Auswertung Vernehmlassungsverfahren

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Auswertung Vernehmlassungsverfahren"

Transkript

1 Der Regierungsrat des Kantons Bern Le Conseil-exécutif du canton de Berne Auswertung Vernehmlassungsverfahren Datum RR-Sitzung: 7. Februar 2018 Direktion: Finanzdirektion Geschäftsnummer: Klassifizierung: Gesetz über Massnahmen des Entlastungspakets 2018 Ziffer 1: Brückenangebote: Finanzierung analog der Volksschule (Massnahme ) SVP Es ist unverständlich, dass die umstrittene Lastenverschiebung innerhalb der Staatsebenen (vom Kanton zu den Gemeinden) vom Mantelerlass ausgenommen werden soll. Aufgrund der materiell notwendigen Diskussionen, die eine gewisse Zeit beanspruchen, wurde entschieden, eine separate Vorlage zu erarbeiten. Die Arbeiten werden Anfang 2018 unter Einbezug des Gemeindeverbandes beginnen mit dem Ziel, die Anpassung auf 2020 vorzunehmen O 5 Letzte Bearbeitung: / Version: 1 / Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: Seite 1 von 11

2 Ziffer 2: Für koordiniertes Vorgehen mit Mantelerlass SVP Sie stimmt dem koordinierten Vorgehen mittels Mantelerlass zur rechtlichen Umsetzung der EP-Massnahmen zu. Ziffer 3: Für ein ordentliches Vernehmlassungsverfahren SP, FDP, Grüne, Handels- und Industrieverein des Kantons Bern (HIV), Kantonalverband Bernischer Arbeitgeber-Organisationen, Berner KMU, GKB Sie fordern die Durchführung eines ordentlichen Vernehmlassungsverfahrens, da es sich bei der Einführung des Lastenausgleichs zwischen den Familienausgleichskassen um eine Gesetzesrevision von grosser Tragweite handle. Nur bei Vorlagen von untergeordneter Bedeutung könne auf ein ordentliches Vernehmlassungsverfahren verzichtet werden. Der Regierungsrat eröffnete am 6. Dezember 2017 ein Vernehmlassungsverfahren (RRB 1299/2017). In dringenden Fällen kann die Vernehmlassungsfrist von drei Monaten verkürzt werden (Art. 9 VMV). Aus wichtigen Gründen, namentlich bei dringlichen Vorlagen, kann anstelle des schriftlichen Vernehmlassungsverfahrens eine konferenzielle Anhörung durchgeführt werden (Art. 10 Abs. 2 VMV). Diese Anhörung fand am 12. Dezember 2017 statt. Zudem konnten schriftliche Stellungnahmen bis am 18. Dezember 2017 eingereicht werden. Die Massnahmen des EP 2018 müssen möglichst rasch, d.h. per 1. Januar 2019, umgesetzt werden, damit der Finanzhaushalt ausgeglichen und die für das Jahr 2019 geplante Steuergesetzrevision finanziert werden kann. Die Dringlichkeit und Wichtigkeit der Vorlage waren somit gegeben. Es wurde somit ein Vernehmlassungsverfahren unter Einhaltung der rechtlichen Vorschriften durchgeführt. Letzte Bearbeitung: / Version: 1 /Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: Seite 2 von 11

3 Ziffer 4: Aufsichtsrechtliche Rechtsbehelfe, wenn kein ordentliches Vernehmlassungsverfahren durchgeführt wird Kantonalverband Bernischer Arbeitgeber-Organisationen, GKB Sie behalten sich vor, aufsichtsrechtliche Rechtsbehelfe zu ergreifen, wenn auf ein ordentliches Vernehmlassungsverfahren verzichtet wird. Die Zuständigkeit für die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens liegt beim Regierungsrat (Art. 6 Abs. 1 VMV). Er steht unter der Aufsicht des Grossen Rates (Art. 78 Abs. 1 KV). Für aufsichtsrechtliche Anzeigen an den Grossen Rat gilt das Verfahren der Petition (Art. 87 Abs. 3 GRG). Art. 87 Abs. 3 GRG regelt, dass die für die aufsichtsrechtliche Anzeige zuständige Kommission einen Vorstoss oder eine parlamentarische Initiative einreichen kann, wenn sie die Petition unterstützt. Bei aufsichtsrechtlichen Anzeigen sieht das GRG für die Kommission keine besonderen Kompetenzen vor. Ziffer 5: Für einen Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen Grüne, BDP, EVP, Bernischer Staatspersonalverband (BSPV) Für einen Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen. Letzte Bearbeitung: / Version: 1 /Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: Seite 3 von 11

4 Ziffer 6: Gegen einen Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen SVP, GKB Gegen einen Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen. Der Grosse Rat hat die Planungserklärung, wonach auf einen Lastenausgleich hätte verzichtet werden sollen, abgelehnt. Im Vernehmlassungsverfahren lehnen nur die SVP und der GKB den Lastenausgleich ausdrücklich ab. Ziffer 7: Keine neuen Tatsachen für Neubeurteilung des Lastenausgleichs SVP Der Grosse Rat hat im 2008 einen Lastenausgleich abgelehnt und es liegen keine neuen Tatsachen vor, die eine Neubeurteilung erfordern. Zwischen 2008 und der 1. Lesung der vorliegenden KFamZG- Änderung im 2018 wurde der Grosse Rat drei Mal neu bestellt. Zudem zeigte sich in den letzten zehn Jahren, dass der Kanton als Arbeitgeber bei der FKB als Auffangkasse einen überdurchschnittlichen Beitragssatz bezahlt. Angesichts der finanziellen Lage des Kantons ist es notwendig, Massnahmen zu ergreifen, die den Kantonshaushalt entlasten. Von einem Lastenausgleich würden nicht nur der Kanton, sondern alle der FKB angeschlossenen Arbeitgeber profitieren. Die FKB bezahlte im Jahr Prozent aller im Kanton Bern ausgerichteten Familienzulagen aus. Die Kantonsverwaltung macht dabei nur einen kleinen Teil davon aus. Letzte Bearbeitung: / Version: 1 /Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: Seite 4 von 11

5 Ziffer 8: Auch ohne Lastenausgleich Aufwandminderung bei den Arbeitgeberbeiträgen des Kantons möglich Kantonalverband Bernischer Arbeitgeber- Organisationen, GKB Eine Aufwandminderung bei den Arbeitgeberbeiträgen des Kantons an die Familienausgleichskasse des Kantons Bern (FKB) kann auch ohne Einführung eines Lastenausgleichs realisiert werden, indem die FKB den Beitragssatz bereits ab 1. Januar 2018 senkt. Die Reserven der FKB würden für volle 25 Jahre reichen. Die Reserven der FKB betrugen Ende Prozent der Jahresausgabe für Familienzulagen im Rechtlich werden zwischen 20 bis 100 Prozent verlangt (Art. 13 Abs. 2 FamZV). Würde der Beitragssatz ohne einen Lastenausgleich um 0.2 Prozentpunkte gesenkt, so würden gemäss Auskunft der FKB die Reserven der FKB jährlich um rund 27 Mio. CHF reduziert. Das vorgeschriebene Minimum an Reserven von 20 Prozent eines Jahresbedarfs an Zulagen würde innerhalb von drei Jahren erreicht. Als Folge davon müsste der Beitragssatz wieder erhöht werden. Damit würde voraussichtlich gegen Artikel 15 Absatz 1 KFamZG verstossen, wonach der Beitragssatz während längerer Zeit gleich bleiben muss. Letzte Bearbeitung: / Version: 1 /Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: Seite 5 von 11

6 Ziffer 9: Mit Lastenausgleich wird Sozialpartnerschaft geschwächt GKB Die Familienausgleichskassen sind wichtige Elemente für die Verbände der Sozialpartner seien. Mit den Familienausgleichskassen würden die für die Sozialpartnerschaft wichtigen Strukturen mitfinanziert. Der Regierungsrat nimmt mit Blick auf einen ausgeglichenen Kantonshaushalt in Kauf, dass die Instrumente der Sozialpartnerschaft geschwächt werden. Der Lastenausgleich wird nur bezüglich der obligatorischen Zulagen durchgeführt (Art. 16b Abs. 2 E-KFamZG). Mit den Beiträgen der Arbeitgeber für die obligatorischen Zulagen dürfen die Familienausgleichskassen nur die Aufwendungen für die obligatorischen Zulagen und ihre Verwaltungskosten decken sowie die Schwankungsreserve äufnen (Art. 14 Abs. 3 KFamZG). Es ist nicht ersichtlich, inwiefern die Finanzierung der für die Sozialpartnerschaft wichtigen Strukturen von einem Lastenausgleich direkt betroffen sein soll. In allen Kantonen (ausser im Wallis) finanzieren ausschliesslich die Arbeitgeber die obligatorischen Zulagen. Letzte Bearbeitung: / Version: 1 /Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: Seite 6 von 11

7 Ziffer 10: Mit Lastenausgleich ist die Zukunft der Familienausgleichskasse GKB in Frage gestellt GKB Die Zukunft der Familienausgleichskasse der Gewerkschaften ist mit einem Lastenausgleich in Frage gestellt. Der Lastenausgleich kann zur Folge haben, dass Familienausgleichskassen, die Ausgleichszahlungen leisten müssen, ihren (unterdurchschnittlichen) Beitragssatz erhöhen müssen, um ihr finanzielles Gleichgewicht zu halten und über eine ausreichende Schwankungsreserve zu verfügen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass der Lastenausgleich grundsätzlich keine Familienausgleichskassen in ihrer Existenz gefährdet. Ob Mitglieder des GKB die Familienausgleichskasse GKB verlassen würden, wenn die Familienausgleichskasse GKB den Beitragssatz wegen allfälligen Ausgleichszahlungen, erhöhen müsste, ist offen. Ziffer 11: Stellenwert der Massnahme Lastenausgleich ist für den Kanton finanzpolitisch von marginaler Bedeutung Berner KMU Die erhofften Einsparungen von CHF 4.7 Mio. ab 2020 sind in Relation zu den Lohn- und Lohnnebenkosten zu setzen. In der Jahresrechnung 2016 ist der Personalaufwand (Sachgruppe 30) mit CHF Mio. beziffert. Die Zunahme im Vergleich zum Vorjahr betrug CHF 39.8 Mio. (+1.3%). Die behauptete Entlastung des Kantons durch einen Lastenausgleich macht 0.15% des Personalaufwands und somit weniger als einen Achtel des Zuwachses Bei den Entlastungsmassnahmen ist nicht die relative, sondern die absolute Entlastung entscheidend. Die Gesamtheit der Massnahmen führt zur notwendigen Entlastung des Kantonshaushalts. Letzte Bearbeitung: / Version: 1 /Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: Seite 7 von 11

8 eines einzigen Jahres aus. Im Vergleich zu anderen Einflussfaktoren auf die Personalkosten ist der Stellenwert dieser Massnahme (Lastenausgleich) von marginaler Bedeutung. Ziffer 12: Lastenausgleich führt zu einer Einheitskasse Kantonalverband Bernischer Arbeitgeber- Organisationen Er befürchtet, dass der Lastenausgleich im Ergebnis auf eine Einheitskasse hinaus läuft. Ein reiner Lastenausgleich führt nicht zu einem einheitlichen Beitragssatz bei den im jeweiligen Kanton tätigen Familienausgleichskassen. So liegen die Beitragssätze von Familienausgleichkassen in Kantonen mit einem reinen Lastenausgleich teilweise deutlich auseinander: im 2016 z.b. im Kanton Luzern zwischen 0.1 und 1.92 Prozent, im Kanton Waadt zwischen 0.1 und 2.45 Prozent, im Kanton Baselland zwischen 1.1 und 1.97 Prozent, im Kanton Solothurn zwischen 0.70 und 1.90 Prozent und im Kanton Jura zwischen 0.1 und 3.2 Prozent (Quelle: BSV [2018]: Auswertung der Familienzulagenstatistik im Auftrag des ASV). Letzte Bearbeitung: / Version: 1 /Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: Seite 8 von 11

9 Ziffer 13: Im eidg. Parlament hängige Motion zum Lastenausgleich abwarten SVP Die Beratungen im eidgenössischen Parlament zur Motion Baumann Familienzulagen. Für eine faire Lastenverteilung ( ) sind abzuwarten. Mit der Motion sollen die Kantone verpflichtet werden, einen vollen Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen durchführen. Die konkrete Regelung des Lastenausgleichs würde den Kantonen obliegen. Da die vorliegende Änderung des KFamZG einen vollen Lastenausgleich vorsieht, würde dieser wenn das eidgenössische Parlament die Motion annähme nicht gegen neues übergeordnetes Bundesrecht verstossen. 16 Kantone haben schon einen Lastenausgleich eingeführt. Ziffer 14: Der Vortrag ist bezüglich des Lastenausgleichs ungenügend SVP, HIV, Kantonalverband Bernischer Arbeitgeber- Organisationen, Berner KMU, GKB Der Vortrag ist bezüglich des Lastenausgleichs zwischen den Familienausgleichskassen ungenügend. Es fehlt ein detaillierter Vergleich der unterschiedlichen Lastenausgleichssysteme. Annahme: Der Vortrag wurde entsprechend ergänzt. Letzte Bearbeitung: / Version: 1 /Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: Seite 9 von 11

10 Ziffer 15: Für die Änderung des Fischereigesetzes (FiG) SVP, EVP Für die Änderung des Fischereigesetzes. Ziffer 16: Für die Änderung des Gesetzes über Handel und Gewerbe (HGG) SVP Für die Änderung des Gesetzes über Handel und Gewerbe. Ziffer 17: Gegen die Änderung des Gesetzes über Handel und Gewerbe (HGG) EVP Sie spricht sich konsequent gegen Sparvorschläge aus, welche die Prävention schwächen, die Betreuungsqualität bei hilfsbedüftigen Mitmenschen herabsetzen oder zu Bildungsabbau führen. Die Änderung des HGG schwächt den Fonds für Suchtprobleme und gehört daher eindeutig in diese Kategorie. Keine anderen Vernehmlassungsteilnehmenden sprachen sich gegen die Änderung des HGG aus. Letzte Bearbeitung: / Version: 1 /Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: Seite 10 von 11

11 Ziffer 18: Verzicht auf Stellungnahme oder keine Bemerkungen zum Gesetz über Massnahmen des EP 18 Verband bernischer Gemeinden (vbg), Stadt Thun, Stadt Langenthal, Regionalkonferenz Oberland-Ost, Conseil des affaires francophones du district bilingue de Bienne (CAF), Chambre d agriculture du Jura bernois (CAJB), Verwaltungsgericht, Justizleitung, Geschäftsleitung der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter Verzicht auf eine Stellungnahme oder keine Bemerkungen zum Gesetz über Massnahmen des Entlastungspakets Letzte Bearbeitung: / Version: 1 /Dok.-Nr.: / Geschäftsnummer: Seite 11 von 11

Regierungsratsbeschluss

Regierungsratsbeschluss Der Regierungsrat des Kantons Bern Le Conseil-exécutif du canton de Berne Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 853/2014 Datum RR-Sitzung: 24. Juni 2014 Direktion: Staatskanzlei / Finanzdirektion Geschäftsnummer:

Mehr

I. Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen

I. Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen 1 Antrag des Regierungsrates vom 1. Februar 01 4868 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (Änderung vom............; Unterstellung der Selbstständigerwerbenden) Der Kantonsrat, nach

Mehr

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates 04 00 K 11 Canton de Berne I Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates Vorstoss-Nr.: 012-2015 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: Geschäftsnummer: 2015.RRGR.59 Eingereicht am:

Mehr

Regierungsratsbeschluss

Regierungsratsbeschluss Der Regierungsrat des Kantons Bern Le Conseil-exécutif du canton de Berne Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 795/2017 Datum RR-Sitzung: 16. August 2017 Direktion: Polizei- und Militärdirektion Geschäftsnummer:

Mehr

Datenkatalog für das Rechnungsjahr 2017

Datenkatalog für das Rechnungsjahr 2017 Statistische Angaben über die Familienzulagen ausserhalb der Landwirtschaft Name der Kasse: Kassennummer: Kanton: Solle der obenstehende Name der Kasse mutiert werden, bitten wir Sie, nachfolgend den neuen

Mehr

Gesetz über die Familienzulagen

Gesetz über die Familienzulagen Ergebnis der ersten Lesung des 22.08.01 Kantonsrats vom 25. April 2008 Gesetz über die Familienzulagen vom... Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, in Ausführung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen

Mehr

Parlamentarischer Vorstoss. Gemeinsame Antwort des Regierungsrates

Parlamentarischer Vorstoss. Gemeinsame Antwort des Regierungsrates Ur Canton de Berne FM Parlamentarischer Vorstoss. Gemeinsame Antwort des Regierungsrates Gemeinsame Antwort zu FM 012-2019 und FM 013-2019 Vorstoss-Nr.: 012-2019 Vorstossart: Finanzmotion Richtlinienmotion:

Mehr

Entlastungspaket 2018 Voranschlag 2018 Aufgaben-/Finanzplan 2019/2021

Entlastungspaket 2018 Voranschlag 2018 Aufgaben-/Finanzplan 2019/2021 2017.PARL.40-69 Entlastungspaket 2018 Voranschlag 2018 Aufgaben-/Finanzplan 2019/2021 Medienkonferenz der Finanzkommission vom Mittwoch, 8. November 2017, 9 Uhr Es informieren: - Grossrat Daniel Bichsel

Mehr

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates 04 00 K 12 Canton de Berne I Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates Vorstoss-Nr.: 078-2018 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: Geschäftsnummer: 2018.RRGR.221 Eingereicht am:

Mehr

Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik

Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik Dossier Neues Verfahren bei Veränderungen von Kantonsgebieten Impressum Herausgeber Année Politique Suisse Institut für Politikwissenschaft Universität Bern Fabrikstrasse

Mehr

Regierungsrat des Kantons Schwyz

Regierungsrat des Kantons Schwyz Regierungsrat des Kantons Schwyz Beschluss Nr. 632/2016 Schwyz, 5. Juli 2016 / ah Familienausgleichskasse Schwyz: Festsetzung des Beitragssatzes und der Höhe der Familienzulagen Bericht und Vorlage an

Mehr

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates Canton de Berne I Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates Vorstoss-Nr.: 208-2016 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: Geschäftsnummer: 2016.RRGR.972 Eingereicht am: 31.10.2016

Mehr

Gesetz über Massnahmen des Entlastungspakets

Gesetz über Massnahmen des Entlastungspakets Gesetz über Massnahmen des Entlastungspakets 2018 Finanzdirektion Inhaltsverzeichnis 1. Zusammenfassung... 1 2. Ausgangslage... 1 3. Grundzüge der Neuregelung... 1 3.1 Änderung des kantonalen Familienzulagengesetzes

Mehr

762.1 Einführungsgesetz zum Gesetz über die Familienzulagen (Kantonales Familienzulagengesetz, kfamzg)

762.1 Einführungsgesetz zum Gesetz über die Familienzulagen (Kantonales Familienzulagengesetz, kfamzg) 762.1 Einführungsgesetz zum Gesetz über die Familienzulagen (Kantonales Familienzulagengesetz, kfamzg) vom 25. Juni 2008 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 26, 29 und 60 der Kantonsverfassung,

Mehr

Steuergesetzrevision 2019

Steuergesetzrevision 2019 Steuergesetzrevision 2019 Vernehmlassungsverfahren Medienkonferenz vom 30. März 2017 Beatrice Simon, Finanzdirektorin 1 August 2016 Steuerstrategie des Kantons Bern Bericht des Regierungsrates vom 24.

Mehr

Vortrag des Regierungsrates an den Grossen Rat zum Gesetz über das kantonale Strafrecht (KStrG) Vernehmlassungsfassung

Vortrag des Regierungsrates an den Grossen Rat zum Gesetz über das kantonale Strafrecht (KStrG) Vernehmlassungsfassung Vortrag des Regierungsrates an den Grossen Rat zum Gesetz über das kantonale Strafrecht (KStrG) Vernehmlassungsfassung Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage...1 2 Bemerkung betreffend Motion Schori...1 3 Bemerkungen

Mehr

Die Rolle des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern im Verfahren der begleitenden Rechtssetzung

Die Rolle des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern im Verfahren der begleitenden Rechtssetzung Die Rolle des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern im Verfahren der begleitenden Rechtssetzung Thomas Müller, Präsident des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern . Einleitung. Zur Organisation der Berner

Mehr

Verordnung des EFD über die Zentrale Ausgleichsstelle

Verordnung des EFD über die Zentrale Ausgleichsstelle Verordnung des EFD über die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS-Verordnung) 831.143.32 vom 3. Dezember 2008 (Stand am 15. Oktober 2010) Das Eidgenössische Finanzdepartement, gestützt auf die Artikel 110 Absatz

Mehr

Personalreglement; Teilrevision betreffend Familienzulagen

Personalreglement; Teilrevision betreffend Familienzulagen Grosser Gemeinderat Muri bei Bern Sitzung vom 16. Dezember 2008 Geschäft Nr. 2 Personalreglement; Teilrevision betreffend Familienzulagen 1 AUSGANGSLAGE Am 26. November 2006 haben die Stimmberechtigten

Mehr

Interkantonale Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz

Interkantonale Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz 38. Interkantonale Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz Vom. November 973 (Stand. Oktober 975) ) Art. Zweck Diese Vereinbarung bezweckt die Schaffung einer einheitlichen Salzverkaufsordnung

Mehr

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau an den Grossen Rat. Botschaft zum Gesetz betreffend die Änderung des Gesetzes über die Familienzulagen

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau an den Grossen Rat. Botschaft zum Gesetz betreffend die Änderung des Gesetzes über die Familienzulagen Thurgau\ Der Regierungsrat des Kantons Thurgau an den Grossen Rat Frauenfeld, 6. Juni 2017 464 Botschaft zum Gesetz betreffend die Änderung des Gesetzes über die Familienzulagen Sehr geehrte Frau Präsidentin

Mehr

Sélection d'article sur la politique suisse

Sélection d'article sur la politique suisse Sélection d'article sur la politique suisse processus BRG 96.09: Reform der Bundesverfassung Imprimer Éditeur Année Politique Suisse Institut für Politikwissenschaft Universität Bern Fabrikstrasse 8 CH-302

Mehr

Nr. 885 Gesetz über die Familienzulagen (Kantonales Familienzulagengesetz, FZG) vom 8. September 2008 (Stand 1. Januar 2013)

Nr. 885 Gesetz über die Familienzulagen (Kantonales Familienzulagengesetz, FZG) vom 8. September 2008 (Stand 1. Januar 2013) Nr. 885 Gesetz über die Familienzulagen (Kantonales Familienzulagengesetz, FZG) vom 8. September 008 (Stand. Januar 0) Der Kantonsrat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates

Mehr

Verordnung des EFD über die Zentrale Ausgleichsstelle

Verordnung des EFD über die Zentrale Ausgleichsstelle Verordnung des EFD über die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS-Verordnung) vom 3. Dezember 2008 Das Eidgenössische Finanzdepartement, gestützt auf die Artikel 110 Absatz 2, 113 Absatz 2 und 175 Absatz 1 der

Mehr

Fragebogen für die Vernehmlassung vom 6. April bis 31. Mai 2010

Fragebogen für die Vernehmlassung vom 6. April bis 31. Mai 2010 Departement Gesundheit und Soziales Neuordnung der Pflegefinanzierung mit Teilrevision des Pflegegesetzes Fragebogen für die Vernehmlassung vom 6. April bis 31. Mai 2010 Name / Organisation: Kontaktperson:

Mehr

An die Mitglieder der Ausgleichskasse für das schweizerische Bankgewerbe

An die Mitglieder der Ausgleichskasse für das schweizerische Bankgewerbe Mitteilung Nr. 200 An die Mitglieder der Ausgleichskasse für das schweizerische Bankgewerbe Zürich, im Dezember 2017 Informationen und Änderungen per 1. Januar 2018 Sehr geehrte Damen und Herren Nachstehend

Mehr

Urheber/-in Art. Abs. Bst. Antrag + ++

Urheber/-in Art. Abs. Bst. Antrag + ++ Der Grosse Rat des Kantons Bern Le Grand Conseil du canton de Berne GEF 75 2014.GEF.3 Antrag Gesetzgebung Version 9 05.12.2017 / AO Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG) (Änderung)

Mehr

05. Leistungsvertrag Kultur Kreuz Nidau

05. Leistungsvertrag Kultur Kreuz Nidau STADTRAT Aktennummer Sitzung vom 18. Juni 2015 Ressort Bildung, Kultur und Sport 05. Leistungsvertrag Kultur Kreuz Nidau 2016-2019 Mit der Einführung des Kulturförderungsgesetzes beteiligen sich alle Gemeinden

Mehr

Parlamentarischer Vorstoss. Gemeinsame Antwort des Regierungsrates. Gemeinsame Antwort zu M und M

Parlamentarischer Vorstoss. Gemeinsame Antwort des Regierungsrates. Gemeinsame Antwort zu M und M Canton de Berne M Parlamentarischer Vorstoss. Gemeinsame Antwort des Regierungsrates Gemeinsame Antwort zu M 190-2017 und M 191-2017 Vorstoss-Nr.: 190-2017 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: Geschäftsnummer:

Mehr

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates Canton de Berne I Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates Vorstoss-Nr.: 123-2014 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: Geschäftsnummer: 2014.RRGR.11127 Eingereicht am: 04.06.2014

Mehr

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates Canton de Berne M Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates Vorstoss-Nr.: 057-2016 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: Geschäftsnummer: 2016.RRGR.275 Eingereicht am: 13.03.2016 Fraktionsvorstoss:

Mehr

Dieses Gesetz regelt den Vollzug des Bundesgesetzes über die Familienzulagen 1).

Dieses Gesetz regelt den Vollzug des Bundesgesetzes über die Familienzulagen 1). 836. Gesetz über die Familienzulagen vom 0. September 008 (Stand. Januar 03). Allgemeine Bestimmungen Grundsatz Dieses Gesetz regelt den Vollzug des Bundesgesetzes über die Familienzulagen ). Anerkennung

Mehr

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt An den Grossen Rat 05.8375.02 WSD/ P058375 Basel, 1. Februar 2006 Regierungsratsbeschluss vom 31. Januar 2006 Motion Sibylle Schürch und Konsorten betreffend Revision

Mehr

Fortsetzung der Projektarbeiten

Fortsetzung der Projektarbeiten Kanton Bern canton de Berne Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates Extrait du procès-verbal du Conseil-exécutif 17. September 2008 FING 6 2 Futura - Zukunft der Vorsorge im Kanton Bern": Fortsetzung

Mehr

Revision der Energieverordnung (EnV): Erhöhung des Zuschlags nach Art. 15b des Energiegesetzes (Art. 3j Abs. 1 und 3 bis EnV)

Revision der Energieverordnung (EnV): Erhöhung des Zuschlags nach Art. 15b des Energiegesetzes (Art. 3j Abs. 1 und 3 bis EnV) Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Energie BFE Abteilung Energieeffizienz und erneuerbare Energien April 2014 Erläuternder Bericht Revision der

Mehr

Passivrauchschutz in den Schweizer Kantonen. Angepasste Lösungen oder Flickenteppich

Passivrauchschutz in den Schweizer Kantonen. Angepasste Lösungen oder Flickenteppich Passivrauchschutz in den Schweizer Kantonen Angepasste Lösungen oder Flickenteppich Inhalt Politisches System Entscheidungsträger Entstehung eines Gesetzes Nationaler Kontext Nationales Gesetz Kantonale

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Januar 2014 KR-Nr. 340/2013 111. Anfrage (Ausstellung von Steuerausweisen und Sperrung von Steuerdaten) Die Kantonsräte Alex

Mehr

Finanzierung des Agglomerationsverkehrs

Finanzierung des Agglomerationsverkehrs Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Generalsekretariat GS-UVEK Presse- und Informationsdienst Faktenblatt zur Medienmitteilung «Agglomerationsprogramme: Bundesrat

Mehr

1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Familienzulagen

1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Familienzulagen 8.7 Verordnung über die Familienzulagen (KFamZV) vom 7.09.008 (Stand 0.0.0) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 7 Absatz, Artikel 8 Absatz, Artikel 0 Absatz 5, Artikel 6 Absatz, Artikel

Mehr

Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 371.1

Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 371.1 Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen Kinderzulagengesetz vom. April 996 (Stand. Januar 03) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 8. März 995 Kenntnis genommen und

Mehr

Wegleitung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen

Wegleitung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen Kanton St.Gallen Departement des Innern Amt für Soziales Wegleitung zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen Die vorliegende Wegleitung versteht sich als Ergänzung zur Wegleitung

Mehr

Stellungnahme zur Vernehmlassung über die Steuervorlage 17 (SV 17)

Stellungnahme zur Vernehmlassung über die Steuervorlage 17 (SV 17) E-Mail an: Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV vernehmlassungen@estv.admin.ch Zürich, 30. November 2017 Stellungnahme zur Vernehmlassung über die Steuervorlage 17 (SV 17) Sehr geehrte Damen und Herren,

Mehr

Welche Forderungen haben die Arbeitnehmenden?

Welche Forderungen haben die Arbeitnehmenden? Welche Forderungen haben die Arbeitnehmenden? Fachtagung Pro Familia: Änderungen in der Organisation der Arbeit, 24. Mai 2016 Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse Agenda 1. Trends im Familienleben

Mehr

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates und

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates und Canton de Berne FM Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates und Stellungnahme der Finanzkommission Vorstoss-Nr.: 012-2016 Vorstossart: Finanzmotion Richtlinienmotion: Geschäftsnummer: 2016..RRGR.55

Mehr

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau an den Grossen Rat. Botschaft zum Gesetz betreffend die Änderung des Gesetzes über die Familienzulagen

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau an den Grossen Rat. Botschaft zum Gesetz betreffend die Änderung des Gesetzes über die Familienzulagen \ Der Regierungsrat des Kantons Thurgau an den Grossen Rat Frauenfeld, 20. September 2016 802 Botschaft zum Gesetz betreffend die Änderung des Gesetzes über die Familienzulagen Sehr geehrter Herr Präsident

Mehr

An den Grossen Rat

An den Grossen Rat An den Grossen Rat 16.5363.03 ED/P165363 Basel, 18. Oktober 2017 Regierungsratsbeschluss vom 17. Oktober 2017 Motion Toya Krummenacher und Konsorten betreffend Kantonsbeitrag II an die überbetrieblichen

Mehr

Kantonales Gewässerschutzgesetz (KGSchG) (Änderung)

Kantonales Gewässerschutzgesetz (KGSchG) (Änderung) Entwurf (Vernehmlassung) Kantonales Gewässerschutzgesetz (KGSchG) (Änderung) Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Inhaltsverzeichnis 1. Zusammenfassung... 1 2. Abwasserfonds... 1 2.1 Sinn und Zweck des

Mehr

Entlastungspaket 2018 (EP 2018)

Entlastungspaket 2018 (EP 2018) Medienkonferenz vom 30. Juni 2017 Entlastungspaket 2018 (EP 2018) Regierungsrat des Kantons Bern Folie 1 Agenda Begrüssung RRP B. Pulver Finanzpolitische Rahmenbedingungen RRP B. Pulver Zielsetzungen &

Mehr

Anschlussvertrag zwischen der Bernischen Pensionskasse (BPK) und dem Arbeitgeber, Reformierte Kirchen Bern- Jura-Solothurn

Anschlussvertrag zwischen der Bernischen Pensionskasse (BPK) und dem Arbeitgeber, Reformierte Kirchen Bern- Jura-Solothurn Anschlussvertrag zwischen der Bernischen Pensionskasse (BPK) und dem Arbeitgeber, Reformierte Kirchen Bern- Jura-Solothurn vom 4. Februar / 12. März 2015 Nr. 2400 Gestützt auf Art. 4 Abs. 2 des Gesetzes

Mehr

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates Canton de Berne M Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates Vorstoss-Nr.: 113-2017 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: Geschäftsnummer: 2017.RRGR.331 Eingereicht am: 02.06.2017 Fraktionsvorstoss:

Mehr

Weisung der Staatskanzlei zur Klassifizierung von Dokumenten zu Regierungsratsgeschäften

Weisung der Staatskanzlei zur Klassifizierung von Dokumenten zu Regierungsratsgeschäften Weisung der Staatskanzlei zur Klassifizierung von Dokumenten zu Regierungsratsgeschäften erlassen am 13. März 2013, gestützt auf die Artikel 8 Absatz 6 und 14 Absatz 2 der Klassifizierungsverordnung vom

Mehr

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates Canton de Berne M Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates Vorstoss-Nr.: 197-2017 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: Geschäftsnummer: 2017.RRGR.540 Eingereicht am: 04.09.2017 Fraktionsvorstoss:

Mehr

Statistik der Familienzulagen 2014

Statistik der Familienzulagen 2014 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Statistik der Familienzulagen 2014 1) Einleitung und Übersicht 1 2) Gesamtsystem der FZ 2 3) Kassenstruktur FamZG 5 4)

Mehr

BOTSCHAFT. zum Änderungsentwurf des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (AGFamZG) DER STAATSRAT DES KANTONS WALLIS.

BOTSCHAFT. zum Änderungsentwurf des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (AGFamZG) DER STAATSRAT DES KANTONS WALLIS. BOTSCHAFT zum Änderungsentwurf des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (AGFamZG) DER STAATSRAT DES KANTONS WALLIS an den GROSSEN RAT Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte

Mehr

Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission

Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt An den Grossen Rat 06.1974.03 Basel, 24. Mai 2007 Kommissionsbeschluss vom 09. Mai 2007 Bericht der Justiz, Sicherheits- und Sportkommission zur 2. Lesung zum Ratschlag

Mehr

Antworten SP Kanton Bern

Antworten SP Kanton Bern Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Rathausgasse 1 3011 Bern Telefon +41 31 633 79 20 Telefax +41 31 633 79 09

Mehr

Der Regierungsrat dankt für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussert sich zur Steuervorlage

Der Regierungsrat dankt für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussert sich zur Steuervorlage Der Regierungsrat des Kantons Bern Le Conseil-exécutif du canton de Berne Postgasse 68 Postfach 3000 Bern 8 www.rr.be.ch info.regierungsrat@sta.be.ch Per Email (WORD und PDF) an: vernehmlassungen@estv.admin.ch

Mehr

Anträge des Regierungsrates und der Kommission Gesetz über Handel und Gewerbe (HGG) (Änderung)

Anträge des Regierungsrates und der Kommission Gesetz über Handel und Gewerbe (HGG) (Änderung) Anträge des Regierungsrates und der Kommission Gesetz über Handel und Gewerbe (HGG) (Änderung) Volkswirtschaftsdirektion Inhaltsverzeichnis 1. Zusammenfassung... 1 2. Ausgangslage... 1 2.1 Ladenöffnung

Mehr

Verfügung des Regierungsrates

Verfügung des Regierungsrates Der Regierungsrat des Kantons Bern Le Conseil-exécutif du canton de Berne Verfügung des Regierungsrates RRB Nr.: 528/2018 Datum RR-Sitzung: 16. Mai 2018 Direktion: Gesundheits- und Fürsorgedirektion Geschäftsnummer:

Mehr

1. Allgemeines. Vernehmlassungsentwurf vom 14. Mai 2008. Geltendes Recht Vernehmlassungsentwurf vom Bemerkungen

1. Allgemeines. Vernehmlassungsentwurf vom 14. Mai 2008. Geltendes Recht Vernehmlassungsentwurf vom Bemerkungen Einführungsgesetz zum Familienzulagengesetz (EG FamZG); Totalrevision des Gesetzes über Kinderzulagen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; Gesetzestext in synoptischer Darstellung Vernehmlassungsentwurf

Mehr

Verordnung zum Gesetz über Familien- und Sozialzulagen (FSV)

Verordnung zum Gesetz über Familien- und Sozialzulagen (FSV) 86.0 Verordnung zum Gesetz über Familien- und Sozialzulagen (FSV) vom 9. Dezember 008 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 7 des Gesetzes über Familien- und Sozialzulagen (FSG)

Mehr

Anstalten des Kantons Uri mit Sitz in Altdorf. öffentlich-rechtliche Anstalt mit Sitz in Altdorf.

Anstalten des Kantons Uri mit Sitz in Altdorf. öffentlich-rechtliche Anstalt mit Sitz in Altdorf. VERORDNUNG über die Sozialversicherungsstelle Uri (vom 4. April 2012 1 ; Stand am 1. Januar 2013) Der Landrat des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 61 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung

Mehr

Teilrevision der bernischen Baugesetzgebung (Änderung BauG und BewD)

Teilrevision der bernischen Baugesetzgebung (Änderung BauG und BewD) Teilrevision der bernischen Baugesetzgebung (Änderung BauG und BewD) Medienkonferenz vom 18. September 2015 Regierungsrat Christoph Neuhaus, Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektor Agenda Ausgangslage und

Mehr

Vernehmlassung zum Entwurf einer Änderung des Steuergesetzes (Teilrevision 2019)

Vernehmlassung zum Entwurf einer Änderung des Steuergesetzes (Teilrevision 2019) Finanzdepartement des Kantons Luzern Herr Regierungspräsident Marcel Schwerzmann Bahnhofstrasse 19 6002 Luzern vernehmlassungen.fd@lu.ch Luzern, Ende nuar 2018 Vernehmlassung zum Entwurf einer Änderung

Mehr

Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) (Änderung)

Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) (Änderung) Anträge des Regierungsrates und der Kommission Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) (Änderung) Erziehungsdirektion Inhaltsverzeichnis 1. Zusammenfassung... 1 2. Ausgangslage...

Mehr

09. Interpellation Tobias Egger (SP) Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform. Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III für die Stadt Nidau

09. Interpellation Tobias Egger (SP) Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform. Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III für die Stadt Nidau STADTRAT Aktennummer Sitzung vom 16.03.2017 Ressort Finanzen 09. Interpellation Tobias Egger (SP) Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III für die Stadt Nidau Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen 1

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen 1 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen 70.00 (Vom 6. Juni 008) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, in Ausführung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen vom 4. März 006 (FamZG),

Mehr

Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich

Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (Änderung) Finanzdirektion 2 Vortrag der Finanzdirektion an den Regierungsrat zur Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAV) (Änderung) 1. Ausgangslage

Mehr

Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung

Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG) 1 vom 4. Oktober 2002 (Stand am 1. Juli 2018) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel

Mehr

1 Allgemeine Bestimmungen

1 Allgemeine Bestimmungen 66. Dekret über die Entschädigung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter (EnRD) vom 09.06.00 (Stand 0.06.0) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel Absatz des Gesetzes vom. Juni 009

Mehr

Kantons- und Gemeindefinanzen: Herausforderungen der Zukunft

Kantons- und Gemeindefinanzen: Herausforderungen der Zukunft Kanton Zürich Finanzdirektion Kantons- und Gemeindefinanzen: Herausforderungen der Zukunft Regierungsrat Ernst Stocker, Finanzdirektor 100 Jahre SVP Bezirk Dielsdorf, 4. Februar 2017, Niederglatt Was ist

Mehr

USR III: Warum die Kantone dahinter stehen

USR III: Warum die Kantone dahinter stehen Kanton Zürich Finanzdirektion USR III: Warum die Kantone dahinter stehen Medienkonferenz, Zürich, 26. Januar 2017 Finanzdirektion 2 Einleitung Sehr wichtige Abstimmung für die Schweiz und ihren Wirtschaftsstandort

Mehr

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates 04 00 K 12 Kanton Bern Canton de Berne M Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates Vorstoss-Nr.: 061-2018 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: Geschäftsnummer: 2018.RRGR.195 Eingereicht

Mehr

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates Canton de Berne I Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates Vorstoss-Nr.: 185-2016 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion: Geschäftsnummer: 2016.RRGR.886 Eingereicht am: 13.09.2016

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. September 2018 856. Stabilisierung der AHV (AHV 21); Vernehmlassung Mit Schreiben vom 27. Juni 2018 hat das Eidgenössische

Mehr

Es fördert die gesunde Entwicklung der Jugend und die Erhaltung der Gesundheit auf allen Altersstufen.

Es fördert die gesunde Entwicklung der Jugend und die Erhaltung der Gesundheit auf allen Altersstufen. 437. Gesetz über die Förderung von Turnen und Sport vom.0.985 (Stand 0.0.004) Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: Art. Zweck Dieses Gesetz legt die Aufgaben und

Mehr

vom 18. Januar 2000* (Stand 1. Januar 2015) I. Vollzug der Arbeitslosenversicherung

vom 18. Januar 2000* (Stand 1. Januar 2015) I. Vollzug der Arbeitslosenversicherung Nr. 890 Gesetz über die Arbeitslosenversicherung und den Arbeitslosenhilfsfonds vom 8. Januar 000* (Stand. Januar 05) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates

Mehr

Übertragung der Zuständigkeit für Submissionsbeschwerden. an das Verwaltungsgericht; Änderung des Gesetzes über die Gerichtsorganisation (GO)

Übertragung der Zuständigkeit für Submissionsbeschwerden. an das Verwaltungsgericht; Änderung des Gesetzes über die Gerichtsorganisation (GO) KR.Nr. Übertragung der Zuständigkeit für Submissionsbeschwerden von der Schätzungskommission an das Verwaltungsgericht; Änderung des Gesetzes über die Gerichtsorganisation (GO) Botschaft und Entwurf des

Mehr

Statistische Angaben über die Familienzulagen ausserhalb der Landwirtschaft. Erläuterungen zum Datenkatalog für das Rechnungsjahr 2017

Statistische Angaben über die Familienzulagen ausserhalb der Landwirtschaft. Erläuterungen zum Datenkatalog für das Rechnungsjahr 2017 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Statistische Angaben über die Familienzulagen ausserhalb der Landwirtschaft Allgemeines Der Fragebogen «2017» ist von jeder

Mehr

Regierungsratsbeschluss

Regierungsratsbeschluss Der Regierungsrat des Kantons Bern Le Conseil-exécutif du canton de Berne Regierungsratsbeschluss RRB Nr.: 1319/2014 Datum RR-Sitzung: 5. November 2014 Direktion: Polizei- und Militärdirektion Geschäftsnummer:

Mehr

Der Lastenausgleich im neuen Schweizer Finanzausgleich

Der Lastenausgleich im neuen Schweizer Finanzausgleich Eidg. Finanzdepartement EFD Eidg. Finanzverwaltung EFV Der Lastenausgleich im neuen Schweizer Finanzausgleich Österreichischer Städtetag 2011 St. Pölten, 26. Mai 2011 Dr. Sektionsleiter Eidg. Finanzverwaltung

Mehr

1 Zusammenfassung Rechtsgrundlagen Beschreibung des Geschäfts/Vorhabens Zuständigkeit für den Abschluss der Vereinbarung...

1 Zusammenfassung Rechtsgrundlagen Beschreibung des Geschäfts/Vorhabens Zuständigkeit für den Abschluss der Vereinbarung... 12 00 O 3 Der Regierungsrat des Kantons Bern Le Conseil-exécutif du canton de Berne Vortrag Datum RR-Sitzung: 22. August 2018 Direktion: Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Geschäftsnummer: 798910 Klassifizierung:

Mehr

vom 18. Januar 2000 (Stand 1. Januar 2015) 1 Vollzug der Arbeitslosenversicherung

vom 18. Januar 2000 (Stand 1. Januar 2015) 1 Vollzug der Arbeitslosenversicherung Nr. 890 Gesetz über die Arbeitslosenversicherung und den Arbeitslosenhilfsfonds (AVAHG) vom 8. Januar 000 (Stand. Januar 05) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates

Mehr

Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz

Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz 8.4 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (V zum FamZG) vom 6. Dezember 008 (Stand. Januar 04) Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden, gestützt auf das Einführungsgesetz

Mehr

1 Allgemeines. 2 Gemeindeabstimmungen

1 Allgemeines. 2 Gemeindeabstimmungen 05.33 Gesetz betreffend die Durchführung von Abstimmungen über die Kantonszugehörigkeit bernjurassischer Gemeinden (KBJG) vom 6.0.06 (Stand 0.08.06) Der Grosse Rat des Kantons Bern, in Anwendung von Artikel

Mehr

Schweizerschule Bogota; Subsidiäre Garantieerklärung des Kantons Bern für Darlehen der BEKB. Verpflichtungskredit. 1 Zusammenfassung...

Schweizerschule Bogota; Subsidiäre Garantieerklärung des Kantons Bern für Darlehen der BEKB. Verpflichtungskredit. 1 Zusammenfassung... Der Regierungsrat des Kantons Bern Le Conseil-exécutif du canton de Berne Vortrag Datum RR-Sitzung: 9. Januar 2018 Direktion: Erziehungsdirektion Geschäftsnummer: 794190 Klassifizierung: Schweizerschule

Mehr

Medienkonferenz. Solide finanzielle Basis für die Pensionskassen

Medienkonferenz. Solide finanzielle Basis für die Pensionskassen Projekt Futura Medienkonferenz Solide finanzielle Basis für die Pensionskassen Eröffnung der Vernehmlassung zum kantonalen Pensionskassengesetz 5. Juli 2012, Staatskanzlei C401 Erziehungsdirektion des

Mehr

Sanierung der Pensionskasse

Sanierung der Pensionskasse Medienkonferenz Sanierung der Pensionskasse RR Dr. Eva Herzog RR Christoph Brutschin RR Dr. Carlo Conti 13. August 2009 Kanton Basel-Stadt 1 Zusammenbruch der Aktienmärkte infolge der Finanzkrise Swiss

Mehr

Sozialpolitik im Kanton Bern: Aktuelle Themen und Trends

Sozialpolitik im Kanton Bern: Aktuelle Themen und Trends BKSE-Mitgliederversammlung vom Mittwoch, 20. Mai 2015 Sozialpolitik im Kanton Bern: Aktuelle Themen und Trends Regula Unteregger, Vorsteherin Sozialamt Telefon Telefax E-Mail +41 31 633 79 00 +41 31 633

Mehr

Reporting Schulsozialarbeit Schuljahr 2013/14

Reporting Schulsozialarbeit Schuljahr 2013/14 Erziehungsdirektion des Kantons Bern Direction de l instruction publique du canton de Berne Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung Office de l enseignement préscolaire et obligatoire, du conseil

Mehr

Sozialversicherungen

Sozialversicherungen Sozialversicherungen für die Baselbieter KMU Familienausgleichskasse GEFAK Familienausgleichskasse GEFAK Altmarktstrasse 96 4410 Liestal Telefon: 061 927 64 21 Telefax: 061 927 65 65 E-Mail: info@gefak.ch

Mehr

4716 Beschluss des Kantonsrates über die Kantonale Volksinitiative «Für faire Ferien»

4716 Beschluss des Kantonsrates über die Kantonale Volksinitiative «Für faire Ferien» Antrag des Regierungsrates vom 7. Juli 2010 1551 4716 Beschluss des Kantonsrates über die Kantonale Volksinitiative «Für faire Ferien» (vom............) Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in den Antrag

Mehr

Interkantonale Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz vom (Stand )

Interkantonale Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz vom (Stand ) 68.- Interkantonale Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz vom..973 (Stand 0.0.975) Art. Zweck Diese Vereinbarung bezweckt die Schaffung einer einheitlichen Salzverkaufsordnung auf dem Gebiet

Mehr

Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG) (Änderung)

Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG) (Änderung) Entwurf (Vernehmlassung) Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG) (Änderung) Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion 1 Vortrag des Regierungsrates an den Grossen Rat zur Änderung des Gesetzes über

Mehr

Botschaft zur Deplafonierung Solidaritätsprozent in der Arbeitslosenversicherung

Botschaft zur Deplafonierung Solidaritätsprozent in der Arbeitslosenversicherung 13.027 Botschaft zur Deplafonierung Solidaritätsprozent in der Arbeitslosenversicherung vom 27. Februar 2013 Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte

Mehr

über die interkantonalen Verträge (VertragsG)

über die interkantonalen Verträge (VertragsG) . Gesetz vom. September 009 über die interkantonalen Verträge (VertragsG) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf die Bundesverfassung vom 8. April 999, namentlich die Artikel 48, 7, 86 Abs. und

Mehr