Freiwillige Tagesschule Guggenbühl

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1 Schule Guggenbühl Stadlerstrasse Winterthur LZ SL Schule Guggenbühl Betriebsreglement Freiwillige Tagesschule Guggenbühl vom Betriebsreglement Freiwillige Tagesschule Guggenbühl vom Seite 1 von 8

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Kurzbeschreibung Pädagogisches Konzept Leitgedanken Ziele Zielgruppe Ganzheitliche Förderung der Kinder Unterricht und Betreuung Unterricht Betreuung Lehr- und Betreuungspersonen Schulhausinterne Grundlagen Hausaufgaben Verpflegung Infrastruktur / Innen- und Aussenräume Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten Zusammenarbeit in der freiwilligen Tagesschule Weitere Vernetzung und Zusammenarbeit Allgemeine Rahmenbedingungen Organisations- und Führungsstruktur Trägerschaft und Eingliederung der schulergänzenden Betreuung Personal Betreuungsbereich Betreuungsleitung Mitarbeitende und Assistenz Betreuung Fachperson Verpflegung Anstellung von Betreuungspersonal Betreuungsschlüssel Anmeldung, Aufnahme, Ausschluss von Kindern Betreuungszeiten Betreuungskosten Nicht in die Betreuungsleistung eingeschlossen sind Qualitätssicherung und Entwicklung Gesetzliche Grundlagen...8 Betriebsreglement Freiwillige Tagesschule Guggenbühl vom Seite 2 von 8

3 1 Einleitung Freiwillige Tagesschulen in Winterthur sind öffentliche Schulen. Sie umfassen den obligatorischen Unterricht und die schulergänzende Betreuung. Die Teilnahme an der schulergänzenden Betreuung richtet sich nach den Bedürfnissen der Familien und ist freiwillig. Speziell am Konzept der freiwilligen Tagesschulen ist die Zusammenarbeit zwischen Betreuung und Unterricht: Die Betreuung ist Teil der Schule, die Mitarbeitenden in der Betreuung gehören zusammen mit den Lehrpersonen zum Tagesschulteam. Lehr- und Betreuungspersonen tragen gemeinsam die Verantwortung für die ihnen anvertrauten Kinder und für deren Förderung im schulischen und sozialen Bereich. Die Schülerinnen und Schüler erleben durch die Einbettung der Betreuung in das Lebensumfeld Schule eine Beruhigung ihres Tagesablaufes. 2 Kurzbeschreibung In den Winterthurer Tagesschulen bilden das obligatorische Kernangebot Unterricht und das freiwillige, schulergänzende Angebot Betreuung eine Einheit. Die Schulen orientieren sich an ihrem Leitbild. Der Unterricht wird vor und nach den Blockzeiten mit der freiwilligen schulergänzenden Betreuung ergänzt. Diese kann ab 7.30 Uhr (bis Januar 2011 ab 7.00 Uhr) bis Schulbeginn, über Mittag (mit Mittagessen) und am schulfreien Nachmittag resp. nach dem Schulunterricht bis Uhr (mit Zwischenverpflegung) durchgeführt werden, abhängig von der Anzahl der angemeldeten Kinder. 3 Pädagogisches Konzept 3.1 Leitgedanken Einen grossen Teil des Tages bewegen sich Schulkinder im Lebensraum Schule. Ergänzend zu den Erfahrungen im Unterricht verbringen Kinder gemeinsam die Freizeit. Merkmale unserer freiwilligen Tagesschule: Unterricht und Betreuung sind organisatorisch aufeinander abgestimmt. Lehr- und Betreuungspersonen bilden ein Team Nach Möglichkeit werden Anlässe und Projekte gemeinsam erarbeitet und durchgeführt. Die Mitarbeit von Lehrpersonen in der Betreuung ist erwünscht. Die Unterstützung bei den Hausaufgaben ist integriert. Zusatzangebote im Unterrichtsteil (freiwilliger Schulsport etc.) werden angestrebt. 3.2 Ziele Schule und Betreuung bilden eine Einheit und werden von den Kindern und den Eltern ganzheitlich erlebt. Im Unterricht und in der Betreuung schaffen die Verantwortlichen ein anregendes, förderorientiertes Umfeld. Das Wohlbefinden der Kinder und deren Förderung steht im Mittelpunkt. Die Kinder bringen ihre Meinungen und Ideen ein und beteiligen sich an der Gestaltung des Alltags. 3.3 Zielgruppe Zielgruppe der schulergänzenden Betreuung in der freiwilligen Tagesschule Guggenbühl sind die Kinder aus dem Schulhaus und dem dazu gehörenden Kindergarten Gerzler. 3.4 Ganzheitliche Förderung der Kinder Die Kinder erproben und lernen durch das erweiterte begleitete Umfeld miteinander und voneinander. Grundlage für die pädagogische Arbeit ist eine regelmässige und wertfreie Beobachtung der Kinder. Die Verantwortung für die Kinder einer Klasse liegt dabei bei der Klassenlehrperson. Für Schülerinnen und Schüler, welche die schulergänzende Betreuung besuchen, sind die Klas- Betriebsreglement Freiwillige Tagesschule Guggenbühl vom Seite 3 von 8

4 senlehrperson und die Betreuungsleitung gemeinsam für die Beobachtung, die Planung und die Umsetzung von unterstützenden Massnahmen verantwortlich. Wenn es die Situation erfordert führen Lehrpersonen und Betreuungsleitung Elterngespräche gemeinsam. 3.5 Unterricht und Betreuung Unterricht und Betreuung bilden eine Einheit. Gemeinsame Anlässe und Projekte sind wichtig, damit diese Einheit gelebt und von den Kindern erfahren werden kann. Unser Leitbild ist die Grundlage der Zusammenarbeit. Durch eine gemeinsame pädagogische Grundhaltung und eine kindergerechte Tagesstruktur werden sie in ihrem Kindsein und in ihrer Entwicklung ernst genommen und gefördert Unterricht Der Unterricht erfolgt nach den pädagogischen Grundsätzen der freiwilligen Tagesschule Guggenbühl. Verantwortlich für die Organisation und Durchführung sind die Schulleitung und die Lehrpersonen. Bei Schulausfällen in den Morgen-Blockzeiten wird die schulindizierte Betreuung angeboten. Idealerweise wird für diese Aufgabe eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter aus dem Betreuungsteam verpflichtet Betreuung Die Betreuung erfolgt nach den gleichen pädagogischen Grundsätzen wie der Unterricht. Sie ist abgestimmt mit dem Konzept für die Winterthurer Kinderhorte vom Dezember 2002 und richtet sich nach den bestehenden kantonalen und städtischen Gesetzen und Verordnungen. Verantwortlich für die Organisation und Durchführung der Betreuung sind die Betreuungsleitung und deren Mitarbeitende Lehr- und Betreuungspersonen Die Mitarbeitenden der freiwilligen Tagesschule gestalten eine anregungsreiche, Geborgenheit und Sicherheit vermittelnde Atmosphäre. Sie sorgen für eine Balance zwischen Aktivität und Regeneration, zwischen Begrenzungen und autonomen Handlungsräumen. Sie regen den Austausch unter den Kindern an, schaffen Strukturen, setzen Grenzen und pflegen einen bewussten Umgang mit Werten und Regeln. Die Betreuungspersonen stellen ein Angebot an Materialien und Spielen zur freien Verfügung, das differenzierte Erfahrungen ermöglicht und verschiedenen Alters- und Interessengruppen sowie beiden Geschlechtern Rechnung trägt. 3.6 Schulhausinterne Grundlagen Die schulhausinternen Grundlagen wurden im Hinblick auf den Wechsel zur freiwilligen Tagesschule angepasst und umfassen beide Bereiche, den Unterricht und die Betreuung - Leitbild vom Oktober 2007 inkl. Präambel sowie Schulprogramm - Hausordnung Schulhaus Guggenbühl Hausaufgaben In der Regel erledigen die angemeldeten Kinder ihre Hausaufgaben im Rahmen der Betreuung. Sie werden dabei begleitet und beaufsichtigt. 3.8 Verpflegung Das gemeinsame Essen am Mittagstisch oder beim Zvieri bildet einen wesentlichen Schwerpunkt im Alltag der Kinder. In der Tagsschule Guggenbühl wird auf eine gesunde und kindergerechte Ernährung geachtet. Sie bietet neben fleischhaltigen auch vegetarische Varianten und berücksichtigt religionsbedingte Gebote. Das Mittagessen wird von einer zentralen Küche zubereitet und von dort bezogen. Betriebsreglement Freiwillige Tagesschule Guggenbühl vom Seite 4 von 8

5 Am Nachmittag erhalten die Kinder eine Zwischenverpflegung. Die Mithilfe der Kinder ist Teil des Konzepts freiwillige Tagesschule. 3.9 Infrastruktur / Innen- und Aussenräume Die Räumlichkeiten für den Unterricht und die Betreuung tragen den angestrebten Zielen Rechnung. In Absprache mit den Lehrpersonen werden Unterrichts- und weitere Räume multifunktional genutzt. Die Räume für die Betreuung befinden sich im ehemaligen Kindergartengebäude an der Stadlerstrasse 54. Bei grossen Belegungszahlen in der Betreuung stehen die ehemaligen Hort-Räume nach Vereinbarung ebenfalls für die Betreuung zur Verfügung. Bei der gemeinsamen Nutzung von Spiel-, Sport- und Pausenplätzen sowie Schulzimmern, nehmen die Verantwortlichen der Betreuung und die Lehrpersonen aufeinander Rücksicht Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten Eltern, Tagesschul-Team, Schulleitung und Elternrat arbeiten partnerschaftlich zusammen und informieren sich gegenseitig. Die Schulleitung steht für Informationen oder Fragen von Eltern zur Verfügung. Bei Fragen der Betreuung wird die Betreuungsleitung, bei schulischen Fragen die entsprechende Lehrperson beigezogen. Für An- und Abmeldungen, Informationen oder Fragen ist die Betreuungsleitung zu den Öffnungszeiten erreichbar Zusammenarbeit in der freiwilligen Tagesschule Die Leitung Betreuung nimmt als Mitglied des Tagesschulteams an den Schulkonferenzen und an den Schulhaus-Teamsitzungen teil. Falls es die Situation erfordert, nimmt sie als Fachperson ebenfalls an schulischen Standortgesprächen teil, die ein ihr anvertrautes Kind betreffen. Elterngespräche können von der Lehrperson oder der Betreuung initiiert und, wenn sinnvoll, gemeinsam durchgeführt werden. Die Information der Schulleitung und die gegenseitige Information über wichtige Vorkommnisse bei Kindern, welche die Betreuung besuchen, ist selbstverständlich Weitere Vernetzung und Zusammenarbeit Die Leitung Betreuung vernetzt sich mit den Betreuungsleitungen anderer Tagesschulen sowie mit Fachstellen wie Vormundschaftsbehörden, Kinderschutz, Kinderhorten, etc. 4 Allgemeine Rahmenbedingungen 4.1 Organisations- und Führungsstruktur Die Gesamtverantwortung über die freiwillige Tagesschule liegt bei der Schulleitung. Sie führt die Lehrpersonen und ist verantwortlich für die Schulentwicklung. Die Schulen werden von der Schulbehörde beaufsichtigt. Die Verantwortlichkeiten der verschiedenen Aufsichtsbereiche und deren Kommunikationsstruktur sind wie folgt geregelt regelmässige Gespräche zwischen Betreuungs- und Schulleitung finden statt Betreuungs- und Schulleitung sind zuständig für die Information der vorgesetzten Stellen 4.2 Trägerschaft und Eingliederung der schulergänzenden Betreuung Die Verantwortlichkeiten in der schulergänzenden Betreuung liegen bei der Fachstelle Kinderbetreuung des Departements Schule und Sport. Die Mitarbeitenden sind durch die städtische Verwaltung angestellt und fachlich und administrativ der Abteilung Kinderbetreuung unterstellt. Die Betreuungsleitung ist fachlich, personell und organisatorisch für den Betrieb der Betreuung verantwortlich. Sie ist vorgesetzte Stelle aller Betreuungsmitarbeitenden. Betriebsreglement Freiwillige Tagesschule Guggenbühl vom Seite 5 von 8

6 4.3 Personal Betreuungsbereich Für die verschiedenen Funktionen bestehen Anforderungsprofile und Stellenbeschreibungen. Diese sind erhältlich bei der Abteilung Kinderbetreuung des Departements Schule und Sport Betreuungsleitung Für die Betreuung in den jeweiligen Schulhäusern ist in der Regel je eine Betreuungsleitung einzeln verantwortlich. Sie hat eine sozialpädagogische Ausbildung, mehrjährige Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und verfügt über entsprechende Sozialkompetenzen und Führungskenntnisse. Die Leitung übernimmt selber Betreuungsaufgaben und koordiniert die Einsätze von zusätzlichen Mitarbeitenden und Mithilfen Mitarbeitende und Assistenz Betreuung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuung haben eine pädagogische Ausbildung (z.b. Lehrpersonen, Fachleute Betreuung, Kleinkinderzieher/-innen etc.). Die Mitarbeit von Lehrkräften in der Betreuung oder in der Erteilung von Freizeitkursen ist erwünscht und unterstützt die gemeinsame Kultur der freiwilligen Tagesschule. Als Assistenz werden Personen eingesetzt, die zwar keine spezifische pädagogische Ausbildung vorweisen, die jedoch auf Grund ihrer Interessen und Erfahrungen für die Aufgabe geeignet sind (z.b. Eltern). 4.4 Anstellung von Betreuungspersonal Das Anstellungsverfahren der Leitung Betreuung der freiwilligen Tagesschule Guggenbühl erfolgt in Absprache mit der Schulleitung. Es stützt sich in der Regel ab auf das Anstellungsverfahren der Lehrpersonen. Die Anstellung von Mitarbeitenden und Assistenzen in der Betreuung erfolgt - in Absprache mit der Betreuungsleitung und der Schulleitung - durch die Abteilung Kinderbetreuung des Departements Schule und Sport. Dies gilt auch für Lehrpersonen, welche in der schulergänzenden Betreuung mitarbeiten. Im Rahmen dieser Tätigkeit sind sie den Mitarbeitenden in der Betreuung gleichgestellt. 4.5 Betreuungsschlüssel Beim Betreuungsschlüssel kommen die Vorgaben der Kantonalen Richtlinien über die Bewilligung von Kinderhorten (Hortrichtlinien) vom 4. Juni 2007 zur Anwendung. 4.6 Anmeldung, Aufnahme, Ausschluss von Kindern Aufgrund des Volksschulgesetzes steht jedem Kind dem Bedarf entsprechend ein Betreuungsplatz zur Verfügung. Die Anmeldung mit dem Betreuungsbedarf erfolgt durch die Eltern jeweils zwischen April und Juni resp. im November/Dezember für das darauf folgende Schulsemester. Aufnahmen im laufenden Semester sind nach Absprache mit der Schul- und der Betreuungsleitung möglich. Der Betreuungsumfang wird mit einem Vertrag zwischen der Abteilung Kinderbetreuung und den Eltern geregelt. Der Vertrag kann mit zweimonatiger Kündigungsfrist, jeweils auf Ende eines Semesters gekündigt werden. Das Ausschlussverfahren richtet sich sinngemäss nach Art. 12 Abs. 2 im Reglements über die Kinderhorte in der Stadt Winterthur vom 13.September 2005, die weiteren Verfahren (Aufnahmeverfahren, Abwesenheiten, Berechnung und Verrechnung der belegten Tage, Ausschluss, Notfallplätze, Aufnahme von Kindern bei Schuleinstellungen) richten sich ebenfalls sinngemäss nach Art des Reglements über die Kinderhorte in der Stadt Winterthur vom 13.September 2005 unter Berücksichtigung von 27 Volksschulgesetz und 27 Volksschulverordnung. Ein Ausschluss aus disziplinarischen Gründen ist möglich. Betriebsreglement Freiwillige Tagesschule Guggenbühl vom Seite 6 von 8

7 4.7 Betreuungszeiten Die Betreuung findet während der Schulzeit an Schultagen statt und kann für alle Einheiten einzeln für jeden der Schultage vereinbart werden. Das Angebot ist abhängig von einer genügenden Anzahl Anmeldungen. Die Betreuung am Mittwoch kann bei zu tiefen Kinderzahlen innerhalb der Schule in einem Schulhaus zusammengezogen werden. 1. Einheit Morgen Betreuung (bis Januar 2011: Uhr, mit Frühstück) Schulweg Blockzeitenunterricht Pause, Schulweg 2. Einheit Mittag Gemeinsames Mittagessen, Aufräumen, Spielen 3. Einheit Nachmittag ab Betreuung nach dem Mittagessen bis Uhr, oder oder Pause, Schulweg Schulunterricht 4. Einheit Nachmittag ab Betreuung nach dem Unterricht bis Uhr Zvieri essen Freie Aktivitäten, geleitetes Spiel drinnen oder draussen, Hausaufgaben erledigen, basteln, etc Aufräumen, Vorbereitung für den Heimweg, Feedbackgespräche mit abholenden Eltern, etc. Während den Schulferien sorgt die Abteilung Kinderbetreuung der Stadt Winterthur für ein ausreichendes Angebot an Ferienhortplätzen. 4.8 Betreuungskosten Die Elternbeiträge sind gemäss dem Beitragsreglement über die familienergänzende Betreuung der Stadt Winterthur vom 15. Juli 1998 geregelt. Die Verantwortung für die administrativen Belange betr. Elternbeiträge und für das Budget sowie für die administrativen Leistungen liegt bei der Abteilung Kinderbetreuung des Departements Schule und Sport. Die Räumlichkeiten werden seitens der Schule zur Verfügung gestellt. 4.9 Nicht in die Betreuungsleistungen eingeschlossen sind Die Haftung für Personen- oder Sachschäden, die durch ein Kind auf dem Schulweg verursacht werden. Die Betreuung von Kindern, welche nicht angemeldet sind (z.b. spielende Kinder auf dem Pausenplatz). Die Betreuung von kranken Kindern. Die Erteilung von Nachhilfe oder Unterricht, sowie die Gewähr, dass die Hausaufgaben auf jeden Fall in der schulergänzenden Betreuung erledigt werden. Psychosoziale Beratung oder Therapie von Eltern und Kindern. 5 Qualitätssicherung und Entwicklung Betriebsreglement Freiwillige Tagesschule Guggenbühl vom Seite 7 von 8

8 Die Schulleitung, die zuständige Kreisschulpflege und die Abteilung Kinderbetreuung sind gemeinsam für die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung der schulergänzenden Betreuung in der freiwilligen Tagesschule verantwortlich. Die fachliche Qualität der Betreuung wird sichergestellt durch Besuche der Fachleitung der Abt. Kinderbetreuung und die jährlich durchzuführenden Qualifikationsgespräche. Die Betreuung wird im Rahmen der vierjährlichen Schulevaluation mit einbezogen. Die Qualitätsentwicklung erfolgt auf verschiedenen Ebenen. Dazu gehören u.a. gemeinsame und fachspezifische Weiterbildungsveranstaltungen wie auch die Umsetzung der in den Personalgesprächen und der Schulevaluation erkannten Entwicklungsmöglichkeiten. 6 Gesetzliche Grundlagen Dem vorliegenden Betriebsreglement übergeordnet ist das Gesamtkonzept Tagesschulen in Winterthur vom und die darin unter Punkt 6 aufgeführten gesetzlichen Grundlagen. Reglementserarbeitung Das vorliegende Betriebsreglement wurde erstellt in Absprache mit der Abteilung Kinderbetreuung und der zuständigen Kreisschulpflege. Es wurde am von der Schulkonferenz verabschiedet und ergänzt das Gesamtkonzept Tagesschulen in Winterthur. Das Betriebsreglement wird wenn nötig angepasst. Winterthur, (Jeannette Martinez, Schulleitung) Das Betriebsreglement wurde von der Kreisschulpflege (KSP) genehmigt: Winterthur, (Toni Patscheider, Präsident KSP) Betriebsreglement Freiwillige Tagesschule Guggenbühl vom Seite 8 von 8

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