Beantwortung der Anfrage
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- Ingelore Ziegler
- vor 7 Jahren
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1 Nr. 40 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Brand und Klubvorsitzenden Steidl an Landesrat Mayr (Nr. 972 der Beilagen der 3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) betreffend Senioren- und Jugendticket Hohes Haus! Zur Beantwortung der Anfrage der Abg. Brand und Klubvorsitzenden Steidl betreffend Senioren- und Jugendticket vom 3. Juni 2015 erlaube ich mir, Folgendes zu berichten: Zu Frage 1: Ab welchem Alter ist eine Seniorencard im Land Salzburg zugänglich? Ab dem vollendeten 61. Lebensjahr ab 1. Jänner 2016 ab dem vollendeten 62. Lebensjahr. Zu Frage 1.1.: Wie ist diese Altersgrenze in den anderen Bundesländern geregelt? Bis auf Kärnten, das die Altersgrenze schon auf das vollendete 62. Lebensjahr angehoben hat, ist in allen anderen Bundesländern die Altersgrenze ab dem vollendeten 61. Lebensjahr. Zu Frage 2: Ist die Erfüllung weiterer Voraussetzungen für den Erhalt der Seniorencard in Salzburg notwendig? Ja, der Erhalt der Seniorenermäßigung ist für die Senioren an den Besitz der ÖBB Vorteilscard Senior gekoppelt. Zu Frage 2.1.: Wenn ja, welche sind das und wie wird dies in den anderen Bundesländern gehandhabt? In Oberösterreich, Steiermark, Niederösterreich/Burgenland und Kärnten ist der Erhalt einer Seniorenermäßigung an die ÖBB Vorteilscard Senior gebunden. In Kärnten werden innerhalb des Stadtverkehrsgebietes Klagenfurt ermäßigte Fahrkarten für Senioren nur im Vorverkauf mit der Kundenkarte angeboten. In Tirol gibt es die Kopplung an die ÖBB VORTEILScard Senior nur für Einzelfahrt und Tageskarte Region. Für Innsbruck (Kernzone) genügt auch ein Seniorenausweis der Stadt Innsbruck oder ein Altersnachweis. Für den Erhalt einer Senioren-Jahreskarte ist in Tirol die Vorlage eines Lichtbildausweises notwendig (ÖBB Vorteilscard Senior ist nicht erforderlich). In Vorarlberg ist die Jahreskarte maximo mit folgenden Nachweisen erhältlich. Foto (digital - auf USB Stick, oder wird direkt vor Ort gemacht), Ausweis (Altersnachweis) bei Partnerkarte Meldebestätigung beider Partner (maximal sechs Monate alt). 1
2 In Wien (VOR) ist ein behördlicher Lichtbildausweis als Altersnachweis für die Seniorenermäßigung notwendig. Zu Frage 3: Wie hoch ist das Ermäßigungsausmaß für SeniorInnen in Salzburg? Ca. 30 % (rundungsabhängig). Zu Frage 3.1.: Wie hoch ist die in anderen Bundesländern und in Südtirol gewährte Ermäßigung? Steiermark: ca. 38 % (Angabe auf der Website) Wien: Jahreskarte ca. 40 % Seniorenfahrschein für zwei Fahrten nicht mit anderen Tarifen vergleichbar Oberösterreich: ca. 45 % (rundungsabhängig) keine Jahreskarte Tirol: Jahresnetzkarte bis 75 Jahre ca. 88 % (Preis 250,--) über 75 Jahre ca. 94 % (Preis 125,--) - die Fünf-Fahrten-Tickets sind nicht mit anderen Tarifen vergleichbar Vorarlberg: Jahresnetzkarte ca. 30 % (Preis 256,--) Partnerkarte 48 % (Preis 192,--) - keine Ermäßigungen für Einzelkarten etc. Niederösterreich/Burgenland: laut Website 40 % Kärnten: Stadtverkehr ca. 30 % Regionalverkehr zwischen 38 % und 40 % Für Senioren in Südtirol: Jahrestarif 150,-- (von 65 bis 69 Jahren), Jahrestarif 75,-- (von 70 bis 74 Jahren), Jahrestarif 20,-- (ab 75 Jahren) normale Tickets werden abhängig von den Kilometern abgerechnet. Nachdem Senioren Netzkarten kaufen können, ist das Ermäßigungsausmaß nicht eindeutig kalkulierbar. Zu Frage 4: Ist geplant, die Seniorencard bzgl. der Kosten und Voraussetzungen an die anderen Länder anzugleichen? Kosten und Voraussetzungen sind in Salzburg ähnlich wie in den meisten anderen Bundesländern. Eine Anpassung auf Grund von großen Unterschieden ist also nicht notwendig. Wie in den meisten Bundesländern ist die Seniorencard an die Vorteilscard Senior der ÖBB gekoppelt. Preisdumping führt auf der anderen Seite zu einem massiven Anstieg der Kosten für den Steuerzahler. Hier würden jährlich wiederkehrende Kosten ausgelöst werden, was langfristig nur zu einer Reduktion des Fahrplanangebotes führen könnte und deshalb nicht verfolgt wird. Zu Frage 4.1.: Wenn nein, warum nicht? Siehe Beantwortung Frage 4. Zu Frage 4.2.: Wenn ja, ab wann? Siehe Beantwortung Frage 4. 2
3 Zu Frage 5: Ist angedacht, dass Senioren künftig die gewährte Ermäßigung nur auf Grund ihres Alters bekommen oder müssen noch andere Voraussetzungen erfüllt werden? Es hat dazu bereits Gespräche mit den Verkehrsunternehmen im Salzburger Verkehrsverbund gegeben. Nach derzeitigem Informationsstand würden über die sogenannte Alteinnahmengarantie Zahlungen in sechsstelliger Euro Höhe pro Jahr an die ÖBB anfallen, da bei Verbundgründung und der Einführung des einheitlichen Tarifes im Salzburger Verkehrsverbund Einnahmen bis zu einem Stichtag garantiert wurden. Eine Änderung des bestehenden Systems würde also hohe Kosten verursachen und noch zu keiner wirklichen Verbesserung für Senioren führen. Zu Frage 5.1.: Wenn nein, warum nicht? Siehe Beantwortung Frage 5. Zu Frage 5.2.: Wenn ja, ab wann? Siehe Beantwortung Frage 5. Zu Frage 6: Kann die derzeitige Seniorenermäßigung im Lichte der EU Gesetzgebung (niemand darf auf Grund seines Alters oder Geschlechts diskriminiert werden) auf Dauer aufrechterhalten werden? Das derzeitige System beruht darauf, dass für ermäßigte Fahrpreise eine Berechtigungskarte (Seniorenkarte) erforderlich ist. Derartige Regelungen entsprechen nach vorliegenden Rechtsmeinungen der EU-Gesetzgebung. Zu Frage 7: Sind alternative Zugangsformen, z. B. eine soziale Staffelung, angedacht? Wenn eine soziale Staffelung eingeführt werden würde, würde diese auch für die Altersstufe unter 61 Jahren gelten. SeniorInnen, die finanziell besser gestellt sind, könnte dann keine Ermäßigung mehr angeboten werden. Zu Frage 7.1.: Gibt es Überlegungen für eine Jahresnetzkarte für SeniorInnen analog Nord- oder Südtirol? Derzeit gibt es keine Überlegungen, eine Jahresnetzkarte für SeniorInnen einzuführen, da die Kosten dafür derzeit im Salzburger Landesbudget nicht darstellbar sind. Zu Frage 8: Welche Ermäßigungen werden Lehrlingen im SVV gewährt? 3
4 Lehrlinge erhalten für den Weg zur Lehrstelle und auch für den Weg zur Berufsschule die s COOL CARD ( 19,60 Selbstbehalt) und dürfen auch die SUPER s COOL CARD um 96,-- erwerben. Zu Frage 8.1.: Gibt es dort eine Ungleichbehandlung zu den Schülern? Nein, Lehrlinge die unter die Wanderarbeiterreglung fallen, haben sogar den Vorteil, dass sie auch eine s COOL CARD erhalten, wenn sie in der vorgegebenen Entfernung im angrenzenden Bundesland leben. Zu Frage 8.2.: Wenn ja, warum und ab wann wird diese bereinigt? Siehe Beantwortung Frage 8.1. Zu Frage 9: Ist es geplant, eine Erhöhung der Super S COOL-card durchzuführen? Die Super s COOL CARD wird auch im kommenden Schuljahr 2015/2016 wie bisher um 96,-- angeboten. Zu Frage 10: Wie viele Jahrestickets zu 366,-- wurden seit ihrer Einführung in Salzburg pro Monat verkauft (bitte Auflistung monatsweise)? Im Zeitraum von Juli 2014 bis Juni 2015 wurden insgesamt Tickets um 366,-- verkauft. Die Zahlen vom Juni 2015 liegen noch nicht vor. Verkauf 2014/2015 Kernzone Juli 809 August 430 September 685 Oktober 617 November 559 Dezember 279 Jänner 683 Februar 514 März 505 April 392 Mai 300 Juni Gesamt
5 Zu Frage 10.1.: Wie viele waren es in den zwölf Monaten vor Einführung jeweils? Im vergleichszeitraum des Vorjahres waren es Jahreskarten für die Kernzone. Die Verkaufszahlen sind zum Vergleichszeitraum um 47,46 % gestiegen. Verkauf 2013/2014 Kernzone Juli 365 August 207 September 376 Oktober 349 November 336 Dezember 367 Jänner 503 Februar 440 März 444 April 313 Mai 215 Juni 187 Gesamt Zu Frage 10.2.: Wie hat sich im gleichen Zeitraum der Verkauf von Monats- und Jahreskarten entwickelt? In der Betrachtung des Vergleichszeitraums sind diese Verkaufszahlen rückläufig. Zu Frage 10.3.: Falls es eine Verlagerung zur Jahreskarte gibt - wie hoch sind die Einnahmenverluste? Eine Berechnung und Vergleich kann erst nach Vorliegen aller Daten im November erfolgen. Zu Frage 11: Wie weit sind die Arbeiten zur Einführung eines Job-Tickets gediehen, für das es seit Dezember 2013 einen einstimmigen Landtagsbeschluss gibt? Es fanden Gespräche zwischen den Ressorts LR Mayr, LR DI Dr. Schwaiger und der Personalvertretung statt jedoch konnte bis dato keine Lösung gefunden werden. Zu Frage 11.1.: Ab wann wird das Ticket verfügbar sein und wieviel wird es kosten? Siehe Beantwortung Frage 11. 5
6 Zu Frage 11.2.: Sollte nun doch kein solches Ticket eingeführt werden, warum nicht? Siehe Beantwortung Frage 11. Ich ersuche das Hohe Haus um Kenntnisnahme dieser Anfragebeantwortung. Salzburg, am 10. Juli 2015 Mayr eh. 6
Beantwortung der Anfrage
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