wird nur in der Bau- und Errichtungsphase geringfügig von kurzzeitigen, wenige Tage dauernden Bauarbeiten betroffen sein. Daher wird auf die Beschreibung, die Darstellung und die Bewertung des IST-Zustandes verzichtet Abschnitt 7 Grafenstein Im Abschnitt 7 wird die bestehende Geräuschsituation derzeit hauptsächlich durch die bestehende Landesstraße L107 bestimmt. Je nach Abstand der Wohnhäuser zur Straßenachse werden im Nahbereich einschlägige Richtwerte für Straßenverkehrslärm erreicht bzw. geringfügig überschritten. Die Bahnstrecke verläuft in einem tiefen Einschnitt und kann daher nur im geringen Ausmaß wahrgenommen werden. Ansonsten sind im Teilraum Oberfischern keine weiteren lärmrelevanten Schallquellen vorhanden. THEMENBEREICH/ AUSSAGEBEREICH LÄRM ABSCHNITT 7 GRAFENSTEIN DARSTELLUNG DER SENSIBILITÄT Beurteilungskriterien Beschreibung Sensibilität Straßenlärm Im unmittelbaren Nahbereich der Straße können einschlägige Richtwerte vereinzelt erreicht werden hoch Schienenlärm Nur geringe Beeinflussung der Umgebungsgeräusche gering Gesamteinschätzung der Sensibilität hoch Tabelle 13: Darstellung der Sensibilität im Themenbereich/ Aussagebereich LÄRM im Abschnitt 7 Grafenstein Seite 43

44 6.3 Zusammenfassende Beurteilung der Sensibilität Nachfolgend sind die bewerteten Sensibilitäten im Themenbereich LÄRM, gegliedert nach Aussagebereichen, zusammenfassend dargestellt: Abschnitt Abschnitt 1 Werndorf Abschnitt 2 Werndorf bis Weststeiermark Abschnitt 3 Weststeiermark Abschnitt 4 Weststeiermark bis Lavanttal Abschnitt 5 Lavanttal Abschnitt 6 Lavanttal bis Grafenstein Abschnitt 7 Grafenstein THEMENBEREICH/ AUSSAGEBEREICH LÄRM ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG DER SENSIBILITÄT Sensibilität sehr hoch nicht bewertet mäßig nicht bewertet mäßig nicht bewertet hoch Tabelle 14: Zusammenfassende Darstellung der Sensibilität im Aussagebereich LÄRM Seite 44

45 7 BESCHREIBUNG UND BEURTEILUNG DER AUSWIRKUNGEN Für die definierte Bau- und Betriebsphase wurde mit dem digitalen Berechnungsmodell eine Simulationsberechnung [1] durchgeführt. Aus den Immissionstabellen der Immissionslagepläne sind für exponierte untersuchte Wohngebäude in den einzelnen Abschnitten die Schallpegel infolge der Bau- und Betriebsphase für die maßgebenden Beurteilungszeiträume TAG/ABEND/NACHT ersichtlich. Einlage UV Immissionslageplan Bau- und Betriebsphase Beurteilungszeitraum TAG/ABEND/NACHT (Abschnitt 1 Werndorf) Einlage UV Immissionslageplan Bau- und Betriebsphase Beurteilungszeitraum TAG/ABEND/NACHT (Abschnitt 3 Weststeiermark) Einlage UV Immissionslageplan Bau- und Betriebsphase Beurteilungszeitraum TAG/ABEND/NACHT (Abschnitt 5 Lavanttal) Einlage UV Immissionslageplan Bau- und Betriebsphase Beurteilungszeitraum TAG/ABEND/NACHT (Abschnitt 7 Grafenstein) Die Lärmbelastung für die Bauphase ist für den maßgebenden Beurteilungszeitraum TAG auch als flächendeckendes Immissionsraster für eine Höhe von 4 m über dem Boden dargestellt. Die Zeiträume Abend und Nacht sind von der Bauphase nicht betroffen. Einlage UV Lärmkarte Bauphase Beurteilungszeitraum TAG (Abschnitt 1 Werndorf) Einlage UV Lärmkarte Bauphase Beurteilungszeitraum TAG (Abschnitt 3 Weststeiermark) Einlage UV Lärmkarte Bauphase Beurteilungszeitraum TAG (Abschnitt 5 Lavanttal) Einlage UV Lärmkarte Bauphase Beurteilungszeitraum TAG (Abschnitt 7 Grafenstein) Für die Teilräume 2, 4 und 6, die nur geringfügig von einer kurzzeitigen, wenige Tage dauernden Bauphase betroffen sind, wurden keine Lärmkarten erstellt. Stattdessen wurden für die nächstgelegenen Wohnhäuser Immissionspunktberechnungen durchgeführt und in Tabellen im Kapitel 7.2 beurteilt. Durch die Wahl der Immissionsorte ist sichergestellt, dass an keinem anderen Wohnort höhere Schallimmissionen auftreten können. Die Lärmbelastung für die Betriebsphase ist in allen Beurteilungszeiträumen gleich hoch. Daher gelten die dargestellten flächendeckenden Immissionsraster für eine Höhe von 4 m über dem Boden für die Zeiträume TAG/ABEND/NACHT. Einlage UV Lärmkarte Betriebsphase Beurteilungszeitraum TAG, ABEND und NACHT (Abschnitt 1 Werndorf) Einlage UV Lärmkarte Betriebsphase Beurteilungszeitraum TAG, ABEND und NACHT (Abschnitt 3 Weststeiermark) Seite 45

46 Einlage UV Lärmkarte Betriebsphase Beurteilungszeitraum TAG, ABEND und NACHT (Abschnitt 5 Lavanttal) Einlage UV Lärmkarte Betriebsphase Beurteilungszeitraum TAG, ABEND und NACHT (Abschnitt 7 Grafenstein) Von der Kabeltrasse selbst (eingegrabene Kabel, Kabel in abgedeckten Kabeltrögen) gehen in der Betriebsphase keine merkbaren Schallimmissionen aus. Daher sind in den Abschnitten 2, 4 und 6 keine Auswirkungen in der Betriebsphase zu erwarten. Da die Immissionen wesentlich von der Höhe über Boden abhängig sind, können für einzelne Wohngebäude mit größeren oder niedrigeren Höhen auch andere Werte auftreten, als sie aus der Lärmkarten- Darstellung, die für eine fixe Höhe über Boden gilt, anzunehmen wären. 7.1 Beurteilungsmethode Basierend auf den festgelegten Grenzwerten für die Bau- und Betriebsphase werden die Festlegungen für die Einteilung der Eingriffsintensität definiert Bauphase THEMENBEREICH/ AUSSAGEBEREICH LÄRM BEURTEILUNG DER EINGRIFFSINTENSITÄT FÜR DIE BAUPHASE Beurteilungskriterien Grenzwert generell (jedenfalls zulässig) L r,bau,tag,w = 55 db ist eingehalten Grenzwert der Zumutbarkeit (Widmung) L r,bau,tag,w = 60 db ist eingehalten Immissionswerte des Baulärms liegen zwischen Zumutbarkeit und Gesundheitsgefährdung Grenzwert Gesundheitsgefährdung L r,bau,tag,w <= 67 db wird überschritten Eingriffsintensität keine / gering mäßig hoch sehr hoch Tabelle 15: Beurteilung der Eingriffsintensität im Themenbereich/Aussagebereich LÄRM Bauphase Betriebsphase THEMENBEREICH/ AUSSAGEBEREICH LÄRM BEURTEILUNG DER EINGRIFFSINTENSITÄT FÜR DIE BETRIEBSPHAE Beurteilungskriterien Keine Änderung der Immissionen durch Vorhaben (Änderung < 1 db) Irrelevanzschwelle, WHO-Vorsorgewerte werden eingehalten. Änderung der Immissionen in einem Bereich von 1 bis 3 db, WHO-Vorsorgewerte werden eingehalten (40 db in der Nacht) Immissionen liegen zwischen WHO-Vorsorgewerten und Grenzwerten der Schienenverkehrslärm-Immissionsschutz-verordnung SchIV Grenzwerte gemäß Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung SchIV werden überschritten (> 50 db in der Nacht) Eingriffsintensität keine / gering mäßig hoch sehr hoch Tabelle 16: Beurteilung der Eingriffsintensität im Themenbereich/Aussagebereich LÄRM - Betriebsphase Seite 46

47 7.2 Auswirkungen und Eingriffserheblichkeit nach Abschnitten Abschnitt 1 Werndorf Bauphase Während der Hauptbauzeiten ist selbst unter den getroffenen ungünstigen und belastenden Annahmen mit keiner Überschreitung der generellen Immissionsgrenzwerte von 55 db am Tag zu rechnen. Lediglich im unmittelbaren Nahbereich zur Baustelle sind Immissionen mit einem Beurteilungspegel von bis zu 55 db zu erwarten. Ansonsten liegen die Schallpegelwerte in einem Bereich von 40 bis 52 db am Tag. Die Transportfahrten zur und von der Baustelle führen entlang der vorgesehenen Zufahrtswege im öffentlichen Straßennetz zu keinen merkbaren Veränderung (< 0,1 db) des Ist-Zustandes. Grundsätzlich ist mit dem Auftreten von Baulärm-Schallimmissionen nur an Werktagen tagsüber (6 bis 19 Uhr) zu rechnen. Die Baulärmimmissionen werden zwar vereinzelt in der Umgebung hör- und wahrnehmbar sein, der generelle Grenzwert für Baulärmimmissionen wird aber nicht überschritten. Die Eingriffsintensität für die Bauphase wird mit gering eingestuft. Durch eine Verschneidung der Sensibilität mit der Eingriffsintensität ergibt sich die Eingriffserheblichkeit. THEMENBEREICH/ AUSSAGEBEREICH LÄRM ABSCHNITT 1 WERNDORF EINGRIFFSERHEBLICHKEIT IN DER BAUPHASE Sensibilität sehr hoch Eingriffsintensität gering Eingriffserheblichkeit gering Tabelle 17: Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Bauphase im Themenbereich/ Aussagebereich LÄRM im Abschnitt 1 Werndorf Betriebsphase Während der Betriebsphase treten im Abschnitt 1 nur sehr geringe Schallimmissionen auf. Selbst im unmittelbaren Nahbereich zum UW Werndorf sind lediglich Immissionen von deutlich weniger als 30 db zu erwarten. Da diese Schallpegel auch deutlich unter dem Basispegel des Ist-Zustandes liegen, werden die Geräusche in der Nachbarschaft nicht wahrgenommen werden können. Die Geräusche des UW Werndorf sind nicht in der Lage die prognostizierte Belastung im Referenzplanfall zu verändern. Seite 47

48 Die Eingriffsintensität für die Betriebsphase wird mit keine/gering eingestuft. Durch eine Verschneidung der Sensibilität mit der Eingriffsintensität ergibt sich die Eingriffserheblichkeit. THEMENBEREICH/ AUSSAGEBEREICH LÄRM ABSCHNITT 1 WERNDORF EINGRIFFSERHEBLICHKEIT IN DER BETRIEBSPHASE Sensibilität sehr hoch Eingriffsintensität keine/gering Eingriffserheblichkeit keine Tabelle 18: Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Betriebsphase im Themenbereich/ Aussagebereich LÄRM im Abschnitt 1 Werndorf Abschnitt 2 Werndorf bis Weststeiermark Bauphase Durch die Kabelverlegearbeiten, die eine wandernde Lärmquelle darstellen, werden die bewohnten Bereiche nur wenige Tage durch möglichen Baulärm beeinträchtigt werden. Für die nachfolgend angeführten exponiertesten Immissionsorte wurde eine Simulationsberechnung durchgeführt. Abbildung 9: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 2 Teilbereich 1 - Wildon Seite 48

49 Abbildung 10: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 2 Teilbereich 2 - Wildon Abbildung 11: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 2 Teilbereich 3 - Wildon Seite 49

50 Abbildung 12: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 2 Teilbereich 4 - Hengsberg Abbildung 13: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 2 Teilbereich 5 - Hengsberg Seite 50

51 Abbildung 14: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 2 Teilbereich 6 - Hengsberg Abbildung 15: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 2 Teilbereich 7 - Hengsberg Seite 51

52 Abbildung 16: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 2 Teilbereich 8 - Wettmannstätten Abbildung 17: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 2 Teilbereich 9 Groß Sankt Florian Seite 52

53 Die Berechnung der Baulärmimmissionen für die exponiertesten Immissionsorte im Abschnitt ergibt: IP A2 - IP1 A2 - IP2 A2 - IP3 A2 - IP4 A2 - IP5 A2 - IP6 A2 - IP7 A2 - IP8 A2 - IP9 A2 - IP10 A2 - IP11 A2 - IP12 A2 - IP13 Adresse Waldweg wildon Waldweg 24, 8410 Wildon Sackstraße wildon Rosenweg wildon Matzelsdorf Hengsberg Schrötten Hengsberg Schrötten Hengsberg Schrötten Hengsberg Leitersdorf Hengsberg Leitersdorf Hengsberg Wohlsdorf Wettmannstätten Gussendorfgasse Groß St. Florian Gussendorfgasse Groß St. Florian Beurteilungspegel L r,bau,tag,w Grenzwert gemäß Bundesstraßen- Lärmimmissionsschutzverordnung - BStLärmIV generell [db[ [db] [db] eingehalten Gesundheitsgefährdung eingehalten 51,3 55,0 ja 67,0 ja 50,8 55,0 ja 67,0 ja 50,4 55,0 ja 67,0 ja 52,5 55,0 ja 67,0 ja 43,3 55,0 ja 67,0 ja 52,3 55,0 ja 67,0 ja 47,9 55,0 ja 67,0 ja 49,2 55,0 ja 67,0 ja 48,5 55,0 ja 67,0 ja 49,1 55,0 ja 67,0 ja 48,2 55,0 ja 67,0 ja 49,7 55,0 ja 67,0 ja 48,9 55,0 ja 67,0 ja Tabelle 19: Baulärmimmissionen im Abschnitt 2 exponierte Immissionspunkte Wie aus der Tabelle 19 hervorgeht, betragen die erwarteten Baulärmimmissionen bis zu 53 db. Die Baulärmimmissionen werden zwar in der Umgebung hör- und wahrnehmbar sein, der generelle Grenzwert für Baulärmimmissionen wird aber nicht überschritten. Die Sensibilität im Abschnitt wurde nicht erhoben. Auf eine Bewertung gemäß der Matrix in Abb. 4 wird wegen der kurzen Einwirkdauer der Baugeräusche (wenige Tage) verzichtet. Da keine Grenzwerte überschritten werden, wird aus fachlicher Sicht die Eingriffsintensität für die Bauphase ebenso wie die Eingriffserheblichkeit mit gering eingestuft. THEMENBEREICH/ AUSSAGEBEREICH LÄRM ABSCHNITT 2 WERNDORF-WESTSTEIERMARK EINGRIFFSERHEBLICHKEIT IN DER BAUPHASE Sensibilität nicht erhoben Eingriffsintensität gering Eingriffserheblichkeit gering Tabelle 20: Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Bauphase im Themenbereich/ Aussagebereich LÄRM im Abschnitt 2 Werndorf-Weststeiermark Seite 53

54 Betriebsphase Von der Kabeltrasse selbst (eingegrabene Kabel, Kabel in abgedeckten Kabeltrögen) gehen in der Betriebsphase keine merkbaren Schallimmissionen aus. Auswirkungen in der Betriebsphase sind daher nicht zu erwarten. Auf eine schalltechnische Bewertung wird verzichtet Abschnitt 3 Weststeiermark Bauphase Während der Hauptbauzeiten ist selbst unter den getroffenen ungünstigen und belastenden Annahmen mit keiner Überschreitung der generellen Immissionsgrenzwerte von 55 db am Tag zu rechnen. Die erwarteten Beurteilungspegel des Baulärms liegen in einem Bereich von 39 bis 53 db. Die Transportfahrten zur und von der Baustelle führen entlang der vorgesehenen Zufahrtswege im öffentlichen Straßennetz zu keinen merkbaren Veränderung (< 0,1 db) des Ist-Zustandes. Grundsätzlich ist mit dem Auftreten von Baulärm-Schallimmissionen nur an Werktagen tagsüber (6 bis 19 Uhr) zu rechnen. Die Baulärmimmissionen werden zwar vereinzelt in der Umgebung hör- und wahrnehmbar sein, der generelle Grenzwert für Baulärmimmissionen wird aber nicht überschritten. Die Eingriffsintensität für die Bauphase wird mit gering eingestuft. Durch eine Verschneidung der Sensibilität mit der Eingriffsintensität ergibt sich die Eingriffserheblichkeit. THEMENBEREICH/ AUSSAGEBEREICH LÄRM ABSCHNITT 3 WESTSTEIERMARK EINGRIFFSERHEBLICHKEIT IN DER BAUPHASE Sensibilität mäßig Eingriffsintensität gering Eingriffserheblichkeit gering Tabelle 21: Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Bauphase im Themenbereich/ Aussagebereich LÄRM im Abschnitt 3 Weststeiermark Seite 54

55 Betriebsphase Während der Betriebsphase treten im Abschnitt 3 nur sehr geringe Schallimmissionen auf. Selbst im unmittelbaren Nahbereich zum UW/FU Weststeiermark sind lediglich Immissionen von bis zu 33 db zu erwarten. Diese Schallpegel liegen in der Nacht im Bereich des Basispegels der Umgebungsgeräusche, am Tag darüber. Die Geräusche werden daher, wenn überhaupt lediglich bei Nacht wahrnehmbar sein. Die prognostizierte Belastung im Referenzplanfall wird durch die Betriebsimmissionen des UW/FU Weststeiermark nicht verändert. Die Eingriffsintensität für die Betriebsphase wird mit keine/gering eingestuft. Durch eine Verschneidung der Sensibilität mit der Eingriffsintensität ergibt sich die Eingriffserheblichkeit. THEMENBEREICH/ AUSSAGEBEREICH LÄRM ABSCHNITT 3 WESTSTEIERMARK EINGRIFFSERHEBLICHKEIT IN DER BETRIEBSPHASE Sensibilität mäßig Eingriffsintensität keine/gering Eingriffserheblichkeit keine Tabelle 22: Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Betriebsphase im Themenbereich/ Aussagebereich LÄRM im Abschnitt 3 Weststeiermark Abschnitt 4 Weststeiermark bis Lavanttal Bauphase Durch die Kabelverlegearbeiten, die eine wandernde Lärmquelle darstellen, werden die bewohnten Bereiche nur wenige Tage durch möglichen Baulärm beeinträchtigt werden. Für die nachfolgend angeführten exponiertesten Immissionsorte wurde eine Simulationsberechnung durchgeführt. Seite 55

56 Abbildung 18: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 4 Teilbereich 1 Groß Sankt Florian Abbildung 19: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 4 Teilbereich 2 Groß Sankt Florian Seite 56

57 Abbildung 20: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 4 Teilbereich 3 Frauental an der Laßnitz Abbildung 21: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 4 Teilbereich 4 Frauental an der Laßnitz Seite 57

58 Die Berechnung der Baulärmimmissionen für die exponiertesten Immissionsorte im Abschnitt ergibt: IP A4 - IP1 A4 - IP2 A4 - IP3 A4 - IP4 A4 - IP5 Adresse Lebinggleinzstraße Groß St. Florian Unterholzstraße Groß St. Florian Zeierlingerstraße Frauental Zeierlingerstraße Frauental Harterwaldsiedlung Frauental Beurteilungspegel L r,bau,tag,w Grenzwert gemäß Bundesstraßen- Lärmimmissionsschutzverordnung - BStLärmIV generell [db[ [db] [db] eingehalten Gesundheitsgefährdung eingehalten 50,8 55,0 ja 67,0 ja 53,4 55,0 ja 67,0 ja 48,9 55,0 ja 67,0 ja 48,9 55,0 ja 67,0 ja 45,2 55,0 ja 67,0 ja Tabelle 23: Baulärmimmissionen im Abschnitt 4 exponierte Immissionspunkte Wie aus der Tabelle 23 hervorgeht, betragen die erwarteten Baulärmimmissionen bis zu 53 db. Die Baulärmimmissionen werden zwar in der Umgebung hör- und wahrnehmbar sein, der generelle Grenzwert für Baulärmimmissionen wird aber nicht überschritten. Die Sensibilität im Abschnitt wurde nicht erhoben. Auf eine Bewertung gemäß der Matrix in Abb. 4 wird wegen der kurzen Einwirkdauer der Baugeräusche (wenige Tage) verzichtet. Da keine Grenzwerte überschritten werden, wird aus fachlicher Sicht die Eingriffsintensität für die Bauphase ebenso wie die Eingriffserheblichkeit mit gering eingestuft. THEMENBEREICH/ AUSSAGEBEREICH LÄRM ABSCHNITT 4 WESTSTEIERMARK-LAVANTTAL EINGRIFFSERHEBLICHKEIT IN DER BAUPHASE Sensibilität nicht erhoben Eingriffsintensität gering Eingriffserheblichkeit gering Tabelle 24: Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Bauphase im Themenbereich/ Aussagebereich LÄRM im Abschnitt 4 Weststeiermark-Lavanttal Betriebsphase Von der Kabeltrasse selbst (eingegrabene Kabel, Kabel in abgedeckten Kabeltrögen) gehen in der Betriebsphase keine merkbaren Schallimmissionen aus. Auswirkungen in der Betriebsphase sind daher nicht zu erwarten. Auf eine schalltechnische Bewertung wird verzichtet. Seite 58

59 7.2.5 Abschnitt 5 Lavanttal Bauphase Während der Hauptbauzeiten ist selbst unter den getroffenen ungünstigen und belastenden Annahmen mit keiner Überschreitung der generellen Immissionsgrenzwerte von 55 db am Tag zu rechnen. Die erwarteten Beurteilungspegel des Baulärms liegen in einem Bereich von 40 bis 49 db. Die Transportfahrten zur und von der Baustelle führen entlang der vorgesehenen Zufahrtswege im öffentlichen Straßennetz zu keinen merkbaren Veränderung (< 0,1 db) des Ist-Zustandes. Grundsätzlich ist mit dem Auftreten von Baulärm-Schallimmissionen nur an Werktagen tagsüber (6 bis 19 Uhr) zu rechnen. Die Baulärmimmissionen werden zwar vereinzelt in der Umgebung hör- und wahrnehmbar sein, der generelle Grenzwert für Baulärmimmissionen wird aber nicht überschritten. Die Eingriffsintensität für die Bauphase wird mit gering eingestuft. Durch eine Verschneidung der Sensibilität mit der Eingriffsintensität ergibt sich die Eingriffserheblichkeit. THEMENBEREICH/ AUSSAGEBEREICH LÄRM ABSCHNITT 5 LAVANTTAL EINGRIFFSERHEBLICHKEIT IN DER BAUPHASE Sensibilität Eingriffsintensität Eingriffserheblichkeit mäßig gering gering Tabelle 25: Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Bauphase im Themenbereich/ Aussagebereich LÄRM im Abschnitt 5 Lavanttal Betriebsphase Während der Betriebsphase treten im Abschnitt 5 nur sehr geringe Schallimmissionen auf. Die zu erwartenden Beurteilungspegel der Betriebsgeräusche liegen unter 30 db und somit auch unter dem Basispegel der Umgebungsgeräusche. Die Geräusche werden daher nicht bis kaum wahrnehmbar sein. Die prognostizierte Belastung im Referenzplanfall wird durch die Betriebsimmissionen des UW/FU Lavanttal nicht verändert. Die Eingriffsintensität für die Betriebsphase wird mit keine/gering eingestuft. Seite 59

60 Durch eine Verschneidung der Sensibilität mit der Eingriffsintensität ergibt sich die Eingriffserheblichkeit. THEMENBEREICH/ AUSSAGEBEREICH LÄRM ABSCHNITT 5 LAVANTTAL EINGRIFFSERHEBLICHKEIT IN DER BETRIEBSPHASE Sensibilität mäßig Eingriffsintensität keine/gering Eingriffserheblichkeit keine Tabelle 26: Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Betriebsphase im Themenbereich/ Aussagebereich LÄRM im Abschnitt 5 Lavanttal Abschnitt 6 Lavanttal bis Grafenstein Bauphase Durch die Kabelverlegearbeiten, die eine wandernde Lärmquelle darstellen, werden die bewohnten Bereiche nur wenige Tage durch möglichen Baulärm beeinträchtigt werden. Für die nachfolgend angeführten exponiertesten Immissionsorte wurde eine Simulationsberechnung durchgeführt. Abbildung 22: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 6 Teilbereich 1 St. Paul im Lavanttal Seite 60

61 Abbildung 23: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 6 Teilbereich 2 Ruden Abbildung 24: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 6 Teilbereich 3 Eberndorf Seite 61

62 Abbildung 25: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 6 Teilbereich 4 St. Kanzian am Klopeinersee Abbildung 26: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 6 Teilbereich 5 St. Kanzian am Klopeinersee Seite 62

63 Abbildung 27: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 6 Teilbereich 6 St. Kanzian am Klopeinersee Abbildung 28: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 6 Teilbereich 7 St. Kanzian am Klopeinersee Seite 63

64 Abbildung 29: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 6 Teilbereich 8 Grafenstein Abbildung 30: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 6 Teilbereich 9 Grafenstein Seite 64

65 Abbildung 31: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 6 Teilbereich 10 Grafenstein Abbildung 32: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 6 Teilbereich 11 Grafenstein Seite 65

66 Abbildung 33: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 6 Teilbereich 12 Grafenstein Abbildung 34: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 6 Teilbereich 13 Grafenstein Seite 66

67 Abbildung 35: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 6 Teilbereich 14 Grafenstein Abbildung 36: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 6 Teilbereich 15 Grafenstein Seite 67

68 Abbildung 37: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 6 Teilbereich 16 Grafenstein Die Berechnung der Baulärmimmissionen für die exponiertesten Immissionsorte im Abschnitt ergibt: IP A6 - IP1 A6 - IP2 A6 - IP3 A6 - IP4 A6 - IP5 A6 - IP6 A6 - IP7 A6 - IP8 A6 - IP9 A6 - IP10 A6 - IP11 Adresse Kampach St. Paul Eis Ruden Schloßweg Ebersdorf Bahnweg St. Kanzian Sertschach-Nord St. Kanzian Peratschitzen St. Kanzian Schreckendorf St. Kanzian Schreckendorf St. Kanzian Schreckendorf Fischersiedlung Schreckendorf St. Kanzian Albuinweg St. Kanzian Beurteilungspegel L r,bau,tag,w Grenzwert gemäß Bundesstraßen- Lärmimmissionsschutzverordnung - BStLärmIV generell [db[ [db] [db] eingehalten Gesundheitsgefährdung eingehalten 37,2 55,0 ja 67,0 ja 44,8 55,0 ja 67,0 ja 47,7 55,0 ja 67,0 ja 48,6 55,0 ja 67,0 ja 49,3 55,0 ja 67,0 ja 43,4 55,0 ja 67,0 ja 53,2 55,0 ja 67,0 ja 55,1 55,0 ja 67,0 ja 53,2 55,0 ja 67,0 ja 44,3 55,0 ja 67,0 ja 45,9 55,0 ja 67,0 ja Seite 68

69 A6 - IP12 A6 - IP13 A6 - IP14 A6 - IP15 A6 - IP16 A6 - IP17 A6 - IP18 A6 - IP19 A6 - IP20 A6 - IP21 A6 - IP22 A6 - IP23 A6 - IP24 A6 - IP25 A6 - IP26 Althofen Grafenstein Wölfnitz Grafenstein Froschendorf Grafenstein Froschendorf Grafenstein Froschendorf Grafenstein Florianigasse Grafenstein Thoner Straße Grafenstein Hauptstraße Grafenstein Truttendorfer Str Grafenstein M.-Krassnig-Weg Grafenstein Rosenweg Grafenstein Rosenweg Grafenstein Bahnweg 11/ Grafenstein Bahnweg Grafenstein Korngasse Grafenstein 51,0 55,0 ja 67,0 ja 48,7 55,0 ja 67,0 ja 51,4 55,0 ja 67,0 ja 51,1 55,0 ja 67,0 ja 52,9 55,0 ja 67,0 ja 46,6 55,0 ja 67,0 ja 42,9 55,0 ja 67,0 ja 52,4 55,0 ja 67,0 ja 53,3 55,0 ja 67,0 ja 52,6 55,0 ja 67,0 ja 52,6 55,0 ja 67,0 ja 53,5 55,0 ja 67,0 ja 55,2 55,0 ja 67,0 ja 51,0 55,0 ja 67,0 ja 49,1 55,0 ja 67,0 ja Tabelle 27: Baulärmimmissionen im Abschnitt 6 exponierte Immissionspunkte Wie aus der Tabelle 27 hervorgeht, betragen die erwarteten Baulärmimmissionen bis zu 55 db. Die Baulärmimmissionen werden zwar in der Umgebung hör- und wahrnehmbar sein, der generelle Grenzwert für Baulärmimmissionen wird aber nicht überschritten. Die Sensibilität im Abschnitt wurde nicht erhoben. Auf eine Bewertung gemäß der Matrix in Abb. 4 wird wegen der kurzen Einwirkdauer der Baugeräusche (wenige Tage) verzichtet. Da keine Grenzwerte überschritten werden, wird aus fachlicher Sicht die Eingriffsintensität für die Bauphase ebenso wie die Eingriffserheblichkeit mit gering eingestuft. THEMENBEREICH/ AUSSAGEBEREICH LÄRM ABSCHNITT 6 LAVANTTAL-GRAFENSTEIN EINGRIFFSERHEBLICHKEIT IN DER BAUPHASE Sensibilität nicht erhoben Eingriffsintensität gering Eingriffserheblichkeit gering Tabelle 28: Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Bauphase im Themenbereich/ Aussagebereich LÄRM im Abschnitt 6 Lavanttal bis Grafenstein Seite 69

70 Betriebsphase Von der Kabeltrasse selbst (eingegrabene Kabel, Kabel in abgedeckten Kabeltrögen) gehen in der Betriebsphase keine merkbaren Schallimmissionen aus. Auswirkungen in der Betriebsphase sind daher nicht zu erwarten. Auf eine schalltechnische Bewertung wird verzichtet Abschnitt 7 Grafenstein Bauphase Während der Hauptbauzeiten ist selbst unter den getroffenen ungünstigen und belastenden Annahmen mit keiner Überschreitung der generellen Immissionsgrenzwerte von 55 db am Tag zu rechnen. Die erwarteten Beurteilungspegel des Baulärms liegen in einem Bereich von 39 bis 50 db. Die Transportfahrten zur und von der Baustelle führen entlang der vorgesehenen Zufahrtswege im öffentlichen Straßennetz zu keinen merkbaren Veränderung (< 0,1 db) des Ist-Zustandes. Grundsätzlich ist mit dem Auftreten von Baulärm-Schallimmissionen nur an Werktagen tagsüber (6 bis 19 Uhr) zu rechnen. Die Baulärmimmissionen werden zwar vereinzelt in der Umgebung hör- und wahrnehmbar sein, der generelle Grenzwert für Baulärmimmissionen wird aber nicht überschritten. Die Eingriffsintensität für die Bauphase wird mit gering eingestuft. Durch eine Verschneidung der Sensibilität mit der Eingriffsintensität ergibt sich die Eingriffserheblichkeit. THEMENBEREICH/ AUSSAGEBEREICH LÄRM ABSCHNITT 7 GRAFENSTEIN EINGRIFFSERHEBLICHKEIT IN DER BAUPHASE Sensibilität hoch Eingriffsintensität gering Eingriffserheblichkeit gering Tabelle 29: Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Bauphase im Themenbereich/ Aussagebereich LÄRM im Abschnitt 7 Grafenstein Betriebsphase Während der Betriebsphase treten im Abschnitt 7 nur sehr geringe Schallimmissionen auf. Die zu erwartenden Beurteilungspegel der Betriebsgeräusche liegen im gesamten bewohnten Nachbarschaftsbereich unter 30 db und somit auch unter dem Basispegel der Umgebungsgeräusche. Die Geräusche Seite 70

71 werden daher nicht bis kaum wahrnehmbar sein. Die prognostizierte Belastung im Referenzplanfall wird durch die Betriebsimmissionen des UW/FU Lavanttal nicht verändert. Die Eingriffsintensität für die Betriebsphase wird mit keine/gering eingestuft. Durch eine Verschneidung der Sensibilität mit der Eingriffsintensität ergibt sich die Eingriffserheblichkeit. THEMENBEREICH/ AUSSAGEBEREICH LÄRM ABSCHNITT 7 GRAFENSTEIN EINGRIFFSERHEBLICHKEIT IN DER BETRIEBSPHASE Sensibilität hoch Eingriffsintensität keine/gering Eingriffserheblichkeit keine Tabelle 30: Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Betriebsphase im Themenbereich/ Aussagebereich LÄRM im Abschnitt 7 Grafenstein 7.3 Zusammenfassende Beurteilung der Eingriffserheblichkeit Abschnitt THEMENBEREICH/ AUSSAGEBEREICH LÄRM ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG VON EINGRIFFSINTENSITÄT UND EINGRIFFSERHEBLICHKEIT Eingriffs- Sensibilität intensität Bauphase Eingriffserheblichkeit Abschnitt 1 Werndorf sehr hoch gering gering Abschnitt 2 Werndorf bis Weststeiermark nicht erhoben gering gering Abschnitt 3 Weststeiermark mäßig gering gering Abschnitt 4 Weststeiermark bis Lavanttal nicht erhoben gering gering Abschnitt 5 Lavanttal mäßig gering gering Abschnitt 6 Lavanttal bis Grafenstein nicht erhoben gering gering Abschnitt 7 Grafenstein hoch gering gering Betriebsphase Abschnitt 1 Werndorf sehr hoch keine/gering keine Abschnitt 2 Werndorf bis Weststeiermark schalltechnisch nicht relevant Abschnitt 3 Weststeiermark mäßig keine/gering keine Abschnitt 4 Weststeiermark bis Lavanttal schalltechnisch nicht relevant Abschnitt 5 Lavanttal mäßig keine/gering keine Abschnitt 6 Lavanttal bis Grafenstein schalltechnisch nicht relevant Abschnitt 7 Grafenstein hoch keine/gering keine Tabelle 31: Zusammenfassende Darstellung von Eingriffsintensität und Eingriffserheblichkeit im Themenbereich/Aussagebereich LÄRM Seite 71

72 8 BESCHREIBUNG UND BEURTEILUNG DER SCHUTZ-, MINDERUNGS- UND AUSGLEICHSMAßNAHME 8.1 Grundlagen und Beurteilungsmethode Grundsätzlich stehen zur möglichen Reduzierung von Lärmimmissionen für die Bau- und Betriebsphase bauliche, organisatorische und gerätetechnische Maßnahmen zur Verfügung. Wie aus den Bewertungen im Kapitel 6 hervorgeht ist in der Bauphase nur mit geringen Wirkungsintensitäten und daraus resultierenden Eingriffserheblichkeiten zu rechnen. Sehr hohe und lang dauernde Einwirkintensitäten, die auf Grenzwertüberschreitungen basieren, sind nicht zu erwarten. Bauliche Lärmschutzmaßnahmen für die Bauphase sind daher auch im Hinblick auf die zeitlich und örtlich stark begrenzten Bauarbeiten nicht erforderlich. Für die Betriebsphase ist praktisch keine Beeinflussung gegeben. Auch in der Betriebsphase ist daher keine Erfordernis für baulichen Schallschutzmaßnahmen gegeben. Organisatorische Schutzmaßnahmen beinhalten die Information der Bevölkerung durch genaue Angabe von Arbeitszeiten und Arbeitsdauer. Dadurch erhält der Anrainer die Möglichkeit, sich auf bevorstehende Arbeiten vorzubereiten und einzustellen. Die gleiche Argumentation betrifft auch die gerätetechnischen Maßnahmen. Dabei müssen die verwendeten Baumaschinen den letztgültigen Normen der EU entsprechen (Baumaschinennorm) bzw. müssen die verwendeten Baufahrzeuge die Schallemissionen für lärmarme Fahrzeuge erfüllen. Eine willkürliche Simulation von der Verwendung nicht bauartzugelassener Baumaschinen ist nicht erfolgt die Wirksamkeit dieser Maßnahme ist daher auch nicht explizit angeführt diese werden aber zumindest mit der Wirksamkeit gut bewertet. 8.2 Maßnahmenfestlegung und Maßnahmenwirksamkeit Bauphase (abschnittsübergreifend) Für den Baubetrieb im allen Abschnitten des gegenständlichen Vorhabens sind gerätetechnische Maßnahmen vorgesehen, deren Wirksamkeit für die Bauphase wie folgt bewertet und eingestuft wird: Seite 72

73 THEMENBEREICH/AUSSAGEBEREICH LÄRM ABSCHNITTSÜBERGREIFEND MASSNAHMEN UND MASSNAHMENWIRKSAMKEIT BAUPHASE Nr. Beschreibung Wirksamkeit LÄ-AL-BA-01 LÄ-AL-BA-02 Einsatz von Baumaschinen und Geräten, welche die Schallemissionsgrenzwerte der Richtlinie 2000/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Mai 2000 erfüllen. Abtransport und Anlieferung nur mit lärmarmen LKW, die der EU- Richtlinie 70/157/EWG bzw. der Kraftfahrzeuggesetz- Durchführungsverordnung entsprechen Gesamteinschätzung der Maßnahmenwirksamkeit Tabelle 32: Maßnahmen und Maßnahmenwirksamkeit (abschnittsübergreifend) in der Bauphase im Themenbereich/Aussagebereich LÄRM hoch hoch hoch In den Immissionstabellen der Immissionslagepläne sind für exponierte untersuchte Wohngebäude in den einzelnen Abschnitten die Schallpegel infolge der Bauphase unter Einbeziehung der Maßnahmen für den maßgebenden Beurteilungszeitraum TAG angegeben. Einlage UV Immissionslageplan Bau- und Betriebsphase Beurteilungszeitraum TAG/ABEND/NACHT (Abschnitt 1 Werndorf) Einlage UV Immissionslageplan Bau- und Betriebsphase Beurteilungszeitraum TAG/ABEND/NACHT (Abschnitt 3 Weststeiermark) Einlage UV Immissionslageplan Bau- und Betriebsphase Beurteilungszeitraum TAG/ABEND/NACHT (Abschnitt 5 Lavanttal) Einlage UV Immissionslageplan Bau- und Betriebsphase Beurteilungszeitraum TAG/ABEND/NACHT (Abschnitt 7 Grafenstein) Die Lärmbelastung für die Bauphase ist für den maßgebenden Beurteilungszeitraum TAG auch als flächendeckendes Immissionsraster für eine Höhe von 4 m über dem Boden dargestellt. Die Zeiträume Abend und Nacht sind von der Bauphase nicht betroffen. Einlage UV Lärmkarte Bauphase Beurteilungszeitraum TAG (Abschnitt 1 Werndorf) Einlage UV Lärmkarte Bauphase Beurteilungszeitraum TAG (Abschnitt 3 Weststeiermark) Einlage UV Lärmkarte Bauphase Beurteilungszeitraum TAG (Abschnitt 5 Lavanttal) Einlage UV Lärmkarte Bauphase Beurteilungszeitraum TAG (Abschnitt 7 Grafenstein) Seite 73

74 8.2.2 Betriebsphase (abschnittsübergreifend) In der Betriebsphase sind keine Auswirkungen von der Kabeltrasse zu erwarten und daher keine Maßnahmen erforderlich. 8.3 Beweissicherung und begleitende Kontrolle Für den Baubetrieb sind als Kontrollmaßnahmen anlassbezogene Schallpegelmessungen bei Anrainerbeschwerden in der Nachbarschaft nach ÖNORM S 5004 zur Überprüfung der Einhaltung der festgelegten Baulärm-Zielwerte vorgesehen. Die Schallpegelmessungen zur Erfassung der baubedingten, anrainerseitigen Dauerschallpegel und Spitzenbelastungen werden im Hinblick auf die zeitlich und örtlich stark begrenzten Immissionen als Kurzzeitmessungen (Dauer einige Stunden). Die Lage des Messorte wird mit der Nachbarschaft und der Projektleitung abgestimmt. Seite 74

75 9 ZUSAMMENFASSENDE BEURTEILUNG 9.1 Befund über die Umweltverträglichkeit Da keine Grenzwertüberschreitungen auf Grund der zeitlich und örtlich stark begrenzten Bauphase vorliegen sind keine baulichen Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. In der Betriebsphase der mit keinen merkbaren Schallimmissionen von der Bahnstromversorgungsanlage zu rechnen. Daher sind auch für die Betriebsphase keine baulichen Lärmschutzmaßnahmen projektiert. Es sind lediglich für die Bauphase organisatorische und gerätetechnische Maßnahmen vorgesehen, die eine Information der Anrainer zu Baubeginn und Baudauer, sowie einen lärmarmen Baubetrieb mit normenkonformen Maschinen vorsieht. Grundsätzlich ergibt sich die Restbelastung durch Anwendung der Maßnahmenwirkung auf die Eingriffserheblichkeit. Abschnitt AUSSAGEBEREICH/ THEMENBEREICH LÄRM ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG Eingriffserheblichkeit Bauphase Maßnahmenwirksamkeit Restbelastung Abschnitt 1 Werndorf gering hoch gering Abschnitt 2 Werndorf bis Weststeiermark gering hoch gering Abschnitt 3 Weststeiermark gering hoch gering Abschnitt 4 Weststeiermark bis Lavanttal gering hoch gering Abschnitt 5 Lavanttal gering hoch gering Abschnitt 6 Lavanttal bis Grafenstein gering hoch gering Abschnitt 7 Grafenstein gering hoch gering Betriebsphase Abschnitt 1 Werndorf keine keine keine Abschnitt 2 Werndorf bis Weststeiermark schalltechnisch nicht relevant Abschnitt 3 Weststeiermark keine keine keine Abschnitt 4 Weststeiermark bis Lavanttal schalltechnisch nicht relevant Abschnitt 5 Lavanttal keine keine keine Abschnitt 6 Lavanttal bis Grafenstein schalltechnisch nicht relevant Abschnitt 7 Grafenstein keine keine keine Tabelle 33: Zusammenfassende Darstellung von Maßnahmenwirksamkeit und Restbelastung im Aussagebereich/ThemenbereichLÄRM Seite 75

76 Die Wirkung der vorgesehenen Massnahmen in der Bauphase wird abschnittsübergreifend mit hoch eingestuft. Wegen der geringen Eingriffserheblichkeit ergibt sich auf Grund der Maßnahmenwirksamkeit eine geringe Restbelastung in der Bauphase. In der Betriebsphase ist mit keinen merkbaren Restbelastungen zu rechnen. Daher erfolgt die Einstufung mit keine Restbelastung. Zusammenfassend betrachtet wird das Vorhaben auf Grundlage des vorliegenden technischen Projekts in der Bau- und Betriebsphase bei Einhaltung der vorgesehenen Maßnahmen zu Vermeidung, Verminderung und Ausgleich aus der fachlichen Sicht des Themenbereichs LÄRM als umweltverträglich beurteilt. 9.2 Angabe allfälliger Schwierigkeiten Im Rahmen der Erstellung des Themenbereichs LÄRM sind aus fachlicher Sicht keine Schwierigkeiten aufgetreten. Seite 76

77 10 VERZEICHNISSE 10.1 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Vorhabensbestandteile... 8 Abbildung 2: Schematische Abschnittübersicht beim Vorhaben Bahnstromversorgung Koralmbahn Abbildung 3: Schema einer ökologischen Risikoanalyse Abbildung 4: Schema zur Beurteilung von Raum- und Umweltauswirkungen gem. RVS Abbildung 5: 3D-Ansicht des digitalen Berechnungsmodells Abschnitt 1 Werndorf Abbildung 6: 3D-Ansicht des digitalen Berechnungsmodells Abschnitt 5 Lavanttal Abbildung 7: Geräusch-Emissionskennwerte für Minibagger (Quelle: [2] Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Baumaschinen, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Wiesbaden; 2004) Abbildung 8: Geräusch-Emissionskennwerte für Kettenbagger mit Tieflöffelausrüstung (Quelle: [2] Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Baumaschinen, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Wiesbaden; 2004) Abbildung 9: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 2 Teilbereich 1 - Wildon Abbildung 10: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 2 Teilbereich 2 - Wildon 49 Abbildung 11: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 2 Teilbereich 3 - Wildon 49 Abbildung 12: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 2 Teilbereich 4 - Hengsberg Abbildung 13: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 2 Teilbereich 5 - Hengsberg Abbildung 14: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 2 Teilbereich 6 - Hengsberg Abbildung 15: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 2 Teilbereich 7 - Hengsberg Abbildung 16: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 2 Teilbereich 8 - Wettmannstätten Abbildung 17: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 2 Teilbereich 9 Groß Sankt Florian Abbildung 18: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 4 Teilbereich 1 Groß Sankt Florian Abbildung 19: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 4 Teilbereich 2 Groß Sankt Florian Abbildung 20: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 4 Teilbereich 3 Frauental an der Laßnitz Abbildung 21: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 4 Teilbereich 4 Frauental an der Laßnitz Abbildung 22: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 6 Teilbereich 1 St. Paul im Lavanttal Seite 77

78 Abbildung 23: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 6 Teilbereich 2 Ruden 61 Abbildung 24: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 6 Teilbereich 3 Eberndorf Abbildung 25: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 6 Teilbereich 4 St. Kanzian am Klopeinersee Abbildung 26: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 6 Teilbereich 5 St. Kanzian am Klopeinersee Abbildung 27: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 6 Teilbereich 6 St. Kanzian am Klopeinersee Abbildung 28: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 6 Teilbereich 7 St. Kanzian am Klopeinersee Abbildung 29: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 6 Teilbereich 8 Grafenstein Abbildung 30: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 6 Teilbereich 9 Grafenstein Abbildung 31: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 6 Teilbereich 10 Grafenstein Abbildung 32: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 6 Teilbereich 11 Grafenstein Abbildung 33: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 6 Teilbereich 12 Grafenstein Abbildung 34: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 6 Teilbereich 13 Grafenstein Abbildung 35: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 6 Teilbereich 14 Grafenstein Abbildung 36: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 6 Teilbereich 15 Grafenstein Abbildung 37: Lage der exponiertesten Immissionsorte Abschnitt 6 Teilbereich 16 Grafenstein Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Zeitliche Abgrenzung nach Phasen Tabelle 2: Maßgebendes ungünstigstes Bauszenario zur Errichtung der Unterwerke und Frequenzumformer Tabelle 3: Grenzwert gemäß der SchIV in Abhängigkeit vom Beurteilungspegel vor Baubeginn Tabelle 4: Grenzwert für Baulärmimmisionen - Beurteilungspegel Tabelle 5: Messpunkte im Abschnitt Tabelle 6: Messpunkte im Abschnitt Tabelle 7: Messpunkte im Abschnitt Tabelle 8: Messpunkte im Abschnitt Tabelle 9: Beurteilung der Sensibilität im Aussagebereich LÄRM Seite 78

79 Tabelle 10: Tabelle 11: Tabelle 12: Tabelle 13: Darstellung der Sensibilität im Themenbereich/ Aussagebereich LÄRM im Abschnitt 1 Werndorf Darstellung der Sensibilität im Themenbereich/ Aussagebereich LÄRM im Abschnitt 3 Weststeiermark Darstellung der Sensibilität im Themenbereich/ Aussagebereich LÄRM im Abschnitt 5 Lavanttal Darstellung der Sensibilität im Themenbereich/ Aussagebereich LÄRM im Abschnitt 7 Grafenstein Tabelle 14: Zusammenfassende Darstellung der Sensibilität im Aussagebereich LÄRM Tabelle 15: Beurteilung der Eingriffsintensität im Themenbereich/Aussagebereich LÄRM Bauphase Tabelle 16: Beurteilung der Eingriffsintensität im Themenbereich/Aussagebereich LÄRM - Betriebsphase Tabelle 17: Tabelle 18: Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Bauphase im Themenbereich/ Aussagebereich LÄRM im Abschnitt 1 Werndorf Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Betriebsphase im Themenbereich/ Aussagebereich LÄRM im Abschnitt 1 Werndorf Tabelle 19: Baulärmimmissionen im Abschnitt 2 exponierte Immissionspunkte Tabelle 20: Tabelle 21: Tabelle 22: Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Bauphase im Themenbereich/ Aussagebereich LÄRM im Abschnitt 2 Werndorf-Weststeiermark Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Bauphase im Themenbereich/ Aussagebereich LÄRM im Abschnitt 3 Weststeiermark Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Betriebsphase im Themenbereich/ Aussagebereich LÄRM im Abschnitt 3 Weststeiermark Tabelle 23: Baulärmimmissionen im Abschnitt 4 exponierte Immissionspunkte Tabelle 24: Tabelle 25: Tabelle 26: Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Bauphase im Themenbereich/ Aussagebereich LÄRM im Abschnitt 4 Weststeiermark-Lavanttal Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Bauphase im Themenbereich/ Aussagebereich LÄRM im Abschnitt 5 Lavanttal Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Betriebsphase im Themenbereich/ Aussagebereich LÄRM im Abschnitt 5 Lavanttal Tabelle 27: Baulärmimmissionen im Abschnitt 6 exponierte Immissionspunkte Tabelle 28: Tabelle 29: Tabelle 30: Tabelle 31: Tabelle 32: Tabelle 33: Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Bauphase im Themenbereich/ Aussagebereich LÄRM im Abschnitt 6 Lavanttal bis Grafenstein Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Bauphase im Themenbereich/ Aussagebereich LÄRM im Abschnitt 7 Grafenstein Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit Betriebsphase im Themenbereich/ Aussagebereich LÄRM im Abschnitt 7 Grafenstein Zusammenfassende Darstellung von Eingriffsintensität und Eingriffserheblichkeit im Themenbereich/Aussagebereich LÄRM Maßnahmen und Maßnahmenwirksamkeit (abschnittsübergreifend) in der Bauphase im Themenbereich/Aussagebereich LÄRM Zusammenfassende Darstellung von Maßnahmenwirksamkeit und Restbelastung im Aussagebereich/ThemenbereichLÄRM Seite 79

80 10.3 Quellen- und Literaturverzeichnis [1] Software IMMI 2015, Fa. Wölfel, BRD [2] Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Baumaschinen. Umwelt und Geologie. Lärmschutz in Hessen, Hrsg.: Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Wiesbaden; 2004 [3] WHO, Guidelines for Community Noise, Genf, 1999 [4] Schalltechnischer Messbericht Projektnr./GZ: G01, Ermittlung des Schallleistungspegels eines Umrichterwerkes und messtechnische Ermittlung der spezifischen Schallimmissionen in der Nachbarschaft, ÖBB-Umrichterwerk Uttendorf, Ausfertigung: 01/ , Ingenieurbüro Rothbacher GmbH, 6020 Innsbruck 10.4 Anhänge ANHANG A Lärmquellen IST-ZUSTAND Schienenverkehr und Straßenverkehr ANHANG B Lärmquellen Bauphase Baumaschinen und Anlagenteile für Errichtung der UW/FU Standorte Kabeltrassenherstellung Kabelverlegung ANHANG C Lärmquellen REFERENZPLANFALL Schienenverkehr Südbahn und Koralmbahn Seite 80

81 Anhang A - Seite 1 von 13 ANHANG A Lärmquellen IST-Zustand Straßenverkehr Schienenverkehr

82 Abschnitt 1: Werndorf Übersicht Lage Schallquellen Anhang A - Seite 2 von 13 IST-Zustand 1 Standort UW Werndorf N Schallquelle - Schiene Schallquelle - Straße

83 Abschnitt 1 - Emissionsschallpegel: Straßen Verkehrsbelastung IST-Zustand vom digitalen Atlas Steiermark - Verkehr & Transport (GIS-Steiermark) Übersicht Verkehrszahlen und L A,eq 1 -Werte nach RVS inkl. 1. und 2. Abänderung Anhang A - Seite 3 von 13 Quelle Nr. Straßenbezeichnung DTV [Kfz / Tag] Anteil Schwerverkehr [%] 1 A 9 - Pyhrn Autobahn B 67 - Grazer Straße B 67 - Grazer Straße Straßentyp (lt. RVS ) V PKW V LKW Kfz/Tag [%] [km/h] [km/h] Kfz/h Kfz/h Kfz/h [db] [db] [db] überwiegend Überregional überwiegend lokal überwiegend lokal zulässige Geschwindigkeit Fahrbahn-belag Asphaltbeton Asphaltbeton Asphaltbeton Tag Anteil KFZ pro Stunde Emissionsschallpegel MSVL,6-19 Abend MSVL,19-22 Nacht MSVL, ,0 1594,8 620,2 91,9 89,7 85,6 275,2 124,7 43,0 77,5 74,1 69,5 275,2 124,7 43,0 75,2 71,7 67,1 LA,eq LA,eq LA,eq 1 1 1,Tag,Abend,Nacht

84 Abschnitt 1 - Emissionsschallpegel: Schienen (IST-Zustand) Betriebsprogramm Bestand zur Verfügung gestellt von der ÖBB-Infrastruktur Anhang A - Seite 4 von 13 Quelle Nr. 1 *) 2 3 Koralmbahn Werndorf- Wettmannstätten Südbahn Werndorf-Wildon (1-gleisig) Südbahn Kalsdorf- Werndorf (2-gleisig) Zugart [km/h] [m] [db] [db] [db] Schnellzug ,2 76,4 0,0 Eil-u. Regionalzug ,4 82,2 79,2 Ferngüterzug ,0 81,3 88,5 Nahgüterzug ,5 0,0 74,6 Dienstzug ,4 72,8 74,0 GESAMT ,8 85,6 89,3 Schnellzug ,2 76,4 0,0 Eil-u. Regionalzug ,4 82,2 79,2 Ferngüterzug ,0 81,3 87,8 Nahgüterzug ,5 0,0 74,6 Dienstzug ,4 72,8 74,5 GESAMT ,5 85,6 88,7 Reisezugwagen 2004 scheibengebremst Streckenabschnitt Anzahl Züge Ge- Emissionsschallpegel Zuglänge [Stück] schwind- igkeit Lw`,eq Tag Abend Nacht Gesamt Tag Abend Nacht ,2 70,6 66,3 Güterwagen ,5 79,8 0,0 GESAMT ,2 80,3 66,3 *) aufgeteilt auf 2 Gleisachsen

85 Abschnitt 3: Weststeiermark Übersicht Lage Schallquellen Anhang A - Seite 5 von 13 IST-Zustand N 4 3 Standort UW/FU Weststeiermark Schallquelle - Schiene Schallquelle - Straße

86 Abschnitt 3 - Emissionsschallpegel: Straßen Verkehrsbelastung IST-Zustand vom digitalen Atlas Steiermark - Verkehr & Transport (GIS-Steiermark) Übersicht Verkehrszahlen und L A,eq 1 -Werte nach RVS inkl. 1. und 2. Abänderung Anhang A - Seite 6 von 13 Quelle Nr. 3 3 Asphaltbeton Straßenbezeichnung L 601 Schrottenstraße L 601 Schrottenstraße DTV [Kfz / Tag] Anteil Schwerverkehr [%] V PKW V LKW Kfz/Tag [%] [km/h] [km/h] Kfz/h Kfz/h Kfz/h [db] [db] [db] L 637 Sulzhofstraße L 637 Sulzhofstraße Straßentyp (lt. RVS ) überwiegend lokal überwiegend lokal überwiegend lokal überwiegend lokal zulässige Geschwindigkeit Fahrbahn-belag Asphaltbeton Asphaltbeton Asphaltbeton Tag Anteil KFZ pro Stunde Emissionsschallpegel MSVL,6-19 Abend MSVL,19-22 Nacht MSVL, ,2 182,7 63,0 78,4 75,0 70,4 403,2 182,7 63,0 75,8 72,4 67,7 185,6 84,1 29,0 74,9 71,4 66,8 185,6 84,1 29,0 72,1 68,7 64,1 LA,eq LA,eq LA,eq 1 1 1,Tag,Abend,Nacht

87 Abschnitt 3 - Emissionsschallpegel: Schienen (IST-Zustand) Betriebsprogramm Bestand zur Verfügung gestellt von der ÖBB-Infrastruktur Anhang A - Seite 7 von 13 Streckenabschnitt Anzahl Züge Ge- Emissionsschallpegel Zuglänge [Stück] schwind- igkeit Lw`,eq Tag Abend Nacht Gesamt Tag Abend Nacht [km/h] [m] [db] [db] [db] 4 GKE - Bestandsstrecke (Verkehrszählung) Quelle Nr. Zugart Dieseltriebvwagen ,8 77,8 71,8 Güterwagen ,4 0,0 0,0 GESAMT ,3 77,8 71,8

88 Abschnitt 5: Lavanttal Übersicht Lage Schallquellen Anhang A - Seite 8 von 13 IST-Zustand N 5 Standort UW/FU Lavanttal Schallquelle - Schiene Schallquelle - Straße

89 Abschnitt 5 - Emissionsschallpegel: Straßen Verkehrsbelastung IST-Zustand aus Verkehrsdatenerhebung Kärnten Übersicht Verkehrszahlen und L A,eq 1 -Werte nach RVS inkl. 1. und 2. Abänderung Anhang A - Seite 9 von 13 Quelle Nr Asphaltbeton Straßenbezeichnung L 135 St. Pauler Straße L 135 St. Pauler Straße L 145 Kollnitzer Straße L 145 Kollnitzer Straße DTV [Kfz / Tag] Anteil Schwerverkehr [%] V PKW V LKW Kfz/Tag [%] [km/h] [km/h] Kfz/h Kfz/h Kfz/h [db] [db] [db] Straßentyp (lt. RVS ) überwiegend lokal überwiegend lokal überwiegend lokal überwiegend lokal zulässige Geschwindigkeit Fahrbahn-belag Asphaltbeton Asphaltbeton Asphaltbeton Tag Anteil KFZ pro Stunde Emissionsschallpegel MSVL,6-19 Abend MSVL,19-22 Nacht MSVL, ,9 164,4 56,7 78,6 75,1 70,5 362,9 164,4 56,7 76,1 72,7 68,1 53,1 24,1 8,3 70,1 66,7 62,1 53,1 24,1 8,3 67,7 64,2 59,6 LA,eq LA,eq LA,eq 1 1 1,Tag,Abend,Nacht

90 Abschnitt 5 - Emissionsschallpegel: Schienen (IST-Zustand) Betriebsprogramm Bestand zur Verfügung gestellt von der ÖBB-Infrastruktur Anhang A - Seite 10 von 13 Quelle Nr. 5 Bestandsstrecke Wolfsberg - St. Paul Zugart Reisezugwagen 2004 scheibengebremst Streckenabschnitt Anzahl Züge Ge- Emissionsschallpegel Zuglänge [Stück] schwind- igkeit Lw`,eq Tag Abend Nacht Gesamt Tag Abend Nacht [km/h] [m] [db] [db] [db] ,1 69,7 64,2 Güterwagen ,0 0,0 0,0 GESAMT ,5 69,7 64,2

91 Abschnitt 7: Grafenstein Übersicht Lage Schallquellen Anhang A - Seite 11 von 13 IST-Zustand N 6 8 Standort UW Grafenstein Schallquelle - Schiene Schallquelle - Straße

92 Abschnitt 7 - Emissionsschallpegel: Straßen Verkehrsbelastung IST-Zustand aus Verkehrsdatenerhebung Kärnten Übersicht Verkehrszahlen und L A,eq 1 -Werte nach RVS inkl. 1. und 2. Abänderung Anhang A - Seite 12 von 13 Quelle Nr. 7 B 70 Packer Straße Asphaltbeton Straßenbezeichnung L 107 Grabensteiner Straße L 107 Grabensteiner Straße DTV [Kfz / Tag] Anteil Schwerverkehr [%] V PKW V LKW Kfz/Tag [%] [km/h] [km/h] Kfz/h Kfz/h Kfz/h [db] [db] [db] Straßentyp (lt. RVS ) überwiegend lokal überwiegend lokal überwiegend lokal zulässige Geschwindigkeit Fahrbahn-belag Asphaltbeton Asphaltbeton Tag Anteil KFZ pro Stunde Emissionsschallpegel MSVL,6-19 Abend MSVL,19-22 Nacht MSVL, ,0 381,1 131,4 81,6 78,2 73,6 412,2 186,8 64,4 78,4 75,0 70,4 412,2 186,8 64,4 75,7 72,3 67,7 LA,eq LA,eq LA,eq 1 1 1,Tag,Abend,Nacht

93 Abschnitt 7 - Emissionsschallpegel: Schienen (IST-Zustand) Betriebsprogramm Bestand zur Verfügung gestellt von der ÖBB-Infrastruktur Anhang A - Seite 13 von 13 Quelle Nr. 6 Bestandsstrecke St. Paul - Klagenfurt Hbf Zugart Reisezugwagen 2004 scheibengebremst Streckenabschnitt Anzahl Züge Ge- Emissionsschallpegel Zuglänge [Stück] schwind- igkeit Lw`,eq Tag Abend Nacht Gesamt Tag Abend Nacht [km/h] [m] [db] [db] [db] ,9 73,2 64,2 Güterwagen ,0 80,6 0,0 GESAMT ,0 81,3 64,2

94 Anhang B - Seite 1 von 9 ANHANG B Lärmquellen Bauphase Baumaschinen und Anlagenteile für Kabeltrassenherstellung und Kabelverlegearbeiten Errichtung der UW/FU - Standorte

95 Anhang B - Seite 2 von 9 Abschnitt 1: Werndorf Bauphase - Trassenherstellung TROGTRASSE Folgende Baumaschinen und -geräte werden berücksichtigt: Nr. Baugerät Anzahl Schallleistungspegel L w,a,eq Einsatzdauer Zeitbezogener Schallleistungspegel Schallleistungspegel L w,a,eq gesamt Spitzenpegel Lw,AF,max [db] [%] [db] [db] [db] 1 LKW mit Ladekran 1 105,8 40% 101,8 101,8 113,5 2 LKW mit Fahrmischer 1 105,0 10% 95,0 95, Minibagger, Einebnen 2 89,4 50% 86,4 89,4 95,2 4 Minidumper, Trogverlegung 2 97,0 30% 91,8 94,8 101,6 5 Pritschenwagen 2 87,0 80% 86,0 89,0 - Schallleistungspegel, gesamt Korrektur für die bezogene Untersuchungs-länge (tägliche Arbeitsstrecke): längenbezogener Schallleistungspegel L W,A,eq 280 m 103,6 113,5-24,5 79,2 db Zuschlag für Impuls- und Tonhaltigkeit der Baugeräusche längen- und wirkzeitbezogener Beurteilungs- Schallleistungspegel 5,0 db 84,2 db 10 LKW-Fahrten /Tag --> entspricht 0,8 LKW/h Fahrzeuggeschwindigkeit: 50 km/h L A,eq 1 = 57,3 db (gemäß RVS )

96 Anhang B - Seite 3 von 9 Abschnitt 1 - Werndorf und Abschnitt 5 - Lavanttal (20kV) Bauphase - Trassenherstellung ROHRTRASSE Folgende Baumaschinen und -geräte werden berücksichtigt: Nr. Baugerät Anzahl Schallleistungspegel L w,a,eq Einsatzdauer Zeitbezogener Schallleistungspegel Schallleistungspegel L w,a,eq gesamt Spitzenpegel Lw,AF,max [db] [%] [db] [db] [db] 1 LKW mit Ladekran 1 105,8 50% 102,8 102,8 113,5 3 Minibagger, Einebnen 2 89,4 50% 86,4 89,4 95,2 4 Minidumper, Trogverlegung 2 97,0 30% 91,8 94,8 101,6 5 Pritschenwagen 2 87,0 80% 86,0 89,0 - Schallleistungspegel, gesamt Korrektur für die bezogene Untersuchungs-länge (tägliche Arbeitsstrecke): längenbezogener Schallleistungspegel L W,A,eq 410 m 103,7 113,5-26,1 77,6 db Zuschlag für Impuls- und Tonhaltigkeit der Baugeräusche längen- und wirkzeitbezogener Beurteilungs- Schallleistungspegel 5,0 db 82,6 db 10 LKW-Fahrten /Tag --> entspricht 0,8 LKW/h Fahrzeuggeschwindigkeit: 50 km/h L A,eq 1 = 57,3 db (gemäß RVS )

97 Anhang B - Seite 4 von 9 Abschnitt 1 - Werndorf und Abschnitt 5 - Lavanttal (20kV) Bauphase - Trassenherstellung ROHRTRASSE Folgende Baumaschinen und -geräte werden berücksichtigt: Nr. Baugerät Anzahl Schallleistungspegel L w,a,eq Einsatzdauer Zeitbezogener Schallleistungspegel Schallleistungspegel L w,a,eq gesamt Spitzenpegel Lw,AF,max [db] [%] [db] [db] [db] 1 LKW mit Ladekran 1 105,8 50% 102,8 102,8 113,5 3 Minibagger, Einebnen 2 89,4 50% 86,4 89,4 95,2 4 Minidumper, Trogverlegung 2 97,0 30% 91,8 94,8 101,6 5 Pritschenwagen 2 87,0 80% 86,0 89,0 - Schallleistungspegel, gesamt Korrektur für die bezogene Untersuchungs-länge (tägliche Arbeitsstrecke): längenbezogener Schallleistungspegel L W,A,eq 624 m 103,7 113,5-28,0 75,8 db Zuschlag für Impuls- und Tonhaltigkeit der Baugeräusche längen- und wirkzeitbezogener Beurteilungs- Schallleistungspegel 5,0 db 80,8 db 10 LKW-Fahrten /Tag --> entspricht 0,8 LKW/h Fahrzeuggeschwindigkeit: 50 km/h L A,eq 1 = 57,3 db (gemäß RVS )

98 Anhang B - Seite 5 von 9 Abschnitt 2: Werndorf bis Weststeiermark Abschnitt 4: Weststeiermark bis Lavanttal Abschnitt 6: Lavanttal bis Grafenstein Bauphase - KABELVERLEGEARBEITEN Folgende Baumaschinen und -geräte werden berücksichtigt: Nr. Baugerät Anzahl Schallleistungspegel L w,a,eq Einsatzdauer Zeitbezogener Schallleistungspegel Schallleistungspegel L w,a,eq gesamt Spitzenpegel Lw,AF,max [db] [%] [db] [db] [db] 1 LKW mit Ladekran 2 105,8 60% 103,6 106,6 113,5 2 Kabelzugwinde 1 100,0 70% 98,5 98, Schubraupe 3 102,6 40% 98,6 103,4 109,6 4 Trommelwagen 1 97,0 70% 95,5 95, Zugmaschine 1 97,0 70% 95,5 95,5-6 Pritschenwagen 2 87,0 50% 84,0 87,0 113,5 7 Stromaggreagate 2 85,0 80% 84,0 87,0 - Schallleistungspegel, gesamt Korrektur für die bezogene Untersuchungs-länge (Arbeitsstrecke m in der Woche): 800 m 109,2 113,5-29,0 längenbezogener Schallleistungspegel L W,A,eq 80,1 db Korrektur für Einwirkdauer pro Monat (1 Woche Einwirkzeit entspricht 25 % eines Monates) Zuschlag für Impuls- und Tonhaltigkeit der Baugeräusche längen- und wirkzeitbezogener Beurteilungs- Schallleistungspegel -6,0 db 5,0 db 79,1 db 10 LKW-Fahrten /Tag --> entspricht 0,8 LKW/h Fahrzeuggeschwindigkeit: 50 km/h L A,eq 1 = 57,3 db (gemäß RVS )

99 Anhang B - Seite 6 von 9 Abschnitt 1: Werndorf Bauphase - Arbeiten UW Werndorf Folgende Baumaschinen und -geräte werden berücksichtigt: Bauphase Nr. Baugerät Anzahl Schallleistungspegel L w,a,eq Einsatzdauer Zeitbezogener Schallleistungspegel Schallleistungspegel L w,a,eq gesamt Spitzenpegel Lw,AF,max [db] [%] [db] [db] [db] 1 Bagger 70 kw 1 106,3 50% 103,3 103,3 110,6 2 Dumper 2 100,0 30% 94,8 97, Rüttelwalze 100 kw 1 103,8 10% 93,8 93,8 106,4 4 Rüttelwalze 10 kw 1 99,0 20% 92,0 92,0 102,2 5 Betonpumpe 1 102,0 30% 96,8 96,8-7 LKW mit Ladekran 1 105,8 30% 100,6 100,6 113,5 8 Unimog 1 87,0 30% 81,8 81,8-9 Selbstfahrer 1 87,0 30% 81,8 81, Betonarbeiten Erdarbeiten Allgemein E-Aus-rüstung LKW-Fahrten Schotter (100 m Fahrtweg) LKW-Rückfahrwarner (100 m Fahrtweg) 2 84,0 100% 84,0 87,0-2 81,0 50% 78,0 81,0 - Schallleistungspegel, gesamt 106,8 113,5 Korrektur für die Arbeitsfläche (umhüllende Baufläche) 4700 m² -36,7 längenbezogener Schallleistungspegel L W,A,eq Zuschlag für Impuls- und Tonhaltigkeit der Baugeräusche flächen- und wirkzeitbezogener Beurteilungs- Schallleistungspegel 70,1 db 5,0 db 75,1 db 2 LKW-Fahrten /Tag --> entspricht 0,15 LKW/h 20 PKW-Fahrten/Tag --> entspricht 1,54 PKW/h Fahrzeuggeschwindigkeit: 50 km/h L A,eq 1 = 53,4 db (gemäß RVS )

100 Anhang B - Seite 7 von 9 Abschnitt 3: Weststeiermark Bauphase - Arbeiten UW/FU Weststeiermark Folgende Baumaschinen und -geräte werden berücksichtigt: Nr. Bauphase Baugerät Anzahl Schallleistungspegel L w,a,eq Einsatzdauer Zeitbezogener Schallleistungspegel Schallleistungspegel L w,a,eq gesamt Spitzenpegel Lw,AF,max [db] [%] [db] [db] [db] 1 Bagger 70 kw 3 106,3 50% 103,3 108,1 110,6 2 Dumper 2 100,0 30% 94,8 97, Rüttelwalze 100 kw 1 103,8 10% 93,8 93,8 106,4 4 Rüttelwalze 10 kw 1 99,0 20% 92,0 92,0 102,2 5 Betonpumpe 1 102,0 30% 96,8 96,8-6 LKW mit Ladekran 1 105,8 20% 98,8 98,8 113,5 7 LKW mit Ladekran 1 105,8 30% 100,6 100,6 113,5 8 Unimog 1 87,0 30% 81,8 81,8-9 Selbstfahrer 1 87,0 30% 81,8 81, Erdarbeiten Stahlbau Betonarbeiten E-Aus-rüstung Allgemein LKW-Fahrten Schotter (100 m Fahrtweg) LKW-Rückfahrwarner (100 m Fahrtweg) 2 84,0 100% 84,0 87,0-2 81,0 50% 78,0 81,0 - Schallleistungspegel, gesamt 109,9 113,5 Korrektur für die Arbeitsfläche (umhüllende Baufläche) 9700 m² -39,9 längenbezogener Schallleistungspegel L W,A,eq Zuschlag für Impuls- und Tonhaltigkeit der Baugeräusche flächen- und wirkzeitbezogener Beurteilungs- Schallleistungspegel 70,1 db 5,0 db 75,1 db 15 LKW-Fahrten /Tag --> entspricht 1,15 LKW/h 20 PKW-Fahrten/Tag --> entspricht 1,54 PKW/h Fahrzeuggeschwindigkeit: 50 km/h L A,eq 1 = 59,5 db (gemäß RVS )

101 Anhang B - Seite 8 von 9 Abschnitt 5: Lavanttal Bauphase - Arbeiten UW/FU Lavanttal Folgende Baumaschinen und -geräte werden berücksichtigt: Nr. Bauphase Baugerät Anzahl Schallleistungspegel L w,a,eq Einsatzdauer Zeitbezogener Schallleistungspegel Schallleistungspegel L w,a,eq gesamt Spitzenpegel Lw,AF,max [db] [%] [db] [db] [db] 1 Bagger 70 kw 3 106,3 50% 103,3 108,1 110,6 2 Dumper 2 100,0 30% 94,8 97, Rüttelwalze 100 kw 1 103,8 10% 93,8 93,8 106,4 4 Rüttelwalze 10 kw 1 99,0 20% 92,0 92,0 102,2 5 Betonpumpe 1 102,0 30% 96,8 96,8-6 LKW mit Ladekran 1 105,8 20% 98,8 98,8 113,5 7 LKW mit Ladekran 1 105,8 30% 100,6 100,6 113,5 8 Unimog 1 87,0 30% 81,8 81,8-9 Selbstfahrer 1 87,0 30% 81,8 81, Erdarbeiten Stahlbau Betonarbeiten E-Aus-rüstung Allgemein LKW-Fahrten Schotter (100 m Fahrtweg) LKW-Rückfahrwarner (100 m Fahrtweg) 2 84,0 100% 84,0 87,0-2 81,0 50% 78,0 81,0 - Schallleistungspegel, gesamt 109,9 113,5 Korrektur für die Arbeitsfläche (umhüllende Baufläche) 7600 m² -38,8 längenbezogener Schallleistungspegel L W,A,eq Zuschlag für Impuls- und Tonhaltigkeit der Baugeräusche flächen- und wirkzeitbezogener Beurteilungs- Schallleistungspegel 71,1 db 5,0 db 76,1 db 15 LKW-Fahrten /Tag --> entspricht 1,15 LKW/h 20 PKW-Fahrten/Tag --> entspricht 1,54 PKW/h Fahrzeuggeschwindigkeit: 50 km/h L A,eq 1 = 59,5 db (gemäß RVS )

102 Anhang B - Seite 9 von 9 Abschnitt 7: Grafenstein Bauphase - Arbeiten UW Grafenstein Folgende Baumaschinen und -geräte werden berücksichtigt: Nr. Bauphase Baugerät Anzahl Schallleistungspegel L w,a,eq Einsatzdauer Zeitbezogener Schallleistungspegel Schallleistungspegel L w,a,eq gesamt Spitzenpegel Lw,AF,max [db] [%] [db] [db] [db] 1 Bagger 70 kw 3 106,3 50% 103,3 108,1 110,6 2 Dumper 2 100,0 30% 94,8 97, Rüttelwalze 100 kw 1 103,8 10% 93,8 93,8 106,4 4 Rüttelwalze 10 kw 1 99,0 20% 92,0 92,0 102,2 5 Betonpumpe 1 102,0 30% 96,8 96,8-6 LKW mit Ladekran 1 105,8 20% 98,8 98,8 113,5 7 LKW mit Ladekran 1 105,8 30% 100,6 100,6 113,5 8 Unimog 1 87,0 30% 81,8 81,8-9 Selbstfahrer 1 87,0 30% 81,8 81, Erdarbeiten Stahlbau Betonarbeiten E-Aus-rüstung Allgemein LKW-Fahrten Schotter (100 m Fahrtweg) LKW-Rückfahrwarner (100 m Fahrtweg) 2 84,0 100% 84,0 87,0-2 81,0 50% 78,0 81,0 - Schallleistungspegel, gesamt 109,9 113,5 Korrektur für die Arbeitsfläche (umhüllende Baufläche) 7900 m² -39,0 längenbezogener Schallleistungspegel L W,A,eq Zuschlag für Impuls- und Tonhaltigkeit der Baugeräusche flächen- und wirkzeitbezogener Beurteilungs- Schallleistungspegel 71,0 db 5,0 db 76,0 db 15 LKW-Fahrten /Tag --> entspricht 1,15 LKW/h 20 PKW-Fahrten/Tag --> entspricht 1,54 PKW/h Fahrzeuggeschwindigkeit: 50 km/h L A,eq 1 = 59,5 db (gemäß RVS )

103 Anhang C - Seite 1 von 9 ANHANG C Lärmquellen Referenzplanfall Schienenverkehr

104 Abschnitt 1: Werndorf Übersicht Lage Schallquellen Anhang C - Seite 2 von 9 Referenzplanfall 1 Standort UW Werndorf 3 N 2 1 Schallquelle - Schiene

105 Abschnitt 1 - Emissionsschallpegel: Schienen (Referenzplanfall 2023) Betriebsprogramm gemäß Einreichunterlagen und vorhandener Untersuchungen Anhang C - Seite 3 von 9 Quelle Nr. 1 *) 2 *) 3 *) Koralmbahn Wundschuh-Wettmannstätten Südbahn Werndorf-Wildon (2-gleisig) Südbahn Kalsdorf- Werndorf (2-gleisig) Zugart Geschwind- igkeit Tag Abend Nacht Gesamt Tag Abend Nacht [km/h] [m] [db] [db] [db] Schnellzug ,0 0,0 0,0 Eil-u. Regionalzug ,7 86,5 83,2 Ferngüterzug ,1 88,8 92,9 Nahgüterzug ,5 0,0 75,6 Dienstzug ,4 75,8 73,3 GESAMT ,4 91,0 93,5 Schnellzug ,4 76,7 75,4 Eil-u. Regionalzug ,7 86,5 83,2 Ferngüterzug ,0 89,8 92,9 Nahgüterzug ,5 0,0 75,6 Dienstzug ,4 75,8 73,3 GESAMT ,6 91,7 93,5 ICE Reisezug ,8 82,8 0,0 Reisezugwagen 2004 scheibengebremst Reisezugwagen 2004 scheibengebremst Reisezugwagen 2004 scheibengebremst Anzahl Züge [Stück] Streckenabschnitt Zuglänge Emissionsschallpegel Lw`,eq ,1 85,1 82, ,4 79,5 72, ,1 76,1 71,3 Güterwagen ,8 92,8 96,7 Triebwagen BR ,3 63,6 66,3 GESAMT ,1 94,1 96,9 *) aufgeteilt auf 2 Gleisachsen

106 Abschnitt 3: Weststeiermark Übersicht Lage Schallquellen Anhang C - Seite 4 von 9 Referenzplanfall 4 N 5 Standort UW/FU Weststeiermark 1 Schallquelle - Schiene

107 Abschnitt 3 - Emissionsschallpegel: Schienen (Referenzplanfall 2023) Betriebsprogramm gemäß Einreichunterlagen und vorhandener Untersuchungen GESAMT ,0 94,0 96,9 Anhang C - Seite 5 von 9 Quelle Nr. 4 5 *) Koralmbahn Wettmannstätten - Bf Weststeiermark GKE - Wettmannstätten - Bf Weststeiermark Zugart Reisezugwagen 2004 scheibengebremst Geschwind- igkeit Tag Abend Nacht Gesamt Tag Abend Nacht [km/h] [m] [db] [db] [db] ,7 81,7 76,1 Güterwagen ,0 0,0 0,0 GESAMT ,7 81,7 76,1 ICE Reisezug ,8 82,8 0,0 Reisezugwagen 2004 scheibengebremst Reisezugwagen 2004 scheibengebremst Anzahl Züge [Stück] Streckenabschnitt Zuglänge Emissionsschallpegel Lw`,eq ,1 85,1 82, ,4 79,5 72,9 Güterwagen ,8 92,8 96,7 Triebwagen BR ,3 63,6 66,3 *) aufgeteilt auf 2 Gleisachsen

108 Abschnitt 5: Lavanttal Übersicht Lage Schallquellen Anhang C - Seite 6 von 9 Referenzplanfall 6 N Standort UW/FU Lavanttal 7 1 Schallquelle - Schiene

109 Abschnitt 5 - Emissionsschallpegel: Schienen (Referenzplanfall 2023) Betriebsprogramm gemäß Einreichunterlagen und vorhandener Untersuchungen Anhang C - Seite 7 von 9 Quelle Nr. 6 7 *) Koralmbahn Bf Weststeiermark - St. Andrä Koralmbahn Abzweigung Wolfsberg Zugart Reisezugwagen 2004 scheibengebremst Geschwind- igkeit Tag Abend Nacht Gesamt Tag Abend Nacht [km/h] [m] [db] [db] [db] ,6 76,6 71,2 Güterwagen ,0 85,0 0,0 GESAMT ,6 85,6 71,2 ICE Reisezug ,8 82,8 0,0 Reisezugwagen 2004 scheibengebremst Anzahl Züge [Stück] Streckenabschnitt Zuglänge Emissionsschallpegel Lw`,eq ,1 85,1 82,9 Güterwagen ,0 89,0 96,1 Triebwagen BR ,3 63,6 66,4 GESAMT ,2 91,2 96,3 *) aufgeteilt auf 2 Gleisachsen

110 Abschnitt 7: Grafenstein Übersicht Lage Schallquellen Anhang C - Seite 8 von 9 Referenzplanfall N 8 Standort UW Grafenstein 1 Schallquelle - Schiene

111 Abschnitt 7 - Emissionsschallpegel: Schienen (Referenzplanfall 2023) Betriebsprogramm gemäß Einreichunterlagen und vorhandener Untersuchungen Anhang C - Seite 9 von 9 Quelle Nr. 8 *) Koralmbahn Althofen - Klagenfurt Zugart Geschwind- igkeit Tag Abend Nacht Gesamt Tag Abend Nacht [km/h] [m] [db] [db] [db] ICE Reisezug ,8 82,8 0,0 Reisezugwagen 2004 scheibengebremst Reisezugwagen 2004 scheibengebremst Anzahl Züge [Stück] Streckenabschnitt Zuglänge Emissionsschallpegel Lw`,eq ,2 81,2 79, ,1 79,1 73,4 Güterwagen ,2 90,2 97,3 Triebwagen BR ,3 62,6 65,4 GESAMT ,6 91,6 97,4 *) aufgeteilt auf 2 Gleisachsen

Schalltechnische Untersuchung 1120 und 1050 Wien, Wolfganggasse

Schalltechnische Untersuchung 1120 und 1050 Wien, Wolfganggasse Zusammenfassender Kurzbericht GZ 153270 2017-03-30 A-3100 St. Pölten Schulring 15 Telefon: 02742/78607 FAX DW 20 e-mail: [email protected] Internet: www.axis.at Wohnfonds Wien Wien, 2017-03-30 153270 Wei/Zeh

Mehr

BAHNSTROMVERSORGUNG KORALMBAHN

BAHNSTROMVERSORGUNG KORALMBAHN Plannummer: AUSFERTIGUNG EINLAGEZAHL UV 03-01.05 HOCHLEISTUNGSSTRECKE GRAZ KLAGENFURT BAHNSTROMVERSORGUNG KORALMBAHN UW Werndorf UW Grafenstein Umweltverträglichkeitserklärung 04 03 02 01 Version Datum

Mehr

1. Anlass und Aufgabenstellung

1. Anlass und Aufgabenstellung Schalltechnische Untersuchung zum Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der alten Levensauer Hochbrücke und den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals NOK-Km 93,2 94,2 Ergänzende Berechnungen zur Nutzung

Mehr

Durchführungsbestimmungen zur Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung (DB-SchIV)

Durchführungsbestimmungen zur Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung (DB-SchIV) BMVIT - II/SCH5 (Abteilung Sch5 - Technik und Sicherheit) Postfach 3000 Radetzkystraße 2, 1030 Wien E-Mail : [email protected] GZ. BMVIT-260.415/0001-II/SCH5/2005 DVR:0000175 Durchführungsbestimmungen zur

Mehr

Verteiler 2 x per Post: Staatliches Hochbauamt 1 x per

Verteiler 2 x per Post: Staatliches Hochbauamt 1 x per 12655 Auftraggeber Errichtung eines es mit Erschließungsstraße am Neubau Chemikum Variante 3A Staatliches Bauamt Erlangen-Nürnberg Hochbauamt 2 Bohlenplatz 18 91 Erlangen Datum 21. Juli 215 Bericht Nummer:

Mehr

Richard Möbus G U T A C H T E N G / 1 3

Richard Möbus G U T A C H T E N G / 1 3 Richard Möbus Lessingstraße 17 A Sachverständiger für Schallschutz 65189 Wiesbaden Dipl.- Ing. Physik. Technik Telefon 0611/505 85 28 Telefax 0611/505 85 30 [email protected] G U T A C H T E N 2

Mehr

VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG EINES BEBAUUNGSPLANES BORNTAL ERFURT

VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG EINES BEBAUUNGSPLANES BORNTAL ERFURT ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR Ahornallee 1, 99428 Weimar Telefon 03643 2447-0, Telefax 03643 2447-17 E-Mail ita @ ita-weimar.de, Internet http://www.ita-weimar.de VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG

Mehr

SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE

SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE Bau- und Raumakustik, Lärmbekämpfung SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE OT Bitterfeld Postfach 1542 D-06735 Bitterfeld-Wolfen Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.v.

Mehr

BAHNSTROMVERSORGUNG KORALMBAHN

BAHNSTROMVERSORGUNG KORALMBAHN Plannummer: BSVKAB-UV-0401SR-00-0001 AUSFERTIGUNG EINLAGEZAHL UV 04-01.01 HOCHLEISTUNGSSTRECKE GRAZ KLAGENFURT BAHNSTROMVERSORGUNG KORALMBAHN UW Werndorf UW Grafenstein Umweltverträglichkeitserklärung

Mehr

PWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung -

PWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung - Unterlage 17 BAB A 8 Karlsruhe München Streckenabschnitt Stuttgart Ulm Fahrtrichtung Ulm - Stuttgart Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg Regierungspräsidium Stuttgart BAB-km: 167+865-168+474 Nächster

Mehr

Vorplanungsstudie. Eisenbahn-Neubaustrecke Dresden - Prag. Aufgabe 2 Trassenoptimierung 2.2 Umweltaspekt - Schall

Vorplanungsstudie. Eisenbahn-Neubaustrecke Dresden - Prag. Aufgabe 2 Trassenoptimierung 2.2 Umweltaspekt - Schall Eisenbahn-Neubaustrecke Dresden - Prag Aufgabe 2 Trassenoptimierung 2.2 Umweltaspekt - Schall Stand: 30. Oktober 2015 Inhalt 2.2. Umweltaspekt Schall...3 2.2.1 Aufgabenstellung...3 2.2.2 Grundlagen...3

Mehr

Planfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER

Planfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER Januar 2011 Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz Planfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER - SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG - Kocks Consult GmbH Stegemannstraße 32-38 56068 Koblenz

Mehr

Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten?

Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Immissionen? Immission: Die Einwirkung von Schall auf einen Ort. Die lokale physikalische Auswirkung

Mehr

Erläuterungsbericht zur lärmtechnischen Untersuchung

Erläuterungsbericht zur lärmtechnischen Untersuchung Unterlage 17.1.1 Erläuterungsbericht zur lärmtechnischen Untersuchung für die Anlage eines teilplanfreien Knotenpunktes L 712 n L 751 in Bad Salzuflen Gliederung 1. Allgemeines 2. Rechtliche Grundlagen

Mehr

Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing.

Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing. Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing. Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Postfach 31, 79275 Reute Schwarzwaldstraße 37, 79276 Reute Telefon (0 76 41) 40 78 Telefax

Mehr

12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch

12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch 12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch Auftraggeber Stadt Neustadt a. d. Aisch Würzburger Straße 33 91413 Neustadt a. d. Aisch Datum 23. Mai 2014 Bericht Nummer: 12302.1 Dokument: 12302_001bg_im.docx

Mehr

Schallgutachten. für den Bau eines Ausweichparkplatzes i.v. mit der 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 Ellenberg in Kappeln

Schallgutachten. für den Bau eines Ausweichparkplatzes i.v. mit der 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 Ellenberg in Kappeln Hörn 17 24631 Langwedel Tel.: 04329 / 220 Fax.: 04329 / 92913 [email protected] Schallgutachten für den Bau eines Ausweichparkplatzes i.v. mit der 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 Ellenberg in Kappeln

Mehr

Unterlage Nr. 17. Neubau der Hochrheinautobahn A 98. Streckenabschnitt A 98.5: Karsau - Schwörstadt - Feststellungsentwurf -

Unterlage Nr. 17. Neubau der Hochrheinautobahn A 98. Streckenabschnitt A 98.5: Karsau - Schwörstadt - Feststellungsentwurf - Unterlage Nr. 17 Neubau der Hochrheinautobahn A 98 Streckenabschnitt A 98.5: Karsau - Schwörstadt - Feststellungsentwurf - - Schalltechnische Untersuchungen - im Auftrag des Regierungspräsidiums Freiburg

Mehr

Umweltverträglichkeits. glichkeits- prüfungsgesetz

Umweltverträglichkeits. glichkeits- prüfungsgesetz Umweltverträglichkeits glichkeits- prüfungsgesetz und LärmL 6 Abs. 1 Pkt.. 1 lit. c) UVP - G :..., Lärm, L... 1 UVP - G 1. " Aufgabe der Umweltverträglichkeitspr glichkeitsprüfung ist es: Die unmittelbaren

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach. Thema: Lärmimmissionen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach. Thema: Lärmimmissionen Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach Thema: Lärmimmissionen Dipl.-Ing. Kerstin Sommer KÖTTER Consulting Engineers GmbH & Co. KG, Rheine 1 Untersuchungsumfang: I. Geräuschimmissionen

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme Rahmen der Bauleitplanung: B-Plan Nr Eichenweg in Großheidee / Verkehrslärm

Schalltechnische Stellungnahme Rahmen der Bauleitplanung: B-Plan Nr Eichenweg in Großheidee / Verkehrslärm Schalltechnische Stellungnahme im Rahmen der Bauleitplanung: B-Plan Nr. 0906 Eichenweg in Großheidee / Verkehrslärm Bericht-Nr.: 8-6-L Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz ó Kirchdorfer Straße

Mehr

Grundlagen zum Thema Lärm und zur Methodik von Schalluntersuchungen. Schalltechnische Untersuchung an Bestandsstrecken aufgrund Verkehrslenkung

Grundlagen zum Thema Lärm und zur Methodik von Schalluntersuchungen. Schalltechnische Untersuchung an Bestandsstrecken aufgrund Verkehrslenkung TOP 3.3 Grundlagen zum Thema Lärm und zur Methodik von Schalluntersuchungen TOP 4.1 Schalltechnische Untersuchung an Bestandsstrecken aufgrund Verkehrslenkung TOP 4.2 Ausblick / Nächste Schritte 1 Lärmminderung

Mehr

Hrachowina-Liegenschaften, 22., Am langen Felde/Bertha-von-Suttner-Gasse Schalltechnische Stellungnahme zur Bestandslärmsituation

Hrachowina-Liegenschaften, 22., Am langen Felde/Bertha-von-Suttner-Gasse Schalltechnische Stellungnahme zur Bestandslärmsituation Hrachowina-Liegenschaften, 22., Am langen Felde/Bertha-von-Suttner-Gasse Schalltechnische Stellungnahme zur Bestandslärmsituation Wien, 19.07.2016 GZ 16 624.2 1. PROJEKTBESCHREIBUNG UND AUFGABE Auf den

Mehr

Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie- und Gewerbe VBUI. 10. Mai 2006

Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie- und Gewerbe VBUI. 10. Mai 2006 Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie- und Gewerbe VBUI 0. Mai 2006 VBUI 03.04.2006 Inhalt Anwendungsbereich und Zielsetzung... 4 2 Begriffsbestimmungen... 4 2. Tag-Abend-acht-Lärmindex

Mehr

LANDESGESETZBLATT FÜR NIEDERÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 4. April Verordnung: NÖ Landesstraßen-Lärmimmissionsschutzverordnung

LANDESGESETZBLATT FÜR NIEDERÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 4. April Verordnung: NÖ Landesstraßen-Lärmimmissionsschutzverordnung 1 von 7 LANDESGESETZBLATT FÜR NIEDERÖSTERREICH Jahrgang 2018 Ausgegeben am 4. April 2018 22. Verordnung: NÖ Landesstraßen-Lärmimmissionsschutzverordnung Die NÖ Landesregierung hat am 20. März 2018 aufgrund

Mehr

Lärmaktionsplan Ellerau zur Umsetzung der zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie - Variantenberechnung Tempo 30 auf der L76

Lärmaktionsplan Ellerau zur Umsetzung der zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie - Variantenberechnung Tempo 30 auf der L76 Lärmaktionsplan Ellerau zur Umsetzung der zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie - Variantenberechnung Tempo 30 auf der L76 Auftraggeber: Gemeinde Ellerau Berliner Damm 2 25479 Ellerau Projektnummer:

Mehr

Grundlagen für die Bewertung von Lärmemissionen

Grundlagen für die Bewertung von Lärmemissionen Anhang 6: Grundlagen für die Bewertung von Lärmemissionen Beurteilungsgrundlagen Die Grundsätze zur Beurteilung der Geräusche auf Menschen, die von Baustellen ausgehen, sind in der AVV Baulärm und in der

Mehr

Vollzug der AVV Baulärm Verwaltungspraxis in Berlin

Vollzug der AVV Baulärm Verwaltungspraxis in Berlin Vollzug der AVV Baulärm Verwaltungspraxis in Berlin Visionen einer möglichen Entwicklung Dr. Volker Pischke Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Brückenstraße 6 10179 Berlin Tel 030 9025

Mehr

Strassenlärm: Korrekturen zum Strassenlärm- Berechnungsmodell

Strassenlärm: Korrekturen zum Strassenlärm- Berechnungsmodell Vollzug Umwelt MITTEILUNGEN ZUR LÄRMSCHUTZ-VERORDNUNG (LSV) NR. 6 Strassenlärm: Korrekturen zum Strassenlärm- Berechnungsmodell Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL Herausgeber Bundesamt für

Mehr

Schalltechnischer Erläuterungsbericht. EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben

Schalltechnischer Erläuterungsbericht. EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben EVAG Erfurter Verkehrsbetriebe AG Am Urbicher Kreuz 20 99099 Erfurt Erweiterung Gleisschleife Bindersleben Mai 2015 Impressum Erstelldatum: 26.05.2015 letzte Änderung: 26.05.2015 Autor: Dipl.-Ing. Armin

Mehr

Gesamtprojekt Koralmbahn

Gesamtprojekt Koralmbahn Gesamtprojekt Koralmbahn Bericht über die Aktivitäten in den Abschnitten GRAZ KORALMTUNNEL KLAGENFURT Projekttitel: 3. PAG - Sitzung Geschäftsbereich Projekte, Projektleitung Koralmbahn 1-4 Engelbert Kahr,

Mehr

Umgebungslärmrichtlinie Festlegungen, Defizite und Erfordernisse. Matthias Hintzsche Umweltbundesamt

Umgebungslärmrichtlinie Festlegungen, Defizite und Erfordernisse. Matthias Hintzsche Umweltbundesamt Umgebungslärmrichtlinie Festlegungen, Defizite und Erfordernisse Matthias Hintzsche Umweltbundesamt Ziele der Umgebungslärmrichtlinie Die Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus

Mehr

MESSBERICHT AUGARTENFEST Umweltamt Referat für Lärmschutz Bearbeiter: Ing. Thomas Peheim

MESSBERICHT AUGARTENFEST Umweltamt Referat für Lärmschutz Bearbeiter: Ing. Thomas Peheim MESSBERICHT AUGARTENFEST 2015 11.07.2015 Umweltamt Referat für Lärmschutz Schmiedgasse 26/IV 8011 Graz Tel.: +43 316 872-4301 [email protected] Bearbeiter: Ing. Thomas Peheim Tel.: +43 316 872-4333

Mehr

Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV)

Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) 16. BImSchV Ausfertigungsdatum: 12.06.1990 Vollzitat: "Verkehrslärmschutzverordnung

Mehr

VA-Erzberg GmbH Austropellets. Befund und Gutachten

VA-Erzberg GmbH Austropellets. Befund und Gutachten VA-Erzberg GmbH Austropellets Befund und Gutachten Fachbereiche örtliche und überörtliche Raumplanung Seite 1 von 7 Inhalt: 1 Befund:... 2 1.1 Relevante Teile der Einreichunterlagen... 2 1.2 Relevante

Mehr

AUBERATUNGEN AG. Lärmprognose Erschliessung Heimberg Süd 3627 Heimberg. - Strassenlärm -

AUBERATUNGEN AG. Lärmprognose Erschliessung Heimberg Süd 3627 Heimberg. - Strassenlärm - EUGIN AUBERATUNGEN AG B Schulhausgasse 14 Postfach 1005 3110 Münsingen +41 31 721 23 67 www.zeugin.ch Lärmprognose 13230 Erschliessung Heimberg Süd 3627 Heimberg - Strassenlärm - Auftrag: Kissling + Zbinden

Mehr

Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB) vom 9. Februar 2007

Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB) vom 9. Februar 2007 Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB) vom 9. Februar 2007 Nicht amtliche Fassung der Bekanntmachung im Bundesanzeiger Nr. 75 vom 20. April 2007 Inhalt

Mehr

BAHNSTROMVERSORGUNG KORALMBAHN

BAHNSTROMVERSORGUNG KORALMBAHN Plannummer: AUSFERTIGUNG EINLAGEZAHL UV 04-02.02 HOCHLEISTUNGSSTRECKE GRAZ KLAGENFURT BAHNSTROMVERSORGUNG KORALMBAHN UW Werndorf UW Grafenstein Umweltverträglichkeitserklärung 04 03 02 01 Version Datum

Mehr

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen 13. KTBL-Tagung 15. Juni 2016 Hannover Dipl.-Ing. Christian Heicke Uppenkamp und Partner GmbH Berlin Inhaltsverzeichnis Rechtliche Rahmenbedingungen

Mehr

Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 148 An der Stadtgrenze

Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 148 An der Stadtgrenze Anlage 3 Zum B-Plan 148 Stadt Nienburg/Weser Der Bürgermeister Marktplatz 1 31582 Nienburg/Weser Fachbereich Stadtentwicklung - Stadtplanung und Umwelt Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich

Mehr

BAHNSTROMVERSORGUNG KORALMBAHN

BAHNSTROMVERSORGUNG KORALMBAHN Plannummer: BSVKAB-EB-0101AL-00-0002 AUSFERTIGUNG EINLAGEZAHL EB 01-01.02 HOCHLEISTUNGSSTRECKE GRAZ KLAGENFURT BAHNSTROMVERSORGUNG KORALMBAHN UW Werndorf UW Grafenstein Einreichoperat für das eisenbahnrechtliche

Mehr

Interpretation von Bevölkerungsumfragen zum Lärm

Interpretation von Bevölkerungsumfragen zum Lärm Interpretation von Bevölkerungsumfragen zum Lärm Interpretation von Bevölkerungsumfragen zum Lärm Lärmminderungsmaßnahmen und ihre Auswirkung auf die empfundene Lärmbelästigung ein Bericht aus Österreich

Mehr

ERGÄNZUNG ZUM TEILGUTACHTEN LÄRMSCHUTZ

ERGÄNZUNG ZUM TEILGUTACHTEN LÄRMSCHUTZ Umweltverträglichkeitsprüfung im vereinfachten Verfahren gemäß 5 UVP-G 2000 Windpark Wullersdorf ERGÄNZUNG ZUM TEILGUTACHTEN LÄRMSCHUTZ Verfasser: Ing. Wolfgang Gratt Im Auftrag: Amt der NÖ Landesregierung,

Mehr

A44, VKE 11: Variantenuntersuchung Kriterium Lärm -

A44, VKE 11: Variantenuntersuchung Kriterium Lärm - A44, VKE 11: Variantenuntersuchung 2010 - Kriterium Lärm - Dialog zur Planung der A44, VKE 11: 2. Sitzung der AG 2 Dipl.-Ing. Michael Koch PL 5.9 (Planung BAB Kassel), AST Kassel Kaufungen, 22.04.2015

Mehr

Grundlagen und Einführung Erschütterungen und sekundärer Luftschall beim Schienenverkehr. DB Netz AG I.NG-N-F

Grundlagen und Einführung Erschütterungen und sekundärer Luftschall beim Schienenverkehr. DB Netz AG I.NG-N-F Grundlagen und Einführung Erschütterungen und sekundärer Luftschall beim Schienenverkehr Schienenverkehr kann zu Belästigungen aufgrund Erschütterungen und sekundärem Luftschall führen Primärer Luftschall:

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Traunstein Straße: Bundesstraße 304 Station: B 304_720_2,145 bis B 304_780_1,708 B 304 Ortsumgehung Obing Feststellungsentwurf für eine Bundesfernstraßenmaßnahme Neubau

Mehr

Wie sicher ist die Schallimmissionsprognose für Windenergieanlagen nach den LAI-Hinweisen von 2005?

Wie sicher ist die Schallimmissionsprognose für Windenergieanlagen nach den LAI-Hinweisen von 2005? Rubrik Wie sicher ist die Schallimmissionsprognose für Windenergieanlagen nach den LAI-Hinweisen von 2005? Informationsveranstaltung Nr. 26/2015 Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie 03.11.2015

Mehr

Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede

Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Akkreditiertes Prüflaboratorium nach

Mehr

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen. Nachtrag Geschlossener Gebäuderiegel

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen. Nachtrag Geschlossener Gebäuderiegel Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen Auftraggeber: Architekturbüro Thyroff-Krause Otto-Moderson-Weg

Mehr

Planfeststellung Grundhafter Ausbau der A 12 Unterlage 11.1 Km km Seite 1. Inhaltsverzeichnis

Planfeststellung Grundhafter Ausbau der A 12 Unterlage 11.1 Km km Seite 1. Inhaltsverzeichnis Km 1+142 km 17+425 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung... 2 2 Rechtliche Grundlagen... 2 3 Schalltechnische Grundlagen... 3 3.1 Berechnungs- und Bemessungsverfahren... 3 3.2 Bebauung... 3 3.3

Mehr

WIE ENTSTEHT STRAßENVERKEHRSLÄRM? 2 GRENZWERT, MITTELWERT, SPITZENWERT 2 EINFLUSS DER VERKEHRSSTÄRKE 5 EINFLUSS DER GESCHWINDIGKEIT 7

WIE ENTSTEHT STRAßENVERKEHRSLÄRM? 2 GRENZWERT, MITTELWERT, SPITZENWERT 2 EINFLUSS DER VERKEHRSSTÄRKE 5 EINFLUSS DER GESCHWINDIGKEIT 7 Straßenlärm WIE ENTSTEHT STRAßENVERKEHRSLÄRM? 2 GRENZWERT, MITTELWERT, SPITZENWERT 2 GRENZWERTE 3 A BEWERTUNG (L A ): 3 ENERGIEÄQUIVALENTER DAUERSCHALLPEGEL (L A,EQ ): 3 LÄRMINDEX (L DAY ): 3 LÄRMINDEX

Mehr

10. Sitzung Dialogforum Feste Fehmarnbeltquerung TOP 3 Lärmschutz. DB Netz AG Christian Beckmann Großprojekte Nord Oldenburg i.h.,

10. Sitzung Dialogforum Feste Fehmarnbeltquerung TOP 3 Lärmschutz. DB Netz AG Christian Beckmann Großprojekte Nord Oldenburg i.h., 10. Sitzung Dialogforum Feste Fehmarnbeltquerung DB Netz AG Christian Beckmann Großprojekte Nord Oldenburg i.h., 16.05.2013 Darlegung der Unterschiede, insbesondere hinsichtlich des Lärms, zwischen der

Mehr

Einwohnerversammlung im Goldenen Hahn - Messung / Beurteilung Straßenverkehrslärm B 174

Einwohnerversammlung im Goldenen Hahn - Messung / Beurteilung Straßenverkehrslärm B 174 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen in der Wohnnachbarschaft, verursacht durch den Straßenverkehr von der verlegten Bundesstraße 174 Zschopauer Straße im Abschnitt zwischen der Siedlung

Mehr

BAHNSTROMVERSORGUNG KORALMBAHN

BAHNSTROMVERSORGUNG KORALMBAHN Plannummer: BSVKAB-UV-0404OE-00-0001 AUSFERTIGUNG EINLAGEZAHL UV 04-04.01 HOCHLEISTUNGSSTRECKE GRAZ KLAGENFURT BAHNSTROMVERSORGUNG KORALMBAHN UW Werndorf UW Grafenstein Umweltverträglichkeitserklärung

Mehr

Unterlage 11.1 Erläuterungsbericht einer schalltechnischen Untersuchung

Unterlage 11.1 Erläuterungsbericht einer schalltechnischen Untersuchung Unterlage 11.1 Erläuterungsbericht einer schalltechnischen Untersuchung B 1-2 Gliederung 1 Einleitung 2 Rechtliche Grundlagen 3 Schalltechnische Grundlagen 3.1 Berechnungs- und Bemessungsverfahren 3.2

Mehr

Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg. Bf Beimerstetten. schalltechnische Untersuchung

Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg. Bf Beimerstetten. schalltechnische Untersuchung Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg Bf Beimerstetten schalltechnische Untersuchung DB Station&Service AG Regionalbereich Südwest I.SV-SW Stuttgart, 26.02.2015 Bahnhofsmodernisierungsprogramm

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Hamlar - Unterfeld" der Gemeinde Asbach-Bäumenheim - Planbedingter Verkehrslärm

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Hamlar - Unterfeld der Gemeinde Asbach-Bäumenheim - Planbedingter Verkehrslärm Immissionsschutz Erschütterungsuntersuchung Bau- und Raumakustik Industrie- und Arbeitslärm Geruchsbewertung BImSchG-Messstelle nach 26, 29b für Emissionen und Immissionen von Lärm und Erschütterungen

Mehr

Im Auftrag von Verkehrserzeugung B-Plan Nr. 15a 4. Änderung und Erweiterung, Gewerbe- / Industriegebiet westlich der Vredener Str. Anna Hennerkes 04.0

Im Auftrag von Verkehrserzeugung B-Plan Nr. 15a 4. Änderung und Erweiterung, Gewerbe- / Industriegebiet westlich der Vredener Str. Anna Hennerkes 04.0 Im Auftrag von Verkehrserzeugung B-Plan Nr. 15a 4. Änderung und Erweiterung, Gewerbe- / Industriegebiet westlich der Vredener Str. Anna Hennerkes 04.06.2019 Auftraggeber Gemeinde Südlohn Winterswyker Str.

Mehr

Steinstraße Hamburg Ansprechpartner Jürgen Clausen

Steinstraße Hamburg Ansprechpartner Jürgen Clausen LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b 22767 Hamburg Hamburger Hochbahn AG Fachbereich Bauleistungseinkauf Steinstraße 5 20095 Hamburg Ansprechpartner Jürgen Clausen [email protected] Ihr Zeichen

Mehr

Bahnausbau Bamberg. Stadtratssitzung, Schallschutztechnische Berechnungen Variante 2 Durchfahrung

Bahnausbau Bamberg. Stadtratssitzung, Schallschutztechnische Berechnungen Variante 2 Durchfahrung Planfeststellungsabschnitt 22 - Bamberg Bahnausbau Bamberg Stadtratssitzung, 21.06.2016 Schallschutztechnische Berechnungen Variante 2 Durchfahrung DB Netz AG I.NGW (6), Möhler & Partner im Auftrag der

Mehr

Ingenieurbüro Greiner

Ingenieurbüro Greiner Ingenieurbüro Greiner Technische Beratung für Schallschutz Ingenieurbüro Greiner GbR Otto-Wagner-Straße 2a 82110 Germering Ing.-Büro Greiner GbR Otto-Wagner-Str. 2a 82110 Germering Gemeinde Baar - Ebenhausen

Mehr

TERMINAL WIEN INZERSDORF Verkehrsprojekt

TERMINAL WIEN INZERSDORF Verkehrsprojekt AUSFERTIGUNG EINLAGEZAHL Strecke 106 Wien Matzleinsdorf (Meidling) - Wr. Neustadt (Pottendorfer Linie) Verkehrsprojekt km 5.6+44 bis km 8.9+15 EINREICHPROJEKT 2010 2. ÄNDERUNGSEINREICHUNG 2014 04 03 02

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Unterlage 17 T Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Regensburg Straße: A 92 Landshut Deggendorf Station: A 92_560_3,141 bis A 92_560_4,064 Neubau der Anschlussstelle Plattling-Mitte mit Aufstufung

Mehr

Strategische Lärmkarte Amt Uecker-Randow-Tal

Strategische Lärmkarte Amt Uecker-Randow-Tal Seite 1 von 7 Inhaltsverzeichnis 0. Einleitung 1. Allgemeine Beschreibung der Hauptlärmquellen 2. Allgemeine Beschreibung des Untersuchungsraumes 3. Durchgeführte und laufende Aktionspläne sowie Lärmschutzprogramme

Mehr

NORAH Studie. Tag gegen Lärm Noise-Related Annoyance, Cognition and Health. Ermittlung der akustischen Kennwerte

NORAH Studie. Tag gegen Lärm Noise-Related Annoyance, Cognition and Health. Ermittlung der akustischen Kennwerte NORAH Studie Noise-Related Annoyance, Cognition and Health Ermittlung der akustischen Kennwerte Übersicht Akustische Grundlagen, Begriffe Anforderungen an akustische Daten der NORAH Studie Berechnungsmethoden

Mehr

Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Seite 1 von 6 Landshut 0871/14383-51 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Zu Artikel 1 (Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. Im Einleitungssatz

Mehr

Anlagenbezogener Schallimmissionsschutz. Gutachtenprüfung bei einer Schallimmissionsprognose für Windenergieanlagen

Anlagenbezogener Schallimmissionsschutz. Gutachtenprüfung bei einer Schallimmissionsprognose für Windenergieanlagen TLUG-Veranstaltung 17/2013 Anlagenbezogener Schallimmissionsschutz Gutachtenprüfung bei einer Schallimmissionsprognose für Windenergieanlagen Maik Gruber, Sachbearbeiter TLVwA, Referat 420 Tel. 0361-3773

Mehr

Schalltechnische Mindestanforderung. Amt der Salzburger Landesregierung

Schalltechnische Mindestanforderung. Amt der Salzburger Landesregierung Änderungen von Flächenwidmungen (bzw. REK-Neu) Dipl.-Ing. Erich WILLAU [email protected] Amt der Salzburger Landesregierung Referat 5/02 Immissionsschutz Salzburg, den 28. April 2011 Gliederung

Mehr

Bebauungsplan Freudenberg Meisenbergstrasse, Zug

Bebauungsplan Freudenberg Meisenbergstrasse, Zug Bad Schinznach AG Postfach 67 5116 Schinznach Bad Bebauungsplan Freudenberg Meisenbergstrasse, Zug Lärmgutachten (1124 / 11. Mai 2011) INGENIEURBÜRO BEAT SÄGESSER UMWELTPLANUNG UND LÄRMSCHUTZ Dipl. Kulturing.

Mehr

A1 /B309 / L1403. Anschlussstelle Enns West Verbindung B1 - A1. Verkehrsuntersuchung Ergänzung 2010 AUSFERTIGUNG MAPPE EINLAGE.

A1 /B309 / L1403. Anschlussstelle Enns West Verbindung B1 - A1. Verkehrsuntersuchung Ergänzung 2010 AUSFERTIGUNG MAPPE EINLAGE. ASFINAG BAU MANAGEMENT GMBH Im Vollmachtsnamen der A1 /B309 / L1403 Anschlussstelle Enns West Verbindung B1 - A1 TITEL Verkehrsuntersuchung Ergänzung 2010 ÄNDERUNG PROJEKTANT: C B A ASFINAG BAU MANAGEMENT

Mehr

Umgebungslärm-Aktionsplan Österreich Teil A2 Zusammenfassende Darstellung der Daten

Umgebungslärm-Aktionsplan Österreich Teil A2 Zusammenfassende Darstellung der Daten Umgebungslärm-Aktionsplan Österreich 2008 Teil A2 Zusammenfassende Darstellung der Daten IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Mehr

Außenpegel-Frequenzverteilung bei Straßen- und Schienenverkehrsgeräuschen. Notwendige Korrektur der 24. BImSchV und der Akustik 23 (Ausgabe 1997)

Außenpegel-Frequenzverteilung bei Straßen- und Schienenverkehrsgeräuschen. Notwendige Korrektur der 24. BImSchV und der Akustik 23 (Ausgabe 1997) Dr. Dirk Windelberg AG QUALITÄT Leibniz Universität Hannover Mathematik Außenpegel-Frequenzverteilung bei Straßen- und Schienenverkehrsgeräuschen Notwendige Korrektur der 24. BImSchV und der Akustik 23

Mehr

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie an der Ausbaustrecke Leipzig-Dresden im Bereich Coswig/Weinböhla Auftraggeber: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Auftragnehmer: HOFFMANN.SEIFERT.PARTNER Tel.: (03 51) 4 73 78-0

Mehr

Befund. Der verkehrstechnische Befund wurde von der davitech GmbH. A16 Liegenschaften und zechnische Dienste

Befund. Der verkehrstechnische Befund wurde von der davitech GmbH. A16 Liegenschaften und zechnische Dienste AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG A16 Referat Liegenschaften und technische Dienste A16 Liegenschaften und zechnische Dienste Anlagenrecht Umweltverträglichkeitsprüfung 8010 Graz Stempfergasse 7

Mehr

BAHNSTROMVERSORGUNG KORALMBAHN

BAHNSTROMVERSORGUNG KORALMBAHN Plannummer: BSVKAB-UV-0402OF-00-0003 AUSFERTIGUNG EINLAGEZAHL UV 04-02.03 HOCHLEISTUNGSSTRECKE GRAZ KLAGENFURT BAHNSTROMVERSORGUNG KORALMBAHN UW Werndorf UW Grafenstein Umweltverträglichkeitserklärung

Mehr

FACHGUTACHTEN ZUR UVP WINDPARK HANDALM FACHBEREICH LUFTFAHRTTECHNIK VERSION 2. Energie, Wohnbau, Technik

FACHGUTACHTEN ZUR UVP WINDPARK HANDALM FACHBEREICH LUFTFAHRTTECHNIK VERSION 2. Energie, Wohnbau, Technik AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG ABTEILUNG 15 Energie, Wohnbau, Technik Verkehrstechnik BearbeiterIn: DI Dr. Bernhard Schaffernak Tel.: (0316) 877-2141 Fax: (0316) 877-4569 E-Mail: [email protected]

Mehr

2.1 Betrachtetes Straßennetz und Verkehrsaufkommen

2.1 Betrachtetes Straßennetz und Verkehrsaufkommen 16414 / Seite 1/6 Planfeststellung Kreisstraße AB 1 / AB 3 Markt Großostheim, OT Pflaumheim Ortsumgehung hier: Vergleichende CO 2 -Bilanz für die Varianten 4 (Planfeststellungsvariante) und 5 1 Aufgabenstellung

Mehr

Innenstadtring Hof Teil 1: Saalequerung Stadt Hof

Innenstadtring Hof Teil 1: Saalequerung Stadt Hof Innenstadtring Hof Teil 1: Saalequerung Stadt Hof Schalltechnische Untersuchungen zum Verkehrslärm Dipl.-Ing. (FH) Michael Hofmann Dr. rer. nat. Daniel Bock 1. Situation und Aufgabenstellung - die Stadt

Mehr

SCHALLTECHNISCHES PROJEKT

SCHALLTECHNISCHES PROJEKT DIPL. ING. POOSCH - BÖCKL FRANZ INGENIEURBÜRO SACHVERSTÄNDIGER 3180 LILIENFELD, GSANGERER 1 TEL 0660 619 48 40 [email protected] SCHALLTECHNISCHES PROJEKT EAVG Enzersdorfer Abfallverwertungsgesellschaft

Mehr

Stellungnahme 8054/03 Bebauungsplan Nr. 17 Gerbishofer Weg, Untersuchung schalltechnische Wirkung Lärmschutzwand

Stellungnahme 8054/03 Bebauungsplan Nr. 17 Gerbishofer Weg, Untersuchung schalltechnische Wirkung Lärmschutzwand ACCON GmbH Gewerbering 5 86926 Greifenberg Gemeinde Oberostendorf Angerstraße 12 86869 Oberostendorf Korbinian Grüner Tel. 08192 9960 276 [email protected] Stellungnahme 8054/03 Thema Bebauungsplan

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14560-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 16.09.2016 bis 15.09.2021 Ausstellungsdatum: 16.09.2016 Urkundeninhaber:

Mehr

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF GEMEINDE POXDORF SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF Inhalt 21. September 2017 1. ZIEL UND ZWECK DER UNTERSUCHUNG 2. BEURTEILUNGSGRUNDLAGE 3. ORIENTIERUNGSWERTE

Mehr

L 3452 Runkel/Wirbelau Weinbach inkl. Brücke

L 3452 Runkel/Wirbelau Weinbach inkl. Brücke Unterlage 17 L 3452 Runkel/Wirbelau Weinbach inkl. Brücke Schalltechnische Untersuchung gemäß den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90). 1- Untersuchung der Luftschadstoffe gemäß den Richtlinien

Mehr

Stellungnahme. Geräuschimmissionen ausgehend von der geplanten Rettungswache in Voiswinkel

Stellungnahme. Geräuschimmissionen ausgehend von der geplanten Rettungswache in Voiswinkel Stellungnahme Geräuschimmissionen ausgehend von der geplanten Rettungswache in Voiswinkel Auftraggeber Gemeinde Odenthal GB III - Bauen und technische Dienste - Altenberger-Dom-Straße 29-31 51519 Odenthal

Mehr