Bezirksbauernkammer Gänserndorf Nr. 3/2013

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1 /2013 Erscheinungsort: St. Pölten, Verlagspostamt: 3100 St. Pölten, Zulassungsnummer: 02 Z M Bezirksbauernkammer Gänserndorf Nr. 3/ März 2013 Marchfeld-Ball Wein gesucht Mehrfachantrag 2013 durchgängige Antragsübernahme Mehrfachantrag Flächen 2013 Datenübermittlung von der AMA an die SVB ab 2013 MFA-Online 2013 MFA Hilfestellung durch Betreuungslandwirte Pflanzenschutz Sachkunde-Ausweis Adressfeld

2 Seite 2 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2013 Achtung NEUE Telefonnummer Fax: office@gaenserndorf.lk-noe.at Homepage: Sprechtage Sprechtage Kammerobmann Manfred Zörnpfenning: Montag und Donnerstag von 8 bis 9 Uhr; Sprechtage des Sekretärs und der Berater: Montag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr; Parteienverkehr: MO, MI und DO von 8 bis 12 Uhr, FR von 8 bis 11 Uhr; Forst-Berater: Dipl.-Ing. Heinz Steindl: Freitag von 9 bis 12 Uhr wir ersuchen vorher um telefonische Anfrage Weinbau-Berater: Dipl.-Wirtschaftsing. (FH) Daniel C.G. Hugl In jeder numerisch geraden Kalenderwoche: Montag in der Zeit von 8:30 bis 12:00 Uhr; Tierhaltung-Berater: Dipl.-Ing. Siegfried Jäger Donnerstag 14. März 2013 in der Zeit von 9 bis 15 Uhr. Bis 15. Mai findet in der BBK Gänserndorf kein Tierhaltersprechtag statt. Bei dringendem Bedarf unter der Tel. Nr erreichbar. Nächster Sprechtag wieder am 16. Mai Sprechtag der Sozialversicherung jeweils von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr; Donnerstag 21. März, 4.,11., 18., und 25. April, 2. und 16. Mai Rechtssprechtag in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 14 Uhr in der BBK Gänserndorf; Donnerstag, 4. April, und 2. Mai 2013; Steuersprechtag der NÖ LLK in der BBK Korneuburg in der Zeit von 9 bis 12 Uhr: Am 18. März, 15.April und 27. Mai 2013; Hilfestellung für Menschen in Krisensituationen: Bäuerliches Sorgentelefon (Montag bis Freitag 8:30 bis 12:30 Uhr) Krisenberatungsteam der LK NÖ (erreichbar zu Bürozeiten) od Am Freitag, den 29. März 2013 (Karfreitag), ist das Büro der Bezirksbauernkammer geschlossen! Marchfeld-Ball Wein gesucht! Dipl.-Ing. Karl Stepan Am 15. Juni 2013 wird in Schloss-Hof der diesjährige Marchfeld-Ball stattfinden. Bei diesem Ball wird Wein aus der Region bzw. aus unserem Kammerbezirk angeboten. Mit dem Veranstalter wurden die im Folgenden angeführten Weine, die ausschließlich in der Bouteille verkauft werden sowie drei Winzersekte, die in der Weinbar ausgeschenkt werden sollen, vereinbart. Wein Jahrgang Erzeugerverkaufspreis (incl. UST) Rotwein: Zweigelt (Klassisch) 2011, ,- Rotwein (Kräftig, ev. Cuvèe) 9,- Weißwein Grüner Veltliner Weinviertler ,- DAC Welschriesling ,- Rheinriesling ,- Muskateller, Sauvignon ,- Max.12,5 %Vol. blanc, trocken Sekt Winzersekt 7,-

3 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr.3 /2013 Seite 3 Die Siegerbetriebe haben die Verpflichtung, je eine Person für den Weinstand abzustellen. Werbematerial kann natürlich aufgelegt werden. Im Rahmen dieser Aktion dürfen pro Betrieb max. 2 Weine genannt werden; für die Verkostung sind je Wein 2 Bouteillen zur Verfügung zu stellen. Die Produzenten der ausgewählten Weine werden nach der am 16. April 2013 stattfindenden gedeckten Verkostung benachrichtigt. Die Anmeldung erfolgt mittels Weinanlieferung für die Verkostung am 9. April 2013 von 8 bis 12 Uhr in die Bezirksbauernkammer Gänserndorf. Die ausgekosteten Weine sind in Kommission in Schloss Hof anzuliefern. Der Marchfeld Ball etabliert sich als gesellschaftlicher Fixpunkt unserer Region und kann über den dort ausgeschenkten Wein jedenfalls als guter Werbeträger für den regionalen Weinbau und die jeweiligen Winzer gesehen werden. Wir ersuchen um rege Teilnahme! Mehrfachantrag 2013 durchgängige Antragsübernahme Bakk Martin Friedrichkeit, DW Wie auch in den letzten Jahren wird Aufgrund der guten Erfahrungen mit dem System der durchgängigen Antragsübernahme die Abgabe des Mehrfachantrages 2013 für alle Betriebe im Bezirk in dieser Form abgewickelt. Der Ablauf der durchgängigen Antragsübernahme stellt sich wie folgt dar: Ausschließlich 1 Termin (Tag und Uhrzeit) für folgende Aktivitäten: o Antragsabgabe o EDV-technische Erfassung nach der Antragsübernahme o Eventuell auftretende Plausifehler werden sofort bearbeitet (im Beisein des Antragstellers) o Nach vollständiger Fehlerfreiheit ist die Übernahme abgeschlossen Vorteile für den Antragsteller: Geringe Wartezeiten bei der MFA-Abgabe aufgrund der Terminvergabe kein zweiter Besuch zur Fehlerbearbeitung notwendig Alle Landwirte werden persönlich mittels Brief über Ihren genauen Abgabetermin (Datum und Uhrzeit) für den Mehrfachantrag 2013 verständigt. Dieser Termin ist ausschließlich für Sie reserviert. Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte umgehend in der Bezirksbauernkammer ( ), um eine Terminverschiebung vorzunehmen Aufgrund der genauen Terminvergabe ersuchen wir um exakte Termineinhaltung. Sollten Sie noch Digitalisierungsbedarf haben, ersuchen wir Sie, bei einem Bedarf von mehr als 3 Feldstücken die Digitalisierung zeitgerecht (einige Tage vor Ihrem Abgabetermin) durchführen zu lassen. Bei einem Digitalisierungsbedarf von weniger als 3 Feldstücken kann eine Digitalisierung auch unmittelbar vor der Abgabe des Mehrfachantrages vorgenommen werden, es ist jedoch erforderlich, dass Sie die Digitalisierung mindestens 45 Minuten vor Ihrem Abgabetermin in der BBK durchführen lassen. Mehrfachantrag Flächen 2013 Bakk Martin Friedrichkeit, DW Die Versendung der Mehrfachanträge Flächen 2013 erfolgt ab 15. März Da es bei der Antragstellung keine nennenswerten Änderungen gibt, wird heuer kein neues Merkblatt durch die AMA versendet. Das Merkblatt 2013 steht jedoch im Internet unter für die Landwirtschaft/Merkblätter/Mehrfachantrag Flächen bzw. auf der Homepage der Bezirksbauernkammer jedem Landwirt zur Verfügung. Vor Antragsabgabe muss geklärt werden, ob Digitalisierungsbedarf besteht: Flächenänderungen (Zu- oder Abgängen) sind im Rahmen des GIS-Systems verpflichtend zu digitalisieren, bei Flächenzugängen nach Möglichkeit den Flächenbogen des Vorbewirtschafters mitbringen Weinbaubetriebe die an der Maßnahme Erosionsschutz im Weinbau (WI) teilnehmen und Weinbauflächen roden oder neu auspflanzen müssen vor MFA Abgabe digitalisieren! Eine Feldstücksdigitalisierung hat ausnahmslos vor Abgabe des MFA 2013 zu erfolgen.

4 Seite 4 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2013 Folgende Unterlagen sollten zum Abgabetermin mitgebracht werden: Vollständig ausgefüllter und unterschriebener MFA Flächen 2013 samt allen notwendigen Beilagen (siehe AMA-Merkblatt) Flächenbögen: ACHTUNG Betriebe, die ab Jänner 2013 digitalisiert haben, müssen darauf achten, dass die von der BBK ausgedruckten Flächenbögen und die GIS-DOKU vollzählig zur Abgabe des MFA mitzubringen und als Antragsbestandteil abzugeben sind. Die Flächenangaben auf der Flächennutzungsliste sind für jedes Feldstück zu überprüfen, da bei Korrekturen am Flächenbogen die geänderten Daten nicht von der AMA auf die Flächennutzungsliste übertragen werden. Achtung: Das gesamte Flächenausmaß laut Flächenbogen muss auch auf der Flächennutzungsliste aufscheinen! Betriebe die an der Maßnahme WFR teilnehmen und seit Jänner 2013 eine entsprechende Schlagdigitalisierung durchgeführt haben, müssen die erhaltenen GIS Flächennutzungslisten mit dem MFA abgeben EBP-Information der AMA über die 2013 zustehenden Betriebsprämien (EBP-Auflistung) Durchschlag Mehrfachantrag 2012 Durchschlag Herbstantrag 2012 (unbedingt wegen Datenabgleich) Sämtliche Korrekturen Zeitraum 2012 (MFA-Flächen und Herbstantrag) Prüfbericht von Vor-Ort-Kontrollen Neueste aktuelle Projektbestätigung für Naturschutzprojekte im ÖPUL Die notwendige Codierung in der ÖPUL-Spalte der Flächennutzungsliste (WFR oder WFB) ist vom Antragsteller vorzunehmen. Bei Neuübernahme von Naturschutzflächen: Projektbestätigung vom Vorbewirtschafter mitbringen! Ausgefülltes und berechnetes Hilfssummenblatt (im Merkblatt enthalten bzw. unter als Download) zur Selbstberechnung aller Grenzen! Wenn ein Bewirtschafterwechsel nach Abgabe des Herbstantrages 2012 durchgeführt wurde, unbedingt einen Durchschlag davon mitbringen und die Angaben auf allen MFA-2013-Blättern korrigieren. Bei gemeinsamer Betriebsführung ist die Unterschrift aller Bewirtschafter erforderlich!!! Was ist im Rahmen des ÖPUL zu beachten: UBAG max. 75 % Getreide Alle UBAG-Teilnehmer mit mehr als 5 ha Ackerfläche dürfen von der ges. Ackerfläche max. 75 % Getreide, Mais und GLÖZ A (unabhängig vom Prämienstatus) auf der Flächennutzungsliste ausweisen. UBAG max. 66 % einer Kultur Alle UBAG Teilnehmer unabhängig von der Größe des Betriebes dürfen von der ges. Ackerfläche max. 66 % mit einer Kultur (Botanischen Art, z.b. Weichweizen Sommer/Winter) bestellen. UBAG mindestens 2 % Blühflächen Jeder UBAG-Teilnehmer der Ackerflächen bewirtschaftet (unabhängig von der Betriebsgröße), muss mindestens 2 % Blühflächen (Biodiversitätsflächen) anlegen. Die Flächen müssen eine Mindestbreite von 2,5 m und eine Mindestgröße von 0,01 ha aufweisen. Der früheste Umbruchstermin ist der 1. September. Bei RAPSO-Streifen wird auf Grund dieses späten Umbruchszeitpunktes (1.September) empfohlen, diese Fläche als GLÖZ-A Flächen zu melden (dadurch ist nach Aberntung der Hauptkultur auch diese Fläche sofort umbruchfähig). Als Blühflächen können auch WFR- bzw. WFB-Flächen verwendet werden, es ist jedoch darauf zu achten, dass die Auflagen im Rahmen der Projektbestätigung nicht den Teilnahmevoraussetzungen der Blühfläche widersprechen (z.b. Bodenbearbeitungsverbot vor dem 1. September, usw.). Cross Compliance (CC und GLÖZ) Max. 85 % der Ackerfläche mit Getreide und Mais für Betriebe mit mehr als 5 ha Ackerfläche Max. 50 % der Acker- und Grünlandfläche darf nur gehäckselt werden = Blühfläche und GLÖZ (ausgenommen davon sind Naturschutzflächen WFR, WFB, K20 und Bodengesundung Acker) Vorzeitiger Ausstieg ÖPUL 2007 Betriebe die im Rahmen des ÖPUL 2007 bereits seit dem Antragsjahr 2007 an ÖPUL Maßnahmen teilgenommen haben, können ohne Rückzahlungsverpflichtung nach dem 5. Antragsjahr (2011) auf Antrag aus einzelnen oder allen ÖPUL Maßnahmen aussteigen, an denen sie seit 2007 teilgenommen haben. Keinesfalls ist der beabsichtigte Ausstieg durch Streichung der ÖPUL Maßnahme auf Seite 2 des Mantelantrages zu dokumentieren (Streichungsverbot!). Der Ausstieg muss in der BBK mittels eines Formblattes beantragt werden und ist erst gültig wenn von Seiten der AMA das Genehmigungsschreiben zugestellt wurde. Es müssen

5 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr.3 /2013 Seite 5 daher bis zum Erhalt dieses Schreibens alle Teilnahmevoraussetzungen eingehalten werden. Sollten Sie einen Ausstieg in Erwägung ziehen, ersuchen wir Sie um Terminvereinbarung mit dem P-Berater. Begrünungsvariante A1 Die Beantragung der Begrünungsvariante A1 ist ausschließlich im MFA-Flächen 2013 möglich und muss in der Flächennutzung mittels Code A1 beantragt werden. Voraussetzung für Variante A1: Mit A1 beantragte Feldstücke müssen im MFA 2013 und im Herbstantrag 2013 beim selben Antragssteller beantragt werden. Stichtag für die Beantragung ist der ohne Nachreichfrist. Begrünungszeitraum: Anlage bis spätestens , Umbruch frühestens ab Automatische Beantragung der Zahlungsansprüche: Alle Zahlungsansprüche werden für die Nutzung beantragt. Die Zahlungsansprüche werden automatisch nach folgenden Kriterien gereiht: Nach der Art in folgender Reihenfolge: Flächenbezogene ZA (FZA) Besondere ZA (BZA) Innerhalb der Art nach dem höchsten Wert Optimierung nach Wertmäßigkeit und Verfallsrisiko, Manuelle Beantragung der Zahlungsansprüche: Eine manuelle Beantragung der Zahlungsansprüche ist nur durchzuführen, wenn eine automatische Beantragung nicht gewünscht wird (Verfallrisiko von einzelnen Zahlungsansprüchen). Mit einer manuellen Beantragung kann der Landwirt festlegen, welche und wie viele Zahlungsansprüche im Antragsjahr genutzt werden sollen. Mindestbewirtschaftungskriterien /Ernteverpflichtung Im Rahmen des ÖPUL 2007 besteht bei allen Maßnahmen die Verpflichtung, die beantragten Flächen ordnungsgemäß anzubauen, ordnungsgemäß zu pflegen, eine Ernte und eine Verbringung des Erntegutes von der Fläche durchzuführen. Folgende Aufzeichnungen sind für eine Vor-Ort-Kontrolle vorzubereiten, Leerformulare liegen in der Bezirksbauernkammer auf bzw. stehen auf der Homepage als Download zur Verfügung: UBAG betriebsbezogene Stickstoffbilanz, sowie schlagbezogene Aufzeichnung über Anbau, N- Düngung und Ernte Betriebsheft für Betriebe mit IP-Kartoffel, Zuckerrüben, -Erdbeeren und -Feldgemüse IP-Weinbaubroschüre wird an alle Rebschutzdienstbezieher versandt. Zusätzlich kann das Heft in der BBK bezogen werden. IP - Weinschulungsunterlagen wurden bei UBAG - Kursen verteilt bzw. liegen in der BBK auf. Schlagbezogene Aufzeichnungen für die Maßnahme Umweltgerechte Bewirtschaftung von Heil- und Gewürzpflanzen (HEGAS) Schlagaufzeichnungen bei Teilnahme an IP-Obst Schlagblätter für den Vorbeugenden Boden- und Gewässerschutz Aufzeichnungen über die Verlustarme Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern und Biogasgülle Pflanzenschutzmittelaufzeichnungen: Aufgrund von landesgesetzlichen Bestimmungen sind neben den ÖPUL Aufzeichnungen auch Aufzeichnungen über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in folgendem Umfang zu führen: Datum Kultur Behandeltes Feldstück (Nummer oder Bezeichnung) Pflanzenschutzmittel Aufwandmenge/Konzentration pro Hektar Es gilt Schriftform gleichermaßen wie die EDV-mäßige Erfassung der entsprechenden Daten. Pflanzenschutzgeräteüberprüfung: Im Rahmen des ÖPUL 2007 besteht bei einigen Maßnahmen die Teilnahmevoraussetzung, das Pflanzenschutzgerät alle 3 Jahre bezogen auf das Kalenderjahr zu überprüfen. Bei folgenden Maßnahmen besteht diese Verpflichtung: Biologische Wirtschaftsweise

6 Seite 6 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2013 UBAG wenn am Betrieb eine der folgenden Kulturen kultiviert wird (Rüben, Gemüse, Kartoffeln, Heilund Gewürzpflanzen, Zierpflanzen, Erdbeeren, Baumschulen und Saatgutvermehrungen von kleinkörnigen Leguminosen (z.b. Klee, Luzerne usw.) + Gräsern IP Gemüse IP Wein IP Obst Autorisierte Werkstätten und Termine finden Sie im Internet unter folgenden Adressen: (fachliche Informationen/ÖPUL/Listen) Datenübermittlung von der AMA an die SVB ab 2013 DI Birgit Hauer-Bindreiter DW Mit dem 2. Stabilitätsgesetz 2012, BGBl. I Nr. 35/2012, wurde ab eine elektronische Datenübermittlung zwischen AMA und der SVB eingeführt. Die SVB erhält Informationen aus dem AMA-Mantelantrag sowie dem Flächenbogen. Durch einen elektronischen Datenabgleich soll sichergestellt werden, dass die Meldungen an SVB und AMA betreffend Betriebsführung sowie Bewirtschaftungsverhältnisse (Zu/Verpachtungen) weitgehend übereinstimmen. Was wird überprüft? Betriebsführer: es wird abgeklärt, ob der (die) Förderungswerber bei der SVB versichert ist (sind) bzw. ob die Angaben in Bezug auf die Betriebsführung übereinstimmen (alleinige Betriebsführung, Betriebsführung auf gemeinsame Rechnung und Gefahr von mehreren Personen) Flächenabgleich (Betriebsgröße): anhand der von der AMA übermittelten Daten wird das Gesamtausmaß der jeweils als bewirtschaftet angegebenen Flächen verglichen. Sofern im Förderantrag 2013 ein größeres Flächenausmaß aufscheint als bei der SVB gemeldet, werden entsprechende Erhebungen von der SVB betreffend das Jahr 2013 durchgeführt. Zur ersten Datenübermittlung wird es aufgrund der Förderungsanträge 2013 im Sommer 2013 kommen. Um beitrags- bzw. leistungsrechtliche Nachteile zu vermeiden, ist besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass übereinstimmende Meldungen betreffend die Betriebsführung sowie die Bewirtschaftungsverhältnisse abgegeben werden. Mit der Beitragsvorschreibung im April 2013 erhalten sämtliche nach dem BSVG kranken- und pensionsversicherte Personen eine Information über das Gesamtausmaß der aktuell bei der SVB gemeldeten bewirtschafteten Flächen. ACHTUNG bei Bracheflächen wird bei Meldung einer Nichtbewirtschaftung ( Brache ) bei der SVB anhand der Unterlagen der AMA nachträglich ein Förderungsbezug festgestellt, kommt es zur rückwirkenden Nachverrechnung von Sozialversicherungsbeiträgen für bis zu 5 Jahren! MF-Online 2013 DI Birgit Hauer-Bindreiter DW Der Mehrfachantrag Flächen kann auch online gestellt werden die Online-Antragstellung ist voraussichtlich im Zeitraum 04. März bis 15. Mai 2013 möglich. Dazu ist es notwendig, dass alle Feldstücke korrekt digitalisiert sind. Notwendige Änderungen sind nur über die zuständige BBK möglich (Änderungen nur durch beauftragte, autorisierte Stelle zulässig) und damit im Vorfeld der Onlineantragstellung zu erledigen. Der Antragsteller kann jedoch Schläge selbständig digitalisieren und den Onlineantrag stellen. Für den Einstieg ins eama sind die Angaben der Betriebsnummer sowie der AMA-Pincode erforderlich (kann auf der Homepage einfach angefordert werden). Ein Leitfaden steht unter zur Verfügung. Ein Online-Antrag ist nicht möglich, wenn: keine vollständige Feldstücksdigitalisierung möglich (Kommassierungen, ) ist die Stammdaten nicht korrekt sind (z.b. direkt nach Bewirtschafterwechsel) Beilagennotwendigkeit zum MFA (z.b. manuelle Beantragung ZA, Bestätigung HLN-GI, Verträge Saatgutvermehrungen, ) besteht Maßnahmen-Übernahme ÖPUL erfolgt Vorzeitiger Ausstieg ÖPUL 2007 beantragt wird

7 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr.3 /2013 Seite 7 MFA- und Aufzeichnungsservice Hilfestellung durch geschulte Betreuungslandwirte Bakk Martin Friedrichkeit; DW Die NÖ Landes-Landwirtschaftskammer bietet auch heuer wieder im Wege der lk-projekt das MFA- und Aufzeichnungsservice zum MFA 2013 an. Fachlich geschulte Betreuungslandwirte geben Hilfestellung zum Ausfüllen des MFA-Flächen 2013 zur Erstellung der N-Bilanz und der schlagbezogenen Aufzeichnungen für UBAG-Teilnehmer Das MFA-Service umfasst Vollständiges und korrektes Ausfüllen des MFA-Flächen, auf Basis der Angaben des Antragstellers Bearbeitung aller notwendigen Beilagen Berechnung der erforderlichen Grenzwerte (Hilfssummenblatt MFA 2013) Das Aufzeichnungsservice umfasst folgende vier Möglichkeiten, die auch einzeln in Anspruch genommen werden können: Modul Leistungsbeschreibung Modul 1 Modul 2 Modul 3 Modul 4 EDV-unterstützte Erstellung der betriebsbezogenen N-Bilanz Vorbereitung und Anlage der für den Betrieb erforderlichen Schlagblätter und Eintragung der bereits durchgeführten Tätigkeiten Hilfestellung im Hinblick auf bis dato vom Antragsteller aufgezeichnete Tätigkeiten (Plausibilisierung) Erstellung der N-Abschlussbilanz in Abstimmung mit der N-Anfangsbilanz und Durchsicht der vom Antragsteller in den Schlagblättern aufgezeichneten Tätigkeiten (jedoch keine Prüfung und Hinweisgabe in Hinblick auf den betrieblichen Pflanzenschutzmitteleinsatz) Die Kosten ergeben sich Aufwandsbezogen je nach Größe des Betriebes. Wollen Sie das angebotene Service in Anspruch nehmen, setzen Sie sich so rasch als möglich zur Terminvereinbarung mit einem der untenstehenden Betreuungslandwirte in Verbindung. Folgende Personen sind im Bezirk als Betreuungslandwirte tätig: Name Vorname Straße PLZ Ort Tel.Nr. Bartosch Ing. Herbert Hauptstraße Hohenau 0664/ Helm Georg Kirchenstraße Loidesthal Pfeiffer Edith Am Anger Hauskirchen 0699/ Bitte beachten Sie, dass es seitens der Bezirksbauernkammer im Zuge der Antragsentgegennahme nicht möglich und gestattet ist, Ergänzungen, Änderungen bzw. Korrekturen in den abgegebenen Anträgen durchzuführen. Antragstellern, welche nicht selbständig den MFA Flächen vollständig und korrekt ausfüllen können oder wollen, wird empfohlen, dieses Service in Anspruch zu nehmen. Pflanzenschutz Sachkunde-Ausweis DI Birgit Hauer-Bindreiter DW Der Kauf und die Verwendung (Lagern, Hantieren, Einfüllen, Anwenden, etc.) von Pflanzenschutzmitteln müssen zur Umsetzung der EU Richtlinie 128/2009 neu geregelt werden. Schon bisher war für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln Sachkunde (Ausbildung, Praxis oder Grundkurs) erforderlich, allerdings kein eigenes Dokument. In Zukunft dürfen nur mehr Inhaber eines Pflanzenschutz Sachkunde-Nachweises Pflanzenschutzmittel kaufen und verwenden. Dieser Nachweis im Scheckkartenformat ist in Niederösterreich bei der Bezirksbauernkammer zu beantragen.

8 Seite 8 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2013 Es sind 3 Fallgruppen zu unterscheiden: 1. Landwirte mit einschlägiger Fachausbildung: Diese gelten weiterhin als sachkundig und müssen erst im Jahr 2015 einen Pflanzenschutz Sachkunde-Ausweis beantragen. Für heuer und 2014 besteht kein Handlungsbedarf. 2. Landwirte ohne Nachweis einer Fachausbildung aber zumindest 5-jähriger praktischer Betätigung in der Landwirtschaft vor dem 21. Juli 2006: Diese gelten bis 26. November 2013 als sachkundig und erhalten ohne zusätzliche Ausbildung den Sachkunde-Nachweis ausgestellt. Der Praxisnachweis kann durch einen SVB-Versicherungszeitenauszug erbracht werden. Bei Beantragung nach November 2013 wird ein 3- tägiger Kurs notwendig 3. Landwirte ohne Fachausbildung und ohne 5-jährige praktische Betätigung in der Landwirtschaft vor dem 21. Juli 2006: Diese brauchen wie schon bisher in jedem Fall einen Grundkurs Sachkunde im Pflanzenschutz um Pflanzenschutzmittel verwenden zu dürfen. Der Kurs ist vor der Antragstellung zu absolvieren. In der Bezirksbauernkammer wird daher während der MFA Entgegennahme abgefragt, welche Personen bereits heuer einen Sachkundeausweis beantragen wollen (Fallgruppe 2). Der Ausweis hat eine Gültigkeit von 6 Jahren (Ende 2019) und kostet 49. Die notwendigen Formulare und ein Merkblatt werden im Zuge der MFA Entgegennahme ausgehändigt, können aber auch aus dem Internet heruntergeladen werden. Bei Unterzeichnung einer Vollmacht wird die Abfrage der Versicherungszeiten als Service durch die LK/BBK durchgeführt. Die Entgegennahme der Anträge erfolgt im Juni, die Termineinteilung dafür im Zuge der MFA Abgabe. Fazit: Alle Landwirte ohne Fachausbildung, aber mit zumindest 5 jähriger Praxis vor Juli 2006 (Betriebsführung oder Mitarbeit am Betrieb) sollten heuer die Ausstellung eines Sachkundeausweises beantragen. Alle Landwirte mit Fachausbildung (Fachschule, Meister, Höhere Landwirtschaftliche Schule,.) brauchen erst 2015 beantragen. EU Holzverordnung zur Dokumentationspflicht für Waldbesitzer beim Holzverkauf Dipl. Ing. Steindl Heinz, DW Mit Inkrafttreten der Verordnung am müssen mit Ausnahme des privaten Verbrauchs für alle Holzlieferungen Aufzeichnungen gemacht werden. Diese Dokumentation muss 5 Jahre aufbewahrt werden. Inhalt der Aufzeichnungen: Name und Anschrift des Abnehmers/Käufers Baumart/en Sortiment/e (zb. Sägeholz, Brennholz, Hackgut) Menge (zb. FMO, RMM, SRM, AMM) Sonstige Unterlagen (zb. Schlägerungsbewilligung von BFI) Diese Aufzeichnungspflicht gilt nicht nur bei Verkauf, sondern auch bei Überlassen von Rechten (zb. Holz der Agrargemeinschaften) oder bei unentgeltlicher Weitergabe. Ein Formular zur Unterstützung für die Dokumentationspflicht der Waldbesitzer aus der EU Holzverordnung wurde in der BBK aufgelegt. Mit freundlichen Grüßen Für die Bezirksbauernkammer: Der Kammerobmann: Manfred Zörnpfenning eh Der Kammersekretär: Dipl.-Ing. Birgit Hauer-Bindreiter eh Bezirksbauernkammer aktuell Herausgeber: Bezirksbauernkammer Gänserndorf, Hauptstraße 8, 2230 Gänserndorf, Tel , Fax: , office@gaenserndorf.lk-noe.at, Redaktion: Kammersekretär Dipl.-Ing. Birgit Hauer-Bindreiter, Redaktionssekretariat: Gabriele Pleyer Medieninhaber: Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten, Tel Zulassungsnummer: 02 Z M, Herstellung: Hauseigene Druckerei Verlagsort, Herstellungsort: St. Pölten, Verwaltung und Inseratenannahme: Nachdruck u. fotomechanische Wiedergabe auch auszugsweise nur mit Genehmigung des Verlages. Veröffentlichte Texte und Bilder gehen in das Eigentum des Verlages über, es kann daraus kein wie immer gearteter Anspruch, ausgenommen allfällige Honorare, abgeleitet werden.

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