Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg"

Transkript

1 Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 59. Jahrgang Freitag, 15. März 2019 Nummer 11 Impressionen vom Kinderfasching am

2 2 Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg Woche 11, Freitag, 15. März 2019» Öffnungszeiten + Rufnummern» Im Notfall Notrufnummern Gemeindeverwaltung Öffnungszeiten Rathaus Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: :00 Uhr Mittwoch: :00 Uhr Zentrale info@wurmberg.de Fax Bürgermeister Herr Teply teply@wurmberg.de Vorzimmer Frau Weidner Zi. 5 weidner@wurmberg.de Standesamt Renten- u. Sozialangelegenheiten Ortsnachrichten Hauptamt Herr Hofstetter Zi. 4 hofstetter@wurmberg.de Amt f. öffentl. Ordnung Bauanträge / Wohnbauförderung Kämmerei Herr Grössle Zi. 8 groessle@wurmberg.de Frau Frommer frommer@wurmberg.de Gemeindekasse Frau Beuchle Zi. 7 beuchle@wurmberg.de Frau Grimm grimm@wurmberg.de Steueramt Verbrauchsabrechnungen (Wasser, Abwasser) Grundbuchwesen KOMM-IN Dienstleistungszentrum Fax: Gollmerstr. 17 komm-in@wurmberg.de Frau Dutt, Frau Grimm, Frau Lell, Frau Opfer Einwohnermelde- und Passamt Fundsachen Führerscheinanträge Gewerbeanzeigen Partnerfiliale Deutsche Post AG gewerbliche Dienstleistungen (z.b. Toto Lotto, Pforzheimer Zeitung, Buchverkauf, Reinigungsannahme, Stadtwerke Pforzheim) Öffnungszeiten: Mo, Di u. Fr :00 Uhr u :00 Uhr Mi :00 Uhr Do :00 Uhr u :00 Uhr Sa :00 Uhr nur Dienstleistungen der Deutschen Post und Toto Lotto!!! Bauhof Heckengäu, Öschelbronner Str. 64, info@zvbh.de Wurmberg, Tel , Fax Gemeindevollzugsbediensteter für Heimsheim, Mönsheim und Wurmberg, Dirk Albrecht 0159 / Wassermeister (Weiterleitung auf Mobilfunk) / Notariat IV Mühlacker / Fax: / Landkreisverwaltung Landratsamt Enzkreis, Zähringerallee 3, Pforzheim 07231/308-0 Montag :30 Uhr Dienstag :30 Uhr und :00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag :00 Uhr, Freitag :00 Uhr Zulassungsstellen Pforzheim und Mühlacker Montag :30 Uhr Dienstag :30 Uhr und :00 Uhr Mittwoch :30 Uhr, Donnerstag :00 Uhr Freitag :00 Uhr Diese Öffnungszeiten gelten auch für die Zulassungsstelle in der Vetterstr. 21 in Mühlacker. Darüber hinaus ist es möglich, mit den Zulassungsstellen online einen Termin zu vereinbaren. POLIZEI (Überfall, Unfall usw.) 110 Polizeiposten Niefern-Öschelbronn Schulstr.6/ / 3399 Polizeirevier Mühlacker Hindenburgstr / FEUERWEHR 112 (Feuer, Notarztwagen, Unfall, technische Hilfeleistung...)» Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Pforzheim e.v. Kronprinzenstr. 22 Rettungsdienst/Krankentransport Essen auf Rädern (Menueservice) 07231/ Hausnotruf 07231/ Diakonie- und Sozialstation Heckengäu e.v / Alten- und Krankenpflege - Hauswirtschaftliche Versorgung - Tagespflege Notdienste/Soziale Dienste - Nachbarschaftshilfe - Betreuungsgruppe für demenzkranke Menschen Rathausstr. 2, Wimsheim info@diakonie-heckengaeu.de Consilio, Bahnhofstr. 86, Mühlacker / Pflegestützpunkt Enzkreis - DemenzZentrum - Beratungsstelle Hilfe im Alter Haus Heckengäu Heimsheim (Altenpflegeheim) 07033/ Diakonisches Werk Pforzheim-Stadt Frauenhaus 07231/ Wohnberatung für Senioren und Menschen mit Behinderung /32798 Kreisseniorenrat Enzkreis Stadt Pforzheim e. V. Ebersteinstr. 25, Pforzheim info@kreisseniorenrat-pf.de Beratungsstelle für Wohnungslosigkeit 07231/ und Existenzsicherung Wichernhaus der Pforzheimer Stadtmission e.v., Westl. 120 Tagesmütter Enztal e.v / Bahnhofstr. 118, Mühlacker, info@tagesmuetter-enztal.de Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Pforzheim/Enzkreis Hohenzollernstr. 34, Pforzheim 07231/ Industriestr. 40/1, Mühlacker TelefonSeelsorge Nordschwarzwald pro familia Pforzheim e.v / Parkstr , Pforzheim. Diakonie Pforzheim Beratung über Hilfen in der Schwangerschaft / Schwangerschaftskonfliktberatung nach 219 StGB. Goethestr. 41, Pforzheim 07231/ Anlaufstelle -Hilfe in Lebenskrisen und bei Suizid-Gefahr Tel.efon: 0171 / Tägliche Bereitschaft» Rufnummern Sonstiges Deutsche Rentenversicherung Terminvereinbarung: Auskunfts- und Beratungsstelle 07231/ Freiburger Str. 7 / Wilferdinger Höhe, Pforzheim Netze BW GmbH (ehem. EnBW Regional AG) Störungshotline Strom 0800 / Servicetelefon 0800 / Störungsmeldung SWP Telefon Bestattungsdienst Britsch 07044/ u Wurmberg, Gollmerstr. 14

3 Woche 11, Freitag, 15. März 2019 Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 3 Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) vom , darf die Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift, sowie Datum und Art des Jubiläums veröffentlichen und an Presse und Rundfunk zum Zwecke der Veröffentlichung übermitteln. Künftig aber dürfen nur noch Altersjubilare ab dem 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung und die Übermittlung an Presse und Rundfunk dürfen nicht erfolgen, soweit eine Auskunftssperre besteht oder der Betroffene mitteilt, dass die Veröffentlichung seiner Daten unterbleiben soll. Einwohner der Gemeinde Wurmberg, die im Jahre 2019 und künftig 70 Jahre oder älter werden oder ein Ehejubiläum (ab Goldener Hochzeit) begehen und eine Veröffentlichung durch Presse und Rundfunk nicht wünschen, werden gebeten, dies mindestens acht Wochen vor dem Jubiläum dem Bürgermeisteramt Wurmberg (Frau Weidner), mit nachfolgend abgedrucktem Formular mitzuteilen. Abmeldung meines Geburtstages (ab 70 Jahre) bzw. Ehejubiläums Name:... Anschrift:... Geburtstag am:... Ehejubiläum am:... Veröffentlichung im Ortsblatt: Veröffentlichung in Zeitung: ja / nein ja / nein Die Abmeldung soll für immer gelten ja / nein Datum und Unterschrift: Bitte hier ausschneiden

4 4 Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg Woche 11, Freitag, 15. März 2019 Terminkalender Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Gesangverein Singstunde Uhr Sängerheim DA CAPO Gesangverein Singstunde Uhr Sängerheim Musikverein Musikprobe Uhr Musikerheim TSV 2 und 3 Jahre Uhr Turnhalle Eltern-Kind-Turnen TSV-Kinderturnen 4 und 5 Jahre Uhr Turnhalle Seniorengymnastik Uhr Ev. Gemeindehaus TSV-Turnen Frauengymnastik Uhr Turnhalle TSV Turnen Best Age Gymnastik Uhr Turnhalle TSV-Turnen Frauengymnastik Uhr Kindergarten Neubärental Harmonika-Spielring Akkordeon Uhr Musikraum Platte Schul-AG Grundschule Musikverein Jugendmusik Uhr Musikerheim gruppe TSV Turnen Dance for Kids 2. bis 5. Klasse Uhr Turnhalle TSV Turnen Übungsleiterstunde Uhr Turnhalle TSV-Volleyball Freizeitgruppe Uhr Turnhalle oifach heecher Frauenchor Wurmberg Singstunde Uhr Ev. Gemeindehaus Posaunenchor Chorprobe Uhr Ev. Gemeindehaus TSV-Kinderturnen 5 bis 7 Jahre Uhr Turnhalle TSV-Kinderturnen 2. bis 4. Klasse Uhr Turnhalle TSV-Turnen Dream Dance Girls Uhr Turnhalle 6. bis 9. Klasse TSV Turnen Feathery Uhr Turnhalle TSV-Turnen Jazz Ü Uhr Turnhalle Ev. Kirchenchor Singstunde Uhr Ev. Gemeindehaus NOTENSPATZEN in Kooperation Schule- Gesangverein Freiwillige Feuerwehr -Jugendfeuerwehr- Singstunde 6. Schulstunde Uhr Grundschule Uhr Neues Feuerwehrhaus TSV-Tischtennis Training Uhr Turnhalle

5 Woche 11, Freitag, 15. März 2019 Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 5» Amtliche Bekanntmachungen Verkehrsbehinderungen in der Wurmberger Straße aufgrund von Leitungsverlegearbeiten/ Umleitung Busverkehr über Forchenstraße Im Ortsteil Neubärental sollen auf der Wurmberger Straße (inkl. Gehweg) in einem 1. Bauabschnitt im Bereich der Anwesen Wurmberger Str Erdkabel für die Stromversorgung sowie Breitbandinfrastruktur für den FTTB-Ausbau inkl. der Vorstreckungen für die Hausanschlüsse verlegt werden. Die Maßnahme ist von Montag, 18. März 2019, bis voraussichtlich Freitag, 06. April 2019, eingeplant. Die Strecke wird hierzu von der ausführenden Fachfirma bauabschnittsweise halbseitig gesperrt. Mit eventuellen Behinderungen muss gerechnet werden. Im Zuge dieser Baumaßnahme muss der Busverkehr über die Forchenstraße umgeleitet werden. Die Haltestelle beim Friedhof Neubärental wird in den Einfahrtsbereich der Forchenstraße verlegt, weiterhin wird in der Forchenstraße zwischen Waldstraße und Fichtenweg eine Ersatzhaltestelle für die beiden Haltestellen Brunnen und Glasbronnenstraße, die während der Baumaßnahme nicht angefahren werden können, eingerichtet. Während der Umleitungsphase muss in der Forchenstraße ein einseitiges, in den Kurvenbereichen ein beidseitiges Haltverbot angeordnet werden, um den Linienbussen die Durchfahrt zu ermöglichen. Die Gemeinde Wurmberg bittet um Verständnis für die aus den notwendigen Leitungsverlegearbeiten resultierenden Unannehmlichkeiten. Ihre Gemeindeverwaltung Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen. Wurmberg, den 28. Februar 2019 gez. Jörg-Michael Teply, Bürgermeister» Amtliche Berichte AUS DER ARBEIT DES GEMEINDERATES Sitzung am Ehrung von Blutspenderinnen und Blutspendern Zu Beginn der Sitzung werden von Bürgermeister Jörg-Michael Teply und Frau Sandra Bossert, Vorsitzende des DRK-Ortsvereins Wiernsheim-Wurmberg, im Auftrag des Blutspendedienstes des Deutschen Roten Kreuzes folgende Personen für Mehrfachblutspenden geehrt: für 50 Blutspenden: Hartmut Weeber, Robert-Britsch-Straße 28, Wurmberg, mit der Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl 50; für 25 Blutspenden: Silke Basler, Seehausstraße 34, Wurmberg, mit der Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter Spendenzahl 25; für 10 Blutspenden: Bernhard Kaiser, Öschelbronner Straße 23, Wurmberg, mit der Blutspender-Ehrennadel in Gold (Herr Kaiser kann in der Sitzung leider nicht anwesend sein; die Ehrung wird jedoch nachgeholt). Der Bürgermeister und Frau Bossert danken den Mehrfachblutspendern für ihren Einsatz im Dienst der Allgemeinheit und heben die Vorbildfunktion für die Hilfe am Nächsten hervor. Gemeinde Wurmberg Enzkreis Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Aufgrund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Wurmberg am 27. Februar 2019folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 23. März 1990, zuletzt geändert durch die Euro- Anpassungs-Satzung vom 29. Oktober 2001, beschlossen: 1 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Gemeinderäte erhalten für die Ausübung ihres Amtes eine Aufwandsentschädigung. Diese wird gezahlt als Sitzungsgeld je Sitzung in Höhe von 35, EUR. Bei mehreren, unmittelbar aufeinanderfolgenden Sitzungen desselben Gremiums wird nur ein Sitzungsgeld gewährt. 2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Hinweis gemäß 4 Abs. 4 GemO: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Herr Teply überreicht Hartmut Weeber und Silke Basler als Dank und Anerkennung noch ein Präsent der Gemeinde und wird dabei durch Frau Bossert unterstützt (v. l. n. r.). Der nächste Blutspendetermin wird am in Wurmberg stattfinden. Bau eines Regenüberlaufbeckens mit Regenrückhaltebecken am Talweg Bericht über die Projektentwicklung und Beschlussfassung über die Vorplanung Mit Bescheid vom erteilte das Landratsamt Enzkreis die bis befristete wasserrechtliche Erlaubnis für die beiden Regenüberlaufbecken (RÜB) Birkhof und Alte Pforzheimer Straße sowie für den Regenüberlauf Talgraben und die wasserrechtliche Genehmigung für den Allgemeinen Kanalplan Wurmberg und Neubärental. Die wasserrechtliche Erlaubnis erging unter verschiedenen Nebenbestimmungen, die beim Bau und Betrieb der Anlagen zu beachten sind. Eine dieser Nebenbestimmungen betrifft auch die Kanalstrecke ab dem Feuersee entlang des Talwegs, die zur Steigerung der hydraulischen Leistungsfähigkeit druckdicht verschlossen werden sollte. Das Büro Klinger und Partner Ingenieurbüro für Bauwesen und Umwelttechnik GmbH, Stuttgart hatte im Auftrag der Gemeinde u.a. diesbezüglich nähere Untersuchungen vorgenommen. Dabei wurde festgestellt, dass das geforderte druckdichte Verschließen des bestehenden Kanalnetzes mit den aktuell verlegten Kanalrohren, Schächten und Muffenverbindungen

6 6 Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg nicht möglich ist, da der anfallende Systembetriebsdruck zu hoch wäre. In weitergehenden Überlegungen stellte das Büro verschiedene Lösungsansätze (Ertüchtigung Kanal, Kanalneubau, Bau eines weiteren Regenüberlaufbeckens) einander gegenüber, der Gemeinderat wurde hierüber in öffentlicher Sitzung am informiert. Dabei traf das Planungsbüro folgende Aussagen (Auszug aus GR-Protokoll): Eine Ertüchtigung des Kanals (ca , ) bzw. sogar ein Kanalneubau (ca , ) wäre von den Investitionskosten her deutlich höher anzusiedeln als der Neubau eines weiteren RÜB mit einem Retentionsvolumen von ca. 350 m3 (ca , ). Für die oberhalb des bestehenden Regenüberlaufs liegenden Kanalabschnitte, die ebenfalls verschlossen werden sollten, ist zudem das Kanalnetz neu zu berechnen und ggf. punktuell aufzudimensionieren. Der Gemeinderat beauftragte daraufhin in der Sitzung am die Gemeindeverwaltung, in Abstimmung mit dem Planungsbüro die Planung für die weiter vorgeschlagenen bzw. notwendigen Maßnahmen zu konkretisieren und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen sowie die notwendigen finanziellen Mittel im Haushalt der kommenden Jahre vorzusehen. Auf der Grundlage der in der Folge durchgeführten Kanalnetzund Schmutzfrachtberechnung lautete die Empfehlung unter Berücksichtigung der Investitionskosten, im Bereich des bestehenden Regenüberlaufs Talgraben ein weiteres Regenüberlaufbecken zu bauen anstatt den kompletten Kanal zu ertüchtigen bzw. zu erneuern. Zusätzlich zu dem Regenüberlaufbecken wird ein Rückhaltebecken notwendig, da der bestehende Graben das Überlaufwasser nicht gefahrlos ableiten kann. Der weiterführende Kanal leitet dann nur eine kleine Drosselwassermenge weiter, eine Kanalertüchtigung ist nur noch für den Bereich oberhalb des neuen Regenüberlaufbeckens zu prüfen und ggf. zu realisieren. In öffentlicher Sitzung am beschloss der Gemeinderat, das Büro Klinger und Partner, Stuttgart, auf der Grundlage dessen Honorarvorschlags vom mit den Ingenieurleistungen für den Bau eines Regenüberlaufbeckens mit Regenrückhaltebecken am Talweg zu beauftragen. Auf die Sachdarstellung in der Sitzungsbeilage 48/2018 wird ergänzend verwiesen. Nach einem Abstimmungsgespräch am legte das Planungsbüro am die Vorplanung nebst Kostenschätzung (mit Übersichtslageplan M 1:1000, Lageplan M 1:500, Erläuterungsbericht, Hydraulischer Längsschnitt, Kostenschätzung Zusammenstellung nach Kostengruppen, Kostenschätzung detailliert) vor. Es sticht sofort ins Auge, dass die ermittelten Kosten die bisherigen Annahmen bzw. Erwartungen um ein Vielfaches übersteigen. So belaufen sich die Projektkosten gemäß Kostenschätzung nach DIN 276 auf insgesamt rund 2,4 Mio. EUR. Gründe für diese hohen Kosten werden bereits im Erläuterungsbericht, der dem Gremium vorliegt, genannt. Die Gemeindeverwaltung sah jedoch weiteren Klärungs- und Erörterungsbedarf, so dass die ursprünglich für die Gemeinderatssitzung am vorgesehene Beratung über die Vorplanung abgesetzt wurde. Mit Schreiben vom nahm das Büro Klinger und Partner nochmals ausführlich Stellung zur Entwicklung des Projekts. Danach ist zusammenfassend festzuhalten, dass aus heutiger Sicht die lediglich grob abgeschätzten Kosten für den Neubau des RÜB im Jahr 2013 deutlich zu günstig und nicht umfassend angesetzt waren. So fehlten dort bei der kostenmäßigen Betrachtung Anlagen wie Trennbauwerk, Drosselbauwerk, verbindende Rohrleitungen und die Herstellung eines Regenrückhaltebeckens. Wie bereits ausgeführt, erfolgte die Festlegung auf den Bau eines zusätzlichen Regenüberlaufbeckens zur Einhaltung der Nebenbestimmungen zur wasserrechtlichen Genehmigung für den Allgemeinen Kanalplan seinerzeit insbesondere auch unter Berücksichtigung des Kostenvergleichs zu den anderen in Frage Impressum Amtsblatt der Gemeinde Wurmberg Herausgeber: Gemeinde Wurmberg Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Teply o.v.i.a. Verantwortlich für den übrigen Inhalt: Verlag & Druckerei Schlecht, Kerschensteiner Str Mühlacker Tel /3022 Fax 07041/5249 Internet: verlag@gemeinde.de Woche 11, Freitag, 15. März 2019 kommenden Lösungen. Aus Sicht der Verwaltung stellt sich daher nunmehr wiederum die Frage, ob angesichts der immensen Kostensteigerung für die Variante mit dem Regenüberlaufbecken eine andere Lösung nicht wirtschaftlicher wäre. Schon in der Stellungnahme vom ist jedoch dargestellt, dass aufgrund der Ergebnisse der Kanalnetz- und Schmutzfrachtberechnung aus dem Jahr 2015 die ursprüngliche Variante 1 aus dem Jahr 2013 Ertüchtigung und Dichtheitsprüfung ersatzlos entfällt, da die neue Wassermenge mit dem bestehenden Sammler nicht abgeleitet werden kann. Für die andere seinerzeit untersuchte Variante Kanalneubau DN700 stellt das Büro Klinger und Partner dagegen einen Kostenvergleich an, der dem Gremium ebenfalls vorliegt. Demnach wären die Projektkosten bei dieser Variante mit insgesamt knapp 3,5 Mio. EUR nochmals deutlich höher. Unterm Strich ergibt sich als Ergebnis, dass der Bau eines zusätzlichen Regenüberlaufbeckens mit Regenrückhaltebecken am Talweg zwar drastisch teurer ist als bislang angenommen, sich von den in Frage kommenden Lösungen allerdings immer noch als günstigste Maßnahme erweist. Ob es wenn überhaupt, dann überschaubare Einsparpotenziale gibt, müssen die weiteren Planungen und Abstimmungsgespräche mit der Genehmigungsbehörde zeigen. Die Herren Markus Posch sowie Frank Kömpf vom Büro Klinger und Partner sind in der Sitzung anwesend und geben die notwendigen Erläuterungen zur Projektentwicklung allgemein und zur erstellten Vorplanung im Speziellen. Der Gemeinderat nutzt in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit, die Ursachen für die extremen Kostensteigerungen zu hinterfragen. Auf Nachfrage von Gemeinderat Dietmar Schaan (NWV), wie verlässlich die ermittelten Kosten für die Maßnahme nun seien, erläutert Herr Kömpf, dass die Kostenschätzung im Jahr 2018 genau ermittelt worden sei. Ein paar Unwägbarkeiten gebe es jedoch auch jetzt noch. Gemeinderat Hartmut Weeber (CDU) erkundigt sich, ob die Kosten für die Sanierung des Talwegs, der voraussichtlich durch den Einsatz der schweren Baufahrzeuge bei dieser Maßnahme stark in Mitleidenschaft gezogen werde, ebenfalls schon bei den ermittelten Projektkosten beinhaltet seien, was jedoch nicht der Fall ist. Herr Posch führt aus, dass unvorhergesehene Kosten zwar miteingerechnet, aber nur schwer zu prognostizieren seien. Bürgermeister Teply ergänzt, dass es leider keine Alternativen zu dieser Maßnahme gebe. Die Kostensteigerungen seien zwar sehr ärgerlich, die Maßnahme an sich allerdings alternativlos. Sollte jedoch das Submissionsergebnis der bei diesem Projekt durchzuführenden öffentlichen Ausschreibung die Kostenschätzung erheblich überschreiten (>20 %) bestehe die Option, die Ausschreibung aufzuheben. 1. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur allgemeinen Entwicklung des Projekts zu Kenntnis. 2. Der Gemeinderat stimmt der Vorplanung für den Bau eines Regenüberlaufbeckens mit Regenrückhaltebecken wie vorgestellt zu. 3. Planungsbüro und Verwaltung werden beauftragt, in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde beim Landratsamt Enzkreis die weiteren Planungsschritte (Entwurfs-, Genehmigungs-, Ausführungsplanung) in die Wege zu leiten. Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Enthaltung(en) Erneuerung der Wasserleitung in der Birkhofstraße Beschluss über die Durchführung der Maßnahme und über die Mitverlegung von Breitbandinfrastruktur In öffentlicher Sitzung am beschloss der Gemeinderat, die marode Wasserleitung in der Birkhofstraße in Neubärental zu erneuern. Mit der Erbringung der notwendigen Ingenieurleistungen wurde das Büro Klinger und Partner GmbH, Stuttgart, beauftragt. Das Büro Klinger und Partner hat inzwischen die Entwurfsplanung nebst Kostenberechnung für das Vorhaben erstellt, welche dem Gemeinderat vorliegen und von Herrn Frank Kömpf detailliert erläutert werden. Die Planung umfasst neben der Erneuerung der Wasserleitung auch die Mitverlegung von Breitbandinfrastruktur (FTTB) bis zur jeweiligen Grundstücksgrenze, die ggf. durch den Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis beauftragt wird, jedoch von

7 Woche 11, Freitag, 15. März 2019 Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 7 der Gemeinde Wurmberg kostenmäßig zu tragen ist. Da im Zuge der Erneuerung der Wasserleitung auch die jeweiligen Hausanschlüsse (mindestens) bis zur Grundstücksgrenze der Birkhofstraße neu hergestellt werden, sollte die Mitverlegung von FTTB- Infrastruktur auf jeden Fall gleich miterledigt werden. Ein späteres erneutes Aufgraben der Straße ist hierzu dann nicht mehr notwendig. Mit berechneten Kosten in Höhe von rund , EUR brutto bewegt sich der zusätzliche finanzielle Aufwand für den Breitbandausbau in überschaubarem Rahmen und ist durch einen entsprechenden Mittelansatz im Haushalt 2019 gedeckt. Die Kosten für die Erneuerung der Wasserleitung sind mit brutto , EUR berechnet (Haushaltsansatz 2019: , EUR). Hinzu kommt noch ein Kostenansatz in Höhe von rund , EUR brutto für die Erneuerung der Anschlussleitungen von fünf Straßenabläufen, die durch die Maßnahme tangiert werden. Die Gemeindeverwaltung steht aktuell in Verhandlungen mit der Netze BW, ob diese im Zuge der Wasserleitungsarbeiten in der Birkhofstraße nicht ebenfalls tätig werden und die noch vorhandenen Dachständer für die Stromversorgung abbauen und durch Erdleitungen ersetzen. Für den Fall, dass die Netze BW bei ihrer internen Prüfung der Maßnahme zu einem positiven Ergebnis kommt, ist denkbar, dass die Gesamtmaßnahme unter der Regie der Netze BW durchgeführt wird, d.h. die Erneuerung der Wasserleitung für die Gemeinde und die Verlegung von Breitbandinfrastruktur für den Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis erfolgen dann im Wege der Mitverlegung durch die Netze BW. Der nachfolgend unter Ziffer 3 dargestellte Beschlussverschlag berücksichtigt diese noch offenen Handlungsoptionen. 1. Der Gemeinderat beschließt, die Erneuerung der Wasserleitung in der Birkhofstraße gemäß der dem Gemeinderat vorliegenden Entwurfsplanung durchzuführen (Baubeschluss). 2. Der Gemeinderat stimmt der Mitverlegung von Breitbandinfrastruktur für den FTTB-Ausbau (inklusive Vorstreckung für Hausanschlüsse) durch den Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis im Zuge der Erneuerung der Wasserleitung in der Birkhofstraße zu und erklärt die Übernahme der gemäß Verbandssatzung auf die Gemeinde entfallenden Kosten. 3. Die Gemeindeverwaltung wird dazu ermächtigt, die vorgenannten Maßnahmen entweder in eigener Regie öffentlich auszuschreiben oder im Wege einer möglichen Tiefbaumaßnahme der Netze BW (Abbau von Dachständern und Verlegung von erdgebundenen Leitungen zur Stromversorgung) im Wege einer Mitverlegung durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Ergänzende Betreuung (Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung) an der Grundschule Wurmberg Verlängerung und Anpassung der Kooperationsvereinbarung mit der Volkshochschule Pforzheim-Enzkreis GmbH Die Volkshochschule (VHS) Pforzheim-Enzkreis bietet im Auftrag der Gemeinde Wurmberg an der örtlichen Grundschule seit dem Schuljahr 2000/01 im Rahmen der sog. Verlässlichen Grundschule eine Kernzeitbetreuung (zwischen 7:30 13:30 Uhr an Schultagen außerhalb des Unterrichts) sowie seit Beginn des Schuljahres 2014/15 eine ergänzende, flexible Nachmittagsbetreuung aktuell bis maximal 15:00 Uhr (Modul 1) bzw. 16:00 Uhr (Modul 2) an. Die gemäß Gemeinderatsbeschluss vom abgeschlossene Kooperationsvereinbarung mit der VHS läuft zum aus. Sie soll nunmehr wiederum um drei Jahre verlängert werden. Der Entwurf der Vereinbarung liegt dem Gemeinderat vollinhaltlich vor. Darin ist u.a. eine Anpassung der monatlichen Abschlagszahlung an den höheren Kostenanteil der Gemeinde enthalten (siehe Nr. 3 der Vereinbarung 3.400, EUR statt bisher 2.700, EUR). Im Hinblick auf die Laufzeit der Vereinbarung ist zunächst wiederum ein Zeitraum von drei Jahren (bis ) und anschließend eine automatische Verlängerung um jeweils ein Jahr vorgesehen, wenn nicht einer der beiden Vertragspartner die Vereinbarung neun Monate vor Ablauf des vereinbarten Vertragsdauer aus wichtigem Grund kündigt. Die notwendigen Anpassungen z. B. im Hinblick auf das Betreuungsangebot und die Elternbeiträge würden selbstverständlich weiterhin Jahr für Jahr untersucht und ggf. zur Beschlussfassung unterbreitet. Gemeinderat Erwin Heger (NWV) weist lediglich auf eine kleine notwendige Korrektur im Vertrag der VHS hin: Im Vertragsentwurf seien unter Nr. 2 (Notwendige Aufwendungen) als Unterpunkt 3 noch die Aufwendungen für Verbrauchsmaterial der Betreuung genannt. Der entstehende Materialaufwand werde aber seines Wissens seit einigen Jahren direkt über die Gemeinde abgerechnet. Bürgermeister Teply bestätigt, dass die genannte Position seit 2016 nicht mehr zum Tragen komme, der entstehende Materialaufwand werde tatsächlich seither auch direkt über die Gemeinde abgerechnet. Er sagt zu, die Vereinbarung mit der VHS entsprechend korrigieren und den Unterpunkt 3 in der neuen Vereinbarung komplett streichen zu lassen. Letztlich informiert der Bürgermeister das Gremium noch über die geplanten Änderungen bei der Abrechnung der Kosten für das Mittagessen für Kernzeitkinder, die zur Bläserklasse (Kooperation der Grundschule mit dem Musikverein) gehören. Finde der Bläserunterricht in der siebten Schulstunde statt, könnten die Kinder nicht am Mittagessen teilnehmen. Für diesen Fall wird die VHS den betroffenen Eltern die Kosten für das Mittagessen rückerstatten. Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung mit der Volkshochschule Pforzheim-Enzkreis GmbH über die Fortführung der ergänzenden Betreuung (Kernzeit- und Nachmittagsbetreuung) an der Grundschule Wurmberg unter Berücksichtigung der Streichung des vorgenannten Passus Aufwendungen für Verbrauchsmaterial der Betreuung zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Antrag des Tennisclubs Wurmberg-Neubärental e.v. auf Gewährung eines Zuschusses zur Erneuerung der Heizungsanlage im Vereinsheim Ein Komplettausfall der Heizung in seinem Vereinsheim zwang den Tennisclub Wurmberg-Neubärental e.v. im Dezember 2018 kurzfristig, die Demontage und Entsorgung der bestehenden Kesselanlage sowie den Einbau eines neuen Ölbrennwert-Heizkessels vorzunehmen. Das beauftragte Angebot hierfür belief sich unter Berücksichtigung von 3% Skonto auf insgesamt 8.726,51 EUR brutto. Für gewöhnlich gewährt die Gemeinde Wurmberg auf Antrag und unter vorheriger Vorlage eines Kostenangebots einen Zuschuss in Höhe von 25% der Kosten von anerkannten bzw. notwendigen Investitionen. Im vorliegenden Fall war aufgrund der Dringlichkeit der Heizungserneuerung (über Weihnachten und den Jahreswechsel) eine vorherige Antragstellung nicht möglich. Der 1. Vorsitzende des Tennisclub, Herr Georg Wunsch, informierte daher den Bürgermeister im persönlichen Gespräch am und stellte den mündlichen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung spricht in diesem Sonderfall nichts gegen eine Zuschussgewährung auf der Grundlage des vorliegenden Angebots, wobei in analoger Anwendung der üblichen Vorgehensweise die wegen des zusätzlichen Einbaus einer Trinkwasseraufbereitungsstation etwas teurere Abrechnung der Maßnahme (9.526,01 EUR bei 3% Skonto) unberücksichtigt bleibt. Die Gemeinde Wurmberg gewährt dem Tennisclub Wurmberg e.v. einen Zuschuss zu den Kosten der notwendigen Heizungserneuerung im Vereinsheim in Höhe von 25% der angefallenen Kosten gemäß beauftragtem Angebot vom , somit insgesamt 2.181,63 EUR. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Erhöhung der Aufwandsentschädigung für den Gemeinderat Der Gemeinderat der Gemeinde Wurmberg hat im März 1990 die Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit beschlossen. In 3 Abs. 1 dieser Satzung wurde festgelegt, dass die Gemeinderäte für die Ausübung ihres Amtes eine Aufwandsentschädigung in Form eines Sitzungsgeldes je Sitzung in Höhe von 30, DM erhalten (vorige Satzung aus dem Jahr 1979: 20, DM je Sitzung). Im September 2000 hat der Gemeinderat diese Aufwandsentschädigung dann durch Satzungsänderung erhöht und das Sitzungsgeld auf 50, DM je Sitzung festgesetzt. Durch die Euro-Anpassungs-Satzung im Oktober 2001 wurde dieser Betrag lediglich an die Umstellung auf den Euro angepasst (25, EUR je Sitzung).

8 8 Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg Dieser Satz gilt mittlerweile seit fast 18 Jahren unverändert und wird bis heute angewandt. Bei einer erst kürzlich im Januar 2019 durchgeführten Umfrage der Gemeindeverwaltung Kieselbronn über die Höhe der Entschädigungen ehrenamtlicher Gemeinderatsmitglieder in den Enzkreis- Gemeinden hat sich gezeigt, dass die Gemeinde Wurmberg zu den Kommunen mit den geringsten Sitzungsgeldern gehört. Die Gemeindeverwaltung hat das Ergebnis dieser Umfrage ergänzt um die Sitzungsgelder der Nachbargemeinden Mönsheim und Wimsheim zur besseren Veranschaulichung dem Gremium beigefügt. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist es an der Zeit, nach knapp 18 Jahren eine Anpassung der Aufwandsentschädigung für die Gemeinderatsmitglieder vorzunehmen und das Sitzungsgeld auf 35, EUR je Sitzung zu erhöhen. Damit soll das große Engagement zum Wohl der Allgemeinheit, das mit der Arbeit im Gemeinderat verbunden ist, etwas stärker honoriert und somit ein kleiner zusätzlicher Anreiz für die Bereitschaft zur Übernahme dieses wichtigen Ehrenamtes geschaffen werden. Zur Umsetzung der Erhöhung des Sitzungsgeldes ist 3 Abs. 1 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit entsprechend anzupassen; die zu beschließende Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit liegt dem Gemeinderat vor. Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit wie in der Sitzung vorgestellt. Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Enthaltung(en) Baugesuch Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung zum Neubau eines Betriebsgebäudes mit Betriebswohnungen auf dem Grundstück Flst.Nr. 3992, Im Steinernen Kreuz 17 Das Bauvorhaben wird nach den Festsetzungen des Bebauungsplans Steinernes Kreuz beurteilt. Für das Bauvorhaben liegt bereits ein abgelehnter Bauvorbescheid aus dem Jahr 2018 vor. Damals wurden jedoch drei Betriebswohnungen beantragt, beim neu eingereichten Bauantrag sind es nur noch zwei Wohnungen (eine davon soll auch gewerblich genutzt werden) im Ober- und Dachgeschoss. Im Erdgeschoss sollen dagegen mehrere Büros eingerichtet werden. Problematisch ist jedoch, dass vom Antragsteller keinerlei Nachweis für das Erfordernis der beiden beantragten Wohnungen im Gewerbegebiet vorgelegt wurde. Weiterhin befinden sich ein Teil des Gebäudes sowie die Zufahrt der Tiefgarage im Pflanzzwang, wofür Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig wären. Aus diesem Grund spricht sich das Gremium dafür aus, das notwendige gemeindliche Einvernehmen für das Vorhaben nicht zu erteilen. Der Gemeinderat beschließt, dem o.g. Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung sowie den beantragten Befreiungen sein Einvernehmen nicht zu erteilen. Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Enthaltung(en) Verschiedenes Informationen der Verwaltung: Bürgermeister Teply geht auf die bestehende Umfahrung des Häckselplatzes beim Recyclinghof ein. Der geschotterte Teilbereich der Umfahrung weise derzeit viele Schlaglöcher auf. Das Landratsamt Enzkreis habe nunmehr auf mehrmalige Nachfrage endlich zugesagt, die Umfahrung komplett zu asphaltieren. Gemeinderat Dietmar Schaan (NWV) weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach Regenfällen regelmäßig das Wasser auf dem Platz stehe, weil keine Entwässerung vorhanden sei. Kämmerer Gerhard Grössle bestätigt, dass der Enzkreis bei der Herrichtung des Häckselplatzes vor einigen Jahren aus Kostengründen auf eine Drainage o.ä. zur Entwässerung verzichtet habe. Weiterhin informiert der Bürgermeister das Gremium über die geplanten Wegearbeiten beim Oberen und Unteren Reutweg. Zunächst soll im März der Obere Reutweg auf einer Länge von ca. 500 m saniert werden. Wichtig sei, den Weg nach Abschluss der Arbeiten für rund 14 Tage zu sperren, bis sich das neu aufgebrachte Material vollständig gesetzt und abgebunden habe. Bewähre sich das verwendete Material und die Woche 11, Freitag, 15. März 2019 Vorgehensweise, soll im Herbst der Untere Reutweg auf einer Länge von ca. 400 m folgen. Hinweise aus dem Gemeinderat: Gemeinderat Hartmut Weeber (CDU) erkundigt sich nach dem aktuellen Stand der geplanten Ortseingangsbeschilderung. Bürgermeister Teply führt aus, dass die grafische Gestaltung für die Beklebung der Schilder abgeschlossen sei. Nun müsse nur noch über eine Simulation geklärt werden, in welcher Größe die Hintergrundbilder ausgestaltet werden. Der Bürgermeister geht nach derzeitigem Stand der Dinge davon aus, dass die Ortseingangsbeschilderung zum EURO-Bärental-Treffen installiert sein wird. Weiterhin möchte Herr Weeber wissen, weshalb die Geschwindigkeitsmessgeräte in der Pforzheimer Straße derzeit außer Betrieb seien. Bürgermeister Teply erläutert, dass die Akkus der Geschwindigkeitsmessgeräte über die kalten Wintermonate aus den Geräten genommen wurden, um Schäden zu vermeiden. Es sei geplant, dass der Bauhof die Geräte nun zeitnah wieder in Betrieb setzt. Letztlich weist Herr Weeber noch darauf hin, dass vor kurzem in der Pforzheimer Straße scharf geblitzt worden sei. Er erkundigt sich, ob die Gemeindeverwaltung die Ergebnisse vom Landratsamt Enzkreis erhalte. Bürgermeister Teply teilt mit, dass die Verwaltung bis vor einigen Jahren die Ergebnisse vom Verkehrsamt des Landratsamtes Enzkreis zur Verfügung gestellt bekommen habe. Er werde beim Verkehrsamt nachfragen lassen, ob die Ergebnisse künftig wieder an die Gemeinde weitergeleitet werden können. Gemeinderat Felix Beigel (FWV) möchte wissen, ob in diesem Frühjahr die Durchführung einer Gemarkungsputzete vorgesehen sei. Bürgermeister Teply führt aus, dass erst im vergangenen Jahr eine Gemarkungsputzete durchgeführt worden sei. Normalerweise finden diese im Zweijahresrhythmus statt, daher sei in diesem Jahr keine Gemarkungsputzete eingeplant. Gemeinderat Karlheinz Binder (FWV) weist darauf hin, dass im unteren, schmalen Bereich der Waldenserstraße bergab oftmals etwas problematisch gegenüber von Hofeinfahrten geparkt werde und dies zu Problemen für die Anwohner führe. Er regt an, ob hier nicht vom Verkehrsamt des Enzkreises ein halbseitiges Haltverbot angeordnet werden könne. Bürgermeister Teply sagt zu, diese Anregung in der nächsten Verkehrsschau mit dem Verkehrsamt vor Ort in Augenschein zu nehmen und zu besprechen. Gemeinderat Jürgen Hoser (NWV) schlägt vor, auf den Wegen, die im Rahmen der geplanten Genusswanderung beim EURO-Bärental-Treffen genutzt werden sollen, Unrat und Müll beseitigen zu lassen. Bürgermeister Teply sagt zu, diese Wege vor dem Treffen vom Bauhof säubern zu lassen. Gemeinderat Karlheinz Binder (FWV) erkundigt sich, ob es einen speziellen Grund für den Kahlschnitt mancher Bäume durch den Bauhof gebe. Konkret führt er die Bäume auf dem Bärentäler Plätzle an. Bürgermeister Teply erläutert, dass diese Maßnahme durch das Euro-Bärental-Treffen Ende Mai veranlasst sei. Auf dem Platz werde unter Verwendung von Sandsteinelementen ein Zeichen der Freundschaft gesetzt. Um den Sandstein vor Grünspan zu schützen, sei der Rückschnitt durch den Bauhof bzw. ein beauftragtes Unternehmen im Auftrag der Verwaltung erfolgt. Gemeinderat Thomas Meeh (CDU) wirft ergänzend ein, dass z.b. die Bäume beim Kälberstein richtig professionell vom Bauhof zurückgeschnitten worden seien. Freundeskreis Asyl Wurmberg Das Cafe International findet am 24. März 2019 um 14:30 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus in Wurmberg statt. EURO-BÄRENTAL-PROJEKTCHOR Für die Mitgestaltung des Gottesdienstes beim Euro-Bärental- Treffen am Sonntag, suchen wir singbegeisterte Sängerinnen und Sänger aus Neubärental und Wurmberg zur Bildung eines Projektchores. Die Proben beginnen im April und finden im Kindergarten Neubärental statt. Bei Interesse bitte melden bei Karin Britsch unter Tel Nähere Infos folgen im Blättle.

9 Woche 11, Freitag, 15. März 2019 Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 9 Standesamtliche Nachrichten Sterbefall: Albrecht Karl Heinrich Weeber, Wurmberg Geburtstage: Irmgard Ney, Wurmberg, 70 Jahre Helmut Sickmüller, Wurmberg, 70 Jahre Wir gratulieren herzlich und wünschen ein schönes Geburtstagsfest. Kinderärztlicher Notfalldienst: Pforzheim Augenärztlicher Notfalldienst Calw/Freudenstadt am Wochenende 10:00 12:00 Uhr Augenärztlicher Notfalldienst Mittelbaden unter der Woche 18:00 08:00 Uhr Pforzheim Kinder- und jugendärztlicher Notfalldienst in den Räumen der Kinderklinik im Helios Klinikum Pforzheim, Kanzlerstraße 2-6, Pforzheim Mi 15:00 20:00 Uhr Fr 16:00 20:00 Uhr Sa, So, Feiertag 08:00 20:00 Uhr Telefonische Terminabsprache sinnvoll: 07231/ Notfallpraxis am Helios Klinikum Pforzheim Kanzlerstraße 2 6, Pforzheim, Tel Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 19:00 24:00 Uhr Mittwoch 14:00 24:00 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertag 08:00 24:00 Uhr Notfallpraxis am Siloah St. Trudpert Klinikum Wilferdinger Straße 67a, Pforzheim, Tel Montag, Dienstag, Donnerstag: 19:00 24:00 Uhr Mittwoch: 14:00 24:00 Uhr Freitag: 16:00 24:00 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertag: 08:00 24:00 Uhr Mühlacker Enzkreis-Kliniken Mühlacker Hermann-Hesse-Straße 34, Mühlacker Montag Freitag: 18:00 07:00 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertage: 07:00 07:00 Uhr? Fundsachen FUNDSACHEN Beim Kinderfasching wurde Teil eines Kostümes vergessen. Siehe Bild. Die Fundsachen können während der Öffnungszeiten im KOMM-IN Dienstleistungszentrum, Gollmerstraße 17, abgeholt werden. Samstag, Christoph-Apotheke, Christoph-Allee 11, Pforzheim, Telefon: / Sonntag, Apotheke am Ludwigsplatz, Kriegstraße 2, Pforzheim, Telefon: / Öffnungszeiten: Samstag von 08:30 Uhr bis Sonntag 08:30 Uhr Sonntag von 08:30 Uhr bis Montag 08:30 Uhr Müllabfuhr Leerung der Grünen Tonne Flach: Freitag, Ärztl. Wochenend-/Feiertagsdienst Ärztlicher Bereitschaftsdienst an den Wochenenden und Feiertagen und außerhalb der Sprechstundenzeiten. Kostenfrei und ohne Vorwahl Montag bis Freitag 9:00 bis 19:00 Uhr: docdirekt Kostenfreie Onlinesprechstunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzlich Versicherte unter oder docdirekt.de Wichtige Rufnummern für den ärztlichen Bereitschaftsdienst: Enzkreis Rettungsdienst: 112 Allgemeiner Notfalldienst: Öffnungszeiten des Recyclinghofes Telefon: / nur während der Öffnungszeiten Der Recyclinghof in Wurmberg, Ortsausgang Richtung Öschelbronn, ist wie folgt geöffnet: Samstag, :30 11:30 Uhr Dienstag, :00 17:30 Uhr Donnerstag, :00 17:30 Uhr Samstag, :00 16:00 Uhr Nach der Satzung des Enzkreises werden folgende Gebühren erhoben. Anlieferung aus Privathaushalten: Sperrmüll, Altholz bis 1 m³ 6,00 Euro 2 m³ 12,00 Euro 3 m³ 18,00 Euro Verpackungs-Styropor bis 1 m³ 13,00 Euro 2 m³ 26,00 Euro 3 m³ 39,00 Euro Fensterflügel, Fenster oder Glasscheiben bis 1 m² 3,00 Euro / Stück über 1 m² 4,50 Euro / Stück

10 10 Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg Woche 11, Freitag, 15. März 2019 Bauschutt je 100 Liter 13,50 Euro Die Anlieferung von Fernsehgeräten, Bildschirmen sowie Elektrogroßgeräten (einschl. Kühlgeräten) ist nur beim Entsorgungszentrum Hamberg in Maulbronn oder als Abholung auf Abruf möglich, (Abfuhrtage im jeweiligen Abfuhrplan, Abholung gegen Gebühr nach Anmeldung mindestens 10 Tage im Voraus). Entsorgungszentrum Hamberg in Maulbronn, Telefon: / 6960 Montag Freitag: 07:30 Uhr 11:45 Uhr, 12:45 Uhr 15:45 Uhr Samstag: 08:00 Uhr 12:15 Uhr

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 58. Jahrgang Freitag, 16. Februar 2017 Nummer 07 Unsere Sammelstellen ab 19.02.2018 bis 31.12.2018 Ev. Wurmberg Ev. Kindergarten Wurmberg und Neubärental während der

Mehr

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 58. Jahrgang Freitag, 27. Juli 2018 Nummer 30 Schöne Ferien und eine erholsame Urlaubszeit Quelle: Privat 2 Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg Woche 30, Freitag, 27.

Mehr

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 57. Jahrgang Freitag, 01. September 2017 Nummer 35 Impressionen der gemeinsamen Freizeit von Jugendlichen aus dem Queyras und aus Wurmberg und Umgebung (20. 26. August

Mehr

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 59. Jahrgang Freitag, 08. März 2019 Nummer 10 Am Freitag, 15.03.2019 findet im Adler in Wurmberg, im Anschluss an die Hauptversammlung der Freunde des Queyras e.v.,

Mehr

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 57. Jahrgang Freitag, 27. Januar 2017 Nummer 04 TSV Wurmberg/Neubärental 1891/1896 e.v. Startschuss 2017 Samstag, den 28.01.2017 Turn- und Festhalle Wurmberg Beginn

Mehr

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 57. Jahrgang Donnerstag, 13. April 2017 Nummer 15 wünscht allen Einwohnern, auch im Namen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung Jörg-Michael Teply Bürgermeister

Mehr

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 57. Jahrgang Freitag, 22. September 2017 Nummer 38 Wahlrecht nutzen und wählen gehen Sonntag, 24. September 2017 Die Wahllokale haben von 8.00 18.00 Uhr geöffnet. Warum?...weil

Mehr

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 58. Jahrgang Freitag, 26. Januar 2018 Nummer 04 TSV Wurmberg/Neubärental 1891/1896 e.v. Startschuss 2018 Samstag, den 27.01.2018 Turn- und Festhalle Wurmberg Beginn

Mehr

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 58. Jahrgang Freitag, 23. März 2018 Nummer 12 Jetzt wird s aber Zeit, dass es Frühling wird Quelle: Johannes Werner, Wurmberg 2 Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg Woche

Mehr

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 57. Jahrgang Freitag, 24. November 2017 Nummer 47 9. Wurmberger Weihnachtsmarkt auf dem Kelterplatz Samstag, 2. Dezember 2017, ab 16.30 Uhr Sonntag, 3. Dezember 2017,

Mehr

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 58. Jahrgang Freitag, 07. September 2018 Nummer 36 Ein Leben ohne Feste ist wie eine lange Wanderung ohne Einkehr. Herzliche Einladung zu unserem Ortsfest am 09. September

Mehr

Herzliche Einladung zur Abendunterhaltung

Herzliche Einladung zur Abendunterhaltung Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 57. Jahrgang Freitag, 09. Dezember 2016 Nummer 49 Musikalische Beiträge Herzliche Einladung zur Abendunterhaltung 10.12.2016 Flötengruppe Bläserklasse Jugendorchester

Mehr

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 57. Jahrgang Freitag, 15. September 2017 Nummer 37 Einladung zum politischen Frühschoppen am Sonntag, 17. September 2017, um 11:00 Uhr im Hof der Firma Baustoffe Meeh,

Mehr

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg. 57. Jahrgang Freitag, 15. April 2016 Nummer 15

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg. 57. Jahrgang Freitag, 15. April 2016 Nummer 15 Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 57. Jahrgang Freitag, 15. April 2016 Nummer 15 2 Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg Woche 15, Freitag, 15. April 2016 Öffnungszeiten + Rufnummern Im Notfall Notrufnummern

Mehr

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg Amts- und tteilungsblatt Wurmberg 57. Jahrgang Freitag, 21. Oktober 2016 Nummer 42 2 Amts- und tteilungsblatt Wurmberg Woche 42, Freitag, 21. Oktober 2016 Öffnungszeiten + Rufnummern Im Notfall Notrufnummern

Mehr

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 58. Jahrgang Freitag, 01. Juni 2018 Nummer 22 Quelle: Andrea Knoop, Wurmberg 2 Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg Woche 22, Freitag, 01. Juni 2018 Öffnungszeiten +

Mehr

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 57. Jahrgang Freitag, 09. Juni 2017 Nummer 23 Französische Freunde kommen mit dem Fahrrad aus dem Queyras nach Wurmberg Keine Mühen und Anstrengungen gescheut haben

Mehr

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 58. Jahrgang Freitag, 02. März 2018 Nummer 09 Auf der Titelseite des Amtsblattes werden meist ganzseitige Ankündigungen von Veranstaltungen im Ort veröffentlicht. Doch

Mehr

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 58. Jahrgang Freitag, 06. Juli 2018 Nummer 27 in der Turn- und Festhalle Wurmberg am Sonntag, 08.07.2018 ab 11.00 Uhr Dazu sind alle Mitglieder, sowie alle Einwohner

Mehr

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 57. Jahrgang Freitag, 17. Februar 2017 Nummer 07 Initiative Wirtshaussingen in Wurmberg gegründet Was bisher im Ort als Gerücht zu hören war, wird Realität: In Wurmberg

Mehr

58. Jahrgang Freitag, 20. Juli 2018 Nummer 29. Am 22. Juli ab 11:00

58. Jahrgang Freitag, 20. Juli 2018 Nummer 29. Am 22. Juli ab 11:00 Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 58. Jahrgang Freitag, 20. Juli 2018 Nummer 29 ES U S F T M FEUERW EHRHAUS Am 22. Juli ab 11:00 Für Speisen und Getränke ist bestens gesorgt. Am Nachmittag gibt es Kaffee

Mehr

57. Jahrgang Freitag, 22. April 2016 Nummer 16 KONFIRMATION

57. Jahrgang Freitag, 22. April 2016 Nummer 16 KONFIRMATION Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 57. Jahrgang Freitag, 22. April 2016 Nummer 16 KONFIRMATION Allen Mädchen und Jungen, aus Wurmberg und Neubärental, die am Sonntag, 24. April 2016 in Wurmberg ihre Konfirmation

Mehr

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 57. Jahrgang Freitag, 29. Juli 2016 Nummer 30 1. Wurmberger Seenachtsfest der örtlichen Vereine beim Feuersee und auf dem Kelterplatz Samstag, 20. August 2016, ab 19.00

Mehr

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 57. Jahrgang Freitag, 07. Oktober 2016 Nummer 40 Ferienbetreuung für Grundschüler Die Gemeinden Wurmberg und Mönsheim bieten auch in den Herbstferien 2016 wieder eine

Mehr

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 57. Jahrgang Freitag, 27. Mai 2016 Nummer 21 Auszug aus dem Festprogramm: (soweit nichts Anderes angegeben: Feldberghalle Altglashütten) - für Teilnehmer am Euro-Bärental-Treffen

Mehr

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg. 57. Jahrgang Freitag, 24. Juni 2016 Nummer 25

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg. 57. Jahrgang Freitag, 24. Juni 2016 Nummer 25 Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 57. Jahrgang Freitag, 24. Juni 2016 Nummer 25 2 Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg Woche 25, Freitag, 24. Juni 2016 Öffnungszeiten + Rufnummern Im Notfall Notrufnummern

Mehr

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg. 58. Jahrgang Freitag, 07. Dezember 2018 Nummer 49

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg. 58. Jahrgang Freitag, 07. Dezember 2018 Nummer 49 Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 58. Jahrgang Freitag, 07. Dezember 2018 Nummer 49 GESANGVEREIN 1861 WURMBERG E.V. Große Live-Sendung mit Freuen Sie sich auf brandaktuelle News aus dem Ort und begeisternde

Mehr

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 57. Jahrgang Freitag, 16. Dezember 2016 Nummer 50 Rückblick - Leseabend der Grundschule am 18.11.2016 2 Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg Woche 50, Freitag, 16. Dezember

Mehr

57. Jahrgang Freitag, 18. November 2016 Nummer 46. Abendunterhaltung. Wir laden Sie herzlich ein zu einer musikalischen.

57. Jahrgang Freitag, 18. November 2016 Nummer 46. Abendunterhaltung. Wir laden Sie herzlich ein zu einer musikalischen. Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 57. Jahrgang Freitag, 18. November 2016 Nummer 46 GESANGVEREIN 1861 WURMBERG E.V. Abendunterhaltung Wir laden Sie herzlich ein zu einer musikalischen Reise um die Welt

Mehr

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 59. Jahrgang Freitag, 21. Februar 2019 Nummer 08 Frühschoppen / Weißwurstfrühstück der ++Weizen und Pils vom Fass++ ++Kaffee und Kuchen++ Wir möchten Sie herzlich zu

Mehr

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg. 57. Jahrgang Freitag, 14. Oktober 2016 Nummer 41

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg. 57. Jahrgang Freitag, 14. Oktober 2016 Nummer 41 Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 57. Jahrgang Freitag, 14. Oktober 2016 2 Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg Öffnungszeiten + Rufnummern Im Notfall Notrufnummern Gemeindeverwaltung www.wurmberg.de

Mehr

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 57. Jahrgang Freitag, 04. November 2016 Nummer 44 in der Turn- und Festhalle Wurmberg am: Sonntag 06.11.2016 ab: 11.00 Uhr Dazu sind alle Mitglieder, sowie alle Einwohner

Mehr

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 57. Jahrgang Freitag, 21. April 2017 Nummer 16 2. Jugendfreizeit im Rahmen der Partnerschaft Wurmberg mit dem Queyras Unter dem Motto Unsere Jugend trifft sich, werden

Mehr

57. Jahrgang Freitag, 20. Oktober 2017 Nummer 42. trifft. Landfrauen- Café. Sonntag, ab Uhr. in der Turn- und Festhalle Wurmberg

57. Jahrgang Freitag, 20. Oktober 2017 Nummer 42. trifft. Landfrauen- Café. Sonntag, ab Uhr. in der Turn- und Festhalle Wurmberg Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 57. Jahrgang Freitag, 20. Oktober 2017 Nummer 42 Kunst trifft Landfrauen- Café Sonntag, 22.10.2017 ab 14.30 Uhr in der Turn- und Festhalle Wurmberg Lassen Sie sich überraschen!

Mehr

ChampionRider Open 2018

ChampionRider Open 2018 Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 58. Jahrgang Freitag, 31. August 2018 Nummer 35 ChampionRider Open 2018 Sportturnier für Islandpferde in Wurmberg/Pforzheim Eintritt frei! Fr - Sa Party Foodtrucks Sekt-Bar

Mehr

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 58. Jahrgang Freitag, 09. Februar 2018 Nummer 06 GesanGverein 1861 WurmberG e.v. Kinder fasching unterhaltung, spiele und Tanz mit Karlheinz Dienstag, 13.2.2018 Turn-

Mehr

57. Jahrgang Freitag, 06. Mai 2016 Nummer 18. We are the world. Konzert Sonntag, 8. Mai 2016 Beginn: 17 Uhr. Sängerheim Hofstättstraße 28, Wurmberg

57. Jahrgang Freitag, 06. Mai 2016 Nummer 18. We are the world. Konzert Sonntag, 8. Mai 2016 Beginn: 17 Uhr. Sängerheim Hofstättstraße 28, Wurmberg Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 57. Jahrgang Freitag, 06. Mai 2016 Nummer 18 GESANGVEREIN 1861 WURMBERG E.V. Lean on me Queen Rock mi Thank you for the music Oh happy day Abba Your song Grease We will

Mehr

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 57. Jahrgang Freitag, 20. Mai 2016 Skiausfahrt ins Queyras, vom 02.01.2017 bis 07.01.2017 Anfahrt mit eigenem PKW Luxeriöses Hotel, mit Sauna und Schwimmbecken direkt

Mehr

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 57. Jahrgang Freitag, 15. Juli 2016 Nummer 28 1. Wurmberger Seenachtsfest beim Feuersee und auf dem Kelterplatz Samstag, 20. August 2016, ab 19.00 Uhr 2 Amts- und Mitteilungsblatt

Mehr

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 57. Jahrgang Freitag, 22. Juli 2016 TSV Wurmberg-Neubärental Abteilung Turnen am um in der Turnhalle Wurmberg Wir laden Euch recht herzlich ein, in der Turnhalle Wurmberg

Mehr

Satzung zur Änderung der Kindergartenordnung der Gemeinde Tiefenbronn vom 19. Juni 2009 in der Fassung vom 15. April 2016

Satzung zur Änderung der Kindergartenordnung der Gemeinde Tiefenbronn vom 19. Juni 2009 in der Fassung vom 15. April 2016 Öffentliche Bekanntmachung Gemeinde Tiefenbronn Enzkreis Enzkreis Satzung zur Änderung der Kindergartenordnung der Gemeinde Tiefenbronn vom 19. Juni 2009 in der Fassung vom 15. April 2016 Aufgrund 4 der

Mehr

STADT GÜGLINGEN Tagesordnungspunkt Nr. 4 Vorlage Nr. 169/2017 Sitzung des Gemeinderats am 17. Oktober öffentlich-

STADT GÜGLINGEN Tagesordnungspunkt Nr. 4 Vorlage Nr. 169/2017 Sitzung des Gemeinderats am 17. Oktober öffentlich- STADT GÜGLINGEN Tagesordnungspunkt Nr. 4 Vorlage Nr. 169/2017 Sitzung des Gemeinderats am 17. Oktober 2017 -öffentlich- Satzung zur Erhöhung der Stellplatzverpflichtung für Wohnungen in der Stadt Güglingen

Mehr

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 57. Jahrgang Freitag, 20. Januar 2017 Nummer 03 Ortsverein Wiernsheim-Wurmberg Blutspende: Bitte unbedingt Personalausweis mitbringen! Blutspenden sind zu jeder Jahreszeit

Mehr

600 Jahre. Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg. Kirchengemeinde Wurmberg. Festgo.esdienst Sonntag 12. Mai Uhr

600 Jahre. Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg. Kirchengemeinde Wurmberg. Festgo.esdienst Sonntag 12. Mai Uhr Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 59. Jahrgang Freitag, 10. Mai 2019 Nummer 19 600 Jahre Kirchengemeinde Wurmberg Festgo.esdienst Sonntag 12. Mai 2019 11.00 Uhr Mi.agsprogramm Essen, Spaß & Interessantes

Mehr

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg

Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg Amts- und Mitteilungsblatt Wurmberg 57. Jahrgang Freitag, 25. August 2017 Nummer 34 Französisch-deutsche Jugendfreizeit Queyras/Wurmberg (20.-26.08.2017) Der Abschluss der gemeinsamen Freizeitwoche von

Mehr

STADT GÜGLINGEN Tagesordnungspunkt Nr. 7 Vorlage Nr. 185/2017 Sitzung des Gemeinderats am öffentlich- AZ

STADT GÜGLINGEN Tagesordnungspunkt Nr. 7 Vorlage Nr. 185/2017 Sitzung des Gemeinderats am öffentlich- AZ STADT GÜGLINGEN Tagesordnungspunkt Nr. 7 Vorlage Nr. 185/2017 Sitzung des Gemeinderats am 21.11.2017 -öffentlich- AZ 022.31 Satzung zur Erhöhung der Stellplatzverpflichtung für Wohnungen in der Stadt Güglingen

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Große Kreisstadt Bretten Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Der Gemeinderat der Stadt Bretten hat am 27. März 2012 auf Grund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Beschlussdatum und -nummer Gemeinderat: , 30/18. Ausfertigungsdatum:

Beschlussdatum und -nummer Gemeinderat: , 30/18. Ausfertigungsdatum: Satzung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hartmannsdorf (Feuerwehrentschädigungssatzung) Beschlussdatum und -nummer Gemeinderat:

Mehr

Jöhstädter Amtsblatt

Jöhstädter Amtsblatt Jöhstädter Amtsblatt für Jöhstadt und die Ortsteile Schmalzgrube, Grumbach, Neugrumbach, Steinbach und Oberschmiedeberg Jahrgang 2018 Ausgabe 08 Amtsblatt vom 13. Juli 2018 Bekanntmachung Bekanntmachung

Mehr

Große Kreisstadt Eppingen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Große Kreisstadt Eppingen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Große Kreisstadt Eppingen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Der Gemeinderat der Stadt Eppingen hat am 16. Juli 2013 aufgrund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung für

Mehr

Satzung. 4 Gebührenhöhe. (1) Bei der Wertermittlung von Sachen und Rechten beträgt die Gebühr bei einem Wert. bis ,00 250,00

Satzung. 4 Gebührenhöhe. (1) Bei der Wertermittlung von Sachen und Rechten beträgt die Gebühr bei einem Wert. bis ,00 250,00 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss(Gutachterausschussgebührensatzung) vom 19.11.1992 geändert am 19.12.2001 in der Fassung vom 24.07.2012

Mehr

Gemeinderats-Sitzung Geroldshausen am

Gemeinderats-Sitzung Geroldshausen am Gemeinderats-Sitzung Geroldshausen am 23.02.2011 TOP 1: Bebauung des gemeindlichen Grundstücks neben der Kath. Kirche in Geroldshausen 3. Änderung des Bebauungsplans Ziegelwende a) Aufstellungsbeschluss

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten 1 Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten Aufgrund des 4 in Verbindung und 21 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) Ortsrecht der Stadt Blumberg Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Artikel I. Anlage zu 5 Kindertagesstättensatzung

Artikel I. Anlage zu 5 Kindertagesstättensatzung 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege in der Gemeinde Niederau (Kindertagesstättensatzung)

Mehr

Ergebnisprotokoll über die öffentliche Beratung des Gemeinderates vom

Ergebnisprotokoll über die öffentliche Beratung des Gemeinderates vom Ergebnisprotokoll über die öffentliche Beratung des Gemeinderates vom 26.04.2018 TOP 1 - Bekanntgaben der in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 22.03.2018 gefassten Beschlüsse 1. Der Gemeinderat

Mehr

Satzung. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten der Stadt Neustadt in Sachsen (Entschädigungssatzung)

Satzung. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten der Stadt Neustadt in Sachsen (Entschädigungssatzung) Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten der Stadt Neustadt in Sachsen (Entschädigungssatzung) Auf Grundlage von 4 in Verbindung mit 21 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen

Mehr

Stromkonzessionsvertrag - Nachtragsvereinbarung zum bestehenden Konzessionsvertrag Strom mit der EnBW ODR

Stromkonzessionsvertrag - Nachtragsvereinbarung zum bestehenden Konzessionsvertrag Strom mit der EnBW ODR Sitzung des Gemeinderats am 19.09.2013 Stromkonzessionsvertrag - Nachtragsvereinbarung zum bestehenden Konzessionsvertrag Strom mit der EnBW ODR Der derzeit aktuelle Konzessionsvertrag der Stadt Bopfingen

Mehr

Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach an der Fils Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit

Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach an der Fils Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit Seite: 1 von 6 Inhaltsübersicht: 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen 2

Mehr

Satzung der Stadt Oberlungwitz über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (Entschädigungssatzung) 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen

Satzung der Stadt Oberlungwitz über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (Entschädigungssatzung) 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen Stadt Oberlungwitz Landkreis Zwickau AZ: 021.131-0./rai Satzung der Stadt Oberlungwitz über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (Entschädigungssatzung) Der Stadtrat der Stadt Oberlungwitz hat

Mehr

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Gemeinde Wörthsee Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Sitzungsdatum: Mittwoch, 27.09.2017 Beginn: 19:00 Uhr Ende öffentlicher Teil 21:00 Uhr Sitzungsende: 21:45 Uhr Ort: im Sitzungssaal

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 39 vom 13.10.2006 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 06.10.06 Bekanntmachung über die 1. Nachtragshaushalts- 537 satzung

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom Seite 1 Gemeinde Dischingen Landkreis Heidenheim Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 26.10.2009 Die Neufassung berücksichtigt: die Satzung vom 26.10.2009 1. Änderung vom 04.07.2011

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Bruchsal

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Bruchsal Stand: 26.07.2016 Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Bruchsal Der Gemeinderat der Stadt Bruchsal hat am 26. Juli 2016 aufgrund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung

Mehr

Gemeinde Neukirch. Vorkaufsrechtssatzung für die Gemeinde Neukirch. Sitzungsvorlage

Gemeinde Neukirch. Vorkaufsrechtssatzung für die Gemeinde Neukirch. Sitzungsvorlage Sitzungsvorlage Gemeinde Neukirch Gremium Sachbearbeiter Telefon e-mail Datum der Sitzung Gemeinderat 07.03.2016 Herr Riedesser 07528/92092-19 Riedesser@neukirch-gemeinde.de öffentlich Aktenzeichen Teilakte

Mehr

Satzung zur Förderung der gemeinnützigen Vereine in der Gemeinde Schmölln-Putzkau (Vereinsfördersatzung)

Satzung zur Förderung der gemeinnützigen Vereine in der Gemeinde Schmölln-Putzkau (Vereinsfördersatzung) Satzung zur Förderung der gemeinnützigen Vereine in der Gemeinde Schmölln-Putzkau (Vereinsfördersatzung) Der Gemeinderat der Gemeinde Schmölln-Putzkau hat in der öffentlichen Sitzung am 28.02.2017 auf

Mehr

Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Auf der Grundlage des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils

Mehr

Der Gemeinderat der Stadt Sulzburg hat am und folgende Benutzungsordnung beschlossen: Trägerschaft, ergänzende Angebote

Der Gemeinderat der Stadt Sulzburg hat am und folgende Benutzungsordnung beschlossen: Trägerschaft, ergänzende Angebote Benutzungsordnung für das Betreuungsangebot der Ernst-Leitz-Schule im Rahmen der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung sowie der Ferienbetreuung der Stadt Sulzburg Der Gemeinderat

Mehr

Vom Anm.: Alle Dienstbezeichnungen sind in der männlichen Form geschrieben und gelten ebenso für die weibliche Form.

Vom Anm.: Alle Dienstbezeichnungen sind in der männlichen Form geschrieben und gelten ebenso für die weibliche Form. Satzung über die Entschädigung der aktiven ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Callenberg (Feuerwehr-Entschädigungssatzung) Vom 25.03.2014 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung

Mehr

S a t z u n g. Der GEMEINDE MASSENBACHHAUSEN über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses

S a t z u n g. Der GEMEINDE MASSENBACHHAUSEN über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses S a t z u n g Der GEMEINDE MASSENBACHHAUSEN über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses (GUTACHTERAUSSCHUSS GEBÜHRENSATZUNG) vom 28. Januar 2015 Aufgrund des 4

Mehr

S a t z u n g. 1 Benutzungsgebühr

S a t z u n g. 1 Benutzungsgebühr S a t z u n g über die Erhebung von Elternbeiträgen (Benutzungsgebühren) für die Benutzung der in Trägerschaft der Gemeinde Budenheim geführten Kindertagesstätten vom 28.05.2014 Der Gemeinderat hat aufgrund

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Rheinstetten

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Rheinstetten 1 Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Rheinstetten mit den Einarbeitungen der Änderungssatzungen vom: 09. Juli 1991 15. Mai 2002 15. Dezember 2004 01.04.2011 31.05.2016

Mehr

Gemeinde Wannweil GR-Drucksache

Gemeinde Wannweil GR-Drucksache Gemeinde Wannweil GR-Drucksache 2018-132 Name: Herr Betz Amt: Finanzverwaltung Az.: 131.24-3.4 Datum der Sitzung: 11.10.2018 An den Gemeinderat Neufassung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung zum 01.01.2019

Mehr

1 Allgemeines. Zusätzlich zur Betreuung der Schülerinnen und Schüler wird ein Mittagessen angeboten.

1 Allgemeines. Zusätzlich zur Betreuung der Schülerinnen und Schüler wird ein Mittagessen angeboten. Gemeinde Ilvesheim Rhein-Neckar-Kreis Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes an der Friedrich-Ebert-Grundschule außerhalb der Unterrichtszeit Aufgrund

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 17. Jahrgang Südlohn, 17.12.2012 Nummer 13 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 "Krankenhaus / Altenwohnungen" im

Mehr

Geltungsbereich. Betreuungsangebot, Abschluss eines Betreuungsvertrages

Geltungsbereich. Betreuungsangebot, Abschluss eines Betreuungsvertrages Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Gemeinde Lampertswalde (Betreuungssatzung für Kindertageseinrichtungen) Aufgrund des 4 der Gemeindeverordnung für

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G des KINDERGARTENZWECKVERBANDES HÖCHSTENBACH für das Haushaltsjahr vom

H A U S H A L T S S A T Z U N G des KINDERGARTENZWECKVERBANDES HÖCHSTENBACH für das Haushaltsjahr vom H A U S H A L T S S A T Z U N G des KINDERGARTENZWECKVERBANDES HÖCHSTENBACH für das Haushaltsjahr 2 0 1 9 vom 07.01.2019 Die Verbandsversammlung hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit

Mehr

GROßE KREISSTADT HERRENBERG. vom

GROßE KREISSTADT HERRENBERG. vom GROßE KREISSTADT HERRENBERG Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kernzeitbetreuung und die Ganztagesbetreuung an den Herrenberger Schulen vom 31.05.2011 *(in der redaktionell ergänzten

Mehr

Beratungsfolge Nichtöffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am

Beratungsfolge Nichtöffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am BU Nr. 222 / 2013 Beratungsfolge Nichtöffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am 7.11.2013 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 28.11.2013 TOP 4. Anpassung der kommunalen Einvernehmensregelungen

Mehr

Bebauungsplan STO600 Walter-Rein- Straße Satzungsbeschluss

Bebauungsplan STO600 Walter-Rein- Straße Satzungsbeschluss Seite 4 5. Mai 2017 Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt Amtlicher Teil Kreiswahlleiter Bundestagswahl: Bundestagswahlkreis 193 Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Hausanschrift: Landeshauptstadt Erfurt

Mehr

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Große Kreisstadt Bretten Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Der Gemeinderat der Stadt Bretten hat am 27. März 2012 auf Grund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

Mehr

GROßE KREISSTADT HERRENBERG. vom

GROßE KREISSTADT HERRENBERG. vom GROßE KREISSTADT HERRENBERG Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kernzeitbetreuung und die Ganztagesbetreuung an den Herrenberger Schulen vom 31.05.2011 *(in der redaktionell ergänzten

Mehr

Niederschrift. Herr Teller vom Amt Hohe Elbgeest als Protokollführer. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Niederschrift. Herr Teller vom Amt Hohe Elbgeest als Protokollführer. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 1 Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hamwarde am Mittwoch, dem 22.05.2013, 19.30 Uhr, in Hamwarde (Gemeindezentrum) - Nr. 3/2013, wi Anwesend: Außerdem: Es fehlt:

Mehr

S a t z u n g für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Großen Kreisstadt Glauchau. 1 Geltungsbereich

S a t z u n g für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Großen Kreisstadt Glauchau. 1 Geltungsbereich S a t z u n g für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Großen Kreisstadt Glauchau Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Glauchau hat am 02.11.2006 auf der Grundlage des 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Drucksache Nr. 13/2016 Erstellt von Philipp Kreutel Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 9. März 2016 Tagesordnungspunkt 5

Drucksache Nr. 13/2016 Erstellt von Philipp Kreutel Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 9. März 2016 Tagesordnungspunkt 5 Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn - Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2016 - Beratung und Beschlussfassung über die finanzielle Unterstützung der im U3-Bereich

Mehr

Hauptsatzung der Gemeinde Reute

Hauptsatzung der Gemeinde Reute Hauptsatzung der Gemeinde Reute Aufgrund von 4 Gemeindeordnung Baden - Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat Reute am 18. Februar 2016 folgende Hauptsatzung beschlossen: I. Form der Gemeindeverfassung

Mehr

Benutzungsordnung. der Stadt Stutensee. für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten. an den Schulen der Stadt Stutensee

Benutzungsordnung. der Stadt Stutensee. für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten. an den Schulen der Stadt Stutensee Benutzungsordnung der Stadt Stutensee für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten an den Schulen der Stadt Stutensee vom 01.04.2005 geändert durch Änderungssatzung vom 09.10.2006 Rechtskräftig ab 01.10.2006

Mehr

1 Erhebungsgrundsatz. 2 Kostenschuldner

1 Erhebungsgrundsatz. 2 Kostenschuldner Satzung des Zweckverbandes Kommunale Wasserver- und Abwasserentsorgung "Mittleres Erzgebirgsvorland" Hainichen über die Erhebung von Verwaltungskosten bei weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung

Mehr

H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Dohma. Vom

H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Dohma. Vom H a u p t s a t z u n g der Gemeinde Dohma Vom 11.05.2007 Auf Grund von 4 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 ( SächsGVBl.

Mehr

Satzung Geändert durch Satzung vom Geändert durch Satzung vom Geändert durch Satzung vom

Satzung Geändert durch Satzung vom Geändert durch Satzung vom Geändert durch Satzung vom Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Friedrichshafen (Feuerwehrentschädigungssatzung) Geändert durch Satzung vom 01.05.2011 Geändert

Mehr

über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)

über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung) Stadt Bad Dürrheim Landkreis Schwarzwald-Baar S A T Z U N G über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)

Mehr

Hauptsatzung. der Gemeinde St. Peter

Hauptsatzung. der Gemeinde St. Peter Hauptsatzung der Gemeinde St. Peter Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 02. Juli 2001 folgende Hauptsatzung beschlossen: I. Form der Gemeindeverfassung

Mehr

1 Entschädigung von Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehr

1 Entschädigung von Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehr Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Geithain und ihrer Ortswehren (Entschädigungssatzung) Auf der Grundlage der 4 und 21 der Gemeindeordnung

Mehr

Benutzungsordnung für das Kommunale Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule

Benutzungsordnung für das Kommunale Betreuungsangebot im Rahmen der Verlässlichen Grundschule Verlässlichen Grundschule Seite 1/5 Gemeinde Wüstenrot Landkreis Heilbronn Benutzungsordnung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule Das Konzept der Verlässlichen Grundschule ist eine Antwort auf gewandelte

Mehr

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Niederzissen

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Niederzissen Hauptsatzung der Ortsgemeinde Niederzissen vom 25.09.2017 Der Gemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO)

Mehr

Niederschrift. über die Sitzung des Ortsbeirates Hochstein

Niederschrift. über die Sitzung des Ortsbeirates Hochstein Ortsgemeinde Winnweiler Niederschrift über die Sitzung des Ortsbeirates Hochstein Sitzungstermin: Mittwoch, 11.05.2016 Sitzungsbeginn: Ort, Raum: 19:00 Uhr Sitzungsraum (1. OG), Alte Schule, Alsenzstraße

Mehr

Gemeinde Ostseebad Binz

Gemeinde Ostseebad Binz Amtliches Bekanntmachungsblatt 25. Jahrgang Nr. 06 8. Juni 2017 Gemeinde Ostseebad Binz Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1668. Bekanntmachung Beschlussfassung auf der 21. Sitzung der Gemeindevertretung Seite

Mehr

1 Allgemeines. 2 Grundsätze. 3 Elternbeiträge für Regelbetreuung

1 Allgemeines. 2 Grundsätze. 3 Elternbeiträge für Regelbetreuung Satzung über die Erhebung vom Elternbeiträgen und sonstigen Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Klipphausen und in Tagespflege (Satzung Elternbeiträge) in der

Mehr