Fraktion GLB KPÖ in der AK-Stmk.
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- Volker Geisler
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1 Antrag 2 Keine Benachteiligung von SeniorInnen bei Zugfahrten im steirischen Verbundgebiet! Mit 1. Juli wurden im Steirischen Verbundtarif die Fahrkartenpreise um durchschnittlich 3,68 % erhöht. Die ÖBB erhöhen ihre Fahrpreise gemäß Eisenbahntarif mit Inkrafttreten des Fahrplanes für Die Preise bei den ÖBB steigen um durchschnittlich 1,9 %. Seit Jahren liegen die Preissteigerungen im steirischen Verkehrsverbund über den Preissteigerungen des Eisenbahntarifs. In einer aktuellen Werbekampagne werben die ÖBB mit dem Slogan Sparen sie nicht beim Stadtbummel. Sparen sie lieber beim Preis. für den Kauf einer Vorteilscard Senior. Diese berechtigt ab dem vollendeten 63. Lebensjahr zum Erwerb ermäßigter Fahrkarten der ÖBB. Doch anders als man vermuten könnte, werden diese Karten nicht generell nach dem Eisenbahntarif ausgestellt, sondern es handelt sich um Ermäßigungen auf Tickets des jeweiligen Verkehrsverbundes, sofern dieser die Vorteilscard Senior anerkennt. Im Kleingedruckten der Werbekampagne weisen die ÖBB auch auf diesen Umstand bezüglich der Ermäßigung hin: Diese kann von der Ermäßigung auf ÖBB Standard-Einzeltickets mit anderen ÖBB VORTEILSCARDS abweichend geringer öder höher ausfallen. Die Ermäßigung der Vorteilscard Classic (bzw. deren Onlinevariante der Vorteilscard 66) beträgt beim Ticketkauf am Automaten 50 % auf den Eisenbahntarif, die der Vorteilscard Senior hingegen nur 38 % auf den Tarif des steirischen Verkehrsverbundes. Durch die Preisgestaltung des steirischen Verkehrsverbundes, verbunden mit den jährlichen Preissteigerungen weit über der Inflationsrate und damit auch über den Preiserhöhungen im Eisenbahntarif, zahlen SeniorInnen mittlerweile zumindest in der Steiermark deutlich mehr als jüngere BahnkundInnen mit einer Vorteilscard Classic/66: Von Nach Vorteilscard 66/Classic Vorteilscard Senior Graz Hauptbahnhof Judendorf 1,20 1,50 Graz Hauptbahnhof Gratwein 1,20 2,80 Graz Hauptbahnhof Stübing 1,30 2,80 Graz Hauptbahnhof Peggau 1,80 4,10 Graz Hauptbahnhof Frohnleiten 2,70 4,10 Graz Hauptbahnhof Kapfenberg 5,80 7,80
2 Wie die oben genannten Preisbeispiele verdeutlichen, kann von einer Ermäßigung, die stellenweise auch höher ausfällt, keine Rede sein. SeniorInnen zahlen gegenüber jüngeren StammkundInnen kräftig drauf, teils ist das Ticket sogar mehr als doppelt so teuer. Die 14. Vollversammlung fordert daher die steirische Landesregierung dazu auf, eine Lösung für die Fahrpreise für SeniorInnen im Zugverkehr im steirischen Verbundgebiet zu finden, die diese nicht weiter gegenüber Besitzern der Vorteilscard Classic/66 diskriminiert und diese Lösung in Zusammenarbeit mit ÖBB und Steirischem Verkehrsverbund umzusetzen.
3 Antrag 3 Keine faulen Kompromisse bei der Karenzzeitanrechnung! Die österreichische Bundesregierung hat angekündigt, sich für eine verbesserte Anrechnung von Karenzzeiten einsetzen zu wollen. Die Sozialpartner wurden aufgefordert eine Lösung zu finden, gelingt dies nicht, will die Regierung bis Jahresende selbst tätig werden. Konkret steht damit im Raum, dass per Gesetz verordnet wird, dass in Zukunft 24-Monate an Kindererziehungszeiten angerechnet werden. Dies soll für Gehaltsvorrückungen in Kollektivverträgen, für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, bei den Kündigungsfristen und auch beim Anspruch auf die sechste Urlaubswoche gelten. Gegen diese sinnvollen Pläne gibt es jedoch Stimmen aus der Wirtschaftskammer. So fordert Oberösterreichs Wirtschaftskammerpräsidentin (laut Kurier vom 25.10) im Gegenzug dazu: Keine Entgeltfortzahlungspflicht für Dienstgeber bei Arbeitsunfähigkeit während des Präsenz- /Zivildienstes. Kein Erwerb von Urlaubsanspruch in entgeltfreien Zeiten (wie z. B. langer Krankenstand) Verbrauch von zumindest halbem Resturlaub in der Kündigungsfrist. Und: Ein Krankenstand soll den Urlaubsverbrauch nicht unterbrechen. Einer Verbesserung stünden damit zahlreiche Verschlechterungen gegenüber. Die 14. Vollversammlung fordert daher die österreichische Bundesregierung dazu auf, im Falle der Einführung einer gesetzlichen Regelung zur Anrechnung von Kindererziehungszeiten auf dienstzeitabhängige Ansprüche, den Plänen anderweitiger Verschlechterungen eine Absage zu erteilen und die Gesetzesänderung keinesfalls mit Verschlechterungen in anderen Gesetzesmaterien zu verknüpfen.
4 Antrag 4 Garantie gegen Verschlechterungen für Versicherte bei Kassenzusammenlegung Am 24. Oktober 2018 beschloss der Ministerrat der schwarz-blauen Bundesregierung die sogenannte Kassenreform. Was der Bevölkerung als Verwaltungsvereinfachung verkauft wird, ist die weitreichendste sozialpolitische Umwälzung in der Geschichte der Zweiten Republik. Bekannt ist, neben einer Reihe von Köpfen, die ausgetauscht werden, dass die neun Landeskassen zu einer Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) mit Sitz in Wien fusioniert werden sollen. Die Länderkassen bleiben aber bestehen und heißen künftig Landesstellen. Die Länderversicherungen verlieren allerdings ihre Budgethoheit. Mit der Zentralisierung der Krankenversicherung wird die Zentrale künftig über eine enorme Machtfülle verfügen, immerhin geht es um ca. 60 Milliarden Euro pro Jahr. Auch kleinere Kassen werden zusammengelegt, insgesamt bleiben fünf Versicherungsträger (inkl. Pensionsversicherung für Arbeiter und Angestellte) über. Bei den Krankenversicherungen geht es FPÖ und ÖVP politisch vor allem um die Aushöhlung der Selbstverwaltung. Selbstverwaltung bedeutet, dass die Kassen von Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten und ihrer Dienstgeber verwaltet werden, die etwa von der Arbeiter- oder der Wirtschaftskammer entsendet werden. Eingriffe in dieses System wurden bereits 2003 von der ersten schwarzblauen Bundesregierung vorgenommen. Das hängt damit zusammen, dass der Großteil der Sozialversicherungsbeiträge ca. 90 Prozent aus den Beiträgen der ArbeiterInnen und Angestellten stammt. Deshalb wurde die Sozialversicherung früher vor allem von deren Vertretung verwaltet. Seither leitet die ÖVP-dominierte Wirtschaftskammer den Hauptverband. Die Bundesländerkassen sollen nicht aufgelöst, sondern in Landesstellen umgewandelt werden. Somit wird eine neue Ebene eingeführt. Das widerspricht den Beteuerungen, es ginge um Einsparungen bei der Verwaltung. Die Verwaltungskosten der Sozialversicherung lagen 2016 bei 2 Prozent (1,21 Milliarden Euro Verwaltungsaufwand bei 60,12 Milliarden Euro Gesamtaufwand). Im Jahr 1995 lagen sie noch bei 2,9 Prozent. Vergleicht man diese Zahlen etwa mit dem privaten Versicherungswesen, zeigt sich, dass der Verwaltungsaufwand relativ gering ist. Die Verwaltungskosten betragen im privaten Bereich nämlich mindestens 15 bis 30 Prozent. In der ÖGK wird der weitaus größte Teil der Menschen in Österreich und demnach auch in der Steiermark versichert sein. Ohne Leistungskürzungen, schlechteren Zugang zur Versorgung und ohne Selbstbehalte werden die in Aussicht gestellten Einsparungen kaum realisierbar sein es droht also eine massive Verschlechterung für die Bevölkerung. Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung schlagen beispielsweise seit Jahren vor, auch einen Behandlungsbeitrag bei ärztlicher Behandlung einzuheben, wie er in anderen Kassen bereits existiert.
5 Eine Vereinheitlichung der Leistungen über alle Träger hinweg kann aus den genannten Gründen nur Einsparungen bringen, wenn alle Versicherungen auf das unterste Niveau gebracht werden. Zudem hat die Regierung den Unternehmen versprochen, deren Beiträge zur Sozialversicherung ab 2020 zu senken. Das wird weitreichende Folgen für einen Großteil der Bevölkerung, auch in der Steiermark, haben. Sollte das Ziel tatsächlich nur das Sparen an der Verwaltung sein, muss seitens der Bundesregierung eine Garantie dafür abgegeben werden, dass es für die Versicherten zu keinen Verschlechterungen kommt. Die 14. Vollversammlung fordert daher die österreichische Bundesregierung dazu auf, im Zuge der geplanten Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger eine Garantie abzugeben, dass es für die Versicherten zu keinen Verschlechterungen im Hinblick auf eine potenzielle Erhöhung von Beiträgen für unselbständig Beschäftigte, die etwaige Einführung von Selbstbehalten für bisher nicht Betroffene sowie die Einschränkung von Leistungen für Versicherte kommt. Kurt Luttenberger e.h. Graz,
6 Antrag 6 Kinderarmut bekämpfen! Laut vorliegendem Armutsbericht (Armut in der Steiermark eine Bestandsaufnahme in unterschiedlichen Bereichen, IFA Steiermark) hat die Steiermark im Jahr 2017 verglichen mit anderen Bundesländern ein überdurchschnittliches Armutsgefährdungsrisiko von 21% bei Kindern, Jugendlichen und abhängigen Erwachsenen bis 24 Jahre, Personen sind betroffen. Die Familie stellt das erste unmittelbare soziale Milieu von Kindern dar, die konkreten sozialen Bedingungen der Familie prägen die Chancen ihrer Mitglieder. Kindern, die in Armut aufwachsen, stehen weniger Ressourcen und Möglichkeiten zur Verfügung, ihren weiteren Lebensweg zu gestalten. In der Steiermark lebten im Jahre 2017 an die armutsgefährdete Kinder und Jugendliche bis 19 Jahre. In den letzten drei Jahren wuchs ihre Zahl um Personen. Das entspricht einer Armutsgefährdungsquote von 19%. Durch die Konzentration auf Privathaushalte wird außerdem ein Teil der besonders von Armut und Ausgrenzung betroffenen Personengruppen (z.b. Kinder in Frauenwohnheimen, Asylunterkünften etc.) nicht erfasst. Zur Kinderarmut gehört weiters, dass Eltern oft unter einem enormen Druck stehen und zu wenig Zeit und Kompetenzen für die Förderung ihrer Kinder haben. Dem entspricht, dass die durchschnittlichen Kinderbetreuungskosten in armutsgefährdeten Haushalten (mit mindestens einem Kind bis 16 Jahre) deutlich geringer sind - mit Folgen für ihre Bildungschancen. Dieser Tage hat die Volkshilfe Österreich ein Modell der Kindergrundsicherung präsentiert. Zwar weist Österreich vielfältige kinder- und familienbezogene Leistungen auf, diese sind aber mit unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen verbunden, was zu Intransparenz und bürokratischen Hürden für Familien führt und letztlich einem Anstieg von Kinderarmut nicht entgegenwirkt. Nach dem von der Volkshilfe vorgelegten Modell sollen alle in Österreich lebenden Kinder bis zur Volljährigkeit die Kindergrundsicherung erhalten. Der vorliegende Armutsbericht macht deutlich, dass wirksame Maßnahmen gegen Kinderarmut dringend notwendig sind, um die Teilhabe und Entwicklung jedes Kindes zu garantieren und allen Kindern in der Steiermark ein gelingendes Leben zu ermöglichen. Die 14. Vollversammlung fordert daher die steirische Landesregierung dazu auf, gemeinsam mit allen in der Steiermark für das Kindeswohl tätigen Organisationen ein Modell zur Kindergrundsicherung auszuarbeiten.
7 Antrag 7 Landesanteile in Zukunft ungekürzt und pünktlich an Sozialhilfeverbände auszahlen! Die Sozialhilfeverbände (SHV) in der Steiermark haben mit vielfältigen finanziellen Problemen zu kämpfen. Verschärft wird das Problem durch die Praxis des Landes, die Kostenerstattung immer weiter zeitlich zu verzögern. Die steirischen Sozialhilfeverbände verwalten jährlich rund 900 Millionen Euro, wobei sich das Land und die Verbände die Sozialhilfeausgaben im Verhältnis 60:40 aufteilen. Die Kosten sind vorläufig von den Sozialhilfeverbänden bzw. der Stadt Graz zu tragen. Jährlich bis zum 31. März müssen die SHV eine Schätzung der im kommenden Jahr zu erwartenden Kosten an das Land übermitteln und diese glaubhaft machen. Die Landesregierung hat die Schätzung zu prüfen. Wird die Plausibilität der Schätzung anerkannt, hat das Land dem Sozialhilfeverband (Stadt Graz) den dem Land zukommenden Gesamtbetrag in sechs gleichen Raten im Vorhinein zu überweisen. Doch das Land überweist seit geraumer Zeit nicht die volle Summe jeder Tranche. Stattdessen wird ein immer größer werdender Anteil der Summe in das nächste Jahr verschoben und dann erst in der zweiten Hälfte des Folgejahres ausbezahlt. Die Sozialhilfeverbände sind daher gezwungen, einen beträchtlichen Teil der Kosten, die eigentlich vom Land zu tragen sind, vorzufinanzieren. Diese Finanztransaktionen sind wiederum mit hohen Kosten verbunden. Zudem finanzieren sich die Sozialhilfeverbände weitaus ungünstiger als es das Land Steiermark könnte. Die 14. Vollversammlung fordert daher die steirische Landesregierung dazu auf, in Zukunft ihren Anteil an den Sozialhilfeausgaben an die Sozialhilfeverbände pünktlich und ungekürzt auszuzahlen, damit die Sozialhilfeverbände nicht in Finanzierungsschwierigkeiten geraten.
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