Reporting Schulsozialarbeit Schuljahr 2013/14

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1 Erziehungsdirektion des Kantons Bern Direction de l instruction publique du canton de Berne Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung Office de l enseignement préscolaire et obligatoire, du conseil et de l orientation Reporting Schuljahr 2013/14 Foto: Keystone Miriam Kull April 2015 # v3

2 Reporting Schuljahr 203/14 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Angebot Verbreitung Stellenprozente Kantonsbeitrag Arbeitsinhalte Anteil an Arbeitszeit Kontaktaufbau Grund für die Kontaktaufnahme Fazit und Ausblick v3 Seite 2 von 9

3 Reporting Schuljahr 203/14 1 Einleitung ist ein schulergänzendes Angebot, das die Gemeinden zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, Lehrpersonen, Schulleitungen sowie Eltern zur Verfügung stellen können. Sie unterstützt die Schule bei der Früherkennung und -bearbeitung von sozialen Problemen, die den Schulerfolg gefährden oder den Unterricht belasten. Sie unterstützt Schüler und Schülerinnen in Zusammenarbeit mit Lehrpersonen und Eltern und vernetzt sie mit Fachstellen und Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Sie fördert die Integration der Kinder und Jugendlichen und unterstützt damit auch den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule. Im Unterschied zu anderen bereits bestehenden Unterstützungsangeboten sind die enden in der Schule persönlich anwesend. Die Gemeinden im Kanton Bern entscheiden selbst, ob und in welchem Umfang sie anbieten wollen. Die Erziehungsdirektion hat 2008 einen Leitfaden veröffentlicht, der die Planung und Umsetzung der in den Gemeinden erleichtert. Mit der Revision des Volksschulgesetzes (VSG) 2012 hat der Grosse Rat zudem entschieden, dass der Kanton die Gemeinden auch finanziell unterstützen wird. Artikel 20a des Volksschulgesetzes und Artikel der Volksschulverordnung (VSV) legen den Umfang der Unterstützungen und die Qualitätsrichtlinien fest: Die Gemeinden erhalten einen Beitrag von 16 Franken pro Schülerin oder Schüler mit direktem Zugang zur, maximal 10% der effektiven Lohnkosten. Die Daten im vorliegenden Reporting stammen aus den Gesuchen für Kantonsbeiträge, welche die Gemeinden im Herbst 2014 für das Schuljahr 2013/14 eingereicht haben. Sie bilden die Gesamtheit des Angebots an im Kanton ab: Keine Gemeinde, die führt, hat auf ein Gesuch verzichtet. 2 Angebot 2.1 Verbreitung Die ist im Schuljahr 2014/15 vor allem in grösseren Gemeinden ein etabliertes Angebot: Bis auf Langenthal und Langnau bieten alle Gemeinden im Kanton mit mehr als 1000 Schülerinnen und Schülern an weitere Gemeinden mit 500 bis 1000 Schülerinnen und Schüler verfügen ebenfalls über ein solches Angebot. Diese Karte zeigt, dass die grosse Mehrheit der Gemeinden, insbesondere die peripheren und die kleinen Gemeinden, noch keine führen: 1 In Lyss führt die Kinder- und Jugendfachstelle ein Angebot, das der ähnlich ist. Die KUFA Lyss erbringt ihre Leistungen auch für 19 Gemeinden in der Umgebung v3 Seite 3 von 9

4 Reporting Schuljahr 203/14 Abbildung 1: Verbreitung Schuljahr 2014/15 Im Herbst 2014 hat die Erziehungsdirektion 34 Gesuche um Kantonsbeiträge für die behandelt. 24 Gemeinden bieten eigenständig an, zehn Mal haben sich Gemeinden für die zu Verbänden zusammengeschlossen. Insgesamt profitieren Schülerinnen und Schüler in 60 Gemeinden von den Leistungen der. 17% der Gemeinden im Kanton führen 50% aller Schülerinnen und Schüler im Kanton haben Zugang zu diesem sozialen Angebot. Dies, weil fast alle grossen Gemeinden anbieten v3 Seite 4 von 9

5 Moosseedorf Urtenen-Schönbühl Muri bei Bern Ittigen Ostermundigen Hindelbank Matten bei Interlaken Spiez Wohlen bei Bern Rubigen Köniz Oberburg Laupen Münchenbuchsee Zollikofen Worb Jegenstorf Oberdiessbach Burgdorf Lengnau Thun Heimberg Steffisburg Münsingen Wichtrach Belp Bern Kirchberg Schwarzenburg Uetendorf Moutier Kehrsatz Biel Schulverband Hilterfingen Reporting Schuljahr 203/14 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Gemeinden Schülerinnen und Schüler keine SSA SSA 2.2 Stellenprozente Abbildung 2: Zugang zu, 2013/14 Im Durchschnitt über alle Gemeinden versorgt eine 100% stelle 890 Schülerinnen und Schüler. Die Erziehungsdirektion empfiehlt im Leitfaden zur Einführung und Umsetzung von eine 100%-Stelle für 600 bis 900 Schülerinnen. Die Stellenpensen sind in den einzelnen Gemeinden sehr unterschiedlich: So kommen im Schulverband Hilterfingen über 1600 Schülerinnen und Schüler auf eine 100% Stelle, in Moosseedorf sind es rund '800 1'600 1'400 1'200 1' Abbildung 3: Schülerinnen und Schüler pro 100 Stellenprozente, 2013/ v3 Seite 5 von 9

6 Reporting Schuljahr 203/14 3 Kantonsbeitrag Basierend auf Artikel 20a des Volksschulgesetzes legt die Volksschulverordnung in Artikel 19 fest, dass der Kanton den Gemeinden für jede Schülerin und jeden Schüler mit direktem Zugang zur einen Beitrag von 16 Franken gewährt. Übersteigt der so berechnete Betrag 10 Prozent der effektiven Lohnkosten, hat die Gemeinde lediglich Anspruch auf einen Beitrag von 10% der effektiven Lohnkosten. Für das Schuljahr 2013/14 erhielten fünf Gemeinden 16 Franken pro Schülerin und Schüler ausbezahlt. Alle übrigen Gemeinden, die führen, erhielten 10% der effektiven Lohnkosten, d.h. weniger als 16 Franken pro Schülerin oder Schüler. Bei der Berechnung der Pauschale ging die Erziehungsdirektion davon aus, dass eine Vollzeitstelle der 800 Schülerinnen und Schüler versorgen kann und effektive Lohnkosten von Franken verursacht. Die Prüfung der Gesuche hat nun ergeben, dass die grosse Mehrheit der Gemeinden tiefere Lohnkosten ausweist und in zwei Dritteln der Angebote eine erin, ein er (100%) für mehr als 800 Schülerinnen und Schüler zuständig ist. Aus diesem Grund erhielten die meisten Gemeinden weniger als 16 Franken pro Schülerin oder Schüler vergütet. Total hat der Kanton für das Schuljahr 2013/ Franken an die Gemeinden ausbezahlt. Die Prognose für die Schuljahre 2014/15 und 2015/16 basiert auf den der Erziehungsdirektion bekannten Projekten in Gemeinden, die noch keine führen. Für die darauffolgenden Jahre geht die Prognose von einer jährlichen Zunahme der Schülerinnen und Schüler mit Zugang zur von 5% aus. Die Prognose berücksichtigt weder die denkbare Anpassung des Kantonsbeitrags an die Teuerung (gemäss Artikel 19 Absatz 3 VSV) noch die Möglichkeit, dass der Regierungsrat den Beitrag des Kantons auf bis zu 30% der effektiven Lohnkosten anhebt (Art 20a, Absatz 3 VSG). 700' ' ' ' ' ' ' / /15 (Prognose) 2015/16 (Prognose) 2016/17 (Prognose) 2017/18 (Prognose) Abbildung 4: Total Kantonsbeitrag, in Franken v3 Seite 6 von 9

7 Reporting Schuljahr 203/14 4 Arbeitsinhalte Dem Gesuch um Kantonsbeiträge hat die Erziehungsdirektion einen kurzen Fragebogen über die Arbeitsinhalte der erinnen und er beigelegt. Die Beantwortung dieser Fragen war freiwillig 30 der 34 Gemeinden oder Verbände haben die Fragen beantwortet. Zu beachten ist, dass die folgenden Angaben nicht einheitlich erhoben wurden. Das heisst, es handelt sich um eine Deklaration aufgrund (unterschiedlicher) Instrumente der Arbeitszeiterfassung oder um eine Schätzung. Die Auswertung ermöglicht damit eher eine grobe Einschätzung und ist kein zuverlässiges Abbild der Praxis der im Kanton. 4.1 Anteil an Arbeitszeit Generell verbringen die erinnen und er 60% ihrer Arbeitszeit mit Beratung. Eher klein ist der Anteil der Prävention; in 8 Gemeinden oder Verbänden liegt er bei maximal 10%. Prävention Beratung Schülerinnen und Schüler Beratung andere Vernetzung anderes 4.2 Kontaktaufbau Abbildung 5: Arbeitsinhalte, Anteil der Arbeitszeit, 2013/14 Es sind in erster Linie die Lehrpersonen, die den Kontakt zur herstellen. In weniger als einem Viertel der Fälle treten Schülerinnen oder Schüler selbst an die erin oder den er heran v3 Seite 7 von 9

8 Reporting Schuljahr 203/14 Schülerinnen und Schüler Lehrpersonen Eltern Schulleitung andere 4.3 Grund für die Kontaktaufnahme Abbildung 6: Erstkontakt zur, 2013/14 Die Angaben der Gemeinden zu dem primären Grund für die Kontaktaufnahme sind kaum vergleichbar, da sie unterschiedliche Instrumente der Arbeitserfassung verwenden oder die Angaben nur schätzen konnten. Grundsätzlich und wie zu erwarten sind Konflikte, Beziehungen und die Erziehung / Familie die Hauptgründe für den Kontakt mit der. Die Auswertung der Gesuche der nächsten Jahre wird zeigen, ob sich diese Tendenz über die Zeit verändert. Konflikte / Beziehungen Gesundheit / Entwicklung Kritische Lebensereignisse Gewalt in der Schule Erziehung / Familie Lernen anderes Abbildung 7: Grund für Erstkontakt, 2013/ v3 Seite 8 von 9

9 Reporting Schuljahr 203/14 5 Fazit und Ausblick Obwohl der Kanton Bern sich bis 2012/13 gar nicht an der Finanzierung der beteiligt hat und seit 2013/14 lediglich 10% der Lohnkosten übernimmt, führen zahlreiche Gemeinden bereits seit mehreren Jahren. 50% aller Schülerinnen und Schüler der Volksschule konnten im Schuljahr 2013/14 von Leistungen der profitieren. Die Prüfung der Gesuche um Kantonsbeiträge für 2013/14 hat zudem gezeigt, dass die Angebote professionell organisiert und dokumentiert sind. In fünfzehn Gemeinden oder Gemeindeverbänden ist eine 100%- für mehr als 900 Schülerinnen und Schüler zuständig dies ist deutlich mehr, als die Erziehungsdirektion empfiehlt. Das Volksschulgesetz (Artikel 20a) ermöglicht dem Regierungsrat, die Kostenbeteiligung des Kantons auf bis zu 30% der effektiven Lohnkosten für die zu erhöhen. Die Erziehungsdirektion wird prüfen, ob eine solche Erhöhung allenfalls schrittweise in den nächsten Jahren möglich und erwünscht ist. Ebenfalls soll das Formular für die Beantragung des Kantonsbeitrags so angepasst werden, dass diejenigen Daten erhoben werden, welche die Gemeinden für die Organisation und Planung der sinnvoll nutzen können. Die ist zudem mindestens bis 2016 Thema im Controlling, das die regionalen Schulinspektorate mit ihrem Schulen durchführen v3 Seite 9 von 9

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