Beantwortung der Anfrage
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- Hedwig Glöckner
- vor 8 Jahren
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1 Nr 44 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 13. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Schnell, Blattl und Essl an die Landesregierung (Nr 717 der Beilagen der 2. Session der 13. Gesetzgebungsperiode) betreffend die Untersuchung von Prostituierten Hohes Haus! In Beantwortung der gegenständlichen Anfrage darf ich wie folgt Stellung nehmen: Zu Frage 1: Auf welcher Rechtsgrundlage wird die Untersuchung von Prostituierten durchgeführt? Die Rechtsgrundlagen für Untersuchungen an Prostituierten sind: 1. Geschlechtskrankheitengesetz StGBl Nr 152/ Verordnung über die gesundheitliche Überwachung von Personen, die der Prostitution nachgehen, BGBl Nr 314/ Aidsgesetz BGBl Nr 728/ Salzburger Tuberkulosereihenuntersuchungsverordnung LGBl Nr 51/2002 Zu Frage 1.1: In welchen zeitlichen Abständen sind diese Untersuchungen durchzuführen? Die Untersuchung auf Gonorrhoe erfolgt einmal in der Woche. Die Blutuntersuchung auf Syphilis und Aids erfolgt im Abstand von sechs Wochen. Die Röntgenuntersuchung (Reihenuntersuchung) erfolgt einmal jährlich. Zu Frage 1.2: Welche Kosten haben die zu Untersuchenden pro Untersuchung zu tragen? Bei der ersten Untersuchung wird den Prostituierten ein Ausweis ausgestellt und für die "Bearbeitung" eine Bundesgebühr von 13,-- eingehoben. Für die amtsärztliche Untersuchung selbst wird weder eine Gebühr noch eine Abgabe eingehoben. Zu Frage 1.3: Sehen Sie eine Möglichkeit diesen Kostenanteil zu erhöhen, wenn ja, wie hoch könnte dieser in Zukunft sein, wenn nein, warum nicht? Da die Regelung in der Zuständigkeit des Bundes liegt, kann seitens des Landes keine Änderung herbeigeführt werden. Denkbar wäre eventuell eine Beteiligung an den Kosten der Untersuchungen, wobei die möglichen Auswirkungen dieser Maßnahme auf der Fachebene zuvor noch diskutiert und geprüft werden müssten. 1
2 Zu Frage 2: Wie erfolgt die Untersuchung von Prostituierten in den jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden? (Es wird um Darstellung nach Bezirksverwaltungsbehörden ersucht.) In der Stadt Salzburg erfolgt die Untersuchung in der Ambulanz für Geschlechtskrankheiten im Gesundheitsamt. In Hallein werden derzeit keine Untersuchungen vorgenommen, da nach den Informationen der Bezirkshauptmannschaft weder eine im Bezirk wohnhafte Person die Prostitution ausübt, noch ein Bordell in Betrieb ist. In der BH Salzburg-Umgebung wurden die Untersuchungen an fünf niedergelassene Fachärzte ausgelagert, wobei eine Zuweisung zu einem dieser Fachärzte durch die BH Salzburg-Umgebung erfolgt. BH St. Johann und BH Zell am See: Die Untersuchungen erfolgen im Gesundheitsamt. BH Tamsweg: In der BH Tamsweg sind keine Prostituierten gemeldet und es werden daher auch keine Untersuchungen durchgeführt. Zu Frage 2.1: Wie hoch ist der Personalaufwand für diese Untersuchungen? (Es wird um Darstellung nach Bezirksverwaltungsbehörden ersucht) In der Stadt Salzburg werden die Untersuchungen von einer Amtsärztin durchgeführt, wobei zusätzlich zwölf Wochenstunden eine Ärztin für Allgemeinmedizin beschäftigt ist, damit ein reibungsloser Ambulanzbetrieb gewährleistet werden kann. Weiters ist eine Vollzeit-MTA, die alle labortechnischen Dinge erledigt, angestellt. Der zeitliche Personalaufwand beträgt pro Untersuchung 20 Minuten. Derzeit werden keine Untersuchungen durchgeführt. Durch die Auslagerung der Untersuchungen an niedergelassene Fachärzte ist derzeit kein Personalaufwand gegeben. 2
3 BH St. Johann: An Personalaufwand sind pro Untersuchung 7 Minuten im ärztlichen Bereich und 18 Minuten im Organisations- und Vorbereitungsbereich notwendig. BH Tamsweg: In Tamsweg wurden keine Untersuchungen durchgeführt. BH Zell am See: Der Personalaufwand in Zell am See betrug je Untersuchung 6 Minuten durch den Arzt, 12 Minuten durch Laborfachkräfte, für Hilfstätigkeiten 1 Minute. Zu Frage 2.2: Wie hoch ist der Sachaufwand für diese Untersuchungen? (Es wird um Darstellung nach Bezirksverwaltungsbehörden ersucht.) Der Sachaufwand beträgt pro Untersuchung ca. 35,--, da mehr als gesetzlich vorgeschrieben untersucht wird (Chlamydien-Untersuchung). Derzeit gibt es keine Untersuchungen. Auf Grund der vorgenommenen Auslagerungen besteht kein Sachaufwand. BH St. Johann: Der Sachaufwand beträgt pro Untersuchung 15,60. BH Tamsweg: Da keine Prostituierten gemeldet sind, ergibt sich auch kein Sachaufwand. BH Zell am See: Der Sachaufwand beträgt 20,65. Zu Frage 2.3: Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten pro Untersuchung? (Es wird um Darstellung nach Bezirksverwaltungsbehörden ersucht.) Die durchschnittlichen Kosten pro Untersuchung wurden vor ein paar Jahren berechnet und mit ca. 70,-- beziffert. In der Stadt Salzburg werden Untersuchungen durchgeführt, welche von ärztlicher Seite notwendig erscheinen jedoch im Gesetz nicht vorgesehen sind. Dazu gehört einerseits die Untersuchung auf Chlamydien, andererseits die Untersuchung mit einer Gensonde, welche sehr kostenintensiv ist. Weiters ist in diesem Preis das Thoraxröntgen, welches einmal jährlich durchgeführt werden muss, inkludiert. Somit verringern sich die Kosten je nach 3
4 Häufigkeit der Untersuchungen pro Prostituierter (anteilsmäßige Aufteilung der Kosten für das Thoraxröntgen auf alle Untersuchungen pro Jahr, Blutuntersuchungen alle sechs Wochen) und Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen und lassen sich mit den von den Gesundheitsämtern berechneten Kosten vergleichen. Derzeit gibt es keine Untersuchungen. Die durchschnittlichen Kosten sind mit 70,-- pro Untersuchung zu beziffern. BH St. Johann: Die durchschnittlichen Untersuchungskosten betragen 15,60. BH Zell am See: Von der BH Zell am See werden die durchschnittlichen Kosten pro Untersuchung mit 24,-- angegeben. Zu Frage 3: Beabsichtigen Sie eine Änderung der bisherigen Untersuchungspraxis - insbesondere in Hinblick auf die BH Salzburg-Umgebung, wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht? Eine Änderung der Untersuchungspraxis in den übrigen Bezirkshauptmannschaften ist derzeit nicht vorgesehen, da die Art der Durchführung der Untersuchungen gesetzeskonform ist. Aufgrund der mit der Auslagerung verbundenen hohen Kosten in der BH Salzburg-Umgebung wird derzeit vom für Personalangelegenheiten zuständigen Landesrat Dr. Erwin Buchinger geprüft, in wie weit sich die Kosten bei Durchführung durch amtseigenes Personal senken lassen. Zu Frage 4: Wie viele Prostituierte wurden von den Bezirksverwaltungsbehörden in den Jahren und untersucht? (Es wird um Aufgliederung nach Bezirksverwaltungsbehörden und Jahren ersucht.) Die Untersuchungszahlen lassen sich aus der folgenden Tabelle entnehmen. Sbg. Stadt Umgebung Hallein St. Johann Zell/See Tamsweg BHs ges. Sbg. ges
5 Untersuchte Prostituierte/Jahr Anzahl Sbg. Stadt Umgebung Hallein St. Johann Zell/See Tamsweg BH s gesamt Sbg. Gesamt Zu Frage 5: Wie viele Untersuchungen wurden von den Bezirksverwaltungsbehörden in den Jahren und durchgeführt? (Es wird um Aufgliederung nach Bezirksverwaltungsbehörden und Jahren ersucht.) Die folgende Tabelle listet die Anzahl der Untersuchungen in den Jahren und auf. Jahr Sbg. Stadt Umgebung Hallein St. Johann Zell/See Tamsweg BHs ges. Sbg. ges Untersuchungen /Jahr Anzahl Zell/See St. Johann Hallein Umgebung Sbg. Stadt Tamsweg BH s gesamt Sbg. Gesamt Zu Frage 6: In wie vielen Fällen führten die Untersuchungen in den Jahren und zu einem positiven Ergebnis? (Es wird um Aufgliederung nach Bezirksverwaltungsbehörden und Jahren ersucht.) Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der positiven Untersuchungsergebnisse. 5
6 Sbg. Stadt Umgebung Hallein St. Johann Zell/See Tamsweg BH s ges. Sbg. ges Positive Ergebnisse Anzahl Sbg. Stadt Umgebung Hallein St. Johann Zell/See Tamsweg BH s gesamt Sbg. Gesamt Zu Frage 6.1: Welche waren die festgestellten Erkrankungen? (Es wird um Aufgliederung nach Bezirksverwaltungsbehörden, Jahren und Erkrankungen ersucht) In der Stadt Salzburg wurden vier Fälle mit Gonorrhoe, drei mit florider Lues, ca. zwei behandlungsbedürftige seropositive Lues Latens Fälle (Behandlung in der Klinik) pro Monat, 120 Fälle mit Chlamydien, elf mit Herpes genitalis sowie neun mit Condylomata acuminata festgestellt. Keine festgestellten Krankheiten. wurde vier mal Gonorrhoe, drei Mal floride Lues, 120 Mal Chlamydien, elf Mal Herpes genitalis und neun mal Condylomata acuminata festgestellt. Für das Jahr konnten urlaubsbedingt in der zur Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit keine Zahlen erhoben werden. BH St. Johann: Es wurde zweimal Luesverdacht diagnostiziert. BH Tamsweg: Es bestehen keine Untersuchungsergebnisse. 6
7 BH Zell am See: Weder im Jahr noch konnte ein positives Untersuchungsergebnis festgestellt werden. Im Zusammenhang mit der Luesserologie wurden in ca. fünf Fällen positive Befunde erhoben. Im Nachhinein wurde festgestellt, dass es sich dabei um bekannte und austherapierte Erkrankungen handelte. (Auf Chlamydieninfektionen wurde in der BH Zell am See nicht untersucht, da diese im Geschlechtskrankheiten- und Epidemiegesetz nicht verankert sind. Diesbezüglich wurde von Seiten der Landessanitätsdirektion ebenfalls eine Anfrage an das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen gestellt, da bekannt ist, dass die Chlamydieninfektionen im Ansteigen sind.) Zu Frage 6.2: Welche Maßnahmen wurden daraufhin getroffen? Den betroffenen Personen wurde bis nach einer erfolgreichen Therapie das Gesundheitsbuch entzogen. Zu Frage 7: Wie hoch beziffern Sie die Zahl der Prostituierten im Bundesland Salzburg? (Es wird um eine Aufgliederung nach Bezirken ersucht.) Die Anzahl der Prostituierten zeigt die folgende Tabelle: Sbg. Stadt Umgebung Hallein St. Johann Zell/See Tamsweg BH s ges. Sbg. ges Untersuchte Prostituierte/Jahr 1000 Anzahl Tamsweg Zell/See St. Johann Hallein Umgebung Sbg. Stadt BH s gesamt Sbg. Gesamt Zu Frage 7.1: Wie hoch schätzen Sie die Zahl der illegalen Prostitution? (Es wird um Aufgliederung nach Bezirken ersucht.) Eine Schätzung der illegalen Prostituierten ist nicht möglich. 7
8 Zu Frage 7.2: Welche Tendenzen hinsichtlich dieser Zahlen lassen sich in den vergangenen fünf Jahren feststellen? Aufgrund der Zahlen der Jahre und lässt sich feststellen, dass die Anzahl der Prostituierten im Steigen begriffen ist. Ich ersuche das Hohe Haus um Kenntnisnahme dieser Anfragebeantwortung. Salzburg, am 26. August 2005 Mag. Burgstaller eh 8
Beantwortung der Anfrage
Nr. 90-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Naderer und Fürhapter an die Landesregierung
Beantwortung der Anfrage
Nr. 520 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Scheinast und Hofbauer an Landesrat Mayr (Nr. 437
Beantwortung der Anfrage
Nr 522 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder und Wiedermann
Beantwortung der Anfrage
Nr. 471 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (2. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder,
Beantwortung der Anfrage
Nr 611 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder und Wiedermann
Beantwortung der Anfrage
Nr 52 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (2. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder,
Beantwortung der Anfrage
Nr 51 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Rössler und Schwaighofer an die Landesregierung
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Nr 245 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Schwaighofer und Dr. Rössler an Landesrat Blachfellner
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