SchokoTicket Bestellschein Abonnement für Anspruchsberechtigte

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1 Shulträger ShokoTiket Bestellshein Abonnement für Anspruhsberehtigte Angaben zum/zur Shüler/-in Bei Minderjährigen bitte Angaben der/des gesetzlihen Vertreterin/Vertreters Abonnement Gültig ab: (Bitte unbedingt angeben) Monat Kundennummer (falls vorhanden): Name und Ort der Shule Oben aufgeführte Shüler/-innen erhalten laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nah SGB XII (Sozialhilfe). (Bitte einen Nahweis beifügen, soweit der Nahweis beim Shulträger noh niht vorliegt. Der Nahweis verbleibt beim Shulträger.) Angaben zu weiteren anspruhsberehtigten, niht volljährigen Geshwisterkindern Diese nahfolgenden Angaben werden zur endgültigen Feststellung des Eigenanteils für o. g. Shüler/-in benötigt, wenn in der Familie weitere Kinder allgemeinbildende Shulen, Sondershulen oder einen anerkannten Bildungsgang des Berufskollegs (i. d. Regel Vollzeitklasse) besuhen und einen Anspruh auf ein ermäßigtes ShokoTiket haben. Name, Vorname Shule Eigenanteil Ort Untershrift (ggf. gesetzlihe Vertreter/Erziehungsberehtigte) Dieses Feld wird vom Shulträger ausgefüllt: Eigenanteil: 0,00 Euro 6,00 Euro 12,00 Euro des voraussihtlihen Shulabganges: 2 0

2 Vestishe Straßenbahnen GmbH ShokoTiket Bestellshein Abonnement für Anspruhsberehtigte U.g. Shüler/-in nimmt das Shülertiket in Anspruh. Nah dem VRR-Tarif wird für das ShokoTiket ein vom Shulträger bestimmter monatliher Eigenanteil in Höhe von max. 12,00 Euro fällig. Gleihzeitig haben die auf Seite 1 genannten Geshwisterkinder Anspruh auf Übernahme von Shülerfahrtkosten. Die für das ShokoTiket habe(n) ih/wir erhalten und erkenne(n) diese an. Das ShokoTiket ist lt. den geltenden Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VRR nur in Verbindung mit einem amtlihen Lihtbildausweis bzw. Shülerausweis mit Lihtbild gültig. Angaben zum/zur Shüler/-in Bei Minderjährigen bitte Angaben der/des gesetzlihen Vertreterin/Vertreters Telefon- oder Mobilfunknummer (Angabe freiwillig) Adresse (Angabe freiwillig) Abonnement Gültig ab: (Bitte unbedingt angeben) Monat Kundennummer (falls vorhanden): Name und Ort der Shule SEPA-Lastshriftmandat/Angaben zur Bankverbindung Hiermit ermähtige ih die Vestishe Straßenbahnen GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastshrift einzuziehen. Zugleih weise ih mein Kreditinstitut an, die von der Vestishe Straßenbahnen GmbH auf mein Konto gezogenen Lastshriften einzulösen. Hinweis: Ih kann innerhalb von aht Wohen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Ih bin unterrihtet, dass die Vestishe Straßenbahnen GmbH im Rahmen der Antragsprüfung eine Bonitätsprüfung des Kontoinhabers durh ein zulässiges Inkasso-Unternehmen durhführt. Bei einer negativen Auskunft gilt der Abo-Antrag als abgelehnt. Für die Bonitätsprüfung werden Name, Vorname, Anshrift und Geburtstag an die Wirtshaftsauskunftei übermittelt. Das Ergebnis der Prüfung wird unter Beahtung der datenshutzrehtlihen Bestimmungen durh das Verkehrsunternehmen maximal 6 Monate gespeihert. Kontoinhaber: Kreditinstitut D E IBAN Telefon- oder Mobilfunknummer (Angabe freiwillig) Die Tarifbestimmungen und die des VRR sowie die gesetzlihen Informationen zum Datenshutz gemäß Art. 13 DSGVO habe ih zur Kenntnis genommen und bestätige dies mit meiner Untershrift Untershrift der Kontoinhaberin/ des Kontoinhabers (ggf. gesetzlihe Vertreter/Erziehungsberehtigte) D E 6 9 Z Z Z Gläubiger Identifikationsnummer Selbstzahler-Abonnement Im Falle einer Ablehnung der Anspruhsberehtigung durh den Shulträger bestelle ih das ShokoTiket als Selbstzahler zu 36,00 Euro/Monat. Eine erneute Antragstellung ist niht notwendig. Untershrift der Abonnentin/des Abonnenten Untershrift der gesetzlihen Vertreterin/des gesetzlihen Vertreters / der Erziehungsberehtigten (bei Minderjährigen)

3 der Abonnentin/des Abonennten ShokoTiket Bestellshein Abonnement für Anspruhsberehtigte Datenshutz Wir verwenden Ihre Daten (Tiketart, Geltungsbereih und persönlihe Daten) zur Erfüllung dieses Vertrages und für eigene Marktforshungszweke. Auf der Chipkarte werden nur die für die Tiketprüfung erforderlihen personenbezogenen Daten gespeihert (Name, Vorname, Geshleht, ). Die im Rahmen einer Tiketprüfung ausgelesenen persönlihen Daten werden niht gespeihert. Werden Tikets gesperrt (z. B. bei Kündigung oder Verlust), werden den Verkehrsunternehmen diese Daten in Form einer Sperrliste zur Verfügung gestellt. Diese Sperrliste enthält nur die gesperrte Tiketnummer und das ausgebende Verkehrsunternehmen. Die Vesishe Straßenbahnen GmbH verwendet Ihre personenbezogenen Daten zur Durhführung von vertraglihen Maßnahmen (Bonitätsprüfung) sowie ggf. zur Erfüllung des Vertrages gem. Art. 6 Abs. 1 Buhstabe b) DSGVO. Zum Zweke der Bonitätsprüfung werden personenbezogene Daten (Name, Vorname,, Anshrift) an Creditreform Boniversum GmbH, Hellerbergstraße 11, Neuss übermittelt und dort gespeihert. Nähere Informationen erhalten Sie unter oder im Kundenenter. Sonstige, niht vertragsbezogene Weitergaben an Dritte erfolgen aushließlih unter Beahtung der DSGVO und des Bundesdatenshutzgesetzes. Ih bin damit einverstanden, dass meine Daten (Tiketart, Geltungsbereih und persönlihe Daten) für aktuelle Informationen und Eigenwerbung des Verkehrsunternehmens verwendet werden. Ih bin damit einverstanden, dass meine Daten (Tiketart, Geltungsbereih und persönlihe Daten) für die Markt- und Meinungsforshung des Verkehrsunternehmens bzw. des VRR genutzt werden. Untershrift der Abonnentin/des Abonnenten Sie können mih dazu folgendermaßen kontaktieren (zusätzlih zum Postweg): (bitte unter persönlihen Angaben eintragen) Ihre Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen. Die Tarifbestimmungen,, Beförderungsbedingungen des VRR sowie die gesetzlihen Informationen zum Datenshutz gemäß Art. 13 DSGVO habe ih zur Kenntnis genommen und bestätige dies mit meiner Untershrift. Telefon SMS Untershrift der gesetzlihen Vertreterin/des gesetzlihen Vertreters / der Erziehungsberehtigten (bei Minderjährigen) Dieses Feld wird von der Shule ausgefüllt Bestätigung der Shule: Klasse: Der/Die Shüler/-in des voraussihtlihen besuht die Shule Shulabgangs Fahklassenshlüssel beim Berufskolleg (Shulstempel) wird vom Shuljahr an aufgenommen / Dieses Feld wird vom Shulträger ausgefüllt Raum für Bearbeitungsvermerke des Shulträgers/Sekretariates Eigenanteil: 0,00 Euro 6,00 Euro 12,00 Euro Untershrift (Dienststempel) Dieses Feld wird vom Shulträger ausgefüllt Ein Anspruh auf die Übernahme von Shülerfahrtkosten besteht niht. Ein ShokoTiket als Selbstzahler kann jedoh abonniert werden. Angaben zu weiteren anspruhsberehtigten, niht volljährigen Geshwisterkindern Name, Vorname Shule Eigenanteil zum ShokoTiket Die ausführlihen finden Sie auf der nähsten Seite. Allzeit gute Fahrt wünsht Ihnen Ihre Vestishe Straßenbahnen GmbH

4 VRR-Handbuh für Tarif und Vertrieb ShokoTiket Anlage 8 zum ShokoTiket ShokoTikets mit elektronishem Fahrgeldmanagement können im esabonnement mit monatlihem Fahrgeldeinzug bezogen werden. Hierfür gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VRR sowie Folgendes: 1. Voraussetzungen für das Abonnement Voraussetzungen für die Ausgabe von ShokoTikets an berehtigte Shülerinnen und Shüler durh das Verkehrsunternehmen sind: 1) der Nahweis zur Berehtigung zum Erwerb des ShokoTikets durh den Abonnenten oder dessen gesetzlihen Vertreter und 2) der Abshluss eines Abonnementvertrages bei minderjährigen Shülerinnen und Shülern durh den Erziehungsberehtigten oder durh die volljährige Shülerin und den volljährigen Shüler und 3) die Ermähtigung des Kontoinhabers zum Einzug des jeweiligen Fahrgelds von einem im SEPA-Raum geführten Girokonto bis auf weiteres, mindestens jedoh für die Dauer von 12 Monaten, monatlih, oder soweit vorgesehen vierteljährlih, im Voraus für die jeweilige Vertragsperiode. 4) dass im Rahmen der Antragsprüfung das Verkehrsunternehmen Auskünfte über die Bonität des Kontoinhabers bei einer Wirtshaftsauskunftsdatei einholen kann. Die Verkehrsunternehmen, die eine Bonitätsprüfung durhführen wollen, unterrihten vorher den Abonnement / Vertragspartner hiervon und holen dabei seine Untershrift ein. Damit ist der Abonnement / Vertragspartner hierüber unterrihtet. Bei einer negativen Auskunft gilt der Aboantrag als abgelehnt. Für die Bonitätsprüfung werden Name, Vorname, Anshrift und des Kontoinhabers an die Wirtshaftsauskunftsdatei übermittelt. Das Ergebnis der Prüfung wird unter Beahtung der datenshutzrehtlihen Bestimmungen durh das Verkehrsunternehmen maximal 6 Monate gespeihert. 2. Zustandekommen des Abonnementvertrages Der Abonnementvertrag kommt mit der Übergabe von ShokoTikets an den Abonnent oder an einen Bevollmähtigten durh das Verkehrsunternehmen für den ersten 12-Monats- Zeitraum oder mit der Zahlung von Monatsraten oder Quartalsbeträgen für unaufgefordert übersandte ShokoTikets zustande. Das ShokoTiket geht hierbei in den Besitz des Abonnenten über. Das ShokoTiket ist Eigentum des Verkehrsunternehmens. Ist die Gültigkeit des ShokoTikets abgelaufen, wird dem Abonnent unaufgefordert ein neues ShokoTiket zugesandt. Nah Ablauf des Vertragsverhältnisses hat der Kunde das Tiket an das Verkehrsunternehmen zurükzugeben. Der Empfänger hat das ShokoTiket auf Rihtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Bei Übergabe oder bei Übersendung des ShokoTikets auf dem Postweg sind im Anshreiben die auf dem Chip abgelegten Daten genannt. Maßgeblih sind die auf dem Chip gespeiherten Daten des ShokoTikets. Um die Angaben auf dem Chip zu überprüfen, kann der Abonnent sein ShokoTiket im KundenCenter (oder eigenem Lesegerät) einlesen. Beanstandungen sind dem Verkehrsunternehmen unverzüglih, jedoh spätestens 10 Tage nah Erhalt, shriftlih oder durh persönlihe Vorsprahe anzuzeigen. Spätere Beanstandungen können ggf. niht berüksihtigt werden. 3. Beginn und Dauer des Abonnements Das Abonnement kann am 1. eines jeden Monats begonnen werden, wenn der ordnungsgemäß ausgefüllte Bestellshein mit SEPA-Lastshriftmandat bei einem Verkehrsunternehmen des VRR vorliegt. Ist dies niht der Fall, wird der Beginn auf den nähstmöglihen Termin datiert. Das Abonnement gilt mindestens für einen 12-Monats- Zeitraum, beginnend mit dem 1. Abonnementmonat. Wenn das Abonnement niht vor Ablauf der Vertragsperiode gekündigt wird, verlängert es sih um weitere 12 Monate. Die Berehtigung zum Erwerb und zur Weiternutzung ist durh den nihtshulpflihtigen Shüler (über 15 e) jeweils zu Beginn des Shuljahres erneut nahzuweisen. Das Abonnement endet zu dem Zeitpunkt, an dem die shulishe Ausbildung beendet ist. Einer besonderen Kündigung seitens des Verkehrsunternehmens bedarf es in diesem Fall niht. Der Kunde ist verpflihtet, dem Verkehrsunternehmen einen Wehsel seines Status mitzuteilen. Unterlässt der Kunde dies, so ist für den zurükliegenden Zeitraum der monatlihe Abonnementpreis des Tiket1000 im Abonnement der Preisstufe A1/A2 zu entrihten. Unterbrehungen des Abonnements sind niht möglih. 4. Fristgemäßer Lastshrifteinzug Der Kontoinhaber ist verpflihtet, den monatlihen Einzugsbetrag oder, wo dies vorgesehen ist, den Quartalsbetrag auf dem im Bestellshein oder auf dem in dem aktuellen SEPA- Mandat angegebenen Konto zu dem Fälligkeitstermin der Zahlung bereitzuhalten. Der Einzug wird dem Kontoinhaber direkt oder indirekt über den Vertragspartner spätestens einen Tag vor dem ersten Fälligkeitstermin mitgeteilt. 5. Änderungen des Abonnementvertrages aufgrund von Statusänderung des Abonnenten Der Abonnent oder der gesetzlihe Vertreter ist verpflihtet, dem Verkehrsunternehmen einen Wehsel des Status (Wegfall oder Erlangung der Berehtigung i. S. d. 9 Shulgesetz NRW, Shulwehsel in eine niht dem ShokoTiket-Verfahren angeshlossene Stadt oder einem niht dem ShokoTiket- Verfahren angeshlossenen Shulträger, Ende der shulishen Ausbildung) mitzuteilen. Änderungen im Abonnement sind zum 1. eines Kalendermonats möglih. Der Abonnent hat die Änderung des Status 6 Wohen vor Eintritt der Wirkung shriftlih oder persönlih dem Verkehrsunternehmen bekannt zu geben. Zur Anzeige der Änderungswünshe halten die Vertriebsstellen Vordruke vor. Bei Kontoänderungen ist gleihzeitig ein neues SEPA-Mandat vorzulegen. Mit der Änderung werden die aufgrund des ursprünglihen Abonnementvertrages vorgenommenen Eintragungen (Daten auf dem Chip und Tarifmerkmale auf dem Thermofeld) auf dem ShokoTiket ungültig. Im Falle des Wegfalls der Berehtigung i. S. d. 9 oder 118 Abs 3 Shulgesetz NRW des Abonnenten hat der Abonnent für jeden folgenden Monat, in dem die Statusänderung dem Verkehrsunternehmen niht vorliegt, den Untershiedsbetrag zum aktuellen Beförderungsentgelt des frei verkäuflihen ShokoTikets zu entrihten. Das ursprünglih ausgegebene ShokoTiket muss dem Verkehrsunternehmen bis zum 3. Werktag nah Inkrafttreten der Statusänderung vorliegen. Im KundenCenter oder einer anderweitig bezeihneten Stelle des Vertragsverkehrsunternehmens wird die Änderung vorgenommen. Wird diese Frist versäumt, ist für jeden folgenden Tag einshließlih des Rükgabetages 1/30 des aktuellen Beförderungsentgeltes des frei verkäuflihen ShokoTikets als paushalierter Shadensersatz zu entrihten. Der Nahweis eines höheren Shadensbleibt vorbehalten. Der zu zahlende Betrag wird kaufmännish auf volle 5 Cent gerundet. 6. Kündigung des Abonnements durh den Abonnenten Bei einer Kündigung wird das ShokoTiket in gesperrt. Weiterhin wird an die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR ein entsprehender Vermerk weitergeleitet. Das ShokoTiket ist an das Verkehrsunternehmen unverzüglih zurükzugeben. Wird dies versäumt, ist eine paushale Gebühr von 10,00 Euro zu entrihten. Seite 1/2,

5 VRR-Handbuh für Tarif und Vertrieb ShokoTiket Anlage 8 a) Ordentlihe Kündigung Das Abonnement kann zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Im Falle einer ordentlihen Kündigung ist dies shriftlih bis 6 Wohen vor Eintritt der Wirkung dem Verkehrsunternehmen mitzuteilen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn die Kündigungserklärung dem Verkehrsunternehmen mit dieser vorgeshriebenen Friste zugegangen ist. Wird die Frist versäumt, so gilt das Abonnement bis zum Ablauf des übernähsten Monats als fortgesetzt und die Wirkung der Kündigung vershiebt sih um einen Monat. Wird das Abonnement vor Ablauf der ersten 12-Monats-Frist des Abonnementvertrages gekündigt, so wird ein paushalierter Shadensersatz von 20,00 Euro erhoben. Das gilt niht, wenn der Abonnementvertrag mindestens 1 bestanden hat und in diesem Zeitraum die monatlihen Beträge gezahlt wurden. Es gilt ebenfalls niht, wenn der Abonnent verstorben ist. b) Fristlose Kündigung Das Reht des Abonnenten zur außerordentlihen fristlosen Kündigung aus wihtigem Grund bleibt unberührt. Ein wihtiger Kündigungsgrund für den Abonnenten ist insbesondere im Falle der Erhöhung des Abonnementpreises, des Wegfalls der Berehtigung i. S. d. 9 oder 118 Abs 3 Shulgesetz NRW, oder eines Shulwehsels in eine niht dem ShokoTiket- Verfahren angeshlossene Stadt gegeben. Der Abonnent oder der gesetzlihe Vertreter kann bei einer Änderung des Abonnementpreises das Abonnement zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Abonnementpreises außerordentlih kündigen. Die Kündigung ist dem Verkehrsunternehmen shriftlih mitzuteilen. In jedem Falle wird die paushale Bearbeitungsgebühr bei Kündigungen im ersten 12-Monats-Zeitraum niht erhoben.. Kündigung des Abonnements durh das Verkehrsunternehmen Bei einer Kündigung wird das ShokoTiket in gesperrt. Weiterhin wird an die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR ein entsprehender Vermerk weitergeleitet. Das ShokoTiket ist an das Vertragsunternehmen unverzüglih zurükzugeben. Wird dies versäumt, ist eine paushale Gebühr von 10,00 Euro zu entrihten. a) Ordentlihe Kündigung Der Abonnementvertrag kann spätestens bis zum 10. Kalendertag im letzten Abonnementmonat des 12-Monats-Zeitraums gekündigt werden. Bei Beendigung des Shulverhältnisses aufgrund der Erteilung eines Abshluss- bzw. Abgangszeugnisses von der Shule gehört der dann folgende Hauptferienmonat der Sommerferien niht zum 12- monatigen Vertragszeitraum. Das Verkehrsunternehmen kann in diesem Fall das Abonnement zum Ende des Vormonats des Hauptferienmonats kündigen. Die Kündigung hat in jedem Fall shriftlih zu erfolgen. b) Fristlose Kündigung Das Verkehrsunternehmen ist zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berehtigt, wenn ein wihtiger Grund vorliegt. Ein wihtiger Kündigungsgrund liegt insbesondere dann vor, wenn ein Lastshrifteinzug gemäß Ziffer 4 niht möglih ist oder der Kunde dem Verkehrsunternehmen Änderungen seines Status niht angezeigt hat. Voraussetzung für eine fristlose Kündigung ist ebenfalls, dass der Einzugsbetrag auh nah Mahnung niht innerhalb einer Frist von 14 Tagen beglihen wurde oder wenn bereits mindestens 3 Rüklasten innerhalb von 12 Monaten entstanden sind und der Abonnement darauf hingewiesen wurde, dass im Falle einer erneuten Rüklastshrift die fristlose Kündigung ohne weitere Mahnung erfolgen wird. Die Kündigung bedarf der Shriftform. Anfallende Rüklastgebühren und Mahngebühren sind in jedem Fall vom Kunden zu tragen. Erfolgt die Kündigung im Laufe des ersten 12-Montas-Zeitraums, so wird ein paushalierter Shadensersatz von Euro erhoben. 8. Verlust oder Zerstörung Der Verlust oder die Zerstörung von ShokoTikets ist dem Verkehrsunternehmen unverzüglih mitzuteilen. Das ursprünglih ausgegebene ShokoTiket wird dann in gesperrt. Weiterhin wird an die zentrale Sperrliste des VRR ein entsprehender Vermerk weitergeleitet. Eine Ersatzausgabe von abhandengekommenen oder zerstörten ShokoTikets wird gegen eine Gebühr von 10,00 Euro durhgeführt. Für jede weitere Ersatzausstellung innerhalb des 12-monatigen Vertragszeitraums wird eine Gebühr von 20,00 Euro (inkl. einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro) erhoben. Im Falle des Verlustes oder der Zerstörung des ShokoTikets übernimmt das Verkehrsunternehmen keinerlei Haftung für Shäden, die dem Abonnenten dadurh entstehen, dass er sonstige durh das ShokoTiket generierte Vorteile neben der Beförderungsleistung (z. B. die elektronishe Geldbörse) niht wahrnehmen kann. Ein Ersatz dieser Vorteile durh das Verkehrsunternehmen ist ausgeshlossen. 9. Wohnungswehsel Der Kontoinhaber, der Abonnent und ggf. der gesetzlihe Vertreter sind dazu verpflihtet, dem Verkehrsunternehmen einen Wohnungswehsel unverzüglih und shriftlih anzuzeigen. 10. Erstattungen Erstattungen von Beförderungsentgelt wegen Nihtausnutzung sind niht möglih. Ziffer 15.4 der VRR-Tarifbestimmungen bleibt unberührt. 11. Datenshutzrehtlihe Bestimmungen Durh den Abshluss des Abonnementvertrages ist das Verkehrsunternehmen berehtigt, personenbezogene Daten, die sih aus dem Vertragsverhältnis, dessen Beendigung oder Abänderung ergeben, zu erheben, zu speihern und zu nutzen. Dies erfolgt mit dem Ziel, Tiketkontrollen der Verkehrsunternehmen, die am elektronishen Fahrgeldmanagement- Verfahren teilnehmen, zu ermöglihen. Unabhängig davon wird das Verkehrsunternehmen der VRR AöR Daten über die Sperrung des Tikets aufgrund einer Verlustmeldung, des Erlöshens oder der Änderung des Vertragsverhältnisses oder eines vertragswidrigen Verhaltens des Abonnenten übermitteln. Die dem elektronishen Fahrgeldmanagement angeshlossenen Verkehrsunternehmen haben hierauf Zugriff. Es werden folgende Daten übermittelt: Kartennummer, Kennung des ausgebenden Verkehrsunternehmens, Tikettyp, der Ausgabe, Verbundkennung, Anfangsdatum der Sperrung, ggf. Ende der Sperrung. Persönlihe Daten werden niht weitergeleitet. Weiter Informationen zum Datenshutz gemäß DSGVO finden Sie unter datenshutz.html. Seite 2/2,

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