Beantwortung der Anfrage
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- Rüdiger Frei
- vor 8 Jahren
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1 Nr. 779 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Naderer, Fürhapter und Konrad MBA an die Landesregierung (Nr. 557 der Beilagen) ressortzuständige Beantwortung durch Landesrat DI Dr. Schwaiger betreffend der Anzahl an und der Kosten für Gutachten im Zeitraum 2010 bis 2014 Hohes Haus! Zur Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Naderer, Fürhapter und Konrad MBA betreffend der Anzahl an und der Kosten für Gutachten im Zeitraum 2010 bis 2014 vom 4. Februar 2015 erlaube ich mir, Folgendes zu berichten: Zum Aufbau: Die Beantwortung umfasst die Abteilung A) Lebensgrundlagen und Energie, die Abteilung B) Wasser und die Abteilung C) Personal und erfolgt der besseren Lesbarkeit halber getrennt nach diesen. A) Abteilung Lebensgrundlagen und Energie Zu Frage 1: Wie viele Gutachten sind jeweils in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 (pro Jahr aufgeschlüsselt nach amtsintern und extern vergeben und mit Zuordnung zur beauftragenden Abteilung) vom Land Salzburg beauftragt worden? In der Abteilung wurde in den Jahren 2010 bis 2014 folgende Anzahl von Gutachten und fachliche Stellungnahmen erstellt: ca ca ca Extern wurden im Jahr 2010 zwei Gutachten mit Kosten in der Höhe von gesamt ,-- in Auftrag gegeben. Im Jahr 2011 ein Gutachten für 980,--, im Jahr 2012 und 2013 je acht Gutachten für gesamt ca ,-- und im Jahr 2014 sieben Gutachten für gesamt 8.480,--. 1
2 Anmerkung: Die angeführten Zahlen sind nicht allein die von der Abteilung intern in Auftrag gegebenen Gutachten und fachliche Stellungnahmen. Vielmehr handelt es sich auch um Gutachten (Stellungnahmen), die auch für andere Auftraggeber außerhalb der Abteilung erbracht wurden. Auftraggeber sind die Abteilungen des Amtes der Salzburger Landesregierung, Bezirkshauptmannschaften, die Gemeinden, das Landesverwaltungsgericht, aber auch Bezirksgerichte und Grundverkehrskommissionen. Daneben wurden noch Gutachten und Stellungnahmen für Bundesdienststellen abgegeben. Die Zahlen beruhen in den Jahren 2010 bis 2012 auf Schätzungen, da die genauere Ermittlung nachträglich nur sehr schwer und mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. Ab dem Jahr 2013 können interne Aufzeichnungen herangezogen werden. Die hohe Anzahl der Gutachten im Jahr 2013 beruht auf dem außergewöhnlich hohen Anfall von Katastrophenschäden und den daraus folgenden Anträgen auf Beihilfe zur Beseitigung dieser Schäden. Der Zeitaufwand für Gutachten und fachliche Stellungnahmen ist sehr unterschiedlich und konnte nicht genau erhoben werden. Zu Frage 2: Wie hoch waren die Kosten für jedes Einzelne dieser Gutachten? Bei den amtsinternen Gutachten bitte um Aufschlüsselung nach 2.1. Anzahl der befassten Mitarbeiter, 2.2. der je Mitarbeiter geleisteten Arbeitsstunden, 2.3. der Kosten einer Arbeitsstunde des jeweiligen Mitarbeiters und somit 2.4. der Gesamtkosten. Die genaue Zuordnung auf Mitarbeiter ist nur sehr schwer möglich, da die meisten Sachverständigen noch andere Tätigkeiten als Sachbearbeiter ausüben. Da in der Vergangenheit nicht für jedes einzelne Gutachten (fachliche Stellungnahmen) der exakte Arbeitsaufwand dokumentiert wurde, können auch nicht die geleisteten Arbeitsstunden umfassend festgestellt werden. Eine exakte Zuordnung des Arbeitsaufwandes wäre kaum möglich, weil viele fachliche Auskünfte und Stellungnahmen auch in Zusammenhang mit anderen Aufgaben miterledigt werden. 2
3 Zu Frage 3: Wie viele dieser Gutachten wurden erstellt und bezahlt, dann aber nicht verwertet (z. B. wegen Befangenheit des Gutachters bitte um die jeweilige Anzahl der internen und externen Gutachten je Abteilung)? Alle im jetzigen Zuständigkeitsbereich der Abteilung 4 erstellten und bezahlten Gutachten wurden in Verfahren verwertet. Zu Frage 4: Wie hoch wird das Einsparungspotential je Abteilung (im Vergleich zum aktuellen Status Quo) geschätzt, wenn alle Gutachten, die amtsintern erstellt werden könnten, aber aus welchen Gründen auch immer an externe Gutachter vergeben werden, tatsächlich intern erstellt würden? Externe Gutachten werden nur in Auftrag gegeben, wenn auf Grund der Fragestellungen eine amtsinterne Begutachtung nicht möglich ist, oder dies im Sinne der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit geboten erscheint. Es kann deshalb kein spezifisches Einsparungspotential festgestellt werden. B) Abteilung Wasser Präambel: Die Abteilung Wasser stellt für diverse Behörden, wie z. B. die Wasserrechtsbehörde, die Seilbahnbehörde, die Gewerbebehörde, die UVP-Behörde, die Raumordnungsbehörde, die Abfallwirtschaftsbehörde und andere mehr, die Sachverständigendienste für die Bereiche Wasserbautechnik, Gewässerschutz und Hydrographie. Zusätzlich werden Stellungnahmen durch das Wasserwirtschaftliche Planungsorgan und die Schutzwasserwirtschaft in größerer Zahl abgegeben. Diese Stellungnahmen werden aber in den folgenden Ausführungen nicht berücksichtigt: Zu Frage 1: Wie viele Gutachten sind jeweils in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 (pro Jahr aufgeschlüsselt nach amtsintern und extern vergeben und mit Zuordnung zur beauftragenden Abteilung) vom Land Salzburg beauftragt worden? In den Jahren 2010 bis 2014 wurden in der heutigen Abteilung Wasser folgende Gutachten intern erstellt: Gutachten Gutachten Gutachten Gutachten 3
4 Gutachten. In den Jahren 2010 bis 2014 wurden insgesamt folgende externe Gutachten vergeben: Gutachten Gutachten Gutachten Gutachten Gutachten. Hinweis: Gezählt wurden nur Gutachten von durch Bescheid bestellten, nichtamtlichen Sachverständigen. Zu Frage 2: Wie hoch waren die Kosten für jedes Einzelne dieser Gutachten? Bei den amtsinternen Gutachten bitte um Aufschlüsselung nach 2.1. Anzahl der befassten Mitarbeiter, In der Abteilung Wasser sind insgesamt 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über ihre jeweiligen Stellenbeschreibungen mit der Erstellung von Gutachten autorisiert. Aufgrund von Karenzierungen bzw. Teilzeitbeschäftigungen variiert diese Anzahl in den Jahren 2010 bis 2014 zwischen 15 und 17 Mitarbeitern der je Mitarbeiter geleisteten Arbeitsstunden, Für die Fragebeantwortung wird vorangestellt, dass für die Gutachtenserstellung auch Vorarbeiten wie Grundlagenerhebungen, Wasserbuchrecherchen und/oder Lokalaugenscheine erforderlich sind und diese Stunden mit einberechnet werden. Nicht berücksichtigt werden jene Stunden, die in Vorbesprechungen, telefonischen Auskünften und einschlägigen Arbeitsgruppen (z. B. Arbeitsgruppe Schianlagen oder Arbeitsgruppe Wasserwirtschaft und Naturschutz) aufgewendet werden. Gemäß Leistungserfassung der Abteilung Wasser werden pro Jahr im Schnitt Stunden für Gutachtertätigkeit aufgewendet. Konkret wird mitgeteilt, dass im Jahr Stunden Stunden Stunden Stunden 4
5 Stunden in der Abteilung Wasser für Gutachtertätigkeiten aufgewendet wurden der Kosten einer Arbeitsstunde des jeweiligen Mitarbeiters und somit 2.4. der Gesamtkosten. Bezüglich Frage 2.3. wird auf den Erlass 3/22 des Inneren Dienstes vom 1. März 2014 verwiesen. Bezogen auf die Gesamtkosten pro Arbeitsstunden (Nettoarbeitszeit) würde dies bedeuten, dass für akademische Gutachten 66,70 und ansonsten 51,-- (beides Netto) anzusetzen sind. Damit ergeben sich durchschnittlich pro Jahr ,-- für A/a und ,-- für B/b an Nettokosten für Gutachtertätigkeit. Die Gesamtkosten für die externen Gutachten für die Jahre 2010 bis 2014 betrugen ,56. Bezahlung durch Gutachten- Verwertung Kosten in Land Salzburg Antragsteller lfd.nr. Im Jahr 2010 wurden keine nichtamtlichen Sachverständigen beauftragt bzw. sind keine Gutachtenkosten angefallen nicht verwertet - Antrag 629,00 X zurückgezogen kV Vorverfahren ,00 X kV UVP Salzburgltg ,00 X nicht verwertet UVP TGL ,03 X verwertet 4.777,44 X nicht verwertet UVP TGL 5.595,82 X nicht verwertet UVP TGL 5.713,60 X wird 2015 verwertet 5.740,00 X UVP Limberg III nicht verwertet UVP TGL 6.768,01 X verwertet UVP 380 kv ,47 X verwertet UVP 380 kv ,80 X verwertet 2.332,80 X verwertet 1.512,90 X 5
6 verwertet 3.162,10 X nicht verwertet UVP TGL 5.959,25 X nicht verwertet UVP TGL ,56 X nicht verwertet UVP TGL 3.085,10 X verwertet UVP 380 kv ,60 X nicht verwertet UVP TGL 8.067,15 X verwertet UVP 380 kv ,62 X nicht verwertet UVP TGL ,49 X nicht verwertet UVP TGL 5.119,78 X nicht verwertet UVP TGL 2.615,38 X nicht verwertet UVP TGL 1.143,10 X verwertet UVP 380 kv ,64 X verwertet UVP 380 kv ,20 X verwertet UVP 380 kv 7.491,24 X verwertet UVP 380 kv 2.990,48 X Summe 2010 bis ,56 Hinweis: 380 kv Vorverfahren = UVP-Verfahren 380 kv-salzburgleitung Vorverfahren nach 4 UVP-G TGL = UVP-Verfahren Tauerngasleitung der Antrag wurde zurückgezogen 380 kv = UVP-Verfahren 380 kv-salzburgleitung Limberg III = UVP-Verfahren Pumpspeicherkraftwerk Limberg III Die Kosten für externe Gutachten werden jeweils vom Antragsteller getragen. Zu Frage 3: Wie viele dieser Gutachten wurden erstellt und bezahlt, dann aber nicht verwertet (z. B. wegen Befangenheit des Gutachters bitte um die jeweilige Anzahl der internen und externen Gutachten je Abteilung)? Wegen Befangenheit des Gutachters wurde bislang nur ein Gutachten nicht verwertet und auch nicht bezahlt. Es handelt sich dabei um ein extern erstelltes Gutachten dessen Kosten üblicherweise vom Antragsteller getragen werden. Es wurden in den Jahren 2010 bis 2014 zwölf extern erstellte Gutachten nicht verwertet, vorwiegend da der Antrag zurückgezogen wurde. Die Kosten für diese Gutachten wurden aber trotzdem von den Antragstellern getragen. 6
7 Zu Frage 4: Wie hoch wird das Einsparungspotential je Abteilung (im Vergleich zum aktuellen Status Quo) geschätzt, wenn alle Gutachten, die amtsintern erstellt werden könnten, aber aus welchen Gründen auch immer an externe Gutachter vergeben werden, tatsächlich intern erstellt würden? Da die Kosten für externe Gutachten von den Antragstellern getragen werden, ist keine Kostenersparnis zu erwarten, sondern es ist vielmehr mit einem höheren Amtsaufwand zu rechnen. C) Abteilung Personal Zu Frage 1: Wie viele Gutachten sind jeweils in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 (pro Jahr aufgeschlüsselt nach amtsintern und extern vergeben und mit Zuordnung zur beauftragenden Abteilung) vom Land Salzburg beauftragt worden? Seitens der Personalabteilung wurden folgende externe Unternehmen beauftragt: Jahr Externes Unternehmen Betrag Gutachten 1.080,-- 15 Fachärztliche Gutachten à 600,-- 3 Fachärztliche Gutachten à 420,-- 1 Fachärztliches Gutachten 292, , Gutachten 1.800,-- 6 Fachärztliche Gutachten à 600,-- 1 Fachärztliches Gutachten à 417, , Gutachten 2.868,-- 4 Fachärztliche Gutachten à 600,-- 1 Fachärztliches Gutachten 1.770,-- 1 Fachärztliches Gutachten 498, , Gutachten 9.600,-- 1 Gutachten ,-- 7
8 1 Gutachten ,-- 2 Fachärztliche Gutachten à 600, , Gutachten 6.840,-- 1 Gutachten 4.200,-- 1 Gutachten ,-- 1 Gutachten 4.200,-- 1 Fachärztliches Gutachten 1.035,30 1 Fachärztliches Gutachten 652,10 1 Fachärztliches Gutachten 1.011, ,88 Interne Gutachten: In der Personalabteilung werden keine Gutachten im engeren Sinn erstellt. Zu Frage 2: Wie hoch waren die Kosten für jedes Einzelne dieser Gutachten? Bei den amtsinternen Gutachten bitte um Aufschlüsselung nach 2.1. Anzahl der befassten Mitarbeiter, 2.2. der je Mitarbeiter geleisteten Arbeitsstunden, 2.3. der Kosten einer Arbeitsstunde des jeweiligen Mitarbeiters und somit 2.4. der Gesamtkosten. Die Kosten der jeweiligen externen Gutachten entnehmen Sie bitte der Antwort zu Frage 1. Im Bereich der Personalabteilung wurden keine amtsinternen Gutachten erstellt. Zu Frage 3: Wie viele dieser Gutachten wurden erstellt und bezahlt, dann aber nicht verwertet (z. B. wegen Befangenheit des Gutachters bitte um die jeweilige Anzahl der internen und externen Gutachten je Abteilung)? Keines. 8
9 Zu Frage 4: Wie hoch wird das Einsparungspotential je Abteilung (im Vergleich zum aktuellen Status Quo) geschätzt, wenn alle Gutachten, die amtsintern erstellt werden könnten, aber aus welchen Gründen auch immer an externe Gutachter vergeben werden, tatsächlich intern erstellt würden? Die eingeholten externen Gutachten waren in dieser Form unerlässlich. Es wird deshalb kein Einsparungspotential im Wirkungsbereich der Personalabteilung gesehen. Ich ersuche das Hohe Haus um Kenntnisnahme dieser Anfragebeantwortung. Salzburg, am 16. März 2015 DI Dr. Schwaiger eh. 9
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